Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Angelegenheit

Rz. 447 Bleibt die Aufforderung erfolglos und wird deshalb Vollstreckungsantrag beim Gerichtsvollzieher oder Vollstreckungsgericht gestellt, entsteht hierfür die Verfahrensgebühr VV 3309 allerdings nicht erneut. Die Zahlungsaufforderung und der anschließende Vollstreckungsantrag bilden dieselbe gebührenrechtliche Angelegenheit, weil die Zahlungsaufforderung lediglich als Vor...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 263 Nach dem RVG, welches das selbstständige Beweisverfahren in § 19 nicht nennt, stellt das selbstständige Beweisverfahren eine eigene gebührenrechtliche Angelegenheit dar, in der die Gebühren nach VV Teil 3 jeweils selbstständig neben denen des eventuellen Streitverfahrens entstehen können. Um eine doppelte Vergütung für (annähernd) dieselbe Tätigkeit zu vermeiden, erf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 131 Bisher war das Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 1065 ZPO in VV Vorb. 3.1. Abs. 2 a.F. geregelt. Dies führte dazu, dass die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 1 wie im ersten Rechtszug, mithin die VV 3100 ff. anfielen. Mit dem KostRÄG 2021 wurden nun die Rechtsbeschwerden nach § 1065 ZPO in VV Vorb. 3.2.2 Nr. 1 Buchst. c übernommen. Es fallen daher seit dem 1.1.2021 die G...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Freiheitsentziehung nach Landesrecht und abweichende bundesrechtliche Regelungen

Rz. 12 Auch in Freiheitsentziehungsverfahren nach den jeweiligen Landesgesetzen ist § 415 FamFG im Falle einer ausdrücklichen landesrechtlichen Verweisung auf §§ 415 ff. FamFG anzuwenden.[9] Ein entsprechender Verweis ist in den Polizeigesetzen der Länder auch regelmäßig enthalten.[10] Unschädlich ist, wenn landesrechtliche Vorschriften wegen fehlender Anpassung an das FGG-R...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Vorschriften der VV 7003 bis 7006 gelten nur im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeiten innerhalb des Abgeltungsbereichs des RVG (§ 1 Abs. 1). Für sonstige Tätigkeiten des Anwalts gelten diese Vorschriften nicht. Die Vergütung richtet sich dann nach speziellen Regelungen, und wenn diese nicht vorhanden sind, nach den §§ 675, 670 ff. BGB. Rz. 3 Führt der Anwalt die Reise...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Das Einziehen und Weiterleiten von Zahlungen durch den Rechtsanwalt wird weder durch die allgemeinen Verfahrensgebühren (z.B. VV 3305, 3100, 4104 u.a.) noch die Geschäftsgebühren (VV 2300, 2303 u.a.) noch etwa die Grundgebühren (VV 4100, 5100 u.a.) abgegolten. Die darin liegende zusätzliche Verwahrungs- und Verwaltungstätigkeit des Anwalts zählt nicht mehr zur Gebühren...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Begriffsbestimmung

Rz. 2 Für die Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Rats oder einer Auskunft erhält der Anwalt eine Gebühr nach VV 2501 in Höhe von 38,50 EUR. Rz. 3 Zur Beantwortung der Frage, was unter einer Beratung i.S.v. VV 2501 zu verstehen ist, kann auf § 34 zurückgegriffen werden. Die Beratung besteht danach in einem mündlichen oder schriftlichen Rat oder in einer Auskunft. In...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Abweichende Bestimmungen

Rz. 8 Die Vergütung nach VV 3500, 3513 für Beschwerdeverfahren gilt grundsätzlich für sämtliche Arten von Beschwerden, soweit nicht nach VV Vorb. 3.5 i.V.m. Vorb. 3.2 Abs. 2, Vorb. 3.2.1 oder Vorb. 3.2.2 die Vorschriften der VV 3100 ff., 3200 ff. oder 3206 ff. gelten und sofern in VV Teil 3 Abschnitt 5 nichts Abweichendes bestimmt ist. Abweichende Bestimmungen enthält VV Teil...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Ausnahmeregelung

