Fachbeiträge & Kommentare zu Sacheinlage

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
GmbH-Gründung im Ausland: Anforderungen an Beglaubigungsvermerk

Zusammenfassung Die Identität des bevollmächtigenden Gesellschafters muss anhand des Beglaubigungsvermerks zur notariell beurkundeten Vollmacht für den Abschluss des Gesellschaftsvertrages zweifelsfrei feststellbar sein. Eine sich im Ausland aufhaltende Person beabsichtigte eine Gesellschaft in Deutschland zu gründen. Zu diesem Zweck bevollmächtigte der künftige Gesellschafte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Behaltensregelung für Anteile an Kapitalgesellschaften (Abs. 6 Satz 1 Nr. 4)

Rz. 202 [Autor/Stand] Einen Nachversteuerungstatbestand löst aus, wer Anteile an Kapitalgesellschaften i.S.d. § 13b ErbStG ganz oder teilweise veräußert, § 13a Abs. 6 Satz 1 Nr. 4 ErbStG. Diese Regelung ist die Parallelvorschrift zu § 13a Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 ErbStG, die die Nachversteuerung eintreten lässt, wenn Betriebsvermögen vor Ablauf der Fünf-Jahres-Frist veräußert wir...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Mittelbare vGA im Zusammenhang mit nießbrauchbelasteten GmbH-Geschäftsanteilen (2)

Leitsatz 1. Ist an einem Kapitalgesellschaftsanteil ein Nießbrauch bestellt, der dem Nießbrauchberechtigten lediglich einen Anspruch auf den mit der Beteiligung verbundenen Gewinnanteil einräumt, ohne dass dieser wesentliche Verwaltungsrechte, insbesondere die Stimmrechte, ausüben und im Konfliktfall effektiv durchsetzen kann, sind die Kapitaleinnahmen i.S. des § 20 Abs. 1 N...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Mittelbare vGA im Zusammenhang mit nießbrauchbelasteten GmbH-Geschäftsanteilen (1)

Leitsatz 1. Ist an einem Kapitalgesellschaftsanteil ein Nießbrauch bestellt, der dem Nießbrauchberechtigten lediglich einen Anspruch auf den mit der Beteiligung verbundenen Gewinnanteil einräumt, ohne dass dieser wesentliche Verwaltungsrechte, insbesondere die Stimmrechte, ausüben und im Konfliktfall effektiv durchsetzen kann, sind die Kapitaleinnahmen i.S. des § 20 Abs. 1 N...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Frühere Rechtslage

Rn. 635 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Bei Nichtfortführung der Buchwerte war auf den sich durch die Sacheinlage ergebenden Veräußerungsgewinn § 34 Abs 1 u 3 EStG anzuwenden, und zwar auch dann, wenn Zwischenwerte angesetzt wurden (vgl zur Rechtslage bei Einbringungen nach dem 31.12.2000 aber vor dem 01.01.2002 § 27 Abs 4c UmwStG). Nach § 20 Abs 5 S 2 UmwStG aF war der Freibetra...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.5 Schuldzinsen

Schuldzinsen sind im Vordruck EÜR unter den sonstigen unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben lediglich in den Zeilen 61 und 62 zu erfassen. Differenziert wird zwischen Zinsen, die aus der Finanzierung von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens resultieren (sog. Investitionsdarlehen), und übrigen Schuldzinsen. Unter letztgenannte Po...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensbewertung: eine... / 1 Bewertungsanlässe und Bewertungszwecke

Die Anlässe einer Unternehmensbewertung können vielfältig sein. So sieht sich der Unternehmer etwa beim Unternehmenserwerb oder Unternehmensverkauf, beim Scheidungsstreit um den Zugewinnausgleich, bei Pflichtteilsansprüchen mit der Frage nach einem Unternehmenswert konfrontiert. Dabei weist schon die Sprache auf eine Hauptproblematik hin. Wenn eine Sache "einen Wert hat", sollte ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseinnahmen nach EStG / 4 Verhältnis zu Einlagen

Rz. 38 Sowohl Betriebseinnahmen als auch Einlagen[1] sind Betriebsvermögensmehrungen. Sie unterscheiden sich dadurch, dass Betriebseinnahmen betrieblich veranlasst sind, aber nicht im Betrieb verwendet werden müssen (vgl. Rz. 26), während Einlagen stets dem Betriebszweck dienen, aber ihre Veranlassung in der außerbetrieblichen Sphäre liegt.[2] Rz. 39 Der Erfolg eines Betriebe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genehmigtes Kapital (§ 55a ... / 1. Die Ermächtigungsgrundlage für das genehmigte Kapital

