Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / III. Die Ermittlung des Gegenstandswertes für anwaltliche Tätigkeiten (§ 23 RVG)

Rz. 26 Die Gebühren der Rechtsanwälte werden in der Regel nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (§ 2 Abs. 1 RVG). Es handelt sich dann um so genannte Wertgebühren, zu denen auch die Satzrahmengebühren (z. B. die Geschäftsgebühr) gehören. In Strafsachen gilt dies nicht, da hier Betragsrahmengebühren die Regel sind. Für Tätigkeiten in gerich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Zwangsvollstreckung und... / b) Keine besonderen Angelegenheiten der Zwangsvollstreckung (§ 19 Abs. 1 und 2 RVG)

Rz. 13 Lesen Sie die Aufzählung im Gesetz nach. Es sei noch einmal darauf hingewiesen, dass diese Aufzählung nur beispielhaft ist, was bedeutet, dass auch ähnliche Tätigkeiten unter die Absätze 1 und 2 des § 19 RVG fallen. Das ergibt sich aus dem Wort "insbesondere" im Gesetzestext. In Absatz 1 werden wohl hauptsächlich die Ziffern 1, 2, 7, 9, 11, 13 und 16 für Zwangsvollstr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Zwangsvollstreckung und... / e) Vertretbare Handlung (§ 18 Abs. 1 Ziff. 12 RVG)

Rz. 55 Wenn der Schuldner verurteilt worden ist, eine Handlung vorzunehmen, deren Vornahme auch durch einen Dritten erfolgen kann, so ist der Gläubiger von dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges auf Antrag zu ermächtigen, selbst die Handlung auf Kosten des Schuldners vorzunehmen, wenn der Schuldner die Handlung nicht vorgenommen hat (§ 887 ZPO). Eine solche Handlung wird ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Grundlagen des RVG / A. Der Aufbau des RVG

Rz. 1 Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ist die gesetzliche Regelung zur Berechnung der Vergütung für die Ausübung anwaltlicher Tätigkeiten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz schon durch seinen äußeren Aufbau transparent und dadurch anwenderfreundlich sein, insbesondere für den Recht suchenden Bürge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Grundlagen des RVG / X. Die Vergütungsfestsetzung gegen den eigenen Auftraggeber (§ 11 RVG)

Rz. 82 → Dazu Aufgaben Gruppe 15 Vorbemerkung: Gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 RVG erhält der RA eine Vergütung, die sich aus Gebühren und Auslagen zusammensetzt (vgl. § 1 Rdn 4 ff.). Im Verhältnis zwischen RA und Mandant kann die dem RA zustehende Vergütung im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG gerichtlich festgesetzt werden. Dagegen werden im Verhältnis der Prozessparteien ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Zwangsvollstreckung und... / j) Löschung im Schuldnerverzeichnis (§ 18 Abs. 1 Ziff. 17 RVG)

Rz. 72 Stellt der RA des Schuldners gemäß § 882e Abs. 3 ZPO den Antrag auf Löschung der Eintragung im Schuldnerverzeichnis, so erhält er hierfür eine besondere Verfahrensgebühr nach § 18 Abs. 1 Ziff. 17 RVG, Nr. 3309 VV RVG. Der RA des Gläubigers ist in der Regel an diesem Verfahren nicht beteiligt. Als Gegenstandswert ist das Interesse des Schuldners an der Löschung gemäß § ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Grundlagen des RVG / VIII. Der Gebührenvorschuss (§ 9 RVG)

Rz. 73 Der RA kann von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern (§ 9 RVG). Der RA kann auch die Übernahme eines Auftrags von der Zahlung des Vorschusses abhängig machen. Bis zum Eingang der Vorschusszahlung muss der RA keine Tätigkeiten beginnen. Jedoch wird der RA dies seinem Auft...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Grundlagen des RVG / 4. Die Beweisgebühr als Zusatzgebühr (Nr. 1010 VV RVG)