Rz. 1 VV 3325 regelt eine gebührenrechtliche Sonderstellung der aufgeführten Verfahren. VV 3325 bestimmt, dass der Rechtsanwalt in Verfahren nach § 148 Abs. 1 und 2 AktG, § 246a AktG (auch i.V.m. § 20 Abs. 3 S. 4 SchVG), § 319 Abs. 6 AktG (auch i.V.m. § 327e Abs. 2 AktG) oder nach § 16 Abs. 3 UmwG eine Verfahrensgebühr i.H.v. 0,75 statt 1,3 nach VV 3100 erhält. Diese Sonderv...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anwendungsbereich

Rz. 32 Ausdrucke sind nur für den Auslagentatbestand in Nr. 1 von Bedeutung. Bei der Überlassung von elektronischen Dateien (Nr. 2) spielen Ausdrucke keine Rolle. Ausdrucke erfolgen bei Dokumenten bzw. Inhalten, die sich auf einem elektronischen Datenträger befinden, also z.B. auf der Festplatte eines Computers, einer DVD oder einem USB-Stick. Ausdrucke i.S.v. Nr. 1 sind abe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Farbkopien und Farbausdrucke

Rz. 226 Bei Farbkopien oder Farbausdrucken, die eine Dokumentenpauschale i.H.v. 1 EUR bzw. 0,30 EUR statt 0,50 EUR bzw. 0,15 EUR bei Schwarz-Weiß-Kopien oder Schwarz-Weiß-Ausdrucken auslösen (siehe Rdn 44), wird sich im Rahmen der Prüfung der Erstattungsfähigkeit häufig die Frage stellen, ob es ausgereicht hätte, von einem farbigen Original eine Schwarz-Weiß-Kopie anzufertig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XIII. Übergangsrecht, §§ 60, 61

Rz. 86 Probleme in Übergangsfällen BRAGO/RVG stellen sich nicht. Auf den Zeitpunkt des Auftrags wird es hier letztlich nicht ankommen, da die Vergütungsregelung des VV 1009 identisch ist mit der Regelung des § 22 BRAGO. Rz. 87 Probleme in Übergangsfällen des 2. KostRMoG stellen sich ebenfalls nicht, da sich keine Änderungen ergeben.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Rücknahme des Bußgeldbescheids und Neuerlass (Anm. Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 60 Die Regelung in Anm. Abs. 1 Nr. 3 ist mit dem RVG neu aufgenommen worden. Die Rechtsprechung war bereits zur BRAGO entsprechend verfahren.[51] Wird gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt und nimmt die Verwaltungsbehörde daraufhin diesen Bußgeldbescheid zurück, erlässt gleichzeitig aber einen neuen (zutreffenden) Bußgeldbescheid, dann entsteht die Zusätzliche ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Schriftliche Entscheidung mit Einverständnis der Parteien

Rz. 9 Eine Entscheidung durch Urteil ohne mündliche Verhandlung setzt nach § 124 Abs. 2 SGG das Einverständnis der Beteiligten voraus. Um wirksam auf eine Entscheidung mit mündlicher Verhandlung zu verzichten, muss jeder Beteiligte sein Einverständnis klar, eindeutig und grundsätzlich – abgesehen von innerprozessualen Bedingungen wie dem Widerruf eines Vergleichs – vorbehalt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Mit den Verfahrensgebühren nach VV 3317, 3318 ist nur die Tätigkeit des Rechtsanwalts bis zur Aufhebung oder Einstellung des Insolvenzverfahrens abgegolten. In der bis zur Entscheidung über die Restschuldbefreiung anhaltenden Wohlverhaltensphase kann ein Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung (§ 296 InsO) gestellt werden, wenn einer der Versagungsgründe der §§ 29...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift VV 3327 wurde mit Wirkung zum 1.1.2005 durch das Anhörungsrügengesetz redaktionell angepasst. Denn der bisherige Hinweis auf den Zusammenhang mit der Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen und Anwaltsvergleichen ging fehl, da die in VV 3327 a.F. genannten Tätigkeiten nicht im Zusammenhang mit einer solchen Vollstreckbarerklärung vorkommen konnten.[1]...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (1) Verteidigungsabsicht im schriftlichen Vorverfahren

