Fachbeiträge & Kommentare zu Sanierung

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 1. Normzweck

Rn 1 Eine enge Zusammenarbeit der jeweils zuständigen Gerichte ist für ein Gelingen der Sanierung unerlässlich.[1] Schließlich haben die Entscheidungen der einzelnen Gerichte häufig eine über das einzelne Gruppenverfahren hinausgehende Tragweite. Für den Fall, dass kein einheitlicher Gruppengerichtsstand nach § 3a gebildet wurde, statuiert § 269b daher eine Pflicht zur Zusam...mehr

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zfs 08/2022, Versicherungsf... / Sachverhalt

Der Kl. unterhält bei der Beklagten eine sog. Mietnomadenversicherung, Vertragsgrundlagen sind der Versicherungsschein wie auch die Besonderen Bedingungen für die Mietnomadenversicherung – BB MN 2017, sowie gem. § 1 BB MN 2017 die VGB 2017. Die Besonderen Bedingungen für die Mietnomadenversicherung (BB MN 2017) lauten auszugsweise wie folgt: "§ 2 Gegenstand der Versicherung, v...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 4. Aufsatzliteratur

Rn 15 Andres/Möhlenkamp, Konzerne in der Insolvenz – Chancen auf Sanierung?, BB 2013, 579 ff.; Blankenburg, Leitfaden für die Insolvenzgerichte durch das Konzerninsolvenzrecht, ZInsO 2018, 897 ff.; Brünkmans, Die Koordinierung von Insolvenzverfahren konzernverbundener Unternehmen nach deutschem und europäischem Insolvenzrecht, 2009; Eidenmüller, Verfahrenskoordination bei Ko...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3 Überwachung der Übernahmegesellschaft

Rn 5 Die Überwachung kann sich auch auf die Erfüllung von Ansprüchen erstrecken, die den Gläubigern nach den Regelungen des gestaltenden Teils des Insolvenzplans gegen eine Übernahmegesellschaft zustehen. Der Gesetzgeber beabsichtigte hierdurch die Erleichterung von übertragenden Sanierungen. In der Praxis kommt dieser Fallgruppe aber nur eine geringe Bedeutung zu, da übertr...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 3.2 Grenzen

Rn 16 Eine Grenze der Informationspflicht ist für die Informationsherausgabe auf Nachfrage des Verfahrenskoordinators in § 269f Abs. 2 Satz 2 geregelt. Danach sind die Informationen nur soweit herauszugeben, wie dies für eine zweckentsprechende Ausübung der Tätigkeit des Verfahrenskoordinators notwendig ist. Wann dies der Fall ist, wird im Einzelfall zu bestimmen sein. Dem V...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / c) Typischer Sachverhalt

Rz. 125 F und M sind seit 1985 miteinander verheiratet.[184] M hat 1990 den Handwerksbetrieb seines Vaters übernommen und führt ihn seitdem weiter. Mit dem Handwerksbetrieb ist ihm das Grundstück übertragen worden, auf dem sich Werkstatt und Wohnhaus befinden. Gleichzeitig haben die Beteiligten Gütertrennung vereinbart. F war während der Ehe nicht berufstätig, sondern hat die...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / f) Vorschlag einer außergerichtlichen Auseinandersetzungsvereinbarung bei Gütertrennung

Rz. 141 Im Hinblick darauf, dass die Voraussetzungen eines familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs bzw. eines Anspruchs auf Wertausgleich für unbenannte/ehebedingte Zuwendungen sehr unbestimmt sind und eine Wertungsentscheidung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles erfordern, empfiehlt es sich noch mehr als in anderen eherechtlichen Auseinandersetzungen, zur...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 4.1 Eigenkapital ersetzende Gesellschafterdarlehen

Rz. 42 Ein Gesellschafter kann seiner Gesellschaft ein Darlehen gewähren. Befindet sich die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung in wirtschaftlichen Schwierigkeiten (in der Krise), so kann die anstelle einer ansonsten erforderlichen Eigenkapitalzufuhr vorgenommene Darlehensgewährung in einen Eigenkapital ersetzenden Gesellschafterkredit umqualifiziert werden. Wi...mehr

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Tierpfleger (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Der Beruf des Tierpflegers bezieht sich auf Haustiere, die in privaten Haushalten und in privaten und öffentlichen Einrichtungen gehalten werden sowie auf die in Tiergärten zu betreuenden Wild- und Haustierarten. Voraussetzung für die Pflege und Zucht ist eine umfassende Kenntnis der Lebensweise, Ernährung und Fortpflanzung der Haus- und Wildtierarten. Zur professi...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Steuerfreier Sanierungsertrag i.S.d. § 3a EStG

