Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / bb) Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung

Rz. 18 [Autor/Stand] Pflicht zur Einführung einer Hinzurechnungsbesteuerung gem. Art. 7 f. ATAD. Art. 7 und 8 ATAD verpflichten die Mitgliedstaaten zur Einführung von Vorschriften für eine Hinzurechnungsbesteuerung. Damit soll missbräuchlichen Steuergestaltungen i.S.d. Verlagerung von Einkünften in Niedrigsteuerländer entgegengewirkt werden. Dementsprechend definiert Art. 7 ...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 4. Nachweis und Verfahren (§ 1358 Abs. 4 BGB)

Rz. 218 Der Arzt, gegenüber dem das Vertretungsrecht durch den vertretenden Ehegatten ausgeübt wird, stellt diesem ein Dokument aus, welches das Vorliegen der Voraussetzungen für die Ehegattenvertretung bestätigt (§ 1358 Abs. 4 BGB). In dieses Verfahren werden weder ein Gericht noch eine andere Person eingebunden. Folglich erfolgt auch keine Kontrolle durch eine unabhängige ...mehr

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Vor §§ 7–14 / 2. Verhältnis zu anderen Vorschriften

a) Verhältnis zu § 39 AO Rz. 49 [Autor/Stand] Zurechnung von Wirtschaftsgütern. § 39 AO gehört zu den Vorschriften des deutschen Steuerrechts, deren Anwendung § 10 Abs. 3 Satz 1 vorschreibt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass § 39 AO keine Missbrauchsvorschrift ist und auch nicht die Zurechnung von Einkünften regelt. Einer ausländischen Gesellschaft sind im Rahmen der Einkünf...mehr

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ZErb 06/2024, Haftungsfalle... / 2. Testamentsvollstrecker mit reiner Aufsichtsfunktion

Ein weiterer Sonderfall, der bei Mittestamentsvollstreckern auftreten kann, ist, dass zwar formal mehrere Testamentsvollstrecker mit demselben Geschäftsbereich ernannt sind, allerdings einem Vollstrecker nur eine Aufsichtsfunktion zukommen soll. In diesem Fall haftet der die Aufsicht führende Testamentsvollstrecker zwar nach außen ebenfalls voll als Gesamtschuldner nach § 22...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / I. Rechtliche Grundlagen

Rz. 238 In der Regel wird der Bevollmächtigte bei einer General- und Vorsorgevollmacht befugt, den Vollmachtgeber im Außenverhältnis in allen zulässigen Fällen zu vertreten. Es darf daher nicht verschwiegen werden, dass solche Vollmachten – neben den vielen Vorteilen – risikobehaftet sind und eine erhebliche Missbrauchsgefahr besteht.[374] Grundvoraussetzung für die Erteilun...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / V. Unberechtigte Vertretung

Rz. 236 Das Problem, dass bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen eine unberechtigte Vertretung erfolgt, sei es aus Unwissenheit oder aufgrund falscher Angaben, wurde vom Gesetzgeber zwar erkannt, jedoch billigend in Kauf genommen.[372] Rz. 237 Falsche Angaben des Arztes oder des vertretenden Ehegatten begründen eine allgemeine Schadensersatz- und Unterlassungspflicht.[373]mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schönfeld, Ausgewählte internationale Aspekte der neuen Regelungen über die KapSt, IStR 2007, 850; Brusch, Unternehmensteuerreformgesetz 2008: AbgSt, FR 2007, 999; Rengier, Besteuerung von Kapitalversicherungen nach der Unternehmensteuerreform 2008, DB 2007, 1771; Schienke-Ohletz/Selzer, AbgSt und einkommensteuerrechtlicher Spendenabzug, DStR 2008, 136; Wagner, Das Zusammenspiel...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 5. Entscheidungen über ärztliche Zwangsmaßnahmen nach § 1832 BGB

Rz. 184 Mit Wirkung zum 22.7.2017 wurde § 1906a BGB a.F. neu eingeführt mit der Regelung, unter welchen Voraussetzungen ein Betreuer bzw. über Abs. 5 ein Bevollmächtigter für den Betroffenen in eine ärztliche Zwangsmaßnahme einwilligen kann. Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wurde § 1906a BGB a.F. zum 1.1.2023 von § 1832 BGB abgelöst. Per Legaldefinitio...mehr

