Fachbeiträge & Kommentare zu Sachverständige

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§ 7 Beschlussverfahren / B. Gebühren im Beschlussverfahren

Rz. 14 Die Gebühren des Rechtsanwalts für das Beschlussverfahren im ersten Rechtszug richten sich nach Teil 3 Abschnitt 1 VV. Dies ergibt sich aus Vorbemerkung 3.1 Abs. 1 VV. Es entstehen also regelmäßig eine Verfahrens- und Terminsgebühr gemäß Nrn. 3100, 3104 VV. Mit Einverständnis der Beteiligten kann das Arbeitsgericht allerdings gemäß § 83 Abs. 4 S. 3 ArbGG ohne mündlich...mehr

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§ 3 Die Gebühren des RVG / I. Sozialrechtliche Verfahren

Rz. 146 Für die Vertretung des Arbeitnehmers im sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren (zum Beispiel gegen Bescheide der Agentur für Arbeit) findet die Nr. 2302 VV Anwendung. Danach beträgt die Geschäftsgebühr in sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen im gerichtlichen Verfahren Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG), 60 bis 768 EUR, wobei die Regelgebühr gemäß der A...mehr

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§ 3 Die Gebühren des RVG / II. Terminsgebühr

Rz. 91 Gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 3 VV entsteht die Terminsgebühr für die Vertretung in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin oder die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins oder die Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechungen ohne Beteiligung des Gerichts, was...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Niederlande1 Wir danken Frau Rechtsanwältin S. Janke, ARQIS, München, für ihre sprachliche Überprüfung der Texte. Trotz sorgfältiger Bearbeitung dieses Beitrags kann für die Verwendung der darin enthaltenen Informationen ohne nähere sachverständige Beratung keine Haftung übernommen werden. Vorübergehende Regelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie wurden in diesem Beitrag nicht berücksichtigt. Stand 1.9.2021.

A. Einführung I. Rechtsformen Rz. 1 Das niederländische Recht kennt verschiedene Gesellschaftsformen. Es unterscheidet zwischen Gesellschaftsformen, die rechtsfähige Rechtspersonen (juristische Personen) sind, und solchen, die als Nicht-Rechtspersonen bezeichnet werden. Im niederländischen Recht besitzen folgende private Gesellschaftsformen Rechtspersönlichkeit (rechtspersoonl...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / 6. Verlegungsprüfung

Rz. 114 Unklar ist, ob der grenzüberschreitende Formwechsel eine Verlegungsprüfung voraussetzt.[337] Das OLG Nürnberg[338] verlangte – in einem Fall des Hineinformwechsels (zu der Entscheidung siehe Rdn 76) – keine Prüfung. Anders als bei Verschmelzung und Spaltung ist im deutschen Recht des Formwechsels eine Formwechselprüfung nicht vorgesehen, was sich auf das fehlende Erf...mehr

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Brasilien / V. Umwandlung der Gesellschaft

Rz. 83 Allgemeine Bestimmungen zur Umwandlung sind in Art. 1113 bis 1115 CC geregelt. Handelt es sich bei der ursprünglichen oder der neuen Rechtsform um eine sociedade anônima, so richtet sich die Umwandlung nach Art. 220 bis 222 der Lei 6.404/1976 als lex specialis. Nach Art. 1113 CC kann die Gesellschaft unabhängig von Auflösung und Liquidation ihre Rechtsform wechseln; d...mehr

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Belgien / 1. Anteilsübertragung unter Lebenden

Rz. 84 Hinsichtlich der Übertragung von Anteilen wurde mit der Gesetzesreform die Regelung, dass die gesetzlichen Beschränkungen der Übertragung von Gesellschaftsanteilen nicht gelockert, sondern nur verschärft werden können, für die GmbH abgeschafft. Die Beschränkung der Übertragbarkeit von Gesellschaftsanteilen innerhalb einer GmbH wird beibehalten, hat jedoch lediglich no...mehr

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Tschechische Republik / I. Leistung von Einlagen