Rz. 41 Eine Anzeige der Verteidigungsabsicht im eigentlichen Sinn kann dann erfolgen, wenn das Gericht nach Einreichung einer Klage keinen frühen ersten Termin gemäß § 275 ZPO anberaumt, sondern vielmehr ein schriftliches Vorverfahren gemäß § 276 ZPO durchführt, im Rahmen dessen der Beklagte seine Verteidigungsbereitschaft anzuzeigen hat, wenn er sich gegen die Klage verteid...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Gläubiger-Vertreter

Rz. 151 Die bloße Aufforderung oder Anmahnung einer noch fehlenden Drittschuldnerauskunft (§ 840 ZPO) löst für den bereits in der Zwangsvollstreckung tätigen Anwalt des Gläubigers keine neue Gebühr VV 3309 aus. Die Tätigkeit wird mit der bereits im Rahmen des Erlasses des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses entstandenen Gebühr abgegolten (keine neue Angelegenheit).[138] N...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Auftrag

Rz. 134 Erforderlich ist, dass der Anwalt den Auftrag der Partei hatte, die Übersendung der Handakte mit gutachterlichen Äußerungen zu verbinden. Dies ist bei der Gebühr nach Anm. zu VV 3400 sorgfältig zu prüfen. Der Auftrag kann zwar auch hier konkludent erteilt werden. Allerdings sind hieran sehr strenge Anforderungen zu stellen. Da es sich für den juristischen Laien um ei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Entstehung bedingt Erstattungsfähigkeit

Rz. 228 Nach § 91 Abs. 1 ZPO hat die unterliegende Partei im Zivilprozess die dem Gegner erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Nach § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO sind die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts der obsiegenden Partei in allen Prozessen zu erstatten.[334] Vergleichbare...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Verfahrenskostenhilfe

Rz. 158 Im Verfahren vor dem BGH kann einem Beteiligten Verfahrenskostenhilfe bewilligt und ein Anwalt oder Patentanwalt beigeordnet werden (§§ 129 ff. PatG); in den Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem BGH kommt allerdings nur die Beiordnung eines dort zugelassenen Anwalts in Betracht. Die Vergütung aus der Staatskasse richtet sich für beide nach den §§ 129 ff. Hat das Gericht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Gegenstandswert

Rz. 88 Der Gegenstandswert des Erinnerungsverfahrens richtet sich grundsätzlich nach den Vorschriften über die Beschwerde (§ 23 Abs. 2 S. 3), also nach dem Interesse des Erinnerungsführers (§ 23 Abs. 2 S. 1). Der Wert ist begrenzt durch den Wert der Hauptsache (§ 23 Abs. 2 S. 2). Die Werte mehrerer Erinnerungen gegen dieselbe Entscheidung sind nach § 22 Abs. 1 RVG, § 45 Abs....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 134 Nach Abs. 3 S. 3 Nr. 1 lässt auch die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins eine volle Terminsgebühr i.H.v. 1,2 gemäß VV 3104 anfallen. Der Sachverständige ist in zivilprozessualer Hinsicht verpflichtet, die Parteien bei seiner Arbeit, d.h. z.B. bei Besichtigungen oder Befragungen, grundsätzlich beizuziehen.[144] Haup...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Terminsgebühr nach Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids

Rz. 106 Beispiel: Es ergeht ein Vollstreckungsbescheid. Nach dessen Zustellung, aber vor Ablauf der Einspruchsfrist, meldet sich der Gegner beim Anwalt des Antragstellers zwecks Erörterung einer gütlichen Einigung. Man einigt sich darauf, den Vollstreckungsbescheid in Rechtskraft wachsen zu lassen, allerdings hieraus nicht zu vollstrecken, da der Antragsgegner zu einer Rate...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Begrenzung der Höhe nach § 15 Abs. 6

