Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

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§ 2 Kindschaftsrecht / 1. Gemeinsame elterliche Sorge

Rz. 366 Miteinander verheiratete Eltern sind gemeinsam sorgeberechtigt, es sei denn, einem Elternteil ist das Sorgerecht ganz oder teilweise entzogen worden. Wird im Scheidungsverfahren kein Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge gestellt, verbleibt es beim gemeinsamen Sorgerecht der Kindeseltern in der Ausgestaltung nach Trennung der Parteien. Dies ist statistisch der ...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 1. Jüngere Entwicklung des Abstammungsrechts

Rz. 215 Das Abstammungsrecht ist in jüngerer Zeit mehrfach modifiziert worden. Durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz (KindRG) vom 16.12.1997 wurde zum 1.7.1998 etwa die Unterscheidung zwischen ehelicher und nichtehelicher Abstammung beseitigt. Regelungen über die Vaterschaft finden sich seither im Wesentlichen in den §§ 1592 und 1593 BGB. Auch wurde die Vaterschaftsanfechtun...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 3. Das erste EheRG vom 14.6.1976

Rz. 4 Erst das erste EheRG vom 14.6.1976[8] führte mit Wirkung vom 1.7.1977 allgemein an Stelle des Verschuldensprinzips das Zerrüttungsprinzip in das Scheidungsrecht ein. Eine Ehe konnte von nun an geschieden werden, wenn sie gescheitert war, unabhängig davon, aus welchen Gründen dies geschah. Rz. 5 Dem bis dahin geltenden Recht war die einverständliche Scheidung unbekannt. ...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 4 Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft, reformiert durch das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts,[6] der hier mangels Abschlusses eines Ehevertrages gilt, sieht u.a. für den Fall der Beendigung der Ehe durch Ehescheidung die Durchführung des Zugewinnausgleichs nach Maßgabe der §§ 1372 ff. BGB vor. Nach § 1378 Abs. 1 BGB hat...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 1. Der zeitlich begrenzte Zwang zum Getrenntleben

Rz. 92 Kommen Eheleute zu der Erkenntnis, dass ihre Ehe gescheitert ist und sie geschieden werden wollen, können sie nicht unmittelbar die Scheidung einreichen. Zwar kann eine Ehe geschieden werden, wenn sie gescheitert ist (§ 1565 Abs. 1 S. 1 BGB). Gleichwohl müssen die Ehegatten mindestens noch ein Jahr voneinander getrennt leben, um geschieden zu werden. Eine Ausnahme bil...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / c) Das erste EheRG vom 14.6.1976

Rz. 15 Erst das erste EheRG vom 14.6.1976[13] führte mit Wirkung vom 1.7.1977 allgemein an Stelle des Verschuldensprinzips das Zerrüttungsprinzip in das Scheidungsrecht ein. Eine Ehe konnte von nun an geschieden werden, wenn sie gescheitert war, unabhängig davon, aus welchen Gründen dies geschah. Dem bis dahin geltenden Recht war die einverständliche Scheidung unbekannt. Im g...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 2. Neuerungen durch Gesetzesreformen

Rz. 5 Durch zwei Gesetzesreformen, die das Kindschaftsrecht und auch die Unterhaltsansprüche für Kinder betrafen, hatte der Gesetzgeber zum 1.7.1998 [10] und zum 1.1.2001 [11] hatte der Gesetzgeber sodann Reformen durchgeführt, die bis heute von Bedeutung sind:mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 2. Historisches zur elterlichen Sorge

Rz. 288 Entscheidender Maßstab in der Ausübung elterlicher Verantwortung ist das Kindeswohl. Dies gilt auch für alle gerichtlichen Maßnahmen im Bereich des Sorgerechts, § 1697a BGB.[305] Der Begriff des Kindeswohls ist allerdings von Gerichten zu allen Zeiten gefüllt worden mit einem Inhalt, der nicht unabhängig von der jeweiligen gesellschaftspolitischen Situation und nicht ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 557 gilt nur für die ab 1.9.2001 abgeschlossenen Wohnraummietverhältnisse mit Ausnahme derjenigen gem. § 549 Abs. 2 und Abs. 3. Für die am 1.9.2001 schon bestehenden Wohnraummietverhältnisse gelten Übergangsvorschriften für die vor dem 1.9.2001 zugegangenen Mieterhöhungen (vgl. Art. 229 § 3 Abs. 1 Nr. 2 EGBGB). Gem. § 578 Abs. 3 ist § 557 auch auf Verträge über die An...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 44 Förderu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist ursprünglich durch das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) mit Wirkung zum 1.1.1998 als § 45 in Kraft getreten. Durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4607) wurde mit Wirkung zum 1.1.2003 Satz 1 geändert. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Reform der arbeitsm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsschule / 3 Umfang der Freistellung

