Fachbeiträge & Kommentare zu Sachverständige

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Abnahme von Wohnungseigentu... / 4.4 Umkehr der Beweislast

Bis zum Zeitpunkt der Abnahme trägt der Auftragnehmer die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass seine Werkleistung mängelfrei ist. Mit der Abnahme geht eine Umkehr der Beweislast einher: Der Auftraggeber trägt die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Werkleistung.[1] Bereits aus diesem Grund sind alle erkennbaren Mängel im Abnahmeprotokoll aufzuführen. Allerdings ist es ...mehr

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Abnahme von Wohnungseigentu... / 1.2.2 Bevollmächtigung im Bauträgervertrag

Eine sukzessive Abnahme des Gemeinschaftseigentums seitens der einzelnen Erwerber ist selbstverständlich nicht im Sinne des Bauträgers. Zwischen der Abnahme des Ersterwerbers und des letzten Erwerbers können Jahre liegen. Da grundsätzlich ein jeder Wohnungseigentümer Anspruch auf mängelfreies Gemeinschaftseigentum hat, kann der Bauträger daher selbst dann noch Mängelansprüch...mehr

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Abnahme von Wohnungseigentu... / 3.7.1 Keine Einigung über den Zustand

In der Praxis kommt es vielfach dazu, dass sich Besteller und Unternehmer im Rahmen der gemeinsamen Zustandsfeststellung nicht über den Zustand des Werks einigen können. Zu berücksichtigen ist ja, dass die Zustandsfeststellung überhaupt nur dann im Raum steht, wenn der Besteller die Abnahme verweigert hat oder einem vom Unternehmer festgesetzten Termin zur Abnahme unentschul...mehr

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Verwaltungsbeirat: Rechte u... / 5.2.3 Inhaltliche Prüfung

Inhaltlich ist so gut wie möglich zu klären, ob die sich im Entwurf des Wirtschaftsplans spiegelnden Annahmen des Verwalters der Sache und der Höhe nach wahr sind und ob der Verwalter die geltenden Umlageschlüssel angewandt hat. Checkliste: Inhaltliche Prüfung des Wirtschaftsplans Allgemeinesmehr

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Verwaltungsbeirat: Rechte u... / 8.3.2 Auswahl des Verwalters

Es entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn der gesamte Verwaltungsbeirat – oder eines seiner Mitglieder – im Vorfeld einer Versammlung, in der eine Person zum Verwalter bestellt oder der bisherige Verwalter wiederbestellt werden soll, Angebote von Personen einholt und gegenüber den anderen Wohnungseigentümern dazu Stellung nimmt, welche Person aus seiner Sicht für das Am...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / 3.2.4 Gestattung von Erhaltungsmaßnahmen

Von ganz erheblicher praktischer Relevanz sind die Bestimmungen des § 14 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 2 WEG. Nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG ist jeder Wohnungseigentümer gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verpflichtet, das Betreten seines Sondereigentums und andere Einwirkungen auf dieses und das gemeinschaftliche Eigentum zu dulden, die den Vereinbarungen oder Besc...mehr

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Squeeze-Out im Aktienrecht: Zur Bestellung von Sachverständigen im Spruchverfahren

Zusammenfassung Die gerichtliche Festlegung der angemessenen Abfindung nach einem aktienrechtlichen Squeeze-Out erfolgt im Spruchverfahren. Grundlage der Bewertung ist die bereits im Squeeze-Out-Verfahren zwingende Prüfung durch einen unabhängigen Gutachter. Ein weiterer gerichtlich zu bestellender Sachverständiger ist nur dann hinzuzuziehen, wenn nach dem früheren Bewertung...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1.2 Haftung des Betriebsrats

Rz. 40 Der Betriebsrat besitzt keine generelle Rechtspersönlichkeit und nimmt daher grundsätzlich nicht am allgemeinen Rechtsverkehr teil (vgl. BAG Beschluss v. 24.4.1986, 6 AZR 607/83). Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichtes und des Bundesgerichtshofes ist der Betriebsrat allerdings vermögensfähig, soweit er innerhalb des ihm vom Betriebsverfassungsgesetz zugewiesenen W...mehr

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Erkennen von Mängeln (ZertV... / 2.2 Mängelerfassung im Rahmen einer Maßnahme

