Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtssicherheit

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§ 16 Vertragstypen / VI. Vertragsabschluss

Rz. 88 Grds. gilt für den Abschluss eines Arbeitsvertrages die auch verfassungsrechtlich durch Art. 2 Abs. 1 GG garantierte Vertragsfreiheit als elementares Prinzip des Privatrechtes. Diese Vertragsfreiheit umfasst sowohl die Abschluss- als auch die Gestaltungsfreiheit. Die Arbeitsvertragsparteien können mithin Inhalt und Form eines Arbeitsvertrages grds. frei bestimmen. § 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzesentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks. 14/6882) – Auszug § 7 AStG -

Rz. 19 [Autor/Stand] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungsgesetz) vom 23.10.2000 (BGBl. I S. 1433), wird wie folgt geändert: 1. § 7 wird wie folgt geä...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / a) Grundlagen der Vertragsfreiheit im Verhältnis zur AGB-Kontrolle

Rz. 691 Die Privatautonomie auch im Arbeitsrecht ist vom Grundrechtsschutz aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 GG umfasst. Dies garantiert auch die Abschlussfreiheit und vor allem auch die Inhaltsfreiheit bei Arbeitsverträgen. Wer in den Vertrag eingreift, diesen ausgestaltet, dadurch Privatautonomie beeinträchtigt, braucht im Rechtsstaat eine Legitimationsgrundlage. Es geht ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 5. Höhe des Schadensersatzes – 1 % des Listenpreises/Monat

Rz. 272 Die Höhe des Schadensersatzes ist als Nutzungsausfallentschädigung nach § 249 S. 1 BGB, § 251 BGB zu behandeln (vgl. BAG v. 12.10.2022 – 5 AZR 30/22, juris Orientierungssatz 5 u. Rn 38). Soweit der 8. Senat des BAG (5.9.2002 – 8 AZR 702/01, NZA 2003, 973) noch die Auffassung vertreten hat, der Anspruch auf Entschädigung für die vorenthaltene Nutzung eines Dienstwagen...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 1. Rechtsgrundlagen

Rz. 454 Ausgangspunkt der juristischen Diskussion zum arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz im Bereich der betrieblichen Altersversorgung war neben verschiedenen Entscheidungen zur Einbeziehung von Teilzeitbeschäftigten (EuGH v. 13.5.1986 – Rs. 170/84 – Bilka, NJW 1986, 3020; BAG v. 6.4.1982 – 3 AZR 134/79, NJW 1982, 2013; BAG v. 14.10.1986 – 3 AZR 66/83, NZA 1987, 4...mehr

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ZErb 08/2023, Dem demografi... / b) Würdigung

Maßgeblicher Vorteil der Drei-Stufen-Betrachtung der Rechtsprechung ist, dass den Beteiligten ein einheitliches Bewertungsinstrument zur Verfügung gestellt wird, welches die Höhe des Ausgleichungsbetrags zumindest in groben Zügen vorhersagbar macht.[55] Doch ist das von der Rechtsprechung entwickelte Bewertungsmodell durchaus auch auf Kritik gestoßen. So wird der Rechtsprechu...mehr

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ZErb 08/2023, Bindungswirku... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten streiten darüber, ob das Nachlassgericht im Rahmen eines Erbscheinsverfahrens an die durch rechtskräftiges Versäumnisurteil ausgesprochene Erbunwürdigkeitserklärung der Beteiligten zu 2 gebunden ist. Die Beteiligte zu 1 ist das einzige Kind des am 9.11.2018 verstorbenen Erblassers, die Beteiligte zu 2 seine Ehefrau. Das Nachlassgericht eröffnete ein von der...mehr

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§ 32 Abwicklung / aa) Erwähnung längerer Ausfallzeiten

Rz. 89 Wegen der Wahrheitspflicht hat der Arbeitgeber Unterbrechungen, die einen erheblichen Teil des Arbeitsverhältnisses ausmachen, im Zeugnis zu erwähnen. Das berechtigte Informationsinteresse des potenziellen neuen Arbeitgebers bezieht sich dabei nicht auf gewöhnliche Ausfallzeiten kürzerer Dauer wie z.B. Erkrankungen (bis zur Dauer von 12 Wochen), Urlaub, Wehrübungen, P...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / 5. Direktionsrecht/Versetzung

