Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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ZAP 4/2017, Die fiktive Ter... / 2. Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im Einverständnis der Parteien

Voraussetzung dieser Variante ist zunächst, dass im zugrunde liegenden Verfahren eine eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist. Diese Voraussetzung ist in allen erstinstanzlichen gerichtlichen Erkenntniserfahren vor den Sozialgerichten grundsätzlich gegeben, § 124 Abs. 1 SGG. Wird hier im Einverständnis der Parteien ohne mündliche Verhandlung entschieden (§ 124 Abs. 2 S...mehr

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ZAP 14/2016, Das zuständige... / 2. Kostenerstattung

Es bleibt die Frage, ob eine Kostengrundentscheidung zwecks Ermöglichung einer prozessualen Kostenerstattung geboten ist. Sie lässt sich anhand des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes nicht recht beantworten. Zwar ist § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 RVG zu entnehmen, dass das Verfahren der Bestimmung des zuständigen Gerichts i.S.d. § 15 Abs. 2 S. 2 RVG zum Rechtszug gehört. Das ist aber ...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / 1. Gesetzliche Regelung

Die Terminsgebühr entsteht im erstinstanzlichen Verfahren grundsätzlich zu einem Gebührensatz von 1,2 (Nr. 3104 VV RVG). Unter den Voraussetzungen der Nr. 3105 VV RVG ermäßigt sich diese Gebühr auf 0,5. Der Wortlaut der Nr. 3105 VV RVG ist sprachlich misslungen, weil danach bereits bei Nichterscheinen der Partei, selbst wenn sie ordnungsgemäß vertreten ist, die Ermäßigung ein...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / b) Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren auf Antrag

Zeigt der Beklagte seine Verteidigungsbereitschaft entgegen § 276 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 ZPO nicht rechtzeitig an und ergeht daraufhin im schriftlichen Verfahren auf Antrag des Klägers, der bereits in der Klageschrift gestellt werden kann, nach § 331 Abs. 3 ZPO ein Versäumnisurteil, so wird hierdurch ebenfalls nur die 0,5-Terminsgebühr ausgelöst. Dies folgt aus Anm. Abs. 2 zu N...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 5. Übergang ins Strafbefehlsverfahren nach Zulassung der Anklage

Hat die Staatsanwaltschaft nicht den Erlass eines Strafbefehls beantragt, sondern Anklage erhoben und ist diese zugelassen worden, besteht nach § 408a StPO immer noch die Möglichkeit, in das Strafbefehlsverfahren überzugehen. Der Anwalt kann in dieser Phase noch erreichen, dass die Sache im Strafbefehlsverfahren abgehandelt wird. Gelingt es dem Anwalt, nach Anklageerhebung u...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / a) Bestrittene Auftragserteilung

Wendet der als Auftraggeber in Anspruch genommene Antragsgegner im Vergütungsfestsetzungsverfahren ein, er habe dem den Antrag stellenden Rechtsanwalt keinen die verfahrensgegenständliche Vergütung auslösenden Auftrag erteilt, stellt dies im Regelfall einen zur Ablehnung der Vergütungsfestsetzung führenden außergebührenrechtlichen Einwand dar. Dies gilt grundsätzlich auch da...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / a) Erstes Versäumnisurteil ist im Termin ergangen

Ist im ersten Verhandlungstermin ein Versäumnisurteil ergangen und wird dann in dem auf den Einspruch hin anberaumten zweiten Verhandlungstermin (§ 341a ZPO) der Einspruch durch zweites Versäumnisurteil verworfen, so entsteht eine volle 1,2-Terminsgebühr (BGH AGS 2006, 487 = NJW 2006, 2927 = AnwBl 2006, 675 = Rpfleger 2006, 625 = BGHR 2006, 1391 = JurBüro 2006, 639 = MDR 200...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / I. Gebührenanrechnung

Das RVG sieht in verschiedenen Fallgestaltungen die Anrechnung einer Gebühr auf die andere vor. Diese Vorschriften finden sich entweder in den Vorbemerkungen oder aber auch bei dem betreffenden Gebührentatbestand im VV RVG. Beispielhaft sei hier auf Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV RVG verwiesen, die die Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Ver...mehr

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ZAP 5/2016, Reisekosten des... / 3. Übernahme anstelle der Kosten eines Verkehrsanwalts