Mängelerfassung bei größerer Maßnahme Handelt es sich um eine größere Erhaltungs- bzw. Sanierungsmaßnahme, bei der mehrere Gewerke beauftragt sind, und hat die Gemeinschaft keinen Architekten bzw. Ingenieur mit der Planung und Bauaufsicht beauftragt, sollte spätestens zum Zeitpunkt der Abnahme der Einzelgewerke ein Sachverständiger hinzugezogen werden, der vorhandene Mängel d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erkennen von Mängeln (ZertV... / 3 Häufige technische Mängel

Typischerweise treten Mängel in folgenden Bereichen auf: Fassade, Dach, Fenster, feuchte Keller, Schallschutz, Haustechnik oder Schimmelpilze und Bakterien im Gebäude. Technische Mängel in Bezug auf Standsicherheit, Wärmeschutz, Brandschutz, Schallschutz oder Dauerhaftigkeit müssen im Regelfall durch entsprechend sachverständige Personen festgestellt werden. Sowohl bei der Abnahme v...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erkennen von Mängeln (ZertV... / 3.4 Feuchter Keller

Die Gründe für feuchte Kellerwände oder einen Wassereintritt sollten so schnell wie möglich von einem Sachverständigen geklärt werden. Ein Zuwarten erhöht die Sanierungskosten, da sich die Feuchtigkeit auf die Gebäudesubstanz auswirkt und diese zunehmend schädigt sowie ein Nährboden für Schimmel ist. Besonders hohe Sanierungskosten entstehen bei fehlender oder falscher Abdic...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erkennen von Mängeln (ZertV... / 3.2 Dach

Von einem Verwalter kann nicht verlangt werden, dass er eine Dachbesichtigung selbst durchführt. Regelmäßig sollte aber ein Dachdecker damit beauftragt werden – insbesondere nach Sturm, Starkregen oder Hagel. Ein Fachbetrieb prüft nicht nur, ob die Dacheindeckung intakt ist, sondern auch, ob die Anschlüsse an Schornsteinen oder Dachfenstern dicht sind. Darüber hinaus sollte s...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erkennen von Mängeln (ZertV... / 3.1 Fassade

Schäden an Fassaden können verschiedenste Ursachen haben. So können u. a. eine falsche Material- oder Produktauswahl beim Putz, eine mangelhafte Bauausführung, ein Wetterereignis wie Schlagregen oder Hagel oder aber schlicht eine altersbedingte Abnutzung zu Schäden führen. In jedem Fall sollte eine Fassade regelmäßig auf Risse, Abplatzungen oder Feuchteschäden geprüft werden...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erkennen von Mängeln (ZertV... / 2.1.2 Planung und Beschlussfassung

Hat der Verwalter Mängel erkannt, ist das weitere Vorgehen nach Art und Schwere des konkreten Mangels zu beurteilen. Erinnere: Selbstständige Vornahme ohne Beschluss nur bei Maßnahmen von untergeordneter Bedeutung Gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG ist der Verwalter berechtigt, alle Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die von untergeordneter Bedeutung sind und die nicht z...mehr

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FF 12/2022, Erfolgreiche Ve... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] 1. Die Beschwerdeführerin ist Verfahrensbeiständin eines im April 2019 geborenen Kindes. Dessen Eltern sind nicht miteinander verheiratet, haben aber eine gemeinsame Sorgeerklärung für das Kind abgegeben. Beide Eltern waren langjährige Betäubungsmittelkonsumenten. Zwischen den Eltern kam es sowohl in der Vergangenheit als auch aktuell immer wieder zu Trennunge...mehr

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AGS 12/2022, Festsetzung vo... / I. Sachverhalt

In den Jahren 2014 und 2015 baute die Beklagte unter Rückbau eines Bestandsgebäudes an die auf der Grundstücksgrenze zum Grundstück der Klägerin stehende Giebelwand des Nachbargebäudes an. Vor der Durchführung der Baumaßnahme ließ die Klägerin den Ist-Zustand ihres Gebäudes durch den Sachverständigen A dokumentieren. Der Sachverständige stellte für seine Tätigkeit am 16.4.20...mehr

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AGS 12/2022, Festsetzung vo... / III. Bedeutung für die Praxis

