Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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FF 11/2013, Der psychologis... / IX. Schlussfolgerung

Neben den bereits im ersten Teil angesprochenen Qualifikationskriterien an den Sachverständigen gilt es für den Anwalt schon bei der Beauftragung auch die Fragestellung des Gerichts zu überprüfen. Dies umfasst auch den Personenkreis, der in die Begutachtung einbezogen werden soll, welche Konflikte in der Familie vorliegen und zu welchem Ziel der Sachverständige eingesetzt wi...mehr

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ZFS 11/2013, Aufklärungs- u... / Sachverhalt

Der beklagte Rechtsanwalt vertrat den Kl. in einem erfolglos gebliebenen Rechtsstreit in zwei Tatsacheninstanzen gegen den Haftpflichtversicherer des Unfallgegners, der im Jahre 2002 einen Auffahrunfall verursacht hatte, den der Kl. als Beifahrer erlitten hatte. Der Kl., der schon im Jahre 1996 Opfer eines Auffahrunfalls gewesen war, hatte dabei schwere gesundheitliche Beein...mehr

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ZFS 11/2013, Aufklärungs- u... / 2 Aus den Gründen:

[6] "… Das BG hätte einen Schadensersatzanspruch des Kl. gegen den Bekl. nicht wegen mangelnder Erfolgsaussicht des Vorprozesses scheitern lassen dürfen." [7] 1. Noch zutreffend ist das BG von einer schuldhaften Verletzung der Pflichten des Bekl. bei der Vertretung des Kl. im Vorprozess ausgegangen. [8] a) Es ist Aufgabe des Rechtsanwalts, der einen Anspruch seines Mandanten k...mehr

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ZFS 11/2013, Betrugsabwehr ... / E. Zusammenfassung

Es bestehen ausreichende Kriterien und Anknüpfungspunkte, um auch in betrugsverdächtigen Fällen bei behaupteten psychischen Unfallfolgen eine ausreichend genaue Überprüfung vorzunehmen. (1) In Betracht kommen insoweit insbesondere die behaupteten Fälle einer PTBS oder Anpassungsstörung, die wiederum von anderen Erscheinungsformen wie der somatoformen Schmerzstörung oder Depre...mehr

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FF 11/2013, Beck'sches MandatsHandbuch Zivilrechtliche Berufung

Norman Doukoff 5. Auflage 2013, 388 Seiten, 79 EUR, Verlag C.H. Beck, ISBN: 978-3-406-64308-8 Es gibt Fachbücher, deren Lektüre anstrengend ist, da sie vom Leser verlangen, dass er möglichst viel im Gedächtnis behält, um es auch anwenden zu können. Solche Bücher zu lesen ist einerseits eine Herausforderung, andererseits bekommt man kompakt großartige Hilfestellung für zum Tei...mehr

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FF 11/2013, Intuitive Approximation

Dr. Mathias Grandel "Richterkönig oder Subsumtionsautomat?" betitelte Regina Ogorek ihre 1986 erschienene Untersuchung zur Justiztheorie im 19. Jahrhundert. Darin spiegelt sich die Bandbreite der juristischen Methodenlehre und Methodenkritik im Gefolge von Aufklärung und Gewaltenteilung im 18. und 19. Jahrhundert wider. Im Kern geht es um die Frage, welchen Spielraum der Rich...mehr

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FF 11/2013, "Lange Ehedauer... / IV. Fazit

Die Darstellung der Entwicklungsgeschichte belegt klar: Mit der Novelle wird lediglich die geltende Rechtsprechung nachgezeichnet und legiferiert. Da die Neuregelung in der Sache keine Änderung bringt, besteht kein "Übergangsproblem"; eine Übergangsregelung erübrigt sich und das Inkrafttreten des Änderungsgesetzes ist auch nicht geeignet, Abänderungsanträge zu rechtfertigen....mehr

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FF 11/2013, Der psychologis... / VIII. Form des Beweisbeschlusses

Gelegentlich wird gefordert, dass die Fragestellung sehr differenziert ausformuliert werden muss und alle wesentlichen Aspekte umfassen sollte. Für einen konkreten Beweisbeschluss spricht, dass er dem Familienrichter ermöglicht, den Sachverständigen anzuleiten und zu überprüfen,[13] ob der Sachverständige für den speziellen Fall überhaupt sachverständig ist. Ein konkreter Be...mehr