Notwendigkeit einer Satzungsregelung: Das genehmigte Kapital erfordert eine Ermächtigungsgrundlage in der Satzung. Die Satzung kann die Geschäftsführer (GF) gem. § 55a Abs. 1 GmbHG für höchstens fünf Jahre ermächtigen, das Stammkapital bis zu einem bestimmten Nennbetrag durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile gegen Einlagen zu erhöhen (ausführlich zum genehmigten Kapital im Gmb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vereinigte Arabische Emirate / 2. Wertbestimmung der Sacheinlage

Rz. 79 Der Gesellschafter, der eine Sacheinlage erbringt, ist für deren Wertbestimmung verantwortlich. Liegt eine Unterbewertung der Sacheinlage vor, ist der Gesellschafter, der die Sacheinlage erbracht hat, verpflichtet, den Wertunterschied in bar einzuzahlen, wobei die übrigen Gesellschafter gesamtschuldnerisch im Hinblick auf die Erbringung dieser Bareinlage haften. Es wi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich1 Der Länderbeitr... / 2. Sacheinlage (apport en nature)

Rz. 51 Als Sacheinlage kommt jeder vermögenswerte (bewegliche, unbewegliche, körperliche oder unkörperliche) Gegenstand in Betracht. Im Gesellschaftsvertrag muss nach Art. L 223–9 Abs. 1 Satz 1 C.com. neben dem jeweiligen Gegenstand der Wert jeder Sacheinlage angegeben werden. Hierzu ist nach Art. L 223–9 Abs. 1 Satz 1 C.com. durch einen Wirtschaftsprüfer ein Sachgründungsbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / 4. Gemischte Bar- und Sacheinlage

Rz. 69 Anstelle der Erbringung einer reinen Bareinlage oder einer reinen Sacheinlage ist es auch zulässig, die Leistung auf einen Geschäftsanteil zum Teil in bar, zum Teil aber auch als Sacheinlage zu erbringen. Jeder Teil einer derartigen Einlage wird dann für sich nach den Regeln der Bar- bzw. Sacheinlage nach den vorstehenden Grundsätzen behandelt.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / b) Verdeckte Sacheinlage

Rz. 71 Abzugrenzen von den Sachverhalten des zulässigen Hin- und Herzahlens (siehe Rdn 70) sind die Fälle der sog. verdeckten Sacheinlage. Eine solche verdeckte Sacheinlage nimmt die Rechtsprechung dann an, wenn die gesetzlich vorgegebenen Regeln für Sacheinlagen dadurch umgangen werden, dass zwar in der notariellen Gründungsurkunde eine Bareinlage vereinbart wird, die gegrü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / 3. Sacheinlage

Rz. 63 Wollen die Gesellschafter einer GmbH die Einlagen nicht in Geld, sondern auf andere Weise, d.h. im Wege einer Sacheinlage, erbringen, so muss dies in der Satzung ausdrücklich festgehalten werden. Dazu sind in der Satzung sowohl der Gegenstand als auch der Betrag des Geschäftsanteils, auf den sich die Sacheinlage bezieht, sowie der Name des zur Leistung verpflichteten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / 3. Sacheinlage und Sachübernahme

Rz. 53 Sacheinlagen und Sachübernahmen bergen die Gefahr, dass das den Gläubigern als Haftungssubstrat dienende Stammkapital nicht von Anfang an wertmäßig voll gedeckt ist. Aus diesem Grund haben die Gründer in einem Bericht Rechenschaft über Sacheinlagen, Sachübernahmen, Liberierungen durch Verrechnung und eingeräumte Vorteile zu geben (Art. 777c OR i.V.m. Art. 635 OR). Die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niederlande1 Wir danken Fra... / 5. Besondere Bestimmungen für Sacheinlagen