Das OLG Köln behandelt eine Frage, die insbesondere im Baurecht den beteiligten Prozessbevollmächtigten viele Kopfschmerzen bereitet. Es geht um das Problem, ob Privatgutachtenkosten aufgrund materiellen Rechts in dem Schadensersatzprozess mit eingeklagt werden sollen und ob bei Erfolglosigkeit dieses Vorgehens die Geltendmachung von Privatgutachtenkosten im Rahmen des Koste...mehr

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FF 12/2022, Erfolgreiche Ve... / 2 Anmerkung

1. Die der Verfassungsbeschwerde der Verfahrensbeiständin des betroffenen Kindes stattgebende Entscheidung des BVerfG hat die Beschwerdeentscheidung des OLG Koblenz in dem Kinderschutzverfahren nach § 1666 BGB aufgehoben und zurückverwiesen. Die Rückkehr des Kindes von den Pflegeeltern zu den Eltern hatte das BVerfG bereits vorher durch eine einstweilige Anordnung verhindert...mehr

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FF 12/2022, Kinderschutz- u... / III. Beteiligung des Jugendamts

In Kindesschutzverfahren nach den §§ 1666, 1666a BGB ist das Jugendamt Muss-Beteiligter (§ 162 Abs. 2 Satz 1 FamFG). Wie wichtig dem Gesetzgeber diese Rechtsstellung des Jugendamts im Kindesschutzverfahren ist, lässt sich daraus schließen, dass er das FamFG kurze Zeit nach dessen Inkrafttreten (1.9.2009) geändert und die Bestimmung des § 162 Abs. 2 Satz 1 FamFG (mit Gesetz v...mehr

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FF 12/2022, Das Familienrec... / a) Anspruch auf rechtliches Gehör

Der Anspruch auf rechtliches Gehör, wie er in Art. 103 Abs. 1 GG und, parallel dazu, in den meisten Landesverfassungen seinen Niederschlag gefunden hat, gehört zu den wichtigsten prozessualen Grundrechten. Es verwundert deshalb auch nicht, dass die Berufung auf dieses Prozessgrundrecht gewissermaßen zum Standard von Verfassungsbeschwerden auch zu den Landesverfassungsgericht...mehr

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AGS 12/2022, Keine Terminsg... / II. Terminsgebühr für Besprechungen

1. Gesetzliche Regelung Nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV in der ab dem 1.8.2013 geltenden Fassung des 2. KostRMoG entsteht die Terminsgebühr sowohl für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen als auch für die Wahrnehmung von außergerichtlichen Terminen und Besprechungen, wenn nichts anderes bestimmt ist. Dabei ist nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 2 VV die Wahrnehmung eines gerichtlic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 95 Persone... / 2.1 Zulässigkeit der Datenverarbeitung

Rz. 2 Im Rahmen der originär durch das Pflegeversicherungsgesetz zugewiesenen Aufgaben ist den Verbänden der Pflegekassen gemäß Abs. 1 Nr. 1 der Umgang mit personenbezogenen Daten zu Zwecken der Wirtschaftlichkeitsprüfung (§ 79) und Qualitätssicherung (§§ 112, 113, 114, 114 a, 115 und 117) gestattet. Die Norm ist im Zusammenhang mit § 94 Abs. 1 Nr. 6 zu sehen, der den Pflege...mehr

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Schlichtungsverfahren und M... / 1.4 Verfahren vor dem Schlichtungsausschuss

Das Verfahren vor dem Schlichtungsausschuss ist durch die zuständige Stelle zu regeln, die den Schlichtungsausschuss einrichtet. In § 111 Abs. 2 Satz 2 ArbGG ist lediglich die Regelung enthalten, dass die Parteien vor dem Ausschuss mündlich zu hören sind, d. h., ihnen muss die Möglichkeit eingeräumt werden, sich mündlich vor dem Schlichtungsausschuss zu äußern. Die Verfahren...mehr

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Einstweiliger Rechtsschutz ... / 2.1 Arrestverfahren

Der Antrag auf Erlass des Arrestbefehls wegen einer Geldforderung ist z. B. mit folgendem Inhalt denkbar: Es wird beantragt, wegen der Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung durch den Vorsitzenden allein, zur Sicherung der Zwangsvollstreckung den dinglichen Arrest in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Schuldners wegen eines Betrages in Höhe von ... EUR anzuordnen, a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe im Arbeitsger... / 1.1.1 Statthaftigkeit der Beschwerde