Nach den gängigen Versicherungsbedingungen trägt der Rechtsschutzversicherer zusätzlich die Kosten eines Verkehrsanwalts, wenn der Gerichtsort mehr als 100 km Luftlinie entfernt liegt. Nach dem eindeutigen Wortlaut der Bedingungen trägt der Versicherer nach dieser Klausel zusätzlich zu den Kosten des ortsansässigen Prozessbevollmächtigen nur die Kosten eines im Landgerichtsb...mehr

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ZAP 4/2017, Die fiktive Ter... / I. Einführung

Abgesehen von den Fällen der Vorbemerkung 3 Abs. 3 VV RVG kann der Anwalt in sozialgerichtlichen Verfahren, die sich nicht nach dem Wert richten, auch nach Anm. S. 1 zu Nr. 3106 VV RVG, Anm. S. 1 zu Nr. 3204 VV RVG und Anm. zu Nr. 3213 VV RVG eine Terminsgebühr verdienen. Diese Terminsgebühren werden gewährt, obwohl in diesen Fällen gar kein Termin stattgefunden hat. Ein Ter...mehr

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ZAP 5/2016, Reisekosten des... / IV. Benutzung des eigenen Kraftfahrzeugs

Erforderlich ist, dass der Anwalt ein eigenes Kraftfahrzeug benutzt hat (Nr. 7003 VV RVG). Um welche Art von Kraftfahrzeug es sich handelt, ist unerheblich. Auch Motorräder und Mofas zählen hierzu (AnwK-RVG/N. Schneider, Nr. 7003–7006 VV RVG Rn 16). Hinweis: Für die Benutzung eines Fahrrads oder für Fußwege wird dagegen keine Entschädigung nach Nr. 7003 VV RVG gewährt. Aus der...mehr

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ZAP 4/2017, Die fiktive Ter... / 1. Überblick

Im erstinstanzlichen Verfahren vor den Sozialgerichten richtet sich die fiktive Terminsgebühr nach Anm. S. 1 zu Nr. 3106 VV RVG. Danach entsteht eine Termingsgebühr, wenn in einem Verfahren, für das eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, im Einverständnis mit den Parteien ohne mündliche Verhandlung entschieden (Anm. S. 1 Nr. 1 Alt. 1 zu Nr. 3106 VV RVG) oder ein schriftl...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / 3. Säumnis des Berufungsbeklagten

Ist der Berufungsbeklagte in der mündlichen Verhandlung säumig, kommt die Reduzierung nicht in Betracht. Es bleibt bei der vollen 1,2-Terminsgebühr, da das Gericht jetzt in eine Sachprüfung einsteigen muss. Es muss prüfen, ob ausgehend vom Sachvortrag des Berufungsklägers die Berufung gerechtfertigt ist. Beispiel 34: Gegen seine erstinstanzliche Verurteilung zur Zahlung von 1...mehr

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ZAP 5/2016, Reisekosten des... / X. Geschäftsreise in mehreren Angelegenheiten

Unternimmt der Anwalt eine Geschäftsreise in mehreren Angelegenheiten, so sind die Gesamtkosten nach Vorbem. 7 Abs. 3 S. 1 VV RVG verhältnismäßig aufzuteilen (BFH, Beschl. v. 6.7.2015 – X K 5/13). Dies gilt insbesondere für sog. Rundreisen, bei denen für mehrere Auftraggeber auf einer Reise mehrere Ziele angefahren werden. Jeder Auftraggeber haftet bei einer solchen gemeinsa...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / 5. Sonderfall: Erledigung der Hauptsache

Eine besondere Konstellation kann im Falle der Erledigung der Hauptsache eintreten. War der Kläger in erster Instanz siegreich und hat der verurteilte Beklagte Berufung eingelegt und erledigt sich dann die Klage (nicht die Berufung), so muss der Kläger als Berufungsbeklagter den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklären. Wenn der Beklagte und Berufungskläger jetzt...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / b) Kosten der 2. Instanz

Das Einreichen der Berufungsschrift hat für den Prozessbevollmächtigten des Klägers die 1,6 Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG ausgelöst (s. Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3201 VV RVG). Ferner ist dem Prozessbevollmächtigten des Klägers für die Wahrnehmung des Verhandlungstermins vor dem Zivilsenat des KG die 1,2 Terminsgebühr nach Nr. 3202 VV RVG angefallen. Für die 4,0 Ver...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / a) Versäumnisurteil