Rz. 26 Bei der Gründung der GmbH übernehmen die Gesellschafter die Verpflichtung zur Erbringung der Einlagen ins Stammkapital der Gesellschaft. Die Mindesthöhe des Stammkapitals der GmbH beträgt 1 CZK. Die Höhe der Einlage eines Gesellschafters muss mindestens 1 CZK betragen. Rz. 27 Das Stammkapital kann durch Geldeinlagen oder durch Sacheinlagen eingebracht werden. Für die S...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / 3. Einbringung von Sachen und Rechten

Rz. 34 Eine Einbringung von Sachen und Rechten kann nur erfolgen, wenn der Gesellschaftsvertrag der d.o.o. dies vorsieht, wobei die einzubringenden Sachen und Rechte und auch deren Wert genau anzugeben sind (Art. 388 Abs. 1 ZTD). Bei einer Gründung mit Sacheinlagen oder Sachübernahme muss in der Regel (siehe auch Rdn 35) eine externe Prüfung durch einen unabhängigen vom Geri...mehr

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Bulgarien / I. Kapitalaufbringung

Rz. 25 Das Mindeststammkapital einer bulgarischen OOD beträgt 2 BGN (ca. 1 EUR) (Art. 117 TZ). Die Summe der Stammeinlagen, die verschieden hoch sein können, muss das Stammkapital ergeben. Zur Eintragung der OOD muss das gesetzlich vorgesehene Mindeststammkapital eingezahlt sein. Wenn jedoch das Stammkapital höher als der gesetzliche Mindestbetrag ist, sind bei der Gründung ...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / 4. Prüfung des Formwechselplans

Rz. 152 Art. 86f Gesellschaftsrechts-RL sieht nun vor, dass künftig bei einem grenzüberschreitenden Formwechsel ein unabhängiger Sachverständiger den Formwechselplan prüfen und einen Bericht für die Gesellschafter erstellen muss. Als Sachverständige kommen in Deutschland Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften i.S.d. § 11 Abs. 1 UmwG, §§ 319 ff. HGB in Betra...mehr

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Serbien / 3. Einbringung von Sachen und Rechten

Rz. 31 Als Sacheinlage auf das Stammkapital kommt jede nicht in Bargeld bestehende vermögenswerte Einlage auf das Stammkapital einer Gesellschaft in Betracht, insbesondere bewegliche und unbewegliche Sachen, Rechte, bereits erbrachte Arbeit, Dienstleistungen sowie Geschäftsanteile und Aktien (Art. 45 ZPD). Der Wert der Sacheinlage wird durch einen gerichtlichen Sachverständi...mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / V. Umwandlung der Gesellschaft

Rz. 115 Eine Sp. z o.o. kann in eine andere Handelsgesellschaft (auch in eine Personengesellschaft) umgewandelt werden (Art. 551 HGG). Die Umwandlung tritt mit dem Tag der Eintragung der umgewandelten Gesellschaft in das Unternehmensregister in Kraft. Die umgewandelte Gesellschaft übernimmt alle Rechte und Pflichten der der Umwandlung unterzogenen Gesellschaft. Die umgewande...mehr

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Rumänien / 2. Sacheinlagen

Rz. 48 Eine Kapitalerhöhung kann auch durch Einbringung von Sachen bewirkt werden. Falls eine Liegenschaft eingebracht wird, muss der aktualisierte Gründungsakt in Notariatsaktform errichtet werden. Falls die Kapitalerhöhung durch den Alleingesellschafter erfolgt, ist eine Bewertung der Sacheinlage durch einen autorisierten Sachverständigen zwingend. Die Einlage von Forderun...mehr

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Rumänien / 3. Unterlagen zur Anmeldung

Rz. 49 Folgende Unterlagen werden zur Durchführung einer Kapitalerhöhung benötigt:mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / 3. Unterlagen zur Anmeldung

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / II. Gründerhaftung

Rz. 39 Die Haftung der Gesellschafter ist grundsätzlich auf ihre Einlage beschränkt. Nach Art. 6 AGG können sowohl natürliche als auch juristische Personen Gründer der Gesellschaft sein. Die Gründer handeln gemäß der Gründungsordnung und der Satzung, die alle Gründer oder durch sie bevollmächtigte Personen unterzeichnen müssen. Jeder Gründer der Gesellschaft muss Aktien erwe...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / d) Übertragung an außenstehende Dritte

