Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Anspruchshemmung

a) Bedeutung Rz. 57 Ein frei von Einwendungen bestehender Zahlungsanspruch lässt sich gleichwohl nicht durchsetzen, wenn und soweit der Schuldner berechtigt ist, dessen Erfüllung zu verweigern. Während dieser Gesichtspunkt im allgemeinen Schuldrecht eine erhebliche Rolle spielt, hat er bei dem gesetzlichen Vergütungsanspruch des Anwalts gegen die Staatskasse nur eine untergeo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Verfahren nach Art. 20 der VO (EG) Nr. 1896/2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens

Rz. 74 Zum Verfahren auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls zählt auch das Verfahren auf dessen Überprüfung.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Anrechnung der Geschäftsgebühr VV 2303

Rz. 35 Kommt es nach dem Güte- oder Schlichtungsverfahren zum Rechtsstreit oder einem anderen gerichtlichen Verfahren nach VV Teil 3, so wird nach VV Vorb. 3 Abs. 4 auch die Geschäftsgebühr nach VV 2303 auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden Verfahrens gemäß VV Teil 3 angerechnet. Rz. 36 Da hier gegebenenfalls außergerichtlich mehrere Geschäftsgebühren anfallen können (...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Verfahren auf Prozess- und Verfahrenskostenhilfe (S. 2)

Rz. 10 Eine besondere Regelung ist in S. 2 für die Terminsgebühr in einem Verfahren über die Prozesskostenhilfe vorgesehen. Dies gilt auch für Verfahren über Verfahrenskostenhilfe (§ 12 S. 1). Rz. 11 Die Entstehung einer Terminsgebühr im Prozess- oder Verfahrenskostenhilfeverfahren ergibt sich auch hier aus VV Vorb. 3 Abs. 3. Die Gebühr richtet sich gemäß S. 2 nach der Termin...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Musterkläger

Rz. 52 Der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts gegenüber dem Musterkläger bleibt unberührt (§ 41a Abs. 1 S. 5). Die vom Musterkläger selbst geschuldete Vergütung bleibt dem Rechtsanwalt in voller Höhe erhalten. Es haben keine Anrechnungen oder ähnliches im Verhältnis zur besonderen Gebühr nach § 41a stattzufinden.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Fälligkeit und Verjährung

1. Fälligkeit Rz. 130 Die Fälligkeit der Pauschvergütung richtet sich nicht nach der allgemeinen Vorschrift des § 8. Dies ist aus der Natur der Sache heraus ausgeschlossen. Eine Pauschvergütung kann nur aufgrund einer umfassenden Betrachtung des gesamten Verfahrens bewilligt werden. Diese ist aber erst möglich nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens oder rechtskräftigem...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Abschluss einer Zahlungsvereinbarung (Anm. Abs. 1 S. 1b)

Rz. 121 Durch die Änderung der Anm. zu VV 1000 wird klargestellt, dass auch die Mitwirkung am Abschluss einer Vereinbarung, durch den die Erfüllung eines Anspruchs bei gleichzeitigem vorläufigen Verzicht auf die gerichtliche Geltendmachung geregelt wird (1. Alt) oder durch den, wenn bereits ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel vorliegt, ein vorläufiger Verzicht auf d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Berechnung der Restforderung in Angelegenheiten nach VV Teil 4–6 (Abs. 3)

1. Anrechnung auf die Pflichtverteidigergebühren (Abs. 3 S. 1) a) Zahlungen und Vorschüsse Rz. 46 Nach Abs. 3 S. 1 sind Zahlungen und Vorschüsse anzurechnen. Unter Zahlungen sind Leistungen auf fällige Vergütungsansprüche (§ 8), etwa aus einem Wahlverteidigervertrag, zu verstehen. Vorschüsse wiederum sind Leistungen vor Fälligkeit auf bereits entstandene oder noch entstehende ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Geltungsumfang der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