Ordnet das Gericht das Verfahren nach § 495a ZPO an, setzt es aber gleichwohl eine Frist nach § 276 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 ZPO und erlässt es nach fruchtlosem Fristablauf ein Versäumnisurteil, so entsteht nur eine 0,5-Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu Nr. 3105 VV RVG (AG Mönchengladbach AGS 2013, 383 = NJW-Spezial 2013, 507 = RVGprof. 2013, 150). Die Entscheidung ergeht h...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / 7. Klagerücknahme bei Säumnis des Gegners

Erscheint der Beklagte zum Verhandlungstermin nicht und wird im Termin die Klage zurückgenommen, entsteht die volle 1,2-Terminsgebühr. Die Ermäßigung nach Nr. 3105 VV RVG greift nicht, da nicht lediglich der Erlass eines Versäumnisurteils beantragt wird und auch kein Antrag zur Prozess- und Sachleitung vorliegt (LAG Baden-Württemberg AGS 2010, 528 = RVGreport 2010, 386). Bei...mehr

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ZAP 14/2015, Verfahrenstipp... / 1. Verjährungsfragen bei der Pauschgebühr

Wann der Anspruch auf Bewilligung einer Pauschgebühr (§ 51 RVG) entsteht, wenn der Pflichtverteidiger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens tätig war, ist in der OLG-Rspr. umstritten. Die Frage hat jetzt in einem Verfahren eine Rolle gespielt, in dem das KG zur Entscheidung berufen war. Das KG hat (Beschl. v. 15.4.2015 – 1 ARs 22/14, ZAP EN-Nr. 524/2015 = StRR 201...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / c) Vor Erlass des Versäumnisurteils wird mit der Partei erörtert

Wird mit der erschienenen Partei zunächst erörtert, gilt wiederum das gleiche wie bei einer Erörterung mit dem Gericht, zumal das Gericht sich in diesen Fällen ohnehin an der Erörterung beteiligen wird (s.o. 6.). Es entsteht also die volle 1,2-Terminsgebühr (BGH AGS 2007, 226 = NJW 2007, 1692 = Rpfleger 2007, 343 = AnwBl 2007, 383 = BGHR 2007, 530 = MDR 2007, 804 = JurBüro 2...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 12. Einstellung nach Aussetzung

Da nach einer Aussetzung mit der Hauptverhandlung erneut begonnen werden muss, kann auch nach Durchführung eines ersten Hauptverhandlungstermins eine Zusätzliche Gebühr entstehen, wenn das Verfahren ausgesetzt wird und sich danach erledigt. BGH, Beschl. v. 14.4.2011 – IX ZR 153/10: Die Zusätzliche Gebühr kann der Nr. 4141 VV RVG kann auch nach Aussetzung der Hauptverhandlung ...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / d) Ablehnung der Argumente der Gegenmeinung

Demgegenüber greifen nach den weiteren Ausführungen des BGH die Argumente der Gegenauffassung nicht. Soweit diese darauf abstelle, Nr. 3105 VV RVG verlange auch im Falle der Wahrnehmung eines Termins für den Anfall der 0,5 Terminsgebühr, dass ein Prozessantrag gestellt wird, berücksichtigt dies nach den weiteren Ausführungen des BGH nicht, dass sich aus der Vorschrift von Ab...mehr

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ZAP 5/2016, Verfahrenstipps... / VI. Gebührenerstattung nach Rücknahme der Berufung der Staatsanwaltschaft

Die Frage, ob dem Verteidiger für seine Tätigkeit in der Berufungsinstanz eine Verfahrensgebühr gem. Nr. 4124 VV RVG zusteht, wenn die Staatsanwaltschaft ihre Berufung vor deren Begründung zurücknimmt, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten. In der Literatur wird einhellig die Meinung vertreten, auch im Falle einer späteren Rücknahme der Berufung durch die Staatsanwa...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / 1. Kostenerstattung nach Teilfreispruch

In der Praxis bereitet die Frage, wie nach einem Teilfreispruch mit einer zugunsten des Angeklagten ergangenen Kostenentscheidung die Kosten und Auslagen, insbesondere die Verteidigervergütung, zur Erstattung aus der Staatskasse festzusetzen sind, häufig Schwierigkeiten. Die Problematik behandelt das OLG Celle (Beschl. v. 8.8.2016 – 1 Ws 382/16, RVGreport 2016, 429 = StRR So...mehr

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ZAP 24/2015, Gebührentipps ... / a) Isoliertes PKH-Bewilligungsverfahren

