Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Vergütungsrech... / a) Außergerichtlich

Für den Gegenstandswert ist bei außergerichtlichen Inkassomandaten gem. § 23 Abs. 1 S. 3 RVG, § 48 GKG auf die (Zahlungs-)Forderung abzustellen.[4] Kosten, Zinsen und Nebenforderungen bleiben gem. § 23 Abs. 1 S. 3 RVG, § 43 GKG unberücksichtigt. Die Ermittlung und Bestimmung des Gegenstandswerts ist außergerichtlich allein Aufgabe des Anwalts. § 31b RVG ist daher für den Gege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Vergütungsrech... / 2. Erhöhung von 20 auf 50 Prozent des Anspruchs

Der zum 1.10.2021 geänderte § 31b RVG erhöht den Gegenstandswert für die in Nr. 1000 Nr. 2 VV enthaltene Einigungsgebühr für Zahlungsvereinbarungen wie folgt: Zitat § 31b Gegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen Ist Gegenstand der Einigung eine Zahlungsvereinbarung (Gebühr 1000 Nummer 2 des Vergütungsverzeichnisses), beträgt der Gegenstandswert 50 Prozent des Anspruchs. Bis zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Die kostenmäßi... / 4. Fälle der Zurückverweisung

Auch wenn die vollständige Bestätigung des Grundurteils keine Zurückverweisung darstellt, so gibt es dennoch Fälle, in denen eine solche vorliegt. Das ist etwa dann der Fall, wenn das erstinstanzliche Gericht ein Grundurteil erlässt und darin feststellt, dass der Anspruch dem Grunde nach nicht besteht. Bei dieser Entscheidung handelt es sich um eine Klageabweisung, sodass de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Vergütungsrech... / b) Gerichtliches Verfahren

§ 31b RVG gilt zwar nicht nur für die Einigungsgebühr bei außergerichtlichen Zahlungsvereinbarungen, sondern auch für Zahlungsvereinbarungen in einem gerichtlichen Vergleich. Das ergibt sich schon aus dem Wortlaut von Nr. 1000 Nr. 2 VV. Danach entsteht die Einigungsgebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den der gleichzeitige vorläufige Verzicht auf Vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Vergütungsrech... / E. Übergangsrecht

Nach Art. 10 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften[13] sind die in diesem Beitrag dargestellten vergütungs- und erstattungsrechtlichen Änderungen zum 1.10.2021 in Kraft getreten. Die Anwendung der im RVG bei der Geschäfts- und der Einigungsgebühr vorgenommenen Änderungen ist nach der Übergangsvorsc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Kein Vergütung... / IV. Herabsetzung vorschussweiser festgesetzter PKH-Vergütung

Der abschließenden Gebührenfestsetzung i.H.d. Mindestgebühren steht auch nicht entgegen, dass diese betragsmäßig hinter dem bereits festgesetzten und ausgezahlten Vorschuss verbleiben. Wie das Beschwerdegericht zutreffend ausführte, kommt einer Vorschussbewilligung grds. keine Bindungswirkung hinsichtlich einer abschließenden Bewertung der Bemessungskriterien des § 14 Abs. 1 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Vergütungsrech... / b) Rechtslage seit 1.10.2021

§ 31b RVG in der seit 1.10.2021 geltenden Fassung findet im Gegensatz dazu auch dann Anwendung, wenn neben der Zahlungsvereinbarung durch Ratenzahlungs- oder Stundungsvereinbarungen weitere Regelungen (z.B. Sicherungsabreden, ein teilweiser Forderungs- oder Zinsverzicht des Gläubigers, die Übernahme der mit der Einigung verbundenen Kosten durch den Schuldner oder Forderungsa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Vergütungsrech... / I. Gebührenrechtliche Angelegenheit

Gem. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG ist für die Vergütung (§ 1 Abs. 1 RVG) das bis zum 30.9.2020 geltende Recht anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit vor dem 1.10.2021 erteilt worden ist. Der unbedingt erteilte Auftrag muss also zunächst dieselbe gebührenrechtliche Angelegenheit i.S.v. §§ 15 bis 21 RVG betreffen. Sind verschiedene gebührenrecht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Vergütungsrech... / a) Rechtslage bis 30.9.2021

