Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Einigungsgebühr

Rz. 45 Soweit im Prozesskostenhilfeverfahren eine Einigung getroffen wird, entsteht eine Einigungsgebühr nach VV 1005, 1006 in Höhe der Verfahrensgebühr (hier: VV 3335), da die Anhängigkeit im Prozessverfahren bereits für die Gebührenreduzierung ausreicht (vgl. Anm. Abs. 1 S. 2 zu VV 1005). Entsprechendes gilt bei einer Einigung im Prozesskostenhilfeverfahren für die Rechtsm...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Gegenstandswert

Rz. 385 Der Gegenstandswert für die Tätigkeit im Verteilungsverfahren gemäß §§ 858 Abs. 5, 872 bis 877, 882 ZPO ergibt sich aus § 25 Nr. 1, 4. Hs. Auf die Erläuterungen zu § 25 wird verwiesen (siehe § 25 Rdn 56 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Familiensachen

Rz. 228 Die für Familiensachen maßgeblichen Bestimmungen finden sich in § 18 Abs. 1 Nr. 21 und in § 18 Abs. 2 Nr. 2 (siehe Rdn 74, 487 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Anrechnung

Rz. 28 Gemäß der Anm. zu VV 3307 hat eine Anrechnung der Verfahrensgebühr des Mahnverfahrens auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens zu erfolgen. Bei Vertretung mehrerer Auftraggeber sowohl im Mahn- als auch im Streitverfahren hat die Anrechnung der nach VV 1008 erhöhten Verfahrensgebühr zu erfolgen.[40] a) Durchführung der Anrechnung Rz. 29 Eine An...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Erstattungsfragen

Rz. 18 Zu Erstattungsfragen im Zusammenhang mit den Gebühren nach VV Teil 6 Abschnitt 4 wird auf die Ausführungen zu VV Vorb. 6.4 und die dortigen Verweise hingewiesen (siehe VV Vorb. 6.4 Rdn 28 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Prozesskostenhilfe

Rz. 21 Ist der Anwalt in den in VV Vorb. 3.3.3 aufgeführten Fällen im Wege der VKH beigeordnet, wird hiervon auch die Terminsgebühr erfasst (vgl. auch § 48 Abs. 2, 5).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Mitwirkung des Gerichts

Rz. 16 Ergänzt wird ferner, dass die Gebühr bei einer Einigung mit oder ohne Mitwirkung des Gerichts anfällt. Damit ist eindeutig, dass eine Beteiligung des Gerichts gleich welcher Art am Zustandekommen der Einigung nicht erforderlich ist. Umgekehrt schließt eine Mitwirkung des Gerichts beispielsweise in Form eines Beschlussvorschlags oder der Vermittlung zwischen den Beteil...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Familiensache, die nur die Erteilung einer Genehmigung oder die Zustimmung des Familiengerichts zum Gegenstand hat, oder Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, in dem lediglich ein Antrag gestellt und eine Entscheidung entgegengenommen wird

1. Überblick Rz. 113 Dadurch, dass Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit im Gegensatz zur BRAGO nicht mehr gesondert geregelt sind (früher: Geschäftsgebühr nach § 118 BRAGO, sofern keine gesonderten Regelungen bestanden), sondern ebenfalls die Gebühren nach VV 3100 ff. auslösen (siehe vormalige Überschrift zu VV Teil 3), würde der Anwalt auch in diesen Verfahren bereits ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Vollstreckung von Endentscheidungen und verfahrensabschließenden Entscheidungen (§§ 81 ff. FamFG)

a) Gebühr Rz. 76 VV Vorb. 3.3.3 Abs. 1 Nr. 2 erfasst auch die Vollstreckung von Endentscheidungen und verfahrensabschließenden Entscheidungen gemäß §§ 81 ff. FamFG. Auch hier richten sich die Gebühren nach VV 3309 f., VV Teil 1. Diese Entscheidungen werden jedoch nicht nach einheitlichen Bestimmungen vollstreckt, sondern das FamFG verweist seinerseits wiederum überwiegend auf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Tätigkeit im einstweiligen Rechtsschutz (Anm. Nr. 6 zu VV 3311)