a) Bewilligungsbeschluss Rz. 11 Ausgangspunkt der Betrachtung, für welche Interessenwahrnehmung des Anwalts zugunsten der bedürftigen Partei die Staatskasse aufzukommen hat, ist der Beschluss über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Dieser ist für das Festsetzungsverfahren (§ 55) bindend (§ 55 Rdn 155), auch wenn die Bewilligung überhaupt nicht hätte beschlossen werden dü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Vollstreckungsschutz (§§ 765a, 851a, 851b, 1084 Abs. 1 ZPO)

a) Interesse des Schuldners Rz. 86 Bei einem Vollstreckungsschutzantrag ist der Gegenstandswert nach § 3 ZPO zu bestimmen. Maßgebend ist das Interesse des Schuldners an einer zeitlich begrenzten Verhinderung der Zwangsvollstreckung.[125] Auf den Hauptsachewert kommt es nicht an.[126] Rz. 87 Das Ziel eines Vollstreckungsschutzantrags gem. § 765a ZPO ist im Regelfall nicht die v...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Rechtsbehelfe des Anwalts

1. Übersicht Rz. 58 Berücksichtigt das Gericht die Abtretung nicht und verweigert es die Auszahlung des Kostenerstattungsanspruchs, so kann der Anwalt hiergegen aus eigenem Recht vorgehen, da er in seinen Rechten betroffen ist. Strittig ist, welcher Rechtsbehelf ihm zusteht. Die Auffassungen reichen dabei vom Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach Art. XI § 1 KostenRÄndG 1...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Einzelne Kostengruppen

a) Kosten für Post und Telekommunikation Rz. 35 Werden die Gebühren – wie bei der Prozesskostenhilfevergütung – aus der Staatskasse gezahlt, bestimmt Anm. Abs. 2 zu VV 7002, dass für die Berechnung der Post- und Telekommunikationspauschale (20 %-Satz) die gezahlten Gebühren der Gebührentabelle des § 49 maßgebend sind. Die Pauschale berechnet sich also nicht nach den Gebühren ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Regelungsbereich

Rz. 1 § 32 ergänzt den sich aus § 23 Abs. 1 ergebenden allgemeinen Grundsatz, wonach sich die Gebühren des Rechtsanwalts im gerichtlichen Verfahren und außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, insoweit der Gegenstand gerichtlich gemacht werden könnte, nach dem für die Gerichtsgebühren geltenden Wert richten. 1. Bindung an die gerichtliche Wertfestsetzung Rz. 2 Die Vorschrift ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Zusammenrechnung (Abs. 1)

1. Dieselbe Angelegenheit Rz. 7 Voraussetzung für eine Zusammenrechnung ist, dass der Anwalt in derselben Angelegenheit tätig geworden ist. Der Begriff der Angelegenheit ist in den §§ 15 ff. geregelt (siehe § 15 Rdn 23 ff.). Bei verschiedenen Angelegenheiten wird niemals addiert; hier sind die Gebühren vielmehr unabhängig voneinander aus den jeweiligen Gegenstandswerten zu er...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Besondere Angelegenheit

Rz. 30 Erinnerungen gegen Entscheidungen des Rechtspflegers gelten grundsätzlich als gesonderte Angelegenheiten. Vergütet werden diese Erinnerungsverfahren nach VV 3500. Soweit allerdings mehrere Erinnerungen gegen den Kostenansatz oder die Kostenfestsetzung geführt werden, stellen diese insgesamt nur eine Angelegenheit dar (§ 16 Nr. 10). Siehe hierzu § 16 Rdn 211 ff.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Festsetzungsantrag des Auftraggebers

Rz. 50 Stellt der Auftraggeber den Festsetzungsantrag, so ist derjenige Anwalt oder diejenige Sozietät (gegebenenfalls auch eine überörtliche Sozietät) Antragsgegner, dessen oder deren Vergütungsanspruch der Auftraggeber überprüft wissen will.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verfahrensgebühr (VV 6203)