Eine unternehmensbezogene Sanierung gem. § 3a EStG liegt vor, wenn der Stpfl. für den Zeitpunkt des Schuldenerlasses die Sanierungsbedürftigkeit, die Sanierungseignung und die Sanierungsabsicht nachweist. Sanierungsbedürftig ist ein Unternehmen, wenn es ohne die Sanierung nicht fortgeführt werden kann. Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage der Ertrags- und Finanzlage, des Ver...mehr

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§ 4 Bauliche Maßnahmen / C. Sanierung (modernisierende Instandsetzung und Modernisierung)

I. Grundlagen Rz. 24 Erhaltungsmaßnahmen liegen nur vor, wenn der vorhandene Zustand des Gebäudes unverändert bleibt. Jede Änderung führt dazu, dass die Maßnahme keine (reine) Erhaltung mehr darstellt, sondern eine bauliche Veränderung. Reine Erhaltungsmaßnahmen sind aber selten. Zumindest größere Maßnahmen, die im allgemeinen Sprachgebrauch (auch in der Rspr.) als Sanierung ...mehr

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§ 4 Bauliche Maßnahmen / I. Grundlagen

Rz. 24 Erhaltungsmaßnahmen liegen nur vor, wenn der vorhandene Zustand des Gebäudes unverändert bleibt. Jede Änderung führt dazu, dass die Maßnahme keine (reine) Erhaltung mehr darstellt, sondern eine bauliche Veränderung. Reine Erhaltungsmaßnahmen sind aber selten. Zumindest größere Maßnahmen, die im allgemeinen Sprachgebrauch (auch in der Rspr.) als Sanierung bezeichnet we...mehr

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§ 12 Verschiedenes / 1. Ansprüche wegen unterlassener Erhaltung

Rz. 11 Das Unterlassen notwendiger Erhaltungsmaßnahmen kann zu Vermögensschäden bei Wohnungseigentümern führen. Bis zur WEG-Reform 2020 konnten geschädigte Wohnungseigentümer ihre Miteigentümer auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, wenn diese nicht aktiv an den erforderlichen Beschlüssen mitwirkten. Das ist jetzt anders, da die Verwaltung gem. § 18 Abs. 1 WEG nicht den Wohn...mehr

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§ 4 Bauliche Maßnahmen / 3. Wiederherstellung von Sondereigentum

Rz. 39 Gem. § 14 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 WEG müssen es die Wohnungseigentümer dulden, dass im Zuge beschlossener baulicher Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum ihr Sondereigentum beschädigt wird. Das betrifft insbesondere die Beschädigung des Balkonbelags. Nach dem alten Recht konnten die Eigentümer anschließend wahlweise die Wiederherstellung im Wege der Naturalrestitution...mehr

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§ 4 Bauliche Maßnahmen / II. Musterbeschluss mit Erläuterungen

1. Musterbeschluss Rz. 30 Muster 4.3: Beschluss über Sanierungsmaßnahme Muster 4.3: Beschluss über Sanierungsmaßnahme 1. Grundlagen a) Das Gebäude soll auf der Grundlage des Sanierungskonzepts des Ingenieurbüros Dr. Ing. vom 22.3.2021 saniert werden. Dazu gehören die Erneuerung der Fassade (mit verbesserter Wärmedämmung), die Sanierung der Balkone und der Einbau neuer Fenster (...mehr

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§ 4 Bauliche Maßnahmen / 1. Musterbeschluss

Rz. 30 Muster 4.3: Beschluss über Sanierungsmaßnahme Muster 4.3: Beschluss über Sanierungsmaßnahme 1. Grundlagen a) Das Gebäude soll auf der Grundlage des Sanierungskonzepts des Ingenieurbüros Dr. Ing. vom 22.3.2021 saniert werden. Dazu gehören die Erneuerung der Fassade (mit verbesserter Wärmedämmung), die Sanierung der Balkone und der Einbau neuer Fenster (dreifachverglaste ...mehr

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§ 4 Bauliche Maßnahmen / 2. Fremdgenutzte Wohnungen (Ankündigung, Duldungspflicht, Mieterhöhung)

Rz. 31 Mieter und andere Fremdnutzer sind im Gegensatz zu den Wohnungseigentümern an den WEG-Beschluss nicht gebunden. Ohne Ankündigung müssen sie die Durchführung von Modernisierungs- und Erhaltungsmaßnahmen, die in ihr Besitzrecht eingreifen (wie es beim Austausch von Fenstern der Fall ist), nur dann dulden, wenn ihnen die Maßnahmen ordnungsgemäß angekündigt wurden. Nach d...mehr