Die Freistellung umfasst neben der eigentlichen Unterrichtszeit auch die Pausen, eventuelle Freistunden und die Wegezeiten zur und von der Berufsschule.[1] Der Freistellungsanspruch entsteht auch für verbindliche Sonderveranstaltungen, z. B. Exkursionen oder Betriebsbesichtigungen. Kein Freistellungsanspruch besteht für die Erledigung der Hausarbeiten bzw. das Führen des Beri...mehr

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DRK-TV / 1.4 Reform

Am 22.12.2006 haben die Tarifparteien den DRK-Reformtarifvertrag, nämlich den 27. Änderungstarifvertrag zum DRK-Tarifvertrag abgeschlossen, Anders als der TVöD, der den BAT ersetzt, besteht der DRK-Tarifvertrag vom 31. Januar 1984 fort, als der Reform-Tarifvertrag in der Fassung des 27. Änderungstarifvertrags. D...mehr

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§ 13 Das gerichtliche Verfa... / H. Übergangsrecht nach der WEG-Reform 2020

Rz. 115 Gerichtliche Verfahren, die zum 1.12.2020 schon anhängig waren, sind gem. § 48 Abs. 5 WEG nach dem alten Verfahrensrecht weiter zu führen. Wurde eine Beschlussklage nach altem Recht gegen die übrigen Miteigentümer erhoben, bleiben diese mithin Beklagte. Die Klage muss nicht geändert und gegen die Gemeinschaft gerichtet werden. Das gilt auch für eine Beschlussersetzun...mehr

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DRK-TV / 1.2 DRK-Arbeitsbedingungen

Seit dem Abschluss des DRK-Tarifvertrags 1984 sind die DRK-Arbeitsbedingungen jeweils an den Inhalt des Tarifvertrags angepasst worden. Bis zum Jahr 2002 war die Übernahme des Tarifabschlusses für den Öffentlichen Dienst gem. § 19 Abs. 3 der DRK-Satzung durch den DRK-Präsidialrat mit Verbindlichkeit für alle Mitgliedsverbände beschlossen worden. Erstmals im März 2003 erfolgte...mehr

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DRK-TV / 1.3 Reformbestrebungen

Inzwischen sind zahlreiche Kreis- oder sonstige DRK-Verbände aus ihren Landestarifgemeinschaften ausgetreten; auch ein Großteil der Landestarifgemeinschaften hat sich aufgelöst und damit die Tarifbindung aufgegeben, da sich die Mitglieder die sich aus dem an den BAT angelehnten Tarifvertrag ergebenden Personalkosten nicht mehr leisten konnten. Um einzelnen DRK-Verbänden trot...mehr

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Vorwort

Der Gesetzgeber hat ersichtlich ein Erfolgsmodell geschaffen, als er das Wohnungseigentumsgesetz 1951, juristisches Neuland betretend, zur Linderung der Wohnungsnot einführte. Inzwischen gibt es in Deutschland rund 3 Millionen Wohnungseigentümergemeinschaften mit über 10 Millionen Eigentumswohnungen. Nachdem das Gesetz jahrzehntelang kaum eine Änderung erfahren hatte, bracht...mehr

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DRK-TV / 2.2 Sonderregelungen (§ 2 DRK-TV)

Diese Sonderregelungen sind Bestandteil des Reformtarifvertrages.mehr

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§ 6 Die ordnungsmäßige Verw... / 1. Akteure und Verwaltungsangelegenheiten

Rz. 1 Vor der "Entdeckung" der Rechtsfähigkeit der Gemeinschaft (2005) und ihrer gesetzlichen Anerkennung im Zuge der WEG-Reform 2007 (→ § 1 Rdn 25) gab es nur Rechtsbeziehungen der Wohnungseigentümer untereinander; diese schuldeten sich gegenseitig eine ordnungsmäßige Verwaltung. Mit der WEG-Reform 2007 trat die Gemeinschaft als neuer Rechtsträger und eigenständiger Akteur ...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / 3. Allgemeine Anforderungen

