Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / 2. Zulassung von Kündigungen in besonderen Fällen

Rz. 97 In besonderen Fällen kann ausnahmsweise eine Kündigung durch die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle für zulässig erklärt werden, obwohl grundsätzlich ein Kündigungsschutz nach § 18 BEEG besteht, § 18 Abs. 1 S. 2 und 3 BEEG. Rz. 98 Ob ein besonderer Fall vorliegt, entscheidet die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen ...mehr

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§ 5 Insolvenzverfahren / III. Rückschlagsperre und Vollstreckungsverbot

Rz. 60 Das Insolvenzverfahren ist ein Gesamtvollstreckungsverfahren. Nach der Verfahrenseröffnung gilt daher der Grundsatz der Einzelzwangsvollstreckung nicht mehr.[30] Gemäß § 89 InsO sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen von Einzelgläubigern während der gesamten Dauer des Verfahrens grundsätzlich unzulässig (Vollstreckungsverbot). Dies betrifft nach dem Wortlaut der Norm best...mehr

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§ 10 Beendigung des Nachlas... / D. Schlusstermin

Rz. 64 Der Schlusstermin stellt die abschließende, letzte Gläubigerversammlung dar. Hier können Gläubiger ein letztes Mal Rede und Antwort vom Insolvenzverwalter verlangen. Zudem bildet der Schlusstermin eine Zäsur für die Beantragung der Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO sowie zur Anmeldung von Forderungen (die dann aber nicht mehr ins Verteilungsverzeichnis...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Pachtvermögen: Substanzerhaltungsanspruch und -verpflichtung ("eiserne Verpachtung"), Instandhaltungsanspruch und -verpflichtung

Rn. 381 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Das Verpächter-Besitzunternehmen ist bürgerlich-rechtlicher und idR auch wirtschaftlicher Eigentümer der Pachtgegenstände. Dies gilt auch dann, wenn die pachtende Betriebsgesellschaft die Verpflichtung(en) übernimmt, das Pachtvermögen nicht nur instand zu halten, sondern unbrauchbar gewordene Gegenstände durch neue zu ersetzen und die Pacht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bruns, Keine Einzelbekanntgabe an PersGes in der Insolvenz bei Widerruf der Empfangsvollmacht (§ 183 AO), DStR 2015, 1953; Uhländer, 100 Jahre Besteuerung von Mitunternehmern, DB 2019, 2373 Abschnitt III. Verwaltungsanweisungen: OFD Ha vom 25.07.1985, NWB DokSt, §§ 170–184 AO, F 2, 1/1986 (Feststellung bei geheimgehaltener Unterbeteiligung); OFD Nbg vom 14.07.1986, NWB DokSt, §§...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Einführung

Rz. 585 Das in den §§ 387 ff. BGB geregelte Rechtsinstitut der Aufrechnung ist grundsätzlich auch auf Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis anwendbar. Nach § 389 BGB führt die Aufrechnung dazu, dass sowohl die Hauptforderung, das ist die Forderung, gegenüber der der Aufrechnende die Aufrechnung erklärt, als auch die Gegenforderung, das ist die Forderung des Aufrechnenden gegen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Groh, Nach der Aufgabe der Geprägetheorie, DB 1984, 2373; Schulze/Osterloh, Die Qualifizierung der Einkünfte einer vermögensverwaltenden PersGes, DStZ 1985, 315; Herzig/Kessler, Die begrenzte Steuerrechtsfähigkeit von Personenmehrheiten, DB 1985, 2476, 2528; Uelner, Folgerungen aus der Aufgabe der Gepräge-Rspr durch den BFH, StbJb 1985/86, 237, 250; Mellwig, Vermögensverwaltung:...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 3.6.3 Löschung im Register

Rz. 116 Die Körperschaftsteuerpflicht endet nicht bereits mit der Einstellung der satzungsmäßigen Tätigkeit oder mit dem Tag der Auflösung einer Gesellschaft/Genossenschaft (s. Rz. 108ff.), sondern erst mit dem tatsächlichen und rechtlichen Schluss der Abwicklung. Die Abwicklung ist beendet mit der Verteilung des Liquidationsvermögens der Gesellschaft/Genossenschaft an die G...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.4.4 Vertragswidriger Gebrauch, Störung des Hausfriedens

Rz. 24 Die Nutzung der Wohnung zu Gewerbezwecken ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters kann zur ordentlichen Kündigung berechtigen. Umgekehrt kann auch die Nutzung von Räumen, die als "Lager- und Abstellraum" vermietet worden sind, dauerhaft als Wohnung eine – nach Abmahnung sogar fristlose – Kündigung rechtfertigen (AG Bielefeld, Urteil v. 28.3. 2017, 407 C 111/16, ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 1.1 Systematik der Vorschrift

