Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsprechung

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Keine Eindringlichkeit

Rz. 96 Für diese Rechtsberatung (-belehrung, -aufklärung) ist nach ständiger Rechtsprechung keine besondere Nachdrücklichkeit oder Eindringlichkeit erforderlich.[482] Diese Aussage darf aber nicht dahin missverstanden werden, dass etwa ein beiläufiger Hinweis oder eine Formulierung ausreiche, welche die Erwartungshaltung des Mandanten schont.[483] Vielmehr ist dem Mandanten ...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 3. Sternsozietät

Rz. 429 Umstritten war die Frage des Verbots der Sternsozietät.[994] Unter dem Begriff der Sternsozietät versteht man die Zugehörigkeit eines Berufsangehörigen zu mehreren, voneinander verschiedenen Sozietäten.[995] Dieses Verbot war in § 31 BORA normiert, der im engen Zusammenhang mit § 59a Abs. 1 Satz 1 BRAO stand. Danach war es Anwälten gestattet, sich mit Berufskollegen ...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / A. Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001[1] wurde das allgemeine Leistungsstörungsrecht mit Wirkung vom 1.1.2002 grundlegend geändert. Dies ist auch für Rechtsberaterverträge von Bedeutung. Rz. 2 Auf Rechtsberaterverträge, die vor diesem Tage geschlossen wurden, ist das bisher geltende Recht anzuwenden (Art. 229 § 5 Satz 1 EGBGB), das – mit Au...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / a) Begriff der Verhandlung

Rz. 72 Verhandlungen i.S.d. § 203 Satz 1 BGB sind in weitem Sinne zu verstehen.[234] In Fortführung der Rechtsprechung zu § 852 Abs. 2 BGB a.F.[235] genügt jeder Meinungsaustausch [236] über den Anspruch oder die anspruchsbegründenden Umstände, sofern nicht eine entsprechende Erörterung oder jede Leistung sofort und eindeutig abgelehnt wird; Verhandlungen schweben schon dann,...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / C. Zurechnung

Rz. 40 Eine allein an der logischen Ursächlichkeit i.S.d. Bedingungstheorie orientierte Verantwortlichkeit der pflichtwidrig handelnden Person würde zu einer uferlosen Haftung führen. Schon früh hat deshalb die Rechtsprechung eine Eingrenzung mit der Adäquanzformel (vgl. Rdn 43 ff.) vorgenommen. Diese soll diejenigen Bedingungen innerhalb einer Ursachenkette als nicht haftun...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / a) Vorbemerkung

Rz. 20 Ein Anspruch entsteht, sobald er fällig wird und notfalls eingeklagt werden kann.[27] Für einen Schadensersatzanspruch bedeutet dies, dass er mit dem Eintritt eines Schadens aus der Pflichtverletzung entsteht; dann kann der Gläubiger auf Erfüllung dieses Anspruchs klagen.[28] Da der Schadenseintritt gleichermaßen für den Beginn der Verjährung nach den §§ 51b, 59m Abs....mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / III. Interessenabwägung

Rz. 16 Bieten die Vertragserklärungen und das Verhalten der Vertragspartner keine Anhaltspunkte für einen Drittschutz, so kann sich eine Schutzwirkung des Vertrages zugunsten Dritter im Wege einer – notfalls ergänzenden – Vertragsauslegung gem. § 157 BGB nur dann ergeben, wenn die gebotene Abwägung der sich aus dem Vertragszweck ergebenden Interessen der Vertragspartner und ...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / I. Verstoß gegen die guten Sitten

Rz. 113 Sittenwidrig ist ein Verhalten, das nach seinem Gesamtcharakter, der durch umfassende Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu ermitteln ist, gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt.[430] Dafür genügt es im Allgemeinen nicht, dass der Handelnde vertragliche Pflichten oder das Gesetz verletzt oder bei einem anderen einen Vermögensscha...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / Literaturtipps

