Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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ZAP 5/2017, Rechtsanwaltsve... / II Entscheidung

1. Die Vereinbarung ist nicht nach § 138 Abs. 2 BGB nichtig. Unabhängig davon, ob hier ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegt, fehlt es jedenfalls an der Ausnutzung einer Zwangslage, der Unerfahrenheit, des mangelnden Urteilsvermögens oder einer erheblichen Willensschwäche. Die Kläger haben weder vorgetragen, dass ihnen kein anderer Anwal...mehr

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zfs 8/2016, Das verbrannte ... / Sachverhalt

In einem Schwurgerichtsverfahren vor dem LG Ingolstadt hat der dem Nebenkläger beigeordnete Rechtsanwalt die Festsetzung der ihm aus der Landeskasse zustehenden Vergütung beantragt. Dabei hat er neben der Terminsgebühr Nr. 4120 VV RVG noch die Zusätzliche Gebühr Nr. 4122 VV RVG, in der Praxis auch Längenzuschlag genannt, geltend gemacht, weil die Hauptverhandlung mehr als 5 ...mehr

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ZAP 14/2016, Das zuständige... / 5. Gegenstandswert

Soweit Auslagen bzw. Vergütungsansprüche von Rechtsanwälten entstanden sind, die die Parteien im Verfahren der Hauptsache vertreten, sind sie auch dort abzurechnen (OLG Köln, Beschl. v. 20.8.2007 – 5 W 129/06). Indessen kann wegen § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 RVG für eine Mitwirkung im Verfahren der Gerichtsbestimmung keine besondere Vergütung verlangt werden. Praktisch stellt sic...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / 2. Schriftlicher Vergleich

Nach Absatz 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV RVG entsteht die Terminsgebühr auch, wenn in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, ein schriftlicher Vergleich geschlossen wird. In dem vom OLG Köln (RVGreport 2016, 259 [Hansens]) entschiedenen Fall hatten die Parteien in dem vor dem LG Köln geführten Rechtsstreit nach schriftlicher Korrespondenz ihrer...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / aa) Gesetzeswortlaut

Bereits der Wortlaut des § 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG spricht eigentlich gegen diese Auffassung. Die Vorschrift unterscheidet zwischen "dem Betrag der zu vollstreckenden Geldforderung" im 1. Halbsatz einerseits und der Pfändung eines "bestimmten Gegenstandes" im 2. Halbsatz andererseits. Die Regelung, nach der der geringere Wert maßgebend ist, bezieht sich ausdrücklich nur auf die ...mehr

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ZAP 11/2017, Reisekosten – ... / bb) Beiordnung verursacht Mehrkosten

Würde die Beiordnung eines Anwalts außerhalb des Gerichtsbezirks gegenüber einem Anwalt aus dem Gerichtsbezirk Mehrkosten auslösen, dürfte dieser Anwalt eigentlich gar nicht beigeordnet werden. Die Praxis verfährt jedoch so, dass sie den Anwalt dennoch beiordnet, allerdings eingeschränkt, und damit die Mehrkosten ausschließt. Hierzu ist allerdings das Einverständnis des Anwal...mehr

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ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / 1. Änderung der Wertfestsetzung

Eine Abänderung eines rechtskräftig gewordenen Kostenfestsetzungsbeschlusses kommt grundsätzlich dann in Betracht, wenn der Wert des Streitgegenstandes nach Erlass des Kostenfestsetzungsbeschlusses festgesetzt wird und diese Festsetzung von der dem Kostenfestsetzungsbeschluss zugrunde liegenden Wertberechnung abweicht. Die Abänderung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses nach ...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / b) Terminswahrnehmung

Diesen Termin hat Rechtsanwalt F auch wahrgenommen. Die Wahrnehmung eines Termins ist die vertretungsbereite Teilnahme des Rechtsanwalts an diesem Termin. Dabei ist nicht zwingend erforderlich, dass der Anwalt an diesem Termin von Anfang bis Ende anwesend ist. Vielmehr genügt es, wenn er später dazukommt oder den Termin vorzeitig verlässt. Dabei ist es gebührenrechtlich ohne...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / b) Vorangegangene Besprechungen

Außerdem kann der Abgabe der übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Parteien eine Besprechung der Prozessbevollmächtigten zur Erledigung des Verfahrens vorausgegangen sein. In diesem Fall entsteht die Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG in Verbindung mit Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV RVG für die Mitwirkung an dieser Besprechung (KG RVGreport 2007, 185 [Hansens] = AGS 2...mehr

