Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGS 6/2014, Keine Dokumentenpauschale für bloßes Einscannen

RVG VV Vorbem. 7 Abs. 1 GNotKG § 11 Leitsatz Das bloße Einscannen von Originalen löst keine Dokumentenpauschale aus. AG Hannover, Beschl. v. 31.1.2014 – 218 Ls 3161 Js 31640/12 (598/12) 1 Aus den Gründen Die Erinnerung geht zu Unrecht davon aus, dass der mit dem Einscannen und elektronischen Bearbeiten der Akte verbundene Aufwand mit der Dokumentenpauschale Nr. 7000 VV abzugelte...mehr

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AGkompakt 6/2014, Mitvergle... / 1. Einigung über weiteres Berufungsverfahren

Soweit ein anderes Berufungsverfahren mitverglichen wird, entsteht eine 1,1-Verfahrensdifferenzgebühr (Nr. 3202 Nr. 2 VV) und eine einheitliche 1,3-Einigungsgebühr (Nr. 1004 VV). Beispiel In einem Berufungsverfahren (1/14) über 10.000,00 EUR verhandeln die Parteien unter Mitwirkung ihrer Anwälte im Termin über die Klageforderung und über weitergehende 8.000,00 EUR, die in ein...mehr

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AGS 6/2014, Eine Angelegenh... / 3 Anmerkung

In der Praxis kommt es sehr häufig vor, dass mehrere Kläger unterschiedliche (eigene) Ansprüche geltend machen oder abwehren müssen. Typisch sind Ansprüche aus Verkehrsunfällen, in denen der Fahrer Schmerzensgeldansprüche und der Halter den Sachschaden gegen den Schädiger und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen. In der Natur der Sache liegt es, dass Fahrer und H...mehr

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AGkompakt 6/2014, Mitvergle... / I. Überblick

Mehrvergleich löst höhere Gebühren aus Werden in einem gerichtlichen Verfahren Gegenstände mit verglichen, die in einem anderen gerichtlichen Verfahren anhängig sind, so wirkt sich dieser Mehrwert auf die Gebühren des Verfahrens aus, in dem der Vergleich geschlossen wird. Andererseits sind dann aber auch Anrechnungsvorschriften zu beachten, die verhindern sollen, dass der Anw...mehr

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AGkompakt 6/2014, Mitvergle... / 2. Anrechnung der Terminsgebühr

Auch Terminsgebühr kann anzurechnen sein Auch bei der Terminsgebühr hat eine Anrechnung zu erfolgen (Anm. Abs. 2 zu Nr. 3104 VV). Der Mehrbetrag der Terminsgebühr, der aus dem Mehrwert der nicht anhängigen Gegenstände entsteht, ist auf die Terminsgebühr des anderen Verfahrens anzurechnen, soweit diese aus demselben Gegenstand bereits entstanden ist. Anzurechnen ist hier nach ...mehr

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AGS 6/2014, Anrechnung der ... / 3 Anmerkung

Das OLG Koblenz beschäftigt sich in dieser zutreffenden Entscheidung mit einer Problematik, die man – offensichtlich mit übereiltem Optimismus – als längst ausgeurteilt empfunden hatte. Spätestens mit Einführung von § 15a RVG glaubte man alle Fragen geklärt. Gleichwohl zeigt die Entscheidung des OLG Koblenz, dass es immer wieder nicht nur Anwälte, sondern auch Rechtspfleger un...mehr

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AGS 6/2014, Beginn der Zwei... / Leitsatz

Für die Berechnung der Zweijahresfrist des § 15 Abs. 5 S. 2 RVG, nach deren Ablauf im Falle der Zurückverweisung eine Anrechnung ausgeschlossen wird, kommt es nicht auf die Verkündung des Rechtsmittelurteils an, sondern auf den Zeitpunkt der Kenntnisnahme des Rechtsanwalts von der Zurückverweisung. OLG Hamburg, Beschl. v. 4.4.2014 – 8 W 84/13mehr

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AGS 6/2014, Keine Einigungsgebühr bei Zahlungsbewilligung durch Gerichtsvollzieher