Die Begrenzung des Gegenstandswerts in § 31b RVG in der bis zum 30.9.2021 geltenden Fassung gilt nur, wenn ausschließlich eine Zahlungsvereinbarung geschlossen wird (Ist Gegenstand einer Einigung nur eine Zahlungsvereinbarung…). Wenn der Vergleich in seiner Hauptsache über eine bloße Zahlungsvereinbarung, also Gewährung von Raten oder anderweitige Stundung, hinausgeht und z....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Tagung der Geb... / VI. Überprüfung der Angemessenheit der Anzahl der aufgewendeten Stunden

Aufgrund einer zumindest missverständlichen Kommentierung in einem RVG-Kommentar in der neuesten Auflage wurde diskutiert, inwieweit ein Gericht von der Gebührenabteilung einer Rechtsanwaltskammer auch Antwort auf die Frage erwarten könne, ob der Zeitaufwand nachvollziehbar dargelegt sei. Die sehr eingehende Diskussion ergab letztendlich folgendes Meinungsbild: Die Beurteilung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Tagung der Geb... / XII. Anrechnung fiktiv entstandener Gebühren im Verwaltungsverfahren auf die gerichtliche Verfahrensgebühr

Hier meinte das SG Berlin feststellen zu können, dass eine Anrechnung der entstandenen Gebühr zu erfolgen habe, und zwar auch dann, wenn die Gebühr nicht abgerechnet wurde. Zwar entsprach es der einheitlichen Auffassung der Gebührenreferenten, dass eine solche Überlegung § 15a Abs. 3 RVG widerspricht. Es wurde allerdings auch auf den neuen durch das KostRÄG 2021 eingefügten un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2021, Entscheidung d... / Leitsatz

Über einen Antrag nach § 33 Abs. 1 RVG auf Festsetzung des Wertes des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit ist nach Inkrafttreten von § 1 Abs. 3 RVG auch beim Bundesgerichtshof nach § 33 Abs. 8 Satz 1 Halbsatz 1 RVG durch den Einzelrichter zu entscheiden. Großer Senat für Zivilsachen des BGH, Beschl. v. 9.8.2021 – GSZ 1/20mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Die kostenmäßi... / 3. Bestätigung des Grundurteils durch Berufungsgericht

Wird das Grundurteil durch das Berufungsgericht bestätigt und wird die Sache an das Ausgangsgericht zurückgegeben, um dort über das Betragsverfahren zu entscheiden, so liegt keine Zurückverweisung i.S.d. § 21 Abs. 1 RVG vor. Das wird seit der Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2004 und den dortigen Entscheidungsgründen als unstreitig gelten.[4] Es bleibt daher dabei, dass Gru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Vergütungsrech... / 1. Anwendungsbereich

§ 31b RVG gilt nur, wenn Gegenstand der Einigung eine Zahlungsvereinbarung nach Nr. 1000 Nr. 2 VV ist. Es muss für die Wertermäßigung also eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Nr. 2 VV in dem konkreten Sachverhalt anfallen. Beispiel 1: Stundungsvereinbarung über bestrittene Forderung Der Schuldner bestreitet die Berechtigung der vom Rechtsanwalt außergerichtlich geltend gemacht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2021, Entscheidung d... / Sachverhalt

Der Kläger des Ausgangsverfahrens hatte seinen Rechtsanwalt mit der Vertretung im Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem Berufungsurteil beauftragt. Mit der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung hat der Kläger nur einen Teil der Berufungsanträge weiterverfolgt. Der XI. ZS des BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers zum Teil als unzulä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Einziehungsantrag in der Anklageschrift

Nr. 4142 VV RVG; § 421 StPO; § 29 Abs. 1 Ziff. 1 BtMG Leitsatz Die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV entsteht bereits bei Tätigkeiten des Rechtsanwalts, wenn eine Einziehung möglicherweise droht, was bei einer Ankündigung der Einziehung in der Anklageschrift gegeben ist. AG Stralsund, Beschl. v. 3.9.2021 – 34 Ls 5/21 I. Sachverhalt Der Rechtsanwalt war in einem Verfahren m...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Vergütungsrech... / D. Einigungsgebühr bei Anerkenntnis des Hauptanspruchs und Verzicht auf den Hauptanspruch

