Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 5. Grundgebühr

Rz. 234 In Nr. 4100 VV RVG ist eine Grundgebühr aufgenommen worden, die für die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall einmal entsteht und zwar unabhängig davon, in welchem Verfahrensabschnitt die Einarbeitung erfolgt. Rz. 235 Die Grundgebühr beträgt für den Wahlverteidiger 40,00–360,00 EUR (Mittelgebühr: 200,00 EUR) und für den gerichtlich bestellten oder beigeordneten Re...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 9. Verfahrensgebühren im gerichtlichen Verfahren

Rz. 251 Die Verfahrensgebühren im ersten Rechtszug richten sich nach der Ordnung des Gerichts. Rz. 252 Dabei wird unterschieden zwischen Verfahrenmehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 3. Erhöhung bei mehreren Auftraggebern

Rz. 136 Wird der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit für mehrere Auftraggeber tätig, so erhält er die Gebühren nur einmal, § 7 Abs. 1 RVG. Jeder dieser Auftraggeber schuldet dem Rechtsanwalt die Gebühren und Auslagen, die er schulden würde, wenn der Rechtsanwalt nur in seinem Auftrag tätig geworden wäre; ferner schuldet er die Dokumentenpauschale, soweit diese durch die ...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 1. Einigungsgebühr

Rz. 122 Die Einigungsgebühr ist in Teil 1 "Allgemeine Gebühren" unter Nr. 1000 VV RVG geregelt. Diese Gebühren des Teils 1 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG erhält der Rechtsanwalt laut Vorbemerkung 1 neben den in anderen Teilen bestimmten Gebühren. Die Voraussetzungen für das Entstehen einer Einigungsgebühr sind:mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 4. Gutachten

Rz. 86 Erstellt der RA ein Gutachten, mit dem er die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels prüft (nicht gemeint ist also ein anderes Gutachten z.B. über eine andere Rechtsfrage, das unter § 34 RVG fällt), so erhält er hierfür nach Nr. 2101 VV RVG eine Gebühr in Höhe von 1,3; bei Betragsrahmengebühren eine solche nach Nr. 2103 in Höhe von 50,00 bis 550,00 EUR. Wie sich aus de...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / VII. Miet-, Pacht- und ähnliche Nutzungsverhältnisse

Rz. 327 Streit über Bestehen oder Dauer eines Mietverhältnisses/Räumung In § 41 GKG sind die Streitwerte für Miet- und Pachtsachen geregelt. Ist danach das Bestehen oder die Dauer eines Miet-, Pacht- oder ähnlichen Nutzungsverhältnisses streitig , ist der Betrag des auf die streitige Zeit entfallenden Entgelts und, wenn das einjährige Entgelt geringer ist, dieser Betrag für di...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 6. Schriftliches Verfahren

Rz. 164 Auch im schriftlichen Verfahren, d.h. in Verfahren, in denen eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, die aber im Einverständnis mit den Parteien nicht stattfindet, oder in den Fällen des § 307 ZPO (Anerkenntnis), § 495a ZPO (Entscheidung des Gerichts, bei einem Streitwert bis 600,00 EUR das schriftliche Verfahren durchzuführen) oder bei Gerichtsbescheid nach §...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 10. Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen

Rz. 184 Der Gesetzgeber führte zum 1.8.2013 mit dem 2. KostRMoG folgende neue Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen ein. Rz. 185 Die Zusatzgebühr nach Nr. 1010 VV RVG beträgt 0,3 in allen Instanzen. Sie entsteht für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen in Angelegenheiten, in denen sich die Gebühren nach Teil 3 richten und mindestens drei gerichtliche Termi...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 1. Beratung

Rz. 81 Gem. § 34 RVG soll der Rechtsanwalt für die hier in Absatz 1 aufgelisteten Tätigkeiten eine Gebührenvereinbarung treffen. Diese Tätigkeiten sind: Rz. 82 Wenn der Rechtsanwalt keine Gebührenvereinbarung getroffen hat, wozu ihn der Gesetzgeber in § 34 Abs. 1 S. 1 RVG ausdrücklich auffordert, kann...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 3. Verfahrens- und Terminsgebühr