Rz. 44 Nicht atypisch ist der Fall, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordert, ab sofort andere Tätigkeiten auszuüben und sich hierbei auf ein ihm vermeintlich zustehendes Direktionsrecht (zum Direktionsrecht s. § 21 Rdn 530 ff.) beruft und deshalb eine Änderungskündigung für nicht erforderlich hält. Da die Sicherung der bisherigen Beschäftigung eine auf Befriedigung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hennig, Feststellungsverfahren gemäß § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a AO im Zusammenhang mit § 15a EStG, DStZ 1985, 171; Mihm, Gesonderte Feststellung gemäß § 15a Abs 4 EStG, NWB F 2, 4357; Förg, Feststellung von Gewinnen und Verlusten insbesondere in den Fällen des § 15a Abs 1–3 EStG bei KG, FR 1994, 181. Rn. 42 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Gegenstand der aus Gründen der Rechtssicherhe...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / b) Inhaltskontrolle durch die Rechtsprechung

Rz. 705 Die Rspr. beschränkte den Schutz vor unangemessenen allgemeinen Arbeitsbedingungen nicht auf arbeitsvertragliche Einheitsregelungen, sondern bezog auch Individualvereinbarungen und besonders ausgehandelte Arbeitsverträge in seiner Inhaltskontrolle mit ein (Thüsing, AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht, Rn 28 ff.). Die hierfür verwendeten Kontrollinstrumente waren unterschie...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / c) Tatsächliche Voraussetzungen des besonderen Kündigungsschutzes

Rz. 1067 Das mutterschutzrechtliche Kündigungsverbot setzt objektiv eine Schwangerschaft voraus. Maßgebend ist der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung. Der Eintritt der Schwangerschaft während des Laufes der Kündigungsfrist reicht nicht. Rz. 1068 Eine Schwangerschaft besteht von der Befruchtung bis zu der Entbindung, einer Fehlgeburt oder einem Schwangerschaftsabbruch. Die Rs...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 3. Nachweis des Vertragsinhalts nach dem NachwG

Rz. 97 Das am 20.7.1995 in Kraft getretene NachwG soll durch die Verpflichtung zur schriftlichen Fixierung der wesentlichen Arbeitsbedingungen eine größere Rechtssicherheit im Arbeitsverhältnis bewirken. Das NachwG gilt gem. § 1 NachwG für alle Arbeitnehmer (einschließlich der leitenden Angestellten) mit Ausnahme derjenigen, die zur vorübergehenden Aushilfe von höchstens ein...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Wirksamkeitsvoraussetzungen

Rz. 820 Vor der Schuldrechtsreform und der Einführung der AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht zweifelte insb. die Rspr. nicht an der Wirksamkeit von Ausgleichsquittungen (BAG v. 9.11.1973, AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 163; BAG v. 27.2.1990, AP BetrVG § 1 Vordienstzeiten Nr. 13; BAG v. 16.9.1974, AP BGB § 630 Nr. 9; LAG München, 24.4.1997 – 2 Sa 1004/96, BB 1998, 269). Im Ausgangspu...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 14. Von einer Ausgleichsklausel nicht erfasste Ansprüche – Durchsetzung von Ansprüchen trotz Ausgleichs-/Erledigungsklausel

Rz. 399 Trotz des Bedürfnisses nach einer abschließenden Vereinbarung und Rechtssicherheit erfassen Erledigungs-/Ausgleichsklausen nicht alle Ansprüche. Bei Aufnahme einer Erledigungs-/Ausgleichsklausel in die Aufhebungsvereinbarung muss dies bedacht werden. Die betroffenen Ansprüche sind in dem nachfolgenden Kasten aufgeführt: Hinweis Trotz Klausel können folgende Ansprüche ...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / III. § 26 Abs. 1 S. 2 BDSG: Verarbeitung personenbezogener Daten zur Aufdeckung von Straftaten

Rz. 42 Zur Aufdeckung von Straftaten dürfen gem. § 26 Abs. 1 S. 2 BDSG personenbezogene Daten von Beschäftigten nur dann verarbeitet werden, wenn zu dokumentierende tatsächliche Anhaltspunkte den Verdacht begründen, dass die betroffene Person im Beschäftigungsverhältnis eine Straftat begangen hat, die Verarbeitung zur Aufdeckung erforderlich ist und das schutzwürdige Interes...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / 6. Urlaubsanspruch

