Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Unwirksamkeit

Tz. 27 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Rücknahme ist bedingungsfeindlich, nicht widerrufbar und nicht anfechtbar. Sie kann aber nach den allgemeinen Grundsätzen unwirksam sein (§ 362 Abs. 2 Satz 2 AO). Die Rücknahme eines Rechtsbehelfes ist unwirksam, wenn sie durch bewusste Täuschung, Drohung oder bewusst falsche Auskunft veranlasst worden ist (BFH v. 17.09.2002, X S 4/...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ist durch das sog. AnhörungsrügenG v. 09.12.2004, BGBl I 2004, 3220 mit Wirkung ab dem 01.01.2005 in die FGO eingefügt worden. Sie dient der Umsetzung einer Plenarentscheidung des BVerfG (v. 30.04.2003, 1 PBvU 1/02 BVerfGE 107, 395), mit der der Gesetzgeber verpflichtet wurde, eine Regelung zu schaffen, die innerhalb der f...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rechtsschutz

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen einen Verwaltungsakt in Abgabeangelegenheiten ist gem. § 347 Abs. 1 Nr. 1 AO der Einspruch gegeben. Die Frage, ob die Behörde in der Form eines Steuerverwaltungsaktes handelt ist daher für den Rechtschutz von besonderer Bedeutung. Der Verwaltungsakt wird unanfechtbar (formell bestandskräftig), wenn der zulässige Rechtsbehelf nicht ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Vollstreckbare Verwaltungsakte (§ 251 Abs. 1 AO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 249 Abs. 1 AO bestimmt die Vollstreckbarkeitsvoraussetzungen. Die nach § 249 Abs. 1 Satz 1 und 2 AO grundsätzlich vollstreckbaren Verwaltungsakte können zwar ohne Rücksicht auf ihre formelle Bestandskraft durchgesetzt werden, jedoch nur dann, wenn die Zulässigkeit ihrer Verwirklichung nicht durch besondere Maßnahmen eingeschränkt oder ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemein

Tz. 25 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Umfang der Vorläufigkeit wird der Steuerbescheid materiell nicht bestandskräftig. Die Vorläufigkeit bezieht sich auf die Steuerfestsetzung und nicht auf einzelne Besteuerungsgrundlagen, obwohl Grund und Umfang der Vorläufigkeit des Steuerbescheids dadurch angegeben werden, dass eine einzelne Besteuerungsgrundlage als ungewiss gekennz...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Rz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Als Rechtsbehelf gegen die Ablehnung der begehrten Verwertungsaussetzung ist der Einspruch gegeben (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO), im Klageverfahren die Verpflichtungsklage (§ 40 FGO). Im Hinblick auf den Charakter der Entscheidung als Ermessensentscheidung (s. Rz. 3), ist das FG zu Maßnahmen nach § 297 AO aber nur befugt, wenn das Ermessen des...mehr

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zfs 10/2018, Beschränkung d... / Leitsatz

1. Das Rechtsbeschwerdegericht hat die Wirksamkeit der Beschränkung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid auf den Rechtsfolgenausspruch (§ 67 Abs. 2 OWiG) von Amts wegen zu prüfen (u.a. Anschluss an BGHSt 27, 70; BayObLG NZV 2001, 353; OLG Bamberg zfs 2018, 114). 2. Die nachträglich erklärte Beschränkung des Einspruchs stellt eine teilweise Zurücknahme des Rechtsbehelfs ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Verfahrensfragen; Rechtsschutz

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Aufhebung oder die Änderung der verbindlichen Zusage erfolgen durch Verwaltungsakt. Entsprechend § 205 Abs. 1 AO ist Schriftform erforderlich (h. M., u. a. Hendricks in Gosch, § 207 AO Rz. 21 m. w. N.; Schallmoser in HHSp, § 207 AO Rz. 25). Vor Aufhebung oder Änderung ist der Stpfl. zu hören (AEAO zu § 207, Nr. 2 a. E.). Tz. 10 Stand:...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Keine Einspruchsentscheidung