Rz. 13 Obwohl die gesetzliche Grundlage (§ 28 Abs. 2 WEG) dürftig ist, stellt die Rspr. detailreich ausdifferenzierte Anforderungen an die Gestaltung der Jahresabrechnung, die nachfolgend dargestellt werden. Von diesen Vorgaben darf durch Mehrheitsbeschluss nicht abgewichen werden, was mit dem ansonsten hochgehaltenen Grundsatz der Selbstverwaltung schwer zu vereinbaren ist....mehr

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§ 1 Entstehung und Grundlag... / 2. Erstbezug und Entstehung der werdenden Gemeinschaft

Rz. 18 Die Ein-Personen-Gemeinschaft ("Alleinherrschaft" des Bauträgers) endet mit der Übergabe der ersten Wohnung an einen Käufer, wie sich aus § 8 Abs. 3 WEG ergibt: "Wer einen Anspruch auf Übertragung von Wohnungseigentum gegen den teilenden Eigentümer hat, der durch Vormerkung im Grundbuch gesichert ist, gilt gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und den ande...mehr

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§ 7 Die Wohnungseigentümerv... / I. Allgemeines

Rz. 165 Der Verwalter muss nicht nur ein Protokoll ("Niederschrift") der in einer Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse fertigen; er muss darüber hinaus auch eine Beschluss-Sammlung führen (§ 24 Abs. 7 und Abs. 8 WEG). Diese Sammlung hat den Zweck, "einem Erwerber von Wohnungseigentum, den Wohnungseigentümern selbst und dem Verwalter in übersichtlicher Form Kenntnis von...mehr

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§ 1 Entstehung und Grundlag... / B. Die Wohnungseigentümergemeinschaft als rechtsfähiger Verband

Rz. 25 Hintergrund: Nach der gesetzlichen Konzeption in § 1 Abs. 2 WEG handelt es sich beim Wohnungseigentum um eine Mischung von Alleineigentum und Bruchteilseigentum. Eine Gemeinschaft der Bruchteilseigentümer (Bruchteilsgemeinschaft gem. § 1008 BGB), die wiederum einen Unterfall der "Gemeinschaft" gem. §§ 741 ff. BGB darstellt, besitzt als solche keine Rechtsfähigkeit. De...mehr

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§ 11 Der Verwaltungsbeirat / C. Organisation, Entschädigung, Haftung

Rz. 18 Besteht der Verwaltungsbeirat aus mehreren Mitgliedern, ist gem. § 29 Abs. 1 S. 2 WEG ein Vorsitzender und ein Stellvertreter zu bestimmen. Das Gesetz lässt offen, wer den Beiratsmitgliedern ihre Funktionen zuweist. Es kann bereits bei der Wahl festgelegt werden, wer Vorsitzender, Stellvertreter oder "einfaches Beiratsmitglied" soll. Zulässig und üblich ist es aber, d...mehr

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§ 13 Das gerichtliche Verfa... / A. Allgemeines

Rz. 1 Bis zur WEG-Novelle 2007 galt für WEG-Streitigkeiten das Gesetz über die Freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG), eine von der Zivilprozessordnung (ZPO) in vielfacher Hinsicht abweichende Verfahrensordnung. Die Parteien hießen nicht Kläger und Beklagter, sondern Antragsteller und Antragsgegner. Es galt der Grundsatz der Amtsermittlung: Der Richter war nicht an bestimmte Antr...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / 1. Grundlagen

Rz. 120 Gem. § 28 Abs. 2 wird über Nachschüsse und die Anpassung der Vorschüsse beschlossen; nicht "die Abrechnung", aber auf deren Grundlage. Vereinfacht kann weiterhin vom "Abrechnungsbeschluss" gesprochen werden. Der Abrechnungsbeschluss ist – wie jeder andere Beschluss auch – auf Anfechtung hin für ungültig zu erklären, wenn er ordnungsmäßiger Verwaltung widerspricht, al...mehr

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DRK-TV / 1.4.2.6 38. Änderungstarifvertrag v. 14.12.2012

38. Änderungstarifvertrag vom 14.12.2012 (Inkrafttreten am 1.1.2013) Wesentliche Neuerung im 38. Änderungstarifvertrag ist die Verabschiedung der Entgeltordnung gemäß dem Eckpunktepapier aus dem vorhergehenden Tarifabschluss. Der Vorläufigkeitscharakter der bisherigen Eingruppierungen (sowohl der Neueinstellungen als auch bei den übergeleiteten Mitarbeitern in den Reform-Tari...mehr

