Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2.4 Rechtsmittel

Rn 9 Gegen die Entscheidung ist kein Rechtsmittel vorgesehen (§ 6).mehr

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AGS 08/2022, Strafvollstrec... / a) Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels – ohne vorherige anwaltliche Vertretung

Der "Klassiker" dieser Vorstellung ist z.B. die Beratungshilfe zur Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels.[15] Beispiel 1 Ein (belastendes) Urteil I. Instanz ergeht. Der Beklagte war nicht anwaltlich vertreten. Er sucht nun im Wege der Beratungshilfe einen Anwalt auf, der ihn über die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels belehrt. Im Idealfall kann – natürlich vorausg...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 3.3 Rechtsmittel/Abwahl

Rn 12 Ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung ist nicht vorgesehen (§ 6). Rn 13 Eine Abwahl des Verfahrenskoordinators und die Bestimmung eines neuen Verfahrenskoordinators durch sämtliche Gläubigerversammlungen gemäß § 269f Abs. 3 i.V.m. § 57 erscheint praktisch nicht umsetzbar, sodass die Verweisung ins Leere geht.[13] Denkbar ist aber eine Abwahl des Verfahrenskoordinators...mehr

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AGS 08/2022, Strafvollstrec... / c) Sozialrecht: Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels – mit vorheriger anwaltlicher Vertretung

Ähnliche Konstellationen kann es geben, wenn ein Rechtsanwalt im Sozialrecht "unterwegs" ist, dort Beratungshilfe bewilligt worden ist und es nun um die Frage einer weitergehenden Klage geht. Sofern für die Durchführung des sozialrechtlichen Widerspruchsverfahrens bereits Beratungshilfe gewährt worden ist, ist es ebenfalls diskussionswürdig, ob die nachfolgende Prüfung der Er...mehr

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AGS 08/2022, Strafvollstrec... / b) Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels – mit vorheriger anwaltlicher Vertretung

Etwas anderes kann allerdings dann gelten, wenn der Rechtssuchende in I. Instanz bereits anwaltlich vertreten war. Hier "scheiden sich die Geister." Ob für die Prüfung der Erfolgsaussicht einer Berufung oder eines sonstigen weiteren Vorgehens Beratungshilfe hier noch bewilligt werden kann, ist zumindest zur Diskussion zu stellen. Beispiel 2 Rechtsanwalt R vertritt den Beklagt...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 5. Rechtsmittel

Rn 24 Gegen den Beschluss durch den die Bestätigung des Plans versagt wird, steht den jeweiligen Vorlegenden die sofortige Beschwerde gemäß §§ 269h Abs. 3 Satz 1, 6 Abs. 1 i.V.m. §§ 567 ff. ZPO zu. Sofern ein Verfahrenskoordinator bestellt ist, ist damit dieser als allein Vorlageberechtigter beschwerdebefugt. Rn 25 Für den Fall, dass die Insolvenzverwalter der Einzelverfahren...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 4. Entscheidung des Gerichts und Rechtsmittel

Rn 11 Das Koordinationsgericht hat die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Verfahrenskoordinators durch Beschluss festzusetzen (§ 64 Abs. 1). Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen (§ 64 Abs. 2 Satz 1) und in entsprechender Anwendung von § 64 Abs. 2 Satz 1 dem Gruppen-Gläubigerausschuss sowie den jeweiligen Schuldnern, Insolvenzverwaltern und Gläubigerauss...mehr

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AGS 08/2022, Streitwert ein... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Ermittlung des Streitwertes Die Entscheidung des BAG entspricht der Sache nach der wohl überwiegenden Auffassung der LAG. Ebenso hatte das BAG bereits in seinem Beschl. v. 16.1.1968 (2 AZR 156/66 – AP Nr. 17 zu § 12 ArbGG 1953) entschieden. Dort hatte das BAG jedoch über einen Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswertes für den vor dem BAG geschlossenen Vergleich zu befin...mehr

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AGS 08/2022, Kostenentschei... / II. Billigkeitsentscheidung