Rz. 79 Wurde bei der Gründung die Möglichkeit der Sacheinlage vereinbart, haben die Gründer die Sacheinlagen zu beschreiben (Art. 2:204a Abs. 1 NL-BGB). Diese Beschreibung muss den Wert der Sacheinlage und die angewendete Bewertungsmethode beinhalten. Rz. 80 Der Bericht über die Sacheinlage muss sich auf den Zustand der Sacheinlage an einem Tag nicht früher als sechs Monate v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / 5. Hin- und Herzahlen sowie verdeckte Sacheinlage

a) Hin- und Herzahlen Rz. 70 Bei der Bargründung einer Gesellschaft treten immer wieder die Fälle des sog. Hin- und Herzahlens auf. Diese Sachverhalte zeichnen sich dadurch aus, dass der zur Bareinlage verpflichtete Gesellschafter seine Leistung erbringt und diese kurze Zeit später – regelmäßig in Form eines Darlehens – von der Gesellschaft zurückerhält. Besonders häufig anzu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien1 Die Autoren bedank... / 3. Sacheinlagen

Rz. 93 Neben oder anstatt von Geldeinlagen ist die Einbringung von Sacheinlagen (aportaciones no dinerarias) zulässig. Dies gilt sowohl für die Gründung als auch bei einer Kapitalerhöhung. Die Sacheinlagen sind im Einzelnen genau zu beschreiben und wertmäßig anzugeben. Zulässig ist die Einbringung von beweglichen oder unbeweglichen Sachen, von Forderungen, Gewerbebetrieben, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien1 Die Autoren bedank... / VIII. Sacheinlagen

Rz. 83 Alternativ zur Geldeinlage ist auch die Sacheinlage zulässig (Art. 63 ff. LSC). Sonderbestimmungen für die Sacheinlagen sind in Art. 73 ff. LSC enthalten, insbesondere hinsichtlich der Haftungsfolgen. Nach Art. 73 LSC besteht der Grundsatz, dass die Gründungsgesellschafter gesamtschuldnerisch gegenüber der Gesellschaft und Gesellschaftsgläubigern für den in der Urkund...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finnland / 2. Sacheinlagen

Rz. 52 Sacheinlagen (apporttiomaisuus) sind zulässig, führen aber zu erschwerten Gründungserfordernissen. Das an die Gesellschaft im Rahmen der Sacheinlage zu übertragende Vermögen muss mindestens in Höhe des Zeichnungspreises einen wirtschaftlichen Wert für die Gesellschaft haben. Außerdem muss der Gründungsvertrag eine Bestimmung enthalten, dass die Einlage durch eine Sach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
England und Wales1 England ... / 4. Bar- und Sacheinlagen

Rz. 147 Einlagen dürfen entweder in bar (cash) oder in Form der Sacheinlage (non-cash consideration) geleistet werden. Der Begriff der Bareinlage wird vom englischen Recht weit gefasst. Sec. 582 CA 2006 bestimmt, dass der Bareinlage gleichgestellt werden die Zahlung per Scheck, die Befreiung der Gesellschaft von einer Verbindlichkeit und ein Schuldanerkenntnis, in welchem di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / c) Sacheinlagen

Rz. 65 Sacheinlage ist jede Einlage auf das Stammkapital, die nicht in barem Geld zu leisten ist. Sie ist im Gesellschaftsvertrag zu vereinbaren. Hierbei sind die Person des Sacheinlegers, der Gegenstand der Sacheinlage und deren Geldwert[36] im Einzelnen und vollständig festzulegen (§ 6 Abs. 4 GmbHG). Bei der gründungsprivilegierten GmbH ist keine Sacheinlage zulässig. Rz. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / 2. Ablauf einer Kapitalerhöhung durch Bar- oder Sacheinlage

Rz. 98 Die Kapitalerhöhung ist eine Satzungsänderung, gerichtet auf die Erhöhung des Stammkapitals. Der entsprechende Beschluss der Gesellschafter ist daher notariell zu beurkunden (§ 53 Abs. 2 GmbHG). Er bedarf einer Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen, sofern die Satzung nicht eine höhere Mehrheit vorschreibt (§ 53 Abs. 2 GmbHG). Rz. 99 In der Regel erfolgt di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rumänien / 2. Sacheinlagen

Rz. 48 Eine Kapitalerhöhung kann auch durch Einbringung von Sachen bewirkt werden. Falls eine Liegenschaft eingebracht wird, muss der aktualisierte Gründungsakt in Notariatsaktform errichtet werden. Falls die Kapitalerhöhung durch den Alleingesellschafter erfolgt, ist eine Bewertung der Sacheinlage durch einen autorisierten Sachverständigen zwingend. Die Einlage von Forderun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Serbien / 2. Sacheinlagen