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ZAP 8/2016, Terminsgebühr: Telefonat mit Gericht

(VGH Hessen, Beschl. v. 21.12.2015 – 5 E 2089/15) • Nach der seinerzeit vor Inkrafttreten des 2. KostRMoG geltenden Fassung in Vorb. 3 Abs. 3 VV RVG gewählten Formulierung "auch ohne Beteiligung des Gerichts" fällt eine Terminsgebühr für die Tätigkeit des Rechtsanwalts auch dann an, wenn der Berichterstatter mit den Verfahrensbeteiligten telefonisch die Möglichkeit einer ein...mehr

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ZAP 9/2016, Grundzüge des V... / h) Gebühren des Rechtsanwalts im eröffneten Verfahren

Für die Vertretung im eröffneten Insolvenzverfahren wird gem. Nr. 3317 VV RVG eine 1,0 Gebühr fällig. Mit dieser Gebühr sind alle Tätigkeiten im Verfahren, auch die Teilnahme an Terminen, abgegolten. Der Gegenstandswert folgt gem. § 37 RVG aus dem Wert der Masse, der bekanntlich in vielen Verfahren bei null liegt. Hier bietet sich ebenfalls der Abschluss einer Vergütungsvere...mehr

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ZAP 7/2016, Buchreport / Schneider/Volpert/Fölsch (Hrsg.), Gesamtes Kostenrecht, 1. Aufl. 2014, 3.408 S., Nomos Verlag, 135 EUR

Der Nomos-Verlag hat einen Kommentar vorgelegt, der das gesamte Kostenrecht von Justiz, Anwaltschaft und Notariat behandelt. Ersichtlich will man damit eine Alternative zu dem alt eingeführten Werk von Hartman, Kostengesetze, bieten, das im vergangenen Jahr in der immerhin 45. Auflage erschienen ist. Es ist immer schwierig, einem solchen Werk in ein paar Sätzen gerecht zu we...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / 9. Gebührentipp

Für die hier verfahrensgegenständliche Frage, ob nämlich im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bzw. einer einstweiligen Anordnung, in der eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ergeht, die mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, zeichnet sich in der Rechtsprechung mit diesen beiden Beschlüssen des OLG Brandenburg und des OLG Oldenburg eine Tendenz ab,...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / a) Vortrag tatsächlicher Umstände

Jedenfalls ist allgemein anerkannt, dass der Antragsgegner, der außergebührenrechtliche Einwendungen oder Einreden erhebt, lediglich vortragen muss, aus welchen konkreten Umständen er diese herleitet. Er hat somit die tatsächlichen, auf die Besonderheiten des konkreten Falls bezogenen Umstände vorzutragen. Seine Einwendungen müssen folglich zumindest im Ansatz erkennen lasse...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / 7. Gesetzesbegründung

Ferner hat das OLG Brandenburg seine Auffassung damit begründet, der Gesetzgeber habe bei der Übernahme von Regelungen der BRAGO in Absatz 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV RVG bewusst davon abgesehen, auch § 153 Abs. 4 SGG, nach dem in sozialgerichtlichen Berufungsverfahren eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ergehen kann, in diese Anmerkung aufzunehmen. Dies habe de...mehr

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ZAP 17/2016, Vergütungsvereinbarung: Formerfordernisse eines Schuldbeitritts

(BGH, Urt. v. 12.5.2016 – IX ZR 208/15) • Die Erklärung eines Schuldbeitritts bedarf grds. keiner besonderen Form. Er unterliegt aber als Verpflichtungsgeschäft den Formerfordernissen, die für den Hauptvertrag gelten, soweit diese mit Rücksicht auf den Leistungsgegenstand des Schuldbeitritts aufgestellt sind. Um solche Formerfordernisse handelt es sich auch bei denjenigen na...mehr

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ZAP 7/2017, Verfassungsbeschwerdeverfahren: Gegenstandswert

(BVerfG, Beschl. v. 25.1.2017 – 1 BvR 1304/13) • Der Umstand, dass § 14 Abs. 1 Abs. 1 RVG die früher in § 113 Abs. 2 S. 3 BRAGO a.F. enthaltene "gesetzliche Reihenfolge" der Kriterien geändert hat und – anders als § 113 Abs. 2 S. 3 BRAGO a.F. – nunmehr in § 14 Abs. 1 S. 1 RVG den anwaltlichen Arbeitsaufwand an erster Stelle nennt, hat keine inhaltliche Änderung bewirkt. In d...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / a) Antrag erforderlich