Rz. 48 Es wird auf die obigen Erläuterungen zur Zwangsversteigerung (siehe Rdn 17) verwiesen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Pauschgebühr

Rz. 79 Die Vorschrift des § 51 (Bewilligung einer Pauschgebühr) ist anwendbar. Nach § 51 Abs. 1 ist in Freiheitsentziehungs- und Unterbringungssachen sowie in Verfahren über freiheitsentziehende Unterbringungen und freiheitsentziehende Maßnahmen nach § 151 Nr. 6 und 7 FamFG dem gerichtlich bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalt auf Antrag eine Pauschgebühr zu bewilligen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Umfang des Anspruchs

Rz. 82 Die Beiordnung des Anwalts erstreckt sich – ebenso wie in Strafsachen – auf das gesamte Verfahren. Einer gesonderten Beiordnung für das Beschwerdeverfahren bedarf es nicht.[60]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gegenstandswert

Rz. 127 Der Gegenstandswert ergibt sich aus § 25 Nr. 1 (Vollstreckungsforderung).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 49 Grundsätzlich ist in VV 3305 bis 3308 geregelt, welche Gebühren für den im Mahnverfahren tätigen Rechtsanwalt anfallen. Es kann also auf die dortige Kommentierung verwiesen werden. Hier sollen nur einige Besonderheiten behandelt werden, die im Mahnverfahren zum Entstehen einer Verfahrensgebühr nach VV 3100 führen können.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) § 181 GVG und § 4 Abs. 3 JVEG

Rz. 71 VV 3500 ist auch auf Beschwerden nach § 181 GVG gegen die Verhängung eines Ordnungsmittels anwendbar. Das Gleiche gilt für die Beschwerde nach § 4 Abs. 3 JVEG (siehe dazu auch Rdn 11).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Mehrkosten bei Verlegung der Kanzlei, VV Vorb. 7 Abs. 3 S. 2

Rz. 7 Mehrkosten, die aus der Verlegung der Kanzlei resultieren, kann der Anwalt nicht ersetzt verlangen. Nach Verlegung seiner Kanzlei erhält er Reisekosten nach den VV 7003 bis 7006 nur insoweit, als sie auch vom ursprünglichen Kanzleisitz angefallen wären (siehe VV Vorb. 7 Rdn 58, auch zur Ausnahme beim Pflichtverteidiger).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahren nach VV Teil 3

Rz. 122 Auch die Gebühr nach Anm. zu VV 3400 gilt nur für Angelegenheiten des VV Teils 3. Insoweit gilt das Gleiche wie zu VV 3400 (siehe Rdn 16 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Hinterlegung einer Sicherheit

Rz. 80 Hinterlegt der Prozessbevollmächtigte eine Sicherheit zur Abwendung der Zwangsvollstreckung, ist die dadurch anfallende Hebegebühr grundsätzlich erstattungsfähig.[70]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Nach VV 3405 reduzieren sich die Gebührensätze der Verfahrensgebühren der VV 3400, 3401, 3403 im Falle der vorzeitigen Erledigung. Die Vorschrift ist der VV 3101 Nr. 1 nachgebildet, sodass ergänzend auf die dortige Kommentierung Bezug genommen werden kann. Wegen der Einzelheiten siehe im Übrigen die Kommentierung zu den jeweiligen Verfahrensvorschriften. Wegen des Zusa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Terminsgebühr (VV 6301)

a) Teilnehme an einem gerichtlichen Termin Rz. 38 Das Gericht hat die Person, der die Freiheit entzogen bzw. die untergebracht werden soll, nach §§ 420, 319, § 167 i.V.m. § 319 FamFG mündlich zu hören. Nimmt der Anwalt an diesem Termin teil, so erhält er hierfür eine Terminsgebühr nach VV 6301. Diese Gebühr erhält er auch dann, wenn er lediglich an einem Termin teilnimmt, in ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Überlassung von elektronisch gespeicherten Dateien oder deren Bereitstellung zum Abruf (Nr. 2)