Rz. 191 Für sehr umfangreiche Beweisaufnahmen in einem Verfahren gibt es eine Zusatzgebühr neben der Verfahrens- und der Terminsgebühr. Die 0,3 Beweisgebühr nach Nr. 1010 VV RVG darf jedoch nur berechnet werden, wenn mindestens drei gerichtliche Beweistermine stattfinden, in denen Sachverständige oder Zeugen umfangreich vernommen werden. Der Gesetzgeber will damit verhindern...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Zwangsvollstreckung und... / a) Vollstreckungsschutzanträge (§ 18 Abs. 1 Ziff. 6 RVG)

Rz. 50 Da Vollstreckungsschutzverfahren nach § 18 Abs. 1 Ziff. 6 RVG selbstständige Angelegenheiten bilden, erwachsen dem RA die Gebühren nach Nrn. 3309, 3310 VV RVG. Es handelt sich um das Verfahren über Anträge nach den §§ 765a, 851a oder 851b ZPO. Hierzu gehören nur gerichtliche Verfahren, nicht jedoch z. B. ein Aufschub, den der GVZ nach § 765a Abs. 2 ZPO gewährt. Gegenst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Zwangsvollstreckung und... / c) Anderweitige Verwertung (§ 18 Abs. 1 Ziff. 8 RVG)

Rz. 53 Da es sich nach § 18 Abs. 1 Ziff. 8 RVG bei den Verfahren über Anträge auf anderweitige Verwertung gemäß § 825 ZPO um eine besondere Angelegenheit handelt, erhält der RA gesonderte Gebühren nach den Nrn. 3309, 3310 VV RVG. Eine anderweitige Verwertung ist z. B. anstelle der Versteigerung vor Ort die Versteigerung über eine Versteigerungsplattform im Internet, die in e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Grundlagen des RVG / F. Das Vergütungsverzeichnis des RVG

Rz. 161 Als Anlage zum RVG enthält das Vergütungsverzeichnis eine Aufzählung sämtlicher Gebührentatbestände, die in sechs Teilen gegliedert sind. In einem siebenten Teil werden die Auslagentatbestände geregelt. Auch in anderen Kostengesetzen werden die Gebühren und Auslagen in einem eigenen Verzeichnis geregelt, so insbesondere im GKG. Der 1. Teil des Vergütungsverzeichnisses...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Außergerichtliche Tätig... / II. Einfache Schreiben (Nr. 2301 VV RVG)

Rz. 43 Bei der Geschäftsgebühr für ein einfaches Schreiben nach Nr. 2301 VV RVG handelt es sich um eine Ergänzung zu Nr. 2300 VV RVG. Hierdurch soll die Vergütung des RA für Tätigkeiten, die erfahrungsgemäß nur wenig Arbeit verursachen, herabgesetzt werden. Ob ein einfaches Schreiben durch den RA zu erstellen ist, ergibt sich erstens aus dem Auftrag des Mandanten und zweitens...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 1. Die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG, insbesondere Anmerkung Absatz 1

Rz. 6 Bei der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG handelt es sich um eine Satzrahmengebühr. Die Höhe des Gebührensatzes ist für jeden Einzelfall vom RA nach seinem – nachvollziehbaren – Ermessen innerhalb des von 0,5 bis 2,5 gesetzten Rahmens gemäß § 14 RVG festzulegen (vgl. § 2 Rdn 108 ff.). Bei durchschnittlichen Angelegenheiten ergäbe sich rein rechnerisch als Mittelsatz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Grundlagen des RVG / 3. Die Hebegebühr (Nr. 1009 VV RVG)

