Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Kostenentscheidung und Kostenerstattung

Rz. 11 Über die Kosten des Berufungsverfahrens ist nach § 473 Abs. 1 bis 4 StPO zu entscheiden. Die Kosten einer erfolglosen oder zurückgenommenen Berufung treffen denjenigen, der sie eingelegt hat (§ 473 Abs. 1 StPO). Wird der Angeklagte im Berufungsverfahren freigesprochen, so ist nach § 467 StPO zu entscheiden. Rz. 12 Der Umfang der zu erstattenden Kosten richtet sich auch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Festsetzung

1. Verfahren nach § 55 Rz. 53 Allein auf die Bewilligung einer besonderen Gebühr findet eine Auszahlung noch nicht statt. Die besondere Gebühr zuzüglich der Umsatzsteuer wird auf Antrag nach § 55 festgesetzt. Zuständig ist für die Vergütungsfestsetzung der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des OLG (§ 55 Abs. 1 S. 1). Das OLG ist das Gericht des ersten Rechtszugs für das Muste...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Doppelqualifikation

a) Rechtsanwälte/Steuerberater aa) Steuerberater in bestimmten gerichtlichen Verfahren Rz. 132 Steuerberater rechnen nicht nach dem RVG, sondern der Steuerberatervergütungsverordnung – StBVV ab (vgl. Rdn 133).[216] Allerdings gilt für den Steuerberater gem. § 45 StBVV für seine Tätigkeit im Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit und der Verwaltungsgerichtsbarkei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Keine Zahlungserklärung gem. § 55 Abs. 5 S. 2

Rz. 54 Erklärungen zu Zahlungen des Auftraggebers bedarf es nicht, weil der Vergütungsanspruch und die besondere Gebühr des § 41a jeweils unberührt bleiben (vgl. § 41a Abs. 1 S. 5).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Zwischenstreite

a) Allgemeines Rz. 42 Zwischenstreite gehören zum Rechtszug; es erwächst dem Prozessbevollmächtigten keine weitere Gebühr. Zwischenstreite können in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten geführt werden etwa übermehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Erhält der Anwalt den Auftrag, die Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels zu prüfen, so handelt es sich hierbei gegenüber dem Verfahren, in dem die anzufechtende Entscheidung ergangen ist, um eine selbstständige Angelegenheit i.S.d. § 15. Erforderlich ist insoweit allerdings ein gesonderter Auftrag. Die Abgrenzung kann mitunter Schwierigkeiten bereiten. Rz. 2 Die Beratung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verfahren

Rz. 35 Mit dem Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren hat der Gesetzgeber Ansprüche auf Entschädigung gesetzlich geregelt, die einem Verfahrensbeteiligten zustehen, wenn er infolge der unangemessenen Dauer des Verfahrens einen Nachteil erleidet. Die Entschädigung beträgt 1.200 EUR für jedes Jahr der Verzögerung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) In derselben Angelegenheit werden die Werte mehrerer Gegenstände zusammengerechnet. (2) 1Der Wert beträgt in derselben Angelegenheit höchstens 30 Millionen Euro, soweit durch Gesetz kein niedrigerer Höchstwert bestimmt ist. 2Sind in derselben Angelegenheit mehrere Personen wegen verschiedener Gegenstände Auftraggeber, beträgt der Wert für jede Person höchstens 30 Million...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 29 Voraussetzung für die Anwendung der VV 1000 ff. ist, dass die Parteien eine Einigung i.S.d. Anm. Abs. 1 S. 1 geschlossen haben. Aus der ausdrücklichen Erläuterung in Anm. Abs. 1 S. 1 ergibt sich, welche materiell-rechtlichen Voraussetzungen gegeben sein müssen. Rz. 30 Der Abschluss eines Vergleichs i.S.d. § 779 BGB ist nicht mehr erforderlich. Das Gesetz sieht jetzt le...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Bedeutung der Anzahl von Auftraggebern

a) Ein Auftraggeber Rz. 11 Hat der Anwalt nur einen Vertragspartner (Auftraggeber), so findet § 7 insgesamt keine Anwendung, ungeachtet des Inhalts seiner Tätigkeit (Auftragserteilung namens einer GbR) (siehe Rdn 18).[16] Vertritt er in dessen Auftrag mehrere (vertraglich nicht gebundene) Personen gemeinschaftlich, so fallen sämtliche Gebühren nur einfach an; ein "Mehrvertret...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Vergütungsvereinbarung und PKH/VKH (Abs. 3)

