Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XV. Beschwerde

Rz. 74 Die Beschwerde ist ein → Rechtsmittel, sodass auf die dortigen Ausführungen verwiesen wird. Rz. 75 Beispiel: Im Dezember 2020 hat das LG nach übereinstimmend erklärter Erledigung der Hauptsache (§ 91a ZPO) die Kosten dem Beklagten auferlegt. Dagegen legt sein Anwalt im Januar 2021 sofortige Beschwerde ein. Das erstinstanzliche Verfahren richtet sich nach altem Recht. In...mehr

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ZErb 01/2021, Zur Ausschlag... / 2 Gründe

II. Das Rechtsmittel ist als unbeschränkte Beschwerde statthaft (§ 11 Abs. 1 RPflG, § 71 Abs. 1 GBO) und auch im Übrigen zulässig, §§ 73, 15 Abs. 2 GBO, § 10 Abs. 2 Nr. 3 FamFG. Beschwerdeführer sind die zur Antragstellung Berechtigten. Das sind diejenigen unmittelbar Beteiligten, deren dingliche Rechtsstellung durch die Eintragung einen Verlust erleidet oder einen Gewinn erfä...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 12. Rechtsmittelverfahren

Nach neuem Recht gelten keine Besonderheiten mehr. Maßgeblich ist das Datum der unbedingten Auftragserteilung. In Verfahren nach den Teilen 4, 5 und 6 VV ist § 19 Abs. 1 Nr. 10 RVG zu beachten, wonach für den vorinstanzlichen Anwalt das Einlegen des Rechtsmittels noch zur Instanz gehört, sodass erst hier die weitere Tätigkeit maßgebend ist. Beispiel 26 Der Mandant ist im Dezem...mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / I. Vergütungsvereinbarung

Rz. 2 Auch im Rahmen der strafrechtlichen Mandatierung haben Mandant und Anwalt die Möglichkeit, eine Vergütungsvereinbarung zu treffen, was heute weit verbreitet ist. Es kommen also insbesondere Zeithonorare und Pauschalhonorare in Betracht. Greift man auf Pauschalhonorare zurück, so bietet es sich an, diese nach Verfahrensabschnitten zu gliedern, z.B. der Tätigkeit im staa...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XXXI. Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 105 Eine Nichtzulassungsbeschwerde stellt gegenüber dem auf die Beschwerde hin zugelassenen Rechtsmittel nach § 17 Nr. 9 RVG eine eigene Angelegenheit dar, sodass hier eine Änderung des Gebührenrechts zu beachten ist. Rz. 106 Beispiel: Auf die in 2020 erhobene Berufung hatte das OLG im August 2020 ein Urteil erlassen und die Revision nicht zugelassen. Hiergegen hat der An...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / 4. Beschwerde gegen die Wertfestsetzung für Anwaltsgebühren

Rz. 116 Im Regelfall ist die Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren nach § 32 Abs. 1 RVG auch maßgeblich für die Berechnung der anwaltlichen Gebühren. Es bedarf jedoch einer selbstständigen Wertfestsetzung, wenn z.B. die Gegenstandswerte des gerichtlichen Verfahrens und der anwaltlichen Tätigkeit nicht übereinstimmen (vgl. Rdn 54 ff.). Rz. 117 Bei Einwendungen gegen diese W...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XXXIX. Rechtsmittelverfahren

Rz. 129 Nach neuem Recht gelten keine Besonderheiten mehr. Maßgeblich ist das Datum der unbedingten Auftragserteilung. Rz. 130 In Verfahren nach den Teilen 4, 5 und 6 VV RVG ist § 19 Abs. 1 Nr. 10 RVG zu beachten, wonach für den vorinstanzlichen Anwalt das Einlegen des Rechtsmittels noch zur Instanz gehört, so dass erst hier die weitere Tätigkeit maßgebend ist. Rz. 131 Beispi...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 1. Allgemeines

Rz. 324 Der zum Prozessbevollmächtigten bestellte Anwalt erhält die Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG. Wiederum fällt sie für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information an und umfasst neben der Berufungseinlegung, der Berufungsbegründung oder -erwiderung auch alle weiteren Schriftsätze, die während der Berufungsinstanz anfallen. Hierzu gehört der Tatbesta...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XVI. Einspruch gegen ein Versäumnisurteil

