Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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AGS 10/2023, Ausschluss der... / I. Sachverhalt

Der ehemalige Angeklagte wurde im Rahmen eines zunächst gegen andere Beschuldigte geführten Ermittlungsverfahrens am 17.2.2021 wegen des Verdachts des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorläufig festgenommen und befand sich seit dem 18.2.2021 in Untersuchungshaft, bis er im Oktober 2021 von deren weiterem Vollzug verschont wurde. Hintergrund der Ve...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / e) Der negative Feststellungsantrag, § 256 ZPO

Rz. 421 Lange Zeit wurde die Meinung[621] vertreten, der negative Feststellungsantrag sei unzulässig. Der Unterhaltsschuldner könne ein Hauptsacheverfahren nach § 52 Abs. 2 FamFG erzwingen;[622] damit werde auf einfachere Art und Weise dasselbe erreicht wie mit einem Feststellungsbeschluss, dass kein Unterhalt geschuldet werde. Nach nunmehr wohl h.M. ist ein negativer Festste...mehr

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AGS 10/2023, Verbindung von... / II. Wirksame Verbindung erst in der Hauptverhandlung

Die Verbindung der drei Verfahren zum führenden Verfahren sei – so das LG – wirksam erst in der Hauptverhandlung erfolgt, nachdem in den hinzuverbundenen Verfahren bereits eine Hauptverhandlung stattgefunden hatte, sodass auch in den hinzuverbundenen Verfahren jeweils eine Terminsgebühr gem. Nrn. 4108, 4109 VV entstanden sei. Zwar habe der Amtsrichter den Verbindungsbeschluss...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / IV. Abschließende Betrachtung

Rz. 427 Die einstweilige Unterhaltsanordnung ist ein "sehr scharfes Schwert". Der Unterhaltsgläubiger bekommt mit ihr einen stabilen Titel, der nicht mit Rechtsmitteln überprüft werden kann (vgl. § 57 FamFG). Die Abänderungsmöglichkeiten des Unterhaltsschuldners können vom Titelgläubiger zumindest in die Länge gezogen werden, wenn er sich taktisch klug verteidigt.[633] Rückz...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / a) Abänderungsantrag oder Erstantrag (Zusatz-/Nachforderungsantrag)

Rz. 228 Ob ein Abänderungsantrag oder ein Leistungsantrag zu stellen ist, richtet sich nach Art und Umfang des jeweiligen Titels. Im Gegensatz zum Abänderungsantrag besteht bei einem Leistungsantrag weder eine Bindungswirkung an früher getroffene Feststellungen noch eine Präklusion.[273] Entscheidend für die Wahl des statthaften Antrags ist, ob eine Endentscheidung des Geric...mehr

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AGS 10/2023, Fragen und Lös... / 3. Lösung zur 2. Abwandlung

Hinsichtlich der gegebenen Rechtsbehelfe muss unterschieden werden, welche Beteiligte gegen welche Entscheidungen vorgehen wollen. I. Kostenfestsetzungsbeschluss im Namen des Klägers Beteiligte des Kostenfestsetzungsverfahrens nach den §§ 103, 104 ZPO sind einmal der erstattungsberechtigte Kläger, zum anderen der erstattungspflichtige Beklagte. Beide Parteien können gegen eine...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / j) AfA und Sonder-AfA im Familienrecht (bewegliche Wirtschaftsgüter) sowie Investitionsfreiheit, Rücklagenbildung, Gewinn ≠ Einkommen

Rz. 357 Die Abschreibung ist ein immer wiederkehrendes und uraltes Problem in Unterhaltsrechtstreitigkeiten und allen Beteiligten an derartigen Verfahren bestens bekannt. Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien befassen sich mit der Fragestellung. Die familienrechtliche Rechtsprechung und Lehre haben sich zu keinem Zeitpunkt mit der Frage befasst, ob bei Leasing unterhaltsrechtl...mehr

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FF 09/2023, Rückführung von... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Gegenstand des Verfahrens ist das Begehren des Antragstellers auf Rückführung seiner Tochter K. Y., geb. … 2021, in die Ukraine nach den Bestimmungen des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25.10.1980 (HKÜ). [2] Der Antragsteller und die Antragsgegner sind getrennt lebende Eheleute und die gemeinsam sorge...mehr

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zfs 10/2023, Berücksichtigu... / 2 Aus den Gründen:

[8] II. Nach Auffassung des BG ergibt sich unter Berücksichtigung der Regeln des Quotenvorrechts für den Kl. ein weiterer Anspruch in Höhe von 514,32 EUR. [9] Der Umfang der (maximalen) Entschädigungspflicht der Bekl. ergebe sich aus den dem Vertrag zugrunde liegenden AKB. Da der Pkw des Kl. in Eigenregie repariert worden sei, seien die von der Bekl. grundsätzlich zu erstatte...mehr

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zfs 10/2023, Keine Kostenfe... / 2 Aus den Gründen:

[7]…“ II. Die gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde ist unbegründet. Das LAG hat zu Recht die sofortige Beschwerde zurückgewiesen und den Beschluss des Arbeitsgerichts vom 9.11.2021 aufgehoben. [9] a) Das LAG ist zutreffend davon ausgegangen, dass Grundlage der Kostenfestsetzung ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Tit...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / c) Präklusion

Rz. 308 Nach § 238 Abs. 2 FamFG kann der Abänderungsantrag nur auf Gründe gestützt werden, die nach Schluss der Tatsachenverhandlung des vorausgegangenen Verfahrens entstanden sind und deren Geltendmachung durch Einspruch – beim Versäumnisbeschluss – nicht möglich ist oder war. Wie § 767 Abs. 2 ZPO wird § 238 Abs. 2 FamFG als Präklusionsvorschrift zur Sicherung der Rechtskra...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / cc) Änderung der rechtlichen Verhältnisse

Rz. 298 Die Veränderung der rechtlichen Verhältnisse stellt nach der ausdrücklichen Formulierung des § 238 Abs. 1 S. 2 FamFG einen Abänderungsgrund dar. Der im vorausgegangenen Verfahren getroffenen Entscheidung liegt schließlich die jeweils geltende aktuelle Gesetzeslage zugrunde; ändert sich diese, kann gegen die ergangene Entscheidung ein Abänderungsantrag gestellt werden...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / a) Wirksamkeit von Unterhaltsbeschlüssen

Rz. 170 Nach § 120 Abs. 2 S. 1 FamFG sind Beschlüsse mit Wirksamwerden kraft Gesetzes vollstreckbar, ohne dass es hierzu einer Vollstreckbarerklärung des Gerichts bedarf.[218] Dies ist auch bei der in § 120 Abs. 1 FamFG angeordneten entsprechenden Anwendung der weiteren Vorschriften der ZPO, d.h. der §§ 704 ff. ZPO, zu beachten. Das "Wirksamwerden" i.S.d. Vorschrift ist gere...mehr

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FF 09/2023, Wiedereinsetzun... / 1 Aus den Gründen

Gründe; I. [1] Die Rechtsbeschwerde richtet sich gegen die Zurückweisung des Wiedereinsetzungsgesuchs und die Verwerfung der Beschwerde in einem auf Erteilung wechselseitiger Auskünfte gerichteten, aus dem Scheidungsverbund abgetrennten güterrechtlichen Verfahren der Beteiligten. [2] Das Amtsgericht hat die Antragsgegnerin durch einen am 3.1.2022 zugestellten Beschluss zur Er...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / d) Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand

Rz. 462 Die Anforderungen an eine schuldlose Versäumung einer Notfrist oder einer Frist zur Begründung der Beschwerde bzw. Rechtsbeschwerde sind hoch. So muss ein Rechtsanwalt auch bei einer unvorhergesehenen Erkrankung alle ihm dann noch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zur Wahrung einer Frist ergreifen. An einer schuldhaften Fristversäumung fehlt es nur dann, wenn infolg...mehr

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zfs 10/2023, Freie richterl... / 2 Aus den Gründen:

Als unproblematisch erweisen sich die äußeren Tatbestandsmerkmale des § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB und der vom Landgericht festgestellte allgemeine Tatbestandsvorsatz. Die Feststellungen rechtfertigen auch die Bewertung der Tat als rücksichtslos. Der Erörterung bedarf lediglich Folgendes: 1. Im Grundsatz zutreffend problematisiert die Revision, dass die vom Landgericht festgestel...mehr

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zfs 10/2023, Keine Kostenfe... / 3 Anmerkung:

M.E hat das BAG zu Recht die Auffassung vertreten, dass der Erlass der beiden Teilkostenentscheidungen des LAG Berlin-Brandenburg vom 9.10.2018 und 20.12.2018 unzulässig war. In Rechtsprechung und Literatur ist jedoch umstritten, welche Rechtsfolgen dies für das Kostenfestsetzungsverfahren hat. Auslegung der Kostenentscheidung Auch zweifelhafte, mehrdeutige oder missverständli...mehr

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zfs 10/2023, Mietpreisschät... / 2 Aus den Gründen:

[8] II. Die Berufung ist nicht statthaft und damit gemäß § 522 Abs. 1 Satz 2 ZPO zu verwerfen, soweit sie sich gegen die Drittwiderklägerin und die Drittwiderbeklagten richtet. [9] 1. Rechtsmittelgegner kann nur der aus dem angefochtenen Urteil ersichtliche Prozessgegner sein (vgl. MüKoZPO/Rimmelspacher, 6. Aufl. 2020, ZPO § 511 Rn 30; Musielak/Voit/Ball, 20. Aufl. 2023, ZPO ...mehr

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zfs 10/2023, Feststellung e... / 2 Aus den Gründen:

[7] II. 1. Die Verfassungsbeschwerde wird gemäß § 58 Abs. 2 Satz 1, § 59 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG durch die Kammer zurückgewiesen, weil sie unzulässig ist. [8] Die Verfassungsbeschwerde ist nicht innerhalb der Frist des § 55 Abs. 1 Satz 1 VerfGHG ordnungsgemäß begründet worden. [9] a) Gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 i.V.m. § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG bedarf die Verfas...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / IV. Beschwerde gegen den Festsetzungsbeschluss, § 256 FamFG

Rz. 519 Zulässiger Rechtsbehelf gegen den Festsetzungsbeschluss nach § 253 FamFG ist die Beschwerde, für welche nach § 119 Abs. 1 Nr. 1a GVG das OLG zuständig ist.[701] Der Festsetzungsbeschluss ist eine Endentscheidung nach § 38 FamFG, da das vereinfachte Verfahren damit abgeschlossen wird. Insoweit gelten die allgemeinen Anforderungen nach §§ 58 ff., 117 FamFG. § 256 FamFG ...mehr

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AGS 10/2023, Fragen und Lös... / III. Festsetzung der PKH-Anwaltsvergütung

Soweit Rechtsanwalt X seinen ihm nach § 45 RVG zustehenden Vergütungsanspruch gem. § 55 Abs. 1 RVG gegen die Staatskasse geltend macht, steht den Beteiligten gegen eine ihnen nachteilige Entscheidung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle die Erinnerung gem. § 56 Abs. 1 RVG und gegen die Entscheidung des Erinnerungsgerichts die Beschwerde gem. § 56 Abs. 2 RVG zu. Beteilige d...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / V. Arrestarten und Arrestgrund

Rz. 437 Zu unterscheiden sind nach der Art des Arrestgrundes der dingliche und der persönliche Arrest. Rz. 438 Der dingliche Arrest (§ 917 ZPO) ist ggü. dem persönlichen Arrest die primäre Maßnahme. Sie findet statt, wenn dafür Sorge zu tragen ist, dass ohne Arrestverhängung die (künftige) Vollstreckung eines Beschlusses vereitelt oder wesentlich erschwert werden würde. Erfor...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Rechtsschutz

Rz. 31 [Autor/Stand] Die Entscheidung der vorgesetzten Behörde nach § 390 Abs. 2 AO ist für die betroffenen FinB verbindlich, d.h. sie ist unanfechtbar [2]. Das Recht der im Zuständigkeitsstreit unterlegenen FinB aus § 386 Abs. 4 Satz 1 AO, das Verfahren – auch bereits vorher – an die StA abzugeben (s. § 386 Rz. 117 ff.), bleibt davon ebenso unberührt wie das Evokationsrecht ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Ermittlungsverfahren

Rz. 57 [Autor/Stand] Wird eine sachlich i.S.d. § 387 AO unzuständige FinB tätig, sind die getroffenen Ermittlungsmaßnahmen nicht grds. unwirksam und die Ermittlungsergebnisse sind nicht grds. unverwertbar [2]. Das Verfahren ist von der unzuständigen Behörde an die zuständige FinB oder an die StA abzugeben, wenn ein solcher Ermittlungsfehler erkannt wird. Die Überleitung an die...mehr

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zfs 10/2023, Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung außerhalb des Punktesystems

