Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / 2. Die Bedeutung des Wertes als Streitwert zur Verfahrenslenkung im Zivilprozess

Rz. 7 Vorstehend wurden unter Rdn 6 fünf Arten des Streitwertes zur Verfahrenslenkung nach den Wertvorschriften der ZPO vorgestellt. Drei davon werden in der ZPO sogar schon ganz am Anfang beschrieben. In § 2 ZPO sind diese drei Arten aufgeführt:mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / b) Die befristete Erinnerung

Rz. 85 Die Erinnerung ist ein Rechtsbehelf, der insbesondere gegen Entscheidungen des Rechtspflegers in den gesetzlich bestimmten Fällen zulässig ist. Es gibt zwei Arten der Erinnerung: Rz. 86 Im Kostenfestsetzungsverfahren findet sich davon nur die befristet...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / III. Begriff der notwendigen Kosten in zivilen Rechtsstreitigkeiten

Rz. 93 Gemäß § 91 Abs. 1 ZPO hat die unterliegende Partei grundsätzlich die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen und die der obsiegenden Partei erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Die zu erstattenden Kosten umfassen auch die Entschädigung der obsiegenden Partei für die durch notw...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / c) Die Bewertung von Unterhaltssachen

Rz. 41 Es handelt sich bei den Unterhaltssachen um Familienstreitsachen übermehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / D. Erstattung der Vollstreckungskosten durch den Schuldner

Rz. 79 Die Kosten der Zwangsvollstreckung fallen dem Schuldner gemäß § 91 ZPO nur zur Last, soweit sie notwendig (!) waren. Sie werden von dem Vollstreckungsorgan zugleich mit dem zur Zwangsvollstreckung stehenden Anspruch beigetrieben (§ 788 Abs. 1 ZPO), ohne dass es eines besonderen Kostenfestsetzungsbeschlusses bedarf. Dazu müssen dem Vollstreckungsorgan die entstandenen ...mehr

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / I. Die Prozesskostenhilfe (PKH)

Rz. 2 Die Prozesskostenhilfe (PKH) ist in den §§ 114 bis 127 ZPO geregelt: Wenn eine Partei nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, die Kosten eines Prozesses ganz oder zum Teil zu übernehmen, und wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig ist, kann ihr auf Antrag Prozesskosten...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 2. Die Vereinbarung eines Zeithonorars

Rz. 86 Bei der Vereinbarung von Zeithonoraren sind hauptsächlich Stundensatzvereinbarungen üblich. Der Vorteil für den Auftraggeber und gleichermaßen auch den RA liegt darin, dass dies eine gerechte Lösung ist, weil der Arbeitsaufwand des RA maßgebend für die Höhe der Gebühr ist. Ist die Beratung zeitaufwendig, erhält der RA eine hohe Gebühr. Ist die Dauer der Beratung kürze...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / 2. Rentenansprüche aus unerlaubten Handlungen und vertragliche Renten (§ 9 ZPO)

Rz. 101 Hinweis: Bis Juli 2013 waren Rentenansprüche aus unerlaubten Handlungen (Tötung oder Verletzung eines Menschen) in § 42 Abs. 1 S. 1 GKG geregelt. Diese Vorschrift wurde aufgehoben, sodass jetzt für diese Ansprüche § 9 ZPO heranzuziehen ist. Rz. 102 Der Gebührenstreitwert für als Schadenersatz geforderter Geldrenten wegen Tötung oder Verletzung eines Menschen ist nach ...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / I. Zeitpunkt der Wertberechnung (§ 4 ZPO, § 40 GKG, § 34 FamGKG)

Rz. 33 Es kann – wenn auch nicht sehr häufig – vorkommen, dass sich der Wert eines Streitgegenstandes während eines gerichtlichen Verfahrens zwischen der Einreichung der Klage und der Urteilsverkündung verändert, wobei der Streitgegenstand derselbe bleibt. Um für solche Fälle einen verbindlichen Zeitpunkt für die Wertberechnung festzulegen ordnet § 4 Abs. 1 ZPO an, dass der ...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / III. Mehrere Ansprüche in einer Klage (= Klagenhäufung, § 5 ZPO)