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DRK-TV / 3.2.2.1 Vergleichsentgelt

Gem. § 15 Abs. 4 TVÜ-DRK wird ein Vergleichsentgelt gebildet, das sich aus dem am 31.5.2010 zustehenden Tabellenentgelt oder aus dem Tabellenentgelt einschließlich eines nach § 21 Abs. 4 Satz 2 DRK-Reformtarifvertrag gegebenenfalls zustehenden Garantiebetrages sowie einer am 31.5.2010 nach § 4 Abs. 3 Satz 1 sowie § 7 zustehenden individuellen Besitzstandsbetrages/Besitzstand...mehr

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§ 10 Der Verwalter / I. Bedeutung, Qualifikation und geweberechtliche Anforderungen

Rz. 1 Wie jeder Verband (zum Begriff → § 1 Rdn 28) benötigt auch die Wohnungseigentümergemeinschaft zur Willensbildung und zum Handeln "Einrichtungen". Diese nennt man Organe.[1] Der Verwalter ist ein solches Organ der WEG, ebenso wie z.B. der Geschäftsführer ein Organ der GmbH ist. Theoretisch ist die Wohnungseigentümerversammlung das wichtigste Organ der Wohnungseigentümer...mehr

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DRK-TV / 1.4.2 32. Änderungstarifvertrag v. 27.10.2009

32. Änderungstarifvertrag vom 27.10.2009 (Inkrafttreten rückwirkend ab 01.01.2009):Für Ärztinnen und Ärzte wurde die Vergütung (Entgelttabelle der Anlage 1 des DRK-TV) Ab 1.1.2009 um 0,7 % und ab 1.4.2009 um weitere 2,1 % erhöht. Als Einmalzahlung wurden für Januar 2009 225 EUR und für April 2009 250 EUR vereinbart. 1.4.2.1 33. Änderungstarifvertrag v. 12.5.2010 33. Änderungst...mehr

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§ 12 Verschiedenes / I. Allgemeines

Rz. 81 Von einer Mehrhausanlage[113] spricht man, wenn sich auf einem Grundstück[114] mehrere räumlich abgeschlossene Einheiten befinden, die zu einer Wohnungseigentümergemeinschaft zusammengefasst sind. Typisch sind folgende Fälle:mehr

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§ 10 Der Verwalter / I. Grundlagen

Rz. 322 Wenn der Verwalter die Pflichten schuldhaft verletzt, die ihm sein Verwaltervertrag, das Gesetz und die Gemeinschaftsordnung gegenüber der Gemeinschaft auferlegen, ist er gem. § 280 Abs. 1 BGB zum Schadensersatz verpflichtet. Den Verwalter kann außerdem eine deliktische Haftung wegen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten treffen. Völlig anders gelagert ist d...mehr

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DRK-TV / 1.4.1 31. Änderungstarifvertrag v. 5.6.2009

31. Änderungstarifvertrag vom 5.6.2009 (Inkrafttreten rückwirkend ab 01.04.2009):Hier wurden die Entgelte ab 1.4.2009 linear um 2,1 % erhöht sowie eine im Juni 2009 auszuzahlende Einmalzahlung in Höhe von 250 EUR.mehr

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§ 4 Bauliche Maßnahmen / A. Überblick

Rz. 1 Im alten Recht (bis zur WEG-Reform 2020) unterschied das Gesetz verschiedene Kategorien baulicher Maßnahmen mit unterschiedlichen Beschlussquoren. Erhaltungsmaßnahmen und Maßnahmen der modernisierenden Instandsetzung konnten mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, Modernisierungsmaßnahmen mit qualifizierter Mehrheit. Bauliche Veränderungen (sämtliche anderen baulich...mehr

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DRK-TV / 1.4.2.1 33. Änderungstarifvertrag v. 12.5.2010

33. Änderungstarifvertrag vom 12.5.2010 (Inkrafttreten rückwirkend ab 1.1.2010):Die Beträge der Entgelttabelle gem. § 19 DRK-TV wie auch der Entgelttabelle für Ärztinnen und Ärzte wurden ab 1.1.2010 um 1,2 % erhöht; ab 1.1.2011 erfolgte eine weitere Erhöhung um 1,0 %. Der 33. ÄndTV kann erstmals zum 31.12.2011 gekündigt werden.mehr

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§ 12 Verschiedenes / 1. Ansprüche wegen unterlassener Erhaltung