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / D. Rechtsberaterverträge mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Rz. 19 Ein echter Anwaltsvertrag, aufgrund dessen der Rechtsanwalt seinem Auftraggeber Rechtsbeistand schuldet (§ 3 BRAO), oder ein berufstypischer Steuerberater- oder Wirtschaftsprüfervertrag kann zum Inhalt haben, dass der Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer mit seiner Leistungspflicht zumindest auch die Vermögensinteressen eines Dritten wahrzunehmen hat. Da...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 1. Grundlagen

Rz. 43 Ist der Schadensfall das Ergebnis einer Reihe ineinandergreifender Ursachen, wird häufig darüber gestritten, ob das dem Anwalt zur Last fallende Verhalten in Anbetracht der übrigen kausal gewordenen Umstände noch rechtserhebliche Bedeutung hat. Nach ständiger Rechtsprechung wird im Schadensersatzrecht allgemein jede Handlung oder Unterlassung als adäquat ursächlich an...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / aa) Aufklärung über Notwendigkeit, Erfolgsaussicht und Risiken eines Rechtsstreits

Rz. 180 Der Auftraggeber muss eigenverantwortlich über Art und Weise einer gerichtlichen Rechtsverfolgung entscheiden können. Soweit er hierzu nicht in der Lage ist, muss der Rechtsanwalt ihn über die Notwendigkeit, Erfolgsaussicht und Gefahren eines Rechtsstreits ins Bild setzen.[749] Für die dabei bestehenden Beratungs- und Aufklärungspflichten macht es keinen Unterschied,...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Folgen der verbotswidrigen Gebührenunterschreitung

Rz. 487 Eine unzulässige Vereinbarung einer Gebührenunterschreitung oder eines Gebührenverzichts [1879] ist wegen Verstoßes gegen § 49b Abs. 1 BRAO nach § 134 BGB nichtig.[1880] Zwar richtet sich das gesetzliche Verbot der Gebührenunterschreitung nur an den Rechtsanwalt; die Durchsetzung des Verbotszwecks erfordert aber die Unwirksamkeit des verbotswidrigen Rechtsgeschäfts.[1...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 8. Zusammenfassung

Rz. 275 Im Ergebnis stellt die Rechtsprechung weitreichende Sorgfaltspflichten sowohl an den Prozess- als auch an den Verkehrsanwalt. Die Gerichte tragen dem Zusammenwirken beider Rechtsanwälte im Interesse des gemeinsamen Mandanten Rechnung. Prozess- und Verkehrsanwalt werden regelmäßig nicht nebeneinander, sondern miteinander tätig. Die Anzahl der ergangenen Entscheidungen...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / 3. Vertragliche Abreden

Rz. 8 Da Ausgangspunkt der Frage der Einbeziehung der Vertragswille der Vertragspartner ist, steht es diesen frei, über den Umfang des Drittschutzes eigenständige Vereinbarungen zu treffen. So hat der BGH bereits zur "Wohl und Wehe"-Rechtsprechung festgehalten, dass auch dann, wenn ein Dritter zu diesem Personenkreis zählt, wirksam vereinbart werden kann, dass dieser Dritte ...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / b) Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB)

Rz. 40 Der Gläubiger – dies ist in der Rechtsberaterhaftung der geschädigte Auftraggeber oder ein geschützter Dritter – hat die Kenntnis i.S.d. § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB, sobald er von seiner Vermögensbeeinträchtigung, ihrer Ursache (z.B. der Pflichtverletzung des Rechtsberaters) und ihrem Urheber so viel erfährt, dass er eine hinreichend aussichtsreiche – nicht unbedingt risik...mehr

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§ 11 Auskunftsvertrag / E. Grenzen eines anwaltlichen Auskunftsvertrages

Rz. 34 Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze über den – i.d.R. stillschweigenden – Abschluss eines Auskunftsvertrages können auf das Verhältnis eines Rechtsanwalts zu einem Nichtmandanten nur mit der gebotenen Vorsicht und Zurückhaltung angewendet werden;[100] dies gilt für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer entsprechend. Das Bestreben, Unzulänglichkeiten des d...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / 1. Grundzüge