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§ 4 Bauliche Maßnahmen / 4. Die Kostenverteilung

Rz. 41 Im Musterbeschluss werden die Kosten der Maßnahme nach Miteigentumsanteilen (MEA) verteilt. Das ist richtig, wenn es sich um eine Erhaltungsmaßnahme (oder um eine gesetzlich geforderte Maßnahme) handelt oder wenn die Kriterien des § 21 Abs. 2 WEG erfüllt sind. Nach dieser Bestimmung sind die Kosten baulicher Veränderungen nach MEA zu verteilen, wenn der Beschluss 1. mi...mehr

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§ 6 Die ordnungsmäßige Verw... / 2. Der Anspruch auf mangelfreie Erstherstellung bzw. auf Erhaltung als Beispiel

Rz. 44 In die Kategorie der Erhaltungsmaßnahmen gem. § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG gehört die Herstellung eines erstmaligen ordnungsmäßigen und mangelfreien Zustands der Wohnanlage entsprechend der Teilungserklärung und dem Aufteilungsplan,[84] vor allem also die Beseitigung von Baumängeln und Planungsfehlern.[85] Wenn der Teilungserklärung keine Baubeschreibung beigefügt ist, kann ...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / D. Die Sonderumlage

Rz. 167 Wenn die Ansätze des Wirtschaftsplanes unrichtig waren oder durch neue Tatsachen überholt wurden, kann als Nachtrag zum Jahreswirtschaftsplan eine Sonderumlage beschlossen werden.[277] Beispiel Die Durchführung von Sanierungsarbeiten ist teurer als geplant. Oder: Im Haus tritt plötzlich ein Wasserschaden auf. Die Durch- bzw. Fortführung der erforderlichen Arbeiten mus...mehr

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§ 4 Bauliche Maßnahmen / III. Beschlussfassung

Rz. 18 Wenn zum Zeitpunkt der Versammlung (noch) keine ausreichenden Ausschreibungsergebnisse oder Angebote vorliegen, wird die Maßnahme oft dergestalt beschlossen, dass der Verwalter noch weitere Angebote einholen und das günstigste beauftragen soll, dies ggf. in Absprache oder im Einvernehmen mit dem Verwaltungsbeirat. Solche Beschlüsse wurden bislang als anfechtbar beurte...mehr

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§ 7 Die Wohnungseigentümerv... / 2. Verwalterpflichten

Rz. 4 Wie alle Verwaltungsangelegenheiten obliegt gem. § 18 Abs. 1 WEG auch die Einberufung (synonym: Einladung) der Gemeinschaft. Auszuführen hat diese Aufgabe (wiederum gilt: wie alle Verwaltungsangelegenheiten) der Verwalter. Die gesetzliche Regelung in § 24 Abs. 1 WEG, wonach die Versammlung vom Verwalter einberufen wird, entspricht insofern nicht der neuen rechtlichen Z...mehr

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§ 4 Bauliche Maßnahmen / 5. Sonstiges

Rz. 49 Verwalterrechte und -pflichten. Eine gesonderte Beauftragung und Bevollmächtigung des Verwalters zum Abschluss der beschlossenen Verträge ist entbehrlich. Seine Vertretungsmacht ergibt sich aus § 9b Abs. 1 WEG. Zur Umsetzung des Beschlusses ist der Verwalter als Organ der Gemeinschaft ohnehin verpflichtet. Auch eine Ermächtigung zur Abnahme der Werkleistungen muss des...mehr

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§ 4 Bauliche Maßnahmen / 1. Bauliche Veränderungen, die keine individuelle Nutzung ermöglichen

Rz. 71 Gemeinschaftliche Baumaßnahmen haben meistens die (modernisierende) Erhaltung des Gemeinschaftseigentums zum Gegenstand. Insofern wird auf die Abschnitte über Erhaltung (→ § 4 Rdn 4) und Sanierung (→ § 4 Rdn 24) verwiesen. Die gesonderte Behandlung der Sanierungsmaßnahmen liegt darin begründet, dass sie an der Schnittstelle von baulicher Veränderung und Erhaltung lieg...mehr

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§ 6 Die ordnungsmäßige Verw... / II. Der Aufopferungsanspruch nach Erhaltungsmaßnahmen