Rz. 47 Von erheblicher praktischer Bedeutung ist die Gewährung von Urlaub durch einstweilige Verfügung (zum Urlaubsanspruch vgl. § 21 Rdn 1642 ff.). Dem Arbeitnehmer steht kein Recht auf Selbstbeurlaubung zu, insofern ist es dem Arbeitnehmer unbedingt zu empfehlen, bei einer Verweigerung der Urlaubsgewährung durch den Arbeitgeber gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 10. Informationspflicht des Arbeitgebers

Rz. 1268 Sowohl bei der verhaltensbedingten als auch bei der personenbedingten Kündigung liegt die Kenntnis vom nachträglichen Wegfall des Kündigungsgrundes beim Arbeitnehmer. Anders verhält es sich bei der betriebsbedingten Kündigung: Hier wird der entlassene Arbeitnehmer von dem nachträglichen Wegfall des Kündigungsgrundes nicht sofort Kenntnis erhalten, obwohl er verpflic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

von Bornhaupt, Die Bedeutung der Anrufungsauskunft und ihre Abgrenzung gegenüber der verbindlichen Zusage, DStR 1980, 3; Fichtelmann, Wesen und Bedeutung der Anrufungsauskunft nach § 42e EStG, FR 1980, 236; Richter, LSt-Anrufungsauskunft und verbindliche Zusage im Anschluss an eine LSt-Außenprüfung, StBp 1983, 55; Drenseck, Verwaltungsakte im Lohn- und ESt-Verfahren, Grundfrage...mehr

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§ 37 Voraussetzungen des Be... / A. Betrieb/Betriebsteil – wirtschaftliche Einheit

Rz. 1 Ursprünglich wurde für die Auslegung des Betriebsbegriffes i.S.d. § 613a BGB der betriebsverfassungsrechtliche Betriebsbegriff, wie ihn Rspr. und Rechtslehre entwickelt hatten, herangezogen. Danach ist unter "Betrieb" die organisatorische und räumliche Einheit von sächlichen und immateriellen Betriebsmitteln zu verstehen, mit deren Hilfe der Inhaber allein oder in Geme...mehr

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ZErb 08/2023, Dem demografi... / a) Pflegebegriff

Sucht man in den gerichtlichen Entscheidungen nach Anhaltspunkten dafür, wann genau von einer Pflegetätigkeit i.S.v. § 2057a Abs. 1 S. 2 BGB auszugehen ist, ist vor allem die jüngere Rechtsprechung bemüht, einheitliche Bewertungskriterien zu schaffen. Als Anknüpfungspunkt dient ihr hierbei der Pflegebedürftigkeitsbegriff aus dem SGB XI. Während § 14 SGB XI der Rechtsprechung ...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / III. Arbeitsbedingungen

Rz. 22 Die wesentlichen Anforderungen an die Gestaltung der Arbeitsbedingungen ergeben sich aus dem ArbSchG . Zunächst wird dort festgelegt, wie das Ziel der Sicherung und Verbesserung von "Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes" erreicht werden soll (§ 1 ArbSchG). Das Gesetz enthält dafür eine konkrete Verpflicht...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Umsatzsteuer ist eine Verbraucherabgabe, die zwar von Verbänden/Vereinen als Unternehmer an das Finanzamt abgeführt werden muss, von diesen aber auf den Verbraucher und somit den Endabnehmer abgewälzt werden kann. Letztlich schuldet damit der Verband/Verein die Steuer gegenüber dem Finanzamt, er muss sie aber wirtschaftlich nicht tragen. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Statt vieler Raupach (Hrsg), Das negative Kapitalkonto des Kommanditisten, 1978; Bordewin, Steuerliche Anerkennung des negativen Kapitalkontos, BB 1978, 441; Schulze-Osterloh, Bemerkungen zur Diskussion um das negative Kapitalkonto eines Kommanditisten, FR 1979, 247; Thiel, Das negative Kapitalkonto des Kommanditisten im Steuerrecht – ein Vorschlag de lege ferenda, DB 1979, 664...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / d) Befristung ohne Sachgrund