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ZErb 06/2024, Die Formwirks... / a. Touchpen

Der Touchpen, auch Eingabestift oder Stylus genannt, ist der "Füller des 21. Jahrhunderts".[41] Mittels Touchpen ist es möglich, die analoge und digitale Textanfertigung zu kombinieren und so auch bei Verwendung der entsprechenden Software handschriftliche Notizen in einem Dokument niederzuschreiben.[42] Dabei bedarf es eines speziell für den Touchpen vorbereiteten Bildschir...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 6. Aufenthalts- und Umgangsbestimmung

Rz. 190 Dem Bevollmächtigten kann die Bestimmung darüber übertragen werden, wo sich der Vollmachtgeber aufhalten und mit wem dieser Kontakt haben darf. Unter Entscheidungen über den Aufenthalt fallen Fragen über die Aufnahme in ein Pflegeheim, Hospiz, Krankenhaus und ähnliche Einrichtungen sowie die Auflösung der bisherigen Wohnung. Mit der Reform des Vormundschafts- und Betr...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / a) Hauptsacheunabhängigkeit

Eines der Reformziele des FamFG bestand darin, das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes einfacher, übersichtlicher und kostengünstiger zu machen. Deshalb wurden die – bis dahin in ZPO und FGG verteilten – unübersichtlichen und lückenhaften Regelungen zum Erlass der einstweiligen Anordnung nunmehr in den §§ 49 – 57 FamFG reformiert und zusammengefasst. Die Reform besteh...mehr

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§ 5 Registrierung / F. Besonderheiten bei Patientenverfügungen

Rz. 13 Reine Patientenverfügungen können im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer nunmehr nach der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts gemäß § 78a Abs. 1 BNotO, § 9 VRegV eigenständig registriert werden. Eine Registrierung war zuvor lediglich möglich, wenn in einer Vorsorgevollmacht auch Angaben enthalten waren, die üblicherweise in einer Patientenverf...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 6. Schweigepflichtentbindung der Ärzte (§ 1358 Abs. 2 BGB)

Rz. 232 Solange die Voraussetzungen des § 1358 Abs. 1 BGB vorliegen, sind die Ärzte gemäß § 1358 Abs. 2 BGB von ihrer Schweigepflicht gegenüber dem vertretenden Ehegatten in den Angelegenheiten, in denen er gemäß § 1358 Abs. 1 Nr. 1–4 BGB vertretungsbefugt ist, entbunden. Die Entbindung von der Schweigepflicht erfasst auch die Einsicht in die Krankenunterlagen sowie die Bewi...mehr

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Vor §§ 7–14 / 1. Beherrschung einer ausländischen Zwischengesellschaft (§ 7)

Rz. 81 [Autor/Stand] Reform der Hinzurechnungsbesteuerung und zeitliche Anwendung. Art. 7 und 8 ATAD[2] verpflichten die Mitgliedstaaten i.S. eines Mindestschutzniveaus (Rz. 17), Vorschriften für eine Hinzurechnungsbesteuerung einzuführen (Einzelheiten in Rz. 18 ff.). Wenngleich Deutschland – zumindest nach Ansicht des Gesetzgebers – seit 1972 eine "robuste Hinzurechnungsbes...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 3. Vertragsabschlüsse (§ 1358 Abs. 1 Nr. 2 BGB)

Rz. 227 Der vertretende Ehegatte kann gemäß § 1358 Abs. 1 Nr. 2 BGB Behandlungsverträge (§ 630a BGB), Krankenhausverträge oder Verträge über eilige Maßnahmen der Rehabilitation und der Pflege abschließen und durchsetzen. Bei Maßnahmen der Rehabilitation und Pflege wird jedoch Eilbedürftigkeit gefordert, so dass hierunter tatsächlich nur die ersten Rehabilitationsmaßnahmen fa...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / IV. Umsetzung (§ 1358 Abs. 6 BGB)

Rz. 233 Der vertretende Ehegatte ist gemäß § 1358 Abs. 6 i.V.m. §§ 1821 Abs. 2–4, 1827 Abs. 1–3, 1828 Abs. 1, 2 BGB an den Willen des vertretenen Ehegatten gebunden. Er hat somit dessen Wünsche zu erfüllen und die Regelungen in einer eventuell vorhandenen Patientenverfügung zu beachten. Rz. 234 Die entsprechenden Genehmigungen hat der vertretende Ehegatte wie ein Betreuer bei...mehr