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FF 11/2013, Der psychologis... / VI. Kindeswohlschwellen

Eine weitere Fehlerquelle im gerichtlichen Beweisbeschluss kann in der Formulierung einer falschen Kindeswohlschwelle liegen. Auch hier wären insbesondere die Anwälte gefordert, die gerichtliche Fragestellung zu überprüfen und gegebenenfalls auf Korrektur zu drängen, da nicht jeder psychologische Sachverständige bezüglich der gesetzlich zutreffenden Kindeswohlschwellen ausre...mehr

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ZFS 11/2013, "Eine Absprach... / D. Zusammenfassung

Für den Verteidiger muss feststehen, dass das Verweigern einer ordnungsgemäßen Absprache-Protokollierung regelmäßig Misstrauen in die Unvoreingenommenheit des Richters und damit eine Ablehnung begründet. Der Verteidiger muss das Risiko eines nicht protokollierten "Deals" der "alten Schule" bewusst abwägen und seinen Mandanten über mögliche Risiken aufklären. Entscheidungen n...mehr

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FF 11/2013, Der psychologis... / IV. Gerichtliche Fragestellung und Umfang der Begutachtung

Der Beweisbeschluss und die Fragestellung des Gerichts bestimmen den Umgang der Tätigkeit des Sachverständigen und die Aufgabengebiete, die zu klären sind. Eine Überschreitung des Beweisbeschlusses ist dem Sachverständigen nicht möglich. So beinhaltet die Frage nach der Erziehungsfähigkeit der Eltern nicht auch solche Teilfragen, ob z.B. die Rückführung des Kindes zu den Elt...mehr

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FF 11/2013, Der psychologis... / V. Frage nach dem Sorgerecht

Die Fragestellung des Gerichts sollte sich nicht auf den normativen Bereich, also auf die juristische Frage, erstrecken. Manche Sachverständige übernehmen gerne die Rolle des Entscheiders, was aber Aufgabe des Gerichts ist. Andere fühlen sich an die gerichtliche Fragestellung gebunden und beantworten die Frage nach der juristischen Regelung des Sorgerechts trotz ihrer fachli...mehr

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ZFS 11/2013, Wie digital darf Schaden sein?

Zur Frage sachverständiger Fernbegutachtung Ein Wunder, dass Fahrzeuge zur Verursachung eines Unfallschadens noch tatsächlich zusammenstoßen müssen. Denn alles andere läuft inzwischen digital. Dass Versicherer versuchen, die zunehmende Digitalisierung dafür zu nutzen, Anwälte und Sachverständige zum Nachteil des Geschädigten und seiner Dienstleister aus der Schadenkommunikati...mehr

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Ausstellungen von Rechnungen (zu §§ 14, 14 a UStG)

Überblick Durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz sind für alle nach dem 29.6.2013 ausgestellten Rechnungen die Rechnungsangaben verändert worden. Insbesondere von praktischer Bedeutung ist, dass auf Gutschriften (Rechnungen, die der Leistungsempfänger ausstellt) jetzt auch der Begriff "Gutschrift" enthalten sein muss. Darüber hinaus sind für bestimmte Pflichtangaben ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Prozesskosten wegen mangelnder Bauleistungen am Eigenheim als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz Die im Zusammenhang mit einem Prozess wegen mangelhafter Bauleistungen am Eigenheim angefallenen Gerichts- und Rechtsanwaltskosten stellen im Streitjahr 2011 dem Grunde nach außergewöhnliche Belastungen dar, sind aber um die zumutbare Eigenbelastung zu kürzen. Sachverhalt Die in der Steuererklärung der Kläger für das Jahr 2011 als außergewöhnliche Belastungen geltend...mehr

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AGS 10/2013, Anwaltsvergütung im Sozialrecht. Von Rechtsanwalt Dirk Hinne. Erläuterungen und Gestaltungsvorschläge für die Abrechnungspraxis nach der RVG-Reform 2013. 2. Aufl., 2013. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden. 158 S. 19,00 EUR.