Rz. 100 An außenstehende Dritte dagegen sind Geschäftsanteile nach Art. L 223–14 Abs. 1 C.com. nur mit Zustimmung der Mehrheit der übrigen Gesellschafter (bezogen auf das Stammkapital) übertragbar. Diese Regelung ist nach Art. L 223–14 Abs. 7 C.com. zwingend, die Satzung kann lediglich eine größere Mehrheit für die Zustimmung verlangen. Rz. 101 Die beabsichtigte Übertragung e...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / a) Zulässigkeit

Rz. 131 Die Übertragung von Geschäftsanteilen ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Art. 2:195 Abs. 1 NL-BGB beschreibt, wie und inwieweit Geschäftsanteile übertragbar sind. Art. 2:195 NL-BGB wurde mit Inkrafttreten des Flex-B.V.-Gesetzes geändert. Der Gesellschafter, der seine Geschäftsanteile übertragen will, muss die Geschäftsanteile zuerst den anderen Gesell...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 3. Sacheinlagen

Rz. 93 Neben oder anstatt von Geldeinlagen ist die Einbringung von Sacheinlagen (aportaciones no dinerarias) zulässig. Dies gilt sowohl für die Gründung als auch bei einer Kapitalerhöhung. Die Sacheinlagen sind im Einzelnen genau zu beschreiben und wertmäßig anzugeben. Zulässig ist die Einbringung von beweglichen oder unbeweglichen Sachen, von Forderungen, Gewerbebetrieben, ...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / I. Grundlagen

Rz. 244 Betreibt die B.V. ein Unternehmen mit in der Regel mindestens 50 Mitarbeitern, schreibt das Betriebsratsgesetz (Wet op de ondernemingsraden) in Art. 2 vor, dass das Unternehmen einen Betriebsrat zu bilden hat. Das Gesetz spricht nicht von "Gesellschaft", sondern von "Unternehmen", und auch nicht von "Geschäftsführung", sondern von "Unternehmer". Rz. 245 Betreibt ein U...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / 3. Reorganisation

Rz. 161 Zweck des Reorganisationsverfahrens nach Chapter 11 ist es, den Geschäftsbetrieb fortzuführen und das Unternehmen am Leben zu erhalten. Die Geschäftsführung der Gesellschaft bleibt grundsätzlich weiterhin im Amt und kann die Geschäfte der Gesellschaft fortführen (§ 1107 BC). Auf Antrag eines Gläubigers oder Gesellschafters kann das Insolvenzgericht einen Sachwalter (...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / I. Kapitalaufbringung

Rz. 36 Das AGG regelt die Kapitalaufbringung der Aktiengesellschaft und der geschlossenen Aktiengesellschaft. Art. 2 T. 3 und 4 AGG bestimmen, dass die Mindeststammkapitalsumme in der geschlossenen Aktiengesellschaft 2.500 EUR und in der Aktiengesellschaft 25.000 EUR) beträgt. Wenn sich das Stammkapital auf die Mindestsumme beschränkt, ist dieses vor Gründung vollständig als...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / b) Beschränkung

Rz. 132 Art. 2:195 Abs. 3 NL-BGB bestimmt, dass im Gesellschaftsvertrag die Übertragbarkeit von Geschäftsanteilen während einer bestimmten Frist ausgeschlossen werden kann. Gemäß Art. 2:195 Abs. 4 NL-BGB kann im Gesellschaftsvertrag die Übertragung von Geschäftsanteilen noch weiter als in Abs. 1 oder 3 eingeschränkt werden. Eine Übertragung, die einer im Gesellschaftsvertrag...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / 2. Vererbung von Geschäftsanteilen

Rz. 103 Anteile an einer französischen SARL sind nach Art. L 223–13 Abs. 1 C.com. grundsätzlich frei vererblich. Der Gesellschaftsvertrag kann jedoch nach Art. L 223–13 Abs. 2 Satz 1 C.com. bestimmen, dass Rechtsnachfolger des Verstorbenen nur mit Zustimmung der übrigen Gesellschafter in die Gesellschaft nachfolgen können. Hierfür gelten dann die Regeln wie bei der Anteilsüb...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / 3. Sacheinlagen

