Fachbeiträge & Kommentare zu Regress

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§ 6 Mitverschulden / III. Zurechnung des Schadensbeitrags eines anderen Rechtsberaters

Rz. 22 Haften verschiedene Personen für den Schaden eines anderen, so sind sie als Gesamtschuldner zum Schadensersatz verpflichtet (§§ 421 ff. BGB). Ein Gesamtschuldner kann sich ggü. dem Geschädigten nicht damit entlasten, dass neben ihm andere – möglicherweise in stärkerem Maße als er – zu dem Schaden beigetragen haben[122] (vgl. § 1 Rdn 270 ff., 328, 337 ff.). Dieser Grun...mehr

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§ 4 Pflichtwidrigkeit und V... / 3. Weisungen

Rz. 24 Der Rechtsanwalt hat Weisungen seines Auftraggebers grds. zu befolgen.[45] Streit kann jedoch darüber entstehen, ob eine Weisung erteilt wurde, welchen Inhalt sie hatte und ob der Anwalt sie beachtet hat. Auch insoweit ist derjenige, der Schadensersatz verlangt, beweisbelastet,[46] weil es sich ausschließlich um Merkmale handelt, die zu den Voraussetzungen der Pflicht...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / B. Dienstverträge

Rz. 3 In aller Regel beruht die Haftung der Rechtsberater (Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) auf Störungen eines Geschäftsbesorgungsvertrages mit Dienstvertragscharakter, auf den die Vorschriften des Auftragsrechts Anwendung finden.[5] Ein entgeltlicher Treuhandvertrag mit dem Anwalt ist ebenfalls als Geschäftsbesorgungsvertrag zu bewerten.[6] Zentrale Haft...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / 2. Voraussetzungen

Rz. 16 Ist der Anwendungsbereich des § 281 BGB eröffnet und fällt dem Berater eine schuldhafte Pflichtverletzung zur Last, die zu einem Schaden im Rechtssinne geführt hat, so setzt der Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung nach § 280 Abs. 3, § 281 BGB grds. voraus, dass der Mandant dem Rechtsberater erfolglos eine angemessene Frist zu der noch ausstehenden Leistung ...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / 4. Ausschluss des Leistungsanspruchs

Rz. 23 Verlangt der Mandant vom Rechtsberater Schadensersatz statt der Leistung, so wird dadurch der Anspruch auf die Leistung ausgeschlossen (§ 281 Abs. 4 BGB). Ein Verlangen, statt der Leistung den Schaden zu ersetzen, liegt in einer entsprechenden Klage und in jeder Erklärung des Gläubigers, die den eindeutigen Willen erkennen lässt, sich auf das Schadensersatzbegehren zu...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / 6. Zweck der Einbeziehungskriterien

Rz. 15 Diese Voraussetzungen eines vertraglichen Drittschutzes sollen das von der Rechtsprechung entwickelte Ausnahmeinstitut des Vertrages mit Schutzwirkung für Dritte, das den als unzureichend angesehenen deliktischen Vermögensschutz ergänzen soll, in den gebotenen engen Grenzen halten.[54] Von dieser Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist der – für Baurecht z...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / 4. Beweis

Rz. 44 Der Geschädigte hat Art und Umfang seines Schadens darzulegen und gem. § 287 ZPO zu beweisen (vgl. § 5 Rdn 85 ff.).[134] In einem Rechtsstreit ist der dafür maßgebliche Zeitpunkt die letzte mündliche Verhandlung vor dem Tatrichter;[135] die künftige Schadensentwicklung ist nur zu berücksichtigen, wenn sie aufgrund der vorgetragenen Tatsachen mit einer für § 287 ZPO au...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Verwalter in Insolvenzverfahren, Mitglied im Gläubigerausschuss