Rz. 77 Wird der Einspruch gegen ein Versäumnisurteil verworfen oder zurückgenommen, verbleibt es beim bisherigen Gebührenrecht. Der Einspruch ist kein Rechtsmittel. Eine Regelung – wie noch in der BRAGO, dass das weitere Verfahren eine eigene Angelegenheit sei – kennt das RVG nicht. Eine Ausnahme gilt im Fall des § 15 Abs. 5 S. 2 RVG, wenn der Einspruch erst nach mehr als → ...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / (1) Prüfungsgebühren

Rz. 202 Angehoben worden sind die Gebührenrahmen für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels, sofern nach Betragsrahmen abgerechnet wird, also sowohl in sozialrechtlichen Angelegenheiten nach § 3 Abs. 1RVG als auch in Verfahren nach den Teilen 4, 5 und 6 VV RVG, soweit dort nach Betragsrahmen abgerechnet wird.mehr

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AGS 01/2021, Gebührenbemess... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Verteidiger des Betroffenen in einem straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren. Der Bußgeldbescheid sah die Festsetzung einer Geldbuße i.H.v. 160 EUR und ein Fahrverbot von einem Monat vor. Zudem wurden zwei Punkte verhängt. Der Betroffene hat gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt. Das AG bestimmte Termin zur Hauptverhandlung auf den 6.9.2018. ...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / a) Die gesetzlich geregelten Fälle

Rz. 15 In § 14 RVG ist ein neuer Absatz 2 eingeführt, der die Anrechnung von Rahmengebühren betrifft. Der bisherige Absatz 2 wird dadurch zu Absatz 3. Rz. 16 Mit dieser Regelung soll die doppelte Berücksichtigung einer Vorbefassung bei Satz- und Betragsrahmengebühren vermieden werden. Die Vorschrift untersagt, bei der Bestimmung einer Rahmengebühr, auf die eine andere Rahmeng...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / a) Die neue Textfassung

Rz. 366 Vorbemerkung 3.2: (1) Dieser Abschnitt ist auch in Verfahren vor dem Rechtsmittelgericht über die Zulassung des Rechtsmittels anzuwenden. (2) Wenn im Verfahren auf Anordnung eines Arrests, zur Erwirkung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung oder auf Erlass einer einstweiligen Verfügung sowie im Verfahren über die Aufhebung, den Widerruf oder di...mehr

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ZErb 01/2021, Höhe der Nach... / 2 Gründe

II. Der zulässigen Beschwerde bleibt der Erfolg versagt. Die vom Nachlassgericht auf 1.642,20 EUR festgesetzte Vergütung begegnet keinen Bedenken. 1. Die Beschwerde ist statthaft und auch im Übrigen zulässig. Insbesondere ist die einmonatige Beschwerdefrist gewahrt und kommt es auf die Erreichung des Beschwerdewertes aufgrund der Zulassung des Rechtsmittels nicht an. 2. Das Rec...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / I. Allgemeines

Rz. 322 Für die Tätigkeit im Berufungsverfahren kann der Anwalt die Verfahrensgebühr nach Nrn. 3200 oder 3201 VV RVG berechnen. Die Terminsgebühr richtet sich nach Nr. 3202 VV RVG, die Einigungsgebühr nach Nr. 1004 VV RVG. Sowohl bei der Verfahrens- als auch bei der Einigungsgebühr liegt der Satz um 0,3 über demjenigen der Ausgangsinstanz. Die Verfahrensgebühr erhöht sich au...mehr

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AGS 01/2021, Anwaltskosten ... / III. Bedeutung für die Praxis

Im Ergebnis wird der Entscheidung des BAG zuzustimmen sein. Das BAG hat sich jedoch – ebenso wenig wie zuvor das LAG Rheinland-Pfalz – zu einigen entscheidungserheblichen Fragen nicht geäußert. Außerdem soll hier auf weitere Probleme eingegangen werden, die sich hier stellen. 1. Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde der Arrestklägerin Die Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz ...mehr

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AGS 01/2021, Wie sind außer... / 2. Nicht zu berücksichtigende Einwendungen