Zur Begründung seiner Kostenentscheidung bezieht sich der BGH auf §§ 473 Abs. 4, 465 Abs. 2 StPO analog. In Anbetracht des teilweisen Erfolgs des Rechtsmittels mit Blick auf die Einziehungsentscheidung seien die für die Einziehung im Revisionsverfahren gem. Teil 3 Hauptabschnitt 4, Vorbem. 3.4 Abs. 1 S. 2 Abschnitt 4, Nr. 3440 GKG KV entstandene Gerichtsgebühr sowie die notw...mehr

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AGS 08/2022, Kostenerstattu... / II. Notwendigkeit der Auslagen

Das LG Wuppertal reiht sich mit seiner Entscheidung in den Chor der Stimmen ein, die in diesen Fällen eine Auslagenerstattung ablehnen. Als "notwendig" sind nach Auffassung des LG nur die Auslagen anzusehen, die aufgrund eines berechtigten Schutzinteresses aufgewendet worden seien. Die Gebühren und Auslagen, deren Festsetzung die Verteidigung beantragt habe, seien jedoch — s...mehr

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AGS 08/2022, Kostenerstattu... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft hat gegen eine amtsgerichtliche Entscheidung Berufung eingelegt. Diese hat sie vor der Begründung des Rechtsmittels zurückgenommen. Der Angeklagte hat die durch die Inanspruchnahme seines Verteidigers entstandenen Auslagen gegenüber der Staatskasse geltend gemacht. Das AG hat die Kostenfestsetzung abgelehnt. Das Rechtsmittel des Angeklagten hatte keine...mehr

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ZErb 08/2022, Die Abgründe ... / I. Das strukturelle Problem

Die allseits betonten Schwierigkeiten sind zum einen struktureller Art. Sie beruhen auf dem gesetzlichen Konstruktionsfehler, den Streit von Miteigentümern über die Auseinandersetzung ihrer Immobilie und die Bedingungen ihrer Versilberung[7] einem gerichtlichen Zwangsvollstreckungsverfahren dergestalt zu implementieren, als ob er schon entschieden wäre, und zwar im denkbar t...mehr

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ZErb 08/2022, Erbschein: Fe... / 1 Gründe

I. Der Erblasser war mit der vorverstorbenen X verheiratet. Aus der Ehe gingen die Beteiligten zu 1) bis 3) als einzige Kinder hervor. Am 16.12.1991 errichteten die Eheleute ein handschriftliches und vom Nachlassgericht eröffnetes Testament. Dieses lautet auszugsweise wie folgt: Zitat Beim Tod eines Ehegatten verfügt der Verstorbene folgendes: Sein Anteil Hausrat, Mobiliar und ...mehr

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AGS 08/2022, Strafvollstrec... / aa) Erste Möglichkeit

Das Verfahren über ein Rechtsmittel und der vorausgegangene Rechtszug sind bspw. jeweils eine Angelegenheit (§ 17 Nr. 1 RVG). Folglich könnte man sich also auf den Standpunkt stellen: Hinweis Es sind zwei Angelegenheiten. In dieser Sache wurde bislang keine Beratunghilfe bewilligt. Der Verurteilte stellt sich zwischen den Instanzen "passiv" und damit außerhalb eines gerichtli...mehr

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ZErb 08/2022, Abziehbarkeit... / 1 Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Abziehbarkeit von Rechtsverfolgungskosten als Nachlassverbindlichkeiten in Bezug auf den Nachlass der am 27.9.2002 verstorbenen Frau L. A. (im Folgenden auch "Erblasserin"). Frau L. A. war die Stiefmutter der Klägerin. Sie war die zweite Ehefrau des am 1.7.1961 verstorbenen Vaters der Klägerin, Herrn F. A. Die Klägerin ist wie ihre Schwester,...mehr

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AGS 08/2022, Strafvollstrec... / bb) Zweite Möglichkeit

Es liegt (lag) ein gerichtliches Verfahren vor. Beratungshilfe kann mit der strengen gesetzlichen Formulierungsanwendung ("außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens") nicht mehr bewilligt werden.mehr

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AGS 08/2022, Strafvollstrec... / cc) Dritte Möglichkeit

War der Rechtsuchende bereits anwaltlich (oder durch eine sonstige Beratungsperson) vertreten und soll diese Vertretung personenidentisch beibehalten bleiben, kann die Beratung über die Frage der Erfolgsaussicht einer möglichen Berufung auch als Nebenverpflichtung aus dem anwaltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag verstanden und subsumiert werden, sodass insoweit die Prüfung ei...mehr