Rz. 1 § 1 KStG ist die Grundnorm des Körperschaftsteuerrechts; die Bedeutung geht über die Bestimmung der unbeschränkten Steuerpflicht (so die Überschrift) hinaus. Die Vorschrift umschreibt (mittelbar) den Geltungsbereich der KSt und bestimmt damit diejenigen Steuersubjekte, die unter die KSt fallen. § 1 KStG steht als Kopfnorm des KStG systematisch im ersten Teil zur "Steuer...mehr

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Räumungsklage – gerichtlich... / 4 Rechtsmittel

4.1 Berufung Gegen das Urteil des Amtsgerichts ist das Rechtsmittel der Berufung zulässig, wenn die Beschwer 600 EUR übersteigt. Die Beschwer berechnet sich nach dem Streitwert. Diesen wird das Gericht in einem Beschluss festsetzen. Hinweis Grundsätzliche Bedeutung Bei Beträgen unterhalb von 600 EUR (die bei der Räumungsklage kaum vorkommen) kann das Amtsgericht die Berufung zu...mehr

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Räumungsklage – gerichtlich... / 4.1 Berufung

Gegen das Urteil des Amtsgerichts ist das Rechtsmittel der Berufung zulässig, wenn die Beschwer 600 EUR übersteigt. Die Beschwer berechnet sich nach dem Streitwert. Diesen wird das Gericht in einem Beschluss festsetzen. Hinweis Grundsätzliche Bedeutung Bei Beträgen unterhalb von 600 EUR (die bei der Räumungsklage kaum vorkommen) kann das Amtsgericht die Berufung zulassen, wenn...mehr

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Räumungsklage – gerichtlich... / 4.2 Revision

Gegen das Urteil des Landgerichts ist die Revision statthaft (§ 542 ZPO). Voraussetzung ist, dass das Berufungsgericht die Revision in dem Urteil zugelassen hat. Die Revision ist zuzulassen, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert....mehr

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Pauschalierungsmöglichkeite... / 3.1 Berichtigung der Sozialversicherungsbeiträge

Eine vom Antrag abweichende Genehmigung oder die Ablehnung des Finanzamts zur Lohnsteuerpauschalierung kann mit dem Rechtsbehelf des Einspruchs angefochten werden. Wird als Ergebnis einer Lohnsteuer-Außenprüfung vom Finanzamt Lohnsteuer in einer größeren Zahl von Fällen pauschal nacherhoben, ist zu prüfen, ob im Einzelfall durch die fehlerhafte Steuerermittlung auch Sozialver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Ermäßigungsverfa... / 12.3 Schriftlicher Ablehnungsbescheid

Kann das Finanzamt dem Antrag des Arbeitnehmers nicht oder nicht in vollem Umfang entsprechen, muss es einen schriftlichen Ablehnungsbescheid erteilen. Der Arbeitnehmer kann hiergegen innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Im Übrigen ist der für die Steuerbescheide geltende gerichtliche Finanzrechtsweg gegeben. Allerdings ist zu beachten, dass nach Ablauf des Kalenderjah...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Rechtsmittel gegen die gerichtliche Entscheidung (Abs. 3 Satz 6)

Rn. 119 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Gegen die Entscheidung des Gerichts ist die sofortige Beschwerde zulässig (vgl. § 318 Abs. 3 Satz 8; § 58 Abs. 1 FamFG). Über die Beschwerde entscheidet das OLG (vgl. § 119 Abs. 1 Nr. 2 GVG; überdies Bumiller (2022), Rn. 1). Beschwerdeberechtigt ist grds. jeder, dessen Recht durch die Verfügung des Gerichts beeinträchtigt wird (vgl. § 59 Abs...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Rechtsmittel gegen die gerichtliche Entscheidung

Rn. 140 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Gegen die Entscheidung des Gerichts nach § 375 FamFG kann eine Beschwerde eingelegt werden (vgl. § 318 Abs. 4 Satz 4; § 402 FamFG); die gerichtliche Bestellung des AP kann nach rechtswirksam ergangenem Beschluss nicht mehr angefochten werden (vgl. § 318 Abs. 4 Satz 4). Dies bedeutet, dass sich die sofortige Beschwerde nur gegen eine Entschei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 318