Rz. 2 Im Vordergrund des neuen Rechts der Verjährung (§§ 194 ff. BGB) eines Anspruchs, der sich aus einem materiellen Rechtsgrund ergibt (§ 194 Abs. 1 BGB), steht die regelmäßige Verjährung (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB). Die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB) beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis vo...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / II. Vertragliche Schutzwirkung statt Deliktsschutz

Rz. 3 Die Entwicklung des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter erklärt sich aus dem Bestreben der Rechtsprechung, unter bestimmten Voraussetzungen denjenigen, der bei der Abwicklung eines fremden Vertrages geschädigt wird, nicht auf einen Schadensersatzanspruch aus dem – insoweit als unzureichend erachteten – Deliktsrecht zu verweisen, sondern ihm eine aus dem Vertr...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 4. Zeit- und Arbeitsaufwand

Rz. 92 Hat der Mandant infolge eines Anwaltsfehlers einen Prozess verloren, so kann sich die Frage stellen, ob er außer der Erstattung der Gerichtskosten und der auszugleichenden Auslagen des Gegners auch Ersatz für den eigenen Arbeitsaufwand verlangen kann. Außergerichtliche Auseinandersetzungen können ebenfalls eine vergleichbare zeitliche Beanspruchung hervorrufen. Ein zu...mehr

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§ 17 Grundlagen der Berufsh... / A. Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Rechtsgrundlagen für die Haftpflichtversicherung für Anwälte [1] sind Die Allgemeinen Vers...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / III. Ausschlüsse vom Deckungsumfang

Rz. 56 § 4 AVB bestimmt, was als Ausnahme vom Grundsatz der Leistungspflicht des Versicherers nach § 3 II Nr. 1 AVB auch beim grds. gedeckten Tätigkeitsbereich nicht vom Versicherungsschutz umfasst sein soll. Es handelt sich um echte Risikoausschlüsse und nicht um verhüllte Obliegenheiten.[128] Der Unterschied ist für die Rechtsanwendung bedeutsam.[129] Ist der objektive Tat...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 1. Formzwang

Rz. 448 Das bisherige Erfordernis der Schriftform diente einem doppelten Zweck. Der Mandant sollte davor geschützt werden, unüberlegt, leichtfertig oder sogar unbewusst eine höhere als die gesetzliche Gebührenverpflichtung zu übernehmen (Warnfunktion); daneben sollte eine klare Rechtslage geschaffen und Gebührenstreitigkeiten vorgebeugt werden (Beweisfunktion).[1696] Nach de...mehr

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§ 6 Mitverschulden / II. Einzelfälle eines Mitverschuldens

Rz. 18 Der Berater kann dem Mandanten grds. kein Mitverschulden insoweit entgegenhalten, als er auftragsgemäß als Fachmann tätig geworden ist. Dem Rechtsanwalt steht also regelmäßig kein Einwand des Mitverschuldens zu, soweit sich der Regressanspruch aus seiner rechtlichen Tätigkeit – also insb. aus Rechtsberatung und -vertretung – ergibt, weil es in diesem Bereich nach dem ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (1) Pflichtverletzung nach altem Recht

Rz. 12 Nach dem alten Leistungsstörungsrecht des BGB, das auf die vor dem 1.1.2002 geschlossenen Rechtsberaterverträge anzuwenden ist (Art. 229 § 5 EGBGB; vgl. § 3 Rdn 1 f.) und noch immer einige Zeit für die Haftungspraxis relevant sein wird, besteht eine anwaltliche Pflichtverletzung regelmäßig in einer Schlechterfüllung ("positiven Vertragsverletzung – pVV") des grds. vor...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / d) Buchführung und -prüfung

Rz. 176 Wenn ein Rechtsanwalt sich ggü. seinem Auftraggeber zur Buchführung oder -prüfung verpflichtet, ist grds. kein echter Anwaltsvertrag geschlossen.[452] In den dazu veröffentlichten Entscheidungen wird danach abgegrenzt, ob die dem Rechtsanwalt eigene Aufgabe, rechtlichen Beistand zu leisten, im Vordergrund steht oder ob es sich um Arbeiten handelt, die i.d.R. oder doc...mehr