Rz. 179 Nach § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG ist eine Befristung ohne sachlichen Grund – wie schon gem. § 1 Abs. 1 S. 1 BeschFG a.F. – nur bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Die Zulässigkeit der sachgrundlosen Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG setzt keine Vereinbarung der Parteien voraus, die Befristung auf diese Rechtsgrundlage stützen zu wollen. Ausreichend ist, dass die Voraus...mehr

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ZErb 08/2023, Zur Irrtumsan... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten erstreben eine Klärung der Erbfolge im Erbscheinsverfahren. Der Erblasser ist am 3.7.2018 verstorben, ohne eine letztwillige Verfügung zu hinterlassen. Die Beteiligte zu 1 ist die Witwe des Erblassers, der Beteiligte zu 2 ein gemeinsames Kind. Sämtliche Abkömmlinge des Erblassers schlugen durch notariell beglaubigte Erklärungen gegenüber dem Nachlassgericht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte, Zielsetzung und Grundkonzeption des § 15a EStG

Rn. 2 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Übergeordnetes Ziel der Einführung des § 15a EStG war als systembasierte Strukturnorm die Durchsetzung des Prinzips der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit (BT-Drucks 8/3648, 16 linke Spalte) durch die Einschränkung von Verlustausgleich, -vortrag oder -rücktrag bei beschränkt haftenden Kommanditisten oder durch vergleichbaren Haftungsverh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.7.1 Umfang der Belehrungspflicht

Rz. 30 Nach § 393 Abs. 1 S. 4 AO ist der Stpfl. "hierüber" zu belehren. Der Inhalt der Belehrungspflicht erstreckt sich auf die Gesamtregelung des § 393 Abs. 1 AO . Der Stpfl. ist also zu belehren über die Selbstständigkeit der Verfahren, den Fortbestand der steuerlichen Pflichten, das Verbot der Zwangsmittelanwendung, auch wie er das Verbot geltend zu machen hat.[1] Der Hinweis,...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3.5 Zustimmung der zuständig gewordenen Behörde

Rz. 11 Die bisher zuständige Finanzbehörde darf das Verfahren nur fortführen, wenn die nunmehr zuständige Finanzbehörde zugestimmt hat. Diese Zustimmung stellt keinen Verwaltungsakt, sondern einen verwaltungsinternen Vorgang dar,[1] dessen Rechtmäßigkeit nur im Zusammenhang mit dem aufgrund der Zustimmung ergangenen Verwaltungsakt überprüft werden kann.[2] Eine bestimmte Form...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.4.1 Zuständigkeit für Teilabschlussbescheide (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 17 Abs. 1 Nr. 5 regelt die Zuständigkeit für Teilabschlussbescheide nach § 180 Abs. 1a AO. Beide Vorschriften wurden durch G. v. 22.12.2022[1] mit Wirkung vom 1.1.2023 in das Gesetz eingefügt. Nach § 180 Abs. 1a S. 1 AO können einzelne im Rahmen einer Außenprüfung für den Prüfungszeitraum ermittelte und abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen gesondert festgestellt werden, sol...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Digitale ASA-Sitzung / 2.2.2 Vorort-Verantwortliche

Wer in einer kleinen Niederlassung oder Abteilung für relativ wenige Beschäftigte Führungsverantwortung hat, sieht sich oft als Allrounder, der mit vielen Fragestellungen der Betriebs- und Personalführung umgehen muss, oft ohne dafür intensiv geschult und mit den nötigen Zeitreserven versehen zu sein. In der Folge sehen sich Beschäftigte in solchen Situationen sehr gefordert...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 1 Inhalt und Bedeutung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 25.7.2014[1] eingefügt worden und zum 31.7.2014 in Kraft getreten.[2] Sie ergänzt die in den §§ 18–22 AO und den Einzelsteuergesetzen getroffenen Regelungen über die örtliche Zuständigkeit der Landesfinanz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.1 Zweck

Rz. 28 Hintergrund dieser Befugnis ist, dass die Ausnahmen, die § 10 ArbZG von dem Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit erlaubt, ohne behördliche Genehmigung durch den Arbeitgeber in Anspruch genommen werden können. Daher dient die Feststellung durch die Aufsichtsbehörde einerseits der Rechtssicherheit, auch für den Arbeitgeber, der bis dahin das Beurteilungsrisiko trägt, un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift soll durch Fristanordnungen, aber auch mit hiermit zusammenhängenden Regelungen für das Verfahren des zentralen Verbindungsbüros in allen möglichen Situationen einen schnelleren und effizienteren Ablauf des Amtshilfeverfahrens herbeiführen. Dieser beschleunigte und effiziente Informationsaustausch unter den Mitgliedstaaten der EU soll zu einer schnellere...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 3.2.2 Fingierte Zustimmung