Rz. 34 Sacheinlagen sind bei einer GmbH zulässig (Art. 710–7 Abs. 1 [7] LSC). Gemäß Art. 710–7 Abs. 2 LSC darf das Kapital nur aus Aktiva bestehen, welche wirtschaftlich schätzungsfähig sind. Darunter fallen z.B. Wertpapiere (Aktien, Obligationen bzw. Anteile) oder Aktiva und Passiva anderer Gesellschaften, Immobilien, Patente und Lizenzen. Hingegen sind Dienstleistungen und...mehr

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Slowakei / IV. Anlagen zur Handelsregisteranmeldung

Rz. 68 Der Antrag auf Eintragung der Angaben ins Handelsregister wird in elektronischer Form gestellt. Zum Antrag auf Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister sind folgende Anlagen entweder im Original oder in amtlich beglaubigten Fotokopien beizulegen:mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / 1. Formwechsel

Rz. 125 Der Formwechsel einer SARL in eine andere Gesellschaftsform (transformation) stellt nach Art. L 210–6 Abs. 1 C.com. eine Änderung des Gesellschaftsvertrags dar, so dass deren Voraussetzungen eingehalten werden müssen. Rz. 126 Weiter setzt der Formwechsel voraus, dass die Anforderungen an die neue Gesellschaftsform, wie z.B. Mindestzahl der Gesellschafter oder Mindestk...mehr

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Österreich / a) Durch die Gesellschafter

Rz. 213 Die Gesellschafter müssen jedem Gesellschafter ohne Verzug nach dessen Aufstellung den Jahresabschluss samt Lagebericht zusenden (§ 22 Abs. 2 GmbHG). Jeder Gesellschafter kann innerhalb von 14 Tagen vor der zur Prüfung des Jahresabschlusses einberufenen Versammlung in die Bücher und Schriften der Gesellschaft Einsicht nehmen. Neben diesem Einsichtsrecht können die Ge...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / a) Minderheitenschutz

Rz. 171 Zum Schutz der Minderheitsgesellschafter sieht die Richtlinie ein Austrittsrecht gegen Barabfindung und einen Anfechtungsausschluss für Bewertungsrügen und bewertungsrelevante Informationsrügen vor. Es wird also auf einen nachgelagerten Schutz der Minderheitsgesellschafter gesetzt.[456] Bei einem grenzüberschreitenden Formwechsel ist jedoch – anders als beim national...mehr

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§ 5 Grenzüberschreitende Ve... / d) Verschmelzungsprüfung

Rz. 20 Die nach Art. 125 GesRL (vormals Art. 8 VerschmelzungsRL) notwendige Verschmelzungsprüfung erfolgt nach Wahl der beteiligten Gesellschaften entweder für jede Gesellschaft gesondert oder für alle Gesellschaften gemeinsam (vgl. Art. 125 Abs. 2 GesRL; § 122f UmwG). Die Prüfung ist entbehrlich, wenn alle Gesellschafter aller beteiligten Gesellschaften hierauf verzichten (...mehr

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§ 5 Grenzüberschreitende Ve... / aa) Inhalt des Verschmelzungsplanes

Rz. 42 Der Verschmelzungsplan muss mindestens die in § 122c Abs. 2 UmwG und § 5 Abs. 2 EU-VerschG aufgezählten Angaben enthalten; die Aufnahme weiterer Regelungen oder Angaben steht den Beteiligten offen.[116] Die Mindestangaben sind: Rz. 43mehr

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Slowakei / I. Gesetzlicher Mindestinhalt

Rz. 21 Die gesetzlichen Mindestanforderungen an den Gesellschaftsvertrag umfassen folgende Angaben:mehr

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Ungarn / I. Kapitalaufbringung

