Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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§ 2 Der Streitwert der Klag... / I. Die Kündigungsschutzklage, hilfsweise Nachteilsausgleich

Rz. 47 Der Gesetzgeber hat zum Schutze des Arbeitnehmers mit § 42 Abs. 2 GKG [41] für Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen, das Nichtbestehen oder die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses eine Norm geschaffen, die den Streitwert auf einen Quartalsverdienst begrenzt. Ein Quartalsverdienst ist etwas anderes als ein dreifacher Monatsverdienst. Bei dem Quartalsverdienst werden ...mehr

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§ 2 Der Streitwert der Klag... / C. Die einzelnen Streitgegenstände

Rz. 42 Nach § 61 Abs. 1 ArbGG setzt das Arbeitsgericht im Urteil den Wert des Streitgegenstandes fest.[36] Es handelt sich dabei lediglich um einen Wert, der Bedeutung für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels hat[37] und nicht um den Gebührenstreitwert, nach dem sich die Gebühren berechnen. Rz. 43 Zu beachten ist weiter, dass es sich bei dem nach § 61 ArbGG festgesetzten Wert...mehr

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§ 2 Der Streitwert der Klag... / A. Die gesonderte Angelegenheit

Rz. 1 Der Streitwert ist in der arbeitsrechtlichen Angelegenheit bedeutsam für das Einlegen von Rechtsmitteln und für die Berechnung von Gerichts- und Anwaltskosten. Der im erstinstanzlichen Urteil festgesetzte Streitwert (§ 61 Abs. 1 ArbGG) ist nur für das Einlegen einer Berufung bedeutsam.[1] Für die Berechnung von Gerichts- und Anwaltskosten hat der Urteilsstreitwert im a...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / V. Erfolgsaussichten

Rz. 45 Die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Mandanten muss, damit das Kostenrisiko von der Rechtsschutzversicherung zu tragen ist,[83] hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten und darf nicht mutwillig erscheinen (vgl. § 1 Abs. 1 S. 2 ARB 75; § 1 i.V.m. § 18 Abs. 1a und b ARB 94/2000; § 3a ARB 2010; Ziffer 3.4 ARB 2012). Will sich der Rechtsschutzversicherer auf fehl...mehr

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England und Wales1 England ... / ee) Auflösungsklage aus Sec. 122 Abs. 1 (g) Insolvency Act 1986

Rz. 295 Schließlich können Minderheitsgesellschafter noch eine Klage auf Auflösung der Gesellschaft durch das Gericht erheben. Trotz des Regelungsorts im Insolvency Act 1986 handelt es sich um eine "gesellschaftsrechtliche" Klage. Klagebefugt sind nach Sec. 124 Abs. 2 Insolvency Act 1986 regelmäßig nur Gesellschafter, die während eines Zeitraums von 18 Monaten vor Erhebung d...mehr

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Belgien / II. Antragstellung

Rz. 136 Der Antrag an das Gericht, das Unternehmen für insolvent zu erklären, kann von verschiedenen Personen gestellt werden (Art. XX.100 WGB). Zunächst sind der oder die Geschäftsführer einer Gesellschaft verpflichtet, im Falle der Zahlungseinstellung die Insolvenz anzuzeigen. Diese Anzeige muss seit dem 1.5.2018 zwingend auf elektronischem Weg via www.regsol.be vorgenommen...mehr

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England und Wales1 England ... / III. Freiwilliges Löschungsverfahren

Rz. 547 Das Gesetz sieht darüber hinaus ein freiwilliges Löschungsverfahren vor (Sec. 1003 CA 2006). Voraussetzung ist, dass die Gesellschaft in einem Zeitraum von drei Monaten vor der beantragten Löschung inaktiv gewesen sein muss. Ob eine Gesellschaft inaktiv im Sinne des Gesetzes ist, richtet sich danach, ob sie einen gesetzlich festgelegten Katalog von Tätigkeiten innerh...mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / b) Haftungsfreistellung und Versicherungen

Rz. 94 Der Corporations Act verbietet es einer Gesellschaft sowie verbundenen Gesellschaften, einen Director unter den folgenden Umständen von der Haftung freizustellen:[103]mehr

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England und Wales1 England ... / c) Verhältnis zwischen Anteilszertifikat und Gesellschafterbuch