Rz. 39 Die Kapitalerhöhung kann auch durch Einbringung von Sachen und Rechten bewirkt werden, wenn dies im Kapitalerhöhungsbeschluss ausdrücklich vorgesehen ist. Darin kann eine Frist bestimmt sein, innerhalb derer diese eingebracht werden müssen. Wird die Einlage nicht ordnungsgemäß geleistet, hat der Gesellschafter der Gesellschaft den daraus entstandenen Schaden zu erstat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niederlande1 Wir danken Fra... / 4. Sacheinlagen

Rz. 78 Falls unbar, also nicht in Geld geleistet wird, muss das Geleistete nach wirtschaftlichen Maßstäben bewertet werden. So werden z.B. der Goodwill und das Know-how eines Unternehmens als zur Erfüllung der Einlageverpflichtung geeignet betrachtet. Auch nach wirtschaftlichen Maßstäben messbare Rechte wie Patente, Marken und Lizenzen sind zur Einlage geeignet.[45] Arbeits-...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Luxemburg1 Der Länderbeitra... / 3. Sacheinlagen

Rz. 34 Sacheinlagen sind bei einer GmbH zulässig (Art. 710–7 Abs. 1 [7] LSC). Gemäß Art. 710–7 Abs. 2 LSC darf das Kapital nur aus Aktiva bestehen, welche wirtschaftlich schätzungsfähig sind. Darunter fallen z.B. Wertpapiere (Aktien, Obligationen bzw. Anteile) oder Aktiva und Passiva anderer Gesellschaften, Immobilien, Patente und Lizenzen. Hingegen sind Dienstleistungen und...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mexiko / 4. Sacheinlagen

Rz. 56 Sacheinlagen sieht das Gesetz nach Art. 6 VI HS 2 LGSM ausdrücklich vor; es muss dann der Wert der Sacheinlagen nach festen, bereits im Gesellschaftsvertrag dargelegten Kriterien ermittelbar sein. Dienstleistungen als Einlagen kennt das mexikanische Recht nicht; sie sind nach Art. 70 Abs. 2 LGSM unzulässig. Rz. 57 Art. 11 LGSM enthält eine besondere Bestimmung für den ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Slowenien / 2. Sacheinlagen

Rz. 45 Für die Kapitalerhöhung durch Einbringung von Sachen und Rechten gelten sinngemäß die Bestimmungen des Art. 475 ZGD-1 (siehe Rdn 36 f.).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kroatien1 Der ursprüngliche... / 2. Sacheinlagen

Rz. 45 Die Kapitalerhöhung kann auch durch Einbringung von Sachen und Rechten bewirkt werden, wenn dies im Kapitalerhöhungsbeschluss ausdrücklich vorgesehen ist. Darin kann eine Frist bestimmt sein, innerhalb derer diese eingebracht werden müssen. Dies muss jedenfalls geschehen, bevor beim Registergericht die Anmeldung zur Eintragung der Kapitalerhöhung eingebracht wird.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Norwegen / I. Kapitalaufbringung

Rz. 17 Das Mindeststammkapital der AS beträgt 30.000 NOK.[48] Die Einlagen auf die Geschäftsanteile können als Bareinlagen oder als Sacheinlagen geleistet werden. Rz. 18 Im Falle der Gründung sind die Bareinlagen nach Unterzeichnung des Gründungsdokuments auf ein im Namen der AS zu eröffnendes Konto einzuzahlen. Im Falle einer Stammkapitalerhöhung sollen die Bareinlagen aller...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ungarn / I. Kapitalaufbringung

Rz. 58 Das Mindeststammkapital beträgt 3 Mio. HUF.[3] Das Stammkapital besteht aus der Gesamtheit der Stammeinlagen der Gesellschafter. Eine Stammeinlage muss mindestens 100.000 HUF betragen. Möglich ist auch ein Stammkapital in Euro oder einer anderen Devise (vgl. Rdn 40). Rz. 59 Die Gesellschafter sind gem. § 3:162 Ptk. verpflichtet, die Geldeinlagen einzuzahlen und die Sac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bulgarien / I. Kapitalaufbringung