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§ 4 Pflichtwidrigkeit und V... / 4. Belehrungsbedürftigkeit des Mandanten

Rz. 26 Streiten die Parteien darüber, ob Hinweise und Belehrungen deshalb unterbleiben durften, weil dem Mandanten die Sach- und Rechtslage bekannt und er mit den in Betracht kommenden Risiken vertraut war, so ist für einen solchen Ausnahmetatbestand der Anwalt beweispflichtig. Nach der Rechtsprechung des BGH hat der Notar über die rechtliche Tragweite des von ihm zu beurkun...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 3. Eintrittshaftung

Rz. 12 Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung zur akzessorischen Haftung, insb. auch der möglichen Haftung neu eintretender Sozien für bereits geschehene Berufsfehler gem. § 130 HGB analog (vgl. § 1 413 ff., gewinnt § 12 AVB i.V.m. dem Verstoßprinzip eine weitere wichtige Bedeutung. Auch wenn der neu eingetretene Sozius zum Verstoßzeitpunkt noch nicht versichert gewesen sein...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / d) Verjährungsbeginn bei Abschlussprüfung

Rz. 32 Auch für den Abschlussprüfer gilt jetzt die allgemeine dreijährige Verjährungsfrist des § 195 BGB,[99] wobei auch hier auf die alte Rechtsprechung zu § 323 Abs. 5 HGB a.F. zurückgegriffen werden kann. So entsteht der Schaden der AG erst mit dem Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung, nicht schon mit der Ablieferung des Prüfberichts, wenn der Abschlussprüfer i...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 6. Pflicht zur Aufklärung über eigene Fehler?

Rz. 404 Unter der Geltung des alten Verjährungsrechts nach § 51b BRAO und § 68 StBerG waren der Anwalt und der Steuerberater (nicht aber der Wirtschaftsprüfer) nach ständiger Rechtsprechung während des fortbestehenden Mandats dazu verpflichtet, den Mandanten auf eigene Pflichtverletzungen und daraus möglicherweise zugunsten des Mandanten folgende Schadensersatzansprüche sowi...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / (4) Ausblick

Rz. 140 Nach alledem wird erst die künftige Rechtsprechung zeigen, ob und in welchem Umfang im Bereich der Rechtsberaterhaftung eine Erleichterung der Verjährung von Regressansprüchen durch AGB eine rechtswirksame Breitenwirkung erzielen kann, die auch Verbraucherverträge einschließen müsste. Jede Erleichterung der Verjährung zielt aber nur auf den zeitlichen Aspekt der Haft...mehr

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§ 4 Pflichtwidrigkeit und V... / 2. Materielles und prozessuales Verschulden

Rz. 34 Gem. § 233 ZPO ist einer Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn sie ohne Verschulden gehindert war, eine der dort genannten Fristen einzuhalten. Da die Partei sich das Verschulden ihres Anwalts zurechnen lassen muss (§ 85 ZPO), kann die schuldhafte Versäumung der Frist den haftungsauslösenden Umstand bilden. In der höchstrichterlichen Rechtspre...mehr

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§ 11 Auskunftsvertrag / 3. Wirtschaftsprüfer

Rz. 20 Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft konnte einer Bank wegen einer unrichtigen Bonitätsauskunft aus Auskunftsvertrag haften.[35] Verlangt ein Kapitalanleger von einem Wirtschaftsprüfer, der mehrere jährliche Pflichtprüfungen (§§ 316 ff. HGB) einer – inzwischen insolventen – Gesellschaft vorgenommen hat, Schadensersatz wegen einer falschen Bonitätserklärung bzgl. dieser...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / c) Abgrenzung zum Streitgegenstand

Rz. 38 Von der Frage, wann bestimmte Schadensersatzansprüche verjähren, muss die Frage danach, inwieweit ein Güteantrag, ein Mahnbescheid oder eine Klage die Hemmung dieser Ansprüche bewirkt, scharf unterschieden werden.[125] Soweit es um die Hemmungswirkung geht, ist der Streitgegenstand entscheidend. Dieser ist grundsätzlich weiter als die einzelnen Schadensersatzforderung...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / aa) Befragung des Auftraggebers