GG Art. 1 Abs. 1 Art. 19 Abs. 4 Art. 2 Abs. 1; FeV 2010 § 11 Abs. 1, Abs. 3 S. 1 Nr. 4, Abs. 6 § 20 Abs. 1; StVG § 2 Abs. 2, Abs. 4 § 4 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 5, Abs. 7 § 4a; VwGO § 44a Leitsatz 1. Zur Frage der selbstständigen Anfechtbarkeit der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung: Auch wenn von der Literatur teilweise beachtliche Argumente dagegen vorgebr...mehr

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zfs 10/2023, Anordnung des ... / 1 Aus den Gründen:

“I. Der 1993 geborene Kl. wendet sich mit seiner Beschwerde dagegen, dass ihm die Vorinstanz Prozesskostenhilfe für seine unter dem Aktenzeichen geführte Anfechtungsklage versagt hat, die sich gegen die Bescheide der Bekl. v. 27.3.2023 (…) u. 6.4.2023 (…) richtet. Durch den ersten dieser Bescheide entzog die Bekl. dem Kl. unter Berufung auf § 2a Abs. 3 StVG kostenpflichtig d...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / g) Übergang von Unterhaltsansprüchen

Rz. 707 Nach § 33 SGB II a.F. konnten die zuständigen Träger Unterhaltsansprüche auf sich überleiten. Davon ausgenommen waren Ansprüche von unterhaltsberechtigten Personen, die mit dem Verpflichteten in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Ebenfalls nicht übergeleitet werden durften Unterhaltsansprüche unterhaltsberechtigter Personen, die mit dem Verpflichteten verwandt sind und ...mehr

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Einstellung / 11.3 Anspruch auf Information über die Auswahlentscheidung

Mit der endgültigen Übertragung der ausgeschriebenen Stelle auf einen Bewerber werden vollendete Tatsachen geschaffen. Zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes ist es daher nach Auffassung des BAG wie auch des BGH geboten, den abgelehnten Bewerbern die Auswahlentscheidung rechtzeitig mitzuteilen. Ihnen wird damit Gelegenheit gegeben, vorläufigen Rechtsschutz zu err...mehr

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Fürsorgepflicht, Haftung de... / 6 Weitere Rechtsprechung

Altersteilzeit Unrichtige Auskunft über den Bewährungsaufstieg in der Freistellungsphase beim Blockmodell. Ein Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers wurde im Ergebnis verneint, da dieser nicht dargelegt hat, dass er ohne die Pflichtverletzung des Arbeitgebers am Bewährungsaufstieg hätte teilnehmen können.[1] Zwar hätte die unrichtige Auskunft grundsätzlich zu einem Schaden...mehr

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Einstellung / 11.2 Anspruch auf Neubescheidung der Bewerbung

Die Auswahlentscheidung hat sich an den Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG auszurichten (Leistungsprinzip, Bestenauslese). Diese Kriterien sind: Eignung, Befähigung und fachliche Leistung. Die Eignung des Bewerbers hebt auf seine Veranlagung ab als auch auf die körperliche Leistungsfähigkeit, Intelligenz, Willensstärke und charakterliche Ausprägung. Der Gesichtspunkt der Befähi...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 7.3.2 Rechtsmittel, Vollstreckung

Einstweilige Anordnungen auch im Zusammenhang mit der Kindesherausgabe sind – da FGG-Familiensache – gemäß §§ 49 ff. FamFG möglich. Sie sind dann zulässig, wenn zur Abwendung der dem Kind drohenden Gefahr eine solche einstweilige Maßnahme erforderlich ist.[1] Gegen Entscheidungen des Familiengerichts betreffend die Herausgabe des Kindes an den anderen Elternteil wie auch übe...mehr

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Elterliche Sorge / 2.1.4.5 Rechtsmittel

Gegen die Entscheidung des Familiengerichts kann gem. §§ 59, 63 FamFG binnen eines Monats Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerdefrist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten, § 63 Abs. 3 Satz 1 FamFG.[1]mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.4 Kündigung im Prozess

Rz. 8 Die Kündigung des Mietverhältnisses kann auch im Prozess erfolgen. Eine Prozessvollmacht ermächtigt den Bevollmächtigten auch zu materiell-rechtlichen Willenserklärungen, wenn sie sich auf den Gegenstand des Rechtsstreits beziehen; solche Erklärungen sind auch dann von der Prozessvollmacht umfasst, wenn sie außerhalb des Prozesses abgegeben werden. Im gleichen Umfang, ...mehr