1. Nichtigkeit der Vereinbarung (S. 1) Rz. 123 Hinsichtlich der Möglichkeit, über die – mageren – Prozess- und Verfahrenskostenhilfegebühren hinaus eine Zusatzvergütung durch den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung mit seinem Auftraggeber zu erlangen, sieht sich der Anwalt durch das Reformgesetz vom 12.6.2008 mit einer veränderten Rechtslage konfrontiert. Rz. 124 Nach § 4 A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Maßgeblichkeit der letzten Gebühr (Abs. 4 S. 3)

Rz. 246 Abs. 4 S. 3 bestimmt, dass in Fällen, in denen mehrere Gebühren entstanden sind, die zuletzt angefallene Gebühr maßgeblich ist. Das betrifft vor allem Fälle, in denen dem gerichtlichen Verfahren ein Schlichtungsverfahren nach § 15a EGZPO vorausgegangen ist oder auch diejenigen Fälle, in denen einer außergerichtlichen Tätigkeit des Anwalts ein Mahnverfahren und sodann...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Schadensersatzansprüche wegen grundloser Kündigung

a) Kündigung durch den Anwalt aa) Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers Rz. 271 Wird die Kündigung des Anwaltsvertrags durch vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers veranlasst, so steht dem Anwalt neben der Vergütung nach § 628 Abs. 2 BGB auch ein Anspruch auf Schadensersatz zu.[211] Die Vorschrift spielt in der Praxis allerdings kaum eine Rolle. bb) Grundlose Kündi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Eine Partei erscheint nicht oder ist nicht ordnungsgemäß vertreten

Rz. 8 Nach VV 3105 kommt eine Reduzierung der 1,2-Terminsgebühr auf eine 0,5-Terminsgebühr in personeller Hinsicht nur dann in Betracht, wenn ein Termin stattgefunden hat, in dem Rz. 9 Im Umkehrschluss bedeutet dies für die Terminsgebühr: Sind im Anwaltsprozess beide Parteien selbst zwar ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Praxisempfehlungen

Rz. 125 Bei der Abgrenzung zwischen dem Auftrag zur außergerichtlichen Vertretung und dem Prozessauftrag kommt es mitunter zu Diskussionen mit den Rechtsschutzversicherern. Umstritten ist, ob ein gekündigter Arbeitnehmer auch dann Anspruch auf Deckungsschutz für die außergerichtliche Vertretung hat, wenn dieser noch ein Kündigungsschutzverfahren folgt. Nach einer Meinung[120...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anrechnung der Beratungsgebühr

a) Anwendungsbereich Rz. 124 Der Anwendungsbereich des Abs. 2 erstreckt sich auf alle Vergütungsvarianten des Abs. 1. Von der Anrechnung erfasst werden daher eine vereinbarte Beratungsgebühr nach Abs. 1 S. 1, die übliche Beratungsgebühr nach Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 612 Abs. 2 BGB sowie die gekappte Beratungsgebühr nach Abs. 1 S. 3. Die Einbeziehung auch der vereinbarten Beratung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Verfahren über Anträge nach den §§ 765a, 851a, 851b und § 1084 Abs. 1, § 1096 oder § 1109 ZPO sowie § 31 AUG (Abs. 1 Nr. 6)

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Europäisches Mahnverfahren

Rz. 90 Im Europäischen Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 entstehen nur für den Antragsteller die gleichen Gebühren wie im Mahnverfahren nach der ZPO. Er erhält für den Antrag auf Erlass des Zahlungsbefehls die 1,0-Verfahrensgebühr nach VV 3305, die sich nach VV 3306 auf 0,5 ermäßigen kann. Rz. 91 Legt der Schuldner Einspruch nach Art. 17 EuMVO ein, löst die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Abrechnungspflicht des Rechtsanwalts

a) Schlussabrechnung Rz. 22 Die Schlussrechnung dient dem Zweck, eine etwaige Überzahlung zu Lasten der Landeskasse oder auch eine noch offene Vergütungsforderung festzustellen. Die Landeskasse kann die Schlussrechnung auch unter Berücksichtigung von § 10 Abs. 3 fordern. Die Gewährung eines Vorschusses schafft aufgrund ihres vorläufigen Charakters keine rechtlich geschützte E...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Praxisempfehlungen

