Fachbeiträge & Kommentare zu Regress

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§ 3 Der Gebrauch von Sonder... / c) Sonstige Einwirkungen

Rz. 48 Welche der zwischen unerheblicher Beeinträchtigung und Beschädigung des Sondereigentums liegenden Einwirkungen einen Ausgleich nach § 14 Abs. 3 WEG rechtfertigen, ist dem außerordentlich unbestimmten Wortlaut der Vorschrift ebenso wenig zu entnehmen wie den nicht wesentlich aussagekräftigeren Materialien. Die hierdurch erzeugte Rechtsunsicherheit wird noch dadurch ver...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.1 Allgemeines

Rz. 87 Nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 UStG müssen sich bei Unternehmern, die der Sollversteuerung unterliegen, aus den Aufzeichnungen die vereinbarten Entgelte für die ausgeführten Lieferungen und sonstigen Leistungen ergeben. Ist dem Unternehmer die Besteuerung nach § 20 UStG gestattet worden (Besteuerung nach den vereinnahmten Entgelten; Istversteuerung), tritt gem. § 22 Abs. 2 Nr...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Haftungsprozess wegen Vermittlung von "Schrottimmobilien": Zum Rückfluss von Werbungskosten bei einvernehmlicher Streitbeilegung

Leitsatz 1. Erklärt die finanzierende Bank, einen Teil des ausstehenden Darlehens, welches der Steuerpflichtige zur Finanzierung der Anschaffungskosten einer der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienenden Eigentumswohnung aufgenommen hat, nicht mehr zurückzufordern, liegt keine Erstattung von Schuldzinsen und damit kein Rückfluss von Werbungskosten vor...mehr

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§ 1 Grundsatz mit Ausnahmen / V. Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter auf Nennung des Erzeugers

Rz. 22 Bei kollusivem Zusammenwirken der Kindesmutter mit dem tatsächlichen Vater eines als ehelich geltenden Kindes besteht ein Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter auf Nennung des Namens des Erzeugers als Schadensersatzanspruch nach §§ 826, 242 BGB zur Geltendmachung des Unterhaltsregresses[34] – und damit auch zur Anfechtung der Vaterschaft.[35] Der titulie...mehr

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§ 7 Erbvertragliche Rechtsp... / 2. Umfang eines etwaigen Schadensersatzanspruchs

Rz. 6 Der potenzielle Erbe hat gegen den potenziellen Erblasser, der gegen ein erbvertraglich vereinbartes schuldrechtliches Verfügungsverbot im Hinblick auf vorhandenes Immobilienvermögen verstößt (Verfügungsunterlassungsvertrag siehe unten Rdn 8), keinen Anspruch auf Schadensersatz. Unter Zugrundelegung der Differenzhypothese ist bei Veräußerung des Grundstücks kein kausal...mehr

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§ 7 Erbvertragliche Rechtsp... / 2. Zusätzlicher Verfügungsunterlassungsvertrag

Rz. 8 Der Erblasser kann sich in einem schuldrechtlichen Vertrag zusätzlich verpflichten, über den Gegenstand der erbvertraglichen Anordnung nicht zu verfügen (§ 137 S. 2 BGB).[6] Dieser Vertrag bedarf, auch wenn er sich auf Grundstücke bezieht, keiner Form und kann deshalb auch stillschweigend geschlossen werden; allerdings sind an seinen Nachweis dann strenge Anforderungen...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / a) Zivilrechtliche Betrachtung

Die BGH-Entscheidung[88] zeigt, dass das Zessionsrecht auch zu Spannungen in anderen Drittleistungsbereichen (konkret Arbeitsrecht) führen kann. Der BGH bestätigt zunächst, dass für Arbeitgeber – wie schon zuvor zum Regress der Krankenkasse[89] – dieselben Grundsätze für die erfolgreiche Geltendmachung eines Regressanspruches Anwendung finden als wenn der Arbeitnehmer seinen ...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / c) Normative Schadenbetrachtung

Die Differenzbetrachtung erfasst Gewinn und Verlust in der Vermögensbilanz. Die normative Betrachtung beinhaltet daher auch, dass ein Geschädigter im Wege des Schadenersatzes grundsätzlich nicht mehr erhält als das, was er nach der materiellen Rechtslage verlangen kann.[55] Es erschließt sich nicht, warum der BGH der Korrektur durch den normativen Schadensbegriff keine Beach...mehr