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf i. S. von § 46 Abs. 1 Satz 1 FGO liegt erst mit der Bekanntgabe an den Rechtsbehelfsführer, nicht schon mit abschließender Zeichnung vor (BFH v. 25.05.1973, VI B 95/72, BStBl II 1973, 665). Auch die Verwerfung des Einspruchs als unzulässig ist eine Entscheidung in diesem Sinn und...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Brunk, Beschwerde gegen den Einstellungsbeschluss des Finanzgerichts, FR 1972, 390; Gräber, Beschwerdeverfahren und Wiederaufnahmeverfahren nach der FGO (§§ 128–134 FGO), DStR 1972, 202; Mittelbach, Einwendungen gegen Beschlüsse bei Klagerücknahme und Hauptsacheerledigung, INF 1980, 289; Rüsken, Rechtsbehelfe gegen willkürliche Gerichtsentscheidungen – Mindeststandards der Über...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Urteilsformel bei spruchreifer Sache

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ist die Sache spruchreif und besteht Spruchkompetenz (zu Ermessensentscheidungen s. Rz. 7), lautet die Urteilsformel auf Aufhebung des ablehnenden Verwaltungsakts und der ihn bestätigenden Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf und Verpflichtung der beklagten Behörde, einen bestimmten Verwaltungsakt vorzunehmen, z. B. den ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Festsetzung der Zinsen

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Festsetzung der Zinsen erfolgt durch Zinsbescheid (§ 239 Abs. 1 Satz 1 AO i. V. m. §§ 155ff. AO). Dies gilt auch, wenn sich der Zinsanspruch unmittelbar aus Unionsrecht (s. Rz. 6) ergibt. Im Zuge der Festsetzung der Erstattungszinsen hat die Anrechnung nach § 236 Abs. 4 AO (Zinsen nach § 233a AO) zu erfolgen (BFH v. 30.08.2010, VIII...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Untersagen des Gewerbebetriebes (§ 361 Abs. 4 AO)

Tz. 63 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Rechtsbehelf gegen die Untersagung des Gewerbebetriebes oder der Berufsausübung hat gem. § 361 Abs. 4 AO aufschiebende Wirkung. Die Schwere des Eingriffs in die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) führt hier zu einem überwiegenden Interesse an der Aussetzung der Untersagungsverfügung gegenüber dem öffentlichen Vollzugsinteresse. Auch...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Sonstige zugewiesene Angelegenheiten (§ 347 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AO)

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 347 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AO eröffnet den Finanzrechtsweg für weitere öffentlich-rechtliche Streitigkeiten, für die durch Bundes- oder Landesrecht die Vorschriften der AO über außergerichtliche Rechtsbehelfe für anwendbar erklärt worden sind. Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Dabei handelt es sich um von den Finanzbehörden verwaltet...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / K. Einstweiliger Rechtsschutz gegen Verwaltungsakte von Zollbehörden

Tz. 73 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Zollkodex der Union (UZK) enthält mit Art. 45 UZK eine eigene Vorschrift über die Aussetzung der Vollziehung zollrechtlicher Entscheidungen. Art. 45 UZK geht als EG-Verordnung den nationalen Bestimmungen (§ 361 AO und § 69 FGO) vor. Das Aussetzungsverfahren richtet sich jedoch vorbehaltlich der Antragsbefugnis (Art. 44 Abs. 1 UZK) w...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Zahlung "unter Vorbehalt"

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wird Zahlung "unter Vorbehalt" geleistet, kommt es auf die mit diesem Zusatz verbundene Willensrichtung an (Auslegung). Bezieht sich der Vorbehalt auf die Zahlung in der Weise, dass jederzeitiger Rückruf vorbehalten werden soll, hat die Zahlung keine schuldbefreiende (Erlöschens-)Wirkung. Soll dagegen, was regelmäßig der Fall sein dürfte...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Folgen der Verletzung der amtlichen Ermittlungspflicht