Anm. Abs. 1 S. 1 zu Nr. 1000 VV ist wie folgt neu gefasst worden: Zitat (1) Die Gebühr nach Nummer 1 entsteht nicht, wenn der Hauptanspruch anerkannt oder wenn auf ihn verzichtet wird. Zuvor regelte Anm. Abs. 1 S. 2 zu Nr. 1000 VV, dass die Einigungsgebühr nicht entsteht, wenn sich der Vertrag ausschließlich auf ein Anerkenntnis oder einen Verzicht beschränkt. Im Gegensatz zur f...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Abrechnung eines außergerichtlichen Mehrwertvergleichs, NJW-Spezial 2021, 539 Nach der zum 1.1.2021 in Kraft getretenen Neufassung von Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV entsteht die dort geregelte Terminsgebühr auch, wenn in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, mit oder ohne Mitwirkung des Gerichts ein Einigungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Tagung der Geb... / VIII. Fortwirkung der Vergütung – bei unwirksamer nachträglicher Erfolgshonorarvereinbarung

Hier war eigentlich ein Fall zu beurteilen, der keine Probleme aufwirft. Das erkennende Gericht hatte bereits die erste Vergütungsvereinbarung als fehlerhaft betrachtet, sodass es auf die spätere "ebenfalls" unwirksame nachträgliche Erfolgshonorarvereinbarung nicht – mehr – ankam. Der Vergütungsanspruch blieb auf die gesetzliche Vergütung beschränkt. Erörtert wurde dann noch ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Vergütungsrech... / 1. Gesetzliche Gebühr

Die Gebühren und Auslagen des RVG sind im Bereich des außergerichtlichen Inkassos auch für einen möglichen Anspruch des Gläubigers gegen den Schuldner auf Ersatz der Kosten, die dem Gläubiger mit der Beauftragung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts entstanden sind, relevant.[16] Denn der Gläubiger kann als Kosten der Rechtsverfolgung grds. nur die gesetzlichen Gebü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Kein Vergütungsanspruch bei Erhebung einer aussichtslosen Klage gegen erklärtes Interesse des Auftraggebers

§§ 3, 14, 45 Abs. 1 RVG; § 73a SGG; §§ 114 Abs. 1 S. 1, 119 ZPO; § 242 BGB Leitsatz Ein Prozessbevollmächtigter, der eine gegen das ausdrücklich erklärte Interesse seines Auftraggebers gerichtete Klage einreicht, welche zudem von Beginn an aussichtslos war, hat keinen Vergütungsanspruch nach dem RVG gegenüber seinem Auftraggeber und der Staatskasse im Rahmen bewilligter Prozes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Nachträgliche Vorlage einer Prozessvollmacht im Kostenfestsetzungsverfahren; keine Anrechnung der Geschäftsgebühr eines anderen Rechtsanwalts

§§ 67, 162 Abs. 2, 164 VwGO; Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1, Nr. 3100 VV RVG Leitsatz Für die Erstattungsfähigkeit der Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts im Verwaltungsgerichtsprozess gem. § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO bedarf es einer förmlichen Bevollmächtigung. Wird eine instanzbeendende Entscheidung nicht auf den Mangel einer nachgewiesenen Vollmacht gestützt, kann auch im Kostenfes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2021, Entscheidung des Einzelrichters am BGH über den Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswertes

RVG § 1 Abs. 3 § 33 Abs. 1 und Abs. 8 Satz 1; GVG § 132 Abs. 4 § 139 Abs. 1 Leitsatz Über einen Antrag nach § 33 Abs. 1 RVG auf Festsetzung des Wertes des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit ist nach Inkrafttreten von § 1 Abs. 3 RVG auch beim Bundesgerichtshof nach § 33 Abs. 8 Satz 1 Halbsatz 1 RVG durch den Einzelrichter zu entscheiden. Großer Senat für Zivilsachen des BGH,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Vergütungsrech... / 3. Ermittlung des Gegenstandswerts

a) Außergerichtlich Für den Gegenstandswert ist bei außergerichtlichen Inkassomandaten gem. § 23 Abs. 1 S. 3 RVG, § 48 GKG auf die (Zahlungs-)Forderung abzustellen.[4] Kosten, Zinsen und Nebenforderungen bleiben gem. § 23 Abs. 1 S. 3 RVG, § 43 GKG unberücksichtigt. Die Ermittlung und Bestimmung des Gegenstandswerts ist außergerichtlich allein Aufgabe des Anwalts. § 31b RVG ist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Vergütungsrech... / 4. Alle Zahlungsvereinbarungen

a) Rechtslage bis 30.9.2021 Die Begrenzung des Gegenstandswerts in § 31b RVG in der bis zum 30.9.2021 geltenden Fassung gilt nur, wenn ausschließlich eine Zahlungsvereinbarung geschlossen wird (Ist Gegenstand einer Einigung nur eine Zahlungsvereinbarung…). Wenn der Vergleich in seiner Hauptsache über eine bloße Zahlungsvereinbarung, also Gewährung von Raten oder anderweitige ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Vergütungsrech... / 1. Absenkung bei Zahlungsvereinbarungen