Rz. 58 Gem. § 14 Abs. 3 WEG kann ein Wohnungseigentümer einen angemessenen Ausgleich in Geld verlangen, wenn er eine Einwirkung dulden musste, die über das zumutbare Maß hinausgeht (sog. Aufopferungsanspruch). In diesem Abschnitt geht es um Aufopferungsansprüche im Gefolge von Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum. Aufopferungsansprüche nach "Unglücksfällen", insbeson...mehr

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§ 4 Bauliche Maßnahmen / II. Vorbereitung der Beschlussfassung

Rz. 10 Wie immer muss der Verwalter die Beschlussfassung vorbereiten (→ § 10 Rdn 243).[12] Dazu gehört zunächst die Feststellung eines Erhaltungsbedarfs bzw. der Schadensumfangs (→ § 10 Rdn 269). In technisch einfach gelagerten Fällen genügen hierfür die Feststellungen eines Fachunternehmens,[13] die meistens im Rahmen oder in Gestalt eines Angebots erfolgen werden. Ohnehin ...mehr

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§ 10 Der Verwalter / b) Die Konsequenzen unbefugter Vertragsabschlüsse und Geldausgaben

Rz. 282 Es kommt immer wieder vor, dass ein Verwalter unter Überschreitung seiner Befugnisse Aufträge für die Gemeinschaft erteilt und bezahlt.[399] Manchmal stellt sich auch bei der Durchführung einer Maßnahme heraus, dass der beschlossene Umfang nicht ausreichte; der Verwalter beauftragt erforderliche Folgemaßnahmen, ohne die Erweiterung vorher beschließen zu lassen.[400] ...mehr

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§ 2 Die Willensbildung der ... / 5. Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Vollzug fehlerhafter Beschlüsse

Rz. 61 Auch anfechtbare oder angefochtene Beschlüsse sind, solange sie nicht rechtskräftig für ungültig erklärt wurden, wirksam und auszuführen (→ § 10 Rdn 260); eine Anfechtungsklage hat keine aufschiebende Wirkung. Gegen den Vollzug kommt aber einstweiliger Rechtsschutz in Betracht. Anwendungsfälle sind vor allem die fehlerhafte Verwalterwahl (→ § 10 Rdn 78), unbefugt einb...mehr

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§ 1 Entstehung und Grundlag... / III. Rechte und Pflichten des Sondernutzungsberechtigten

Rz. 122 Inhalt und Umfang der Rechte und Pflichten des Sondernutzungsberechtigten können sich aus der zugrunde liegenden Vereinbarung, im Normalfall (dingliches Sondernutzungsrecht) also aus der Teilungserklärung bzw. der entsprechenden Grundbucheintragung, ergeben. Ist dort nichts geregelt, gilt als Grundsatz, dass der Sondernutzungsberechtigte dieselben Rechte wie ein Sond...mehr

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§ 12 Verschiedenes / II. Die Vereinbarung separater Verwaltung und Kostentragung; Untergemeinschaften

Rz. 90 Die meisten Gemeinschaftsordnungen sehen eine getrennte Verwaltung und Abrechnung der einzelnen Häuser der Mehrhausanlage vor, wodurch mehr oder weniger verselbstständigte Untergemeinschaften entstehen.[121] Eine typische Regelung lautet so: Rz. 91 Beispiel: Regelung zur separaten Verwaltung in einer Mehrhausanlage Die Häuser Heinestraße 12 und Heinestraße 14 sollen so...mehr

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§ 7 Die Wohnungseigentümerv... / 4. Teilnahme von Beratern, Rechtsanwälten, Dolmetschern usw.

Rz. 89 Die Teilnahme von Beratern (insbesondere Rechtsanwälten) oder sonstigen Begleitern einzelner Wohnungseigentümer ist wegen des Gebots der Nichtöffentlichkeit grundsätzlich unzulässig. Eine Verschwiegenheitsverpflichtung des Beraters ändert daran nichts. Es gibt aber Ausnahmen, in denen ein Begleiter eines Wohnungseigentümers an der Versammlung teilnehmen darf (mit der ...mehr

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§ 6 Die ordnungsmäßige Verw... / 2. Darlehensaufnahme

Rz. 10 Angesichts des beklagenswerten Sanierungsstaus eines Großteils der älteren Wohnungseigentumsanlagen und der zunehmenden Notwendigkeit von Maßnahmen der energetischen Modernisierung stehen aufwändige Baumaßnahmen deutschlandweit (im sprichwörtlichen und im Wortsinne) auf der Tagesordnung. Allerdings reicht die Erhaltungsrücklage typischer Weise zur Finanzierung nicht a...mehr