Rz. 41 Es ist durchaus möglich, dass ein Kläger in einer Klage mehrere unterschiedliche Ansprüche nebeneinander geltend macht. Man nennt dies Anspruchshäufung oder auch objektive Klagenhäufung (§ 260 ZPO). In der Praxis geschieht dies recht häufig. Es kann aber auch vorkommen, dass mehrere Personen als Streitgenossen gemeinschaftlich klagen oder verklagt werden. In diesem Fal...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / b) Der Rechtsmittelstreitwert

Rz. 9 Der Rechtsmittelstreitwert entscheidet in vermögensrechtlichen Streitigkeiten über die Zulässigkeit der Einlegung eines gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Rechtsmittels. Den Rechtsmittelstreitwert bezeichnet § 2 ZPO als "Wert der Beschwer" bzw. als "Wert des Beschwerdegegenstands" und hebt ihn damit für die Rechtsmittelinstanzen vom "Wert des Streitgegens...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 1. Hinweispflichten bei der Abrechnung nach dem RVG

Rz. 138 Erfolgt eine Vergütung des Rechtsanwalts nach dem RVG, trifft den Rechtsanwalt grundsätzlich nicht die Verpflichtung, den Mandanten ungefragt über die voraussichtliche Höhe seiner Anwaltsvergütung zu belehren.[307] Dieser Grundsatz kann im Einzelfall dadurch durchbrochen werden, dass der Mandant nach der Höhe der Vergütung fragt oder für den Rechtsanwalt nach Treu un...mehr

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H / Honorar-/Vergütungsfragen [Rdn 2633]

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 2. Anrechnung mehrerer Gebühren, § 15a Abs. 2 RVG n.F.

Rz. 43 Mit dem Kostenrechtsänderungsgesetz hat der Gesetzgeber auch die Anrechnung mehrerer Gebühren auf eine Gebühr reformiert und § 15a Abs. 2 RVG n.F. eingeführt. Dort heißt es: (2) Sind mehrere Gebühren teilweise auf dieselbe Gebühr anzurechnen, so ist der anzurechnende Betrag für jede anzurechnende Gebühr gesondert zu ermitteln. Bei Wertgebühren darf der Gesamtbetrag de...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / e) Ausnahme bei der Gebührenvereinbarung nach § 34 RVG

Rz. 32 Die Formvorschriften gelten nicht für den Abschluss einer Gebührenvereinbarung im Sinne von § 34 RVG. Gemäß § 3a Abs. 1 S. 4 RVG gelten die Sätze 1 und 2 des § 3a Abs. 1 RVG nicht für eine Gebührenvereinbarung nach § 34 RVG. Entsprechend geht der Gesetzgeber ausdrücklich davon aus, dass nur bestimmte Vorschriften über die Vergütungsvereinbarung nicht für die Gebührenv...mehr

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P / Pflichtverteidiger, Honoraranspruch/Vergütungsfragen [Rdn 3546]

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 1. Anrechnung bei Rahmengebühren, § 14 Abs. 2 RVG n.F.

Rz. 41 Mit dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz im Jahre 2013 hat der Gesetzgeber eine Anrechnungsregel für die Fälle der Rahmengebühr in Vorbem. 2.3 Abs. 4 S. 3 VV RVG sowie in Vorbem. 3 Abs. 4 S. 4 VV RVG eingeführt, mit der klargestellt werden sollte, dass der durch die vorangegangene Tätigkeit ersparte Aufwand ausschließlich durch die nunmehr vorgeschriebene Anrechnu...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / IV. Mehrvergleich, § 48 Abs. 1 RVG n.F.

Rz. 16 Mit der Neufassung von § 48 Abs. 1 RVG hat der Gesetzgeber praktische Anwendungsprobleme bei der Anwaltschaft beseitigt. Bisher war es streitig, ob Rechtsanwälte, die für den Abschluss eines Vergleichs beigeordnet wurden, nur die Einigungsgebühr aus der Staatskasse erstattet bekamen oder ob alle durch den Vergleich entstehenden Gebühren (Differenzverfahrens- und Diffe...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / b) Textform im Sinne von § 3a Abs. 1 S. 1 RVG

Rz. 20 Die in § 3a Abs. 1 S. 1 RVG vorgeschriebene Textform ist die einfachste Form einer schriftlichen Erklärung, wodurch die klassischen Formzwecke der Warn-, Beweis- und Identitätsfunktion nicht erfüllt werden.[24] Vielmehr wird durch die Textform gewährleistet, dass der Inhalt der Erklärung dokumentiert wird und sich die Beteiligten zuverlässig darüber informieren können...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / c) Formvorschriften im Sinne von § 3a Abs. 1 S. 2 RVG