Rz. 11 Das Unterlassen notwendiger Erhaltungsmaßnahmen kann zu Vermögensschäden bei Wohnungseigentümern führen. Bis zur WEG-Reform 2020 konnten geschädigte Wohnungseigentümer ihre Miteigentümer auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, wenn diese nicht aktiv an den erforderlichen Beschlüssen mitwirkten. Das ist jetzt anders, da die Verwaltung gem. § 18 Abs. 1 WEG nicht den Wohn...mehr

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§ 12 Verschiedenes / a) Öffentlich-rechtliche Gebühren

Rz. 33 Die hier interessierenden öffentlich-rechtlichen Abgaben (Gebühren und Beiträge) werden auf der Grundlage der Kommunalabgabengesetze der Länder und der darauf beruhenden kommunalen Satzungen erhoben. Nach dem Kommunalabgabenrecht können die Kommunen für die Benutzung ihrer Einrichtungen Gebühren erheben. Die Kommunen könnten die WEG als solche, obwohl sie sachenrechtl...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / b) Hausgeldrückstände und Erwerberhaftung

Rz. 39 Beispiel Wohnungseigentümer V muss laut Wirtschaftsplan im Jahr 2021 monatlich 250,00 EUR Hausgeld (Vorschüsse nach dem Wirtschaftsplan) bezahlen. Seit Mai 2021 (einschließlich) zahlt er kein Hausgeld mehr. Außerdem hat er den Nachschuss gemäß der im April 2021 beschlossenen Jahresabrechnung für 2020 i.H.v. 500,00 EUR nicht bezahlt. Am 20.6.2021 verkauft V seine Wohnu...mehr

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DRK-TV / 1.4.2.7 39. Änderungstarifvertrag

39. Änderungstarifvertrag vom 10.4.2013 (Inkrafttreten rückwirkend zum 1.1.2013) Der 39. Änderungstarifvertrag enthält redaktionelle Korrekturen zum 38. Änderungstarifvertrag.mehr

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§ 10 Der Verwalter / I. Grundlagen: Bestellung und Verwaltervertrag

Rz. 17 Das Gesetz nennt den Vorgang, durch den eine (natürliche oder juristische) Person Verwalter wird, "Bestellung". Der Terminus "Bestellung" stammt aus dem Gesellschaftsrecht, denn die Verpflichtung der Geschäftsleiter wird im Gesellschaftsrecht gewissermaßen "traditionell" als Bestellung bezeichnet. Der Verwaltervertrag wird im Gesetz nicht geregelt; vielmehr wird seine...mehr

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§ 10 Der Verwalter / b) Eigentümerliste und Datenschutz

Rz. 253 Jeder Miteigentümer kann von der Gemeinschaft, faktisch also vom Verwalter die Vorlage einer Eigentümerliste verlangen.[356] Der ehedem häufigste Anlass für das Verlangen nach einer Eigentümerliste, die (beabsichtigte) Einreichung einer Beschlussanfechtungsklage, ist allerdings mit der WEG-Reform 2020 entfallen, weil Beschlussklagen nicht mehr gegen die übrigen Eigen...mehr

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§ 13 Das gerichtliche Verfa... / I. Grundlagen

Rz. 61 Der "Streitwert" hat unterschiedliche Bedeutung. Als Zuständigkeitsstreitwert ist er maßgeblich für die Abgrenzung der sachlichen Zuständigkeit zwischen Amts- und Landgericht; in WEG-Verfahren spielt dieser Gesichtspunkt wegen der streitwertunabhängigen Zuständigkeit des Amtsgerichts keine Rolle. Als Gebührenstreitwert ist er maßgeblich für die Berechnung der Gerichts...mehr

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§ 2 Die Willensbildung der ... / III. Die Änderung der Gemeinschaftsordnung durch Beschluss auf der Grundlage einer Öffnungsklausel

Rz. 99 Gem. § 23 Abs. 1 WEG können auch solche Angelegenheiten durch Beschluss "geordnet" werden, über die "nach einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer die Wohnungseigentümer durch Beschluss entscheiden können". Eine derartige kompetenzbegründende Vereinbarung wird Öffnungsklausel genannt.[131] Sie ermöglicht die Änderung der Gemeinschaftsordnung (oder anderer Vereinbarun...mehr

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DRK-TV / 3.1.6 Bewährungs- und Zeitaufstiege (§ 6 TVÜ-DRK)