Rz. 6 Nach VV 6203 erhält der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit in gerichtlichen Disziplinarverfahren oder berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht im ersten Rechtszug eine Verfahrensgebühr i.H.v. 55 EUR bis 352 EUR (Mittelgebühr 203,50 EUR). Die Höhe der Gebühr setzt der Rechtsanwalt im Einzelfall nach § 14 Abs. 1 fest. Zur Zubilligung der Höchstgeb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Der Rechtsbehelf der Erinnerung (Abs. 1) 1. Anfechtungsberechtigung a) Rechtsanwalt und Staatskasse Rz. 4 Erinnerungsberechtigt sind der gerichtlich beigeordnete oder gerichtlich bestellte und der im Wege von Beratungshilfe tätig gewesene Anwalt sowie dessen Rechtsnachfolger (siehe Rdn 6),[5] der als Antragsteller eine Zahlung aus der Staatskasse begehrt hat, sowie der Vertr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / gg) Anrechnung bei mehreren Mahnverfahren nach Verbindung zu einem Klageverfahren

Rz. 51 In dem Fall, in dem in mehreren Mahnverfahren mehrere Mahnverfahrensgebühren entstehen und nach Widerspruch hiergegen das Verfahren zu einem verbunden wird, erfolgt eine Anrechnung ebenfalls nur dann, wenn es sich um identische Gegenstandswerte handelt. Um zu einer korrekten Anrechnung zu gelangen, ist es allerdings erforderlich, zu ermitteln, welche Forderung des Mah...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Entscheidung über Reisekosten oder Auslagen

Rz. 27 Entscheidet die Verwaltungsbehörde nach § 46 Abs. 2 über die Notwendigkeit von Reisekosten oder Auslagen, so ist im Rahmen der Beschwer ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung seitens des bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalts möglich.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Beteiligte und Antragsberechtigung

a) Anwalt und Staatskasse Rz. 13 Beteiligte im Festsetzungsverfahren gem. § 55 sind nur der beigeordnete oder bestellte Rechtsanwalt und die Staatskasse,[19] zumal die Vergütungsfestsetzung für andere Personen keine Rechtskraftwirkung entfaltet.[20] Der Vertreter der Staatskasse ist im Festsetzungsverfahren ein mit eigenen Rechten ausgestatteter Beteiligter. Er kann sich auf ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Verfahren

a) Keine Geltung von § 57, § 62 OWiG Rz. 28 Abs. 4 enthält keine Bestimmungen über die Ausgestaltung des Verfahrens über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung (z.B. Form, Frist, Inhalt und Abhilfemöglichkeit). Aus der Gesetzbegründung ergibt sich lediglich, dass Abs. 4 nach dem Vorbild des § 57 den Rechtsbehelf gegen Entscheidungen der Justizbehörde regeln soll.[23] Wird d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Berufung ist begründet und anschließend zurückgenommen worden

Rz. 64 War die Berufung bereits begründet worden, bevor sie zurückgenommen wurde, ist wiederum zu differenzieren. Es kommt darauf an, welche Tätigkeit der Anwalt des Berufungsbeklagten entfaltet hat. Rz. 65 Hatte der Anwalt des Berufungsbeklagten noch keinen Zurückweisungsantrag gestellt, ist nur die Gebühr nach VV 3200, 3201 Anm. Abs. 1 Nr. 1 entstanden und somit auch nur di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Prozess-/Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren

Rz. 157 Gericht des ersten Rechtszugs i.S.v. § 11 Abs. 1 S. 1 ist bei einem isolierten Prozesskostenhilfeantrag das Gericht, bei dem das Prozesskostenhilfegesuch eingereicht wurde.[105]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Form

Rz. 158 Erforderlich ist ein Antrag, der schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle gegeben werden kann (Abs. 6). Der Antrag unterliegt nicht dem Anwaltszwang, auch dann nicht, wenn das Verfahren vor dem LG oder dem OLG oder einem obersten Bundesgericht stattfindet (Abs. 6).mehr

