Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / IX. Schadensersatz durch Entrichtung einer Geldrente

Rz. 334 Wird wegen der Tötung eines Menschen oder wegen der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen Schadensersatz durch Entrichtung einer Geldrente verlangt, ist der dreieinhalbfache Betrag des einjährigen Bezugs maßgebend, wenn nicht der Gesamtbetrag der geforderten Leistungen geringer ist (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG, § 48 Abs. 1 S. 1 GKG, § 9 ZPO). Sofern nebe...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 3. Fahrtkosten

Rz. 216 Die Fahrtkosten für eine Geschäftsreise bei Nutzung des eigenen Kraftfahrzeugs können für jeden gefahrenen Kilometer mit 0,30 EUR geltend gemacht werden (Nr. 7003 VV RVG). Mit diesen Fahrtkosten sind die Anschaffungs-, Unterhaltungs- und Betriebskosten sowie die Abnutzung des Kraftfahrzeugs abgegolten. Reist der Rechtsanwalt mit anderen Verkehrsmitteln, so kann er di...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 5. Rechtsbeschwerdeverfahren

Rz. 279 Für das Verfahren über die Rechtsbeschwerde gilt Teil 5, Abschnitt 1, Unterabschnitt 4. Danach verdient der Wahlverteidiger eine Verfahrensgebühr nach Nr. 5113 VV RVG i.H.v. 80,00 – 560,00 EUR (Mittelgebühr: 320,00 EUR). Der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Rechtsanwalt erhält eine Festgebühr i.H.v. 256,00 EUR. Rz. 280 Die Terminsgebühr nach Nr. 5114 VV RVG ent...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / II. Rahmengebühren

Rz. 51 Bei Rahmengebühren muss der Rechtsanwalt die Höhe seiner Gebühr innerhalb des vorgegebenen Rahmens unter Berücksichtigung des Einzelfalls und der Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG nach billigem Ermessen selbst bestimmen. Man unterscheidet Betragsrahmengebühren und Satzrahmengebühren . Betragsrahmengebühren finden sich zum Beispiel bei den Straf- und Bußgeldsachen, so z.B. ...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 7. Säumnisverfahren

Rz. 166 Der Rechtsanwalt, der nur einen (1) Termin wahrnimmt, in dem eine Partei oder ein Beteiligter nicht erschienen oder nicht ordnungsgemäß vertreten ist und lediglich einen Antrag auf Versäumnisurteil oder zur Prozess- und Sachleitung stellt, erhält eine Terminsgebühr in Höhe von 0,5 gemäß Nr. 3105 VV RVG. Findet nach einem Versäumnisurteil aufgrund eines Einspruchs ein...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 6. Terminsgebühr für Vernehmungen, u.a.

Rz. 239 Für den Anwalt besteht die Möglichkeit, eine Terminsgebühr für bestimmte Vernehmungen abzurechnen. Nach Nr. 4102 VV RVG erhält der RA die Terminsgebühr für die Teilnahme anmehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 5. Weiterer Abgeltungsbereich der Gebühren

Rz. 65 Nach § 15 Abs. 4 RVG ist es auf bereits entstandene Gebühren, soweit das RVG nichts anderes bestimmt, ohne Einfluss, wenn sich die Angelegenheit vorzeitig erledigt oder der Auftrag endigt, bevor die Angelegenheit erledigt ist. Grundsatz: Einmal entstandene Gebühren fallen nicht wieder weg . Im Vergütungsverzeichnis sind jedoch eine Reihe von Vorschriften geregelt, die ...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / c) Besondere Angelegenheiten

Rz. 77 § 18 RVG listet die Tätigkeiten auf, die grundsätzlich selbstständige Angelegenheiten bilden sollen, gleichgültig, mit welchen anderen Tätigkeiten des Anwalts sie in Zusammenhang stehen. Dies unterscheidet § 18 von § 17 RVG, da in § 17 RVG die Tätigkeiten eines Anwalts, die als verschiedene Angelegenheiten aufgeführt sind, immer im Zusammenhang mit einer bestimmten an...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / IV. Vergütungsvereinbarungen

Rz. 8 Der Rechtsanwalt ist nicht verpflichtet, einen Auftrag anzunehmen. Lediglich bei der Pflichtverteidigung und Beratungshilfe wird ihm die Übernahme von Gesetzes wegen auferlegt. Aus diesem Grundsatz der Vertragsfreiheit folgt, dass der Rechtsanwalt auch nicht verpflichtet ist, einen Auftrag zu den gesetzlichen Gebühren und Auslagen anzunehmen. Er kann vielmehr mit seine...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 8. Verweisung/Zurückverweisung