Rz. 58 Das Mindeststammkapital beträgt 3 Mio. HUF.[3] Das Stammkapital besteht aus der Gesamtheit der Stammeinlagen der Gesellschafter. Eine Stammeinlage muss mindestens 100.000 HUF betragen. Möglich ist auch ein Stammkapital in Euro oder einer anderen Devise (vgl. Rdn 40). Rz. 59 Die Gesellschafter sind gem. § 3:162 Ptk. verpflichtet, die Geldeinlagen einzuzahlen und die Sac...mehr

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Slowakei / I. Kapitalaufbringung

Rz. 33 Das Stammkapital ist am Anfang die primäre eigene Finanzierungsquelle der Gesellschaft und stellt die Summe der Einlagen aller Gesellschafter dar. Gemäß § 58 HGB ist das Stammkapital der Gesellschaft monetärer Ausdruck der Summe von Geldeinlagen und Sacheinlagen aller Gesellschafter in die Gesellschaft. Die Höhe des Stammkapitals wird ins Handelsregister eingetragen. ...mehr

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Tschechische Republik / F. GmbH und Konzernrecht

Rz. 80 Das GHK enthält auch die Regelungen der Unternehmensverbindungen (Konzernrecht). Das GHK regelt drei Ebenen der Unternehmensverbindungen: Rz. 81 Eine Beeinflussung liegt vor, wenn die beeinflussende Person – direkt oder indirekt – auf entscheidende und bedeutsame Weise das Verhalten einer Gesellschaft beeinflusst. Sofern aus einer ...mehr

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Ukraine / I. Kapitalaufbringung

Rz. 64 Das Stammkapital einer GmbH setzt sich aus den Nennwerten der Anteile aller Gesellschafter zusammen, die in der nationalen Währung der Ukraine (Hrywnia) dargestellt werden. Die Höhe des Anteils kann zusätzlich als Prozentsatz bestimmt werden. Die prozentuale Höhe des Anteils des Gesellschafters muss dem Verhältnis des Nennwerts seines Anteils zum Stammkapital der Gese...mehr

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AGS 11/2021, Tagung der Geb... / IV. Wahl eines neuen Vorsitzenden und Bestimmung eines neuen Sachverständigen

Anlässlich der oben erwähnten Wahl eines neuen Vorsitzenden sprachen sich die Gebührenreferenten aufgrund eines Antrages aus dem Bezirk der Rechtsanwaltskammer Hamm einstimmig dafür aus, den scheidenden Vorsitzenden zum neuen Sachverständigen als Nachfolger von Herrn VorsRiLG a.D. Heinz Hansens zu wählen. Herr Rechtsanwalt und Notar a.D. Herbert P. Schons nahm naturgemäß mit...mehr

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AGS 11/2021, Jahnke/Pflüger, JVEG - Die Vergütung und Entschädigung von Sachverständigen, Zeugen, Dritten und von ehrenamtlichen Richtern

Begründet von Paul Meyer; weitergeführt von Albert Höver und Wolfgang Bach; fortgeführt von Henning Oberlack; bearbeitet von Britta Jahnke und Diana Pflüger. 28. Aufl., 2021. Carl Heymanns Verlag, Köln. 560 S., 79,00 EUR Wenn ein Kommentar zu einem Spezialgesetz wie dem JVEG und seinem Vorgänger, dem ZSEG, bereits in 28. Aufl. erscheint, belegt allein dieser Umstand die hohe ...mehr

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FF 11/2021, Erlass einer ei... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] 1. Die Beschwerdeführerin ist die Mutter eines im Oktober 2008 geborenen Kindes. Die nicht miteinander verheirateten Eltern übten die elterliche Sorge zunächst gemeinsam aus. Nach ihrer Trennung im Jahr 2013 strengten sie verschiedene gerichtliche Verfahren über das Sorge- und das Umgangsrecht an. [2] Im hier gegenständlichen Verfahren beantragten beide Eltern ...mehr

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zfs 11/2021, Darlegungs- un... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässige Berufung des Klägers ist begründet und führt wie tenoriert zur Abänderung des landgerichtlichen Urteils. Der Kläger hat gegen den Beklagten einen Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz in der geltend gemachten Höhe von EUR 12.451,33 nebst den zuerkannten Zinsen sowie auf Ersatz der vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten i.H.v. EUR 490,99 nebst Zinsen. 1. ...mehr