Gegenstand der Vergütungsfestsetzung können die gesetzliche Vergütung, eine nach § 42 RVG festgestellte Pauschgebühr und die nach § 670 BGB zu ersetzenden Aufwendungen sein, soweit sie zu den Kosten des gerichtlichen Verfahrens gehören. In neuerer Zeit hat sich die Rechtsprechung wieder mit der Frage befasst, ob auch die Vergütung für ein PKH-Bewilligungsverfahren gegen den A...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / 1. Gesetzliche Regelung der Terminsgebühr

Unter welchen Voraussetzungen in Angelegenheiten, die nach Teil 3 VV RVG abzurechnen sind, die Terminsgebühr entsteht, ist im RVG etwas unübersichtlich geregelt. Zunächst geht man von der Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG aus, die einige der Anwendungsbereiche der Terminsgebühr regelt. Nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV RVG fällt die Terminsgebühr sowohl für die Wahrnehmung von gerichtlich...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / a) Objektive Voraussetzungen

Nach zutreffender Auffassung des OLG Köln waren hier die Voraussetzungen für den Anfall der Terminsgebühr erfüllt. In der hier einschlägigen Fallgestaltung erfordert das Gesetz nämlich in objektiver Hinsicht lediglich: Ein gerichtliches Verfahren, für das eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, was hier für den vor dem LG Köln geführten Rechtsstreit vorgelegen hat, sow...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / bb) Zum Anfall der Verfahrensgebühr

Diejenige Auffassung, die dem Rechtsanwalt lediglich die Mindestgebühr oder die nach dem Mindestwert zu berechnende Gebühr zubilligen will, steht mit den Grundsätzen des anwaltlichen Vergütungsrechts nicht in Übereinstimmung. Die Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG entsteht – wie jede Verfahrensgebühr – nach Vorbem. 3 Abs. 2 VV RVG für das Betreiben des Geschäfts einschlie...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / b) Keine mündliche Verhandlung vorgeschrieben

Hier fehlte es nach Auffassung des OLG Köln an dem Erfordernis der vorgeschriebenen mündlichen Verhandlung. Das OLG hat darauf hingewiesen, dass der Berufungssenat den Beweisbeschluss gem. §§ 525, 358a ZPO lediglich vorbereitend erlassen habe. Eine solche Anordnung könne ohne mündliche Verhandlung ergehen. Deshalb greife die Regelung von Absatz 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 V...mehr

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ZAP 12/2016, Notwendige Ver... / VIII. Gebührenrecht

Auf folgenden gebührenrechtlichen Aspekt soll im Zusammenhang mit der notwendigen Verteidigung wegen Inhaftierung des Beschuldigten hingewiesen werden. Nach Vorbem. 4 Abs. 4 VV RVG entstehen die Gebühren des Rechtsanwalts mit einem Zuschlag, wenn sich der Mandant nicht auf freiem Fuß befindet. Die Voraussetzungen für diesen Haftzuschlag müssen aber nicht schon beim Entstehen ...mehr

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ZAP 2/2016, Die Schutzschri... / 1. Prozessualer Kostenerstattungsanspruch

Wird der Antrag zurückgewiesen oder nimmt der Antragsteller den Antrag zurück, so hat der Antragsgegner einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch (§§ 91 Abs. 1, 92 Abs. 1 ZPO bzw. § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO, vgl. BGH, Beschl. v. 13.2.2003 – I ZB 23/02, NJW 2003, 1257 – Kosten einer Schutzschrift). Dieser Kostenerstattungsanspruch umfasst durch die Fertigung der Schutzschrift e...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / 6. Säumnis der Gegenpartei, aber Erörterung mit dem Gericht

Erscheint weder der Gegner noch ein Vertreter und erörtert das Gericht zunächst mit dem erschienenen Anwalt, greift der Ermäßigungstatbestand nicht. Voraussetzung der Ermäßigung ist, dass "lediglich" ein Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils gestellt wird. Daran fehlt es, wenn zuvor erörtert wird. Dann wird nicht "lediglich" ein Antrag gestellt. In diesem Fall entsteht a...mehr

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ZAP 22/2015, Berufs-, vergü... / VIII. Gestaltungsmöglichkeiten beim Erfolgshonorar

Abschließend sei ein Blick auf die Fälle geworfen, in denen keine treuhänderisch "blockbare" Summe vom Mandanten oder Dritten vorhanden ist, die der Honorarsicherung dienen kann – oder eine Mischform zwischen diesem Gedanken und dem "reinen" Erfolgshonorar gesucht werden soll. Dies führt dazu, die denkbaren Umrisse einer ausgewogenen Vertragsgestaltung zu skizzieren. Insofer...mehr