1. Allgemeines Rz. 156 Durch das 2. KostRMoG ist die Dokumentenpauschale für die Übermittlung elektronischer Dokumente ab 1.8.2013 von 2,50 EUR auf 1,50 EUR pro übermittelter Datei ermäßigt worden. Diese auch für die Gerichtskostengesetze geltende Senkung (GNotKG-KostVerz. 31000, GKG-KostVerz. 9000, FamGKG-KostVerz. 2000) soll bei den Gerichtskosten einen Anreiz schaffen, ver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 85 VV Vorb. 2.3. Abs. 5 entspricht im Wesentlichen der Regelung des Abs. 4. Wegen der Besonderheiten der Verfahren nach der WBO hat der Gesetzgeber diesen Fall gesondert geregelt. Auch hier rückt der Gesetzgeber von einem ermäßigten Gebührenrahmen bei Vorbefassung ab und führt die Gebührenanrechnung ein. Entsprechend anzuwenden ist Abs. 5 in Verfahren nach der WDO.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 46. Handlungen, nicht vertretbare Handlungen (§ 888 ZPO, § 18 Abs. 1 Nr. 13)

a) Familiensachen Rz. 228 Die für Familiensachen maßgeblichen Bestimmungen finden sich in § 18 Abs. 1 Nr. 21 und in § 18 Abs. 2 Nr. 2 (siehe Rdn 74, 487 ff.). b) Verfahren Rz. 229 Erfüllt der Schuldner seine Verpflichtung zur Vornahme einer unvertretbaren Handlung nicht, kann der Gläubiger gemäß § 888 Abs. 1 ZPO beim Prozessgericht des ersten Rechtszuges Antrag auf Verhängung v...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Gegenstandswert

Rz. 54 Der Gegenstandswert der Gebühr bemisst sich wiederum danach, ob die Tätigkeit im Termin sich auf den gesamten Verfahrensgegenstand beschränkt oder nur auf einen Teil hiervon.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Abgeltungsbereich

Rz. 20 Abgegolten wird auch hier die gesamte Tätigkeit des Anwalts, einschließlich der Entgegennahme der Information, der Vorbereitung des Termins, eventuell erforderlicher Schriftwechsel sowie die Teilnahme und die Berichterstattung an den Auftraggeber oder dessen Vertreter.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Rechtsbeschwerdeverfahren

Rz. 58 Im Rechtsbeschwerdeverfahren kommt eine Zusätzliche Gebühr ebenfalls in Betracht. Wird das Rechtsbeschwerdeverfahren außerhalb der Hauptverhandlung eingestellt, muss daher ebenfalls entsprechend Anm. Abs. 1 Nr. 1 eine Zusätzliche Gebühr anfallen.[50]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Verhandlungen mit dem Ziel der Aufhebung des Verfahrens (Anm. Nr. 6 zu VV 3311)

Rz. 49 Es wird auf die obigen Erläuterungen zur Zwangsversteigerung (siehe Rdn 21) verwiesen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Einigungsgebühr bei gütlicher Erledigung (§ 802b ZPO)

Rz. 559 Für die Erstattung der durch eine gütliche Erledigung entstandenen Einigungsgebühr (zur Entstehung der Einigungsgebühr bei gütlicher Erledigung vgl. zunächst Rdn 531 ff.) gelten die Erl. Rdn 538 ff. entsprechend.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Zusätzliche Verfahrensgebühr (VV 5116)

Rz. 26 Im Rechtsbeschwerdeverfahren kann weiterhin eine zusätzliche Verfahrensgebühr bei Einziehung und verwandten Maßnahmen nach VV 5116 anfallen. Rz. 27 Die Höhe der Gebühr nach VV 5116 beläuft sich auch im Rechtsbeschwerdeverfahren nur auf 1,0. Eine Erhöhung ist hier nicht vorgesehen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Sonstige Vertreter