Unberücksichtigt bleiben ausnahmsweise nur diejenigen Einwendungen, die offensichtlich unbegründet sind. Ein solcher Fall kann vorliegen, wenn die Haltlosigkeit des Einwandes ohne nähere Sachprüfung auf der Hand liegt, der Einwand substanzlos ist oder erkennbar rechtsmissbräuchlich erhoben wird.[6] Auch nicht jeder pauschal erhobene Einwand, der seine Grundlage außerhalb des ...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / e) Einigungsgebühr

Rz. 145 Die Gebühr für eine gerichtliche oder außergerichtliche Einigung wird im Rahmen eines bestehenden Verkehrsrechtsschutzes grundsätzlich vom Rechtsschutzversicherer übernommen. Hier ist allerdings eine Einschränkung durch die ARB zu beachten, die in der Praxis nicht unerhebliche Auswirkungen hat: Nach § 5 Abs. 3b ARB 2010 (bzw. unter 3.3 ARB 2012/2019 genannte Leistung...mehr

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ZErb 01/2021, Zur anwaltlic... / 2 Gründe

II. Die gemäß § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO i.V.m. § 522 Abs. 1 S. 4 ZPO statthafte Rechtsbeschwerde ist im Übrigen nicht zulässig, weil die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO nicht erfüllt sind. Eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts ist insbesondere nicht zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich. Die Entscheidung des Berufungsgerichts verletzt d...mehr

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zfs 01/2021, Streitwert und... / 3 Anmerkung:

In der Praxis kommt es verhältnismäßig selten vor, dass der BGH den Gegenstandswert für die Berechnung der Anwaltsgebühren abweichend von dem für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Streitwert festsetzt. Nachfolgend soll daher auf die Besonderheiten dieser beiden Wertfestsetzungsarten eingegangen werden. Streitwertfestsetzung Die Entscheidung des BGH v. 25.3.2020 ist zutreffend....mehr

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§ 7 Änderungen der Umsatzst... / 3. Besondere Fälligkeitstatbestände

Rz. 31 Neben den allgemeinen Fälligkeitstatbeständen des § 8 Abs. 1 S. 1 RVG tritt nach § 8 Abs. 1 S. 2 RVG in gerichtlichen Verfahren die Fälligkeit in drei weiteren Fällen ein, nämlich wenn eine Kostenentscheidung ergeht (1. Var.), der Rechtszug endet (2. Var.) oder das Verfahren länger als drei Monate ruht (3. Var.). Bedeutung haben diese Fälligkeitstatbestände nur, wenn ...mehr

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§ 6 Vergütungsvereinbarungen / V. Materielle Voraussetzungen

Rz. 23 Die Vergütungsvereinbarung darf nicht wegen Täuschung oder Drohung wirksam angefochten und damit nichtig sein. Die Fälle der rechtswidrigen Drohung (§ 123 BGB) sind u.a. dann zu problematisieren, wenn der Anwalt die Übernahme oder Fortführung des Mandates davon abhängig macht, dass der Auftraggeber mit ihm eine entsprechende Vergütungsvereinbarung trifft. Die herrsche...mehr

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FoVo 01/2021, Wenn die Schu... / II. Das Pferd soll gepfändet werden

Die Pfändung des Pferdes Nach § 808 ZPO können im Gewahrsam des Schuldners befindliche körperlichen Sachen gepfändet werden. Nach § 90a S. 1 BGB sind Tiere zwar keine Sachen, aber auf sie sind nach § 90a S. 3 BGB die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. Nachdem § 808 ZPO nichts anderes bestimmt, kann das Pferd als...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 4. Rechtsschutzversicherung

Rz. 294 Die Gebühr für eine gerichtliche Einigung wird im Rahmen eines bestehenden Verkehrsrechtsschutzes grundsätzlich vom Rechtsschutzversicherer übernommen. Hier ist allerdings eine Einschränkung durch die ARB zu beachten, die in der Praxis nicht unerhebliche Auswirkungen hat: Nach § 5 Abs. 3b ARB 2010 trägt der Versicherer die Kosten einer einverständlichen Einigung nur ...mehr

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FF 01/2021, Handbuch Scheidungsrecht