Bei Abschluss einer Zahlungsvereinbarung (Stundungs- oder Ratenzahlungsvereinbarung) entsteht die Einigungsgebühr statt mit einem Gebührensatz von 1,5 (Nr. 1000 Nr. 1 VV), 1,3 (Nr. 1004 VV) bzw. 1,0 (Nr. 1003 VV) einheitlich nur noch mit einem Satz von 0,7. Nrn. 1000, 1003 und 1004 VV haben hierfür folgenden Wortlaut erhalten: Zitat Nr. 1000 VVmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Kein Vergütung... / Leitsatz

Ein Prozessbevollmächtigter, der eine gegen das ausdrücklich erklärte Interesse seines Auftraggebers gerichtete Klage einreicht, welche zudem von Beginn an aussichtslos war, hat keinen Vergütungsanspruch nach dem RVG gegenüber seinem Auftraggeber und der Staatskasse im Rahmen bewilligter Prozesskostenhilfe. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 14.7.2021 – L 7 AS 26/20 Bmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Tagung der Geb... / VII. Verfahrensgebühr des von der Partei beauftragten Terminsvertreters

Aufgrund einer Zitatstelle bei Gerold/Schmidt[4] wurde die Frage diskutiert, ob man tatsächlich einen Rechtsanwalt lediglich mit einer 0,4-Verfahrensgebühr honorieren könne, wenn dieser von der anwaltlich ansonsten nicht vertretenen Partei nur mit einer Terminswahrnehmung beauftragt werde. Dieser Auffassung wurde mit mehrfacher Begründung entgegengetreten, sodass nach Auffass...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 11/2021, Teilnahme am ... / II. Der Handlungsspielraum ist vorhanden

Die Anforderungen an die Vermögensauskunft Der Schuldner hat nach § 802c ZPO Auskunft über sein gesamtes Vermögen zu erteilen. Erheblich ist, ob es sich um grundsätzlich pfändbares Vermögen handelt. Ob im konkreten Fall Pfändungsschutz in Anspruch genommen werden könnte, ist nicht erheblich. Diese Frage ist erst im Zeitpunkt des Zugriffs zu prüfen. Parteien des Vollstreckungsv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Terminsgebühr ... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Verfahrensrechtliches Es ist meist ungehörig, wenn Gerichte einen in der "Ich-Form" gestellten Antrag eines Rechtsanwalts als einen – unzulässigen – Antrag des durch die angefochtene Entscheidung nicht beschwerten Rechtsanwalts in eigener Sache sehen. Im Regelfall ergibt sich schon aus den sonstigen Formulierungen in dem Schriftsatz, dass der Rechtsanwalt mit seinem Antrag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Kein Vergütung... / I. Sachverhalt

Im Klageverfahren S 19 AS 1790/17 wandte sich der anwaltlich vertretene Kläger zunächst gegen die Zahlungseinstellung der Grundsicherungsleistungen aufgrund einer der Beklagten mündlich mitgeteilten Arbeitsaufnahme ("Klage wegen Zahlungseinstellung"). Streitgegenständlich war ein Widerspruchsbescheid des Jobcenters vom 28.9.2017 nach Ablehnungsbescheid vom 23.5.2017. Im vorge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Terminsgebühr für Einzelbesprechungen mit dem Richter; anwaltliche Mitwirkung bei der Erledigungsgebühr

Nrn. 1002, 1003, 3104, 3202 VV RVG; §§ 151, 162 Abs. 1 und 2, 165, 146, 147 VwGO Leitsatz Legt der Prozessbevollmächtigte eine Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss in der "Ich-Form" ein und rügt er gleichzeitig eine Rechtsverletzung des Mandanten, ist die Erinnerung nicht im eigenen Namen des Prozessbevollmächtigten, sondern als im Namen des Mandanten eingelegt a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Kein Vergütung... / II. Ursprüngliche Beiordnung

a) Unzulässigkeit Wie das Beschwerdegericht zutreffend ausführt, hat zum Zeitpunkt der PKH-Bewilligung die notwendige Erfolgsaussicht der Klage gem. § 73a SGG i.V.m. § 114 ZPO gar nicht vorgelegen, da ausweislich der unmissverständlichen und eindeutigen Ausführungen des Beschwerdeführers im Termin gar kein rechtliches Interesse des Klägers an der Betreibung des Verfahrens bes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Die kostenmäßi... / 1. Einheitliche Angelegenheit