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AGS 08/2022, Kostenerstattu... / Leitsatz

Vor Kenntnis der Begründung eines von der Staatsanwaltschaft eingelegten Rechtsmittels sind keine sachgerechten Vorbereitungen zur weiteren Verteidigung möglich oder erforderlich. Nimmt der Angeklagte dennoch zu diesem Zeitpunkt schon anwaltliche Hilfe in Anspruch, sind die dadurch entstehenden Auslagen nicht als notwendig i.S.v. § 473 Abs. 2 StPO anzuerkennen. LG Wuppertal, ...mehr

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AGS 08/2022, Pflichtverteid... / I. Sachverhalt

Das AG hat gegen den Angeklagten am 26.4.2022 einen Strafbefehl wegen Bedrohung in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, erlassen. Mit Beschl. v. 12.4.2022 war bereits der Rechtsanwalt K "für das Strafbefehlsverfahren gem. § 408b StPO" als Pflichtverteidiger bes...mehr

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AGS 08/2022, Kostenentschei... / I. Sachverhalt

Das LG hatte den Angeklagten u.a. wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln verurteilt. Außerdem hat es die Einziehung des Wertes von Taterträgen i.H.v. 20.000,00 EUR sowie "sichergestellten Geldes" i.H.v. 5.635,00 EUR als Tatmittel angeordnet. Der BGH hat die Revision zu Schuld- und Rechtsfolgenausspruch nach § 349 Abs. 2 StPO verworfen. Er hat aber das Urteil ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 4. Entscheidung des Gerichts

Rn 11 Das Gericht trifft seine Entscheidung durch Beschluss. Funktional ist der Richter für den Beschluss (sowie für das gesamte Koordinationsverfahren) zuständig (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 RPflG). Ein Rechtsmittel gegen den Beschluss ist nicht gegeben (§ 6). Ein erneuter bzw. weiterer Antrag wird durch einen ablehnenden Beschluss nicht ausgeschlossen. Insbesondere bei Veränderungen...mehr

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ZErb 08/2022, Erteilung ein... / 1 Gründe

I. Am 16.9.2020 hat der Rechtspfleger des Nachlassgerichts einen durch am 18.8.2021 erlassenen Beschluss berichtigten gemeinschaftlichen Erbschein nach dem am xx.xx.2020 verstorbenen A B (im Folgenden: Erblasser) nach gesetzlicher Erbfolge erlassen (Bl. 31a f. d. A.). Danach sind Erben des Erblassers die Beteiligten zu 1) bis 4) und die mit letztem gewöhnlichem Aufenthalt in ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / V. Ermessensgespräch, Abs. 1 Satz 2

Rn 22 Sollten die Prämissen, die zu einem Anspruch auf ein Vorgespräch führen, nicht gegeben sein, so kann das zuständige Insolvenzgericht gleichwohl ein solches Vorgespräch führen. Diese Entscheidung ist in das Ermessen des Gerichts gestellt. Rn 23 Dieses Ermessengespräch ist erst während des gesetzgeberischen Verfahrens in die Norm aufgenommen worden; der Referentenentwurf ...mehr

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AGS 08/2022, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Lissner mit der Frage, inwieweit Beratungshilfe im Rahmen der Strafvollstreckung besteht (S. 337). Über die Kosten des Terminsvertreters bei ausgefallenem Termin berichtet mein Beitrag auf S. 341. Mit der Frage, welcher Umsatzsteuersatz abzurechnen ist, hat sich das FG Dessau-Rosslau (S. 347) zu befassen gehabt. Dort war das Verfahren übereinstimmen...mehr

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zfs 08/2022, Keine Verkürzu... / 2 Aus den Gründen.