Nach Auffassung des OLG Oldenburg (RVGreport 2008, 263 [Hansens] = AGS 2008, 386 m. Anm. N. Schneider), des OLG Düsseldorf (JurBüro 1984, 1838 zu § 35 BRAGO) und von Schneider/Winkler (GK, 2. Aufl. 2017, Nr. 3105 VV RVG Rn 31) fällt die 0,5 Terminsgebühr nur dann an, wenn der Kläger den Erlass des ergangenen Versäumnisurteils – wie von § 331 Abs. 3 S. 1 ZPO verlangt – beantr...mehr

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ZAP 5/2016, Reisekosten des... / 4. Quotenvorrecht

Auch wenn der Versicherer die Reisekosten des Anwalts nach den Versicherungsbedingungen nicht tragen muss, können diese doch häufig über das sog. Quotenvorrecht realisiert werden. Auch in der Rechtsschutzversicherung gilt § 86 Abs. 1 S. 2 VV RVG, da es sich bei der Rechtsschutzversicherung handelt um eine Schadensversicherung handelt (OLG Köln NJW 1973, 905; LG Köln AGS 2007...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / a) Erinnerung

Aufgrund der Verweisung in § 11 Abs. 3 S. 2 RVG auf die Vorschriften über die Erinnerung im Kostenfestsetzungsverfahren war hier der Vergütungsfestsetzungsbeschluss des UdG entsprechend § 165 Abs. 1 VwGO anfechtbar. Da nach Satz 2 dieser Vorschrift § 151 VwGO entsprechend gilt, konnte gegen die Entscheidung des UdG innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe die Entscheidung ...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / 2. Fälle aus der neueren Rechtsprechung

a) Bestrittene Auftragserteilung Wendet der als Auftraggeber in Anspruch genommene Antragsgegner im Vergütungsfestsetzungsverfahren ein, er habe dem den Antrag stellenden Rechtsanwalt keinen die verfahrensgegenständliche Vergütung auslösenden Auftrag erteilt, stellt dies im Regelfall einen zur Ablehnung der Vergütungsfestsetzung führenden außergebührenrechtlichen Einwand dar....mehr

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ZAP 24/2015, Gebührentipps ... / bb) Rechtsschutzversicherung

Das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung (RSV) hat für sich genommen keinen Einfluss auf den Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts (s. etwa LAG Baden-Württemberg Rpfleger 1982, 485; Hess. LAG RVGreport 2015, 373 [Hansens]). Deshalb ist ein entsprechender Einwand des Antragsgegners im Vergütungsfestsetzungsverfahren nicht zu berücksichtigen, da er den Vergütungsanspruch des...mehr

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ZAP 5/2016, Reisekosten des... / VI. Keine Angemessenheitsprüfung

Die Kosten für die Benutzung des eigenen Kraftfahrzeugs sind stets zu erstatten (OLG Koblenz JurBüro 1975, 348; OLG Hamburg MDR 1968, 504; OLG Hamm NJW 1967, 1579 = AnwBl 1967, 453; OLG Nürnberg AnwBl 1972, 59). Der Anwalt kann grundsätzlich nicht darauf verwiesen werden, er hätte ein günstigeres Transportmittel benutzen können. Er muss nicht das billigste, sondern darf das ...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / b) Sinn und Zweck der Vorschrift

Der Sinn und Zweck dieser Vorschrift steht jedoch nach den weiteren Ausführungen des BGH einer solchen Auslegung entgegen. Bereits zum Anfall der 1,2 Terminsgebühr nach Absatz 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV RVG bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs hat der BGH darauf hingewiesen, mit dieser Regelung solle "in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtslage" nach § 35 B...mehr

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zfs 8/2016, Das verbrannte ... / 3 Anmerkung:

Wie sich bei der Bemessung des Längenzuschlags Pausen auswirken, ist in vielen Einzelheiten umstritten. In der Rspr. der OLG besteht allerdings weitgehend Einigkeit, dass Wartezeiten des Rechtsanwalts bei der Ermittlung der für den Längenzuschlag maßgeblichen Hauptverhandlungsdauer zu berücksichtigen sind (vgl. die Zusammenstellung der Rspr. bei Burhoff, RVG in Straf- und Bu...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 2. Abraten vom Einspruch