Rz. 186 Die Tätigkeit als Insolvenzverwalter stellt eine nicht berufstypische Tätigkeit des Anwalts dar, die selbst bei Beantwortung schwieriger Rechtsfragen keine Besorgung von "Rechtsangelegenheiten" i.S.d. § 3 Abs. 1 BRAO darstellt.[478] Neben notwendigen Fachkenntnissen, kommt es auf eine persönliche Integrität an.[479] Ein Rechtsanwalt, der zum Insolvenzverwalter bestel...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / 3. Vertretenmüssen

Rz. 7 Der Berater haftet für seine Pflichtverletzung nicht, wenn er diese nicht gem. §§ 276 bis 278 BGB zu vertreten hat (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB). Da ihn die Beweislast für fehlendes Verschulden trifft, hat er i.d.R. für ein eigenes Verschulden in Gestalt von Vorsatz und Fahrlässigkeit oder für ein solches Verschulden von Erfüllungsgehilfen einzutreten (vgl. § 2 Rdn 409 ff.).mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / 1. Schuldverhältnis

Rz. 5 Jeder Rechtsberatervertrag bildet ein Schuldverhältnis i.S.d. Vorschrift (§ 311 Abs. 1 BGB). Darüber hinaus wird ein Schuldverhältnis auch durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen, die Anbahnung eines Vertrages und ähnliche geschäftliche Kontakte begründet (§ 311 Abs. 2 BGB).[8]mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / 5. Beispielsfälle für eine Haftung aus § 280 Abs. 1 BGB

a) Schlechtleistung Rz. 9 § 280 Abs. 1 BGB begründet einen Schadensersatzanspruch in folgenden Beispielsfällen einer fehlerhaften Rechtsberatung: Beispiele Ein Mandant befragt einen Rechtsanwalt, ob eine verhältnismäßig geringfügige restliche Kaufpreisforderung für ein Grundstück verjährt sei. Der Rechtsanwalt bejaht dies zu Unrecht. Der Verkäufer tritt vom Kaufvertrag wegen V...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / B. Haftung aus § 823 Abs. 1 BGB

Rz. 6 Nach dieser Vorschrift ist derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, diesem zum Schadensersatz verpflichtet. I. Geschützte Rechtsgüter Rz. 7 Neben den erwähnten Rechtsgütern sind als sonstige Rechte i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB, die eine ausschlie...mehr

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§ 8 Grundlagen der Dritthaftung

Rz. 1 Rechtsberater (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und ihre Gesellschaften) – und andere berufliche Fachleute – haften ihren Auftraggebern für eine schuldhafte Pflichtverletzung aus dem Vertrag und/oder aus Deliktsrecht. Insoweit steht die "Dritt-, Berufs-, Expertenhaftung" auf den sicheren rechtlichen Fundamenten eines – regelmäßig vorliegenden – Dienstver...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / c) Verletzung einer nicht leistungsbezogenen Neben-(Schutz-)pflicht

Rz. 11 Hier lassen sich folgende Beispiele nennen: Beispiele Ein Rechtsanwalt oder Steuerberater erfüllt seine vertragliche Hauptpflicht zur Rechtsbetreuung seines Mandanten einwandfrei, hält seine Kanzleiräume aber in schlechtem Zustand. Als der Mandant dort zu einer Besprechung erscheint, kommt er auf brüchigem Boden oder Unrat zu Fall und bricht sich ein Bein. Ein Rechtsber...mehr

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§ 9 Vertrag zugunsten Dritter / A. Allgemeines

Rz. 1 Ein Vertrag zwischen einem Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer (Rechtsberater) und einem Auftraggeber kann – wie jede schuldrechtliche Verpflichtung[1] – von den Vertragspartnern dahin ausgestaltet werden, dass der Schuldner (Rechtsberater) seine vertragliche Hauptleistung – ganz oder teilweise – nicht an seinen Mandanten zu erbringen hat, sondern an ein...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / 1. Ersatzpflichtige

Rz. 28 Ersatzpflichtig aus unerlaubter Handlung sind der Täter (Schädiger), Mittäter, Anstifter und Gehilfe [86] sowie andere Beteiligte (§ 830 BGB; vgl. Rdn 5).[87] Eine Haftung Unzurechnungsfähiger und Minderjähriger kommt gem. §§ 827 bis 829 BGB in Betracht. Dritte können für die unerlaubte Handlung eines anderen nach §§ 831, 832 BGB haften (vgl. Rdn 133 ff.). Rz. 29 Nach §...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / 1. Anwendungsbereich