Rz. 25 Das Mindeststammkapital einer bulgarischen OOD beträgt 2 BGN (ca. 1 EUR) (Art. 117 TZ). Die Summe der Stammeinlagen, die verschieden hoch sein können, muss das Stammkapital ergeben. Zur Eintragung der OOD muss das gesetzlich vorgesehene Mindeststammkapital eingezahlt sein. Wenn jedoch das Stammkapital höher als der gesetzliche Mindestbetrag ist, sind bei der Gründung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / 4. Beschleunigung der Gründung

Rz. 15 a) Die Vereinbarung einer Sachgründung (siehe Rdn 63 ff.) führt insbesondere zu einem erhöhten Prüfungsaufwand bei Gericht (§ 9c Abs. 1 Satz 2 GmbHG). Daher empfiehlt es sich, zwecks Beschleunigung der Gründung stets eine Bargründung (siehe Rdn 58 ff.) vorzunehmen. Vorsicht ist allerdings geboten, wenn die Bargründung zu Beschleunigungszwecken nur auf dem Papier statt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Slowakei / I. Kapitalaufbringung

Rz. 33 Das Stammkapital ist am Anfang die primäre eigene Finanzierungsquelle der Gesellschaft und stellt die Summe der Einlagen aller Gesellschafter dar. Gemäß § 58 HGB ist das Stammkapital der Gesellschaft monetärer Ausdruck der Summe von Geldeinlagen und Sacheinlagen aller Gesellschafter in die Gesellschaft. Die Höhe des Stammkapitals wird ins Handelsregister eingetragen. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Polen1 Korrektur/Proofreadi... / I. Kapitalaufbringung

Rz. 30 Das Mindestkapital einer Sp. z o.o. beträgt 5.000 PLN (ca. 1.150 EUR). Es ist voll einzuzahlen. Teileinzahlungen sind nicht möglich. Der Vorstand muss der Anmeldung einer neugegründeten Sp. z o.o. zum Unternehmensregister eine Erklärung aller Vorstandsmitglieder beifügen, dass die Einlagen zur Deckung des Stammkapitals durch alle Gesellschafter vollständig in die Gese...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Türkei / I. Kapitalaufbringung

Rz. 88 Das Grundkapital muss mindestens 10.000 TL betragen und ist – falls die Satzung hierzu nicht eine abweichende Regelung trifft – von den Gesellschaftern in bar einzuzahlen. Der Präsident der Republik ist durch das neue HGB ermächtigt worden, die Mindesthöhe des Kapitals auf das bis zu Zehnfache neu festsetzen, so dass insofern darauf zu achten ist, ob eine solche Besti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rumänien / 3. Einbringung von Sachen und Rechten

Rz. 39 Neben Bareinlagen können auch Vermögensgegenstände in Form von Sacheinlagen in die Gesellschaft eingebracht werden. Sacheinlagen bestehen in der Übertragung des Eigentumsrechts an unbeweglichen und beweglichen körperlichen und immateriellen Sachen (z.B. Gebäuden, Liegenschaften, industriellen Anlagen, Marken, Lizenzen, Patenten). Forderungen oder Arbeitsleistungen (da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tschechische Republik / I. Leistung von Einlagen

Rz. 26 Bei der Gründung der GmbH übernehmen die Gesellschafter die Verpflichtung zur Erbringung der Einlagen ins Stammkapital der Gesellschaft. Die Mindesthöhe des Stammkapitals der GmbH beträgt 1 CZK. Die Höhe der Einlage eines Gesellschafters muss mindestens 1 CZK betragen. Rz. 27 Das Stammkapital kann durch Geldeinlagen oder durch Sacheinlagen eingebracht werden. Für die S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vereinigte Arabische Emirate / I. Kapitalaufbringung

Rz. 74 Bereits seit 1.6.2009 bestand das Erfordernis eines Mindeststammkapitals nicht mehr, wobei dies lediglich auf einer einfachen Verordnung beruhte und nicht gesetzlich geregelt war. Das Erfordernis eines gesetzlichen Mindestkapitals findet sich im neuen Gesellschaftsrecht nicht mehr. Es steht nun grundsätzlich im Ermessen der Gesellschafter, in welcher Höhe diese die LL...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Estland / I. Kapitalaufbringung