Rz. 12 Auf die Vertreter sonstiger Beteiligter, also Rechtsanwälte von dritten Personen, ist VV 4142 im Umfang der VV Vorb. 4 Abs. 1 entsprechend anwendbar.[13]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Verfahren nach dem Gesetz zur Demonstration der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. g)

1. Anwendungsbereich Rz. 79 VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. g führt die VV Vorb. 3.2.1 Nr. 10 a.F. fort, die eingeführt worden war durch Art. 6[20] des Gesetzes zur Demonstration der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid vom 17.8.2012, in Kraft getreten am 24.8.2012 (Kohlendioxid-Speicherungsgesetz – KSpG), und beinhaltet eine gebührenrechtliche Sonderregelung für das Beschwe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verfahren

Rz. 118 Auch im Strafprozess kommt eine Erstattung der Anwaltsvergütung in Betracht. Die Kostenfestsetzung folgt gemäß § 464b S. 3 StPO den Vorschriften der ZPO, also den §§ 103 ff. ZPO .mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Einigungs- und Erledigungsgebühr

Rz. 25 Möglich ist auch der Anfall einer Einigungsgebühr nach VV 1000 oder einer Erledigungsgebühr (VV 1002). Die Gebühr entsteht gem. VV 1006 in Höhe der konkret bestimmten Verfahrensgebühr nach VV 3330.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verfahren über Vollstreckungsschutz

aa) Gerichtliche Verfahren Rz. 417 Bei den in § 18 Abs. 1 Nr. 6 genannten Verfahren handelt es sich um gerichtliche Verfahren auf Gewährung von Vollstreckungsschutz. Der Vollstreckungsaufschub, den der Gerichtsvollzieher z.B. gemäß § 765a Abs. 2 ZPO gewähren kann, fällt daher nicht darunter. Jedes dieser verschiedenen Verfahren stellt eine besondere Angelegenheit dar, in dem ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 327 Bei Klageänderungen muss danach unterschieden werden, ob wirtschaftlich ein neuer selbstständiger Gegenstand eingeführt wird und sich damit der Gegenstandswert erhöht oder ob sich der Gegenstand wirtschaftlich betrachtet nicht ändert und damit keine Werterhöhung eintritt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 10. Anerkenntnis bezüglich der Hauptsache, Streit über Kosten

Rz. 203 Sofern der Beklagte im Termin die Hauptforderung anerkennt, dies jedoch unter Protest gegen die Kostenlast, fällt die Terminsgebühr gleichwohl i.H.v. 1,2 aus dem Wert der Hauptsache an, da sie bereits mit Beginn des Termins entsteht und es auf die spätere Antragstellung nicht mehr ankommt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines, VV 5101, 5103, 5105

Rz. 1 Die VV 5101, 5103, 5105 regeln die Höhe der Verfahrensgebühren im vorbereitenden Verfahren. Die Verfahrensgebühren sind gestaffelt nach der Höhe des Bußgeldes. Soweit – was im vorbereitenden Verfahren bei Beauftragung des Anwalts die Regel ist – die Höhe des Bußgeldes noch nicht feststeht, ist VV Vorb. 5.1 Abs. 2 anzuwenden (siehe VV Vorb. 5.1 Rdn 2 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Mehrere Hauptverhandlungstermine am selben Tag

Rz. 9 Finden dagegen an demselben Tag mehrere Hauptverhandlungstermine statt, fällt die Gebühr der VV 4132 nur einmal an.[2] Die Gebühr entsteht je Verhandlungstag, nicht je Termin.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Vorschuss

Rz. 22 Auf Antrag kann der Rechtsanwalt gemäß § 47 in entsprechender Anwendung des § 55 von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle auch einen angemessenen Vorschuss festsetzen lassen.[18]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Rechtsschutzversicherung