Rn. 163a Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Das HGB enthält keine Sanktionen, die bei einer Verletzung des § 318 greifen. Mit dem Inkrafttreten des EHUG im Jahr 2007 wurde ein zuvor mögliches (registergerichtliches) Zwangsgeldverfahren aufgrund fehlender praktischer Relevanz ersatzlos gestrichen (vgl. HdR-E, HGB § 318, Rn. 54, 124). Die in § 318 verankerten Zuständigkeits- und Verfah...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6 Verfahren und Entscheidung über den Antrag (Abs. 4 und 5)

Rz. 47 Das Arbeitsgericht entschied nach der bis zum 31.3.2008 geltenden Rechtslage in einem gesonderten Beschluss über den Antrag auf nachträgliche Zulassung. Der Gesetzgeber hat im Rahmen einer Novellierung arbeits- und sozialgerichtlicher Vorschriften den bisherigen § 5 Abs. 4 KSchG neu gefasst und die Vorschrift um einen neuen Abs. 5 ergänzt.[1] Rz. 48 Nach der seit 1.4.2...mehr

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Sauer, SGB III § 181 Zulass... / 2.3 Entscheidung der fachkundigen Stelle

Rz. 33 Abs. 4 Satz 1 verpflichtet die fachkundige Stelle, über Zulassungsanträge erst zu entscheiden, wenn nicht nur die eingereichten Antragsunterlagen geprüft worden sind, sondern auch örtliche Prüfungen vorgenommen wurden, insbesondere beim Träger selbst. Die Prüfungen beziehen sich insbesondere auf die in § 178, ggf. maßnahmebezogen auch auf die in § 179 und im Falle von...mehr

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Räumungsfrist / 5.1 Rechtsmittel des Mieters

Gegen ein amtsgerichtliches Räumungsurteil ist die Berufung zulässig, wenn sich der Mieter in erster Linie gegen den Räumungsausspruch und hilfsweise gegen die Versagung oder gegen eine zu knapp bemessene Räumungsfrist wendet. Wendet sich das Rechtsmittel lediglich gegen die Versagung oder eine zu knapp bemessene Räumungsfrist, so ist die sofortige Beschwerde statthaft. Die s...mehr

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Räumungsfrist / 5.2 Rechtsmittel des Vermieters

Hat der Mieter gegen das Räumungsurteil Berufung eingelegt, kann der Vermieter im Wege der Anschlussberufung den Wegfall oder die Verkürzung der Räumungsfrist beantragen. Stattdessen – und in den übrigen Fällen – kann der Vermieter sofortige Beschwerde einlegen, wenn er sich gegen die Gewährung oder eine zu lang bemessene Räumungsfrist wendet. Die Beschwerdefrist beträgt auch...mehr

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Räumungsfrist / 5 Rechtsmittel

5.1 Rechtsmittel des Mieters Gegen ein amtsgerichtliches Räumungsurteil ist die Berufung zulässig, wenn sich der Mieter in erster Linie gegen den Räumungsausspruch und hilfsweise gegen die Versagung oder gegen eine zu knapp bemessene Räumungsfrist wendet. Wendet sich das Rechtsmittel lediglich gegen die Versagung oder eine zu knapp bemessene Räumungsfrist, so ist die sofortige...mehr

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Räumungsfrist / 3.3 Fristberechnung

Die Frist rechnet vom Tag der Rechtskraft des Urteils. Maßgeblich ist die formelle Rechtskraft des Räumungsausspruchs; es spielt keine Rolle, wenn andere Verfahrensgegenstände (z. B. Zahlungsansprüche) noch nicht rechtskräftig sind. Hinweis Rechtskraft durch Ablauf der Rechtsmittelfrist oder -verzicht Nach § 705 Satz 1 ZPO wird ein amtsgerichtliches Urteil mit dem Ablauf der R...mehr

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Nachforderungszinsen / 8 Anwendungsregelung für die in § 238 AO geregelte Höhe und Berechnung der Zinsen

Der IX. Senat des BFH ist der Auffassung, dass die Zinshöhe von 6 % pro Jahr, mit der Steuernachzahlungen seitens der Finanzbehörde verzinst werden, im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz realitätsfern ist. Demnach sollen die Verzinsungszeiträume ab dem 1.4.2015 verfassungsrechtlich bedenklich sein, weil das Übermaßverbot nicht eingehalten wurde. Der gesetzlich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.2.1 Allgemeine Anforderungen an den Text der Belehrung über den statthaften Rechtsbehelf