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AnwaltKommentar RVG / A. Vergütungsregelungen im BerHG

I. Vergütung der Beratungsperson (§ 8 BerHG) 1. Anwendung des RVG Rz. 1 § 8 BerHG regelt die Vergütung der Beratungsperson und verweist in Abs. 1 für alle Beratungspersonen auf das RVG. Die Vergütung in Beratungshilfesachen richtet sich einheitlich für alle Beratungspersonen nach den Vorschriften des RVG. Dies gilt nicht nur hinsichtlich derjenigen Vorschriften, die die Vergüt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Form

Rz. 27 Der Antrag bedarf keiner Schriftform. Er kann auch zu Protokoll der Geschäftsstelle des OLG erklärt werden. Der Antrag kann auch in der mündlichen Verhandlung gestellt werden.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahrensgebühr, VV 3200, 3201

Rz. 6 Nach VV 3200 erhält der Rechtsanwalt in Verfahren vor dem FG eine 1,6-Verfahrensgebühr. Endigt der Auftrag vorzeitig, so erhält der Rechtsanwalt nach VV 3201 eine 1,1-Verfahrensgebühr. Rz. 7 Dies gilt auch in Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 3 FGO .[2] VV Vorb. 3.2.1 Nr. 1 bestimmt, dass sich die Gebühren in Verfahren vor dem Finanzgericht nach V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Verweisung von einem Arbeitsgericht an ein anderes Gericht

Rz. 50 Die gleichen Grundsätze gelten, wenn vom Arbeitsgericht an ein anderes Gericht (z.B. Finanzgericht oder Verwaltungsgericht) verwiesen wird.[27]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Umfang der Angelegenheit

Rz. 4 Jedes einzelne Vollstreckungsverfahren stellt auch in Strafsachen eine gesonderte Angelegenheit i.S.d. § 15 dar. Wird z.B. ein Verfahren auf Widerruf der Strafaussetzung eingeleitet, die Bewährung jedoch nicht widerrufen und kommt es dann später zu einem erneuten Verfahren auf Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung, dann entstehen die Gebühren insgesamt zweimal. Rz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Gerichtskosten

Rz. 225 Der Abschluss einer Einigung ist durch die Gerichtsgebühren des jeweiligen Verfahrens nach dem GKG-KostVerz. oder FamGKG-KostVerz. abgegolten. Rz. 226 Soweit die Parteien das Verfahren durch einen Vergleich endgültig erledigen, reduzieren sich die Gerichtsgebühren nach GKG-KostVerz. 1211 Nr. 3, 1222 Nr. 3, 1232 Nr. 3. Wieso hier nach wie vor auf einen "Vergleich" abge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Zur entsprechenden Anwendung auf andere Auslagen und Aufwendungen

a) Auslagen nach VV Teil 7 Rz. 64 Die Unsicherheit des beigeordneten oder bestellten Anwalts bei seiner Einschätzung, ob beabsichtigte Auslagen auch von der Staatskasse als erforderlich angesehen werden oder ob diese sich womöglich auf den Standpunkt stellen wird, diese Auslagen bräuchte sie mangels Erforderlichkeit nicht zu ersetzen, ist zwar in Abs. 2 S. 1 anhand der Reisek...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Beschwerde- und Erinnerungsverfahren

Rz. 346 Der Gegenstandswert richtet sich in der Beschwerde nach § 23 Abs. 2 S. 1 und im Erinnerungsverfahren nach § 23 Abs. 2 S. 3 i.V.m. S. 1. Maßgebend ist der mit der Beschwerde oder Erinnerung per Saldo geltend gemachte Mehr- oder Minderbetrag. Wer die Beschwerde führt, ist unerheblich.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Vergütungsfestsetzungsverfahren

Rz. 72 Für das Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 gilt Nr. 10 entsprechend[21] (zu den hier gegebenen Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln siehe § 11 Rdn 277 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gerichtliche Anordnungen nach § 758a ZPO und §§ 90, 91 Abs. 1 FamFG (Nr. 1)