I. Zur Beiordnung eines auswärtigen Anwalts 1. Ortsansässiger Anwalt Rz. 72 Der Anwalt, der im Bezirk des Prozessgerichts seinen Sitz hat, muss bei seiner Beiordnung darauf achten, dass sie ohne jedwede Einschränkung erfolgt, weil sich das Mehrkostenverbot des § 121 Abs. 3 ZPO nur auf Anwälte bezieht, die ihren Sitz nicht im Bezirk des Prozessgerichts haben. Oftmals sind bei g...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Beauftragter Rechtsanwalt

Rz. 59 Gläubiger des Vergütungsanspruch ist der Rechtsanwalt, der beauftragt worden ist.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

1Soweit eine Sache an ein anderes Gericht verwiesen oder abgegeben wird, sind die Verfahren vor dem verweisenden oder abgebenden und vor dem übernehmenden Gericht ein Rechtszug. 2Wird eine Sache an ein Gericht eines niedrigeren Rechtszugs verwiesen oder abgegeben, ist das weitere Verfahren vor diesem Gericht ein neuer Rechtszug.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Mitwirkung des Rechtsanwalts; Nachweis

Rz. 24 Der Rechtsanwalt muss bei der Aussöhnung der Eheleute mitgewirkt haben, damit er die Gebühr der VV 1001 abrechnen darf. Dabei kommt es nicht allein auf ein kausales Tätigwerden an, sondern auch auf den Erfolg. Die eheliche Gemeinschaft muss – zumindest auch – aufgrund der Aussöhnung, bei der der Rechtsanwalt mitgewirkt hat, wieder aufgenommen worden sein.[21] Unter "M...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Terminsgebühr (Abs. 1)

Rz. 1 In Bußgeldsachen entsteht die Terminsgebühr zunächst einmal für die Teilnahme an der Hauptverhandlung. Daneben ordnet Abs. 1 an, dass die Terminsgebühr auch für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen außerhalb der Hauptverhandlung entsteht. Diese Regelung entspricht der Vorschrift der VV 4102 im Strafverfahren. Rz. 2 Im Gegensatz zu VV 4102 wird hier allerdings nicht n...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren über eine Ablehnung

Rz. 62 Umstritten war darüber hinaus die Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren über die Ablehnung eines Richters oder Sachverständigen.[88] Die Rechtsprechung hierzu war völlig kontrovers und zum Teil nicht eindeutig nachzuvollziehen, zumal häufig nicht zwischen Kostenentscheidung und Kostenerstattung differenziert wurde: Nach Auffassung einiger Gerichte war eine Kostene...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Die 1,0-Einigungsgebühr nach VV 1003

Rz. 156 Ist über den Gegenstand, der der Einigung zugrunde liegt, ein gerichtliches Verfahren anhängig (ausgenommen ein selbstständiges Beweisverfahren oder ein darauf gerichtetes Prozesskostenhilfeverfahren), so reduziert sich die Einigungsgebühr nach VV 1003 auf 1,0 (Ausnahme wiederum VV 1004). Der Gegenstand muss nicht in dem Verfahren anhängig sein, in dem die Einigung g...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Wert bei Pfändung eines bestimmten Gegenstandes (Nr. 1, 2. Hs.)

a) Geringerer Wert des zu pfändenden Gegenstands Rz. 31 Hat der Gläubiger jedoch dem Vollstreckungsorgan den Auftrag erteilt, einen bestimmten Gegenstand zu pfänden, so ist der Wert dieses Gegenstandes maßgebend, wenn er niedriger ist als der Wert der zu vollstreckenden Forderung (Nr. 1, 2. Hs.). Maßgebend ist auch hier der Wert im Zeitpunkt der die Gebühr auslösenden (ersten...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

1Gegen Entscheidungen der Verwaltungsbehörde im Bußgeldverfahren nach den Vorschriften dieses Abschnitts kann gerichtliche Entscheidung beantragt werden. 2Für das Verfahren gilt § 62 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gebühren

Rz. 164 Betrifft die Beschwerde die Hauptsacheentscheidung des Aussetzungs- oder Anordnungsverfahrens, erhält der Anwalt die Gebühren der VV 3206 ff. Rz. 165 Der Anwalt erhält also zunächst einmal eine Verfahrensgebühr nach VV 3206 in Höhe von 1,6, die sich im Falle einer vorzeitigen Erledigung auf 1,1 ermäßigt (VV 3207). Bei mehreren Auftraggebern ist die Gebühr nach VV 1008...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Einheitliches Gebührenmodell im Kostenrecht 1. Wertbezogene Vergütung Rz. 4 Die Höhe der Gebühren des beigeordneten oder bestellten Anwalts nach der Gebührentabelle des § 49 richtet sich ebenso wie die Gebühren nach der Wahlanwaltsgebührentabelle (§ 13) nach einem Gegenstandswert des Verfahrens, nicht hingegen nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand. Diese Methode vernachläss...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Verfahrensgebühr VV 6300