Rz. 185 → Dazu Aufgaben Gruppe 4 Die Prozessvollmacht, deren Umfang in § 81 ZPO gesetzlich geregelt ist, ermächtigt den RA nur zur Empfangnahme der vom unterlegenen Gegner oder aus der Staatskasse zu erstattenden Kosten. Zur Empfangnahme von anderem Geld benötigt der RA neben der gewöhnlichen Prozessvollmacht des § 81 ZPO eine besondere Vollmacht, eine Geldempfangsvollmacht. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Grundlagen des RVG / II. Die Höhe der Vergütung (§ 2 RVG)

Rz. 7 Die Gebühren des Rechtsanwalts werden häufig nach dem Gegenstandswert berechnet, um den es in der betreffenden Angelegenheit geht (§ 2 Abs. 1 RVG). Man spricht hier auch von Wertgebühren. Siehe auch Rdn 105 ff. Nun gibt es auch viele Angelegenheiten, in denen es um keinen in Geld bestimmbaren Wert geht. In diesen Fällen werden die Gebühren im RVG unabhängig von einem Ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Zwangsvollstreckung und... / c) Besondere Angelegenheiten der Zwangsvollstreckung (§ 18 Abs. 1 Ziff. 1 bis 21 RVG)

Rz. 14 Lesen Sie die Aufzählung im Gesetz nach. Es sei noch einmal darauf hingewiesen, dass diese Aufzählung unvollständig ist, es also auch ähnliche Tätigkeiten geben kann (siehe Rdn 12). Für jede der genannten Vollstreckungsmaßnahmen entstehen als besondere Angelegenheit besondere Gebühren, also können in einer Vollstreckungssache auch mehrere Gebühren nebeneinander entste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Grundlagen des RVG / 3. Die Anrechnung mehrerer Gebühren (§ 15a Abs. 2 RVG)

Rz. 146 Falls ein RA zunächst wegen verschiedener Gegenstände jeweils getrennt tätig wird und dann diese Gegenstände in einer gemeinsamen Angelegenheit weiter bearbeitet werden, dann sind die einzelnen Gebühren auf die in der gemeinsamen Angelegenheit entstehende Gebühr anzurechnen. Zum Beispiel könnten mehrere vorgerichtlich entstandene Geschäftsgebühren auf die Verfahrensg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Grundlagen des RVG / I. Dieselbe Angelegenheit (§ 16 RVG)

Rz. 150 Nach § 15 Abs. 2 RVG darf der RA in derselben Angelegenheit die Gebühren nur einmal fordern. Da der Begriff der Angelegenheit in § 15 RVG nicht definiert ist, klärt § 16 RVG, welche bestimmten Tätigkeiten zu einer Angelegenheit gehören sollen. Im Wesentlichen handelt es sich gemäß § 16 RVG in folgenden Fällen um nur eine, also dieselbe Angelegenheit:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Grundlagen des RVG / III. Besondere Angelegenheiten (§ 18 RVG)

Rz. 152 In § 18 RVG werden in einer vollständigen Aufstellung solche Tätigkeiten aufgelistet, die grundsätzlich selbstständige, also besondere Angelegenheiten sein sollen, wobei es nicht darauf ankommt, mit welchen anderen Tätigkeiten sie zusammentreffen. Das bedeutet, dass der RA, der eine der aufgezählten Tätigkeiten ausübt, dafür immer besondere Gebühren erhält, gleichgül...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / XVI. Der Gegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen (§ 31b RVG)

Rz. 110 Bei einer Einigung über Zahlungsmodalitäten anstelle der sofortigen gerichtlichen Durchsetzung oder der sofortigen Zwangsvollstreckung entsteht eine 0,7 Einigungsgebühr (Nr. 1000 Ziff. 2 VV RVG). Wenn eine solche Einigung die Zahlungen des Schuldners in Raten regelt (Ratenvereinbarung), soll der Gegenstandswert niedriger sein, als bei einem Vergleich über einen strei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / 2. Die verminderte Terminsgebühr (Nr. 3105 VV RVG)