Rz. 9 Zur Erleichterung des Verfahrens sehen die S. 2–4 die Möglichkeit vor, die Zustimmung der betroffenen Person unter den dort festgelegten Voraussetzungen zu fingieren. Die Zustimmungsfiktion tritt nur ein, wenn alle dort festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Nach S. 2 hat eine der beiden Finanzbehörden, die die Vereinbarung treffen wollen oder getroffen haben, die betro...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 9.6.3 Auswahl nach sozialen Merkmalen (§ 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG)

Unter denjenigen, die im Kreis der sozialen Auswahl übrig bleiben, ist der zu entlassen, den die Kündigung am wenigsten hart trifft. § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG lautet seit dem 1.1.2004: "Ist einem Arbeitnehmer aus dringenden betrieblichen Erfordernissen im Sinne des Absatzes 2 gekündigt worden, so ist die Kündigung trotzdem sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber bei der Au...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.3 Zuordnung von Leistungen

Rz. 48 Problematisch ist aber die Zuordnungsmöglichkeit von Leistungen, die der Unternehmer nicht ausschließlich für unternehmerische Zwecke verwendet. Früher war klar, dass bezogene sonstige Leistungen, soweit sie auch für unternehmerische Zwecke verwendet wurden, dem Unternehmen voll zugeordnet werden konnten. Bei Gegenständen galt dies entsprechend, mit der Einschränkung ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Besonderheiten bei der Lieferung von Grundstücken im Rahmen der Zwangsversteigerung (§ 9 Abs. 3 UStG)

Rz. 187 Wie in Rz. 17 und 30 erwähnt, regelt seit dem 1.1.2002 der zu diesem Zeitpunkt an den bisherigen § 9 UStG angefügte Abs. 3 die Frist, bis zu der bei der Lieferung von Grundstücken im Rahmen der Zwangsversteigerung vom Vollstreckungsschuldner von § 9 Abs. 1 UStG Gebrauch gemacht werden kann. Rz. 188 Die Bundesregierung hat die Notwendigkeit dieser Vorschrift wie folgt ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Behandeln als steuerpflichtig

Rz. 35 Bereits in Rz. 20 wurde darauf hingewiesen, dass § 9 UStG seit dem 1.1.1980 – anders als § 9 UStG 1967/73 – keine ausdrückliche Verzichtserklärung des Unternehmers verlangt. Die bis zum 31.12.1979 bestehenden Zweifelsfragen um die Abgabe der bis zu diesem Zeitpunkt gesetzlich verlangten Verzichtserklärung, die auftraten, obwohl diese auch damals nicht ausdrücklich an ...mehr

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Kündigung / 11.11 Einzelfälle

Es gibt keine absoluten Kündigungsgründe, insbesondere keine Fälle, die eo ipso "wichtiger Grund" wären. Das Arbeitsgericht prüft zunächst, ob Tatsachen vorliegen, die "an sich" einen Grund für einen wichtigen Grund[1] darstellen können. Der Arbeitgeber muss das Vorliegen eines solchen schuldhaften Verstoßes gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten darlegen und beweisen. Ist ...mehr

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Geschlechtsunabhängige Beza... / 2 Zentrale Inhalte der Richtlinie

Für den europäischen Gesetzgeber waren mangelnde Transparenz von Entgeltsystemen, mangelnde Rechtssicherheit in Bezug auf den Begriff der gleichwertigen Arbeit und Verfahrenshindernisse für Diskriminierungsopfer die maßgeblichen Indikatoren für die Erstellung der Richtlinie (vgl. Erwägungsgrund 11). In den Evaluierungen der Gleichbehandlungsrichtlinie 2006/54/EG wurde festge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 3.3 Rückwirkende Änderung der Rechtsprechung

Rz. 99 Keine mit der Rückwirkung von Gesetzen vergleichbare Problematik ist die zulasten der Stpfl. rückwirkende verschärfende Änderung der Rechtsprechung; an der Zulässigkeit einer rückwirkend günstigeren Rechtsprechung kann ohnehin kein Zweifel bestehen. Eine rückwirkend verschärfende Rechtsprechung ist, wie auch § 176 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AO zeigt, grundsätzlich zulässig und...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 3.2.1 Echte Rückwirkung