RVG VV Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 zu Nr. 1000 Leitsatz Bewilligt der Gerichtsvollzieher dem Schuldner gem. § 802b Abs. 2 ZPO Teilzahlungen, so löst dies für den Gläubigervertreter auch dann keine Einigungsgebühr aus, wenn er sich mit der Ratenzahlung einverstanden erklärt. AG Schleswig, Beschl. v. 2.5.2014 – 61 M 6/14 1 Aus den Gründen Der Gläubiger hat durch den erinnerungsführende...mehr

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AGS 6/2014, Einigungsgebühr für Zwischeneinigung im Umgangsverfahren

BGB § 1684 FamFG § 156 Abs. 2 RVG VV Nrn. 1000, 1003 Leitsatz Eine Einigungsgebühr kann auch durch eine Zwischenvereinbarung über das Umgangsrecht ausgelöst werden, die eine abschließende Entscheidung des Gerichts nicht erspart. OLG Zweibrücken, Beschl. v. 6.3.2014 – 6 WF 16/14 1 Sachverhalt Im Verfahren über den Umgang mit dem gemeinsamen Kind hatten die Eltern im Termin zur mü...mehr

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AGS 6/2014, Keine Gebührenf... / III. Anzuwendende Gebühren

Ist das Verfahren gebührenpflichtig, weil es sich um eine generell nicht statthafte Beschwerde handelt, ist auf die Auffangvorschriften zurückzugreifen, die für Beschwerden gelten, für die in den jeweiligen Kostenverzeichnissen der Kostengesetze keine ausdrücklichen Gebühren vorgesehen sind. Daneben sind die gerichtlichen Auslagen anzusetzen, z.B. Zustellungskosten. Da es si...mehr

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AGS 6/2014, Eine Angelegenheit bei Sammelklagen

RVG §§ 7 Abs. 1, 15 Abs. 1 und 2 Leitsatz Eine gebührenrechtliche Angelegenheit i.S.v. § 15 RVG liegt vor, wenn ein Rechtsanwalt mehrere Geschädigte in einer Sammelklage vertritt, auch wenn die Klageaufträge einzeln und zu unterschiedlichen Zeitpunkten erteilt werden. Unterschiedliche Anspruchsgrundlagen und verschiedene Gegenstände stehen dem nicht entgegen. Aus dem Anwaltsve...mehr

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zfs 6/2014, Erstattungsfähigkeit der Terminsvertreterkosten bei Widerrufsvergleich; Anfall der Einigungsgebühr beim Prozessbevollmächtigten und beim Terminsvertreter

ZPO § 91 Abs. 1 S. 1; VV RVG Nr. 1000 3401 3100 Leitsatz 1. Die Kosten eines Unterbevollmächtigten, der für den auswärtigen Prozessbevollmächtigten die Vertretung in der mündlichen Verhandlung übernommen hat, stellen notwendige Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung i.S.v. § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO dar, soweit sie die hierdurch ersparten, erstattungsfähigen Reisekosten...mehr

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AGS 6/2014, Erstattungsfähige Reisekosten eines Adhäsionsklägers

RVG VV Nr. 7003 ff. StPO § 464a Abs. 2 Nr. 2 ZPO § 91 Abs. 2 BGB § 254 Abs. 2 Leitsatz Da die Adhäsionsklage mit einer zivilprozessrechtlichen Klage nicht gleichzustellen ist, muss der Adhäsionskläger im Rahmen der aus § 254 Abs. 2 BGB resultierenden allgemeinen Schadensminderungspflicht besonders darauf achten, den Adhäsionsbeklagten nicht mit Kosten zu belasten, die für die...mehr

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AGS 6/2014, Termingebühr fü... / 2 Aus den Gründen

Eine Termingebühr ist entstanden, allerdings in geringerem Umfang als beantragt, und daher im berechtigten Umfang auch von der Klägerin zu erstatten. Im Streitfall beurteilt sich die Vergütung für die anwaltliche Tätigkeit nach dem RVG in der Fassung, die für bis zum 31.7.2013 erteilte Aufträge gilt (§ 60 Abs. 1 RVG). Eine 1,2-Termingebühr nach Nr. 3104 VV ist angefallen nach ...mehr