Ist gegen den Beschuldigten ein Strafbefehl ergangen und rät der Verteidiger von einem Einspruch ab, löst dies noch keine Zusätzliche Gebühr aus. Das bloße Abraten, Einspruch einzulegen, wird vielmehr durch die Verfahrensgebühr mit abgegolten und ist ggf. hier im Rahmen des § 14 Abs. 1 RVG zu bewerten. AG Hamburg-St. Georg, Urt. v. 21.11.2014 – 911 C 348/14: Die Zusätzliche G...mehr

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ZAP 17/2016, Grundzüge des ... / XV. Anwaltliche Gebühren

Das Verfahren über den bloßen Restschuldbefreiungsantrag des Schuldners verursacht neben den allgemeinen Gebühren für das Insolvenzverfahren weder zusätzliche Gerichts- noch Anwaltsgebühren. Für die Vertretung eines Gläubigers oder Schuldners im Versagungsverfahren erhält der Rechtsanwalt eine 0,5 Gebühr gem. RVG 3321 VV. Dies gilt gleichermaßen für den Antrag auf Widerruf de...mehr

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ZAP 7/2016, Buchreport / Zimmermann, Zivilprozessordnung, 10. Aufl. 2016, 2.104 S., ZAP Verlag, 79 EUR

Der bei vielen Praktikern beliebte ZPO-Kommentar hat jetzt die 10. Auflage erreicht. Nach wie vor ist Dr. Walter Zimmermann, Vizepräsident des Landgerichts Passau a.D. und Honorarprofessor an der Universität Regensburg, der alleinige Verfasser. Das Werk erläutert nicht nur die ZPO, sondern auch das FamFG, Teile des GVG, des EGGVG, des EGZPO. Es enthält Gebührentabellen nach ...mehr

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ZAP 23/2016, Aufrechnung: Umsatzsteuerforderung

(FG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 21.6.2016 – 1 K 1368/15) • Eine Forderung, die in einem Vergütungsfestsetzungsverfahren geltend gemacht wird, kann erst dann als unbestritten i.S.v. § 226 Abs. 3 AO gelten, wenn zumindest das Festsetzungsverfahren nach § 55 RVG durch Beschluss abgeschlossen wurde; rechtskräftig festgestellt ist sie, soweit ein Rechtsmittel nicht mehr erhoben werde...mehr

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ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / II. Änderung des Kostenfestsetzungsbeschlusses gem. § 107 ZPO

Im Zivilprozess und in vielen Verfahren der anderen Gerichtsbarkeiten berechnen sich die gerichtlichen Gebühren und die Anwaltsgebühren nach dem Gegenstandswert. Vielfach steht dieser Wert fest, etwa wenn mit der Klage die Zahlung eines bestimmten Geldbetrags verlangt wird. In manchen Fällen hat das Prozessgericht den Streitwert festgesetzt. Diese Wertfestsetzung ist dann re...mehr

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ZAP 7/2016, Streitwert: Ausschluss eines Mitglieds aus einem Idealverein

(BGH, Beschl. v. 17.11.2015 – II ZB 8/14) • In nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten bestimmt sich der Wert der Beschwer des Rechtsmittelklägers nach § 3 ZPO, wobei alle Umstände des Einzelfalls, insb. der Umfang der Sache und ihre Bedeutung für den Rechtsmittelkläger zu berücksichtigen sind. Neben dem immateriellen Interesse sind mit der Mitgliedschaft verbundene, wenn a...mehr

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ZAP 24/2015, Gebührentipps ... / a) Grundsätze

Zunächst muss festgestellt werden, wie weit die Einwendungen oder Einreden reichen. Die Vergütungsfestsetzung ist nach dem Gesetzeswortlaut nämlich nur abzulehnen, soweit der Antragsgegner Einwendungen oder Einreden außerhalb des Gebührenrechts erhebt. Beispiel 2: Macht der Antragsgegner geltend, der Rechtsanwalt habe auf die Berechnung einer Einigungsgebühr verzichtet, betri...mehr

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ZAP 16/2016, Verfahrenstipp... / V. Gebührenrecht

Hinzuweisen ist zum Abschluss noch auf den Beschluss des OLG Braunschweig vom 25.4.2016 (1 ARs 9/16, NStZ-RR 2016, 231 [Ls.]), der noch einmal zu der Frage Stellung nimmt, wann der Pauschgebühranspruch nach § 51 RVG verjährt. Die Frage wurde bis dahin von der Rechtsprechung nicht ganz einhellig beantwortet. Die h.M. in Rechtsprechung und Literatur geht/ging davon aus (vgl. s...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / cc) Grundsätzlich keine Terminsgebühr