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Weitere Geschäftsgebühr in einem behördlichen Verfahren

Rz. 42 In Betracht kommt auch eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf eine weitere Geschäftsgebühr, nämlich z.B. dann, wenn der Anwalt den Rechtsuchenden zunächst außergerichtlich im Verwaltungsverfahren vertritt und anschließend im Nachprüfungsverfahren. Die Vorschrift des § 17 Nr. 1a gilt auch in der Beratungshilfe; es liegen daher auch hier zwei gesonderte Angelegenheiten...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Gerichtliche Terminswahrnehmung

Rz. 25 Hat der Prozessbevollmächtigte für seinen Auftraggeber einen gerichtlichen Termin wahrgenommen, so ist für ihn damit die volle Verfahrensgebühr nach VV 3324 bis 3327, 3334 bzw. 3335 in Höhe von 0,75 bzw. 1,0 entstanden. Zudem entsteht noch eine Terminsgebühr nach VV Vorb. 3.3.6 S. 2 bzw. nach VV 3332, aber nur in den Fällen der VV 3324 bis 3330. Rz. 26 Endet der ihm er...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Geschäftsreisen des beigeordneten oder bestellten Anwalts

a) Geschäftsreisen zu auswärtigen Terminen Rz. 9 Grundsätzlich kann ein Anwalt Reisekosten nach VV 7003–7006 abrechnen, wenn er eine Geschäftsreise durchführt. Eine Geschäftsreise liegt vor, wenn das Reiseziel außerhalb der Gemeinde liegt, in der sich die Kanzlei oder die Wohnung des Anwalts befindet (dazu VV Vorb. 7 Abs. 2).[15] Aus § 46 Abs. 1 ergibt sich aber die zusätzlic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Gegenstandswert

Rz. 101 Der Geschäftswert in den Beschwerden gegen den Hauptgegenstand einer Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die nicht Familiensache ist, richtet sich nach dem GNotKG. Rz. 102 Für das Beschwerdeverfahren ist § 61 GNotKG heranzuziehen, der dem Wortlaut des § 40 FamGKG entspricht. Nach § 61 GNotKG bestimmt sich der Geschäftswert nach den Anträgen des Rechtsmitte...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Notwendiger Antragsinhalt

a) Auslegung Rz. 39 Hat der Anwalt sich entschieden, trotz anderer Optionen oder daneben einen Antrag nach Abs. 1 S. 1 zu stellen, muss er dies eindeutig verlautbaren. Das gilt insbesondere dann, wenn mehrere Möglichkeiten offensichtlich sind und der Anwalt zugleich andere Anträge stellt, die Verfahrenskosten zum Gegenstand haben. Für die Geschäftsstelle des Gerichts, die den...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Hinweispflicht zur Beratungshilfe

I. Zivil- und berufsrechtliche Hinweispflichten Rz. 11 Ist für den Anwalt zu erkennen, dass beim Rechtsuchenden die Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe gegeben sind, so muss er ihn auf die Möglichkeit der Beratungshilfe hinweisen.[8] Dies ist eine zivilrechtliche Nebenpflicht im Sinne von § 241 Abs. 2 BGB. Eine berufsrechtliche Hinweispflicht ergibt sich au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verfahrensgebühr (VV 5113)

Rz. 7 Für das Verfahren über die Rechtsbeschwerde erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr nach VV 5113. Rz. 8 Eine entsprechende Anwendung auf andere Verfahren, wie z.B. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nicht zulässig.[2] Rz. 9 Die Verfahrensgebühr ist eine Pauschalgebühr, die sämtliche Tätigkeiten im Rechtsbeschwerdeverfahren abdeckt (VV Vorb. 5.1 Abs. 2), einschließ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Verfahren mit Teilbewilligung und Teilbeiordnung (Teil-PKH)

a) Berechnungsweise Rz. 89 Erhält die Partei nur für einen Teil ihres Rechtsschutzbegehrens Prozesskostenhilfe unter Beiordnung des Anwalts, will sie sich aber ungeachtet dessen voll von ihm vertreten lassen, so fallen das öffentlich-rechtliche Schuldverhältnis Anwalt – Staat und das zivilrechtliche Schuldverhältnis Anwalt – Partei gegenständlich auseinander. Der Kostenschutz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Weitere Grundlagen