Rz. 13 Wegen einer Schlechterfüllung der hauptsächlichen Vertragspflichten eines Rechtsberaters – der für die Rechtsberaterhaftung typischen Leistungsstörung – kommt ein Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz anstelle des Anspruchs auf die geschuldete fehlerfreie Vertragsleistung in Betracht, sofern über die Merkmale des § 280 Abs. 1 BGB hinaus auch die in § 281 BGB n...mehr

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§ 9 Vertrag zugunsten Dritter / I. Anwendungsfälle

Rz. 6 Mit Rücksicht auf den Vertragszweck liegt ein Anwaltsvertrag zugunsten eines Dritten auf der Hand, wenn ein Rechtsschutz- oder Haftpflichtversicherer im eigenen Namen – anders als im Regelfall namens des Versicherungsnehmers[17] – einen Rechtsanwalt mit der Betreuung des Versicherungsnehmers beauftragt.[18] Übernimmt ein Rechtsanwalt – etwa im Zusammenhang mit einem Unt...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 8. Verstoß gegen materielles Recht

Rz. 98 Der Geschädigte soll im Wege des Schadensersatzes grds. nicht mehr erhalten als das, was er nach der materiellen Rechtslage hätte verlangen können..[208] Der Verlust oder die Vorenthaltung einer tatsächlichen oder rechtlichen Position, auf die nach der Rechtsordnung kein Anspruch besteht, stellt keinen ersatzfähigen Schaden dar.[209] Verliert der Mandant den von ihm g...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (1) Möglichkeit und Aussichten eines Rechtsmittels

Rz. 256 Nach Abschluss einer Instanz ist der Prozessbevollmächtigte daher verpflichtet, die ihm zugestellte Entscheidung umgehend an den Mandanten zu übersenden und ihm den Zeitpunkt der Zustellung und die Möglichkeit der Rechtsmitteleinlegung darzulegen.[1003] Die Übersendung kann mit einfachem Brief erfolgen. Eine Zugangskontrolle oder Nachfrage ist trotz Schweigens des Ma...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 3. Steuervorteile

Rz. 130 Grds. mindern schadensbedingte Steuerersparnisse finanzielle Nachteile des Betroffenen, sind also dem Schädiger gutzubringen.[287] Jedoch ist jeweils zu prüfen, ob der Zweck der Steuervergünstigung im Einzelfall einer entsprechenden Entlastung entgegensteht.[288] Aus diesem Grunde werden Steuervorteile i.d.R. nicht berücksichtigt, wenn der Geschädigte die Schadensers...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / b) Schadensersatzanspruch i.S.d. § 281 BGB

Rz. 16 Im Schrifttum ist umstritten, wann die Verjährung eines Anspruchs aus § 281 BGB auf Schadensersatz statt der Leistung (wegen Nicht- oder Schlechtleistung des Schuldners) beginnt. Bei Anwendung des § 326 BGB a.F. entstand ein Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung mit Ablauf der Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, weil dann der Erfüllungsanspruch ausgeschlossen war....mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Haftungskonzentration auf einzelne Mitglieder einer Sozietät

Rz. 520 Die zu einer Sozietät in der Rechtsform einer GbR zusammengeschlossenen Rechtsanwälte sind unter den Voraussetzungen des § 52 Abs. 2 Satz 2, 3 BRAO berechtigt, ihre persönliche Haftung auf Schadensersatz auf einzelne Mitglieder der Sozietät zu beschränken. Auch diese Regelung erweist sich in der Rechtspraxis allerdings als kaum relevant. a) Motive des Gesetzgebers Rz....mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 3. Gesetzliche Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts

Rz. 44 Gesetzliche Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts sind Rechtsnormen, die unabhängig von dem Willen der beteiligten Parteien an die Verwirklichung des Tatbestandes eines unter § 1 AVB fallenden Schadensereignisses Rechtsfolgen knüpfen, wobei an die Stelle des Schadensereignisses in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der Verstoß tritt.[96] Unter die...mehr

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§ 13 Verschulden bei Vertra... / 3. Scheitern des Vertrages

Rz. 33 Schließt jemand einen unwirksamen Vertrag, so kann er dem Verhandlungspartner wegen Verschuldens vor oder bei Vertragsschluss zum Schadensersatz verpflichtet sein, wenn er den Grund der Unwirksamkeit zu vertreten hat; zu ersetzen sind dann diejenigen Aufwendungen, die dem Verhandlungspartner im Vertrauen auf die Wirksamkeit des Vertrages entstanden sind.[98] Allerding...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / a) Klage (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB)

Rz. 78 Die Erhebung der Klage auf Leistung oder Feststellung des Anspruchs, auf Erteilung der Vollstreckungsklausel oder auf Erlass des Vollstreckungsurteils hemmt die Verjährung (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Rz. 79 Eine wirksame Klage des Berechtigten [248] wird erhoben durch Zustellung der Klageschrift an den Schuldner (§ 253 ZPO); diese hat für die Verjährung Rückwirkung auf de...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (2) Aufklärung des Auftraggebers

Rz. 289 Der Rechtsanwalt muss den Mandanten auf Vor- und Nachteile des beabsichtigten Vergleichs hinweisen.[1115] Eine Aufklärung ist insb. dann erforderlich, wenn der Rechtsanwalt sich nicht sicher sein kann, dass der Auftraggeber Inhalt und Tragweite des Vergleichs vollständig erfasst, sondern vielmehr konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass der Mandant erwartet, durch eine...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / c) Nebenpflichten vor und nach der Mandatszeit

Rz. 9 Nach dem Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) kann für den Rechtsanwalt außerhalb der Mandatszeit (nur) eine vor- oder nachvertragliche Nebenpflicht zum Schutz des – künftigen bzw. früheren – Mandanten entstehen, deren schuldhafte Verletzung zu einer Haftung führen kann.[69] Schließt der Anwalt in seiner Kanzlei als Unternehmer (§ 14 BGB) mit einem Verbrauch...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 2. Einzelfälle

Rz. 73 Auf folgende Fälle aus der Judikatur ist besonders hinzuweisen:mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 2. Vermeidung von Interessenkollisionen

Rz. 369 Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten (§ 3 Abs. 1 BRAO). Die Wahrnehmung anwaltlicher Aufgaben setzt den unabhängigen, verschwiegenen und nur den Interessen des eigenen Mandanten verpflichteten Rechtsanwalt voraus.[1364] Der Mandant, welcher dem Anwalt die Schließung eines Anwaltsvertrages anträgt, darf von...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / I. Schutzwirkung für Angehörige des Auftraggebers

Rz. 20 In den beiden ersten Urteilen, in denen der BGH[73] echten Anwaltsverträgen im Ergebnis Schutzwirkung für Dritte zugebilligt hat, hat er seine Bedenken betont, Dritte in den Schutzbereich der vertraglichen Hauptpflicht des Rechtsanwalts, seinem Auftraggeber rechtlichen Beistand zu leisten, einzubeziehen; späteren Entscheidungen des BGH sind solche Bedenken nicht mehr ...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 7. Entstehung von Schadensersatzansprüchen Dritter

Rz. 97 Ein Schaden im Rechtssinne kann für den Auftraggeber auch dadurch entstehen, dass durch Verschulden des Anwalts Schadensersatzansprüche Dritter gegen ihn begründet werden. Allerdings reicht das abstrakte Entstehen eines solchen Anspruchs nicht ohne Weiteres aus. Verlangt der Dritte keinen Schadensersatz, kommt kein Anspruch auf Erstattung einer Geldleistung, sondern a...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / Literaturtipps

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Allgemeine und Besondere Ve... / § 5 Versicherungsfall, Obliegenheiten im Versicherungsfall, Zahlung des Versicherers