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AGS 6/2014, Termingebühr für auf Verfahrenserledigung zielende anwaltliche Besprechung bei späterer Klagerücknahme

RVG VV Nr. 3104 ZPO §§ 91a, 138 Abs. 3, 269 Leitsatz Ergibt sich aus der Urkundenlage i.V.m. dem Vorbringen des Antragstellers im Kostenfestsetzungsverfahren, dass eine Termingebühr entstanden ist, darf deren Festsetzung nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dem pauschalen und in keiner Weise substantiierten Zurückweisungsantrag des Kostenschuldners sei der Antragsteller...mehr

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AGS 6/2014, Gegenstandswert einer Beschwerde gegen Zwangsgeld

RVG § 25 ZPO § 888 Leitsatz Der Gegenstandswert einer Beschwerde des Schuldners gegen die Verhängung eines Zwangsgelds in einem Ordnungsmittelverfahren bemisst sich in der Regel nach der Höhe des gegen ihn festgesetzten Zwangsgelds. OLG Celle, Beschl. v. 4.4.2014 – 4 W 55/14 1 Aus den Gründen Den Streitwert für das Beschwerdeverfahren hat der Senat auf 5.000,00 EUR festgesetzt. ...mehr

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AGS 6/2014, Anzuwendendes Recht bei VKH-Antrag vor dem Stichtag und Bewilligung danach

RVG § 60 Leitsatz Die Verfahrenskostenhilfegebühren des beigeordneten Rechtsanwalts sind auch dann nach dem bis zum 31.7.2013 geltenden Gebührenrecht zu berechnen, wenn die Beiordnung zwar nach diesem Stichtag erfolgt ist, der Auftrag zum Tätigwerden im Verfahren aber schon vor dem Stichtag – unabhängig von der erstrebten Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe – erteilt worden...mehr

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AGS 6/2014, Einschränkende ... / 2 Aus den Gründen

2. Die zulässige, §§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, 114 ff., 127 Abs. 2-4, 567 ff. ZPO, sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin, deren Beschwerdeberechtigung sich aus einer Analogie zu den §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 RVG ergibt (Zöller/Geimer, § 127 ZPO, Rn 19 a.E. m.w.Nachw.), führt zum Wegfall der genannten Einschränkung, da es für diese keine gesetzliche Grundlage gibt. Eine solch...mehr

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AGS 6/2014, Keine Dokumente... / 1 Aus den Gründen

Die Erinnerung geht zu Unrecht davon aus, dass der mit dem Einscannen und elektronischen Bearbeiten der Akte verbundene Aufwand mit der Dokumentenpauschale Nr. 7000 VV abzugelten ist. Grundsätzlich werden Sachaufwendungen nur dann gesondert erstattet, wenn diese in Teil 7 VV gesondert erfasst sind. Ansonsten ist dieser Aufwand mit den Gebühren abgegolten (Vorbem. 7 Abs. 1 VV...mehr

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AGS 6/2014, Einigungsgebühr... / 1 Sachverhalt

Im Verfahren über den Umgang mit dem gemeinsamen Kind hatten die Eltern im Termin zur mündlichen Verhandlung eine gerichtlich gebilligte Zwischenvereinbarung hinsichtlich der Regelung des Ferienumgangs geschlossen. Später hat das FamG dann eine umfassende Umgangsregelung durch Beschluss angeordnet. Der Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners rechnete daraufhin auch eine...mehr

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AGS 6/2014, Zusätzliche Geb... / 3 Anmerkung

Die Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO ist eine "nicht nur vorläufige" i.S.d. Nr. 4141 VV-RVG, denn aus Sicht der einstellenden Behörde sollte sie endgültig sein. Dass sie letztlich keinen Bestand hatte, sondern die Ermittlungen fortgesetzt wurden, ist insoweit unerheblich. Nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1 zu Nr. 4141 VV erhält der Verteidiger eine Zusätzliche Gebühr, wenn das Ver...mehr