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ZErb 11/2020, Berechnung de... / 1 Gründe:

Mit ihrer Klage macht die Klägerin Pflichtteilsansprüche gegen die Beklagte geltend. Die Parteien streiten in erster Linie darüber, ob ein in § 7 der testamentarischen Verfügung der Erblasserin zugunsten der Beklagten und deren Ehemann, Herrn M. B., im Wege des Vorvermächtnisses eingeräumtes lebenslanges Wohnungsrecht bei der Berechnung des der Klägerin zu- stehenden Pflicht...mehr

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zfs 11/2020, Leistungspflic... / 2 Aus den Gründen:

"… Das LG hat den mit der Klage geltend gemachten Regressanspruch jedenfalls im Ergebnis zu Recht abgewiesen. Denn die Kl. war nicht nur im Außenverhältnis gegenüber dem Unfallgegner zur Erbringung der Haftpflichtversicherungsleistung gem. § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG verpflichtet, sondern auch im Innenverhältnis zum Bekl." Dabei mag es zwar auf der Grundlage ihres Vorbringen...mehr

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ZErb 11/2020, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bengel/Reimann, Handbuch der Testamentsvollstreckung, Handbuch, 7. Auflage 2020, C.H.BECK, ISBN 978-3-406-73281-2, 129 EUR. Bereits in 7. Auflage liegt der Klassiker soll Testa...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / b) Obiter dictum

Überraschend im obiter dictum ("Segelanweisung") ist die Bezugnahme des BGH auf seine alte Entscheidung v. 16.10.2001.[94] Dort führt der BGH aus, dass der Tatrichter den Beweis einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit dann als geführt ansehen könne, wenn eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliege. Soweit sich der BGH auf die normative Schadenbetrachtung ber...mehr

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FF 11/2020, Sozialgesetzbuch XII, Sozialhilfe - Lehr- und Praxiskommentar

Renate Bieritz-Harder, Wolfgang Conradis, Stephan Thie (Hrsg.)Nomos Verlagsgesellschaft (Baden-Baden) 2020, 12. Aufl., 1594 SeitenISBN 978-3-8487-6359-778 EUR Rechtsänderungen im Sozialrecht sind inzwischen schon als "konstitutiv" zu bezeichnen (Münder, Einleitung Rn 30) – das Recht der Sozialhilfe ist davon bis in die jüngste Zeit ganz besonders betroffen. So ist es hilfreic...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / bb) Gesetzgeberische Intention

Dass seitens der Gesetzgebung einerseits eine Bereicherung nur der sozialversicherten Bevölkerungsanteile gewollt war, andererseits aber u.a. Privatversicherte und Beamte (hier gilt § 86 VVG analog) von solcher Segnung bei einem Haftpflichtgeschehen ausgeschlossen werden, lässt sich auch nicht ansatzweise der Gesetzgebungshistorie[41] entnehmen (§ 116 VI SGB X normierte ausd...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / bb) Konsequenzen

Unverständlich sind die Konsequenzen der BGH-Entscheidung insbesondere, wenn mehrere Personen zwar gleichzeitig durch dieselbe Handlung verletzt, rechtlich aber unterschiedlich behandelt werden. Die unterschiedlichen finanziellen Auswirkungen vermag kaum ein Anwalt seiner Mandantschaft nahe zu bringen: Der Fachmann staunt und der Laie wundert sich. Zur Verdeutlichung folgende...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / aa) Bereicherungsverbot

Der BGH betont einleitend zutreffend, Sinn und Zweck von Zessionen (wie § 116 SGB X) sei, Drittleistungsträgern, durch deren Leistungen der Geschädigte schadensfrei gestellt wird, den Rückgriff zu ermöglichen, und den Schädiger durch die Versicherungsleistungen nicht unverdient zu entlasten. Zessionen vermeiden dabei die doppelte Entschädigung des Geschädigten. Schon 1969 bet...mehr

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zfs 11/2020, Umfang der Dec... / 2 Aus den Gründen:

"… 1. Dem Kl. steht gegen die Bekl. aus dem zwischen den Parteien bestehenden Teilkaskoversicherungsvertrag kein Anspruch auf Schadensersatz zu, welcher über die bereits erfolgte Regulierung des Glasbruchs hinausgeht, welchen er mit dem Klageantrag zu 1) geltend macht. Ein solcher Anspruch ergibt sich nicht aus § 1 VVG i.V.m. Ziff. C 1.1.b), C. 2.1.b) AKB, der hier einzig in...mehr

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zfs 11/2020, Vorzugswürdigk... / 2 Aus den Gründen:

"…" [27] 2. Hinsichtlich der Schmerzensgeldfestsetzung hat sich der Senat von den nachstehenden Überlegungen leiten lassen. [28] Der BGH hat in seiner grundlegenden Entscheidung zur Bemessung des angemessenen Schmerzensgeldes festgestellt, dass Größe, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, Leiden und Entstellungen die wesentlichen Kriterien bei der Bemessung des Schmerzensgeldes...mehr

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zfs 11/2020, Stillstand lässt bei Parkplatzunfall die Betriebsgefahr nicht entfallen

Hinweis "Soweit feststeht, dass das Fahrzeug des Beklagten im Zeitpunkt der Kollision gestanden hat, führt dies nicht dazu, dass der Unfall für ihn unabwendbar war. Somit tritt auch alleine aufgrund des Stillstandes nicht die Betriebsgefahr des Beklagtenfahrzeuges zurück. Für die Frage der Unabwendbarkeit ist nicht alleine darauf abzustellen, ob ein Fahrer in der konkreten G...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Sonstige Rechtsbehelfe

a) Anhörungsrüge Schrifttum: Burhoff, Die wesentlichen Neuerungen des Anhörungsrügegesetzes für das Strafverfahren, PA 2005, 13; Burhoff, Die Anhörung im Strafverfahren, ZAP 2005 Fach 22, 409; Desens, Die subsidiäre Verfassungsbeschwerde und ihr Verhältnis zur fachgerichtlichen Anhörungsrüge, NJW 2006, 1243; Gehb, Zumutungen aus Karlsruhe: Die Instrumentalisierung des Justizge...mehr

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AGS 11/2020, Keine Werterhö... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hat mit der Klage wegen einer behaupteten Durchfeuchtung des vormals in seinem Eigentum stehenden Anwesens infolge eines unsachgemäß angebrachten Fallrohrs an dem im Eigentum des Beklagten stehenden Anwesen in Nr. 1) der Klageschrift bezifferten Schadensersatz i.H.v. insgesamt 10.685,00 EUR geltend gemacht. Der Schadensberechnung lagen ein materieller Anspruch weg...mehr

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zfs 11/2020, Keine Notwendi... / 2 Aus den Gründen:

"…" [4] II. Die zulässige Nichtzulassungsbeschwerde hat Erfolg. Sie führt gem. § 544 Abs. 9 ZPO zur Aufhebung des angefochtenen Urteils, soweit dieses zum Nachteil des Bekl. zu 2 ergangen ist, sowie zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das BG. [5] 1. Das BG hat soweit für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren relevant ausgeführt, dem Kl. stünden gegen den Bekl. zu 2 auf...mehr

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zfs 11/2020, Maßgeblicher Z... / 2 Aus den Gründen:

"…" [7] II. (…) Vorliegend ist für die Bemessung des Ersatzanspruchs der Kl. nicht der Zeitpunkt des Unfalls (oder der Verweisung auf die Werkstatt B) maßgeblich, sondern der Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung. [8] 1. Allerdings ist auf der Grundlage der für den Senat bindenden Feststellungen des BG dessen Beurteilung, dass die Bekl. die Kl. auf die günstig...mehr

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zfs 11/2020, Keine Berücksi... / 2 Aus den Gründen:

"… 1. Im vorliegenden Fall handelt es sich nicht um einen sich aus den gesetzlichen Vorschriften ergebenden Schadensersatzanspruch, sondern um einen vertraglichen Anspruch des VN gegen seine Kaskoversicherung, für den die vertraglichen Regelungen maßgebend sind. Im Gegensatz zum Schadensersatzrecht des BGB ist die Kaskoversicherung ihrer Natur nach typischerweise nicht auf v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XI. Überlange Verfahrensdauer