Rz. 229 Auch in Strafsachen bedient man sich der Begriffe Verfahrens - und Terminsgebühr . Nach Abs. 2 der Vorbemerkung 4 erhält der Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. Rz. 230 Während die Vorverfahrensgebühr sich nicht mehr nach der Ordnung des Gerichts bestimmt, bleibt diese Unterscheidung für die Verfahrensgebühr ...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 3. Terminsgebühr

Rz. 150 Die Terminsgebühr ist in Nr. 3104 VV RVG geregelt und beträgt 1,2. Rz. 151 Lesenswert ist die Vorbemerkung 3 Abs. 3 zu Teil 3 VV RVG: Die Terminsgebühr entsteht sowohl für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen als auch für die Wahrnehmung von außergerichtlichen Terminen und Besprechungen, wenn nichts anderes bestimmt ist. Sie entsteht jedoch nicht für die Wahrneh...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / II. Wertgrenze

Rz. 315 In § 22 Abs. 2 RVG ist eine Begrenzung des Gegenstandswerts auf 30 Mio. EUR aufgenommen worden, die gilt, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Sind in derselben Angelegenheit mehrere Personen Auftraggeber, beträgt der Wert für jede Person höchstens 30 Mio. EUR, insgesamt jedoch nicht mehr als 100 Mio. EUR. Rz. 316 Die Wertbegrenzung in § 22 Abs. 2 RVG entsp...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / IV. Grundsatz – Addition der Werte

Rz. 321 In § 39 GKG ist in Abs. 1 der Grundsatz geregelt, dass in demselben Verfahren und in demselben Rechtszug die Werte mehrerer Streitgegenstände zusammengerechnet werden. Rz. 322 § 22 Abs. 1 RVG behandelt auch für die Anwaltsgebühren den Grundsatz, dass in derselben Angelegenheit mehrere Gegenstände zusammengerechnet werden. Eine ähnliche Regelung gibt es in § 33 Abs. 1 ...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 10. Terminsgebühren im gerichtlichen Verfahren

Rz. 254 Den jeweiligen Verfahrensgebühren sind Terminsgebühren zugeordnet. Damit richtet sich die Höhe der Terminsgebühren ebenfalls nach der Ordnung des jeweiligen Gerichts . Eine Unterscheidung zwischen ersten Hauptverhandlungs- und Fortsetzungsverhandlungsterminen ist nicht vorgesehen. Der Rechtsanwalt erhält die Terminsgebühr auch dann, wenn der Termin aus Gründen, die de...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 6. Prämie für Haftpflichtversicherung

Rz. 220 Es besteht die Möglichkeit, dass eine gezahlte Prämie für eine Einzelfall-Haftpflichtversicherung gegen Vermögensschäden, soweit die Prämie auf Haftungsbeträge über den sich aus § 22 Abs. 2 RVG ergebenden Höchstbetrag entfällt, dem Mandanten in Rechnung gestellt werden kann (Nr. 7007 VV RVG). Mit Rücksicht auf die Höhe mancher Prämien, insbesondere bei hohen Streitwe...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 2. Erste und weitere Beratung eines Verbrauchers

Rz. 84 § 34 Abs. 1 S. 3 BGB schränkt den Vergütungsanspruch des Anwalts sogar noch weiter ein, wenn der Auftraggeber Verbraucher (siehe dazu § 13 BGB) ist und es sich um ein erstes Beratungsgespräch oder eine mehrfache Beratung handelte. Für das erste Beratungsgespräch beträgt die Vergütung bei einem Verbraucher maximal 190,00 EUR und für sonstige Beratungen (schriftlich und...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 3. Verfahren vor der Verwaltungsbehörde