Rz. 154 Ein Rechtsanwalt muss geeignete Beweismittel ermitteln, indem er den Auftraggeber hierzu gezielt befragt.[663] Allerdings ist der Rechtsanwalt nicht verpflichtet, in irgendeiner Form an Zeugen heranzutreten, um zu klären, wie diese im Fall einer Vernehmung aussagen werden. Eine derartige "Parteivernehmung" von Zeugen wird von der Rechtsprechung als bedenklich bezeich...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / I. Vertragliche Hauptpflicht

Rz. 417 Der Auftraggeber hat dem für ihn tätigen Rechtsanwalt oder Steuerberater die geschuldete Vergütung zu zahlen.[1522] Dies ist die Hauptpflicht des Mandanten aus einem Anwalts- oder Steuerberatervertrag. Die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) über die Vergütung (Gebühren und Auslagen) für anwaltliche Berufstätigkeit ist am 1.7.2004 ersetzt worden durch das ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 3. Vergütung aus unechtem Anwaltsvertrag

Rz. 426 Übernimmt der Rechtsanwalt eine anwaltsfremde Aufgabe im Rahmen eines unechten Anwaltsvertrages, bei dem die anwaltstypische Rechtsbeistandspflicht in den Hintergrund tritt und deswegen als unwesentlich erscheint (vgl. Rdn 1 ff., § 1 Rdn 161 ff.),[1580] so richtet sich der Vergütungsanspruch sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach allein nach dem jeweiligen Vertrag,...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / a) Allgemeines

Rz. 39 Der Beginn der Verjährung setzte schon im früheren Recht in § 852 BGB a.F. für die Deliktshaftung Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners voraus. Dem gleichgestellt hatte die Rechtsprechung Fälle, in denen der Geschädigte die notwendige Kenntnis zwar tatsächlich nicht besaß, aber sie sich in zumutbarer Weise ohne nennenswerte Müh...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / bb) Neue oder geänderte Rechtsnormen

Rz. 63 Auch neue oder geänderte Rechtsnormen, die für den konkreten Mandatsgegenstand gelten, hat der Rechtsanwalt zu ermitteln.[324] Dies kann mithilfe der Gesetzblätter des Bundes und der Länder geschehen; zur Beseitigung von Unklarheiten und Zweifeln kann die amtliche Gesetzesbegründung beitragen. Zu beachten sind selbstverständlich auch die jeweiligen Übergangsvorschrift...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 1. Grundsätze

Rz. 89 Das nach der Differenzmethode gewonnene Ergebnis bedarf einer normativen Kontrolle, die am Schutzzweck der Haftung sowie an Funktion und Ziel des Schadensersatzes ausgerichtet ist.[178] Dies führt einerseits zur Erweiterung des Anspruchsumfangs. So hat die Rechtsprechung in einer unrichtigen Buchung auf dem Konto des Bankkunden einen Schaden gesehen, obwohl dessen Ver...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / 2. Bereicherung aus unerlaubter Handlung (§ 852 BGB)

Rz. 149 Der frühere § 852 Abs. 3 BGB a.F. ist nunmehr § 852 Satz 1 BGB . Danach ist der Schädiger, der durch eine unerlaubte Handlung etwas auf Kosten des Geschädigten erlangt hat, zur Herausgabe nach den Bereicherungsvorschriften (§§ 812 ff. BGB) auch dann verpflichtet, nachdem der deliktische Schadensersatzanspruch verjährt ist. Ansprüche, die lediglich an eine rechtlich er...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / VIII. Rechtsmissbräuchliche Verjährungseinrede

Rz. 111 Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze, nach denen der Gläubiger (z.B. ein geschädigter Mandant) der Verjährungseinrede des Schuldners (z.B. eines haftpflichtigen Rechtsberaters) den Arglisteinwand (§ 242 BGB) entgegenhalten kann, gelten auch unter dem neuen Verjährungsrecht fort. Allerdings wird der Anwendungsbereich dieses Einwands nunmehr eingeschränkt...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 3. Gemeinsamkeit und Unterschied