Rz. 36 → Dazu Aufgaben Gruppen 10 und 12 Die in Nr. 3104 VV RVG normierte Terminsgebühr wird durch Nr. 3105 VV RVG im Hinblick auf ihre Höhe ergänzt, indem in der ersten Instanz der Gebührensatz in den genannten Fällen auf eine 0,5 Terminsgebühr vermindert wird. Die Terminsgebühr kann sich insbesondere unter der Voraussetzung reduzieren, dass zu einem Verhandlungstermin eine ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / II. Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren (§ 33 RVG)

Rz. 125 Wie schon vorstehend dargelegt, kann es vorkommen, dass eine gerichtliche Streitwertfestsetzung nicht gemäß § 32 RVG für den Gegenstandswert der Anwaltstätigkeit maßgebend sein kann. Einige Gründe hierfür seien nachfolgend beispielshalber zusammengefasst:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Grundlagen des RVG / 3. Die Reisekosten (Nrn. 7003 bis 7006 VV RVG)

Rz. 208 Reisekosten werden dem RA nur ersetzt, wenn er bei einer Geschäftsreise den Ort, in dem seine Kanzlei oder seine Wohnung liegt, verlassen hat (Vorbemerkung 7 Abs. 2 VV RVG). Für Geschäfte an seinem Wohnort oder am Ort, in dem seine Kanzlei liegt, darf der RA Reisekosten nicht berechnen. Auch der Weg von der Kanzlei zu dem am selben Ort liegenden Gericht lässt keinen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 4. Die Einigungsgebühr bei Zahlungsvereinbarungen (Nr. 1000 Ziff. 2 VV RVG)

Rz. 65 Mit Schuldnern, die nach einer Mahnung angeben, zwar zahlungswillig aber nicht leistungsfähig zu sein, werden oft Zahlungsvereinbarungen getroffen, die dem Schuldner z. B. Ratenzahlungen ermöglichen. Für den RA entsteht dann zusätzlich zur Geschäftsgebühr eine Einigungsgebühr. Siehe auch § 2 Rdn 166 ff. Würde diese Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Ziff. 1 VV RVG mit dem G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Grundlagen des RVG / 2. Die Anrechnung gegenüber einem erstattungspflichtigen Dritten (§ 15a Abs. 3 RVG)

Rz. 145 Durch den § 15a RVG wird die Wirkung der Anrechnung sowohl im Innenverhältnis zwischen Mandant und RA als auch im Außenverhältnis gegenüber erstattungspflichtigen Dritten geregelt. Insbesondere kann sich nach § 15a Abs. 3 RVG ein Dritter grundsätzlich nicht auf die Art der Anrechnung berufen und so keine ungerechtfertigten Vorteile für sich herausschinden. In einem K...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Grundlagen des RVG / II. Verschiedene Angelegenheiten (§ 17 RVG)

Rz. 151 Den Gegensatz zu § 16 RVG regelt § 17 RVG in einer vollständigen Aufzählung die Fälle, in denen verschiedene Angelegenheiten bestehen. Selbst wenn der RA nur einen Auftrag erhalten hat, liegen bei diesen Sachverhalten also verschiedene Angelegenheiten vor, in denen die Gebühren jeweils getrennt berechnet werden. Im Wesentlichen handelt es sich bei den folgenden in § ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Grundlagen des RVG / V. Verweisung, Abgabe (§ 20 RVG)

Rz. 158 In § 20 S. 1 RVG wird bestimmt, dass eine Sache, die an ein anderes Gericht der gleichen instanzlichen Ebene verwiesen oder abgegeben wird, zusammen mit dem Ausgangsverfahren einen Rechtszug bildet, sodass die Gebühren bei beiden Gerichten nur einmal entstehen können, wenn ein RA die Partei vor beiden Gerichten vertritt. So könnte z. B. das Amtsgericht einen Prozess ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Aufgabenteil / 11. Die Grundsätze des § 15 RVG (→ § 2 Rdn 124 ff.)