Schwab/Ernst8. Aufl. 2019, geb., 2162 S., C.H.BECKISBN 978-3-406-73169-3169 EUR Im Herbst 2019 ist die völlig überarbeitete 8. Auflage dieses Standardwerks zum Scheidungsrecht erschienen. Die Herausgeberschaft wurde nach Ausscheiden von Prof. Dr. Schwab nunmehr durch Prof. Dr. Ernst übernommen. Zugleich haben sich auch Veränderungen bei den Bearbeitern ergeben, die ihre prakt...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 2. Auftrag

Rz. 325 Abermals entscheidend für die Entstehung der Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG ist, dass der Anwalt zum Prozessbevollmächtigten für die Berufungsinstanz bestellt wurde. Entscheidend ist dabei der Inhalt des Auftrages im Innenverhältnis. Rz. 326 Beispiel Anwalt A wird zwei Tage vor Ablauf der Berufungsfrist beauftragt, gegen ein klageabweisendes Urteil des Amtsgeri...mehr

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AGS 01/2021, Verzögerungsge... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Möglichkeit der Verhängung einer Verzögerungsgebühr nach § 38 GKG ist sowohl bei den Gerichten als auch bei den Rechtsanwälten kaum bekannt. In der Praxis verhängen die Gerichte recht selten eine solche Verzögerungsgebühr. Deshalb ist es sachgerecht, sich mit der in § 38 GKG geregelten Verzögerungsgebühr näher zu befassen. 1. Anwendungsbereich Die Verzögerungsgebühr gem. §...mehr

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zfs 01/2021, Leitentscheidu... / V. Persönlichkeitsrecht

Auch bei anderen Rechtsgebieten hat sich der Gesetzgeber auf die Rechtsprechung verlassen, nämlich beim Persönlichkeitsrecht und bei der Arzthaftung, beides in der Zuständigkeit des VI. Zivilsenats, der deshalb reichlich Gelegenheit hatte, Einfluss auf die Entwicklung zu nehmen. Das Persönlichkeitsrecht ist noch immer reines Richterrecht und es ist bei der Neuregelung des Sc...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Kostenrecht: Streitwert bei Anfechtung einer Prüfungsanordnung

Die Betriebsprüfung ist ein Teil des Außenprüfungsdienstes der Steuerverwaltung. Daneben zählen die Lohnsteuer-Außenprüfung und die Umsatzsteuer-Sonderprüfung zu den Außenprüfungsdiensten. Die Betriebsprüfung ist für die Finanzbehörden ein wesentliches Instrument, mit dem sie ihre Aufgabe erfüllen, die Steuern nach Maßgabe der Gesetze festzusetzen und zu erheben. Sie hat die ...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Kollegenecke: Dieselbe Angelegenheit bei Parallelverfahren

Frage: In HHG 9/2018 wurde darauf hingewiesen, dass gleichgelagerte Einspruchsverfahren (Parallelverfahren) jeweils eigenständige Verfahren darstellten und dass ein Prozessbevollmächtigter eine Geschäftsgebühr für jedes einzelne Einspruchsverfahren fordern könne bzw. sollte. Allerdings folge aus der Eigenständigkeit der jeweiligen Einspruchsverfahren nicht, dass bei besonders...mehr

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Zoll kompakt: Import / 3.11 Rechtsbehelfe und Verjährung

Wie bei jedem Steuerbescheid kann ein Rechtsbehelf (Widerspruch) innerhalb eines Monats eingelegt werden. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Deshalb werden im Außenhandel tätige Firmen meist alle 2 Jahre einer Prüfung unterzogen.mehr

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Regelung über Auflösungsgrund im Gesellschaftsvertrag einer GmbH ist nur wirksam, wenn der Eintritt des Auflösungsgrunds eindeutig feststellbar ist

Zusammenfassung Ein Auflösungsgrund muss im Gesellschaftsvertrag so klar und eindeutig beschrieben sein, dass insb. das Registergericht den Eintritt des Auflösungsgrundes eindeutig feststellen kann. Hintergrund: Auflösungsgründe im GmbH-Gesellschaftsvertrag Nachdem ein GmbH-Gesellschafter seinen Geschäftsanteil wirksam gekündigt hat, meldet der Geschäftsführer die Auflösung de...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO § 4d Rechtsmittel