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AGS 6/2014, Anzuwendendes R... / 1 Sachverhalt

In dem durch Scheidungsantrag der Antragstellerin eingeleiteten Scheidungsverbundverfahren bestellte sich der Beschwerdeführer mit Schriftsatz vom 16.5.2013 zum Verfahrensbevollmächtigen des Antragsgegners, stellte für diesen ebenfalls Scheidungsantrag und suchte um Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe unter seiner Beiordnung nach. Im Scheidungstermin vom 25.9.2013 entsprac...mehr

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AGS 6/2014, Anrechnung der ... / 1 Sachverhalt

Der Anspruchsteller bat nach erfolglosen außergerichtlichen Verhandlungen um Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Stufenklage zur Durchsetzung seines Pflichtteils gegen die Anspruchsgegnerin, seine Schwester, die von der Mutter der Parteien testamentarisch zur Alleinerbin bestimmt worden war. Eine Geschäftsgebühr für die vorgerichtliche Vertretung war nicht Gegenstand...mehr

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AGS 6/2014, Termingebühr fü... / 3 Anmerkung

Das Erstaunliche an der Entscheidung des OLG Koblenz ist nicht die Entscheidung selbst, die selbstverständlich richtig ist. Das Erstaunliche ist, dass rund zehn Jahre nach Einführung der Terminsgebühr durch das RVG Rechtspfleger und auch Gerichte immer noch Schwierigkeiten mit diesem Vergütungstatbestand zu haben scheinen. Die bereits recht früh beklagten Irrungen und Wirrun...mehr

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AGS 6/2014, Keine Einigungs... / 1 Aus den Gründen

Der Gläubiger hat durch den erinnerungsführenden Rechtsanwalt Vollstreckungsauftrag erteilt und sein Einverständnis mit drei Raten erteilt; für den Fall sollte eine Einigungsgebühr eingezogen werden. Die Gerichtsvollzieherin traf im Zuge der Zwangsvollstreckung mit dem Schuldner eine gütliche Einigung, wonach die titulierte Forderung mit einem Teilbetrag von 125,00 EUR und we...mehr

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zfs 6/2014, Klageerhebung a... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des BGH könnte ich noch zustimmen, wenn ein kleines mittelständisches Unternehmen einmal eine Forderung gegen einen Kunden in Deutschland gerichtlich durchsetzen muss. Hier ging es jedoch um ein Unternehmen, das eine Vielzahl gleichartiger Ansprüche durchsetzen will. Bei dem hier geltend gemachten Schadensersatzanspruch i.H.v. 200 EUR nebst mit eingeklagten ...mehr

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zfs 6/2014, Erstattungsfähi... / 3 Anmerkung:

Der Beschluss des BGH klärt einige seit langem in der Praxis umstrittene Fragen. Für die Erstattungsfähigkeit von Terminsvertretermehrkosten ist auf eine ex-ante-Betrachtung abzustellen. Die auswärtige Partei muss sich spätestens kurz vor dem angesetzten Verhandlungstermin entscheiden, ob sie ihren Prozessbevollmächtigten zu dem Termin anreisen oder den Termin durch einen Ter...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.2 Voraussetzungen und Inhalt eines Entschädigungsanspruchs, § 155 S. 2 FGO, § 198 GVG

Rz. 9 Zitat § 198 GVG (1) Wer infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens als Verfahrensbeteiligter einen Nachteil erleidet, wird angemessen entschädigt. Die Angemessenheit der Verfahrensdauer richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Schwierigkeit und Bedeutung des Verfahrens und nach dem Verhalten der Verfahrensbeteiligten und Dritter....mehr

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AGS 5/2014, RVG Praxiswissen. Einführung in das RVG mit über 380 Abrechnungs- und Praxisbeispielen. Von Rechtsanwalt Norbert Schneider. 2. Aufl. 2014. Nomos-Verlag, Baden-Baden. 480 S. 38,00 EUR