Rz. 272 Nach Abs. 1 der Vorbemerkung 5.1.2 VV gehört zum Verfahren vor der Verwaltungsbehörde auch das Verwarnungsverfahren und das Zwischenverfahren nach § 69 OWiG bis zum Eingang der Akten bei Gericht. Rz. 273 Die Terminsgebühren , die in Unterabschnitt 2, Abschnitt 1, Teil 5 VV RVG geregelt sind, entstehen auch für die Teilnahme an Vernehmungen vor der Polizei oder der Verw...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 1. Hinweis und Aufbau

Rz. 222 Die Abrechnung von Straf- und Bußgeldsachen ist in der seit dem 1.8.2013 geltenden neuen ReNoPat-Ausbildungsverordnung nicht mehr vorgesehen und wird auch nicht mehr unterrichtet. Da diese daher auch nicht Gegenstand der mündlichen Prüfung ist, wird das Lesen dieses Kapitels nur denjenigen empfohlen, die das Thema für die Praxis benötigen. Es ist davon auszugehen, da...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 3. Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels

Rz. 85 Nach Nr. 2100 VV RVG erhält der Rechtsanwalt für die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels eine Gebühr i.H.v. 0,5 bis 1,0; die Mittelgebühr beträgt 0,75. Diese Gebühr ist auf eine Gebühr für das Rechtsmittelverfahren wie bisher anzurechnen, wenn der RA anschließend als Prozessbevollmächtigter im Rechtsmittelverfahren tätig wird. Diese Gebühr erhält der Rec...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / I. Änderungen im Kostenrecht

Rz. 2 Am 1.8.2013 ist das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft getreten.[1] Mit diesem Gesetz erfolgten einige sprachliche Anpassungen, Änderungen und eine Anhebung der Gebühren. Für die Praxis ist es daher wichtig zu wissen, dass noch in vielen sog. Altfällen (vgl. dazu § 60 RVG) die alte Gebührentabelle anzuwenden ist. Denn häufig dauern Gerichtsverfahren doch ein...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 1. Verfahrensgebühr

Rz. 141 Die Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3100 VV RVG erhält der Rechtsanwalt für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information in Höhe von 1,3 Vorbemerkung 3 Abs. 2 RVG. Rz. 142 Die Verfahrensgebühr ist abhängig von der Auftragserteilung des Mandanten (Prozessauftrag) und entsteht in voller Höhe (1,3) z.B. für folgende Tätigkeiten:mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / X. Auffangwert für Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit

Rz. 335 In Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, der Streitwert nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen (§ 52 Abs. 1 GKG). Bietet der Sach- und Streitstand für die Bestimmung des Streitwerts keine genügenden Anhaltspunkte, ist ...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 8. Verfahren im ersten Rechtszug

Rz. 250 Der RA erhält im ersten Rechtszug als Verteidiger in der Hauptverhandlung die Gebühren des Unterabschnitts 3 zu Abschnitt 1, Teil 4 VV. Der Anspruch auf die Gebühren des Unterabschnitts 3 entsteht, wenn der RA den Beschuldigten im gerichtlichen Verfahren als Wahlverteidiger oder gerichtlich bestellter oder beigeordneter Rechtsanwalt vertritt.mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / V. Einstweilige Anordnungen

Rz. 356 Im Verfahren der einstweiligen Anordnung in Familiensachen ist der Wert in der Regel unter Berücksichtigung der geringeren Bedeutung gegenüber der Hauptsache zu ermäßigen (§ 41 S. 1 FamGKG). Dabei ist nach § 41 S. 2 FamGKG von der Hälfte des für die Hauptsache bestimmten Werts auszugehen.mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 12. Berufung – Revision

Rz. 262 Die Gebühren des Wahlverteidigers und des gerichtlich bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalts im Berufungs- und Revisionsverfahren ergeben sich aus Teil 4, Abschnitt 1, Unterabschnitt 3. Weder für das Berufungs- noch für das Revisionsverfahren wird auf die Ordnung des Gerichts abgestellt. Es entstehen sowohl im Berufungs- als auch im Revisionsverfahren jeweils ei...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 4. Gebühr mit Zuschlag bei inhaftiertem Beschuldigten