Gerade im Sozialrecht haben sich durch das 2. KRMoG zahlreiche Änderungen ergeben. Abgesehen davon, dass auch hier die Gebührenrahmen angeboten worden sind, hat der Gesetzgeber die ermäßigten Gebühren bei Vorbefassung (Nr. 2401 und 3102 VV) aufgehoben und statt dessen eine Gebührenanrechnung eingeführt (Vorbem. 2.3. Abs. 4 VV). Darüber hinaus ist der Anwendungsbereich der Te...mehr

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AGS 10/2013, Familiengerichtliches Verfahren. Kommentar zum 1. und 2. Buch des FamFG. Herausgegeben von Prof. Dr. Hans-Joachim Musielak, bearbeitet von Helmut Borth, Präsident des AG Stuttgart a.D. und Dr. Mathias Grandel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht. Verlag Franz Vahlen München. 4., neu bearb. Aufl. 2013. XL, 823 S. 89,00 EUR.

Das Autorenteam vereint Wissenschaft, richterliche Praxis und anwaltliches Know-how unter Einbeziehung aller verfahrens-, materiell- und kostenrechtlichen Bezüge. Die Kommentierung des 1. und 2. Buchs des FamFG (§§ 1-270 FamFG), der Regelungen des FamGKG und internationaler Vorschriften überzeugt auch in der vierten Auflage bei einem Rechtsprechungsstand März 2013. Der Komme...mehr

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AGS 10/2013, Vorinstanzlicher Anwalt im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde

ZPO § 91 RVG VV Nr. 3403 Leitsatz Beauftragt eine Prozesspartei ihren zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten mit der Prüfung der Erfolgsaussichten einer vom Prozessgegner eingelegten und begründeten Nichtzulassungsbeschwerde und führt dieser die Prüfung durch, um beurteilen zu können, ob die Hinzuziehung eines beim BGH postulationsfähigen Rechtsanwalts geboten ist, so ent...mehr

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AGS 10/2013, Vorinstanzlich... / 2 Aus den Gründen

Der Klägerin sind die in ihrem Kostenfestsetzungsantrag gemachte 0,8-Verfahrensgebühr gem. Nr. 3403 VV in Höhe von 2.516,80 EUR und die Pauschgebühr für Entgelte für Post- und Telekommunikationsleistungen gem. Nr. 7002 VV in Höhe von 20,00 EUR zuzuerkennen. Zwar ist es, wie vom LG angenommen, zutreffend, dass zu den bereits durch andere Gebühren abgegoltenen Tätigkeiten des ...mehr

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AGS 10/2013, Vorinstanzlich... / Leitsatz

Beauftragt eine Prozesspartei ihren zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten mit der Prüfung der Erfolgsaussichten einer vom Prozessgegner eingelegten und begründeten Nichtzulassungsbeschwerde und führt dieser die Prüfung durch, um beurteilen zu können, ob die Hinzuziehung eines beim BGH postulationsfähigen Rechtsanwalts geboten ist, so entsteht hierfür der Anspruch des An...mehr

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zfs 10/2013, Verzicht auf D... / 2 Aus den Gründen:

[7] "… Bei Rahmengebühren – wie sie hier mit Rücksicht auf die Gebührentatbestände der Nr. 5100, 5109, 5113 VV RVG im Streit stehen – bestimmt der Rechtsanwalt gem. § 14 Abs. 1 S. 1 RVG die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- u...mehr

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AGS 10/2013, Vergütung eine... / 3 Anmerkung

I. Vergütung des berufsmäßigen Verfahrensbeistands Der Gesetzgeber wollte sich bei der Einführung der Fallpauschale durch das FGG-ReformG an der anwaltlichen Vergütung in Kindschaftssachen orientieren. Gemessen am Regelfestwert für Kindschaftssachen in Höhe von 3.000,00 EUR war der anwaltliche Gebührensatz von 2,5 (502,50 EUR) zugrunde gelegt worden, wobei für den Verfahrensb...mehr

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AGS 10/2013, Erfahrungen kosten; Oder: Richtig aufklären und Gebührenanspruch sichern!

Wir Anwälte sollten inzwischen wissen, dass unsere Gebührenansprüche nach dem Willen des Gesetzgebers nicht nur von einer einwandfreien juristischen Tätigkeit, sondern schon im Vorfeld von der ordnungsgemäßen Aufklärung der Mandanten über alle gebührenrechtlichen Details abhängen können. Das hat der BGH kürzlich in einer alltäglichen Fallkonstellation erneut entschieden: "Su...mehr

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AGS 10/2013, Vergütungsansp... / 2 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde ist zulässig (§§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 6 RVG). Der Senat entscheidet darüber, unabhängig von einer Übertragung der Sache durch den Einzelrichter, in der Besetzung mit drei Richtern, da auch der angefochtene Beschluss in dieser Besetzung ergangen ist (§§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 8 S. 1, Hs. 2 RVG) In der Sache führt das Rechtsmittel zur Aufhebung des an...mehr