Rz. 23 Gemäß § 15 Abs. 6 kommt eine Begrenzung der Gebührenhöhe in Betracht, wenn dem mit der Gesamtvertretung beauftragten Anwalt nur ein geringerer Rahmen zur Verfügung gestanden hätte. Ein solcher Fall dürfte nach dem RVG allerdings nicht mehr vorkommen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Verteilungsverfahren mit mehreren Gläubigern

Rz. 389 Werden Gehaltsforderungen oder ähnliche in fortlaufenden Bezügen bestehende Forderungen (§ 832 ZPO) von mehreren Gläubigern gepfändet und kommt es deshalb zu mehrfachen Hinterlegungen, wird nur ein einheitliches Verteilungsverfahren durchgeführt, in das auch die zukünftigen, noch fällig werdenden Beträge und die entsprechenden Hinterlegungen miteinbezogen werden. Es ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Exequaturverfahren (§ 722 ZPO)

Rz. 34 Gemäß § 722 Abs. 1 ZPO findet aus dem Urteil eines ausländischen Gerichts die Zwangsvollstreckung grds. nur statt, wenn ihre Zulässigkeit in einem ordentlichen Zivilprozess durch ein Vollstreckungsurteil ausgesprochen ist (Exequaturverfahren). In diesem Klageverfahren entstehen im ersten Rechtszug (§ 722 Abs. 2 ZPO) die Gebühren nach VV 3100 ff. (vgl. VV Vorb. 3.1 Abs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Mehrere Auftraggeber

Rz. 40 Vertritt der inländische Anwalt mehrere Auftraggeber, so erhöht sich die Einvernehmensgebühr um jeweils 30 % je weiteren Auftraggeber. Die Einvernehmensgebühr ist eine Geschäftsgebühr und fällt daher unter VV 1008. Rz. 41 Bei der Frage, ob mehrere Auftraggeber vorliegen, kommt es nicht darauf an, wie viele Mandanten der ausländische Anwalt vertritt, da zwischen den Man...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Angelegenheit

Rz. 253 Nur eine Angelegenheit liegt – aus materiell-rechtlichen Gründen – dann vor, wenn der Anwalt zwar mehrere getrennte Vollstreckungsanträge gestellt hat, deren Zusammenfassung aber möglich und geboten gewesen wäre.[252] Denn durch die Zerreißung in mehrere Aufträge verletzt der Anwalt seine Pflichten aus dem Mandatsverhältnis, indem er unnötige Kosten verursacht, die e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Höhe der Gebühr

Rz. 23 In den oben bereits genannten Fällen (siehe Rdn 13 ff.) erhält der Anwalt eine zusätzliche 1,0-Gebühr aus dem Wert des Gegenstands, auf den sich die Einziehung oder verwandte Maßnahme bezieht. Die Höhe der Gebühr ist in allen Instanzen gleich. Eine Differenzierung nach erstinstanzlichen Verfahren und Rechtsmittelverfahren wie in den VV 4143, 4144 ist hier nicht vorges...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Auftraggeber

Rz. 42 Der Auftrag muss im Namen der zu vertretenden Partei erteilt worden sein, also entweder unmittelbar von der Partei selbst oder von dem Verfahrensbevollmächtigten, der im Namen der Partei handelt (§ 164 BGB). Erteilt der Verfahrensbevollmächtigte namens der Partei den Auftrag, so erhält er hierfür keine gesonderte Gebühr mehr. Eine dem früheren § 33 Abs. 3 BRAGO vergle...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Anwaltlich vertretene Gegenpartei

Rz. 123 Ist die Gegenpartei anwaltlich vertreten, so zählen Anwalt und Gegenpartei als ein Gegner i.S.d. Nr. 1 Buchst. b. Auch dann, wenn der Anwalt aufgrund allgemeiner Übung für den Anwalt und die Gegenpartei jeweils eine eigene Kopie (Ausdruck) zur Verfügung stellt, löst diese zweite Kopie (Ausdruck) keine Vergütung nach Nr. 1 Buchst. b aus.[210] Die doppelte Ausfertigung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Anlagen