I. Versicherungsfall Versicherungsfall ist der Verstoß, der Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer zur Folge haben könnte. II. Obliegenheiten im Versicherungsfall 1. Anzeigepflichten 1.1 Jeder Versicherungsfall ist dem Versicherer (vgl. § 11) spätestens innerhalb einer Woche anzuzeigen. 1.2 Auch wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall selbst bereits angezei...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Inhalt der allgemeinen Beratungspflicht

Rz. 310 Auch im Rahmen eines außergerichtlichen Beratungsmandats ist der Rechtsanwalt verpflichtet, den Mandanten in die Lage zu versetzen, eigenverantwortlich darüber zu entscheiden, wie er seine Interessen in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht zur Geltung bringen will.[1191] Der um Rat ersuchte Rechtsanwalt ist seinem Auftraggeber zu einer umfassenden und erschöpfen...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (1) § 49b Abs. 5 BRAO

Rz. 195 Nach § 49b Abs. 5 BRAO, der mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zum 1.7.2004 eingefügt worden ist, hat der Rechtsanwalt dann, wenn sich die zu erhebenden Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, vor Übernahme des Auftrages darauf hinzuweisen. Dies ist für die gerichtliche Prozessvertretung der Fall. Durch einen Verstoß gegen § 49b BRAO entfällt nicht der Vergütun...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / d) Honorarfreie Schadensverhütung

Rz. 137 Mit Rücksicht auf die Vorschrift des § 249 BGB, nach der Schadensersatz in erster Linie durch Wiederherstellung des früheren Zustandes zu leisten ist, kann der Rechtsberater ggü. seinem Mandanten verpflichtet sein, den infolge eines Fehlers drohenden Schaden durch eine zumutbare honorarfreie Zusatzleistung zu verhindern.[632] Ist ein Schaden des Mandanten bereits eing...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / c) Haftung

Rz. 470 Die EWIV ist eine Personengesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Art. 1 Abs. 2 EWIV-VO sieht vor, dass eine EWIV von der Eintragung an die Fähigkeit hat, im eigenen Namen Träger von Rechten und Pflichten zu sein, Verträge zu schließen oder andere Rechtshandlungen vorzunehmen sowie vor Gericht zu stehen. Die EWIV selbst ist daher im Rahmen ihres Gegenstandes e...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / D. Haftung aus § 823 Abs. 2 BGB

Rz. 88 Nach dieser Vorschrift ist derjenige zum Schadensersatz verpflichtet, der gegen ein Gesetz verstößt, das den Schutz eines anderen bezweckt (Satz 1). Ist ein Verstoß gegen dieses Gesetz nach dessen Inhalt auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Fall des Verschuldens ein (Satz 2). Auf die Ausführungen zu § 823 Abs. 1 BGB wird verwiesen (vgl. Rdn ...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / II. Vertragliche Schutzwirkung statt Deliktsschutz

Rz. 3 Die Entwicklung des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter erklärt sich aus dem Bestreben der Rechtsprechung, unter bestimmten Voraussetzungen denjenigen, der bei der Abwicklung eines fremden Vertrages geschädigt wird, nicht auf einen Schadensersatzanspruch aus dem – insoweit als unzureichend erachteten – Deliktsrecht zu verweisen, sondern ihm eine aus dem Vertr...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / ff) Weitere Einzelfälle

Rz. 34 Behauptet der Mandant, der ein Hausgrundstück erworben hat, für das eine Mietoptionsklausel bestand, über deren Bedeutung er nicht belehrt wurde, er hätte bei pflichtgemäßer Beratung das Grundstück aus diesem Grunde nicht erworben, muss er dies nach § 287 ZPO beweisen, wenn den Umständen nach andere Alternativen als vernünftige Verhaltensweisen nicht fernlagen.[62] Ve...mehr