Der DRK-Reform-Tarifvertrag kennt keine Bewährungs- oder Zeitaufstiege in höhere Entgeltgruppen (§ 12 Abs. 5 Satz 1 TVÜ-DRK). Der Mitarbeiter verbleibt für die Dauer seines Arbeitsverhältnisses in seiner Entgeltgruppe, seine Vergütung ändert sich nur über die Stufenlaufzeit. Eine höhere Entgeltgruppe kommt nur bei Änderung der Tätigkeit des Mitarbeiters in Betracht. Daher so...mehr

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§ 2 Die Willensbildung der ... / 2. Rechtsnatur und Wirkungen

Rz. 9 Seiner Rechtsnatur nach ist der Beschluss ein mehrseitiges Rechtsgeschäft eigener Art in Gestalt eines sog. Gesamtaktes, der eine oder mehrere Willenserklärungen bündelt und die kollektive und rechtsverbindliche Entscheidung der Gemeinschaft über einen Antrag zum Ausdruck bringt.[7] Das Verfahren der Beschlussfassung wird im Abschnitt über die Eigentümerversammlung dar...mehr

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DRK-TV / 1.4.2.10 42. Änderungstarifvertrag v. 1.4.2015

42. Änderungstarifvertrag ist am 1.4.2015 in Kraft getreten. Inhaltlich ist die Anlage 5 (Sonderregelung für das Personal mit einfachsten rotkreuzspezifischen Hilfstätigkeiten) weiterhin befristet worden auf den 30.6.2017. Ebenfalls ist die Anlage 3 a in ihrem Geltungsbereich erweitert worden, als nunmehr auch die Bestimmungen für die Schülerinnen und Schüler in den Pflegeber...mehr

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§ 13 Das gerichtliche Verfa... / II. Einzelfälle

Rz. 67 Aufforderungsbeschluss. Mangels Rechtswirkung der Aufforderung soll das Anfechtungsinteresse nicht mit 100 %, sondern mit einem Drittel des Interesses, dem Beschluss nicht folgen zu müssen, zu bewerten sein.[111] Überzeugend ist diese Reduzierung nicht. Aus der (maßgeblichen) Sicht eines klagenden Wohnungseigentümers macht es keinen Unterschied, ob sich gegen eine Unt...mehr

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§ 1 Entstehung und Grundlag... / I. Grundlagen

Rz. 107 Bis zur WEG-Reform 2020 konnte an Außenflächen kein Sondereigentum begründet werden. Um die gesetzlich nicht vorgesehene, aber vielfach erwünschte Zuordnung der nach dem alten Recht nicht sondereigentumsfähigen Flächen und Räume zu einzelnen Wohnungen zu ermöglichen, entwickelte die notarielle Praxis das Sondernutzungsrecht. Man versteht darunter die Befugnis zur all...mehr

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§ 1 Entstehung und Grundlag... / II. Einzelfälle

Rz. 42 Abwasserleitung. → Leitungen. Rz. 43 Anbau. Nachträgliche Anbauten (z.B. Wintergarten, Balkonverglasung, Balkon, Schuppen und andere fest mit dem Gebäude oder Grundstück verbundene Baulichkeiten) stehen auch dann im Gemeinschaftseigentum, wenn sie von einem Miteigentümer allein gebaut und finanziert wurden.[52] Im Prinzip obliegt die Erhaltungslast deshalb der Gemeinsc...mehr

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DRK-TV / 5.3.2 Übergeleitete Mitarbeiter, die vor dem 1.1.2007 eingestellt wurden

Diejenigen Mitarbeiter, die bereits aus dem alten DRK Tarifvertrag in den Reform – Tarifvertrag zum 1.1.2007 übergeleitet wurden, und davor oder bis zum 31.12.2011 aufgrund eines Bewährungs-, Zeit- oder Tätigkeitsaufstiegs höhergruppiert wurden, verbleiben für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit grundsätzlich in der ihnen nach § 3 zugeordneten Entgeltgruppe. Die ...mehr

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§ 7 Die Wohnungseigentümerv... / b) Beschlüsse

Rz. 177 Nur Beschlüsse sind einzutragen, nicht Vereinbarungen. Die Abgrenzung zwischen Beschluss und Vereinbarung kann schwierig sein. Will der Verwalter hier nicht in die Schwierigkeit kommen, erst nach der Versammlung entscheiden zu müssen, ob ein Beschluss gefasst oder eine Vereinbarung getroffen wurde, muss er den Gegenstand der Abstimmung schon vorher festlegen. Diese K...mehr