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Elterliche Sorge / 4.2.1 Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge

Im Falle von Trennung und Scheidung wird häufig der Wunsch nach einer Vereinbarung zum Sorgerecht geäußert. Dies gilt umso mehr, als die gerichtliche Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil, wie aufgezeigt, nur in Ausnahmefällen erfolgt, in denen es massiv an der Fähigkeit oder Bereitschaft zur Kooperation in Fragen des Kindeswohls fehlt. Eltern können die Über...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 4.2.1 Begriffsbestimmung

Rz. 45 § 153 Abs. 2 und 3 AO verwendet die Begriffe "Steuerbefreiung", "Steuerermäßigung" und "sonstige Steuervergünstigung". Diese Begriffe sind in der AO nicht definiert. Der Begriff der "Steuervergünstigung" wird im Gesetz in verschiedenen Vorschriften verwendet, z. B. in den §§ 50, 51, 59, 60, 175 Abs. 2 AO. In § 348 Nr. 3 AO a. F. wurde der Rechtsbehelf des Einspruchs f...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 11 Rechtsbehelfe

Rz. 61 Gegen den Beschluss des BFH, mit dem eine Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen wurde, stehen als Rechtsbehelfsmöglichkeiten zur Verfügung: Anhörungsrüge, § 133a FGO Mit der Anhörungsrüge kann lediglich die Verletzung des rechtlichen Gehörs geltend gemacht werden, nicht auch sonstige fehlerhafte Rechtsanwendung durch den BFH.[1] Bei Einwendungen gegen die Rechtsauffa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1 Urteile und Gerichtsbescheide des FG

Rz. 4 Die Revision ist – allerdings erst nach Zulassung (Rz. 7ff.) – gegen FG-Urteile aller Art gegeben: Endurteile[1], Teilurteile[2], Zwischenurteile über die Zulässigkeit der Klage[3], Zwischenurteile über den Grund eines Anspruchs[4] und über eine Sach- oder Rechtsfrage[5], Ergänzungsurteile[6]. Gegen Gerichtsbescheide, in denen die Revision zugelassen wurde, steht wahlw...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.6.3 Form der Zulassungsentscheidung

Rz. 66 Die Zulassung der Revision muss ausdrücklich ausgesprochen werden.[1] Die Zulassungsentscheidung muss nicht zwingend in die Urteilsformel aufgenommen werden[2]; dies dient aber der Rechtsklarheit. Die Zulassung kann sich auch aus der Urteilsbegründung ergeben.[3] Aus der Rechtsmittelbelehrung ist eine Zulassung grundsätzlich nicht zu entnehmen, denn sie stellt keine E...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.9 Bedingungsfeindlichkeit

Rz. 17 Wegen der im Prozessrecht erforderlichen Klarheit über das Schweben oder Nichtschweben eines Rechtsstreits ist die bedingte Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig.[1] Ob eine unzulässige Bedingung vorliegt, ergibt sich durch Auslegung des Rechtsmittels, wie es anhand der innerhalb der Rechtsmittelfrist erkennbaren Umstände zu verstehen ist.[2] Nach Fristab...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.5 Inhalt der Beschwerdeschrift

Rz. 8 Die Beschwerde braucht nicht ausdrücklich als Nichtzulassungsbeschwerde bezeichnet zu sein. Sie muss jedoch bei sachgerechter Auslegung eindeutig erkennen lassen, dass eine Nichtzulassungsbeschwerde und nicht etwa eine Revision gemeint ist, d. h., dass die Zulassung der Revision erstrebt und diese nicht bereits eingelegt wird.[1] Bei gleichzeitiger Einlegung einer Nich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.3 Berechtigter Personenkreis

Rz. 6 Die Revision steht den Beteiligten (Kläger, Beklagter, Beigeladener) zu. Entscheidend ist, ob diese Personen am finanzgerichtlichen Verfahren tatsächlich beteiligt waren.[1] Nicht ausreichend ist, dass sich eine Person am Verfahren hätte beteiligen können, sich tatsächlich aber nicht daran beteiligt hat.[2] Wer Beteiligter ist, ergibt sich i. d. R. aus dem Rubrum des F...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das 2. FGOÄndG v. 19.12.2000[1] mit Wirkung ab 2001 vollständig neu gefasst. Die zulassungsfreie Verfahrensrevision wegen der in Abs. 1 a. F. abschließend aufgezählten schweren Verfahrensmängel (nicht vorschriftsmäßige Gerichtsbesetzung, Mitwirkung eines ausgeschlossenen oder abgelehnten Richters, nicht vorschriftsmäßig vertretener Beteiligte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.4 Form