Ergänzender Hinweis: Nr. 6, 8, 38 Abs. 1, Nr. 78 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 6, 8, 38, 78). Schrifttum: Allgemein: Burhoff, Recht auf Verfahrensbeschleunigung in Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren, PStR 2004, 271; Burhoff, Die Verfahrensverzögerung in der Praxis, PStR 2004, 275; Eisele, Die Berücksichtigung der Beschuldigtenrechte der EMRK im deutschen Strafprozess aus de...mehr

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Türkei / IV. Schadensersatz

Rz. 151 Der Ehegatte, der das Scheitern der Ehe weniger verschuldet und dessen gegenwärtigen oder zukünftigen Interessen die Scheidung schadet, kann vom anderen Ehegatten angemessenen Schadensersatz verlangen.[203] Schadensersatz kann als einmalige finanzielle Leistung oder in Form einer monatlichen Rente gezahlt werden. Der Schadensersatz wird ab dem Zeitpunkt der Rechtskra...mehr

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Rumänien / II. Recht auf Schadensersatz

Rz. 110 Wird die Scheidung aus dem ausschließlichen Verschulden eines Ehegatten ausgesprochen, so hat der unschuldige geschiedene Ehegatte das Recht auf Schadensersatz. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen materiellen oder immateriellen Schaden handelt. Der Schadensersatz kann unabhängig von der Gewährung des nachehelichen Unterhalts und nur gleichzeitig mit der Sch...mehr

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Frankreich / 5. Schadensersatz in Härtefällen

Rz. 197 In Härtefällen kann gem. Art. 266 CC einem Ehegatten Schadensersatz zugesprochen werden, um besondere Härten auszugleichen, die er gerade aufgrund der Eheauflösung erleidet, wenn die Scheidung wegen Zerrüttung der Lebensgemeinschaft ausgesprochen wird und er Beklagter der Scheidung war, oder wenn die Scheidung wegen alleinigen Verschuldens des anderen ausgesprochen w...mehr

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Portugal / 1. Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch

Rz. 88 Hervorzuheben ist insoweit zunächst der besondere Schadensersatzanspruch, den der "geschädigte" Ehegatte wegen eines Nichtvermögensschadens geltend machen kann. Nach Art. 1792 CC hat der Ehegatte, der die Scheidung gem. Art. 1781 lit. b CC begehrt, also wenn die Geisteskräfte des anderen Ehegatten sich geändert haben und dieser Zustand mehr als ein Jahr andauert und d...mehr

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Türkei / I. Verlobung

Rz. 3 Das Verlöbnis wird im türkischen Recht durch das Eheversprechen begründet. Im Falle des Bestreitens muss das Verlöbnis glaubhaft gemacht werden.[11] Minderjährige oder Entmündigte werden nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter durch die Verlobung verpflichtet.[12] Das Zusammenleben mit einer Minderjährigen wird nicht als Verlobung angesehen, sondern als unerlau...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / Literaturtipps

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Türkei / 1. Allgemeines

Rz. 95 Ausländische Gerichtsurteile bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in der Türkei der Anerkennung durch die türkischen Gerichte. Obwohl die Voraussetzungen für diese Verfahren in den Art. 54 und 58 türkIPRG definiert werden, treten in der Praxis eine Fülle von Problemen auf.[117] Spannungen entstehen zumeist im Bereich des Scheidungsrechts. Rz. 96 Nach Sinn und Wortlaut des Art...mehr

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Slowenien / 3. Verfügung ohne Vollmacht

Rz. 26 Verfügt ein Ehegatte ohne Vollmacht und nachträgliche Zustimmung des anderen über einen Vermögenswert aus dem Gesamtgut, so wurde von der Lehre zum EheFamG[29] unter Berufung auf die Rechtsprechung[30] vertreten, dass das Rechtsgeschäft anfechtbar sei.[31] Das Rechtsgeschäft sei jedoch gültig, wenn der Dritte weder wusste noch wissen musste, dass die Sache zum Gesamtg...mehr

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Schweiz / VI. Grundnorm des Eherechts