Rz. 322 Um Gesellschafter der Ltd. zu werden, ist die Eintragung im Gesellschafterbuch konstitutiv notwendig (vgl. Rdn 313). Dementsprechend geben Sec. 769, 776 CA 2006 vor, dass Anteilszertifikate sowohl bei Anteilsausgaben als auch bei Anteilsübertragungen durch die Ltd. auszustellen sind. Der gutgläubige Erwerb eines Anteilszertifikats über einen nicht bestehenden Gesells...mehr

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England und Wales1 England ... / bb) Frist für die Ablehnung

Rz. 333 Die Geschäftsführer müssen dem Erwerber innerhalb von zwei Monaten nach Anmeldung der Übertragung bei der Gesellschaft ihre Weigerung, den Erwerber einzutragen, bekanntgeben. Der Verstoß gegen diese Pflicht ist strafbewehrt (Sec. 771 CA 2006). Rz. 334 Wird diese Frist nicht eingehalten, verliert die Gesellschaft das Ablehnungsrecht. Der Erwerber kann einen Rechtsbehel...mehr

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Brasilien / I. Kapitalaufbringung

Rz. 42 Mindestkapitalvorschriften existieren im brasilianischen Recht der Limitada nicht. Ausnahmen gelten für bestimmte Branchen – dazu gehören Handelsunternehmen, die im Im- und Export tätig sind. Für sie verlangt die zuständige Außenhandelsbehörde SECEX (siehe Rdn 16) eine "zur Betreibung der Geschäfte erforderliche" Mindestkapitalausstattung. Das Gesellschaftskapital ein...mehr

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England und Wales1 England ... / b) Außerordentliche Gesellschafterversammlung

Rz. 345 Sec. 301–335 CA 2006 enthalten zwingende gesetzliche Regelungen, wer zu einer Gesellschafterversammlung einladen darf, welche Fristen zu beachten sind und welchen Inhalt die Ladung haben muss. Die neuen Model Articles enthalten hierzu deshalb keine Bestimmungen mehr. Rz. 346 Den Geschäftsführern steht das Recht zu, eine Gesellschafterversammlung einzuberufen (Sec. 301...mehr

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England und Wales1 England ... / a) Gewaltenteilung zwischen Geschäftsführern und Gesellschaftern

Rz. 428 Grundsätzlich besitzen die Geschäftsführer eine umfassende Geschäftsführungsbefugnis (Table A, Art. 3 und 4). Dieses Verständnis ist aus dem Fallrecht heraus entstanden. Nach dem Trennungsprinzip haben die englischen Gerichte den Grundsatz entwickelt, dass bei Kapitalgesellschaften eine strikte Trennung von Inhaberschaft und Geschäftsführungsbefugnis zu beachten sei....mehr

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§ 4 Sitzverlegung / 5. Formwechselbericht

Rz. 155 Grundsätzlich muss die Unternehmensleitung der formwechselnden Gesellschaft auch künftig einen gemeinsamen Bericht für Gesellschafter und Arbeitnehmer vorlegen, in dem sie die rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte des grenzüberschreitenden Formwechsels erläutert und begründet sowie die Auswirkungen der Umwandlungsmaßnahme auf die Arbeitnehmer erläutert, Art. 86e A...mehr

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England und Wales1 England ... / dd) Verfahren nach Sec. 994 ff. CA 2006

Rz. 291 In Sec. 994 CA 2006 wurde vom Gesetzgeber das bereits früher parallel zu den bisher geltenden Grundsätzen des Case Law existierende Rechtsschutzsystem bei Gesellschafterklagen vorwiegend zum Schutz der Minderheitsgesellschafter fortgeführt.[54] Auch dieser Rechtsschutz ist von den Gerichten mit einer Einzelfallrechtsprechung überfrachtet worden, so dass die Reformübe...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / bb) Erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach §§ 2, 4 und 5 AStG

Rz. 324 Bei Auswanderung eines deutschen Staatsangehörigen in niedrig besteuernde Staaten unter Beibehaltung wesentlicher wirtschaftlicher Interessen im Inland erweitern die §§ 2, 4 und 5 AStG unter bestimmten Voraussetzungen die beschränkte Steuerpflicht. Insbesondere muss der Auswandernde in den letzten zehn Jahren mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig gewesen...mehr

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Kanada / II. Gründerhaftung und Haftung der Direktoren für Einlagen

Rz. 26 Die Einlageverpflichtung der Gründer wurde bereits in Rdn 24 f. dargestellt. Eine anfängliche Einlageverpflichtung besteht bereits mangels eines vorgeschriebenen Mindeststammkapitals nicht. Erst die Direktoren legen fest, wann, an wen und für welche Gegenleistung Anteile ausgegeben werden; die Ausgabe der Anteile darf dann – anders als im deutschen Recht – nur gegen s...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 3. Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis

Rz. 311 Hinsichtlich der Verwaltungs- und der Verfügungsbefugnis ist zwischen dem Fall der freiwilligen und dem der notwendigen Insolvenz zu unterscheiden. Im Fall der freiwilligen Insolvenz bleiben die Befugnisse dem Insolvenzschuldner regelmäßig erhalten (Art. 106 Abs. 1 TRLC). Die Ausübung der Befugnisse steht allerdings unter dem Vorbehalt der Zustimmung bzw. Mitwirkung ...mehr

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Ehescheidung / 1 Aufhebung/Auflösung einer Ehe

Eine Ehe kann nur durch richterliche Entscheidung auf Antrag aufgehoben bzw. auf Antrag eines oder beider Ehegatten geschieden werden. Mit Rechtskraft der Entscheidung ist die Ehe aufgelöst.[1] Die Folgen der Aufhebung einer Ehe bestimmen sich in den in § 1318 BGB bestimmten Fällen nach den Vorschriften über die Scheidung. In § 1314 BGB werden verschiedene Aufhebungsgründe ge...mehr

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§ 6 Grenzüberschreitende Un... / 2. Sachverhalt

Rz. 80 Konkret liegt dem Verfahren der folgende Sachverhalt zugrunde:[214] Die Marks & Spencer plc mit Sitz im Vereinigten Königreich ist die Hauptgesellschaft eines Konzerns. Sie hat über eine Holdinggesellschaft mit Sitz in den Niederlanden u.a. Tochtergesellschaften mit Sitz in Deutschland, Belgien und Frankreich. Nachdem die Tochtergesellschaften jahrelang Verluste verze...mehr

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Singapur / III. Staatliche Mitwirkung im Gründungsverfahren

Rz. 24 Von wesentlicher Bedeutung ist im Gründungsverfahren die Überprüfung und Genehmigung der Firma durch ACRA (siehe Rdn 10). Im Zuge des Genehmigungsverfahrens verzichtet die Behörde jedoch in der Praxis auf eine eingehende Prüfung hinsichtlich möglicher Verwechslungen oder Namenskollisionen. Ähnliche Namen werden teilweise vom System erkannt. Kommt es jedoch zu einer Be...mehr

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Bulgarien / 1. Anteilsübertragung unter Lebenden

Rz. 69 Geschäftsanteile können rechtsgeschäftlich übertragen werden. Die Übertragung eines Geschäftsanteils von einem Gesellschafter auf einen anderen kann frei erfolgen. Die Übertragung von Geschäftsanteilen an Nichtgesellschafter kann nur unter Einhaltung der Voraussetzungen für die Aufnahme neuer Gesellschafter erfolgen (Art. 129 TZ), und zwar:mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.6.2.3.1 Allgemeines

Rz. 407 Nach § 24 Abs. 1 StGB wird wegen Versuchs nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. Folglich sind Fälle des misslungenen Rücktritts und des fehlgeschlagenen Versuchs auszuscheiden, in denen eine Strafbefreiung durch Rücktritt ohnehin nicht infrage kommt. Ein misslungener Rücktritt liegt vor, wenn der tatbes...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4.11 Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Nachlassverwalter

Rz. 133 Der Testamentsvollstrecker ist grundsätzlich nicht Vertreter der Erben, sondern Träger eines von dem Erblasser begründeten Amtes.[1] Verwaltungsakte, die allein die Erben betreffen, können daher weder an den Testamentsvollstrecker adressiert noch ihm bekannt gegeben werden. Handelt es sich um Steueransprüche, die der Erblasser noch vor seinem Tod verwirklicht hat, ric...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 3.1.3 Ausschluß der Drei-Tages-Vermutung; Beweisfragen

Rz. 164 Grundsätzlich hat die Finanzbehörde zu beweisen, dass der Verwaltungsakt dem Adressaten zugegangen ist.[1] Die Vermutung des Abs. 2 gilt nicht, wenn die Postsendung nicht oder später als am dritten Tag nach Aufgabe zur Post zugegangen ist. Die Vermutung des Abs. 2 erbringt keinen Beweis, der dem Stpfl. den Gegenbeweis auferlegen würde; sie ist lediglich die Folgerung...mehr