Nach § 567 Abs. 1 ZPO ist die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen des ersten Rechtszuges nur dann statthaft, wenn dies entweder nach der ZPO ausdrücklich bestimmt ist oder wenn es sich um Entscheidungen des Gerichts handelt, die eine mündliche Verhandlung nicht erfordern und durch die ein das Verfahren beendendes Gesuch zurückgewiesen worden ist. Die sofortige Beschwerd...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe im Arbeitsger... / 1.1.2 Einlegung der Beschwerde

Nach § 569 Abs. 1 ZPO ist die Beschwerde in Ermangelung einer abweichenden anderen gesetzlichen Bestimmung innerhalb einer Frist von zwei Wochen einzulegen (siehe hierzu Arbeitshilfe Sofortige Beschwerde auf Aufhebung eines Beschlusses des Arbeitsgerichts). Es handelt sich dabei um eine Notfrist, die nicht verlängert werden kann. Lediglich im Fall der Ablehnung des Antrags a...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zeitwert nach HGB, EStG und... / 4.2.2 Nutzungswert und Erfüllungsbetrag

Rz. 124 Der Nutzungswert (value in use) ist der Barwert der Cashflows oder des sonstigen wirtschaftlichen Nutzens, den ein Unternehmen aus der Nutzung eines Vermögenswerts und seinem endgültigen Abgang zu erzielen erwartet.[1] Der Nutzungswert ist in IAS 36.6 näher definiert als der Barwert der künftigen Cashflows (als Saldo aus Cashinflows, z. B. aus Produktverkäufen, und Ca...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 Zuständigkeit für die eidliche Vernehmung und die Beeidigung eines Sachverständigen (Satz 1)

Rz. 5 § 158 Satz 1 FGO bestimmt, dass die eidliche Vernehmung eines Auskunftspflichtigen nach § 94 AO oder die Beeidigung eines Sachverständigen nach § 96 Abs. 7 Satz 5 AO durch das FG vor dem dafür im Geschäftsverteilungsplan bestimmten Richter stattfindet. Nach § 94 Abs. 1 Satz 1 AO kann die Finanzbehörde das für den Wohnsitz oder den Aufenthaltsort einer Person zuständige ...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / 2. Pflicht zur Eröffnung sicherer Übermittlungswege für bestimmte Kreise – § 173 Abs. 2 ZPO

Rz. 14 Damit ordnungsgemäße Zustellungen von elektronischen Dokumenten auf elektronischem Wege möglich sind, hat der Gesetzgeber für bestimmte Personenkreise in § 173 Abs. 2 ZPO geregelt, dass für diese eine Pflicht zur Eröffnung eines entsprechenden sicheren Übermittlungswegs besteht ("haben zu eröffnen"). Dies sind: Rechtsanwälte, Notare, Gerichtsvollzieher sowie Behörden,...mehr

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§ 13 Nachrichten erstellen ... / IV. Gesamtes Verzeichnis (der im beA-System erreichbaren Adressen)

Rz. 31 Im Adressverzeichnis des beA-Systems werden in der End-Ausbaustufe alle Gerichte, Gerichtsvollzieher, Rechtsanwälte, Rechtsanwaltskammern, Registergerichte, Behörden, Steuerberater, eBO-Nutzer und Notare zu finden sein. § 19 RAVPV sieht vor, das beA auch zur Kommunikation mit anderen Personen und Stellen zu nutzen. Zu diesem Zweck wurde das besondere elektronische Bür...mehr

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§ 2 Überblick über beA, Ges... / F. Kommunikationspartner im beA – Zusammenfassung

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§ 2 Überblick über beA, Ges... / VI. eBO

Rz. 49 Aus § 19 Abs. 2 RAVPV ergibt sich die Möglichkeit, das beA auch zur elektronischen Kommunikation mit anderen Personen oder Stellen zu nutzen. Rz. 50 Am 11.10.2021 hat der Gesetzgeber das ERVV-Ausbaugesetz[38] verkündet. Mit diesem Gesetz sollte aber nicht nur der elektronische Rechtsverkehr ausgebaut werden, sondern darüber hinaus wollte der Gesetzgeber auch die Anford...mehr

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§ 1 Einführung zum beA und ERV / A. Elektronischer Rechtsverkehr ERV