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ZAP 11/2015, Kosten bei auß... / VI. Gerichtsnahe Mediation

Auf die gerichtsnahe Mediation ist Nr. 2303 VV RVG nicht anwendbar. Diese Tätigkeit gehört vielmehr nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 RVG mit zum Rechtszug und wird durch die Gebühren der Nr. 3100 ff. VV RVG abgegolten (OLG Rostock AGS 2007, 124 u. 343 = RVGreport 2007, 28; AGS 2007, 126 = JurBüro 2007, 194 = RVGreport 2008, 54; OLG Braunschweig AGS 2007, 127 = AnwBl 2007, 88 = Ju...mehr

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ZAP 9/2016, Grundzüge des V... / d) Beratungshilfe

Der Schuldner hat Anspruch auf Bewilligung von Beratungshilfe für den Versuch einer außergerichtlichen Einigung (AG Köln Rpfleger 1999, 497; AG Hamm ZVO 2005, 628; Vallender InVo 1998, 1719; ders. MDR 1999, 598, 599; Pape NZI 1999, 90; HK-InsO/Landfermann, Heidelberger Kommentar zur InsO, 2. Aufl., § 305 Rn 9; Fuchs/Beyer Rpfleger 2000, 1; Kohte VuR 2000, 23; Späth Insolvenz...mehr

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ZAP 5/2016, Reisekosten des... / II. Geschäftsreise

Wie für alle Reisekosten ist auch bei den Fahrtkosten mit dem eigenen Kraftfahrzeug Voraussetzung, dass eine Geschäftsreise i.S.d. Vorbem. 7 Abs. 2 VV RVG vorliegt. Der früher umstrittene Begriff der Geschäftsreise war bereits durch das KostRÄndG 1994 per Legaldefinition in § 28 Abs. 1 S. 2 BRAGO geklärt worden. Diese Regelung ist unverändert in das RVG aufgenommen worden un...mehr

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ZAP 24/2015, Gebührentipps ... / 4. Ablehnung der Festsetzung

Gemäß § 11 Abs. 5 S. 1 RVG ist die Festsetzung abzulehnen, soweit der Antragsgegner Einwendungen oder Einreden erhebt, die nicht im Gebührenrecht ihren Grund haben. Macht somit der Antragsgegner – das ist im Regelfall der von dem antragstellenden Rechtsanwalt in Anspruch genommene Auftraggeber – gebührenrechtliche Einwendungen geltend, hat hierüber der Rechtspfleger/Urkundsb...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / 13. Säumnis nach Zurückverweisung

Wird ein Urteil vom Rechtsmittelgericht aufgehoben und zurückverwiesen, so gilt das Verfahren nach Zurückverweisung als neue Angelegenheit (§ 21 Abs. 1 RVG), so dass alle Gebühren erneut entstehen. Allerdings ist die Verfahrensgebühr des Verfahrens vor Zurückverweisung auf die Verfahrensgebühr nach Zurückverweisung anzurechnen (Vorbem. 3 Abs. 6 VV RVG). Nicht angerechnet wir...mehr

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ZAP 11/2015, Kosten bei auß... / 3. Keine Terminsgebühr

Nimmt der Anwalt am Gütetermin teil, entsteht hierfür keine weitere Vergütung; eine Terminsgebühr ist in Teil 2 VV RVG nicht vorgesehen. Die Terminsgebühr nach Teil 3 VV RVG wiederum ist nicht anwendbar, da noch kein unbedingter Auftrag für das nachfolgende gerichtliche Verfahren besteht (Vorbem. 3 Abs. 1 VV RVG), sondern allenfalls ein bedingter Auftrag (§ 158 BGB) für den ...mehr

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ZAP 4/2017, Die fiktive Ter... / 6. Vorläufige Rechtsschutzverfahren

Wird der Anwalt in einem gerichtlichen Verfahren auf Anordnung der sofortigen Vollziehung (§ 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGG), auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGG), auf Wiederherstellung der sofortigen Vollziehung (§ 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGG) oder auf Aufhebung der Vollziehung (§ 86b Abs. 1 S. 2 SGG) tätig, so handelt es sich insoweit nach § 17 Nr. 4 ...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / 2. Normalfälle