Tz. 27 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verletzung der sich für die Finanzbehörde aus dem Untersuchungsgrundsatz ergebenden Pflichten stellt einen Verfahrensverstoß dar. Dies gilt z. B., wenn das FA bei seinen Ermittlungshandlungen die Grundsätze zu Abs. 2 und Abs. 3 nicht beachtet, aber auch, wenn die Anforderungen an die Risikomanagementsysteme nach Abs. 5 Satz 3 nicht ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / a) Allgemeines

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine gegenüber § 100 Abs. 2 FGO vorrangige Rückkehr zum Kassationsprinzip enthält § 100 Abs. 3 FGO. Die Vorschrift soll dem Finanzgericht die Möglichkeit eröffnen, einer Finanzbehörde, die ihrer Ermittlungspflicht nicht nachkommt, weitere Ermittlungen aufzuerlegen und auf diese Weise die Gerichte entlasten. § 100 Abs. 3 FGO gilt für all...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Vorsätzliche Fristversäumnis

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wer eine Frist bewusst und gewollt verstreichen lässt (z. B. weil er den befristeten Rechtsbehelf für aussichtslos hält), handelt nicht unverschuldet. Ein eventueller Irrtum über den Beweggrund (das Motiv) für diese vorsätzliche Fristversäumnis ist unbeachtlich. Ein Rechtsirrtum kann für die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rücknahme

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Prozesshandlungen sind ihrem Wesen nach grundsätzlich unwiderruflich und können nicht analog §§ 119ff. BGB angefochten werden (z. B. BFH v. 19.04.2016, IX B 110/15, BFH/NV 2016, 1060). Demnach ist z. B. ein Verzicht auf die mündliche Verhandlung (§ 90 Abs. 2 FGO) nicht frei widerrufbar, sondern nur dann, wenn sich die Prozesslage nach Ab...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Bestandskraft

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grds. ist ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal der §§ 172ff. AO die Bestandskraft der Steuerbescheide. Die Bestandskraft ist angelehnt an die Rechtskraft von Urteilen (§ 110 FGO; s. § 110 FGO Rz. 2 ff.). Dementsprechend werden die formelle (s. Rz. 11) und materielle Bestandskraft (s. Rz. 12) voneinander unterschieden. Tz. 11 Stand: 22. Auf...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 5. Dauer der Ablaufhemmung

Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 171 Abs. 3 AO ordnet an, dass die Festsetzungsfrist nicht abläuft, bevor über den Antrag unanfechtbar entschieden worden ist. Voraussetzung für eine Entscheidung ist lediglich deren Wirksamkeit. Einer Begründung bedarf sie nicht. Die Unanfechtbarkeit ist gegeben, wenn die Entscheidung nicht mehr mit einem Einspruch (§§ 347ff. AO), ein...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Nachprüfung von Ermessensentscheidungen – Ermessensfehler

Tz. 31 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Stpfl. hat – sofern der Tatbestand einer Ermessensnorm erfüllt ist – in jedem Fall ein subjektives öffentliches Recht auf eine fehlerfreie Ermessensausübung durch die Behörde (BVerfG v. 26.02.1985, 2 BvL 17/83, BVerfGE 69, 150). Demzufolge ist es geboten, dem Bürger die Überprüfung von Ermessensentscheidungen zu ermöglichen. Dies ge...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Hinzuziehung und Beiladung Dritter (§ 174 Abs. 5 AO)

Tz. 72 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Änderung oder Aufhebung eines einem Dritten gegenüber ergangenen Bescheids ist als Folgeänderung nach § 174 Abs. 4 AO nur zulässig, wenn dieser an dem Verfahren um die Ausgangsänderung beteiligt war. Zweck dieser Vorschrift ist die Wahrung der Interessen des Dritten durch die Möglichkeit der Einflussnahme auf das Ausgangsverfahren. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen den Antrag der Vollstreckungsbehörde kann Einspruch und ggf. Anfechtungsklage erhoben werden (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 40 FGO), denn zumindest die mit dem Antrag verbundene Bestätigung, dass die gesetzlichen Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen, verleiht dem Antrag die Rechtnatur eines Verwaltungsakts (BFH v. 17.10.1989, VII R ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Zinslauf