Rz. 1 Der elektronische Rechtsverkehr betrifft einerseits die sichere, rechtsverbindliche, gegenseitige elektronische Kommunikation zwischen Verfahrensbeteiligten und den Gerichten. Er umfasst andererseits aber auch die gerichtsinterne elektronische Sachbearbeitung und die elektronische Aktenführung bis hin zur elektronischen Archivierung. Zahlreiche Gesetze machen die Bestr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 158 Satz 1 FGO dient der Bestimmung des durch Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verfassungsrechtlich vorgeschriebenen gesetzlichen Richters für Fälle der eidlichen Vernehmung eines Auskunftspflichtigen nach § 94 AO und der Beeidigung eines Sachverständigen nach § 96 Abs. 7 Satz 5 AO (s. Rz. 2ff.). § 158 Satz 2 FGO bestimmt den Beschluss als Form der Entscheidung im Falle ein...mehr

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§ 10 Nachrichteneingänge be... / D. Weiterleiten

Rz. 8 Im geöffneten Grundordner "Posteingang" kann durch Klick auf den Button "Weiterleiten" ebenfalls ein neues Nachrichtenfenster geöffnet werden. Die Empfänger-Adresszeile bleibt dabei leer, da das System ja nicht wissen kann, an wen die Nachricht weitergeleitet werden soll. Diese Adresse kann über die Favoriten oder über den Button "Empfänger hinzufügen" und dem sich dab...mehr

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§ 26 Wörterbuch

In dieses Wörterbuch haben wir vor allem Abkürzungen und Fremdwörter eingepflegt, die uns bei der Recherche und Erstellung dieses Werks "über den Weg gelaufen" sind. Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.mehr

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§ 23 Rechtssicheres ersetze... / I. Einführung

Rz. 44 Vor dem Scanvorgang findet eine Prüfung des Papierdokuments statt. Die Echtheit des Dokuments muss gewährleistet sein. Papierdokumente sind grundsätzlich auf ihre Echtheit prüfbar. Aus Papier und Schriftzeichen lassen sich z.B. Rückschlüsse auf den Zeitpunkt der Ausstellung ziehen. Durch die biometrischen Merkmale einer Unterschrift lässt sich das Dokument einer besti...mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / cc) Screenshots, Aktenvermerke, Newsletter & Co.

Rz. 120 Screenshots sind geeignet, die Glaubhaftmachung einer vorübergehenden technischen Störung, z.B. beim Versuch des Versands einer Nachricht aus dem beA, zu unterstützen. Einige Gerichte verlangen auch die Vorlage entsprechender Screenshots. Rz. 121 Nach Ansicht des OLG Jena stellt der Ausdruck eines Screenshots auf Papier, anders als ein als Bildschirmdatei übergebener ...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / 4. Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen

Rz. 214 Nach Nr. 1010 VV kann der Anwalt im Falle einer besonders umfangreichen Beweisaufnahme eine Zusatzgebühr verdienen. Voraussetzungen dieser Gebühr sind Beide Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein. Rz. 215 Die Zusatzgebühr ent...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (2) Teilnahme an einem Sachverständigentermin (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 1 VV)

Rz. 67 Die Terminsgebühr kann auch dann anfallen, wenn es nicht zu einem gerichtlichen Termin kommt, der Anwalt aber an einem von einem gerichtlichen Sachverständigen anberaumten Termin teilnimmt (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 1 VV). Rz. 68 Voraussetzung für die Terminsgebühr ist in diesem Falle die Teilnahme am Sachverständigentermin. Die bloße Entgegennahme des Beweisbeschlusse...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / bb) Terminsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV

Rz. 124 Die Terminsgebühr kann in allen Varianten der Vorbem. 3 Abs. 3 VV entstehen, also in einem gerichtlichen Termin (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV), bei Wahrnehmung eines Termins, der von einem gerichtlichen Sachverständigen anberaumt worden ist (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 1 VV)[22] und auch für die Mitwirkung an einer Besprechung zur Vermeidung oder Erledigung eines Verfahren...mehr

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§ 12 Selbstständiges Beweis... / 3. Abrechnung Beweisverfahren mit nachfolgendem Hauptsacheverfahren