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zfs 11/2021, Alleinhaftung ... / 2 Aus den Gründen:

II. Der Senat beabsichtigt, die zulässige Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO ohne mündliche Verhandlung durch – einstimmig gefassten – Beschluss zurückzuweisen. Die zulässige Berufung der Klägerin bietet in der Sache offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg. Die Rechtssache hat auch weder grundsätzliche Bedeutung noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer...mehr

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AGS 11/2021, Unrichtige Sac... / I. Sachverhalt

Gegen den Betroffenen war ein Bußgeldverfahren anhängig. In dem Verfahren hat das AG den Termin zur Hauptverhandlung auf den 26.11.2020 bestimmt. In der Terminsverfügung wurde die Ladung des Betroffenen und seiner Verteidigerin sowie die eines Zeuge angeordnet. Weiter wurde in der Verfügung handschriftlich eingefügt und verfügt, dass bei der DEKRA angefragt werden solle, ob ...mehr

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AGS 11/2021, Unrichtige Sac... / II. Keine Anhörung ist unrichtige Sachbehandlung

Das AG hat das Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 GKG bejaht. Nach § 21 GKG seien Kosten nicht zu erheben, die bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären, wobei ein leichter Verfahrensverstoß in der Regel hierfür nicht ausreiche. Das Gericht sei, sofern eine unrichtige Sachbehandlung festzustellen sei, in seiner Entscheidung gebunden und dürfe keine Kosten...mehr

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zfs 11/2021, Akteneinsicht ... / 2 Aus den Gründen:

[…] III. Das nach § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 OWiG statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsmittel hat (vorläufig) Erfolg, soweit es mit der auf die Verletzung des fair-trial-Grundsatzes gestützten Verfahrensrüge geltend macht, dem Antrag des Betroffenen auf Überlassung der mit seiner Messung in Zusammenhang stehenden "Messreihe" sei nicht entsprochen und damit seine Vertei...mehr

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AGS 11/2021, Unrichtige Sac... / III. Bedeutung für die Praxis

Nicht selten wird von AG im Bußgeldverfahren die Beauftragung eines Sachverständigen "angedroht" bzw. unter Hinweis auf die hohen Kosten eines Sachverständigengutachtens und der Anheimgabe der Rücknahme des Einspruches die Beauftragung eines Sachverständigen angekündigt. Dagegen ist grds. nichts einzuwenden (vgl. z.B. LG Berlin RVGreport 2017, 197 = StRR 6/2017, 23 = VRR 1/2...mehr

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zfs 11/2021, Ausschluss der... / 2 Aus den Gründen:

Die von der Kl. gegenüber der Bekl. als Rechtsnachfolgerin des VN (§§ 1922, 1967 BGB) geltend gemachten Ansprüche auf Rückzahlung geleisteten Krankentagegeldes bestehen lediglich für die Zeit ab dem 5.7.2011, drei Monate nach Eintritt der Berufsunfähigkeit des VN im Rahmen seiner bis dahin bestehenden Arbeitsunfähigkeit, und bis zum Einstellen ihrer Leistungen am 9.2.2012. D...mehr

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AGS 11/2021, Unrichtige Sac... / Leitsatz

Ein offensichtlicher Verfahrensverstoß und damit eine unrichtige Sachbehandlung i.S.v. § 21 GKG ist zu bejahen, wenn der Betroffene im amtsgerichtlichen Bußgeldverfahren nicht vor der beabsichtigten Beauftragung eines Sachverständigen angehört wird, obwohl es in dem Verfahren lediglich um eine geringe Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit geht und die Kosten des Sachverstä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Nachweise

Rn. 371 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die kürzere tatsächliche Nutzungsdauer muss der StPfl glaubhaft machen. Er trägt dafür die objektive Beweislast (Feststellungslast) (FG Nds EFG 2017, 1418 rkr; Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 441). "Strenge Anforderungen" dürfen an diese Glaubhaftmachung nicht gestellt werden (BFH BStBl II 1972, 176; FG Köln 8 K 6294/95, EFG 2001,...mehr