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zfs 11/2021, Akteneinsicht ... / 2 Aus den Gründen:

[…] III. Das nach § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 OWiG statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsmittel hat (vorläufig) Erfolg, soweit es mit der auf die Verletzung des fair-trial-Grundsatzes gestützten Verfahrensrüge geltend macht, dem Antrag des Betroffenen auf Überlassung der mit seiner Messung in Zusammenhang stehenden "Messreihe" sei nicht entsprochen und damit seine Vertei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.3 Erteilung der Freistellungsbescheinigung, Abs. 2 S. 4, 6

Rz. 33 Das Freistellungsverfahren ist davon abhängig, dass durch das BZSt eine Freistellungsbescheinigung erteilt wird. Diese wird von dem Vergütungsgläubiger beantragt; durch sie ermächtigt das BZSt den Vergütungsverpflichteten, den Steuerabzug zu unterlassen oder nach einem niedrigeren Abzugsteuersatz vorzunehmen. Adressat der Freistellungsbescheinigung und Vergütungsgläub...mehr

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zfs 11/2021, Akteneinsicht ... / 3 Anmerkung:

Einige Aspekte der Entscheidung überzeugen mich, bei anderen habe ich Bedenken und hätte mir eine breitere Argumentation und nicht nur eine punktuelle Verweisung gewünscht. Richtig und ausführlich wird ausgeführt, dass der Betroffene vorgerichtlich vollständige Akteneinsicht in für ihn relevante Daten und Unterlagen zu erhalten hat und zwar durch Übersendung an den Verteidige...mehr

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FF 11/2021, Scheidung / Internationales

EuGH, Urt. v. 2.8.2021 – Rs. C-262/21 PPU Art. 2 Nr. 11 Brüssel IIa-VO ist dahin auszulegen, dass kein widerrechtliches Verbringen oder widerrechtliches Zurückhalten im Sinne dieser Bestimmung vorliegen kann, wenn sich ein Elternteil ohne Zustimmung des anderen Elternteils in Befolgung einer von einem Mitgliedstaat auf der Grundlage der Dublin III-VO getroffenen Überstellungs...mehr

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AGS 11/2021, Terminsgebühr ... / III. Terminsgebühr und Erledigungsgebühr

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den die Erinnerung in der vom OVG Lüneburg – wie vorstehend ausgeführt – geänderten Fassung hatte in der Sache keinen Erfolg. Nach Auffassung des OVG Lüneburg stehen der Antragstellerin über die im Kostenfestsetzungsbeschluss vom 21.7.2021 anteilig festgesetzten Verfahrensgebühren hinaus keine Terminsgebühr und auch keine Erledigungsg...mehr

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FF 11/2021, Ein Paukenschla... / IV. Änderungen im Beschwerdeverfahren

Die besonders in die Grundrechte der beteiligten Eltern und Kinder eingreifenden Beschlüsse der Familiengerichte konnten bislang im Beschwerdeverfahren durch einen Einzelrichter überprüft werden, außerdem stand es den Familiensenaten offen, geeignete Fälle, in denen sämtliche vorgeschriebene Verfahrensschritte erstinstanzlich abgearbeitet worden waren, im schriftlichen Verfa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 3.1.1 Drei-Tages-Frist

Rz. 152 Schriftliche Verwaltungsakte können durch Aufgabe zur Post bekannt gegeben werden; sie gelten dann mit dem dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Damit wird für das Steuerverfahren als Massenverfahren eine kostensparende und zügige Abwicklung ermöglicht. Diese Regelung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, sondern stellt ein sachgerechtes...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 1.3 Zugang des Verwaltungsakts

Rz. 13 Seitens des Empfängers setzt die Bekanntgabe den Zugang beim Betroffenen voraus. Der Verwaltungsakt ist dem Empfänger zugegangen, wenn er mit Willen des Bekanntgebenden in verkehrsüblicher Weise derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass unter regelmäßigen Umständen damit gerechnet werden kann, dass der Empfänger von ihm Kenntnis erlangt. Ebenso wie b...mehr

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AGS 11/2021, Nachträgliche ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung der Einzelrichterin des Bay. VGH bedarf einiger Anmerkungen. 1. Zulässigkeit der Beschwerde Dass die Berichterstatterin die Beschwerde gem. § 66 Abs. 2 S. 1 GKG als zulässig angesehen hat, ist Unsinn. Vorliegend handelte es sich nicht um einen Rechtsbehelf betreffend den Gerichtskostenansatz, sondern um eine Beschwerde gegen die Entscheidung des VG im Kostenfe...mehr