Gesetzestext (1) Gegen die Ablehnung der Stundung oder deren Aufhebung sowie gegen die Ablehnung der Beiordnung eines Rechtsanwalts steht dem Schuldner die sofortige Beschwerde zu. (2) 1Wird die Stundung bewilligt, so steht der Staatskasse die sofortige Beschwerde zu. 2Diese kann nur darauf gestützt werden, dass nach den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen des Sc...mehr

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AGS 12/2020, Aktuelle Entwi... / 5. Rechtsmittel

Mit der Frage einer zulässigen oder unzulässigen Anhörungsrüge hatte sich das AG Eilenburg [25] zu befassen. Nach Ansicht des Gerichts liege ein Gehörsverstoß aber dann nicht vor, wenn das Gericht dem Beteiligtenvorbringen nicht folgt, sondern es aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt lässt oder es anders beurteilt, als der betroffene Beteiligte es...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Andere Rechtsbehelfe

Rn 10 Entscheidungen des Insolvenzgerichts gemäß § 4b sind weder für den Schuldner noch von der Staatskasse mit der sofortigen Beschwerde angreifbar; in Betracht kommt indes eine Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG. Andere Verfahrensbeteiligte als die in § 4d ausdrücklich genannten haben kein Beschwerderecht gegen die Entscheidungen des Insolvenzgerichts. Dies gilt insbesonder...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7. Kosten

Rn 12 Eine positive Beschwerdeentscheidung ergeht kostenfrei. Für eine abschlägige Entscheidung werden nach Nr. 2361 KV GKG Gebühren von 60 EUR erhoben.[17]mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) Gegen die Ablehnung der Stundung oder deren Aufhebung sowie gegen die Ablehnung der Beiordnung eines Rechtsanwalts steht dem Schuldner die sofortige Beschwerde zu. (2) 1Wird die Stundung bewilligt, so steht der Staatskasse die sofortige Beschwerde zu. 2Diese kann nur darauf gestützt werden, dass nach den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen des Schuldners die...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Versagung der Beiordnung eines Rechtsanwalts

Rn 6 Auch die Versagung der Beiordnung eines Rechtsanwalts wird vom Gesetzgeber als existenzielle Entscheidung für den Schuldner angesehen, wenn dieser rechtunkundig und nicht in der Lage ist, sich im Insolvenzverfahren angemessen mündlich und schriftlich zu äußern.[10] Wegen der ausdrücklich in § 4a Abs. 2 postulierten besonderen Fürsorge des Insolvenzgerichts für den Insol...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 9. Außerordentliche Rechtsbehelfe

Rn 32 Aufgrund der (formalen) Begrenzung der Rechtsmittel gegen insolvenzrechtliche Entscheidungen auf die Fälle der ausdrücklichen Zulassung wird teilweise versucht, trotz formaler Unanfechtbarkeit einer Entscheidung eine Aufhebung oder Korrektur über eine "außerordentliche Beschwerde" wegen "greifbarer Gesetzeswidrigkeit" zu erreichen. Auch wenn dieses Institut grundsätzlic...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Abweisung des Antrags auf Verfahrenskostenstundung

Rn 1 Für den mittellosen Schuldner führt der Weg in die angestrebte Restschuldbefreiung nur über die Kostenstundung. Ihre Gewährung ist Prämisse für den wirtschaftlichen Neubeginn des Schuldners, sodass die Ablehnung oder Aufhebung einen massiven Eingriff in dessen Rechte darstellt.[1] Eine übermäßige wirtschaftliche Belastung des Schuldners nach Erteilung der Restschuldbefr...mehr

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ZErb 12/2020, Absetzbarkeit... / 1. Der Rechtsbehelf

Gegen einen Erbschaftssteuerbescheid ist als Rechtsbehelf gem. § 47 Abs. 1 Nr. 1 AO der Einspruch gegeben. Der Einspruch ist innerhalb eines Monats beim Finanzamt einzulegen (§ 55 Abs. 1 AO). Im Steuerbescheid ist eine entsprechende Belehrung enthalten (§ 157 Abs. 1 AO). Fristbeginn ist bei Übermittlung durch die Post der dritte Tag nach Aufgabe des Schreibens zur Post (§ 12...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Beschluss über die Aufhebung der Verfahrenskostenstundung