Rz. 23 Neben der Einhaltung der Textform muss die Vergütungsvereinbarung als solche oder in vergleichbarer Weise bezeichnet werden, sich von anderen Vereinbarungen mit Ausnahme der Auftragserteilung deutlich absetzen und nicht in der Vollmacht enthalten sein, § 3a Abs. 1 S. 2 RVG. Die Bezeichnung "Vergütungsvereinbarung" muss die Vereinbarung nicht enthalten, daher genügt die...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / III. Außergerichtliche Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV RVG)

Rz. 21 Die Frage, wann eine Einigung vorliegt, bemisst sich danach,mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / b) § 4a RVG n.F. ab dem 1.10.2021

Rz. 111 Die Möglichkeit, ein Erfolgshonorar mit dem Mandanten zu vereinbaren, ist durch das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt, welches zum 1.10.2021 in Kraft getreten ist, teilweise vergrößert worden. § 4a RVG n.F. ist wie folgt reformiert worden: "Erfolgshonorar" (1) Ein Erfolgshonorar (§ 49b Absatz 2 Satz 1 der Bundesrechtsanwa...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / III. Streitverkündung, § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 1b) RVG n.F.

Rz. 14 Mit der Einführung von § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 1b) RVG hat der Gesetzgeber klargestellt, dass die Verkündung des Streits nach §§ 72 ff. ZPO zum Rechtszug des zugrundeliegenden Verfahrens gehört und keine eigenständige vergütungsrechtliche Angelegenheit darstellt. In § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 1b) RVG n.F. heißt es: 1b. die Verkündung des Streits (§ 72 der Zivilprozessordnung);...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / a) § 4a RVG a.F.

Rz. 101 Gemäß § 4a Abs. 1 S. 1 RVG a.F. darf ein Erfolgshonorar (§ 49b Abs. 2 S. 1 BRAO) nur für den Einzelfall und nur dann vereinbart werden, wenn der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würde. Eine Legaldefinition der Erfolgsvereinbarung find...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / C. Der Abgeltungsbereich der Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Rz. 117 Die Grundlage der anwaltlichen Vergütung bildet zunächst das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz selbst. Durch das RVG wird die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts abgegolten. Insoweit formuliert § 1 Abs. 1 S. 1 RVG, dass die Vergütung (Gebühren und Auslagen) für anwaltliche Tätigkeiten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sich nach diesem Gesetz bemisst. I. Die Pauschge...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / A. Einführung

Rz. 1 Hat der Rechtsanwalt für Erbrecht die schwierige Hürde der möglichen Interessenkollision nach § 43a Abs. 4 BRAO überwunden, stellt sich für ihn und den Mandanten die wohl wichtigste Frage ihrer Zusammenarbeit – die nach der Vergütung des Rechtsanwalts. Rz. 2 Auch hier werden häufig zwei gegenläufige Interessen aufeinandertreffen. Auf der einen Seite muss der Rechtsanwal...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / VI. Übergangsregelungen, § 60 RVG n.F.

Rz. 20 Abschließend ist für die Anwendung der Gesetzesänderungen zu beachten, nach welchem Recht der Rechtsanwalt im Einzelfall abrechnen kann. Der Gesetzgeber hat die Übergangsvorschrift des § 60 Abs. 1 RVG wie folgt geändert: Für die Vergütung ist das bisherige Recht anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit vor dem Inkrafttreten einer ...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / IV. Abgeltungsbereich nach dem RVG bei mehreren Auftraggebern im erbrechtlichen Mandat

Rz. 131 Insbesondere im erbrechtlichen Mandat stellt sich in der Praxis häufig die Frage, ob bei mehreren Auftraggebern die anwaltliche Tätigkeit dieselbe Angelegenheit umfasst. Der Rechtsanwalt wird in vielen Fällen mit der Geltendmachung von Ansprüchen mehrerer Mandanten (Eheleuten, Miterben einer Erbengemeinschaft, Vermächtnisnehmern oder mehreren Pflichtteilsberechtigten...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / IV. Anrechnung von Gebühren

Rz. 29 Eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG wird gemäß Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG in Höhe von 0,5 bis 0,75 nach dem in dem Verfahren anzusetzenden Gegenstandswert auf die Verfahrensgebühr angerechnet. Danach erfolgt eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die im gerichtlichen Verfahren zum gleichen Gegenstand entstehende Verfahrensgebühr zur Hälfte, höchstens jedoch mit 0,...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 1. Gegenstandsgleichheit