Rz. 233 In Abs. 4 der Vorbemerkung 4 ist geregelt, dass die Gebühr mit Zuschlag (Zuschlagsgebühr) entsteht, wenn sich der Beschuldigte nicht auf freiem Fuß befindet. Bei der Gebühr mit Zuschlag ist die Höchstgebühr um 25 % angehoben worden. In welcher Art von Haft sich der Beschuldigte befindet (Untersuchungs- oder Strafhaft, Sicherungsverwahrung, Auslieferungs- oder Abschie...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / V. Zeitpunkt der Antragstellung

Rz. 323 In § 40 GKG ist geregelt, dass für die Wertberechnung auf den Zeitpunkt der den jeweiligen Streitgegenstand betreffenden Antragstellung, die den Rechtszug einleitet, abzustellen ist. Für das FamGKG findet sich diese Regelung in § 34 FamGKG mit der Ergänzung, dass für Verfahren, die von Amts wegen eingeleitet werden, der Zeitpunkt der Fälligkeit der Gebühren maßgebend...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / XIII. Haupt- und Hilfsantrag

Rz. 341 Nur wenn vom Gericht über den Hilfsantrag entschieden wird (das ist nur bei einer Zurückweisung des Hauptsacheantrags der Fall), wird er für die Berechnung des Gegenstandswerts gem. § 45 Abs. 1 S. 2 GKG (inhaltsgleich: § 39 Abs. 1 S. 2 FamGKG) zu dem Hauptanspruch hinzuaddiert, ansonsten bleibt der Hilfsantrag insoweit unberücksichtigt. Sofern über den Hilfsantrag en...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / C. Grundlagen der anwaltlichen Vergütungsrechnung

I. Gegenstandswert/Wertgebühren Rz. 49 Die Wertgebühren sind in § 13 RVG geregelt. Das RVG erhält zu § 13 Abs. 1 RVG eine Anlage 2 , aus der sich in einer Tabelle die Gebühren entnehmen lassen. Bestimmungen zur Berechnung des Gegenstandswertes und der Wertfestsetzung finden sich in den §§ 22 bis 31 RVG. Ausführungen hierzu finden Sie in Rdn 314. § 22 Abs. 1 RVG behandelt den G...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 2. Angelegenheit und Gegenstand

Rz. 56 Ein wichtiger Grundsatz bei der Abrechnung der Anwaltsgebühren ist darüber hinaus die Unterscheidung zwischen Angelegenheit und Gegenstand sowie zwischen einer und mehreren Angelegenheiten, um korrekt abrechnen zu können. Die Definition bereitet in der Praxis manchmal Schwierigkeiten. Rz. 57 Von einer Angelegenheit spricht man auch, wennmehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / III. Kindschaftssachen im Verbund und isoliert

Rz. 349 Die Scheidungssache und die Folgesachen gelten als ein Verfahren, § 44 Abs. 1 FamGKG. Rz. 350 Sofern im Verbund das Sorgerecht, Umgangsrecht oder die Kindesherausgabe Folgesachen werden, erhöht sich der Verfahrenswert nach § 43 FamGKG für jede Kindschaftssache um 20 Prozent, höchstens um jeweils 3.000,00 EUR; eine Kindschaftssache ist auch dann als ein Gegenstand zu b...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / X. Gebühren in Bußgeldsachen

Rz. 266 Die Gebühren in Bußgeldverfahren sind in Teil 5 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG geregelt. Für die Vergütung in Bußgeldsachen gilt hinsichtlich der Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten das unter Rdn 222 Gesagte. Rz. 267 Mit Geldbußen bedrohte Handlungen werden Ordnungswidrigkeiten genannt. Das OWiG nennt in den §§ 111 ff. einzelne Ordnungswidrigkeiten,...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 4. Verfahren vor dem Amtsgericht

Rz. 276 Nach Abs. 1 der Vorbemerkung 5.1.3 entsteht die Terminsgebühr in den Verfahren vor dem Amtsgericht auch für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen außerhalb der Hauptverhandlung. Rz. 277 Ebenso entstehen die Gebühren des Teils 5, Abschnitt 1, Unterabschnitt 3 für das Wiederaufnahmeverfahren einschließlich seiner Vorbereitung gesondert; die Verfahrensgebühr entsteht a...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / III. Die Kostenfestsetzung gem. §§ 103 ff. ZPO