[…] Das zulässige Rechtsmittel ist nicht begründet. Die auf die Sachrüge veranlasste umfassende materiell-rechtliche Prüfung des Urteils hat keinen den Angeklagten benachteiligenden Rechtsfehler ergeben; auch die Verfahrensbeanstandungen dringen nicht durch. Insoweit kann auf die Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft aus der Antragsschrift vom 10.3.2022 verwiesen werden...mehr

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ZErb 08/2022, Die Abgründe ... / I. Vergütung

Beginnen wir beim Gelde. Wenn Sie ein solches Mandat übernehmen, ist eine Gebührenvereinbarung unverzichtbar. Denn gemessen an Komplexität und Haftungsrisiken ist die anwaltliche Tätigkeit in diesen Verfahren geradezu grotesk schäbig vergütet:[119] Gegenstandswert, § 23 Abs. 1 S. 1 RVG, ist für das Verfahren im Allgemeinen und die Abhaltung des Termins der Wert des Anteils de...mehr

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zfs 08/2022, Einrede der Ve... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des LSG Sachsen-Anhalt ist zuzustimmen. Nicht selten wird im Anwaltsbüro nicht darauf geachtet, Vergütungsansprüche des beigeordneten Rechtsanwalts in beweiskräftiger Form rechtzeitig geltend zu machen und damit die Verjährung des Vergütungsanspruchs zu verhindern. Die Verjährung des Vergütungsanspruchs Auch der Vergütungsanspruch des im Wege der PKH beigeordn...mehr

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AGS 08/2022, Strafvollstrec... / 1. Abgrenzung

Beratungshilfe kann nur außerhalb gerichtlicher Verfahren gewährt werden.[4] Im Gegensatz zur Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe, die nur zu Beginn bzw. während gerichtlicher Verfahren für die innerhalb des Verfahrens beabsichtigte Rechtsverfolgung bewilligt werden kann, soll die Beratungshilfe den außergerichtlichen Bereich abdecken. Sie stellt somit das Gegenstück zur Pro...mehr

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zfs 08/2022, Kein Widerspru... / 2 Aus den Gründen:

[14] III. Die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision im Sinne von § 543 Abs. 2 ZPO liegen nicht vor, und das Rechtsmittel hat auch keine Aussicht auf Erfolg (§ 552a Satz 1 ZPO). … [15] 1. Entgegen der Auffassung des BG ist die Zulassung der Revision … , nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO geboten (wird ausgeführt) … [18] 2. Die Rev...mehr

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AGS 08/2022, Schneider/Kurpat, Streitwertkommentar für Zivilprozess und FamFG-Verfahren

Von Rechtsanwalt Norbert Schneider und Richter am Oberlandesgericht Ralf Kurpat 15. Aufl., 2022. Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln. 1.787 S., 149 EUR Ohne Berücksichtigung des richtigen Streitwertes und Gegenstandwertes lassen sich Gerichts- und Anwaltsgebühren nicht richtig ermitteln. Ohne Kenntnis des Zuständigkeitsstreitwertes lässt sich häufig ein zulässiges Rechtsmittel nich...mehr

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AGS 08/2022, Pflichtverteid... / II. Keine Beschränkung der Bestellung

Nach Auffassung des LG ist die Beiordnung eines Pflichtverteidigers nach § 408b StPO nicht auf das schriftliche Verfahren bis zur Einlegung des Einspruchs gegen den Strafbefehl beschränkt, sondern gilt bis zur Einlegung des Rechtsmittels gegen das auf den Einspruch hin ergangene amtsgerichtliche Urteil fort (OLG Celle StraFo 2011, 291; OLG Köln NStZ-RR 2010, 30; OLG Oldenbur...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, angestrengte ... / 4 Auflösung einer Rückstellung für eine angestrengte Klage

Eine Rückstellung ist zu jedem Bilanzstichtag daraufhin zu überprüfen, ob und in welchem Umfang die Verpflichtung dem Grund und der Höhe nach noch besteht. Ist der Grund für eine Rückstellung entfallen, so ist die Rückstellung aufzulösen. Im Fall von Bewertungsänderungen ist eine Rückstellung ggf. auch nur teilweise aufzulösen.[1] Auch im Fall einer Rückstellung für eine ange...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, angestrengte ... / 3.3.1 Am Bilanzstichtag bereits anhängige Prozesse

Bei am Bilanzstichtag bereits anhängigen Prozessen kennt der Gläubiger seinen Anspruch und betreibt bereits dessen Durchsetzung. Vor diesem Hintergrund muss der Bilanzierende grundsätzlich von einer Verpflichtung ausgehen, für die eine Rückstellung zu bilden ist. Etwas anderes gilt nur, wenn die Klage oder das Rechtsmittel offensichtlich unzulässig, dem Grund oder der Höhe nac...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Revision / 1 Vertretungszwang vor dem BFH