Rz. 37 Die Gebühren nach VV 3329, 3332 sind grundsätzlich auch vom Versicherungsschutz erfasst. Hier kann sich allerdings eine Obliegenheitsverletzung ergeben, wenn es dem Versicherungsnehmer ohne Nachteile zumutbar war, die Rechtskraft in der Hauptsache abzuwarten.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Sonderfälle der VV 3514

Rz. 43 Eine Sonderregelung enthält VV 3514 für Beschwerdeverfahren gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Anordnung eines Arrests, des Antrags auf Erlass eines Beschlusses zur Europäischen Kontenpfändung oder des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, wenn das Beschwerdegericht eine mündliche Verhandlung anberaumt (siehe hierzu die Kommentierung zu VV 3514).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Erledigung

Rz. 94 Soweit im Termin eine Erledigung i.S.d. VV 1002 erzielt wird, gilt das Gleiche wie bei Abschluss einer Einigung (siehe Rdn 81).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Erledigung im Gerichtsverfahren

Rz. 19 Erledigt sich eine Angelegenheit, in der der Rechtsanwalt eine Betragsrahmengebühr erhält, im Gerichtsverfahren, gilt Folgendes: a) Klageverfahren ohne Vorbefassung Rz. 20 War die Angelegenheit besonders umfangreich und schwierig und hatte eine überragende Bedeutung für den Mandanten, so dass die Verfahrensgebühr nach VV 3102 in Höhe der Höchstgebühr anfällt, so entsteh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Einziehung, gleichstehende Rechtsfolgen nach § 439 StPO, die Abführung des Mehrerlöses oder eine diesen Zwecken dienende Beschlagnahme

1. Allgemeines Rz. 13 Richtet sich die Tätigkeit des Anwalts auf so entsteht die zusätzliche Verfahrensgebühr nach VV 4142. 2. Sachl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Aufhebungsvertrag

Rz. 82 Regeln die Parteien eines Abmahnprozesses die Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Vergleichswege, beseitigt dies die Ungewissheit darüber, ob und wann das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber einseitig beendet werden kann. Zudem ist jedenfalls der Gebührentatbestand der Anm. Abs. 2 erfüllt.[60]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Erledigungsgebühr, VV 1002, 1003

Rz. 560 Soweit in Verfahren des Verwaltungszwanges eine Einigungsgebühr wegen des öffentlich-rechtlichen Charakters nicht in Betracht kommt, kann neben der Gebühr für die Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung eine Erledigungsgebühr nach VV 1002, 1003 entstehen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Anwendungsbereich und Entstehung

Rz. 1 Unter den Voraussetzungen der VV Vorb. 3 Abs. 3 entsteht in den in VV 3500 genannten Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren nach VV 3513 auch eine Terminsgebühr. Deren Höhe beläuft sich auf 0,5. Die Gebühr entsteht unter den Voraussetzungen der VV Vorb. 3 Abs. 3. Anm. Abs. 1 zu VV 3104 (schriftliches Verfahren pp) ist nicht anwendbar. Siehe im Einzelnen hierzu die Kommen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Arrest und Einstweilige Verfügung

Rz. 5 Er umfasst auch den Bereich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, aber auch generell die Vollstreckung aus Entscheidungen zum einstweiligen Rechtsschutz. Letzteres ergibt sich sowohl aus der allgemein gehaltenen Überschrift des Unterabschnitts 3 als auch aus der Gesetzesbegründung.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Pauschgebühr (§ 42)

Rz. 23 Sofern der Gebührenrahmen nicht ausreicht, um die Tätigkeit des Anwalts angemessen zu vergüten, kann er nach § 42 eine Pauschgebühr beantragen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Beweislast

Rz. 11 Da es sich bei VV 2301 um einen Ermäßigungstatbestand der VV 2300 aufgrund einer Beschränkung des Auftrags handelt, liegt die Beweislast für diese Ermäßigung beim Mandanten. Der Anwalt muss den Geschäftsauftrag nachweisen. Der Mandant muss demgegenüber nachweisen, dass der Geschäftsauftrag auf ein Schreiben einfacher Art beschränkt war.mehr