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§ 11 Auskunftsvertrag / 3. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 50 Entstehung, Art und Umfang des Schadens hat der Geschädigte nach allgemeinen Regeln darzulegen und gem. § 287 ZPO zu beweisen (vgl. § 5 Rdn 147 ff.).[156] Auszugleichende Vorteile des Schadensereignisses[157] – auch steuerliche Vorteile [158] – hat der Schädiger darzulegen und zu beweisen.[159]mehr

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§ 16 Checklisten für die Ha... / A. Checkliste 1: Vertragliche Haftung des Rechtsanwalts gegenüber dem Auftraggeber (Mandanten)

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§ 15 Deliktische Haftung de... / E. Haftung aus § 824 BGB

Rz. 104 Nach § 824 BGB hat derjenige, der eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, die geeignet ist, den Kredit eines anderen zu gefährden oder sonstige Nachteile für dessen Erwerb oder Fortkommen herbeizuführen, dem anderen den daraus entstehenden Schaden auch dann zu ersetzen, wenn er die Unwahrheit zwar nicht kennt, aber kennen muss (Abs. 1); eine Mitteilung, dere...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / 5. Vorteilsausgleich

Rz. 48 Auf den Schadensersatzanspruch sind grds. diejenigen Vorteile anzurechnen, die dem Geschädigten in adäquatem Zusammenhang mit dem Schadensereignis zufließen. Dies betrifft nur Vorteile, deren Ausgleich mit dem jeweiligen Zweck des Ersatzanspruchs übereinstimmt, die Anrechnung also dem Geschädigten zuzumuten ist und den Schädiger nicht unangemessen entlastet; Vor- und ...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / c) Schadensersatzanspruch i.S.d. §§ 282, 283, 311a BGB

Rz. 19 Für den Zeitpunkt der Entstehung eines – über § 280 Abs. 1 BGB hinausgehenden – Anspruchs auf Schadensersatz statt der Leistung aus gelten grds. die vorstehe...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 7. Fehler eines Rechtsanwalts als Mitverschulden des gemeinsamen Auftraggebers

Rz. 273 Verlangt der Mandant von einem der gesamtschuldnerisch haftenden Rechtsanwälte Schadensersatz, kann sich der betroffene Rechtsanwalt grds. nicht darauf berufen, der Mandant müsse sich einen Fehler des anderen Rechtsanwalts bei dem haftungsbegründenden Vorgang gem. §§ 254 Abs. 1, 278 BGB zurechnen lassen.[683] Zwar ist auch i.R.d. § 254 Abs. 1 BGB dem Geschädigten ein...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / b) Haftungsprivileg bei notarieller Tätigkeit

Rz. 142 Die Haftung des Rechtsanwalts folgt aus einer schuldhaften Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Die Haftung des Notars richtet sich gem. § 19 BNotO nach den Grundsätzen der Amtshaftung.[369] Rz. 143 Eine im Vergleich zur Anwaltshaftung systemwidrige Regelung enthält § 19 Abs. 1 Satz 2 BNotO . Danach kann ein Notar, dem Fahrlässigkeit zur Last fällt, nur dann in A...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / b) Verletzung einer leistungsbezogenen vertraglichen Nebenpflicht

Rz. 10 Der Mandant kann einen Schadensersatzanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB gegen einen Rechtsberater wegen schuldhafter Verletzung einer leistungsbezogenen vertraglichen Nebenpflicht, die nach ihrem Zweck unmittelbar der ordnungsmäßigen Erfüllung des Schuldverhältnisses dient, etwa in folgenden Fällen erwerben: Beispiele Ein Rechtsanwalt, der einen Restitutionsanspruch nach de...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / d) Verschulden vor oder bei Vertragsschluss

Rz. 12 Ein Schadensersatzanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB kann sich auch ergeben wegen eines Verschuldens vor oder bei Vertragsschluss ("culpa in contrahendo"), also wegen einer schuldhaften Pflichtverletzung in einem Schuldverhältnis der Vertragsverhandlungen (§ 311 Abs. 2 BGB).[14] Beispiele Ein Rechtsanwalt oder Steuerberater will ein Mandatsangebot, z.B. zur Erhebung einer K...mehr