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für den Beginn des Zinslaufs und dessen Ende gilt nach § 236 Abs. 1 Satz 1 AO der Grundsatz, dass Verzinsung vom Tag der Rechtshängigkeit (§ 66 FGO) an bis zum Auszahlungstag gewährt wird (zur Ausnahme nach Unionsrecht s. Rz. 6). § 236 Abs. 1 Satz 2 AO stellt klar, dass die Verzinsung erst mit dem Tag der Zahlung beginnt, wenn dieser na...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Deutsch als Amtssprache

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 87 Abs. 1 AO stellt klar, dass das Besteuerungsverfahren in deutscher Sprache abgewickelt wird. Damit wird zugleich zum Ausdruck gebracht, dass Äußerungen der Behörden (Verwaltungsakte einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung; vgl. BFH v. 09.03.1976, VII R 102/75, BStBl II 1976, 440; BFH v. 21.05.1997, VII S 37/96, BFH/NV 1997, 634; FG Kö...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Unterbrechung und Aussetzung nach § 155 Satz 1 FGO i. V. m. §§ 239ff. ZPO

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Von der Aussetzung bzw. dem Ruhen des Verfahrens, die beide durch Beschluss des Gerichts angeordnet werden müssen, ist die kraft Gesetzes eintretende Unterbrechung des Verfahrens zu unterscheiden. Gem. § 155 Satz 1 FGO gelten für die Unterbrechung des Verfahrens die §§ 239 bis 245 ZPO. Daneben enthalten die §§ 246 und 247 FGO Regelungen...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 53 Zustellung

Schrifttum Werth, F., Völkerrechtliche Zulässigkeit von Auslandszustellungen im finanzgerichtlichen Verfahren unter besonderer Berücksichtigung der Zustellung in die Schweiz, DStZ 2006, 647. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Zustellung ist eine – formalisierte – Unterart der Bekanntgabe (§ 122 Abs. 5 AO, § 166 Abs. 1 ZPO). § 53 Abs. 1 FGO schreibt sie für bestimmte Fäl...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 4 Anwendung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Schrifttum Bartone, Grundrechte und grundrechtsgleiche Rechte im Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen letztinstanzliche Entscheidungen des BFH, AO-StB 2008, 224. ??. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 4 FGO verweist auf die §§ 21a bis 21i GVG betreffend die allgemeinen Vorschriften über das Präsidium und die Geschäftsverteilung, die unmittelbar nur für die ordentlichen Gerich...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Zu § 142 FGO gehörende Vorschriften

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 114 ZPO Voraussetzungen (1) Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nic...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 6. Bekanntgabe (§ 6 VO)

Tz. 54 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung lehnt sich zwar an § 183 AO an, enthält aber spezifisch auf die Besonderheiten dieses Feststellungsverfahrens zugeschnittene Abweichungen. Tz. 55 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 6 Abs. 1 Satz 1 VO sollen die am Gegenstand der Feststellung beteiligten Personen (s. § 1 Abs. 3 Satz 1 VO) einen gemeinsamen Empfangsbevollm...mehr

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AGS 10/2018, Terminsgebühr ... / 1 Sachverhalt

Die Beklagte (Erinnerungsführerin) wendet sich gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, mit dem die der Beklagten erwachsenen notwendigen und zu erstattenden Aufwendungen festgesetzt wurden. Das Hauptsacheverfahren war durch klageabweisenden Gerichtsbescheid beendet worden. Die Kosten des Verfahrens wurden der Klägerin auferlegt worden. In...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsfolgen der Verjährung (§ 169 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 AO)

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Rechtsfolgen des Ablaufs der Festsetzungsfrist ergeben sich aus deren Rechtsnatur als Erlöschensgrund. Sie wirken formell- (§ 169 Abs. 1 Satz 1 und 2 AO) und materiellrechtlich (§ 47 AO). Der Ablauf der Festsetzungsfrist ist von Amts wegen zu beachten (BFH v. 07.02.2002, VII R 33/01, BStBl II 2002, 447). Im Fall der Gesamtschuldners...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Sonderfall der "Untätigkeitsverpflichtungsklage" (§ 46 Abs. 2 FGO)