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zfs 11/2021, Entscheidung d... / 3 Anmerkung:

In Kostenfragen sind Entscheidungen des Großen Senats für Zivilsachen des BGH äußerst selten. Auch wenn die Zivilsenate des BGH in Kostenfragen untereinander abweichende Auffassungen vertreten, so scheuen sie meist die Anrufung des Großen Senats für Zivilsachen des BGH. Da wird häufig mit langen, blumigen Ausführungen begründet, warum keine Abweichung von der Auffassung des ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4.6 Gesellschaften und Gemeinschaften in Liquidation

Rz. 106 Befindet sich eine Handelsgesellschaft in Liquidation, so ist der Verwaltungsakt an den Liquidator unter Angabe der Vertretungsverhältnisse bekannt zu geben.[1] Bei mehreren Liquidatoren genügt die Bekanntgabe an einen von ihnen. Bei GbR und Gemeinschaften richtet sich die Adressierung nach Rz. 64. Für die Bekanntgabe gilt § 34 Abs. 2 AO; da die GbR bzw. die Gemeinsch...mehr

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AGS 11/2021, Jahnke/Pflüger, JVEG - Die Vergütung und Entschädigung von Sachverständigen, Zeugen, Dritten und von ehrenamtlichen Richtern

Begründet von Paul Meyer; weitergeführt von Albert Höver und Wolfgang Bach; fortgeführt von Henning Oberlack; bearbeitet von Britta Jahnke und Diana Pflüger. 28. Aufl., 2021. Carl Heymanns Verlag, Köln. 560 S., 79,00 EUR Wenn ein Kommentar zu einem Spezialgesetz wie dem JVEG und seinem Vorgänger, dem ZSEG, bereits in 28. Aufl. erscheint, belegt allein dieser Umstand die hohe ...mehr

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AGS 11/2021, Die kostenmäßi... / 3. Bestätigung des Grundurteils durch Berufungsgericht

Wird das Grundurteil durch das Berufungsgericht bestätigt und wird die Sache an das Ausgangsgericht zurückgegeben, um dort über das Betragsverfahren zu entscheiden, so liegt keine Zurückverweisung i.S.d. § 21 Abs. 1 RVG vor. Das wird seit der Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2004 und den dortigen Entscheidungsgründen als unstreitig gelten.[4] Es bleibt daher dabei, dass Gru...mehr

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AGS 11/2021, Terminsgebühr ... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Verfahrensrechtliches Es ist meist ungehörig, wenn Gerichte einen in der "Ich-Form" gestellten Antrag eines Rechtsanwalts als einen – unzulässigen – Antrag des durch die angefochtene Entscheidung nicht beschwerten Rechtsanwalts in eigener Sache sehen. Im Regelfall ergibt sich schon aus den sonstigen Formulierungen in dem Schriftsatz, dass der Rechtsanwalt mit seinem Antrag...mehr

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ZErb 11/2021, Tod des Vorer... / 2 Gründe

II. Die Sache ist infolge der mit weiterem Beschluss des Nachlassgerichts vom 10.6.2020 ordnungsgemäß erklärten Nichtabhilfe und Vorlage beim Beschwerdegericht dem Senat zur Entscheidung angefallen, § 68 Abs. 1 S. 1, 2. Hs. FamFG. Bei seiner Einlegung war das Rechtsmittel der damaligen Beteiligten zu 1. als befristete Beschwerde statthaft und auch im Übrigen zulässig (§§ 58 Ab...mehr

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AGS 11/2021, Vergütungsrech... / 1. Absenkung bei Zahlungsvereinbarungen

Bei Abschluss einer Zahlungsvereinbarung (Stundungs- oder Ratenzahlungsvereinbarung) entsteht die Einigungsgebühr statt mit einem Gebührensatz von 1,5 (Nr. 1000 Nr. 1 VV), 1,3 (Nr. 1004 VV) bzw. 1,0 (Nr. 1003 VV) einheitlich nur noch mit einem Satz von 0,7. Nrn. 1000, 1003 und 1004 VV haben hierfür folgenden Wortlaut erhalten: Zitat Nr. 1000 VVmehr

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AGS 11/2021, Die kostenmäßi... / [Ohne Titel]