Außerdem beraumt das FamG im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Zahlung eines Verfahrenskostenvorschussbetrags einen Termin zur mündlichen Verhandlung gem. § 246 Abs. 2 FamFG ausnahmsweise nur dann an, wenn dies zur Aufklärung des Sachverhalts oder für eine gütliche Einigung des Verfahrens geboten erscheint, was meist nicht der Fall ist. Damit hat der Ver...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 1. Einstellung im Verfahren auf Erlass eines Strafbefehls

Beantragt die Staatsanwaltschaft nach Eröffnung des Hauptverfahrens den Erlass eines Strafbefehls, der auch die Entziehung der Fahrerlaubnis vorsieht, muss das Gericht dem Beschuldigten, wenn er noch keinen Verteidiger hat, einen solchen bestellen (§ 408b S. 1 StPO). Erreicht der bestellte Verteidiger in dieser Phase, dass das Verfahren eingestellt wird, verdient er eine Zus...mehr

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ZAP 7/2015, Anwälte im Inte... / d) Musterimpressum

Das Impressum einer typischen Kanzlei-Website könnte etwa wie folgt aussehen: Formulierungsbeispiel: Impressum Verantwortlich im Sinne des Telemedienrechts für die Domain RA-Mustermann.de sowie für die Facebook-Seite Facebook.com/ra.mustermann , das Twitter-Profil Twitter.com/RAMustermann und für die xing-Präsenz xing.com/profile/RA_Mustermann : Rechtsanwalt Dr. Max Mustermann Mu...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / 12. Mischfälle

Möglich sind auch Mischfälle, so dass also aus einem Teilwert die volle 1,2-Terminsgebühr anfällt und aus einem anderen Teilwert lediglich eine 0,5-Terminsgebühr. Hier sind verschiedene Varianten denkbar: a) Teilweise Anzeige der Verteidigungsbereitschaft und nachfolgende Verhandlung Wird auf die Klage hin die Verteidigungsbereitschaft nur hinsichtlich eines Teils der Klageantr...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / 10. Zweites Versäumnisurteil

Im Falle eines zweiten Versäumnisurteils ist wiederum zu differenzieren: a) Erstes Versäumnisurteil ist im Termin ergangen Ist im ersten Verhandlungstermin ein Versäumnisurteil ergangen und wird dann in dem auf den Einspruch hin anberaumten zweiten Verhandlungstermin (§ 341a ZPO) der Einspruch durch zweites Versäumnisurteil verworfen, so entsteht eine volle 1,2-Terminsgebühr (...mehr

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ZAP 9/2015, Zusätzliche Verfahrensgebühr: Rücknahme der Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft

(LG Saarbrücken, Beschl. v. 18.3.2015 – 2 Qs 16/15) • Der Anwendungsbereich für die Zusatzgebühr nach Nr. 5115 Abs. 1 Nr. 4 VV RVG ist im Ergebnis auf die Fälle reduziert, in denen eine Entscheidung aufgrund einer Hauptverhandlung möglich ist. Bei einer wortgetreuen Auslegung des Gesetzes kommt die zusätzliche Gebühr daher auch nur dann in Betracht, wenn das Rechtsbeschwerde...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / 2. Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils erforderlich?

In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob die 0,5 Terminsgebühr nach Abs. 1 Nr. 2 der Anm. zu Nr. 3105 VV RVG auch dann anfällt, wenn der Kläger – wie es hier der Fall gewesen ist – den für den Erlass eines Versäumnisurteils nach § 331 Abs. 3 ZPO erforderlichen Antrag nicht gestellt hat. a) Antrag erforderlich Nach Auffassung des OLG Oldenburg (RVGreport 2008, 263 [Ha...mehr

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ZAP 21/2016, Selbstständiges Verfallsverfahren: Zusätzliche Verfahrensgebühr

(LG Trier, Beschl. v. 8.8.2016 – 1 Qs 32/16) • Im selbstständigen Verfallsverfahren des Bußgeldverfahrens (§ 29a OWiG) entstehen für den Vertreter des Verfallsbeteiligten die Gebühren des Vertreters des Verfallsbeteiligten wie die eines Verteidigers des Betroffenen. Es entsteht nicht nur die Gebühr Nr. 5116 VV RVG. ZAP EN-Nr. 749/2016 ZAP F. 1, S. 1112–1112mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / d) Säumnis und Teilerörterung