Rz. 167 Die Verweisung ist gebührenrechtlich geregelt in § 20 RVG, die Zurückverweisung in § 21 RVG. Rz. 168 Verweisung nach § 20 RVG Soweit eine Sache an ein anderes Gericht verwiesen oder abgegeben wird (z.B. weil das örtlich oder sachlich unzuständige Gericht angerufen wurde und auf Antrag des Klägers nun die Verweisung an das zuständige Gericht erfolgt), sind die Verfahren...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / VIII. Berechnung

Rz. 30 Der Rechtsanwalt kann die Vergütung nur aufgrund einer von ihm (und nicht seinen Mitarbeitern) unterzeichneten und dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung einfordern (§ 10 Abs. 1 S. 1 RVG). Der Lauf der Verjährungsfrist ist von der Mitteilung der Berechnung nicht abhängig (§ 10 Abs. 1 S. 2 RVG). Rz. 31 In die Berechnung ist Folgendes aufzunehmen:mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / I. Gegenstandswert/Wertgebühren

Rz. 49 Die Wertgebühren sind in § 13 RVG geregelt. Das RVG erhält zu § 13 Abs. 1 RVG eine Anlage 2 , aus der sich in einer Tabelle die Gebühren entnehmen lassen. Bestimmungen zur Berechnung des Gegenstandswertes und der Wertfestsetzung finden sich in den §§ 22 bis 31 RVG. Ausführungen hierzu finden Sie in Rdn 314. § 22 Abs. 1 RVG behandelt den Grundsatz, dass in derselben Ang...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 1. Auftrag ist entscheidend

Rz. 54 Grundsätzlich ist der erteilte Auftrag dafür entscheidend, welche Gebühren anfallen (z.B. Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG oder vorzeitige Beendigung bei unbedingtem Klageauftrag Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG). Die Frage nach dem erteilten Auftrag ist daher für den Ansatz der richtigen Gebühr maßgeblich. Rz. 55 Bitte beachten Sie: Zum 1.8.2013 hat der Gesetzgeber durch das 2. K...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 3. Einmaligkeit des Gebührenanfalls

Rz. 59 Nach § 15 Abs. 1 RVG gelten die Gebühren, soweit das RVG nichts anderes bestimmt, die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts vom Auftrag bis zur Erledigung der Angelegenheit ab. Der Rechtsanwalt kann die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal fordern (§ 15 Abs. 2 RVG). Das bedeutet z.B., dass für die Wahrnehmung mehrerer Gerichtstermine in einer Zivilsache innerh...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / a) Dieselbe Angelegenheit

Rz. 71 Dieselbe Angelegenheit (und damit nicht gesondert, sondern nur einmal abrechenbar, § 15 Abs. 2 S. 1 RVG) sind z.B.:mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / J. Fragen und Antworten

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 9. Unterbevollmächtigter/Terminsvertreter

Rz. 175 Die Gebühren des Unterbevollmächtigten sind in Teil 3, Abschnitt 4 VV RVG geregelt. Beschränkt sich danach der Auftrag auf die Vertretung in einem Termin i.S.d. Vorbemerkung 3 Abs. 3, erhält der Rechtsanwalt eine Verfahrensgebühr in Höhe der Hälfte der dem Verfahrensbevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr (Nr. 3401 VV RVG). Die Terminsgebühr entsteht nach Nr. 3...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / VI. Mahnverfahren

Rz. 197 Für die Vertretung des Antragstellers im Mahnverfahren erhält der Rechtsanwalt eine Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3305 VV RVG in Höhe von 1,0. Nach dem RVG wird zwischen der Höhe der Verfahrensgebühr für ein Prozessverfahren (1,3) und der Höhe einer Verfahrensgebühr im Mahnverfahren (1,0) unterschieden. Die höhere Gebühr im Prozessverfahren ist im Hinblick auf die Mehra...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 2. Vorzeitige Beendigung

Rz. 143 Bei vorzeitiger Erledigung sind in Nr. 3101 VV RVG drei verschiedene Gebührentatbestände geregelt:mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 4. Vertretung in Güteverfahren

Rz. 114 Vertritt der Rechtsanwalt einen Auftraggeber inmehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / VIII. Auslagen

Rz. 208 Die Auslagen sind im RVG in Teil 7 aufgeführt. 1. Dokumentenpauschale Rz. 209 Der Rechtsanwalt hat Anspruch auf eine Pauschale für die Herstellung und Überlassung von Dokumenten für jede erste Seite in Höhe von 0,50 EUR, und für jede weitere Seite in Höhe von 0,15 EUR. Die Dokumentenpauschale ist in Nr. 7000 VV RVG geregelt. Rz. 210 Der Rechtsanwalt erhält die Dokumente...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 4. Tage- und Abwesenheitsgeld