Rz. 133 Eine Gegenstandsgleichheit liegt in den Fällen vor, in denen der Auftraggeber nur notwendigerweise gemeinsam mit anderen etwas verlangen kann oder für etwas einzustehen hat.[286] Eine Gegenstandsgleichheit, die zu einer Erhöhung im Sinne von § 7 RVG i.V.m. Nr. 1008 VV RVG führt, liegt im Erbrecht vor,[287]mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / IV. Mehrheit von Erben

Rz. 71 Vertritt der Anwalt eine aus mehreren Personen bestehende Erbengemeinschaft, so kann er seine Gebühren und Auslagen nach § 7 Abs. 1 Abs. 2 Satz 2 RVG nur einmal abrechnen. Er muss also einerseits eine Gesamtrechnung erstellen. Andererseits haften die einzelnen Auftraggeber nicht auf diese Gesamtsumme, schon gar nicht als Gesamtschuldner; sie haften vielmehr nach § 7 A...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / I. Die Pauschgebühr

Rz. 118 Der Abgeltungsbereich dieser Gebühren ergibt sich aus § 15 RVG. Nach § 15 Abs. 1 RVG entgelten die Gebühren die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts vom Auftrag bis zur Erledigung der Angelegenheit, soweit das RVG nichts anderes bestimmt. Durch § 15 Abs. 1 RVG wird der Grundsatz der Pauschgebühr statuiert.[249] Rz. 119 Die Pauschgebühr bedeutet, dass die dem Rechtsanwa...mehr

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A / Akteneinsicht, Anfertigung eines Aktenauszugs [Rdn 240]

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / III. Mehrere Auftraggeber

Rz. 129 Schließlich konkretisiert § 7 Abs. 1 RVG den Abgeltungsbereich nach dem RVG für den Fall, dass der Rechtsanwalt durch mehrere Mandanten beauftragt wurde. Entsprechend § 15 Abs. 2 RVG erhält der Rechtsanwalt, wenn er für mehrere Auftraggeber tätig wird, nach § 7 Abs. 1 RVG die Gebühren nur einmal. Auf der Grundlage von Nr. 1008 VV RVG (Mehrvertretungszuschlag)[283] ka...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 2. Gegenstandsverschiedenheit

Rz. 135 Eine Gegenstandsverschiedenheit liegt in den Fällen vor, in denen die einzelnen Gegenstände den Auftraggeber selbst betreffen, weil er die Gegenstände einzeln zu fordern oder zu erfüllen hat.[295] Eine Gegenstandsverschiedenheit kann im Erbrecht vorliegen,[296]mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / I. Beratungsgebühr

Rz. 1 § 34 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ist mit Wirkung vom 1.7.2006 durch das Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts vom 5.5.2004, Art. 5 und 8,[1] neu gefasst worden. Die neue Fassung des § 34 RVG lautet: (1) Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 3. Form der Berechnung

Rz. 136 Schließlich muss der Rechtsanwalt die Form der Berechnung nach § 10 RVG wahren (vgl. auch § 4 Rdn 71 ff.). Zitat (1) Der Rechtsanwalt kann die Vergütung nur aufgrund einer von ihm unterzeichneten und dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung einfordern. (…) (2) In der Berechnung sind die Beträge der einzelnen Gebühren und Auslagen, Vorschüsse, eine kurze Bezeichnung des ...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 2. Zeithonorar

Rz. 86 Die Gebührenabrechnung auf der Grundlage einer Zeitvereinbarung ist mittlerweile in der Praxis üblich.[171] Im erbrechtlichen Mandat wird die Zeitvereinbarung bevorzugt, weil sie den angemessenen Ausgleich zwischen Arbeitsaufwand und der Höhe der Vergütung des Rechtsanwalts darstellt. Speziell im Bereich der beratenden Tätigkeit kann durch die Anknüpfung an den Umfang...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 2. Der einheitliche Auftrag

Rz. 123 Zunächst muss daher ein einheitlicher Auftrag der anwaltlichen Tätigkeit zugrunde liegen. Ein einheitlicher Auftrag liegt grundsätzlich vor, wenn der Rechtsanwalt von dem Mandanten mit der Interessenwahrnehmung für einen ganz konkreten Sachverhalt beauftragt wird, der ein einheitliches Rechtsverhältnis betrifft.[259] Die Beurteilung der anwaltlichen Tätigkeit als ein...mehr