Rz. 80 Eine echte Rückwirkung ("Rückbewirkung von Rechtsfolgen") liegt vor, wenn eine Rechtsnorm nachträglich in einen abgeschlossenen Sachverhalt ändernd eingreift. Die echte Rückwirkung ist, weil das Vertrauen des Einzelnen auf den Bestand und das Bestehenbleiben einer Rechtslage verletzt wird, grundsätzlich mit der Verfassung unvereinbar. [1] Dies ist insbesondere der Fall...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 3.2 Rückwirkung von Gesetzen

Rz. 77 Ein für das Steuerrecht zentrales Verfassungsproblem ist das des zeitlich rückwirkenden Erlasses eines belastenden Gesetzes. Als Oberbegriff bedeutet die Rückwirkung die normative Festlegung des zeitlichen Anwendungsbereichs einer Rechtsnorm auf einen Zeitpunkt, der vor dem Zeitpunkt liegt, zu dem die Norm Gültigkeit erlangt hat.[1] Zum verfassungsrechtlichen Problemf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 5 ... / 4.3.3 Weitere Grundsätze

Rz. 45 Im Rahmen der Prüfung, ob die Zweck-Mittel-Relation gewahrt ist, kommt auch dem Gesichtspunkt der Wahrung der Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit Bedeutung zu. So sind beim Benennungsverlangen nach § 160 AO die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit zu beachten und bei der Ermessensentscheidung über die Frage des Betriebsausgabenabzugs zu berücksichtigen.[1]...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 2.9.1 Treu und Glauben

Rz. 30 Der Grundsatz von Treu und Glauben, für das Zivilrecht in § 242 BGB geregelt, ist unstr. auch im Steuerrecht zu beachten und dient der Wahrung des Vertrauensschutzes in einem konkreten Steuerrechtsverhältnis. Der Grundsatz von Treu und Glauben ist zwar über das Vertrauensschutzprinzip im Rechtsstaatsprinzip verankert. Er ist jedoch kein den Gesetzen vorrangiges Recht[...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 6.5.1 Grenzen der Rechtsfortbildung

Rz. 170 Ihre verfassungsrechtliche Grenze findet die Rechtsfortbildung stets im Gewaltenteilungs-, Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip. Der Richter darf sich nicht aus der Rolle des Normanwenders in die einer normsetzenden Instanz begeben, damit dem Gesetzgeber vorbehaltene Befugnisse beanspruchen und sich damit der Bindung an Gesetz und Recht entziehen.[1] Da die richterlic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 120 FGO enthält die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen der Revision. Geregelt sind die förmlichen Voraussetzungen für die Einlegung und die Begründung der Revision sowie die inhaltlichen Anforderungen an die Revisionsbegründung. Seit 2001 ist die Revision beim BFH (und nicht wie früher beim FG) einzulegen. Ebenso ist die Revisionsbegründung beim BFH (früher wah...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Höhe nachträglicher Anschaffungskosten bei in der Krise stehen gelassener Darlehen nach § 17 Abs. 2a Satz 3 Nr. 2 EStG

Leitsatz 1. Ein in der Krise stehen gelassenes Darlehen ist im Anwendungsbereich des § 17 Abs. 2a des Einkommensteuergesetzes (EStG) mit dem zum Zeitpunkt des Eintritts der Krise bestehenden Teilwert zu bewerten. 2. Der bei § 17 EStG nicht abziehbare Verlust aus dem Ausfall eines stehen gelassenen Gesellschafterdarlehens wird nicht bei § 20 EStG berücksichtigt, wenn der Darle...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2 Erfordernis der Rückverweisung

Rz. 5 Eine Ahndung nach § 381 AO als Verbrauchsteuergefährdung ist nur zulässig, wenn ein Verbrauchsteuergesetz bzw. eine dazu erlassene Rechtsverordnung wegen bestimmter verbrauchsteuerrechtlicher Vorschriften ausdrücklich auf § 381 AO verweist.[1] Es handelt sich somit bei § 381 AO um eine Blankettvorschrift, die durch Regelungen in den einzelnen Verbrauchsteuergesetzen un...mehr