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§ 5 Registrierung / A. Einführung

Rz. 1 Am 31.7.2004 trat das Gesetz vom 23.4.2004 zur Registrierung von Vorsorgeverfügungen und zur Einführung von Vordrucken für die Vergütung von Berufsbetreuern in Kraft. Nach § 78a Abs. 3 BNotO bestand eine Verordnungsermächtigung zugunsten des Bundesministeriums der Justiz, aufgrund derer dieses die Vorsorgeregister-Verordnung (VRegV) erlassen und das Zentrale Vorsorgere...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 5. Geltendmachung von Leistungsansprüchen (§ 1358 Abs. 1 Nr. 4 BGB)

Rz. 231 Gemäß § 1358 Abs. 1 Nr. 4 BGB kann der vertretende Ehegatte Ansprüche gegen Krankenversicherungen etc. geltend machen, entsprechende Abtretungen erklären und Zahlung an die Leistungserbringer verlangen. Ein Zugriff auf das Vermögen des vertretenen Ehegatten ist nicht möglich.[364] Auch soll es dem vertretenden Ehegatten möglich sein, Mängel bei der Behandlung oder Pfl...mehr

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§ 2 Patientenverfügung / A. Sinn und Zweck einer Patientenverfügung

Rz. 1 Eine Patientenverfügung soll dem Willen des Verfügenden im Hinblick auf eine medizinische Behandlung, Nichtbehandlung oder den Behandlungsabbruch für den Fall Ausdruck verleihen, dass der Verfügende seine Behandlungswünsche aufgrund seiner physischen und/oder psychischen Situation nicht mehr äußern kann. Sie ist ebenso wie die Vorsorgevollmacht Ausdruck des Selbstbesti...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 4. Entscheidungen über freiheitsentziehende oder -beschränkende Maßnahmen nach § 1831 Abs. 4 BGB

Rz. 178 Dem Bevollmächtigten kann die Entscheidung übertragen werden, in freiheitsentziehende Maßnahmen einzuwilligen, um den Vollmachtgeber vor einer konkreten Eigengefährdung zu schützen. Dabei kann der Bevollmächtigte auch dazu ermächtigt werden, zu überprüfen, ob eine ärztlich vorgeschlagene Schutzmaßnahme zur Verhinderung einer konkreten Eigengefährdung auch tatsächlich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Krabbe, Zweifelsfragen zu § 50d Abs 1a EStG, IStR 1995, 382; Flick, Deutsche Aktivitäten von Ausländern über ausländische Zwischengesellschaften und die Mißbrauchsgesetzgebung des § 50d Abs 1a EStG, IStR 1994, 223; Piltz, Wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe in § 50d Abs 3 EStG, IStR 2007, 793; Frey/Mückl, Substanzerfordernisse bei der einseitigen KapSt-Entlastung für ...mehr

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§ 5 Registrierung / G. Ablieferungs- und Vorlagepflicht

Rz. 16 Gemäß § 1816 Abs. 2 S. 4 BGB besteht eine Ablieferungspflicht für Betreuungsverfügungen. Danach muss eine Person, die im Besitz eines Schriftstücks ist, in dem jemand für den Fall seiner Betreuung Vorschläge oder Wünsche geäußert hat, das Schriftstück unverzüglich an das Betreuungsgericht abliefern, nachdem sie von der Einleitung eines Betreuungsverfahrens Kenntnis er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / 2. Definition der aktiven Einkünfte (§ 8 Abs. 1)

Rz. 89 [Autor/Stand] Festhalten am Konzept des Aktivkatalogs. Art. 7 Abs. 2 ATAD enthält mit einem Einkünftekatalog und einem Principal Purpose Test zwei alternative Konzepte zur Definition der passiven Einkünfte (Rz. 22). Das ATADUmsG v. 25.6.2021 folgt diesem nicht, sondern es werden – wie bisher – aktive Einkünfte definiert, die nicht der Hinzurechnungsbesteuerung unterli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4 Gewinne aus den Ersatztatbeständen des § 21 Abs 2 S 1 UmwStG