Rz. 12 Hierzu ist die Belehrung so einfach und klar wie möglich zu halten[1], so dass auch ein Rechtsunkundiger daraus eindeutig entnehmen kann, was zur Rechtswahrung innerhalb der vorgegebenen Frist erforderlich ist.[2] Sie ist daher unrichtig, wenn sie diese ihr nach dem Gesetz zugedachte Funktion verfehlt. [3] Dies ist der Fall, wenn sie hinsichtlich der genannten notwendi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3 Rechtsfolgen einer unzutreffenden oder unterbliebenen Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 21 Rechtsfolge einer fehlenden, unvollständig oder unrichtig erteilten Rechtsbehelfsbelehrung ist ausschließlich die in § 55 FGO geregelte Modifikation der gesetzlichen Rechtsbehelfsfrist, nicht aber die Anfechtbarkeit oder Unwirksamkeit der zugrunde liegenden Entscheidung (s. auch Rz. 1f.). Allerdings kann eine fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung dann zu einem revisiblen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 1.1 Inhalt und Zweck der Regelung

Rz. 1 § 55 FGO regelt die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Belehrung über den jeweils einzulegenden (gerichtlichen) Rechtsbehelf gegen eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung im finanzgerichtlichen Verfahren und trifft eine abschließende Sonderregelung über die Folgen einer unzureichenden Rechtsbehelfsbelehrung. Die Vorschrift begründet selbst aber keine Verpflic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 55 FGO regelt in seinem Absatz 1 den Fristbeginn für alle ordentlichen, fristgebundenen Rechtsbehelfe gegen eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung im finanzgerichtlichen Verfahren. Der Begriff "Rechtsbehelf" ist weit zu verstehen. Er umfasst als Oberbegriff außergerichtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe; letztere und von § 55 FGO erfasst sind die prozessua...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.1 Form der Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 7 Eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung setzt nach § 55 Abs. 1 FGO ihre Erteilung in schriftlicher oder elektronischer Form voraus. Die Belehrung ist der behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung beizufügen. Sie ist notwendiger Urteilsbestandteil nach § 105 Abs. 2 Nr. 6 FGO (s. Rz. 1); als solcher muss sie durch die Unterschriften der an der Entscheidung mitwirke...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.2.2 Bezeichnung des zuständigen Gerichts oder der Behörde

Rz. 16 Nach § 55 Abs. 1 FGO ist weiter das Gericht oder die Behörde zu bezeichnen, bei denen der Rechtsbehelf anzubringen ist. Dies erfordert die Bezeichnung des sachlich und örtlich zuständigen Gerichts bzw. der Behörde.[1] Anzugeben ist deren Name und Sitz, wobei der BFH zuletzt offengelassen hat, ob die Bezeichnung des Sitzes auch die Angabe der postalischen Anschrift erf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.2.3 Belehrung über die Frist

Rz. 18 Zentraler Bestandteil einer Rechtsbehelfsbelehrung ist die Angabe der Frist, innerhalb derer der Rechtsbehelf einzulegen ist. Erforderlich ist ein Hinweis auf die Fristdauer sowie eine verständliche Erläuterung zum Fristbeginn.[1] Nach der Rechtsprechung ist nicht erforderlich, dass die Belehrung alle zur Berechnung der Klagefrist im Einzelfall erforderlichen Informat...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.2.4 Belehrung über die Formvorschriften

Rz. 20 Weitere Angaben zu Form und Inhalt des einzulegenden Rechtsbehelfs sind nach dem Wortlaut des § 55 Abs. 1 FGO grundsätzlich nicht erforderlich. Jedenfalls ausreichend ist es, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung hinsichtlich der Formerfordernisse für die Einlegung eines Einspruchs oder die Erhebung einer Klage den Wortlaut des § 357 Abs. 1 AO bzw. § 64 Abs. 1 FGO zutreffen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.2 Inhalt der Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 11 Der notwendige Inhalt der zu erteilenden Belehrung ergibt sich aus § 55 Abs. 1 FGO . Danach muss sie den Adressaten in verständlicher Weise über den gegen die Entscheidung gegebenen ordentlichen Rechtsbehelf, das Gericht oder die Behörde, bei dem dieser anzubringen ist, deren Sitz sowie über die einzuhaltende Frist und den Fristbeginn belehren. Die Rechtsbehelfsbelehru...mehr

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Roscher, BewG § 219 Festste... / 2.2.6 Rechtsschutz

Rz. 28 Gegen den Grundsteuerwertbescheid mit seinen gesonderten Feststellungen ist der Finanzrechtsweg i. S. d. § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO eröffnet. Zunächst ist im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren als Rechtsbehelf der Einspruch gem. 347 Abs. 1 Nr. 1 AO statthaft. Entsprechendes gilt, wenn ein beantragter Verwaltungsakt, z. B. eine Wertfortschreibung nach § 222 Abs. 1 Bew...mehr