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 46 Abs. 2 FGO dehnt den Rechtsschutz des § 46 Abs. 1 FGO auf die Fälle aus, in denen eine oberste Finanzbehörde des Bundes oder der Länder, desgleichen eine der anderen der in § 348 Nr. 3 und 4 AO bezeichneten Stellen die Entscheidung über den bei ihr beantragten Erlass eines Verwaltungsaktes hinauszögert und somit die Verpflichtungsk...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Albrecht, Strafbefreiende Selbstanzeige – Höhe der Nachzahlungspflicht bei einer Steuerverkürzung auf Zeit, DB 2006, 1696; Blesinger/Schwabe, Strafbefreiende Selbstanzeige – Höhe der Nachzahlungspflicht bei einer Steuerverkürzung auf Zeit, DB 2007, 485; Hüls/Reichling, Die Selbstanzeige nach § 371 AO im Spannungsfeld zum Insolvenzrecht, wistra 2010, 327; Wollmann, Straffreiheit...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Unbillige Härte (§ 361 Abs. 2 Satz 2 2. HS AO)

Tz. 38 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vollziehung soll ferner ausgesetzt werden, wenn sie für den Steuerpflichtigen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte. Die unbillige Härte muss gerade darin liegen, dass der Verwaltungsakt noch vor seiner Unanfechtbarkeit vollzogen werden soll (BFH v. 11.12.1968, II B 51/69, BSt...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Klagebefugnis des zur Vertretung berufenen Geschäftsführers oder Klagebevollmächtigten (§ 48 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 FGO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO kann gegen Bescheide über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen grds. nur der zur Vertretung berufene Gesellschafter oder der Klagebevollmächtigte i. S. des § 48 Abs. 2 FGO Klage erheben. Diese Regelung ist nach der neueren Rspr. des BFH dahin zu verstehen, dass die Personenge...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 66 Rechtshängigkeit

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die in § 66 FGO geregelte Rechtshängigkeit bedeutet das Schweben einer Rechtssache in einem auf Erlass eines Urteils gerichteten Verfahren; Anhängigkeit bedeutet Schweben jeglichen anderen gerichtlichen Verfahrens. Die Rechtshängigkeit beginnt im Finanzprozess gem. § 66 Satz 1 FGO grds. bereits mit Klageerhebung (§ 64 Abs. 1 FGO), d. h. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Gewerbeuntersagung oder Berufsausübung (§ 69 Abs. 5 FGO)

Tz. 31 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 69 Abs. 5 FGO wiederholt inhaltlich § 361 Abs. 4 Sätze 1 und 2 AO (s. § 361 AO Rz. 63 f.). § 69 Abs. 5 Satz 1 FGO gilt insbes. für Klagen gegen Bescheide der Steuerberaterkammer über den Widerruf der Bestellung als Steuerberater (§ 164a Abs. 2 Satz 1 StBerG) und regelt abweichend von § 69 Abs. 1 FGO, dass solche Klagen aufschiebende W...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Wirkung der Rücknahme

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit der Rücknahme des Einspruchs wird das Verfahren beendet. Einer abschließenden Entscheidung bedarf es nicht; sie ist aber als rein deklaratorisch wirkende Verfügung für die Klarheit der verfahrensrechtlichen Lage möglich. Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die trotz wirksamer Einspruchsrücknahme erlassene Einspruchsentscheidung is...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Text der V zu § 180 Abs. 2 AO

Tz. 34 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 1 Gegenstand, Umfang und Voraussetzungen der Feststellung (1) Besteuerungsgrundlagen, insbes. einkommensteuerpflichtige oder körperschaftsteuerpflichtige Einkünfte, können ganz oder teilweise gesondert festgestellt werden, wenn der Einkunftserzielung dienende Wirtschaftsgüter, Anlagen oder Einrichtungen von mehreren Personen betrieben, ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 83 Besorgnis der Befangenheit