Nach dem Erfolg der 1. Auflage waren zwei Dinge klar: Eine 2. Auflage wird es geben und bei einem Norbert Schneider wird sie nicht lange auf sich warten lassen. In der Tat war das Inkrafttreten des 2. KostRMoG Anlass genug, sofort tätig zu werden. Und wer Norbert Schneider kennt, weiß, dass er es nicht bei einer Neuauflage des Anwaltkommentars und immerhin schon bereits zwei A...mehr

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AGS 5/2014, Offensichtlich ... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Erinnerung ist unbegründet. Die Entscheidung der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, den dem Erinnerungsgegner gegen die Erinnerungsführerin zustehenden Vergütungsanspruch festzusetzen, ist rechtmäßig und sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach nicht zu beanstanden, da dem Erinnerungsgegner (mindestens) der festgesetzte Betrag zusteht. Rechtsgrundlage des Vergüt...mehr

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AGS 5/2014, Hartmann, Kostengesetze. Kommentar zum GKG, FamGKG, RVG, GNotKG, JVEG und allen wichtigen Kostengesetzen. Von Dr. Dr. Peter Hartmann. Verlag C.H.Beck, München. 44. Aufl. 2014. XXVIII, 2.239 S. 135,00 EUR.

Alle Jahre wieder erscheint der "Hartmann" mit seiner Kommentierung aller wichtigen Kostengesetze. Bereits die Vorauflage hatte die Änderungen des 2. KostRMoG berücksichtigt. Die Neuauflage konnte jetzt die umfangreiche Literatur zu den zum 1.8.2013 in Kraft getretenen Änderungen berücksichtigen und erste Entscheidungen. Darüber hinaus sind die zum 1.1.2014 in Kraft getreten...mehr

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AGS 5/2014, Aussetzung des ... / 2 Aus den Gründen

1. Mit Recht hat das Beschwerdegericht erkannt, dass sich der Gegenstandswert für die Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren im Streitfall nicht nach der Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren richtet, sondern § 28 RVG einschlägig ist. Diese besondere Wertvorschrift steht der Anwendung von § 32 Abs. 1 RVG entgegen (KG ZInsO 2013, 1541 Rn 1; Gerold/Schmidt/Mayer, RVG, 21. Auf...mehr

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AGS 5/2014, Zulässige Anwal... / 2 Aus den Gründen

I. Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Unterlassen gegen den Beklagten aus § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 i.V.m. den §§ 4 Nr. 11, 3 UWG, 49b Abs. 1 S. 1 BRAO, 4 Abs. 2 S. 3 RVG. 1. Durch die beanstandete Werbung verstößt der Beklagte nicht gegen eine gesetzliche Vorschrift, welche auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln (§ 4 Nr. 11 UWG...mehr

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zfs 5/2014, Anfall der Eini... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Vollstreckungserinnerung ist nach § 766 Abs. 2 Alternative 2 ZPO zulässig, aber unbegründet, weil der Zahlungsplan der Gerichtsvollzieherin v. 6.9.2013 keine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VV RVG auslöst." Vor dem Inkrafttreten des 2. KostRMoG lautete Nr. 1000 Abs. 1 S. 1 und 2 VV-RVG wie folgt: “Die Gebühr entsteht für die Mitwirkung beim Abschluss ei...mehr

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zfs 5/2014, Übergang vom Freistellungs- in einen Zahlungsanspruch

Hinweis Es ist unerheblich, ob die Voraussetzungen der §§ 8, 10 RVG erfüllt sind. Der Kläger macht einen materiell-rechtlichen Erstattungsanspruch gegen Dritte geltend. Der Schädiger schuldet im Falle eines Unfalls die Erstattung des für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands erforderlichen Geldbetrags (Palandt/Grüneberg, 73. Auflage, § 249 Rn 11). Der Dritte kann...mehr