Rz. 217 Das Tage- und Abwesenheitsgeld bei einer Geschäftsreise staffelt sich nach der Abwesenheitsdauer und beträgt nach Nr. 7005 VV RVG: Rz. 218 Bei Auslandsreisen kann ein Zuschlag von 50 % berechnet werden.mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 6. Hilfe in Steuersachen

Rz. 91 Wird der RA für seinen Auftraggeber z.B. bei der Erstellung einer Einkommenssteuererklärung tätig oder hilft er ihm bei seinen Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten, so verweist § 35 RVG für die Abrechnung auf die Anwendung der einschlägigen Vorschriften der Steuerberatergebührenverordnung.mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / III. Allgemeine Gebühren

Rz. 121 Die allgemeinen Gebühren sind in Teil 1 des Vergütungsverzeichnisses geregelt. Diese Gebühren erhält der Rechtsanwalt neben den in anderen Teilen bestimmten Gebühren, Vorbemerkung 1 VV RVG. 1. Einigungsgebühr Rz. 122 Die Einigungsgebühr ist in Teil 1 "Allgemeine Gebühren" unter Nr. 1000 VV RVG geregelt. Diese Gebühren des Teils 1 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG er...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 5. Sonstige Auslagen

Rz. 219 Sonstige Auslagen kann der Rechtsanwalt nach Nr. 7006 VV RVG in voller Höhe geltend machen, soweit sie angemessen sind, so z.B. Parkgebühren, Übernachtungskosten, etc.mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 7. Umsatzsteuer

Rz. 221 Die Umsatzsteuer auf die Vergütung kann der Rechtsanwalt nach Nr. 7008 VV RVG in voller Höhe geltend machen. Der derzeitige Steuersatz beträgt 19 % (seit 1.1.2007; bis 31.12.2006 16 %).mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 2. Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen

Rz. 214 Der Rechtsanwalt hat nach wie vor die Möglichkeit, derartige Entgelte in Einzelberechnung in voller Höhe (Nr. 7001 VV) oder aber als gemeinhin bekannte " Auslagenpauschale " (Nr. 7002 VV) geltend zu machen. Die Pauschale beträgt 20 % der gesetzlichen Gebühren. Allerdings gilt die Begrenzung von 20,00 EUR. Diese Begrenzung greift sowohl für Zivil- als auch Strafsachen. ...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / VI. Fälligkeit, Hemmung der Verjährung

Rz. 25 Man muss zwischen Entstehung und Fälligkeit der Vergütung unterscheiden. So entsteht der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts bereits mit vertragsgemäßer Vornahme seiner Tätigkeit ("Betreiben des Geschäfts") bzw. mit Erteilung der Information durch den Auftraggeber. In Rechnung stellen darf der Rechtsanwalt seinen Vergütungsanspruch aber erst, wenn er "fällig" ist (Au...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 3. Schreiben einfacher Art

Rz. 112 Beschränkt sich der Auftrag des Rechtsanwalts auf ein Schreiben einfacher Art, beträgt die Geschäftsgebühr der Nr. 2300 VV RVG nach Nr. 2301 VV RVG lediglich 0,3. Es handelt sich nach Nr. 2301 VV RVG dann um ein Schreiben einfacher Art, wenn es weder schwierige rechtliche Ausführungen noch größere sachliche Auseinandersetzungen enthält. Wichtig ist dabei aber nicht a...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 1. Die 7 Teile des Vergütungsverzeichnisses

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / III. Systematik der Wertberechnung

Rz. 319 Es bleibt bei der bisher bekannten Systematik der Streitwertberechnung von Anwaltsgebühren. Findet sich im RVG keine spezielle Wertvorschrift für die Berechnung der Anwaltsgebühren, so gilt über § 23 Abs. 1 RVG, dass zur Wertberechnung die für die Gerichtsgebühren geltenden Vorschriften heranzuziehen sind, wenn die Tätigkeit des Rechtsanwalts gerichtlich ist oder sei...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 7. Vorverfahren – Verfahren außerhalb der Hauptverhandlung

Rz. 245 Die Gebühren für das vorbereitende Verfahren sind in Teil 4, Abschnitt 1, Unterabschnitt 2 des Vergütungsverzeichnisses geregelt. Rz. 246 Nach dem RVG wird für die Vorverfahrensgebühr, die in Nr. 4104 nur "Verfahrensgebühr" genannt wird, nicht mehr nach der Ordnung des Gerichts unterschieden. Zur besseren Unterscheidung der Verfahrensgebühr für das vorbereitende Verfa...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 1. Dokumentenpauschale