a) Höhe Rz. 14 Der gerichtlich beigeordnete Rechtsanwalt (§ 7 ThUG) erhält im Anordnungsverfahren (vgl. §§ 5 ThUG) aus der Staatskasse als Verfahrensgebühr nach § 20 Abs. 1 ThUG, VV 6300 eine Festgebühr in Höhe von 224 EUR.[18] Soweit hier ein Wahlanwalt tätig wird (vgl. dazu Rdn 10), fällt eine Betragsrahmengebühr von 44 bis 517 EUR an. Die Mittelgebühr beträgt 280,50 EUR. F...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Keine Antragsberechtigung

Rz. 22 Eine Festsetzung kommt dagegen in folgenden Fällen nicht in Betracht: aa) Patentanwälte Rz. 23 Die Festsetzung der Vergütung von Patentanwälten ist im Verfahren nach § 11 nicht möglich, da sich die Vergütung der Patentanwälte nicht nach dem RVG richtet.[9] Dass die Vergütung eines Patentanwalts im gerichtlichen Verfahren erstattungsfähig und gegen den Gegner festsetzbar...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Einbeziehung nicht anhängiger oder in anderen Gerichtsverfahren anhängiger Gegenstände in das gerichtliche Verfahren

Rz. 30 Wird in einem gerichtlichen Verfahren eine Einigung auch im Hinblick auf nicht anhängige oder in anderen Gerichtsverfahren anhängige Gegenstände erzielt oder erstreckt sich die Erledigung hierauf, gilt nach Anm. 1 zu VV 1006 Folgendes: Die Einigungsgebühr bemisst sich einheitlich nach VV 1006. Rz. 31 Für die Höhe der Einigungsgebühr ist die Verfahrensgebühr maßgebend, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Unterschiedliche Gegenstände

aa) Überblick Rz. 65 Sind die Gegenstände der aufeinander folgenden Angelegenheiten nicht identisch, so ist nur anzurechnen, soweit sich die Gegenstände decken. Für die Geschäftsgebühr ist dieser allgemeine Grundsatz in VV Vorb. 3 Abs. 4 S. 4 (bis zum 31.12.2020: S. 5) ausdrücklich geregelt. Dieser Grundsatz gilt aber auch für andere Anrechnungsfälle. Rz. 66 Der Gegenstand des...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / hh) Prozess- oder Verfahrenspfleger

Rz. 20 Dem nach § 57 ZPO als Prozesspfleger tätigen Anwalt steht ein gesetzlicher Gebührenanspruch gegen den Beklagten zu. Er kann daher die Gebührenfestsetzung nach § 11 beantragen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Rechtsbeschwerde

Rz. 347 Der Wert richtet sich nach § 23 Abs. 2 S. 1. Maßgebend ist die mit der Rechtsbeschwerde verfolgte Abänderung.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Gebührenrechtliche Angelegenheit

a) Dieselbe Angelegenheit: Prozessverfahren und erstinstanzliches Musterverfahren Rz. 120 Nach § 16 Nr. 13 bilden das Prozessverfahren und das erstinstanzliche Musterverfahren nach dem KapMuG dieselbe Angelegenheit. Nach § 15 Abs. 2 kann der Rechtsanwalt die Gebühren in dieser Angelegenheit nur einmal fordern. Hat der Rechtsanwalt Gebühren bereits im Ausgangverfahren erhalten...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Erinnerung nach § 766 ZPO (Nr. 2)

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Anspruch gegen Streitgenossen

a) Kein gesetzlicher Forderungsübergang Rz. 8 Nicht erfasst vom gesetzlichen Forderungsübergang wird hingegen ein Anspruch des beigeordneten Anwalts gegenüber einem Streitgenossen der bedürftigen Partei, den er ebenfalls in der nämlichen Sache vertritt. Dieser haftet zwar auch in voller Höhe (siehe § 7 Rdn 49). Für ihn ist die Staatskasse aber nicht unterstützungspflichtig un...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Auslagen