Grund- und Betragsverfahren gelten als einheitliche Angelegenheit, sodass der Anwalt die Verfahrens- und Terminsgebühr nur einmal fordern kann (§ 15 Abs. 2 RVG). Gleiches gilt für die Postentgeltpauschale der Nr. 7002 VV. Beispiel 1 Es liegt eine Zivilsache wegen Schadensersatz vor. Es ergeht nach mündlicher Verhandlung zunächst Grundurteil. Danach ergeht im Betragsverfahren ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Verfahrensgebü... / II. Der Umstand, dass die Gläubigerin als Inkassounternehmen selbst Inhaberin der beizutreibenden Forderung ist, schließt den Erstattungsanspruch nicht aus

Bei der Gläubigerin handelt es sich um einen zugelassenen Rechtsdienstleister i.S.d. § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RDG. Dieser ist zur Vertretung im Zwangsvollstreckungsverfahren nach § 79 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 ZPO berechtigt. § 4 Abs. 4 RDGEG umfasst den Begriff der Vertretung sowohl im Bereich der Fremd- als auch Eigenvertretung. Der Wortlaut der Vorschrift des § 4 Abs. 4 RDGEG lässt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Vergütungsrech... / I. Zahlungsvereinbarung

Die durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften bei der Einigungsgebühr vorgenommenen Änderungen in § 31b RVG (Ermäßigung des Gegenstandswerts) und in Nrn. 1000 Nr. 2, 1003 und 1004 VV (Ermäßigung des Gebührensatzes) betreffen Zahlungsvereinbarungen. Eine solche liegt dann vor, wenn eine Ratenzahlung oder e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Tagung der Geb... / XIII. Verschiedenes

Aus Berlin kam die Anregung, den Kolleginnen und Kollegen Hilfestellung zum am 1.10.2021 in Kraft getretenen Gesetzes zur Forderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt abzugeben, wobei der Kammer in Berlin bereits Anfragen ihrer Mitglieder zur Höhe von Erfolgshonoraren vorliegen. Der Unterzeichner ist der Auffassung, dass man sich bei einer Quota-litis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Tagung der Geb... / XI. Auswirkungen der Anrechnung im Sozialrecht

Es wurde ein Fall des SG Kiel geschildert, bei dem die Anrechnung dazu geführt habe, dass die im Verfahren tätige Kollegin für das Verfahren selbst aufgrund der Anrechnung der Geschäftsgebühr überhaupt keine Gebühren verdient habe. Es wurde angeregt, dies zum Anlass zu nehmen, beim BMJV eine Gesetzesänderung anzuregen. So könne man versuchen, darauf hinzuwirken, dass völlig ne...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Einziehungsant... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Klein aber fein und durchaus einen Hinweis wert. Denn die Entscheidung ruft noch einmal ins Gedächtnis, dass es für das Entstehen der zusätzlichen Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV für im Hinblick auf Einziehung und verwandte Maßnahmen vom Verteidiger erbrachte Tätigkeiten reicht, wenn die Einziehung droht (vgl. wegen der Einzelh. Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- und Bußgel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Kein Vergütung... / III. Ausschluss des Vergütungsanspruchs

Das LSG führt aus, dass der Vergütungsanspruch gänzlich ausgeschlossen ist, wenn entgegen des das Kostenrecht beherrschenden Grundsatzes von Treu und Glauben gänzlich unnötige Kosten verursacht werden. So lag der Fall hier: Der Beschwerdeführer hat entgegen dem erklärten Willen seines Mandanten die aus dem Anwaltsvertrag geschuldete Leistung auf adäquate rechtliche Beratung,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Die kostenmäßi... / 2. Berufungsverfahren

Bereits gegen das Grundurteil kann Berufung eingelegt werden, da es in dieser Hinsicht einem Endurteil gleichsteht (§ 304 Abs. 2 ZPO). Im Verhältnis zum erstinstanzlichen Verfahren handelt es sich selbstverständlich um eine eigenständige Angelegenheit (§ 17 Nr. 1 RVG). Auch wenn sowohl zunächst gegen das Grundurteil und später auch gegen das Endurteil Berufung eingelegt wird,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Auslagenentsch... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist sowohl verfahrensrechtlich als auch kostenrechtlich zutreffend. 1. Kostenentscheidung Der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls steht nach § 407 Abs. 1 S. 3 StPO der Erhebung der Anklage gleich. Mit Stellung des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls, dem das AG mit Erlass des entsprechenden Strafbefehls entsprochen hatte, war damit öffentliche Klage erhoben...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Unrichtige Sac... / III. Bedeutung für die Praxis