Während jeder Steuerpflichtige selbst beim FG eine Klage einreichen kann, herrscht vor dem BFH Vertretungszwang.[1] Das bedeutet, dass der Steuerpflichtige eine der im Folgenden genannten postulationsfähigen Personen bevollmächtigen muss, ihn vor dem höchsten Steuergericht zu vertreten: Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Rechts...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Revision / 4 Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde

Hat das FG die Revision nicht zugelassen, bleibt als Rechtsmittel nur noch die Nichtzulassungsbeschwerde.[1] Hierauf weist das FG im Regelfall nicht ausdrücklich, sondern nur im Rahmen der allgemeinen Rechtsmittelbelehrung hin. Praxis-Tipp Antrag auf Zulassung der Revision an das FG Ein Kläger, der sich zu Beginn des Finanzgerichtsverfahrens schon sicher ist, im Fall einer Nie...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / 3. Rechtsbehelfe und Außerkrafttreten der einstweiligen Anordnung

a) Einschränkung der Rechtsbehelfe Rz. 88 Im Hinblick auf den mit der Unterhaltsanordnung verfolgten Zweck einer schnellen vorläufigen Unterhaltssicherung des Antragstellers sind Rechtsbehelfe gesetzlich eingeschränkt. Ist die einstweilige Anordnung ohne mündliche Verhandlung ergangen, kann der Antragsgegner zunächst den Antrag stellen, aufgrund mündlicher Verhandlung erneut z...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / a) Einschränkung der Rechtsbehelfe

Rz. 88 Im Hinblick auf den mit der Unterhaltsanordnung verfolgten Zweck einer schnellen vorläufigen Unterhaltssicherung des Antragstellers sind Rechtsbehelfe gesetzlich eingeschränkt. Ist die einstweilige Anordnung ohne mündliche Verhandlung ergangen, kann der Antragsgegner zunächst den Antrag stellen, aufgrund mündlicher Verhandlung erneut zu entscheiden (§ 54 Abs. 2 FamFG),...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / b) Rechtsbehelfe und Vollstreckung

Rz. 148 Einstweilige Anordnungen auch im Zusammenhang mit der Kindesherausgabe sind – da FGG-Familiensache – gemäß §§ 49 ff. FamFG möglich. Sie sind dann zulässig, wenn zur Abwendung der dem Kind drohenden Gefahr eine solche einstweilige Maßnahme erforderlich ist.[154] Gegen Entscheidungen des Familiengerichts betreffend die Herausgabe des Kindes an den anderen Elternteil wi...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / 6. Rechtsmittel

Rz. 189 Die Beschwerde gegen eine Entscheidung im einstweiligen Anordnungsverfahren ist nur möglich aufgrund mündlicher Verhandlung. Ist die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im Beschlusswege ergangen, ist beim Familiengericht Antrag auf mündliche Verhandlung zu stellen.[189] Aufzuheben ist eine einstweilige Anordnung, wenn der Antragsteller bewusst auf den Schutz der A...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / 4. Rechtsmittel (§ 57 FamFG)

Rz. 34 In § 57 S. 1 FamFG verweist der Gesetzgeber darauf, dass Entscheidungen im Verfahren der einstweiligen Anordnung in Familiensachen nicht anfechtbar sind. Dies gilt gem. S. 2 nicht, wenn es sich um Entscheidungen aufgrund mündlicher Verhandlungen übermehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / 3. Vollstreckung und Aussetzung der Vollstreckung (§§ 53, 55 FamFG)

Rz. 31 Die gesetzliche Formulierung entspricht der Vorschrift des § 929 Abs. 1 ZPO, wonach eine Vollstreckungsklausel nur dann als notwendig erachtet wird, wenn die Vollstreckung für oder gegen einen anderen als den im Beschluss bezeichneten Beteiligten erfolgen soll. Rz. 32 Für Gewaltschutzsachen finden sich in § 53 Abs. 2 FamFG Sonderregelungen, wonach die Vollstreckung sch...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / (1) Fristbestimmung des Gerichts