Tz. 120 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Die St-Befreiungsvorschrift des § 3 Nr 40 S 1 EStG enthält – bis auf die Abwicklung einer Kap-Ges und Kap-Rückzahlung – keine Regelung für die Gewinne aus der Aufdeckung der stillen Reserven aus einbringungsgeborenen Anteilen infolge der Ersatztatbestände des § 21 Abs 2 S 1 UmwStG. Es ist kein sachlicher Grund ersichtlich, die Entstrickungsg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.2.4 Zweckmäßigkeit des Antrags

Tz. 150 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Der Antrag nach § 21 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG ist ursprünglich in die Regelungen zur Besteuerung der einbringungsgeborenen Anteile aufgenommen worden, um dem der ESt unterliegenden AE die Möglichkeit zu verschaffen, seine Anteile endgültig aus der St-Verstrickung zu lösen und somit eine Versteuerung weiter anwachsender stillen Reserven zu verm...mehr

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Literaturverzeichnis

Baumgärtel/Laumen/Prütting (Hrsg.), Handbuch der Beweislast, 5. Auflage 2023 Becker/Kingreen, SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung, Kommentar, 8. Auflage 2022 Bengel/Reimann/Holtz/Röhl, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 8. Auflage 2023 Bienwald/Sonnenfeld/Harm/Felix/Reh/Reinfarth, Betreuungsrecht, Kommentar, 7. Auflage 2023 Bormann/Diehn/Sommerfeldt, GNotKG, Kommentar, 4....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.2 Unklarheiten bei der Führung eines Einlagekontos bei Stiftungen

Tz. 145 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Die Diskussion zum Einlagekonto bei Stiftungen bzw der Einlagenrückgewähr bei Leistungen von Stiftungen wurde bisher recht ergebnisorientiert geführt. Es gilt einerseits eine Doppelbelastung von ESt und ErbSt zu vermeiden und andererseits eine Belastungsgleichheit zwischen Stiftungen/Destinatären und Kap-Ges/AE herzustellen. Für beide Absic...mehr

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ZErb 06/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bieresborn/Schafhausen Münchener Anwaltshandbuch Sozialrecht 6., überarbeitete und aktualisierte Auflage, 2024 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-78653-2, ...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / a) Schenkungsverbot vs. Genehmigungsvorbehalt nach § 1854 Nr. 8 BGB

Rz. 125 Vor der Reform des Betreuungsrechts unterlag der Betreuer dem Schenkungsverbot nach § 1804 BGB a.F. Der Betreuer unterliegt diesem grundsätzlichen Schenkungsverbot nach § 1854 Nr. 8 BGB nicht mehr, da die neu eingeführte Norm aus dem Verbot ein Genehmigungserfordernis statuiert, um eine größere Flexibilität zu gewährleisten. Das "Schenkungsverbot" ist durch die Einfü...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / aa) Grundprobleme bei Schenkungen des Bevollmächtigten nach § 181 BGB

Rz. 271 Zu den Klassikern aus dem Bereich Vorsorgevollmacht gehört die Frage, inwieweit der Bevollmächtigte Schenkungen aus dem Vermögen des Vollmachtgebers an sich oder an Dritte vornehmen darf. Haben Vollmachtgeber und Bevollmächtigter einen formwirksamen Schenkungsvertrag geschlossen, kann der Bevollmächtigte diese Schenkung mit einer entsprechenden Vollmacht unter Befreiu...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 3. Entscheidungen über die Unterbringung nach § 1831 Abs. 1 BGB

Rz. 170 Dem Bevollmächtigten kann die Entscheidung übertragen werden, im Falle einer krankheitsbedingten konkreten Eigengefährdung [285] den Vollmachtgeber in einer geschlossenen Einrichtung oder in einer geschlossenen Station unterzubringen, § 1831 Abs. 1 Nr. 1 BGB . Dies setzt eine ernstliche und konkrete Gefahr für Leib und Leben des Betroffenen voraus.[286] Es erfordert ke...mehr

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§ 5 Registrierung / B. Verfahren der Registrierung

Rz. 3 Den Betreuungsgerichten und Ärzten, welche im Rahmen einer Entscheidung über eine dringende medizinische Behandlung um Auskunft ersuchen (§ 78b Abs. 1 BNotO), ist es somit möglich, online auf den Datenbestand des Zentralen Vorsorgeregisters zuzugreifen. Betreuer, Betreuungsbehörden sowie Bevollmächtigte haben nach wie vor kein Auskunftsrecht.[3] Im Zentralen Vorsorgereg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Vereinbarkeit mit Unionsrecht