Rz. 36 Die Kapitalaufbringung zum Schutz der Gläubiger ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Gründung einer OÜ. Das Stammkapital ist von den Gesellschaftern aufzubringen. Die Pflicht zur Deckung des Stammkapitals wird von den Gründern in Form der Stammeinlage bei der Gründung übernommen. Bei einem gesetzlichen Mindeststammkapital von 2.500 EUR muss der Betrag eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bulgarien / IV. Anlagen zur Handelsregisteranmeldung

Rz. 51 Folgende Unterlagen sind i.d.R. der Anmeldung zur Eintragung der OOD beizulegen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Griechenland / I. Kapitalaufbringung

Rz. 57 Ein Mindestkapitalerfordernis besteht für die EPE nicht. Die Gründer können die Höhe des Stammkapitals frei bestimmen (Art. 4 Abs. 1 G. 3190/1955). Rz. 58 Das Stammkapital muss vor dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags eingezahlt werden. Im Falle der Eintragung eines standardisierten Mustervertrags durch das digitale One-stop-Shop-Verfahren gilt bereits mit der Eintr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Japan / d) Gesellschaftsinspektor

Rz. 62 Ein weiterer Gründungsschritt ist die Beantragung eines Gesellschaftsinspektors (kensayaku), falls unübliche Satzungsbestimmungen vereinbart wurden. Aufgabe des Gesellschaftsinspektors ist es, die Angemessenheit der Bewertung von Sacheinlagen sicherzustellen und darauf zu achten, dass Vergütungen und andere finanzielle Zuwendungen an die Gründer für die Gründung sowie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Portugal1 Der Verfasser dan... / I. Kapitalaufbringung

Rz. 36 Bis April 2011 musste das Mindestkapital von 5.000 EUR in Bargeld realisiert werden. Bei Gründung musste immer mindestens die Hälfte der vorgesehenen Einlagen in Bargeld einbezahlt sein. Die restlichen Einlagen, soweit sie höher sind als das Mindestkapital, konnten in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Gründung bzw. nach Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lettland / I. Kapitalaufbringung

Rz. 31 Das Mindestkapital, die so genannte Garantieziffer, beträgt 2.800 EUR und kann als Bar- oder Sacheinlage erbracht werden (§§ 152, 153 HGB). Die Gründer müssen für die Gesellschaft ein Geschäftskonto eröffnen, auf welches das Stammkapital einzuzahlen ist. Die Summe des Stammkapitals wird zur Orientierung der Geschäftspartner im Handelsregister eingetragen. Eine Bestäti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Singapur / I. Kapitalaufbringung

Rz. 47 Das Kapital der Gesellschaft ist von ihren Anteilseignern aufzubringen. Dabei wird zwischen ausgegebenem Kapital (issued capital) und eingezahltem Kapital (paid-up capital) unterschieden. Das ausgegebene Kapital ist das von den Subscriber gezeichnete Kapital, während das eingezahlte Kapital den Stand widerspiegelt, zu dem die Subscriber ihre Gegenleistung durch Bar- o...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kanada / I. Kapitalaufbringung

Rz. 24 Sect. 24 (4) CBCA regelt, dass die Articles of Incorporation unterschiedliche Klassen von Anteilen und Ausgabeserien vorsehen können, denen unterschiedliche Rechte oder auch Beschränkungen zugeordnet werden können. Ein Mindestkapital ist, wie bereits ausgeführt, nicht vorgeschrieben, so dass die wirksam gegründete Gesellschaft auch ohne Ausgabe von Anteilen als jurist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Brasilien / I. Kapitalaufbringung

Rz. 42 Mindestkapitalvorschriften existieren im brasilianischen Recht der Limitada nicht. Ausnahmen gelten für bestimmte Branchen – dazu gehören Handelsunternehmen, die im Im- und Export tätig sind. Für sie verlangt die zuständige Außenhandelsbehörde SECEX (siehe Rdn 16) eine "zur Betreibung der Geschäfte erforderliche" Mindestkapitalausstattung. Das Gesellschaftskapital ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Slowakei / VI. Kapitalerhöhung

Rz. 48 Über die Erhöhung des Stammkapitals entscheidet die Gesellschafterversammlung mit einer ⅔-Mehrheit aller Gesellschafterstimmen. Die Stammkapitalerhöhung kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen: Rz. 49 Die Erhöhung des Stammkapitals dur...mehr