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Grundlagen des RVG / VI. Zurückverweisung (§ 21 RVG)

Rz. 159 Wenn ein Rechtsmittelgericht das angefochtene Urteil aufhebt, kann es den Rechtsstreit an die Vorinstanz zurückverweisen, damit dieses Gericht in der Sache neu verhandelt und abschließend entscheidet. Voraussetzung ist, dass das Rechtsmittelgericht durch Berufung, Revision (oder Beschwerde) mit der Sache befasst gewesen sein muss. Die Zurückverweisung ist bei der Revi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 5. Wertvorschrift für Zahlungsvereinbarungen (§ 31b RVG)

Rz. 66 Da bei Zahlungsvereinbarungen über unstrittige Forderungen (insbesondere bei niedrigen Forderungen) keine gemessen an dem Aufwand des RA überhöhten Kosten entstehen sollen, wurde in § 31b RVG eine spezielle Wertvorschrift geschaffen. Wenn mit dem Schuldner eine Zahlungsvereinbarung geschlossen wird, wonach der Schuldner z. B. in Raten zahlt und der Gläubiger auf eine g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / IV. Prüfungsschema zur Ermittlung des Gegenstandswertes (§ 23 RVG)

Rz. 28 Zur Lösung einer Aufgabe aus dem Kostenrecht ist es in der überwiegenden Zahl der Fälle notwendig, zur Berechnung der Wertgebühren mit der Ermittlung des Wertes zu beginnen, sei es der Gegenstandswert für die Anwaltsgebühren, der Streitwert für die Gerichtsgebühren oder der Geschäftswert für die Notargebühren. Es wurde schon darauf hingewiesen, dass dies nicht für die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / D. Gegenstandswert für anwaltliche Tätigkeiten ohne Zusammenhang mit einem gerichtlichen Verfahren (§ 23 Abs. 3 RVG)

Rz. 117 Die Ermittlung des Gegenstandswertes für anwaltliche Tätigkeiten erfolgt nach § 23 RVG, der seinerseits auf die anderen Kostengesetze verweist. Dies wurde bereits oben in Rdn 17 ff., 26, 26 und 26 f. dargestellt. Während § 23 RVGmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / IV. Mehrere Gegenstände anwaltlicher Tätigkeit in derselben Angelegenheit (§ 22 Abs. 1 RVG)

Rz. 50 Während § 5 Hs. 1 ZPO für den Zivilprozess anordnet, dass mehrere in einer Klage geltend gemachte Ansprüche zusammengerechnet werden, erweitert § 22 Abs. 1 RVG diesen Grundsatz auf alle – auch außergerichtliche – Tätigkeiten des RA: "In derselben Angelegenheit werden die Werte mehrerer Gegenstände zusammengerechnet". Voraussetzung für die Zusammenrechnung ist, dass der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Grundlagen des RVG / IV. Mehrere Rechtsanwälte (§ 6 RVG)

Rz. 31 Ein Mandant kann mehrere Rechtsanwälte mit der Wahrnehmung seiner Interessen in derselben Angelegenheit beauftragen. Dies wird nur in schwierigen Fällen geschehen. Werden diese RAe nebeneinander jeweils mit einer besonderen Hauptvollmacht tätig, so kann jeder RA für sich die volle Vergütung verlangen. In der Praxis kommt es z. B. vor, dass in Strafsachen ein Angeklagt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Zwangsvollstreckung und... / f) Unvertretbare Handlung (§ 18 Abs. 1 Ziff. 13 RVG)

Rz. 58 Die unvertretbare Handlung unterscheidet sich von der vertretbaren Handlung dadurch, dass nur der Schuldner, nicht aber ersatzweise ein Dritter diese Handlung vornehmen kann. Beispiele: Erteilung einer Auskunft, Erklärung des Widerrufs einer Behauptung, Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Wenn der Schuldner die unvertretbare Handlung, zu der er verurteilt wurde, nicht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Grundlagen des RVG / 1. Die Dokumentenpauschale (Nr. 7000 VV RVG)