Rz. 49 Die Ehegatten sind verpflichtet, das Wohl der ehelichen Gemeinschaft in einträchtigem Zusammenwirken zu wahren und für die Kinder gemeinsam zu sorgen. Sie schulden einander Treue und Beistand. Diese in Art. 159 ZGB – der Grundnorm des Eherechts – niedergelegten Grundsätze gelten als generelle Leitlinien für die eheliche Gemeinschaft. Als solche dienen sie zur Auslegun...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / e) Verwaltung des Gesamtguts

Rz. 64 Besondere Regelungen gelten für die Verwaltung des Gesamtguts. Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung des Gesamtguts kann jeder Ehegatte allein wirksam vornehmen (Art. 180 Abs. 1 c.c.), während außerordentliche Maßnahmen ebenso der Mitwirkung beider Ehegatten bedürfen wie schuldrechtliche Verträge über die Nutzung unter das Gesamtgut fallender Güter, einschließlich ins...mehr

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Polen / 1. Rechtsnatur

Rz. 100 Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt hat unterhaltsrechtlichen Charakter; es handelt sich nicht um Schadensersatz.[91] Grundlage ist die Fortdauer der ehelichen Pflichten, für die Befriedigung der Lebensbedürfnisse des anderen Ehegatten zu sorgen.[92]mehr

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Schweiz / 2. Verlöbnis

Rz. 2 Der Eheschließung geht das Verlöbnis voraus. Die h.L. unterscheidet – in Übereinstimmung mit Wortlaut und Norminhalt von Art. 90 und 91 ZGB – zwischen der Verlobung als dem formfreien, durch das gegenseitige Eheversprechen zustande kommenden Vertrag und dem Verlöbnis als dem dadurch begründeten familienrechtlichen Status.[2] Unter Vorbehalt der nachfolgenden Eheschlies...mehr

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Slowenien / I. Begriff

Rz. 2 Die Ehe ist eine Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer Frau, deren Schließung, Rechtsfolgen und Auflösung das FamGB regelt (Art. 3 Abs. 1[5]). Die Bedeutung der Ehe liegt in der Gründung einer Familie[6] (Art. 3 Abs. 2). Das FamGB enthält keine Vorschriften über das Verlöbnis. Die Vereinbarung, eine Ehe schließen zu wollen, hat keine familienrechtlichen Folgen. Fra...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / IV. Rechtsfolgen

Rz. 245 Das neue Rechtsinstitut ähnelt der Ehe. Den eingetragenen Partnern obliegen wechselseitige Rechte und Pflichten insbesondere zum Zusammenleben, zum gegenseitigen Beistand und Unterhalt, zur gemeinsamen Gestaltung des Familienlebens und zur Festlegung des Lebensmittelpunkts (Art. 1 Abs. 11 und 12 des Gesetzes Nr. 76/2016). Ausgenommen sind die Treuepflicht sowie die M...mehr

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Rumänien / 1. Grundsätze

Rz. 24 Bei der gesetzlichen Gütergemeinschaft handelt es sich um die schon im alten ZGB geregelte Errungenschaftsgemeinschaft, die nun detaillierter ausgestaltet wurde. Die gesetzliche Gütergemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand, er ist im ZGB hinsichtlich seiner Ausgestaltung, der Wirkungen und der Auseinandersetzung bei Beendigung der Ehe recht detailliert geregelt (A...mehr

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Frankreich / I. Verlöbnis

Rz. 6 Das Verlöbnis (fiancailles oder promesse de mariage) ist im Code Civil (CC) nicht erwähnt. Ein Eheversprechen erzeugt keinerlei rechtliche Bindung; dies kann auch nicht durch Vertragsstrafen umgangen werden, da dadurch die Ehefreiheit verletzt würde.[2] In Ausnahmefällen kann ein grundlos vom Eheversprechen Zurücktretender unter dem Gesichtspunkt einer unerlaubten Hand...mehr

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Griechenland / 2. Name

Rz. 95 Die durch Art. 1388 Abs. 2 ZGB begründete Möglichkeit, in den gesellschaftlichen Beziehungen den Familiennamen des anderen zu führen oder ihn zu seinem eigenen hinzuzufügen (siehe Rdn 29), findet nach der Ehescheidung keine Anwendung. Die Vereinbarung der Ehegatten hat nach der Unwiderruflichkeit des Scheidungsurteils keine Geltung. Der Gebrauch des Namens eines Ehega...mehr