Rz. 4 Auslagen sind bereits zu bevorschussen, wenn sie entstanden sind oder ihre Entstehung absehbar ist. Hinreichend erscheint insoweit auch materiell-rechtlich ein Grad von Gewissheit, wie er bei der Glaubhaftmachung gefordert wird, da § 55 Abs. 5 S. 1 dem Anwalt verfahrensrechtlich nicht mehr abverlangt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anrechnung der Verfahrensgebühr

a) Verfahren nach VV Teil 3 Rz. 34 Im Gegensatz zur BRAGO, wonach in § 15 Abs. 1 S. 2 BRAGO geregelt war, dass die Prozessgebühr (§ 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO) nach Zurückverweisung nicht erneut entstehe, ist für Verfahren nach VV Teil 3 nunmehr vorgesehen, dass die Verfahrensgebühr des Verfahrens vor Zurückverweisung (also des Ausgangsverfahrens) auf die Verfahrensgebühr des Verf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Fälle des § 91 Abs. 2 S. 1, 1. Hs. ZPO

Rz. 72 Nach § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO sind Kosten, eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen oder dort wohnhaften Anwalts für Geschäftsreisen, die er im Rahmen des Prozesses wahrzunehmen hat, immer zu erstatten. Rz. 73 Das gilt zu allererst für den am Ort des Gerichts ansässigen Anwalt für auswärtige Termine, etwa einen auswärtigen Beweistermin.[71] Beispiel: Vor dem LG...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

1Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kann nach Änderungen den Wortlaut des Gesetzes feststellen und als Neufassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen. 2Die Bekanntmachung muss auf diese Vorschrift Bezug nehmen und angebenmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Umsatzsteuererstattung bei Mehrfachvertretung

1. Ausgangslage Rz. 100 Bei erfolgreicher Prozessführung rechnen Anwälte häufig nicht mit ihren Auftraggebern, sondern direkt mit dem (teilweise) unterlegenen Gegner ab. Das bringt regelmäßig deutliche Erleichterungen, bedarf aber hinsichtlich der Umsatzsteuer insbesondere bei einer Mehrfachvertretung zusätzlicher Aufmerksamkeit. Rz. 101 Sind die Streitgenossen allesamt nicht ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Fälligkeit

Rz. 29 Fällig wird der Anspruch des beigeordneten Anwalts unter den Voraussetzungen des § 8.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Zeitrahmen zur Bearbeitung des Festsetzungsantrags

1. Unverzügliche Entscheidung Rz. 222 Die zur Festsetzung der Vergütung der gerichtlich bestellten und beigeordneten Anwälte erlassenen Verwaltungsbestimmungen der Länder schreiben teilweise vor, dass über Festsetzungsanträge im Allgemeinen unverzüglich zu befinden ist. Ferner sind dort folgende Bestimmungen enthalten:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Entscheidung der Verwaltungsbehörde über die Notwendigkeit von Reisekosten nach § 46 Abs. 2 S. 1, 2

Rz. 9 Im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde entscheidet diese darüber, ob anstehende Geschäftsreisen des gerichtlich bestellten oder beigeordneten Anwalts notwendig sind. Lehnt die Verwaltungsbehörde die Festsetzung ab, ist hiergegen der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 57 gegeben.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. "Personen" als Sammelbegriff

Rz. 10 S. 1 des Gebührentatbestandes setzt Auftraggeber mit Personen gleich. Hier bezeichnen die Personen die Vertragspartner des Anwalts. In S. 2 der Vorschrift und in der Anm. Abs. 2 ist nur noch von Person(en) die Rede. Zwar spricht der unmittelbare Regelungszusammenhang dafür, dass auch hier jeweils Auftraggeber gemeint sind. Das ist jedoch nicht zwingend und widerspräch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Erstattungsfähigkeit in Höhe anderweitig ersparter Kosten

Rz. 109 Sind nach dem oben Dargestellten die Kosten des Verkehrsanwalts unmittelbar nicht erstattungsfähig, so können dessen Kosten jedoch in Höhe anderweitig ersparter Kosten zu erstatten sein. Zu diesen anderweitig ersparten Kosten zählen insbesondere die Informationsreisekosten der Partei, die anderenfalls angefallen wären. Die Höhe der Informationsreisekosten der Partei r...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Einheitliche Kostenquote für alle Streitgenossen

1. Erstattungsanspruch des Gegners Rz. 70 Für den erstattungsberechtigten Gegner ist es unerheblich, ob die zur Erstattung verpflichteten Streitgenossen gemeinsam oder einzeln vertreten werden. Der Gegner kann seine notwendigen Kosten gegenüber sämtlichen Streitgenossen gleichermaßen – entweder anteilig oder in voller Höhe – geltend machen. Diese haften im Rahmen der Belastun...mehr