Rz. 195 Die von einem RA z. B. zur Unterrichtung seines Auftraggebers gefertigten Schreiben oder die an das Gericht gerichteten Schriftsätze fallen nach den geltenden Grundsätzen mit unter die allgemeinen Geschäftskosten im Sinne der Vorbemerkung 7 Abs. 1 S. 1 VV RVG, die mit der pauschalen Betriebsgebühr (Geschäftsgebühr oder Verfahrensgebühr) bereits abgegolten sind und fo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Gebühren bei Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe (§§ 44 bis 59 RVG)

A. Allgemeine Hinweise Rz. 1 Bürger, die nur über geringe finanzielle Mittel verfügen, sollen bei der Durchsetzung ihrer Rechte nicht benachteiligt werden. Der "Reiche" soll sich nicht einen Prozess finanziell leisten können, wogegen der "Arme" aus Kostengründen vor der gerichtlichen Verfolgung seiner Ansprüche zurückschrecken muss. Im Endergebnis hätte sonst der "Reiche" imm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Zwangsvollstreckung und... / h) Erteilung der Vermögensauskunft (§ 18 Abs. 1 Ziff. 16 RVG)

Rz. 61 Hinweis: Die "Vermögensauskunft" wurde bis 2013 als "eidesstattliche Versicherung" bezeichnet. Rz. 62 Das Verfahren zur Einholung der Vermögensauskunft mit eidesstattlicher Versicherung nach den §§ 802c ff. und 807 ZPO ist gemäß § 18 Abs. 1 Ziff. 16 RVG gebührenrechtlich eine besondere Angelegenheit. Anmerkung: Da § 18 Abs. 1 Ziff. 16 RVG nur "das Verfahren zur Abnahme ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Grundlagen des RVG / 2. Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars (§ 4a RVG)

Rz. 26 Das anwaltliche Standesrecht erklärt es in § 49b Abs. 1 S. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) grundsätzlich für unzulässig, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern, als im RVG vorgesehen sind. Die Vorschriften des RVG über Gebühren und Auslagen schreiben also die jeweilige Mindestvergütung vor, die in der Regel nicht unterschritten werden darf....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / I. Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren (§ 32 RVG)

Rz. 121 In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten kann der Streitwert aus drei Gründen festgesetzt werden, weil man ihn benötigt als Wenn durch das Gericht eine Festsetzung des Zuständigkeitsstreitwertes oder des Rechtsmittelstreitwertes erfolgt ist, dann ist diese Festsetzung auch für den Gebührenstreitwert...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 3. Gebührensenkung bei niedrigen unbestrittenen Forderungen (§ 13 Abs. 2 RVG)

Rz. 64 Bei sehr niedrigen Forderungen ist ein Missverhältnis zwischen dem Betrag der Forderung und den Inkassokosten besonders in die Augen fallend. Damit nicht die Inkassokosten wesentlich höher werden als die einzutreibende Forderung, hat der Gesetzgeber in § 13 Abs. 2 RVG eine zusätzliche Wertstufe eingeführt. Wenn die außergerichtliche Inkassodienstleistung des RA eine un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 4. Prüfungsschema: Gebührensatz der Geschäftsgebühr (Nr. 2300 Anm. Abs. 1 VV RVG)

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / XV. Der Gegenstandswert in der Zwangsvollstreckung (§ 25 Abs. 1 RVG)

Rz. 109 In § 4 Abs. 1 Hs. 2 ZPO wird ein Additionsverbot für einige Arten von Nebenforderungen wie Zinsen und Kosten angeordnet, soweit diese als Nebenforderungen geltend gemacht werden. Von diesem Additionsverbot gibt es eine wichtige Ausnahme in Zwangsvollstreckungsangelegenheiten für die Berechnung der Anwaltsgebühren: Bei Aufträgen zur Zwangsvollstreckung setzt sich der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / XIV. Der Gegenstandswert im Verfahren über die Prozesskostenhilfe (§ 23a RVG)