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AGS 10/2013, Gebühren in de... / h) § 14 RVG

Betragsrahmengebühren sind so ausgestaltet, dass sie eine Betragsuntergrenze sowie eine Betragsobergrenze nennen. Hieraus wird im Einzelfall nach den Umständen des jeweiligen Falls eine angemessene Vergütung errechnet. Bei Rahmengebühren bestimmt der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der a...mehr

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zfs 10/2013, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Dezember 2013 Thema: Verteidigungstaktik bei Verkehrsordnungswidrigkeiten Referent: JR Hans-Jürgen Gebhardt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Homburg/Saar Ort: Bad Bramstedt / balladins Superior Hotel Datum: Samstag, 16.11.2013, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Prozesstaktik im Verkehrszivilprozess Referenten: Jörg Els...mehr

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AGS 10/2013, Gebühren in de... / f) Einzeltätigkeiten

Abschnitt 3 des Teils 4 VV regelt dann systematisch die Einzeltätigkeiten.[45] Wie Vorbem. 4.3 VV klarstellt, entstehen die Gebühren dort nur, wenn dem Rechtsanwalt sonst die Verteidigung oder Vertretung nicht übertragen ist.[46] Er darf also kein Vollverteidiger sein. Beschränkt sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts auf die Geltendmachung oder Abwehr eines aus der Straftat e...mehr

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AGS 10/2013, Vorinstanzlich... / 1 Sachverhalt

Die Rechtspflegerin des LG hatte die von der Beklagten an die Klägerin aufgrund des Urteils des OLG zu erstattenden Kosten festgesetzt und hierbei die von der Klägerin in ihrem Kostenfestsetzungsantrag geltend gemachte 0,8-Verfahrensgebühr gem. Nr. 3403 VV sowie die daraus berechnete Postentgeltpauschale nach Nr. 7002 VV in Höhe von 20,00 EUR unberücksichtigt gelassen. Gegen...mehr

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FF 10/2013, Herbsttagung und Mitgliederversammlung 2013

21. bis 23. November 2013 in Karlsruhe 20 Jahre Arbeitsgemeinschaft Familienrecht Programm Donnerstag, 21. November 2013mehr

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AGS 10/2013, Ausschluss der... / 2 Aus den Gründen

II. Der Antrag, gem. § 17a Abs. 3 S. 2 GVG vorab die Zulässigkeit der Beschwerde gegen den Beschluss des SG festzustellen, ist unzulässig. Nach § 17a Abs. 3 S. 2 GVG hat das Gericht nur dann vorab zu entscheiden, wenn eine Partei die Zulässigkeit des Rechtsweges rügt. Der Anwendungsbereich der §§ 17 bis 17b GVG ist allerdings auf die Frage des Rechtsweges beschränkt und gilt ...mehr

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AGS 10/2013, Bewilligung nu... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde der Staatskasse ist unbegründet. Der Kostenrichter hat zutreffend die zu zahlende Vergütung so festgesetzt, wie es der Beschwerdegegner beantragt hatte. Der Streitgegenstand des Beschwerdeverfahrens umfasst die Verfahrens- und die Terminsgebühr dem Grund und der Höhe nach. In der Begründung hat der Kostenrichter das aktuelle Meinungsspektrum zu der Pro...mehr

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AGS 10/2013, Mehrere Beratu... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des AG hat Erfolg. Sie führt dazu, dass die für die – ehemals selbstständigen, von der Rechtspflegerin dem vorliegenden Beratungshilfeverfahren hinzuverbundenen Beratungshilfeangelegenheiten "Auseinandersetzung der Ehewohnung" und "Kindesunterhalt" zugunsten des Antragstellers eine weitere Vergütung in Höhe von ...mehr

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AGS 10/2013, Gebühren in de... / a) Verfahrensgebühr (Nr. 4200 VV)

Nach Nr. 4200 VV erhält der Verteidiger eine Verfahrensgebühr für ein Verfahren über die Erledigung oder Aussetzung der Maßregel der Unterbringung, für die Aussetzung des Restes einer zeitigen Freiheitsstrafe oder einer lebenslangen Freiheitsstrafe oder für den Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung oder den Widerruf der Aussetzung einer Maßregel der Besserung und Sich...mehr