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Russland / IV. Sonstige Scheidungsfolgen

Rz. 80 Jeder geschiedene Ehegatte kann den gemeinsamen Ehenamen beibehalten oder seinen vorehelichen Familiennamen – dies kann auch der Familienname aus einer vorangegangenen Ehe sein – wieder annehmen (Art. 32 Abs. 3 FGB). Auch ein aus den Familiennamen der Ehegatten gebildeter Doppelname kann nach der Scheidung beibehalten werden. Bei einer Wiederverheiratung darf der Fami...mehr

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Polen / F. Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Rz. 131 Das Gesetz enthält keine besonderen Bestimmungen für die nichteheliche Lebensgemeinschaft (konkubinat). Wo das Gesetz den Begriff des nahen Angehörigen verwendet, wird darunter überwiegend auch der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft verstanden. So haben die Partner einer nichtehelichen, darunter auch einer gleichgeschlechtlichen, Lebensgemeinschaft ein g...mehr

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Belgien / a) Güterstand der allgemeinen Gütergemeinschaft

Rz. 45 Gemäß Art. 1453 ZGB kann ehevertraglich der Güterstand der allgemeinen Gütergemeinschaft gewählt werden. In diesem wird das gesamte gegenwärtige und zukünftige Vermögen jedes Ehegatten einschließlich aller Verbindlichkeiten den Eheleuten gemeinsam zugeordnet. Ausgenommen hiervon ist nur das ganz persönliche Vermögen eines jeden Ehegatten, das in seinem jeweiligen Alle...mehr

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Rumänien / III. Die Gütertrennung

Rz. 37 Der Güterstand der Gütertrennung ist ebenfalls in einem eigenen Kapitel des familienrechtlichen Teils des ZGB geregelt (Art. 360–365). Für diese gilt, dass jeder Ehegatte Eigentümer der Güter ist, die ihm bereits vor der Eheschließung gehörten, sowie jener, die er nachfolgend im eigenen Namen erwirbt. Durch Ehevertrag können die Ehegatten bestimmen, wie ein Ausgleich ...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / II. Verlobung

Rz. 2 Die Verlobung im Sinne eines Rechtsinstituts ist seit der Eherechtsreform des Jahres 1973 im Ehegesetzbuch (Äktenskapsbalken = ÄktB) nicht mehr normiert. Einer sog. Verlobung kommt nunmehr lediglich ein symbolischer Charakter zu. Geschenke aufgrund einer angestrebten späteren Ehe, bei denen der Beschenkte erkennen konnte, dass sie nur aus diesem Grund erfolgten, können...mehr

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Ukraine / IV. Sonstige Scheidungsfolgen

Rz. 90 Nach Rechtskraft der Ehescheidung konnte die Ehe nach der bis 2006 geltenden Rechtslage[38] auf Antrag der geschiedenen Ehegatten vom Gericht wiederhergestellt werden, wenn keiner von ihnen eine neue Ehe eingegangen ist (Art. 117 FGB a.F.). Aufgrund des Wiederherstellungsurteils wurde die standesamtliche Eintragung der Ehescheidung gelöscht und eine neue Heiratsurkund...mehr

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Spanien / 4. Weitere Wirkungen

Rz. 116 Einige Gesetze äußern sich zu Vertretung und Vollmachten. So wird die Betreuung bei Erklärung der Geschäftsunfähigkeit des einen Partners vorrangig dem anderen zugesprochen (Katalonien und Arágon). Rz. 117 Besondere Regelungen über Ersatzansprüche bei Verletzung bzw. Tötung des nichtehelichen Lebenspartners finden sich in keinem der Gesetze, insoweit gelten die allgem...mehr

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Kroatien / 1. Kindesunterhalt

Rz. 71 Der eheliche Kindesunterhalt ist in den Art. 288 ff. FamG geregelt. Kindesunterhalt ist gem. Art. 283 Abs. 1 FamG immer vorrangig. Stiefkinder sind eigenen Kindern gleichgestellt (Art. 283 Abs. 4 FamG). Kindesunterhalt kann auch rückwirkend (als Schadensersatz) verlangt werden, und zwar bis zu fünf Jahre nach Entstehen des jeweiligen Teilanspruchs (Art. 289 Abs. 3 Fam...mehr