Rn. 57 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Bei der Reform des § 50d Abs 3 EStG idF AbzEntModG sieht sich der Gesetzgeber mit der Anlehnung an die EuGH-Rspr (sog Danish Cases EuGH vom 26.02.2019, C-116/16 und C-117/16, Rs T Danmark ua, IStR 2019, 266) und der Einführung einer Gegenbeweismöglichkeit in Einklang mit den EU-rechtlichen Grundfreiheiten als auch den Richtlinienvorgaben. Au...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Literaturverzeichnis

Rn. 457 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 BaFin (2023), Rundschreiben 05/2023 (BA) – Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), URL: https://tinyurl.com/fcjf52sh (Stand: 03.10.2023). BDI/EY (2009), Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, Berlin. BDI/EY/DHBW (2011), Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz in der Praxis mittelständischer Unternehmen, Berlin. Biener/Berneke (1986), B...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Eingliederungshilfe für Men... / 1 Struktur des Eingliederungshilferechts

Das Leistungssystem der Eingliederungshilfe wurde mit dem Bundesteilhabegesetz im Jahr 2016 grundlegend neu geordnet. Ziel der Neuausrichtung war es, die Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herauszulösen und zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln. Die zuvor maßgeblich an der Wohnform ausgerichteten Leistungen orientieren sich nunmehr in ers...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. GmbH-Kapital sowie die früheren sog. eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen

Rn. 57 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Durch das MoMiG ist das Haftkap.-System der GmbH verändert bzw. "dereguliert" worden. Im Vorfeld der Reform hatten Kritiker die komplette Abschaffung des formellen Mindestkap. gefordert und sich dabei auf die US-amerikanische Praxis sowie auf Regelungen in einzelnen europäischen Staaten berufen (vgl. zu Einzelheiten Seibert (2008), S. 12ff.)....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Literaturverzeichnis

Rn. 179 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Ackermann (1999), Risikomanagement im Personalbereich, in: Ackermann (Hrsg.), Risikomanagement im Personalbereich, Wiesbaden, S. 43–102. Arthur Andersen (2001), Corporate Governance: Stand der Umsetzung und Entwicklungsperspektiven, Düsseldorf. Arthur Andersen (2002), Prüfung auf dem Prüfstand: Status Quo und Tendenzen der Internen Revision in...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Literaturverzeichnis

Rn. 225 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Baetge (1988), Kontrollmanagement, in: Hoffmann/Rosenstiel (Hrsg.), Funktionale Managementlehre, Berlin et al., S. 383–432. Baetge (1993), Überwachung, in: Bitz (Hrsg.), Vahlens Kompendium der Betriebswirtschaftslehre (Bd. II), 3. Aufl., München, S. 175–218. Baetge (2000), Rechnungslegungskonzeptionen im empirischen Test, in: Wirtschaftswissen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Eingliederungshilfe für Men... / 5 Beitrag aus Einkommen/Einsatz von Vermögen

Die Eingliederungshilfe bleibt auch nach der Einordnung in das SGB IX ein Leistungssystem, das im Grundsatz von der Bedürftigkeit, d. h. vom Einkommen und Vermögen der Betroffenen und ggf. der unterhaltsverpflichteten Angehörigen abhängig ist. Mit der Reform des Eingliederungshilferechts wurden die Regelungen zur Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen jedoch grundlegend...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Angemessenheit und Wirksamkeit

Rn. 156 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Begrifflichkeiten des IKS und Risikomanagementsystems sind seit der Reform durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25.05.2009 (BGBl. I 2009, S. 1102ff.) bereits im Aktien- und Handelsrecht kodifiziert. Bei Einführung von § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG betonte der Gesetzgeber ausdrücklich, dass die Überwachung der Wirksamkeit d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Zweck und Rechtsnatur

Rn. 62 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Norm gibt ein Organisationsziel vor und verpflichtet den Gesamtvorstand aller AG zu geeigneten Maßnahmen. Wie in § 91 Abs. 1 AktG für die Buchführung wird ein Einzelaspekt der in § 76 Abs. 1 AktG kodifizierten Leitungsverantwortung konkretisiert: Dem gesamten Vorstand wird die Schaffung eines Organisationsstandards auferlegt, der die Früh...mehr

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Fragen und Antworten zur ne... / 2.2 Was hat sich durch die Reform geändert?