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift, die sich mit der Befangenheit von Amtsträgern befasst, sieht kein selbstständiges Recht der Verfahrensbeteiligten auf Ablehnung eines Amtsträgers wegen Befangenheit vor, das ggf. im Rechtsbehelfsverfahren durchgesetzt werden könnte. Zweifel hat der BFH allerdings hinsichtlich der Bestimmung eines Außenprüfers (BFH v. 29.0...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Rücknahme und Widerruf der Festsetzung

Tz. 31 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auf die Festsetzung des Verspätungszuschlags finden die §§ 130, 131 AO Anwendung. Ändert sich die dem Verspätungszuschlag zu Grunde liegende Steuer oder der zu Grunde liegende Messbetrag, wird nach h. M. (BFH v. 08.09.1994, IV R 20/93, BFH/NV 1995, 520; Rätke in Klein, § 152 AO Rz. 40) die Festsetzung des Verspätungszuschlags rechtswidr...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Hinzuziehung, Beiladung (§ 174 Abs. 5 Satz 2 AO)

Tz. 82 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 174 Abs. 5 Satz 2 AO enthält eine eigenständige Regelung der Hinzuziehung oder der Beiladung unabhängig von den Voraussetzungen der § 360 AO und § 60 FGO (BFH v. 22.09.2016, X B 42/16, BFH/NV 2017, 146). Tz. 83 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Hinzuziehung oder Beiladung nach § 174 Abs. 5 Satz 2 AO setzt voraus, dass (BFH v. 17.10....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 90 Entscheidung grundsätzlich auf Grund mündlicher Verhandlung

Schrifttum Rudloff, Die mündliche Verhandlung im Steuerprozeß, DStR 1984, 392; Lemaire, Die drei Phasen der mündlichen Verhandlung – Hinweise und Tipps zum Ablauf, AO-StB 2002, 348. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 90 Abs. 1 Satz 1 FGO regelt den Grundsatz der Mündlichkeit des finanzgerichtlichen Verfahrens (s. Vor FGO Rz. 51). Die mündliche Verhandlung des Rechtsstreite...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Besonders schwerwiegender Fehler

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Voraussetzung für die Nichtigkeit ist, dass der Verwaltungsakt an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet. Dies ist nicht schon dann der Fall, wenn der Verwaltungsakt gegen das geltende nationale Recht oder Gemeinschaftsrecht verstößt (BFH v. 31.05.2017, I B 102/16, BFH/NV 2017, 1189 zur Anwendung einer veralteten Gesetzesfassung)....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Zulässigkeit nach § 193 Abs. 1 AO

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 193 Abs. 1 AO lässt die Außenprüfung zu bei Stpfl. i. S. des § 33 AO, die einen gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten, die freiberuflich tätig sind, jedoch nicht bei Stpfl., die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 und 3 EStG erzielen, oder die unter § 147a AO fallen. Das betrifft zum...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Fehlgeschlagene Sprungklage (§ 45 Abs. 3 FGO)

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Klage ist als außergerichtlicher Rechtsbehelf zu behandeln, wenn die zuständige Behörde nicht oder nicht fristgerecht wirksam ihre Zustimmung erteilt oder das Gericht die Klage nach § 45 Abs. 2 FGO abgibt (§ 45 Abs. 3 FGO; vgl. dazu BFH v. 14.07.2009, VIII R 22/08, BFH/NV 2010, 44). Im erstgenannten Fall kommt einer "Abgabe" der Sac...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 114 Durchführung der Amtshilfe

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift zieht in Abs. 1 die Konsequenz aus der Tatsache, dass das Verwaltungsverfahren, in dem die Hilfe einer anderen Behörde in Anspruch genommen wird, von der ersuchenden Behörde durchgeführt, beherrscht und verantwortet wird. Deshalb ist für die Zulässigkeit der Maßnahmen, zu deren Verwirklichung Amtshilfe in Anspruch genommen...mehr