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AGS 10/2013, Anwaltshaftung... / Leitsatz

Erhebt der Rechtsanwalt eine unschlüssige Klage, steht dem auf Ersatz der Prozesskosten gerichteten Schadensersatzanspruch des Mandanten nicht entgegen, dass sein Rechtsschutzversicherer die Kosten übernommen hat. Die Deckungszusage entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten des Rechtsanwalts, sondern nur zugunsten des Versicherungsnehmers. LG Flensburg, Urt. v. 30.4.2013 – 1 S ...mehr

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FoVo 10/2013, Weitere volls... / 2 II. Die Entscheidung

Berechtigtes Interesse als Voraussetzung Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin ist zulässig und begründet. Die Gläubigerin hat einen Anspruch darauf, dass ihr eine weitere vollstreckbare Ausfertigung erteilt wird. Aus dem Gesamtzusammenhang der gesetzlichen Regelung und dem Normzweck des § 733 ZPO folgt, dass, wenn nicht die erteilte Ausfertigung zurückgegeben wird, eine w...mehr

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FoVo 10/2013, Weitere volls... / 3 III. Der Praxistipp

Keine materiell-rechtlichen Fragen in der ZwV Die Entscheidung des Gerichtes ist konsequent und überzeugend begründet. Das formalisierte Zwangsvollstreckungsverfahren dient nicht der Klärung materiell-rechtlicher Fragen. Dies ist den vollstreckungsrechtlichen Klageverfahren vorbehalten. Der Schuldner hätte diesem Dilemma entgehen können, wenn er die Leistung nicht an einen Be...mehr

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AGS 10/2013, Anwaltshaftung... / 1 Aus den Gründen

Die Klägerin rügt mit der Berufung, das AG habe die Bedeutung der Rechtsschutzversicherung für den Beratungsumfang eines Rechtsanwalts verkannt. Der Beklagte habe einen Anwaltsfehler begangen, weil er eine unschlüssige Klage eingereicht habe. Der Wunsch der Versicherungsnehmerin, ohne Nacherfüllungsfrist vom Vertrag zurückzutreten, entlaste den Beklagten nicht, da sie mit ih...mehr

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AGS 10/2013, Gegenstandswer... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 793, 567 ZPO statthafte sofortige Beschwerde der Gläubigerin ist zulässig jedoch nicht begründet. Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das AG sowohl die von der Gläubigerin geltend gemachten anwaltlichen Gebühren für die Erwirkung eines vorangegangenen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses als auch die Auskunftskosten abgesetzt. a) Der Gläubiger kann gleic...mehr

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AGS 10/2013, Ersatz der Rec... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Klage ist begründet. Die Klägerin hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf Schadensersatz in Form der Freistellung von außergerichtlichem Anwaltshonorar in Höhe von 155,30 EUR, gem. §§ 280 Abs. 1, Abs. 2, 286 Abs. 1, 535 Abs. 1 S. 2, 249 BGB verlangen, weil sich die Beklagte seit dem 21.1.2011 mit der Beseitigung von Mietmängeln im Verzug befindet. Gem. § 280 A...mehr

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FoVo 10/2013, Notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung von A bis Z

Nach § 788 ZPO hat der Schuldner die "notwendigen" Kosten der Zwangsvollstreckung zu tragen, die grundsätzlich ohne gesonderte Titulierung oder Festsetzung mit dem Hauptanspruch vollstreckt werden können. Hierfür ist es lediglich erforderlich, dem Vollstreckungsorgan eine Aufstellung der Kosten der Zwangsvollstreckung zu übersenden und die einzelnen Kosten im Zweifel glaubha...mehr

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zfs 10/2013, Ausschluss der... / Leitsatz

1. Der VR kann sich auf die Versäumung der Nachmeldefrist nicht berufen, wenn der VN erst aufgrund einer nach Ablauf der Nachmeldefrist erfolgten Beratung durch einen Rechtsanwalt von den Umständen, die zu der beabsichtigten Rechtsverfolgung führten, erfahren konnte. 2. Ein VN muss sich eine frühere Kenntnis seines Rechtsanwalts nicht zurechnen lassen. (Leitsätze der Schriftle...mehr