Erscheint im Termin weder der Gegner noch für diesen ein Anwalt und wird sofort der Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils gestellt, tritt die Ermäßigung nach Nr. 3105 VV RVG ein. Beispiel 1: Im Termin zur mündlichen Verhandlung erscheint der Kläger nicht. Der Beklagte beantragt den Erlass eines klageabweisenden Versäumnisurteils, das dann auch ergeht. Der Gegenstandswert ...mehr

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ZAP 11/2015, Kosten bei auß... / 1. Überblick

Mit Gesetz vom 15.12.1999 (BGBl I S. 2400) hat der Gesetzgeber in § 15a EGZPO die Landesjustizverwaltungen ermächtigt, Gütestellen zur obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung einzurichten. Davon Gebrauch gemacht haben Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sa...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / I. Terminsgebühr im Verfahren der einstweiligen Anordnung bei Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

Unter welchen Voraussetzungen die Terminsgebühr in Zivilverfahren anfällt, regelt Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG. Danach entsteht die Terminsgebühr für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen, aber auch für die Wahrnehmung von außergerichtlichen Terminen und Besprechungen, wenn nichts anderes bestimmt ist. Solche anderen Bestimmungen finden sich in den in Teil 3 VV RVG aufgeführ...mehr

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ZAP 5/2016, Reisekosten des... / XIV. Abrechnung

Für die Abrechnung der Reisekosten ist § 10 RVG zu beachten. Auch dieser Teil der Vergütung (§ 1 Abs. 1 RVG), kann nur aufgrund einer formell ordnungsgemäßen und nachprüfbaren Abrechnung verlangt werden. In der Kostenrechnung müssen eine kurze Bezeichnung des Auslagentatbestands sowie die angewandten Vorschriften der Nr. 7003, 7005, 7006 VV RVG angegeben werden. Ferner ist d...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / c) Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren ohne Antrag

Erlässt das Gericht ein Versäumnisurteil im schriftlichen Verfahren, obwohl dies nicht beantragt war, so entsteht gleichwohl die 0,5-Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV RVG. Zur BRAGO wurde zum Teil die Ansicht vertreten, im Klageantrag läge konkludent auch der Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils (LG Köln AGS 2001, 224 = MDR 2001, 1018 = BRAGOreport 2001, 105). Andere Geric...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 6. Gebührenbeträge

Da es sich um Festgebühren handelt, und sowohl ein Haftzuschlag als auch eine Auftraggebermehrheit unberücksichtigt bleiben, kommen nur folgende Zusätzliche Gebühren in Betracht:mehr

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ZAP 11/2015, Kosten bei auß... / 7. Anträge auf gerichtliche Entscheidung

Gegen bestimmte Entscheidungen der Schlichtungsstelle können die Parteien einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen (so z.B. gegen einen Ordnungsgeldbeschluss nach § 39 Abs. 6 SchAG NRW). Von der Rechtsnatur her handelt es sich insoweit um Rechtsbehelfe, die der Beschwerde (§ 567 ZPO) vergleichbar sind. Das spricht dafür, dem Anwalt in diesen Verfahren die Gebühren ...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / 1. Gebührentatbestand

Nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV RVG entsteht die Terminsgebühr sowohl für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen als auch für die Wahrnehmung von außergerichtlichen Terminen und Besprechungen, wenn nichts anderes bestimmt ist. Vorliegend hatte der Prozessbevollmächtigte des Klägers keinen solchen Termin wahrgenommen und auch keine Besprechung geführt. Somit konnte hier die...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / 11. Verwerfung des Einspruchs im schriftlichen Verfahren

Wird der Einspruch gegen ein erstes Versäumnisurteil, für das der Anwalt eine 0,5-Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV RVG erhalten hat, im schriftlichen Verfahren als unzulässig verworfen (§ 341 Abs. 2 ZPO), bleibt es bei der 0,5-Terminsgebühr der Nr. 3105 VV RVG für das Versäumnisurteil. In diesem schriftlichen Verfahren entsteht weder eine weitere Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / 1. Gebührenhöhe

Nach Satz 2 der Anm. zu Nr. 3106 VV RVG beträgt in einem solchen Fall die Terminsgebühr 90 % der in derselben Angelegenheit dem Rechtsanwalt zustehenden Verfahrensgebühr. Dabei bleibt eine etwaige Gebührenerhöhung für die Vertretung mehrerer Auftraggeber nach Nr. 1008 VV RVG unberücksichtigt. Mit dieser durch das 2. KostRMoG eingeführten Regelung hat der Gesetzgeber – abweich...mehr