Rz. 125 Auch Kopien und Ausdrucke von Anlagen zu Schriftsätzen fallen unter Nr. 1 Buchst. b. Keine Notwendigkeit zur Vorlage von Anlagen zu Schriftsätzen besteht aber insbesondere dann, wennmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Zuschlag (VV Vorb. 4 Abs. 4)

Rz. 161 Die Zusätzliche Gebühr entsteht ohne Zuschlag (Anm. Abs. 3 S. 3). Hieraus folgt, dass die einfache Verfahrensgebühr die Berechnungsgrundlage ist und nicht die Verfahrensgebühr mit Zuschlag nach VV Vorb. 4 Abs. 4.[167] Soweit der Ausschluss des Haftzuschlags mit dem 2. KostRMoG aus der Gebührenspalte in den neuen Abs. 3 S. 3 verschoben worden ist, hat dies nur redakti...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Schriftliches Verfahren

Rz. 15 Für das Entstehen der Terminsgebühr im Prozesskostenhilfeverfahren reicht es nicht aus, dass der Rechtsanwalt im Prozesskostenhilfeverfahren an einem schriftlichen Vergleichsabschluss (§ 278 Abs. 6 S. 1 ZPO) mitwirkt, da Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu VV 3104 voraussetzt, dass die Einigung in einem Verfahren mit obligatorischer mündlicher Verhandlung erfolgt. Im Prozesskostenhi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 284 Beauftragt die Partei wegen Differenzen mit dem ursprünglichen Rechtsanwalt für das Hauptverfahren einen anderen Prozessbevollmächtigten, so sind die Mehrkosten dieses Anwaltswechsels nicht i.S.d. § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO notwendig und damit nicht erstattungsfähig.[334] Ebenfalls nicht notwendig und daher nicht erstattungsfähig sind die Mehrkosten, die dadurch entstehen,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Einverständnis des Auftraggebers

Rz. 164 Nr. 2 gilt nur, wenn der Auftraggeber sein Einverständnis erklärt hat. Gestattet der Vorsitzende der Strafkammer dem Verteidiger, dem Angeklagten eine Kopie einer DVD mit Audiodateien zu überlassen, liegt darin nicht das geforderte Einverständnis des Auftraggebers. Eine Dokumentenpauschale entsteht dadurch nicht.[259] Rz. 165 Ein Pflichtverteidiger kann für die Überla...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Keine Anrechnung

Rz. 68 Ausgehend vom Gesetzeswortlaut Anm. zu VV 3305, der bestimmt, dass eine Verfahrensgebühr nach VV 3305 auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens anzurechnen ist, wäre eine Anrechnung nicht vorzunehmen. Rz. 69 Die Anrechnungsregelung bestimmt, dass nur eine nach dem RVG entstandene Verfahrensgebühr erfasst wird. Dies ist gerade nicht gegeben. Vielmehr ist die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (3) Verweisungsantrag

Rz. 43 Nimmt der Rechtsanwalt des Beklagten auf Aufforderung des Gerichts zu einem Verweisungsantrag mit sachlichen Argumenten Stellung und beantragt er eine Verweisung des Rechtsstreits, so hat er eine Verfahrensgebühr nach VV 3100 i.H.v. 1,3 verdient. Denn unstreitig ist der Verweisungsantrag des Prozessbevollmächtigten des Beklagten, der auf eine Entscheidung des Gerichts...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Überlassung

Rz. 169 Unerheblich für die Entstehung der Dokumentenpauschale ist, wie der Rechtsanwalt die Datei gespeichert und überlassen hat. In Betracht kommen als Datenträger z.B. eine CD, eine DVD (vgl. dazu Rdn 38) oder ein USB-Speicherstick. Auch die Art der Überlassung ist gesetzlich nicht geregelt. Die Datei kann z.B. durch E-Mail oder Computer-Fax oder körperlich durch Übergabe...mehr

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