Rz. 7 Die Nichtzulassungsbeschwerde ist schriftlich einzulegen und zu begründen, auch wenn sich dies nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergibt.[1] Eine Erklärung zur Niederschrift ist nicht vorgesehen.[2] Denn wegen des Vertretungszwangs[3] sind §§ 569 Abs. 3, 78 Abs. 3 ZPO (Einlegung der Beschwerde durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle) nicht anwendbar.[4] Es gelten...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 Statthaftigkeit (Abs. 1)

Rz. 2 Die Nichtzulassungsbeschwerde findet statt, wenn das FG (Senat oder Einzelrichter) ein Urteil erlassen und in diesem Urteil die Revision nicht (ausdrücklich) zugelassen hat. Enthält das Urteil des FG keinen Ausspruch über die Zulassung, bedeutet das, dass die Revision nicht zugelassen ist.[1] Hat das FG die Zulassung auf einen Teil des Streitgegenstands eingeschränkt[2...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 6.2 Begründung des Beschlusses

Rz. 52 Bisher bedurfte der Beschluss über die Nichtzulassungsbeschwerde nach Art. 1 Nr. 6 BFHEntlG keiner Begründung. Der BFH sollte von unnötiger Formulierungsarbeit entlastet werden. Nunmehr[1] soll eine Kurzbegründung gegeben werden. Eine Begründung ist nicht erforderlich, wenn der Beschwerde stattgegeben wird oder die Begründung keine Aussage zur Klärung der Zulassungsvo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.6.2 Verfahren

Rz. 65 Über die Zulassung der Revision entscheidet das FG durch eine prozessuale Nebenentscheidung von Amts wegen; eines Antrags der Beteiligten bedarf es nicht.[1] Die Entscheidung über die Zulassung trifft der Senat in der jeweiligen Besetzung, bei einer Einzelrichter-Entscheidung ist der Einzelrichter zuständig.[2] Liegt ein Zulassungsgrund i. S. d. § 115 Abs. 2 FGO vor, ...mehr

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Schell, SGB IX § 15 Leistun... / 2.7 Rechtsbehelf/Rechtsmittel

Rz. 37 Gemäß den §§ 77 ff. und § 84 Abs. 1 SGG sind der Widerspruch und die Klage gegen den Rehabilitationsträger, der den jeweiligen Verwaltungsakt erlassen hat, zu richten. Deshalb ist die Frage von Bedeutung, wer in den Fällen des § 15 Abs. 1 und 2 für die Erstellung des Verwaltungsaktes bzw. der Verwaltungsakte zuständig ist. Das ist immer der nach § 14 zuständige Rehabi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 117 Abschluss / 2.2 Rechtsbehelf

Rz. 4 Gegen die ihn beschwerende Entscheidung kann der Versicherte Widerspruch nach Maßgabe der §§ 83ff. SGG erheben. Erst nach durchgeführtem erfolglosem Widerspruchsverfahren (obligatorisches Vorverfahren – § 78 SGG) ist eine Klage vor dem Sozialgericht zulässig.mehr

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Sommer, SGB XI § 113b Quali... / 2.9 Rechtsschutz (Abs. 10)

Rz. 17 Mit Einfügung des Abs. 10 durch das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz v. 11.7.2021 hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 20.7.2021 klargestellt, dass gegen Entscheidungen des Qualitätsausschusses nach Abs. 1 und gegen Anordnungen und Maßnahmen des BMG nach Abs. 9 Satz 2, 3, 5 und 6 der Rechtsweg zu den Sozialgerichten gegeben ist (Abs. 10 Satz 1). Ein Vorve...mehr

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Jung, SGB VII § 110 Haftung... / 2.5 Rechtsweg

Rz. 33 Der Regressanspruch des Unfallversicherungsträgers nach Abs. 1a stellt eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nach § 51 Abs. 1 Nr. 3 SGG dar (BGH, Beschluss v. 14.4.2015, VI ZB 50/14). Der BGH hat damit die zuvor in der Literatur umstrittene Frage zum Rechtsweg geklärt. Der Unfallversicherungsträger muss zuvor den Anspruch durch Verwaltungsakt geltend machen (Hauck/K...mehr