Rz. 108 Im Verfahren über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe bestimmt sich der Gegenstandswert für die Anwaltsgebühren nach dem für den Hauptprozess maßgebenden Wert (§ 23a RVG). Es ist also der Wert des geplanten Prozesses zu ermitteln und dieser Wert für die Berechnung der Gebühren für das PKH-Bewilligungsverfahren anzuwenden. Der Wert des Bewilligungsverfahrens und de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Grundlagen des RVG / I. Allgemeine Gebühren (Nrn. 1000 bis 1010 VV RVG)

Rz. 165 Der 1. Teil des Vergütungsverzeichnisses regelt die Tatbestände für solche Gebühren, die unabhängig davon entstehen können, für welchen Bereich von Tätigkeiten der RA beauftragt ist und nach welchem Teil des Vergütungsverzeichnisses dafür Gebühren anfallen. Die Gebühren aus dem ersten Teil werden also neben den Gebühren aus den anderen Teilen des Vergütungsverzeichni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Zwangsvollstreckung und... / d) Eintragung einer Zwangssicherungshypothek (§ 18 Abs. 1 Ziff. 11 RVG)

Rz. 54 Nach § 867 ZPO wird auf Antrag des Gläubigers eine Zwangssicherungshypothek in das Grundbuch eingetragen. Da es sich bei diesem Verfahren gemäß § 18 Abs. 1 Ziff. 11 RVG um eine besondere Angelegenheit handelt, erhält der RA gesonderte Gebühren nach den Nrn. 3309, 3310 VV RVG. Hinweis: Eine Sicherungshypothek darf nur für einen Betrag von mehr als 750,00 EUR (also minde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / 3. Die Beweisgebühr als Zusatzgebühr (Nr. 1010 VV RVG)

Rz. 23 Für sehr umfangreiche Beweisaufnahmen in einem Verfahren gibt es eine Zusatzgebühr neben der Verfahrens- und der Terminsgebühr. Die Beweisaufnahmen gelten dann als umfangreich Die 0,3 Beweisgebühr nach Nr. 1010 VV RVG soll den durch besonders umfangr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Grundlagen des RVG / 2. Wie schreibt man eine Vergütungsrechnung?

Rz. 78 Es soll hier die äußere Form einer anwaltlichen Vergütungsrechnung erläutert werden. Wenn einige Grundregeln beachtet werden, ist es gar nicht so schwierig, eine geordnete und übersichtliche Berechnung zu Papier zu bringen, die den Anforderungen des § 10 RVG genügt. Versetzen Sie sich bei der Erstellung einer Vergütungsrechnung doch einmal in die Lage des Auftraggebers...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Grundlagen des RVG / 2. Grundsätzlich kann eine Gebühr nur einmal gefordert werden

Rz. 127 Nach § 15 Absatz 2 RVG darf der RA die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal fordern. Hat beispielsweise der RA von Anfang an den unbedingten Auftrag, eine Forderung einzuklagen, so wird er zunächst versuchen, die Forderung mittels eines anwaltlichen Aufforderungsschreibens einzufordern. Erst nachdem der vorherige außergerichtliche Versuch, die Forderung bei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Grundlagen des RVG / 3. Verschiedene Gebührensätze für Teile des Gegenstands

Rz. 135 Sind für Teile des Gegenstandswertes verschiedene Gebührensätze (z. B. 0,8 und 1,3) anzuwenden, so sind die Gebühren für die einzelnen Wertteile gesondert zu berechnen. Sie dürfen aber insgesamt nicht mehr betragen als die Gebühr nach dem höchsten verwendeten Gebührensatz (z. B. 1,3) aus den zusammengerechneten Wertteilen des Gegenstandswertes ( § 15 Absatz 3 RVG). Di...mehr