Rz. 37 Kommt es nach dem Beweisverfahren zum Hauptsacheverfahren oder kommt es während des Hauptsacheverfahrens zu einem selbstständigen Beweisverfahren, so sind die Verfahrensgebühren nach Vorbem. 3 Abs. 5 VV aufeinander anzurechnen. Dabei ist es dem Anwalt unbenommen, ob er die Verfahrensgebühr des Beweisverfahrens auf die des Rechtsstreits anrechnet (§ 15a Abs. 1 RVG) ode...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / e) Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen

Rz. 182 Des Weiteren kann im gerichtlichen Verfahren noch eine Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen hinzukommen (Nr. 1010 VV). Rz. 183 Voraussetzungen der Zusatzgebühr sind Beide Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt ...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (1) Grundfälle

Rz. 65 Der Terminsvertreter erhält nach Nr. 3401 VV zunächst einmal eine Verfahrensgebühr in Höhe der Hälfte der Verfahrensgebühr, die dem Verfahrensbevollmächtigten entsteht bzw. ihm entstehen würde. Zu fragen ist also danach, welche Verfahrensgebühr ein Verfahrensbevollmächtigter erhält oder erhalten würde. Hiervon erhält dann der Terminsvertreter die Hälfte. Eine Begrenzu...mehr

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§ 12 Selbstständiges Beweis... / d) Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen

Rz. 35 Darüber hinaus kann seit Inkrafttreten des 2. KostRMoG auch eine 0,3-Zusatzgebühr nach Nr. 1010 VV für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen anfallen, wenn es zu mindestens drei Terminen zur Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen kommt. Hier werden i.d.R. nur Vernehmungen des Sachverständigen in Betracht kommen (zu Einzelheiten dieser Gebühr siehe § 13 Rdn 214 f...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 5. Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen

Rz. 98 Auch in verwaltungsgerichtlichen Verfahren kann eine Zusatzgebühr nach Nr. 1010 VV für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen in Betracht kommen. Insoweit gelten hier keine Besonderheiten. Da in verwaltungsgerichtlichen Verfahren mehr als drei Termine zur Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen kaum vorkommen, wird insoweit von gesonderten Berechnungen abgesehen u...mehr

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§ 12 Selbstständiges Beweis... / 1. Überblick

Rz. 9 Im selbstständigen Beweisverfahren erhält der Anwalt zunächst einmal die 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, die sich nach Nr. 3101 VV auf 0,8 reduzieren kann. Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstands, erhöht sich die Verfahrensgebühr nach Nr. 1008 VV um 0,3 je weiteren Auftraggeber, höchstens um 2,0. Rz. 10 Auch im selbstständigen Beweisv...mehr

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§ 1 Einleitung / bb) Terminsgebühr

Rz. 92 Neben der Verfahrensgebühr entstehen auch in sozialgerichtlichen Verfahren Terminsgebühren. Rz. 93 Es gilt wiederum Vorbem. 3 Abs. 3 VV. Die Terminsgebühr entsteht für die Teilnahme an einem gerichtlichen Termin, einem von einem gerichtlichen Sachverständigen anberaumten Termin oder an außergerichtlichen Verhandlungen. Rz. 94 Auch hier ist eine Terminsgebühr im schriftl...mehr

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§ 26 Verfahren der freiwill... / f) Sonstige Beschwerden

Rz. 57 Für sonstige Beschwerden, die nicht den Hauptgegenstand betreffen, gelten die allgemeinen Regelungen der Nrn. 3500, 3513 VV (siehe hierzu § 21 Rdn 4 ff.). Hierzu zählen insbesondere Beschwerden gegen eine Kostenentscheidung, gegen die Kostenfestsetzung, im Verfahren über die Ablehnung eines Richters oder Sachverständigen, gegen eine Aussetzung u.Ä. Rz. 58 Der Anwalt er...mehr

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§ 1 Einleitung / (2) Terminsgebühr

Rz. 67 Neben der Verfahrensgebühr kann eine Terminsgebühr entstehen. Voraussetzung ist, dass das RVG im Vergütungsverzeichnis in der betreffenden Angelegenheit auch eine Terminsgebühr vorsieht, was grundsätzlich immer der Fall ist. Ausnahmsweise gibt es keine Terminsgebühr beim Schlichtungsverfahren (Nr. 2303 VV) oder im Insolvenzverfahren, in Verfahren nach der SVertO oder ...mehr