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zfs 5/2014, Kein Wegfall de... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung ist zuzustimmen. Nach Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 4141 VV RVG fällt die zusätzliche Verfahrensgebühr dann an, wenn der Rechtsanwalt daran mitwirkt, dass das Strafverfahren nicht nur vorläufig eingestellt wird und eine Hauptverhandlung entbehrlich wird. Nach allg. Auffassung fällt hierunter auch eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO (vgl. Gerold/Schmidt/Bu...mehr

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AGS 5/2014, Zulässige Anwal... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin ist eine Rechtsanwaltskanzlei aus Essen, der Beklagte Anwalt aus Hamburg. Beide Parteien sind im Filesharing-Abmahn-Geschäft tätig; die Klägerin überwiegend im Ruhrgebiet und Rheinland, der Beklagte ausdrücklich bundesweit. Der Beklagte warb mit Google-AdWord-Anzeigen und auf seinen Homepages ... und ... mit einer "kostenlosen Erstberatung" und einer "kostenlosen...mehr

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AGS 5/2014, Zulässige Anwal... / 3 Anmerkung

Tempora mutantur, et nos mutamur in illis Es ist noch nicht allzu lange her, da hätte hier eine Urteilsanmerkung gestanden, die mit dem LG Essen im wahrsten Sinne des Wortes "ins Gericht gegangen" wäre. Es ist noch gar nicht so lange her, da vertraten die Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf, die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf und auch der Verfasser dieser Urteilsanmerkung ...mehr

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AGS 5/2014, Keine gesondert... / 3 Anmerkung

Soweit das Gericht auf § 18 Nr. 5 RVG abgestellt hat, beruht dies offenbar darauf, dass das Gericht noch mit einer überholten Gesetzesfassung arbeitet. Richtig hätte es lauten müssen § 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG. In der Sache wäre aber auch dies falsch gewesen, da § 18 Nr. 5 a.F. = § 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG n.F. nichts mit Verfahren nach Teil 6 VV zu tun hat, sondern kraft seines ausdr...mehr

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zfs 5/2014, Terminsgebühr f... / 2 Aus den Gründen:

[11] "… II. a) Ohne Erfolg macht die Rechtsbeschwerde geltend, aufgrund der Verhandlungen im Gerichtstermin v. 24.5.2012 sei im Ausgangsrechtsstreit eine Terminsgebühr gem. Vorbem. 3 Abs. 3 HS 1 Fall 3 VV RVG entstanden." [12] aa) Die Terminsgebühr gem. Nr. 3202 VV RVG entsteht nach der Vorb. 3 Abs. 3 Hs. 1 Fall 3 VV RVG unter anderem für die Mitwirkung an auf die Erledigung ...mehr

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zfs 5/2014, Anfall der Eini... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung ist jedenfalls im Ergebnis zuzustimmen. I. Anfall der Einigungsgebühr Nach der Neufassung von Abs. 1 der Anm. zu Nr. 1000 VV RVG durch das 2. KostRMoG kann die Einigungsgebühr unter verschiedenen Voraussetzungen entstehen. 1. Normale Einigungsgebühr Einmal fällt diese Gebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags an, durch den der Streit oder die Ungew...mehr

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AGS 5/2014, Offensichtlich ... / Leitsatz

Die Behauptung der fehlenden Beauftragung eines Rechtsanwalts hat nach § 11 Abs. 5 S. 1 RVG grundsätzlich zur Folge, dass die Vergütungsfestsetzung abzulehnen und ein bereits ergangener Vergütungsfestsetzungsbeschluss aufzuheben ist. Dies gilt aber nicht, wenn die Einwendung offensichtlich aus der Luft gegriffen ist, weil sich aus den aktenkundigen Schreiben und Unterlagen z...mehr

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AGS 5/2014, Anzuwendendes R... / 1 Aus den Gründen

Vorliegend geht es um die Frage, ob die dem Verteidiger zustehenden Pflichtverteidigergebühren nach der Rechtslage vor dem 1.8.2013 (Inkrafttreten des 2. KostRMoG) oder nach der danach geltenden Neufassung des RVG zu berechnen sind. Der jetzige Pflichtverteidiger war im hiesigen Verfahren zuvor als Wahlverteidiger tätig. Mit Beschl. v. 13.1.2014 wurde er als Pflichtverteidige...mehr