Nicht selten wird von AG im Bußgeldverfahren die Beauftragung eines Sachverständigen "angedroht" bzw. unter Hinweis auf die hohen Kosten eines Sachverständigengutachtens und der Anheimgabe der Rücknahme des Einspruches die Beauftragung eines Sachverständigen angekündigt. Dagegen ist grds. nichts einzuwenden (vgl. z.B. LG Berlin RVGreport 2017, 197 = StRR 6/2017, 23 = VRR 1/2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Vergütungsrech... / 2. Zahlungsvereinbarung über bestrittene Forderung

Wird ein Einigungsvertrag über eine bestrittene Forderung abgeschlossen und erfolgt ferner noch eine Zahlungsvereinbarung, entsteht die Einigungsgebühr nicht lediglich mit einem Satz von 0,7 nach Nr. 1000 Nr. 2 VV, sondern nach Nr. 1000 Nr. 1 VV mit einem Satz von 1,5. Beispiel 1: Stundungsvereinbarung über bestrittene Forderung Der Schuldner bestreitet die Berechtigung der v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Kein Quotenvor... / III. Anspruchsübergang

Der BGH geht ebenso wie das Berufungsgericht davon aus, dass hier ein Anspruchsübergang nach § 86 Abs. 1 S. 1 RVG stattgefunden habe. a) Die Rechtsschutzversicherung sei eine Schadensversicherung, für die § 86 Abs. 1 S. 1 VVG gelten (BGH NJW 2020, 1585 m.w.N.). Nach dieser Regelung gehe ein dem Versicherungsnehmer gegen einen Dritten zustehender Ersatzanspruch auf den Versich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Nachträgliche ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung der Einzelrichterin des Bay. VGH bedarf einiger Anmerkungen. 1. Zulässigkeit der Beschwerde Dass die Berichterstatterin die Beschwerde gem. § 66 Abs. 2 S. 1 GKG als zulässig angesehen hat, ist Unsinn. Vorliegend handelte es sich nicht um einen Rechtsbehelf betreffend den Gerichtskostenansatz, sondern um eine Beschwerde gegen die Entscheidung des VG im Kostenfe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, In diesem Heft

Im Aufsatzteil findet sich die Fortsetzung des in Heft 10 begonnen Beitrags von Volpert zu den vergütungsrechtlichen Änderungen durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (S. 481 ff.). Der zweite Teil umfasst insbesondere die Änderungen bei der Einigungsgebühr, das Übergangsrecht, die Kostenerstattung sowi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 11/2021, Kostenfestsetzung in der Zwangsvollstreckung

Die Kosten der Zwangsvollstreckung fallen nach § 788 ZPO, soweit sie notwendig waren (§ 91 ZPO), dem Schuldner zur Last; sie sind zugleich mit dem zur Zwangsvollstreckung stehenden Anspruch beizutreiben. Eines gesonderten Vollstreckungstitels bedarf es insoweit nicht. Das bedeutet allerdings nicht, dass es nicht sinnvoll sein kann, einen solchen Vollstreckungstitel zu erwirk...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 5 Kollegenecke: Zitieren in Rechnungen

Frage: Ich habe für einen Mandanten ein Einspruchsverfahren nach "neuer StBVV" geführt und habe nun eine Frage zur richtigen Zitierung in der Abrechnung. Mir ist klar, dass ich insbesondere § 40 StBVV und Nr. 2300 VV RVG zitieren muss. Ist aber z. B. auch § 2 Abs. 2 RVG (Höhe der Vergütung), § 13 RVG (Wertgebühren) und § 22 RVG (Zusammenrechnung mehrerer Angelegenheiten) zu z...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 1 Honorar: Besondere Reputation als Gebührenbestimmungsfaktor

Die Steuerberatervergütung richtet sich vorrangig nach der StBVV. Soweit die StBVV für die Gebühren einen Rahmen vorsieht, bestimmt der Steuerberater die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, v. a. des Umfangs und der Schwierigkeit der beruflichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggeber...mehr