Rz. 17 Umfassendes und beschränktes Mandat haben gemeinsam, dass die anwaltlichen Hauptpflichten aus dem echten Anwaltsvertrag (vgl. Rdn 1 ff.),mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Verbringen im Zusammenhang mit Kommissionsgeschäften

Rz. 45 Transportiert der Unternehmer Gegenstände im Rahmen eines Kommissionsgeschäfts zu einem Kommissionär in einen anderen Mitgliedstaat, gilt die Lieferung des Kommittenten an den Kommissionär[1] nach der Rechtsprechung des BFH[2] erst in der ideellen Sekunde als ausgeführt, in der der Kommissionär seinerseits dem Käufer die Verfügungsmacht verschafft. In der Konsequenz w...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 1. Vor Einführung des § 49b Abs. 4 BRAO

Rz. 500 Im Anschluss an seine Rechtsprechung zur Abtretung ärztlicher Honorarforderungen[1921] und zur Weitergabe einer ärztlichen Patienten- und Berufskartei[1922] hat der BGH[1923] entschieden, dass die Abtretung der Honorarforderung eines Rechtsanwalts (§§ 398, 675 BGB) ohne Zustimmung des Mandanten i.d.R. den objektiven Tatbestand der – das Privatgeheimnis schützenden – ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / IX. Honorarforderung einer Sozietät

Rz. 526 Der BGH[2016] hat – abweichend von seiner früheren Rechtsprechung[2017] – entschieden, dass die Honorarforderung einer Anwaltssozietät nicht deren Mitgliedern als Gesamtgläubigern (§ 428 BGB) zusteht. Der Vergütungsanspruch gehört zum Vermögen der bürgerlich-rechtlichen Gesellschaft der Sozietätsanwälte (§ 718 BGB) und steht diesen zur gesamten Hand zu (§ 719 BGB); e...mehr

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§ 14 Bürgerlich-rechtliche ... / A. Allgemeines

Rz. 1 Eine – in letzter Zeit vielfach erweiterte[1] – gesetzliche Prospekthaftung [2] ergibt sich – nach dem bis 31.5.2012 maßgeblichen Recht – aus §§ 44 bis 47 des Börsengesetzes (BörsG) [3] und §§ 13, 13a des Wertpapier-Verkaufsprospektgesetzes (Verkaufsprospektgesetz)[4] sowie aus § 127 des Investmentgesetzes (InvG).[5] Letztgenannte Bestimmung galt bis 21.7.2013. Nunmehr r...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / 5. Haftungsbeschränkung

Rz. 63 Der Experte kann seine Dritthaftung aus einem Gutachten- oder Prüfvertrag beschränken, indem er in seinem Gutachten oder Prüfbericht klargestellt, dass dieses Werk nur dem internen Gebrauch des Auftraggebers dienen soll und/oder in bestimmten Punkten auf dessen ungeprüften Angaben beruht.[236] Um zu verhindern, dass Einwendungen und Einreden des Rechtsanwalts, Steuerbe...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Rechtsgrundlagen

Rz. 430 Das Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe (PartGG) [1000] ist am 1.7.1995 in Kraft getreten.[1001] Die Partnerschaft soll sich nach dem Willen des Gesetzgebers auch für interprofessionelle, überregionale und internationale Zusammenschlüsse eignen. Sie tritt neben die anderen berufsrechtlich zulässigen Formen, in denen Rechtsanwälte gemeins...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Formerfordernisse nach § 3a Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 RVG

Rz. 449 Die Textform dient nach der Gesetzesbegründung zu § 126b BGB dem Zweck, den Rechtsverkehr in den Fällen zu vereinfachen, in denen eine Erklärung – etwa aus Informations- oder Dokumentationsgründen – zwar einer textlichen Niederlegung bedarf, aber die Einhaltung der strengeren Schriftform wegen des Erfordernisses der eigenen Unterschrift unangemessen verkehrserschwere...mehr