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zfs 5/2014, Anfall der Eini... / Sachverhalt

Die anwaltlich vertretene Gläubigerin hatte die Gerichtsvollzieherin beauftragt, die Mobiliarzwangsvollstreckung gegen den Schuldner zu betreiben und gem. § 802a Abs. 2 Nr. 4 ZPO, § 807 ZPO und § 802a Abs. 2 Nr. 5 ZPO vorzugehen. Die Gerichtsvollzieherin setzte einen Zahlungsplan fest und teilte dies der Gläubigerin mit. Daraufhin beantragte diese die Berücksichtigung einer ...mehr

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AGS 5/2014, Prüfung der Erf... / 2 Anmerkung

Von einem Strafsenat hätte man eigentlich mehr an Sachkunde in strafrechtlicher und gebührenrechtlicher Hinsicht erwarten dürfen. Der Gebührentatbestand der Nr. 2101 VV setzt nicht voraus, dass der Anwalt nicht schon im Ausgangsverfahren beauftragt war. Der Ausschluss bei Vorbefassung galt nach der vergleichbaren Vorschrift der BRAGO (§ 20 Abs. 2 BRAGO). Dieser Ausschluss ist...mehr

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AGS 5/2014, Angemessener Vo... / 2 Aus den Gründen

Dem Kläger steht gegen die Beklagte aus einem zwischen den Parteien abgeschlossenen Rechtsschutzversicherungsvertrag Anspruch auf Freistellung in der geltend gemachten Höhe gem. § 9 RVG zu. Die Beklagte hat Deckung für ein sozialgerichtliches Verfahren erteilt. Gem. § 9 RVG waren die Prozessbevollmächtigten des Klägers berechtigt, einen Kostenvorschuss zu berechnen. Die in Ans...mehr

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AGS 5/2014, Keine Terminsge... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist – worauf der Beschwerdegegner zutreffend hinweist – trotz der entgegenstehenden Rechtsmittelbelehrung des SG nach § 1 Abs. 3 RVG i.d.F. ab 1.8.2013 (vgl. Beschl. d. Senats v. 18.2.2014 – L 5 SF 436/13 B E) zulässig. Insbesondere hätte es auch ihrer Zulassung nicht bedurft, da der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt (§§ 56 Abs. 2 S. 1, § 3...mehr

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AGS 5/2014, Vergütung für Z... / 2 Aus den Gründen

1. Die weitere Beschwerde des Beistands ist gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 6 u. 33 Abs. 3 S. 3 RVG zulässig. Die Beschwerdefrist von zwei Wochen wurde eingehalten (§ 33 Abs. 6 S. 4 und 3 S. 3 RVG). 2. Das Verfahren war gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 8 S. 2 RVG dem Senat zur Entscheidung zu übertragen, da die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat. Mit Verwunderung hat der...mehr

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zfs 5/2014, Kein Wegfall der zusätzlichen Verfahrensgebühr bei Wiederaufnahme des zunächst eingestellten Verfahrens

RVG § 15 Abs. 4; VV RVG Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 4141; StPO § 170 Abs. 2 Leitsatz Ist dem Verteidiger die zusätzliche Verfahrensgebühr nach Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 4141 VV RVG dadurch angefallen, dass er an der Einstellung des Ermittlungsverfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO mitgewirkt hat, so fällt diese Gebühr nicht dadurch wieder weg, dass die Staatsanwaltschaft die Erm...mehr

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AGS 5/2014, Aussetzung des ... / 3 Anmerkung

Quod licet iovi, non licet bovi. Die Entscheidung ist im Ergebnis richtig.[1] Ob es dazu allerdings der analogen Anwendung des § 11 Abs. 4 RVG bedarf, mag dahinstehen. Zutreffend erscheint die unmittelbare Anwendung des § 148 ZPO, in den man sich die Wertung des § 11 Abs. 4 ZPO hineinlesen kann. Konsequenterweise muss man dann auch im Vergütungsprozess aussetzen, wenn der Stre...mehr