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R / 3 Rechtsmittel, unbestimmtes [Rdn 2686]

Rdn 2687 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Berufung, Allgemeines, Teil B Rdn 657, bei → Rechtsmittel, Allgemeines, Teil R Rdn 2661, und bei → Revision, Allgemeines, Teil R Rdn 2742. Rdn 2688 1.a) Nach § 335 Abs. 1 kann ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, auch mit der Revision angefochten werden. Da die Entscheidung über das "richtige" Rechtsmittel i.d.R. erst...mehr

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§ 18 Transportversicherung / cc) Benachrichtigung des Versicherers bei gerichtlicher Inanspruchnahme, Einlegung von Rechtsmitteln (Ziff. 7.2.3 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 235 Dem Versicherungsnehmer obliegt die Benachrichtigung des Versicherers, wenn gerichtlich gegen ihn vorgegangen wird. Er hat die erforderlichen Rechtsmittel oder Rechtsbehelfe einzulegen, insbesondere Widerspruch gegen Mahnbescheide. Bei Zustellung eines Mahnbescheids, einer Klagschrift oder einstweiligen Verfügung ist der Versicherer zu informieren. Bei der Einlegung ...mehr

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AGS 11/2024, Rechtsnachfolg... / II. Rechtsmittel und Beschwerdeberechtigung

Das LG hatte sich zunächst mit der Zulässigkeit der Beschwerde zu befassen und dabei festgestellt, dass diese zulässig gem. §§ 6 Abs. 1, 64 Abs. 3 S. 1, 293 Abs. 2 InsO, §§ 567 ff. ZPO, § 11 Abs. 1 RPflG ist. Gegen den Beschluss des Rechtspflegers des Insolvenzgerichts findet die sofortige Beschwerde statt, für die § 567 Abs. 2 ZPO entsprechend gilt. Da die InsO ausdrücklich...mehr

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R / 1 Rechtsmittel, Allgemeines [Rdn 2661]

Rdn 2662 Literaturhinweise: Arnemann, Freispruch unter Vorbehalt? Zur Ausweitung der Wiederaufnahme zuungunsten des Betroffenen mit § 362 Nr. 5 StPO, StraFo 2021, 442 Burhoff, Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer Frist im Strafverfahren, ZAP F. 22, S. 223 ders., Wiederaufnahme im Straf- oder Bußgeldverfahren, F. 22, S. 1065 Cierniak, Beschwerde gegen d...mehr

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B / 18 Berufung, Verwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, Rechtsmittel [Rdn 856]

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A / 14 Ablehnungsverfahren, Rechtsmittel [Rdn 166]

Rdn 167 Literaturhinweise: S. die Hinweise bei → Ablehnung eines Richters, Allgemeines, Teil A Rdn 8. Rdn 168 1. Im Ablehnungsverfahren steht dem Beschuldigten ein Rechtsmittel gegen die auf sein Ablehnungsgesuch hin ergangene Entscheidung nur beschränkt zu. Im Einzelnen gilt: Rdn 169 2. Nicht anfechtbar ist nach § 28 Abs. 1 der Beschluss, durch den die Ablehnung für begründet...mehr

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W / 2 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand [Rdn 4141]

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B / 4 Berufung, Allgemeines [Rdn 657]

Rdn 658 Literaturhinweise: Basdorf, Reform des Instanzenzuges in Strafsachen, in: Festschrift für Karlmann Geiß, 2000, S. 31 Böhm, Die strafrechtliche Abwesenheitsverhandlung im Berufungsverfahren Zur jüngsten Umsetzung europarechtlicher Vorgaben im Strafverfahrens- und Rechtshilferecht, NJW 2015, 3132 Burhoff, Entziehung der Fahrerlaubnis – Auswirkungen einer langen Verfahren...mehr

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B / 12 Berufung, Berufungsrücknahme [Rdn 783]

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R / 6 Revision, Allgemeines [Rdn 2742]

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R / 4 Rechtsmittelverzicht [Rdn 2694]

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J

Jugendgerichtsverfahren, Besonderheiten der Hauptverhandlung [Rdn 2208][Autor] Das Wichtigste in Kürze:mehr

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R / 15 Revision, Einlegung, Allgemeines [Rdn 2884]

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V / 50 Verteidiger, Vollmacht des Verteidigers [Rdn 3923]

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B / 24 Beschwerde [Rdn 936]

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