Möglich ist ein Mischfall auch dann, wenn im Termin der Gegner säumig und auch nicht anwaltlich vertreten ist, das Gericht aber über einen Teil des Streitgegenstandes mit dem erschienenen Anwalt des Klägers erörtert. Hier ist wiederum zu differenzieren: aa) Erörterung über Teil der Hauptforderung Wird nur über einen Teil der Hauptforderung erörtert, fällt insoweit die 1,2-Term...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / 1. Gesetzliche Regelung

Auch im Berufungsverfahren ist eine ermäßigte 0,5-Terminsgebühr im Falle der Säumnis vorgesehen. Hier ist allerdings – im Gegensatz zur ersten Instanz – danach zu differenzieren, welche Partei säumig ist.mehr

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ZAP 1/2016, Dokumentenpauschale: Einscannen von Unterlagen

(KG, Beschl. v. 28.8.2015 – 1 Ws 51/15) • Das bloße Einscannen von Urkunden, Unterlagen etc. pp. führt nach den Änderungen durch das 2. KostRMoG nicht mehr zu der Dokumentenpauschale Nr. 7000 VV RVG. ZAP EN-Nr. 42/2016 ZAP 1/2016, S. 20 – 20mehr

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ZAP 5/2016, Reisekosten des... / 1. Überblick

Häufig ist zu hören, Reisekosten des Anwalts seien im Rahmen eines rechtsschutzversicherten Mandats nicht mitversichert. Das ist unzutreffend. Im Rahmen der Rechtsschutzversicherung sind die gesetzlichen Gebühren und Auslagen eines Anwalts zu übernehmen. Reisekosten sind gesetzliche Auslagen nach Teil 7 VV RVG, so dass sie grundsätzlich vom Rechtsschutzversicherer zu überneh...mehr

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ZAP 24/2015, Gebührentipps ... / 2. Sachlicher Anwendungsbereich

a) Isoliertes PKH-Bewilligungsverfahren Gegenstand der Vergütungsfestsetzung können die gesetzliche Vergütung, eine nach § 42 RVG festgestellte Pauschgebühr und die nach § 670 BGB zu ersetzenden Aufwendungen sein, soweit sie zu den Kosten des gerichtlichen Verfahrens gehören. In neuerer Zeit hat sich die Rechtsprechung wieder mit der Frage befasst, ob auch die Vergütung für ei...mehr

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ZAP 1/2017, Längenzuschlag: Mittagspause

(OLG Brandenburg, Beschl. v. 23.8.2016 – 2 Ws 76/16) • Bei der Ermittlung der für die Zusatzgebühr nach Nr. 4122 VV RVG maßgeblichen Dauer der Hauptverhandlung ist eine Mittagspause nicht in Abzug zu bringen. ZAP EN-Nr. 34/2017 ZAP F. 1, S. 20–20mehr

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ZAP 23/2015, Rahmengebühr: Bedeutung der Angelegenheit

(LG Essen, Beschl. v. 8.9.2015 – 57 Qs 117/15) • Bei der "Bedeutung der Angelegenheit" i.S.d. § 14 Abs. 1 RVG geht es wesentlich um die Perspektive des Mandanten nicht die seines Rechtsanwalts. Dabei kommt es sowohl auf eine tatsächliche, als auch auf eine ideelle, gesellschaftliche, wirtschaftliche oder eine rechtliche Bedeutung gerade für den Betroffenen an. ZAP EN-Nr. 890/...mehr

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ZAP 9/2016, Grundzüge des V... / a) Stundung der Verfahrenskosten

Bis zum Inkrafttreten des InsOÄG 2001 war zahlreichen Schuldnern das Insolvenzverfahren und damit auch die Möglichkeit der Erlangung von Restschuldbefreiung gänzlich verschlossen, weil sie nicht in der Lage waren, aus eigenen Mitteln oder durch die Inanspruchnahme Dritter die Verfahrenskosten aufzubringen. Eine Vielzahl von Gerichten hatte unter Hinweis auf die Besonderheite...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / 3. Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren

a) Überblick Ein Versäumnisurteil kann nach § 331 Abs. 3 ZPO auch im schriftlichen Vorverfahren ergehen. Hier differenziert die Rechtsprechung zum Teil. b) Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren auf Antrag Zeigt der Beklagte seine Verteidigungsbereitschaft entgegen § 276 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 ZPO nicht rechtzeitig an und ergeht daraufhin im schriftlichen Verfahren auf Ant...mehr