Rn 3 Auch die Einstellung des Insolvenzverfahrens gemäß § 207 mangels Masse hat für den Schuldner die Konsequenz, dass er das Restschuldbefreiungsverfahren nicht mehr erreichen kann, § 289. Rn 4 Die Entscheidung des Insolvenzgerichts zur Aufhebung der Verfahrenskostenstundung führt zum Wegfall der Stundungswirkungen. Rn 5 Soweit über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sei...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Beschwerde der Staatskasse

Rn 8 Wird dem Schuldner die beantragte Verfahrenskostenstundung bewilligt, steht der Staatskasse ein Beschwerderecht nach Abs. 2 zu. Die Beschwerde kann indes nur darauf gestützt werden, dass dem Schuldner nach seinen persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen die Stundung nicht hätte gewährt werden dürfen. Die Staatskasse kann die Beschwerde dementsprechend nur mit der...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Frist

Rn 11 § 4d ordnet im Hinblick auf § 6 ausdrücklich und für bestimmte Entscheidungen des Insolvenzgerichts im Zusammenhang mit der Verfahrenskostenstundung die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde an. Die Beschwerdefrist (Notfrist) [16] beträgt gemäß § 569 Abs. 1 Satz 1 ZPO zwei Wochen. Der Fristbeginn richtet sich nach § 6 Abs. 2. Eine Aussetzung der Vollziehung des angefoch...mehr

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AGS 12/2020, Anwalts- und G... / 5. Rechtsbehelfe

Gegen den Beschluss, durch welchen Zwangsmittel festgesetzt werden, findet die sofortige Beschwerde nach §§ 567 ff. ZPO statt (§ 35 Abs. 5 FamFG). Ebenso findet die sofortige Beschwerde statt bei Ablehnung der Aufhebung eines Zwangsmittelbeschlusses nach Erreichung oder Erledigung des damit verfolgten Zwecks statt.[5]mehr

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AGS 12/2020, Anwalts- und G... / 5.2 Rechtsbehelfe gegen Vollstreckungsmaßnahmen

Eine besondere Vergütung kann aber dann anfallen, wenn Vollstreckungsmaßnahmen durch den Verpflichteten angegriffen werden. Das gilt etwa dann, wenn gegen einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss Erinnerung (§ 766 ZPO) bzw. sofortige Beschwerde (§ 793 ZPO) eingelegt wird. Für diese Verfahren entsteht eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV bzw. eine 0,5-Terminsgebühr na...mehr

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AGS 12/2020, Rechtspflegere... / 2 Aus den Gründen

Der Beschluss des Rechtspflegers war aufzuheben, da dieser lediglich über die Nichtabhilfe der sofortigen Beschwerde des Antragsgegners entschieden und die Entscheidung über die Erinnerung des Antragstellers gegen denselben Beschluss zurückgestellt hat. Über Rechtsbehelfe gegen die gleiche Entscheidung ist grds. einheitlich zu entscheiden, weil ansonsten einander widersprech...mehr

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AGS 12/2020, Erinnerung geg... / 2 Aus den Gründen

Nach § 18 Nr. 3 RVG ist jedes Beschwerdeverfahren, jedes Verfahren über eine Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss und jedes Verfahren über eine Erinnerung gegen eine Entscheidung des Rechtspflegers in Angelegenheiten, in denen sich die Gebühren nach Teil 3 VV richten, eine besondere Angelegenheit. Diesen Grundsatz schränkt § 16 Nr. 10 RVG für das Kostenfestsetz...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Während nach dem Recht der Konkursordnung grundsätzlich jede Entscheidung des Konkursgerichtes mit der sofortigen Beschwerde angegriffen werden konnte, soweit nicht ausdrücklich die Unanfechtbarkeit der Entscheidung gesetzlich angeordnet war und gegen die Entscheidung des Beschwerdegerichts unter den Voraussetzungen des § 568 Abs. 2 ZPO a.F. die sofortige weitere Beschw...mehr

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AGS 12/2020, Streitwertbesc... / Leitsatz

Es gibt zwar keinen Anspruch auf eine weitere Instanz; den Umfang des Rechtsmittelzuges darf der Gesetzgeber bestimmen. Sieht die Prozessordnung jedoch ein Rechtsmittel vor, so gebietet die Garantie effektiven Rechtsschutzes (für den Zivilprozess: Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG), den Zugang hierzu nicht unzumutbar zu erschweren. Mit diesen Anforderungen ist es unve...mehr