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AGS 10/2013, Vergütungsansp... / 1 Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft hatte gegen den Angeklagten und weitere Personen zum AG Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben. Die Hauptverhandlung begann am 25.7.2011. Am 6.12.2011 ordnete das AG dem Angeklagten Rechtsanwalt S. als Pflichtverteidiger bei. Da Rechtsanwalt S. an dem Hauptverhandlungstermin am 26.1.2012 aufgrund einer Terminskollision nicht teilnehmen kon...mehr

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zfs 10/2013, Verzicht auf D... / Sachverhalt

Der klagende Rechtsanwalt hatte den Bekl. in einem Bußgeldverfahren vertreten und seine Vergütung mit Schreiben v. 1.6.2010 i.H.v. 892,50 EUR berechnet. In Höhe dieses Betrages beantragte er bei dem AG die Vergütungsfestsetzung gegen den Bekl. Nach Hinweis des Rechtspflegers auf die Regelung des § 11 Abs. 8 RVG ermäßigte der Anwalt sein Begehren auf die jeweilige Mindestgebü...mehr

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AGS 10/2013, Ersatzansprüche bei Personenschäden. Von Dr. Gerhard Küppersbusch und Hein Otto Höher. 11. Aufl. 2013. Verlag C. H. Beck, München. IXX, 347 S. 39,00 EUR.

Mit seinen vorangegangenen 10 Auflagen hat Küppersbusch den Klassiker zum Personenschadensrecht geliefert. In der jetzt neu erschienenen 11. Auflage hat er Herrn Rechtsanwalt Heinz Otto Höher als weiteren Autor hinzugewinnen können. Zu diesem Werk müssen an sich nicht mehr viele Worte verloren werden. Jeder Anwalt, der sich mit der schwierigen und haftungsträchtigen Materie ...mehr

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zfs 10/2013, / PEOPIL – deutschsprachige Regionalgruppe ergänzt englischsprachige Mutter

PEOPIL (Pan European Organisation of Personal Injury Lawyers) ist eine englischsprachige Vereinigung von Rechtsanwälten, Richtern und Akademikern mit Mitgliedern in Europa und Übersee. Über die Organisation erhalten deren Mitglieder die Möglichkeit zum Informations- und Erfahrungsaustausch über Rechtsfragen zum Schadenersatz im Ausland. Über das Netzwerk der Mitglieder könne...mehr

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AGS 10/2013, Gesonderte Ang... / 3 Anmerkung

Ausgehend von der bis zum 31.7.2013 geltenden Rechtslage ist die Entscheidung zutreffend. Nach der bisherigen Fassung des RVG war strittig, unter welchen Voraussetzungen ein Gerichtsstandsbestimmungsverfahren mit zur Hauptsache zählte und wann es eine gesonderte Vergütung auslöste. Unstrittig war nur der Fall, dass es im Gerichtsstandsbestimmungsverfahren auch zur Bestimmung e...mehr

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AGS 10/2013, Gebühren in de... / III. Arbeitshilfe – Gebühren in der Strafvollstreckung

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FoVo 10/2013, Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken in Kraft getreten

Nach der Beschlussfassung von Bundestag und Bundesrat wurde das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken am 8.10.2013 im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht (BGBl I 2013, 3714). Das Gesetz tritt – soweit die registrierten Inkassounternehmen betroffen sind – in zwei Stufen in Kraft. Neue Regeln für Inkassokosten" Die Neuregelungen zu den Inkassokosten gelten nun seit dem 9.10.20...mehr

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AGS 10/2013, Gebühren in de... / i) Vollmacht

Auch bei der Strafprozessvollmacht bestehen Besonderheiten, die es generell bei der Frage der Kostenfestsetzung zu beachten gilt. Die Aufnahme einer Abtretungserklärung betreffend notwendige Auslagen in die Strafprozessvollmacht etwa ist unzulässig.[64] Eine solche Klausel wäre auch als überraschend zu klassifizieren und stellt damit einen Verstoß gegen § 305c BGB dar und is...mehr

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AGS 10/2013, Vergütungsansp... / Leitsatz

Der Anspruch des ersatzweise bestellten Verteidigers kann nicht höher sein als er wäre, wenn der Rechtsanwalt ohne Beiordnung als Vertreter des bestellten Rechtsanwalts gem. § 5 RVG aufgetreten wäre. Ist wie hier daher die Beiordnung als Terminsvertreter für einen Hauptverhandlungstermin erfolgt und hat der originär bestellte Verteidiger die Gebühren für die vorgelagerte Tät...mehr