Rz. 95 Sofern das Gericht von sich aus oder auf Antrag des Antragsgegners in einer Unterhaltsanordnung die Zahlungspflicht befristet festgelegt hat, endet diese mit Eintritt der Frist. Gem. § 56 Abs. 3 FamFG hat das Gericht auch in diesem Falle auf Antrag hin die einstweilige Anordnung außer Kraft zu setzen.mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / c) Außerkrafttreten

Rz. 92 Da die einstweilige Anordnung in Unterhaltssachen von einer Hauptsache nunmehr unabhängig ergehen kann, ist die Frage, wann die einstweilige Anordnung außer Kraft tritt, von ganz erheblicher Bedeutung. aa) Notwendigkeit der Befristung Rz. 93 Wegen der fehlenden Abhängigkeit gelten die früheren in § 620f ZPO a.F. erfolgten Anknüpfungen an das Bestehen der Hauptsache bzw....mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / b) Antrag auf Aufhebung oder Änderung nach § 54 Abs. 1 FamFG

Rz. 90 Dem Beteiligten der erlassenen einstweiligen Anordnung auf Zahlung von Unterhalt stehen des Weiteren die Rechte nach § 54 Abs. 1 S. 1 und 2 FamFG zu, wonach (entsprechend der früheren Regelung in § 620b ZPO für Ehescheidungssachen) für alle einstweilige Anordnungen die Möglichkeit eröffnet ist, einen Antrag bei Gericht auf Aufhebung und Änderung der einstweiligen Anor...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / (2) Wirksamwerden einer anderweitigen Regelung

Rz. 96 Was unter anderweitiger Regelung zu verstehen ist, dürfte zunächst eine den gleichen Regelungsbereich betreffende Hauptsacheentscheidung sein,[77] die, sollte es sich um ein Familienstreitverfahren (§ 112 FamFG) handeln, in Rechtskraft erwachsen sein muss. Von "Hauptsacheverfahren" im einstweiligen Anordnungsverfahren spricht man also dann, wenn in beiden Verfahren der...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / (3) Vaterschaftsfeststellungsverfahren

Rz. 97 Für das Vaterschaftsfeststellungsverfahren ergibt sich im Zusammenhang mit dem Außerkrafttreten einer einstweiligen Anordnung nach § 248 Abs. 5 S. 1 FamFG die Besonderheit, dass die erlassene einstweilige Anordnung, welche nur innerhalb des Vaterschaftsfeststellungsverfahren ergehen kann, bei Rücknahme des Antrages oder rechtskräftiger Abweisung des Antrages im Vaters...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / aa) Notwendigkeit der Befristung

Rz. 93 Wegen der fehlenden Abhängigkeit gelten die früheren in § 620f ZPO a.F. erfolgten Anknüpfungen an das Bestehen der Hauptsache bzw. des Ehescheidungsverfahren nicht mehr. Das einstweilige Anordnungsverfahren, bleibt losgelöst von einer möglichen Rücknahme, Abweisung oder Erledigung einer zwischen den Parteien geführten Ehesache weiterhin in Kraft.[75] Gerade hier zeigt ...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / bb) Einzelfälle nach § 56 FamFG

Rz. 94 Nach § 56 FamFG gelten für das Außerkrafttreten einer einstweiligen Anordnung im Hinblick auf die Unabhängigkeit von einem Hauptsacheverfahren die folgenden Voraussetzungen: i...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / (4) Antragsverfahren

Rz. 98 Für Verfahren, die nur auf Antrag eingeleitet werden, enthält § 56 Abs. 2 Nr. 1–4 FamFG Regelungen, wonach das Außerkrafttreten der erlassenen einstweiligen Anordnung vom rechtlichen Schicksal des deckungsgleichen Hauptsacheverfahrens abhängig ist und zwar in den Fällenmehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / B. Die Grundstruktur des FamFG

Rz. 11 Im Buch 1 sind Verfahrensgrundsätze "vor die Klammer gezogen", die für alle nach dem FamFG abzuwickelnden Verfahren gelten, soweit in den folgenden Büchern nichts anderes geregelt ist. Sie betreffen allgemeine prozessuale Regeln, Regelungen zum Verfahren, zur Entscheidung und zur Vollstreckung. Buch 1 beinhaltet insbesondere in Abschnitt 4 eine Regelung der einstweilige...mehr