Rz. 292 Wie bereits erwähnt, erfolgt die betragsmäßige Aufschlüsselung in Zivilsachen auf Antrag im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren durch den Rechtspfleger des Gerichts der 1. Instanz – auch wegen der Kosten in höheren Instanzen – gem. §§ 103 ff. ZPO. In den Antrag auf Kostenfestsetzung sollte gem. § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO auch aufgenommen werden, dass die festgesetzt...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / XI. Zwangsvollstreckung

Rz. 336 Der Gegenstandswert für die Tätigkeit des Anwalts im Zwangsvollstreckungsverfahren ist in § 25 RVG geregelt: (1) In der Zwangsvollstreckung, in der Vollstreckung, in Verfahren des Verwaltungszwangs und bei der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung bestimmt sich der Gegenstandswertmehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 1. Gebühren des Verteidigers

Rz. 268 Bei den Gebühren des Verteidigers in Bußgeldsachen handelt es sich ebenfalls um Pauschgebühren , die die gesamte Tätigkeit als Verteidiger entgelten, Abs. 1 der Vorbemerkung 5.1 VV RVG. Rz. 269 Hängt die Höhe der Gebühren von der Höhe der Geldbuße ab, ist die zum Zeitpunkt des Entstehens der Gebühr zuletzt festgesetzte Geldbuße maßgebend . Mit der Formulierung "zuletzt ...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / VI. Unterhaltsansprüche

Rz. 357 Bei Ansprüchen auf Erfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht ist der für die ersten zwölf Monate nach Einreichung der Klage oder des Antrags geforderte Betrag maßgeblich, höchstens jedoch der Gesamtbetrag der geforderten Leistung (§ 51 Abs. 1 S. 1 FamGKG). Rz. 358 Beispiel Frau Rosen beantragt, Herrn Rosen zu verpflichten, monatlich 500,00 EUR Unterhalt an sich a...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 5. Mediation

Rz. 88 Die Mediation ist in § 34 RVG geregelt. Auch bei Mediationen soll der Rechtsanwalt auf eine Vergütungsvereinbarung hinwirken. Ist eine Vereinbarung nicht getroffen worden, bestimmt sich die Gebühr nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Anwendbar ist § 612 Abs. 2 BGB. In Ermangelung einer Taxe wird der Rechtsanwalt hier die "übliche Gebühr" berechnen können. Rz...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / I. Abgrenzung Kostengrund- und Kostenhöheentscheidungen

Rz. 286 Man muss die gerichtliche Kostengrundentscheidung von der gerichtlichen Kostenfestsetzung gem. §§ 103 ff. ZPO (sowie von der Kostenfestsetzung gem. § 11 RVG) trennen. Wenn ein Gericht einen Prozess entscheidet, muss es grundsätzlich von Amts wegen auch immer über die Frage entscheiden, wer (und ggf. zu welchem Bruchteil) die Prozesskosten trägt. Dies ist für Zivilsac...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / V. Anfechtung der Kostenentscheidung und der Kostenfestsetzung gem. §§ 103 ff. ZPO

Rz. 297 Die Frage des richtigen Rechtsmittels im Kostenrecht hängt zunächst davon ab, gegen welche Entscheidung man sich wenden möchte. Rz. 298 Anfechtung der Kostengrundentscheidung Sofern die gerichtliche Kostenentscheidung gem. §§ 308 Abs. 2, 91 ff. ZPO angefochten werden soll, man sich also gegen die grundsätzliche Auferlegung der Kosten des Rechtsstreits bzw. die Kostenqu...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / VI. Zahlungsklagen