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Literaturverzeichnis / 26

Hartung/Schons/Enders, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: RVG, Kommentar, 3. Auflage 2017mehr

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Literaturverzeichnis / 70

Von Seltmann (Hrsg.), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: RVG, Kommentar, 2021mehr

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P / Pflichtverteidiger, Umfang der Beiordnung [Rdn 3622]

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zfs 01/2022, Festsetzung de... / 2 Aus den Gründen:

… I. Die Beschwerde des Klägervertreters ist gemäß § 66 Abs. 2 GKG, § 33 Abs. 3 RVG zulässig, soweit sie sich dagegen richtet, dass das LG in Ziffer 2 des Beschlusses vom 14.12.2020 den Wert für die anwaltliche Tätigkeit auch des Klägervertreters festgesetzt hat, denn (nur) insoweit ist der Klägervertreter auch beschwert. Soweit der Klägervertreter darüberhinausgehend die vo...mehr

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AGS 01/2022, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Dr. Hans Jochem Mayer, Entwicklungen zur Rechtsanwaltsvergütung, NJW 2021, 3432 In seinem Beitrag gibt Mayer zunächst einen Überblick über die aktuellen gesetzlichen Änderungen im RVG, die in letzter Zeit in insgesamt sieben von dem Autor aufgeführten Gesetzen erfolgt sind. Dabei gibt Mayer auch eine kurze Übersicht darüber, welche Vorschriften des RVG durch dies...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / b) Die Angemessenheit der Vergütungsvereinbarung

Rz. 61 Konnte in einem ersten Schritt die Sittenwidrigkeit der Vergütungsvereinbarung nach § 138 BGB nicht festgestellt werden, muss in einem zweiten Schritt gefragt werden, ob eine unter Umständen unangemessen hoch vereinbarte Vergütung nach § 3a Abs. 2 RVG herabgesetzt werden muss. Nach § 3a Abs. 2 S. 1 RVG kann eine unter Berücksichtigung aller Umstände unangemessen hoch ...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / I. Abgrenzung Geschäftstätigkeit und Beratung

Rz. 40 Wird der Rechtsanwalt beauftragt, ein Testament zu entwerfen, handelt es sich jeweils um eine einseitige Willenserklärung des künftigen Erblassers. Wohingegen in § 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO das Entwerfen von Urkunden noch ausdrücklich aufgeführt war, ist nun der Wortlaut in der Nachfolgevorschrift Nr. 2300 VV RVG anders gefasst. Gemäß Vorbem. 2.3 Abs. 3 zu Nr. 2300 VV RVG...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / IV. Teilungsversteigerung

Rz. 97 Die Berechnung der jeweiligen Gebühr ist abhängig von der einzelnen Vertretung in den verschiedenen Zwangsvollstreckungsstufen. Eine 0,4 Gebühr als Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3311 Nr. 1 VV RVG entsteht für die Vertretung eines Beteiligten im Zwangsversteigerungsverfahren bis zur Einleitung des Verteilungsverfahrens. Die Gebühr entsteht mit der Stellung des Antrags auf ...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / aa) Abschluss eines Erfolgshonorars

Rz. 102 Das Erfolgshonorar kann als Fremdkörper, im Hinblick auf die Möglichkeit eine Vergütungsvereinbarung abzuschließen, angesehen werden. Durch diesen Ausnahmecharakter bedarf es einer Einzelfallprüfung der Zulässigkeit der Vereinbarung erfolgsbasierter Vergütungen.[215] Aus dem Erfordernis der Einzelfallprüfung ergibt sich für den Rechtsanwalt eine doppelte Einschränkun...mehr

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A / Akteneinsicht, Kosten [Rdn 424]

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FoVo 08+09/2022, Der Gerich... / 3 Der Praxistipp

Eine wirkliche Rechtsprüfung hilft bei der Lösung der Streitfrage Die Frage, wie weit das Überprüfungsrecht des GV hinsichtlich der geltend gemachten Vollstreckungsforderung geht, ist aktuell umstritten. Hierzu liegen auch unterschiedliche Entscheidungen vor (vgl. etwa AG Oldenburg v. 8.12.2021 – 66 M 231/21 oder auch den Beitrag von Polat, DGVZ 2022, 153). In der Sache wäre ...mehr