Rz. 209 Der Rechtsanwalt hat Anspruch auf eine Pauschale für die Herstellung und Überlassung von Dokumenten für jede erste Seite in Höhe von 0,50 EUR, und für jede weitere Seite in Höhe von 0,15 EUR. Die Dokumentenpauschale ist in Nr. 7000 VV RVG geregelt. Rz. 210 Der Rechtsanwalt erhält die Dokumentenpauschale nach Nr. 7000 Nr. 1 VV RVGmehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / VII. Vorschuss

Rz. 28 Bereits vor Fälligkeit kann der Rechtsanwalt von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss verlangen (§ 9 RVG). Reicht der Rechtsanwalt beispielsweise Klage für seinen Auftraggeber ein, könnte er – im Hinblick darauf, dass eine mündliche Verhandlung zu erwarten ist – eine 1,3 Verfahr...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 2. Einigung über nicht rechtshängige Ansprüche

Rz. 131 Um die Prozesskosten gering zu halten, wird häufig zunächst nur ein Teilbetrag eingeklagt. Schließen die Parteien im gerichtlichen Verfahren einen Vergleich, bei dem nicht rechtshängige Ansprüche mit in die Einigung aufgenommen werden, so entstehen zwei Einigungsgebühren, und zwar eine 1,0 Einigungsgebühr nach Nr. 1003 VV RVG aus dem Wert der gerichtlich anhängigen A...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / VII. Zwangsvollstreckung

Rz. 201 Die 0,3 Verfahrensgebühr für die Tätigkeit des Anwalts im Vollstreckungsverfahren richtet sich nach Nr. 3309 VV RVG. Nach Nr. 3310 VV RVG kann der Rechtsanwalt, der an einem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft oder einem gerichtlichen Termin teilnimmt, eine 0,3 Terminsgebühr verdienen. Zu beachten ist, dass die Erhöhung für mehrere Auftraggeber nach Nr. 1008 VV R...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / IV. Abgeltungsbereich der Gebühren

1. Auftrag ist entscheidend Rz. 54 Grundsätzlich ist der erteilte Auftrag dafür entscheidend, welche Gebühren anfallen (z.B. Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG oder vorzeitige Beendigung bei unbedingtem Klageauftrag Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG). Die Frage nach dem erteilten Auftrag ist daher für den Ansatz der richtigen Gebühr maßgeblich. Rz. 55 Bitte beachten Sie: Zum 1.8.2013 hat der...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / I. Beratung/Gutachten/Mediation

1. Beratung Rz. 81 Gem. § 34 RVG soll der Rechtsanwalt für die hier in Absatz 1 aufgelisteten Tätigkeiten eine Gebührenvereinbarung treffen. Diese Tätigkeiten sind: Rz. 82 Wenn der Rechtsanwalt keine Gebührenvereinbarung getroffen hat, wozu ihn der Gesetzgeber in § 34 Abs. 1 S. 1 RVG ausdrücklich auffo...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / IX. Tätigkeit in Strafsachen

1. Hinweis und Aufbau Rz. 222 Die Abrechnung von Straf- und Bußgeldsachen ist in der seit dem 1.8.2013 geltenden neuen ReNoPat-Ausbildungsverordnung nicht mehr vorgesehen und wird auch nicht mehr unterrichtet. Da diese daher auch nicht Gegenstand der mündlichen Prüfung ist, wird das Lesen dieses Kapitels nur denjenigen empfohlen, die das Thema für die Praxis benötigen. Es ist...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / B. Grundlagen des Kostenrechts

I. Änderungen im Kostenrecht Rz. 2 Am 1.8.2013 ist das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft getreten.[1] Mit diesem Gesetz erfolgten einige sprachliche Anpassungen, Änderungen und eine Anhebung der Gebühren. Für die Praxis ist es daher wichtig zu wissen, dass noch in vielen sog. Altfällen (vgl. dazu § 60 RVG) die alte Gebührentabelle anzuwenden ist. Denn häufig dauer...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / F. Die gerichtliche Kostenentscheidung

I. Abgrenzung Kostengrund- und Kostenhöheentscheidungen Rz. 286 Man muss die gerichtliche Kostengrundentscheidung von der gerichtlichen Kostenfestsetzung gem. §§ 103 ff. ZPO (sowie von der Kostenfestsetzung gem. § 11 RVG) trennen. Wenn ein Gericht einen Prozess entscheidet, muss es grundsätzlich von Amts wegen auch immer über die Frage entscheiden, wer (und ggf. zu welchem Br...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / IV. Zivilgerichtliche Tätigkeit 1. Instanz