Rz. 12 Darüber hinaus kann sich ein Vergütungsanspruch kraft Gesetzes auch aus den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag oder die ungerechtfertigte Bereicherung ergeben, insbesondere dann, wenn der Anwaltsvertrag nichtig ist (siehe Rdn 48).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Regelungsgehalt

I. Anwendungsbereich 1. Persönlicher Anwendungsbereich Rz. 8 Die Vorschrift des § 41a gilt nur für den Rechtsanwalt, der den Musterkläger vertritt. Rz. 9 Der Musterkläger wird durch das OLG, bei dem das Musterverfahren anhängig ist, durch Beschluss bestimmt. Das OLG wählt den Musterkläger nach billigem Ermessen aus den Klägern, deren Verfahren nach § 8 KapMuG ausgesetzt wurden,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahren mit vorgeschriebener mündlicher Verhandlung

Rz. 12 Aus der Verweisung in der Anm. Abs. 1 auf die Anm. zu VV 3104 ergibt sich, dass auch im Berufungsverfahren die Terminsgebühr anfällt, wenn "schriftlich verhandelt" wird. Insoweit gelten keine Besonderheiten, sodass auf die Kommentierung zu Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu VV 3104 Bezug genommen werden kann. Rz. 13 Da es sich bei einem Berufungsverfahren immer um ein Verfahren mit ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Kostenerstattung

I. Grundsatz Rz. 106 Richtet sich die Vergütung nach neuem Recht, so ist diese nach § 91 ZPO auch zu erstatten. Es gibt keine Obliegenheit, eine Klage früher einzureichen, um Kosten zu sparen. II. Anwaltswechsel Rz. 107 Bei der Kostenerstattung können dann allerdings Probleme auftreten, wenn ein Anwaltswechsel stattgefunden hat und der neue Anwalt nach neuem Recht liquidieren k...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Umsatzsteuer, VV 7008

1. Umsatzsteuerpflicht Rz. 75 Der Vorschuss unterliegt der Umsatzsteuer, soweit die Tätigkeit des Anwalts umsatzsteuerpflichtig ist[41] (im Einzelnen siehe VV 7008 Rdn 46). Soweit der Anwalt Umsatzsteuer abführen muss, kann er diese auch nach VV 7008 auf den Vorschuss berechnen. 2. Erhöhung der Umsatzsteuer zwischen Vorschuss und Fälligkeit Rz. 76 Da es für die Bemessung des St...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung bezieht sich nach VV Vorb. 3.1 Abs. 1 zu Abschnitt 1 des VV Teil 3 ("Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten ...") grundsätzlich auf alle Verfahren des Abschnitts 1 ("Erster Rechtszug") des VV Teil 3, soweit dort keine besonderen Gebühren bestimmt sind, in denen eine Verfahrensgebühr erwächst bzw. erwachsen kann. Rz. 2 Die Regelung enthält einen Ermäßigungstatbest...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Aufwendungen eines beigeordneten oder bestellten Anwalts

1. Notwendiger Zusammenhang mit der Beiordnung oder Bestellung Rz. 32 Auslagen sind Nebenkosten. Es handelt sich um Aufwendungen, die anlässlich einer Haupttätigkeit anfallen. In Abs. 2 S. 3 verwendet § 46 einen Begriff aus dem Schuldrecht (§ 670 BGB), der zugleich Eingang in VV Vorb. 7 Abs. 1 gefunden hat. Rz. 33 Eine Beiordnung oder Bestellung erfasst anwaltliche Tätigkeiten...mehr