In Zivilsachen kann zunächst ein Grundurteil ergehen, wenn der Anspruch sowohl dem Grund nach als auch nach der betragsmäßigen Höhe streitig ist. Dem Grundurteil schließt sich dann ein Betragsverfahren an, in dem über den bezifferten Anspruch entschieden wird. Der Erlass eines Grundurteils wirft kostenrechtliche Fragen auf, insbesondere dann, wenn gegen das Grundurteil ein R...mehr

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ZErb 11/2021, Zur Zulässigk... / 2 Gründe

II. Die gemäß § 71 Abs. 1 GBO zulässige Beschwerde ist als Rechtsmittel nur des Beteiligten zu 1) auszulegen. Der Notar, der den Erbbaurechtskaufvertrag vom 25.3.2020 mit dem darin in § 6 enthaltenen Löschungsantrag beurkundet hat, gilt gemäß § 15 GBO nur im Namen der Antragsberechtigten ermächtigt, eine Eintragung zu beantragen. Weitergehend ist auch seine Ermächtigung zur E...mehr

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ZErb 11/2021, Tod des Vorer... / Leitsatz

1. Verstirbt der Vorerbe während des von ihm geführten Beschwerdeverfahrens gegen die Versagung der Erteilung eines Vorerben-Erbscheins, so ist die Vorerbschaft beendet, das Begehren eines Ausweises der gegenwärtigen Rechtslage gegenstandslos geworden und tritt Erledigung der Hauptsache ein, mit der Folge, dass das Rechtsmittelverfahren unzulässig wird, sofern der Beschwerde...mehr

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ZErb 11/2021, Tod des Vorer... / 1 Tatbestand

I. Der Erblasser hatte die ehemalige Beteiligte zu 1., eine langjährige Angestellte, testamentarisch hinsichtlich bestimmten Grundbesitzes zur Vorerbin eingesetzt, bei ihrem Tod seine – 2013 verstorbene – Tochter beziehungsweise deren Kinder – die Beteiligten zu 2. und 3. – zu Nacherben. Unter dem 12.11.1979 wurde der ehemaligen Beteiligten zu 1. ein Erbschein erteilt, der si...mehr

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AGS 11/2021, Die kostenmäßi... / I. Das Grundurteil

§ 304 Abs. 1 ZPO bestimmt, dass in den Fällen, in denen ein Anspruch nach Grund und Betrag streitig ist, zunächst eine Vorabentscheidung über den Grund getroffen werden kann. Bei dem Grundurteil handelt es sich um ein materiell-rechtliches Zwischenurteil besonderer Art.[1] Der Erlass des Grundurteils steht im freien Ermessen des Gerichts. Es enthält keinen Ausspruch hinsicht...mehr

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AGS 11/2021, Zurückweisung ... / III. Bedeutung für die Praxis

Über einen solchen Sachverhalt hat der BGH – soweit ersichtlich – bisher noch nicht entschieden. Die jetzt vorliegende Entscheidung entspricht der gesetzlichen Regelung. Soweit das Gericht die Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen hat, fällt im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung des Rechtsmittels die 2,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 1242 GKG KV an. In wel...mehr

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AGS 11/2021, Elektronischer... / I. Sachverhalt

In einem Rechtsreit erfolgte durch den Kläger die Übersendung des Antrags auf Prozesskostenhilfe (PKH) nebst der notwendigen Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Klägers und Belegen per beA. Der Prozessbevollmächtigte des Klägers vertrat dabei die Ansicht, dass die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse – trotz gege...mehr

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FoVo 11/2021, Erledigung ei... / 3 Der Praxistipp

Das Argument der Gläubigerin wird nicht gesehen Auf den ersten Blick leuchtet die Entscheidung des AG ein. Allerdings darf nicht übersehen werden, dass die Feststellung, dass die Erinnerung erledigt ist, voraussetzt, dass die Erinnerung ursprünglich zulässig und begründet war. Die ursprüngliche Zulässigkeit wird vom AG aber nur behauptet und nicht begründet. Die Gläubigerin ha...mehr

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FF 11/2021, Ein Paukenschla... / II. Qualifikation, Einsetzung, Abberufung und Tätigkeit der Verfahrensbeistände

Die Verbesserung familiengerichtlicher Verfahren soll auch durch eine Professionalisierung der anderen Akteure erreicht werden. Ebenso wie bei der Einführung der Mindestqualifikationen von Sachverständigen[24] erhofft sich das Gesetz besseren Kinderschutz dadurch, dass die Verfahrensbeistände künftig eine Qualifikation mitbringen müssen, die sie für ihre verantwortungsvolle ...mehr