1. Verfahrensgebühr Rz. 141 Die Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3100 VV RVG erhält der Rechtsanwalt für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information in Höhe von 1,3 Vorbemerkung 3 Abs. 2 RVG. Rz. 142 Die Verfahrensgebühr ist abhängig von der Auftragserteilung des Mandanten (Prozessauftrag) und entsteht in voller Höhe (1,3) z.B. für folgende Tätigkeiten:mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / H. Familiensachen

I. Grundsatz der Abrechnung Rz. 346 Familiensachen werden im Rahmenlehrplan nur noch rudimentär erwähnt; da aber immer noch in einigen Kammerbezirken Familiensachen geprüft werden, werden sie auch in dieser Auflage weiter – wenn auch nur in geringem Umfang – behandelt. Gebührenmäßig fallen hier dieselben Gebühren an, wie in anderen Zivilsachen (z.B. Geschäftsgebühr Nr. 2300 V...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / D. Einzelne Gebührentatbestände

I. Beratung/Gutachten/Mediation 1. Beratung Rz. 81 Gem. § 34 RVG soll der Rechtsanwalt für die hier in Absatz 1 aufgelisteten Tätigkeiten eine Gebührenvereinbarung treffen. Diese Tätigkeiten sind: Rz. 82 Wenn der Rechtsanwalt keine Gebührenvereinbarung getroffen hat, wozu ihn der Gesetzgeber in § 34 Abs...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / II. Außergerichtliche Vertretung

1. Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG Rz. 92 Für die außergerichtliche Vertretung erhält der Rechtsanwalt nach Nr. 2300 VV RVG eine Geschäftsgebühr von 0,5 bis 2,5. Die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 berechnet sich nach dem Gegenstandswert, § 13 RVG), und ist eine (Satz-) Rahmengebühr (§ 14 RVG). Die Mittelgebühr bestimmt sich aus der Addition der Mindest- und der Höchstgebühr ge...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / G. Wertberechnung

I. Wertvorschriften im RVG Rz. 314 Bestimmungen zur Berechnung des Gegenstandswertes und der Wertfestsetzung finden sich in den §§ 22–33 RVG. Damit sind alle Wertvorschriften, die im RVG zu finden sind, bis auf eine Ausnahme, in diesem Abschnitt des RVG geregelt. Dies ist sehr anwenderfreundlich. II. Wertgrenze Rz. 315 In § 22 Abs. 2 RVG ist eine Begrenzung des Gegenstandswerts...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / I. Grundsatz der Abrechnung

Rz. 346 Familiensachen werden im Rahmenlehrplan nur noch rudimentär erwähnt; da aber immer noch in einigen Kammerbezirken Familiensachen geprüft werden, werden sie auch in dieser Auflage weiter – wenn auch nur in geringem Umfang – behandelt. Gebührenmäßig fallen hier dieselben Gebühren an, wie in anderen Zivilsachen (z.B. Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG; Verfahrensgebühr Nr....mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 2. Grundgebühr

Rz. 270 In Teil 5, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1 ist auch für die Bußgeldverfahren geregelt, dass der Rechtsanwalt für die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall einmal und zwar unabhängig davon, in welchem Verfahrensabschnitt die Einarbeitung erfolgt, eine Grundgebühr i.H.v. 30,00–170,00 EUR für den Wahlverteidiger und i.H.v. 80,00 EUR für den gerichtlich bestellten oder...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 2. Gebühren des Verteidigers

Rz. 226 Der Gebührenanspruch des Pflichtverteidigers ergibt sich aus der vierten Spalte des VV zu Teil 4, der des Wahlverteidigers aus der Spalte 3. Ist der Rechtsanwalt gerichtlich bestellt oder beigeordnet, so erhält er anstelle der in der Spalte 3 vorgesehenen Betragsrahmengebühr des Wahlanwalts die in Spalte 4 des Vergütungsverzeichnisses enthaltene Festgebühr. Der Pflic...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 4. Ortstermin/Selbstständiges Beweisverfahren

Rz. 159 Auch für die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins kann der Rechtsanwalt eine Terminsgebühr in Höhe von 1,2 gemäß Nr. 3104 VV RVG erhalten. Die Terminsgebühr kann somit auch in selbstständigen Beweisverfahren entstehen, in denen kein Gerichtstermin, sondern ein Ortstermin mit einem von Gericht bestellten Sachverständi...mehr