Rz. 324 Bei Zahlungsklagen bestimmt sich der Gegenstandswert nach der mit dem Klageantrag geltend gemachten Forderung. Kosten und Zinsen, die als Nebenforderungen mit eingeklagt werden, bleiben insoweit unberücksichtigt, § 43 Abs. 1 GKG. Rz. 325 Beantragt der Kläger also beispielsweisemehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / VIII. Arbeitsgerichtssachen

Rz. 332 Bei Ansprüchen auf wiederkehrende Leistungen aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis, einer Dienstpflicht oder einer Tätigkeit, die anstelle einer gesetzlichen Dienstpflicht geleistet werden kann, bei Ansprüchen von Arbeitnehmern auf wiederkehrende Leistungen sowie in Verfahren vor Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen Ansprüche auf wiede...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / XII. Klage und Widerklage

Rz. 337 Sofern in demselben Prozess über Klage und Widerklage entschieden wird, werden die jeweils geltend gemachten Ansprüche für den Gegenstandswert addiert (anders beim "Zulässigkeits- oder auch Zuständigkeitswert" gem. § 5 ZPO). Etwas anderes gilt allerdings, falls Klage und Widerklage denselben Gegenstand betreffen. In diesen Fällen gilt nur der jeweils höhere Anspruch (...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / XIV. Hilfsweise Aufrechnung

Rz. 342 Es ist zwischen der sog. Primäraufrechnung und der Eventualaufrechnung (auch Hilfsaufrechnung genannt) zu unterscheiden. Bei der Primäraufrechnung bestreitet der Beklagte die Klageforderung als solche nicht, beantragt vielmehr nur deshalb Klageabweisung, weil ihm ebenfalls eine Forderung (in Höhe der Klageforderung) gegen den Kläger zustehe, mit der er gegen die Klag...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / IV. Die Kostenausgleichung

Rz. 295 Sofern die Prozesskosten nicht nur von einer Partei, sondern von beiden Parteien nach Quoten (Bruchteilen) zu tragen sind, mithin grundsätzlich jede der Parteien gegenüber der anderen einen teilweisen Kostenerstattungsanspruch hat, erfolgt eine sog. gerichtliche Kostenausgleichung gem. § 106 ZPO. Dadurch soll erreicht werden, dass einheitlich abgerechnet wird, also n...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / VI. Kostengrundentscheidungen in FamFG-Sachen

Rz. 307 Nach § 80 FamFG sind Kosten Rz. 308 § 91 Abs. 1 S. 2 ZPO gilt entsprechend. Rz. 309 § 81 FamFG regelt den Grundsatz der Kostenpflicht in Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Das Gericht kann die Kosten des Verfahre...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / II. Ehesachen

Rz. 347 Der Wert in Ehesachen bestimmt sich nach § 43 FamGKG: § 43 FamGKG (1) 1In Ehesachen ist der Verfahrenswert unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Ehegatten, nach Ermessen zu bestimmen. 2Der Wert darf nicht unter 3.000 EUR und nicht über eine Million E...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / IV. Versorgungsausgleichsachen

Rz. 353 In Versorgungsausgleichssachen beträgt der Verfahrenswert für jedes Anrecht 10 Prozent, bei Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung für jedes Anrecht 20 Prozent des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens der Ehegatten (§ 50 Abs. 1 S. 1 FamGKG). Der Wert nach Satz 1 beträgt insgesamt mindestens 1.000 EUR (§ 50 Abs. 1 S. 2 FamGKG). Rz. 354 In Verfahren über einen Aus...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / V. Hinweispflicht des RA zum Gegenstandswert

Rz. 24 Richten sich die zu erhebenden Gebühren nach dem Gegenstandswert, hat der Rechtsanwalt den Auftraggeber vor Auftragsannahme hierauf hinzuweisen, § 49b Abs. 5 BRAO. Der Rechtsanwalt muss daher in vielen Fällen, bevor er einen Auftrag annimmt, den Mandanten darauf hinweisen, dass sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten. Auf die konkrete Höhe muss er nicht hin...mehr

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§ 34 Die Kosten der Zwangsv... / II. Beispiele für die Entstehung von RA-Kosten in der ZV

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