Mit der Reform werden die Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 im Grundsteuer- und Bewertungsgesetz sowie in weiteren damit zusammenhängenden Vorschriften umgesetzt und die Grundsteuer unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts fortentwickelt. Die Änderungen durch die Grundsteuerreform hat der Bundesgesetzgeber in einem...mehr

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Fragen und Antworten zur ne... / 2 Zur Reform der Grundsteuer

2.1 Warum musste die Grundsteuer reformiert werden? Das Bundesverfassungsgericht hat das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt, da es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandele und so gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstoße. Es hat weiterhin entschieden, dass spätestens bis zum 31. ...mehr

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Fragen und Antworten zur ne... / 4.3 Wird Wohnen jetzt teurer? Stimmt es, dass für Gewerbeimmobilien nach der Reform weniger Grundsteuer gezahlt werden muss?

Eine unvermeidliche Folge der Neubewertung des Grundbesitzes infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 zur Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung ist, dass es für einzelne Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz zu einer Mehr- oder Minderbelastung kommen kann. Solche individuellen Belastungsverschiebungen sind unvermeidbar und folgericht...mehr

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Fragen und Antworten zur ne... / 3.3 Wie wird sichergestellt, dass die Gemeinden die Hebesätze gegebenenfalls nach unten korrigieren?

Als Ausdruck der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie nach Artikel 28 Absatz 2 GG besitzen die Gemeinden das verfassungsrechtlich in Artikel 106 Absatz 6 Satz 2 GG verankerte Recht, die Hebesätze der Grundsteuer im Rahmen der Gesetze autonom festzusetzen. Das heißt, die Gemeinden bestimmen, mit welchem Hundertsatz des Steuermessbetrags (Hebesatz) die Grundsteuer zu erheben i...mehr

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Fragen und Antworten zur ne... / 2.3 Handelt es sich um eine bundeseinheitliche Regelung?

Das Bundesministerium der Finanzen und nahezu alle Länder haben sich bereits früh auf das geschilderte Bundesmodell verständigt. Zugleich wurde Ländern, die sich diesem Modell nicht anschließen wollen, aufgrund einer entsprechenden Grundgesetzänderung die Möglichkeit gegeben, ein eigenes Grundsteuermodell oder punktuell vom Bundesmodell abweichende landesgesetzliche Regelung...mehr

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Fragen und Antworten zur ne... / 2.4 Welche Änderungen ergeben sich für andere als Wohngrundstücke?

Die Reform der Grundsteuer betrifft nicht nur Wohn-, sondern auch Geschäftsgrundstücke. Anders als bei Wohngrundstücken werden für vermietete Geschäftsgrundstücke keine statistischen Daten erhoben, die für die Bewertung genutzt werden könnten. Daher orientiert sich die Grundsteuer hier am vereinfachten Sachwertverfahren, das für die Wertermittlung auf die gewöhnlichen Herste...mehr

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Fragen und Antworten zur ne... / 2.1 Warum musste die Grundsteuer reformiert werden?

Das Bundesverfassungsgericht hat das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt, da es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandele und so gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstoße. Es hat weiterhin entschieden, dass spätestens bis zum 31. Dezember 2019 eine gesetzliche Neuregelung getroffe...mehr

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Fragen und Antworten zur ne... / 3.1 Der Grundsteuerwert ist viel höher als der Einheitswert – muss ich mehr Grundsteuer zahlen?

Mit der Reform der Grundsteuer wird keine Veränderung des Grundsteueraufkommens insgesamt verfolgt. Die Neubewertung sämtlicher wirtschaftlicher Einheiten des Grundbesitzes führt jedoch unweigerlich zu individuellen Belastungsverschiebungen zwischen den einzelnen Steuerobjekten. Einige Eigentümerinnen und Eigentümer werden also mehr Grundsteuer bezahlen müssen, andere wenige...mehr

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Fragen und Antworten zur ne... / Zusammenfassung

Überblick Quelle: www.bundesfinanzministerium.de Die Reform der Grundsteuer befindet sich auf der Zielgeraden. In den vergangenen Wochen und Monaten haben zahlreiche Eigentümerinnen und Eigentümer vom Finanzamt den Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts und den Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags für ihren Grundbesitz erhalten. Ab 1. Januar 2...mehr