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§ 1 Entstehung und Grundlag... / 1. Regelungen der Teilungserklärung und ihre Tücken

Rz. 83 Es ist im Allgemeinen sinnvoll, die "Verantwortung" für Gebäudeteile, die dem alleinigen Gebrauch eines Sondereigentümers unterliegen und die sich nur in dessen Verantwortungsbereich befinden (z.B. Fenster und Verglasungen, Außentüren, Balkone und Terrassen oder deren Beläge), ungeachtet ihrer Zugehörigkeit zum Gemeinschaftseigentum dem betreffenden Sondereigentümer z...mehr

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Grundsteuererlass bei wesen... / 4.2 Fälle aus der Rechtsprechung zum "Vertretenmüssen"

Ein Grundsteuererlass ist nicht zu gewähren, wenn der Steuerschuldner die Minderung des Rohertrags zu vertreten hat. Dies ist der Fall, wenn der Steuerschuldner das Objekt im vollen Bewusstsein der Unrentabilität einerseits und der Sanierungsbedürftigkeit andererseits erworben hat.[1] Liegt eine wesentliche Ertragsminderung i. S. d. § 33 Abs. 1 Satz 1 bzw. Satz 2 GrStG [2] dur...mehr

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ZErb 07/2022, Bewertung ein... / i) Besondere Kritik an der langen Gesamtnutzungsdauer bei Fällen, in denen die Mindestrestnutzungsdauer zur Anwendung kommt

Gerade bei Fällen wie diesem, in dem nämlich mindestens 30 % der Gesamtnutzungsdauer als fiktive Restnutzungsdauer ansetzen sind, also bei alten Gebäuden, halte ich eine unterstellte Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren für zu hoch angesetzt. Dies gilt insbesondere deshalb, weil alte Einfamilienhäuser ganz überwiegend noch mit Gas oder Öl beheizt werden und sich diese Heizungsa...mehr

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ZErb 07/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Baur/Stürner/Bruns Zwangsvollstreckungsrecht Lehrbuch/Studienliter...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 4.2.5.10 Pauschalierung

Rz. 504 Die einzelnen Raten des § 3 Abs. 2 MaBV sind "pauschaliert". Der Wert der vom Bauträger erbrachten Bauleistungen kann daher unter Umständen höher oder geringer als der Betrag der jeweils maximal zulässigen Rate ausfallen.[1] Z. B. kann der Grundstückswert samt den Planungsleistungen nicht im Verhältnis von 3:7 zum Wert der Bauleistungen stehen. Dies kann insbesondere...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 1.2.3 Altbausanierungen

Rz. 403 Auch dann, wenn ein Veräußerer vertraglich Bauleistungen schuldet, die insgesamt nach Umfang und Bedeutung Neubauarbeiten vergleichbar sind, ist von einem Bauträgervertrag zu sprechen. Wann bei einer Sanierung eines Altbaus die Arbeiten nach "Umfang und Bedeutung" Neubauarbeiten vergleichbar sind, ist Frage des Einzelfalls und einer Bewertung aller Umstände.[1] Vergl...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 1.3.1 Werkvertragliche Elemente

Rz. 408 Durch den Bauträgervertrag verpflichtet sich der Bauträger werkvertraglich zur Herstellung eines Gebäudes einschließlich der Außenanlagen oder zur Sanierung oder Modernisierung eines Altbaus. Dem werkvertraglichen Element kommt im Regelfall wirtschaftlich gesehen eine klare Vorrangstellung zu. Vor allem die Rechtsprechung wendet auf den Bauträgervertrag daher im Prin...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 2.2.2 Überblick einiger Entscheidungen zum AGB-Recht

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / V. Bodenschutzrecht

Rz. 92 Von erheblicher wirtschaftlicher Relevanz sind darüber hinaus die Bestimmungen des Bodenschutzrechtes. Gegenstand der Bodenschutzrechtsbestimmungen sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene sind vor allem die Abwehr und die Sanierung schädlicher Bodenveränderungen. Gemeint ist in der Praxis in der Regel die sogenannte Altlastenproblematik, die sowohl in Bezug auf ge...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / 4. Renditepotenzial

Rz. 53 Vermietete Immobilien, wie z.B. Mehrfamilienhäuser, werden in der Regel zur Kapitalanlage erworben. Kaufinteressenten haben meist eine konkrete Renditevorstellung und orientieren sich daran, wenn es um die Kalkulation eines aus ihrer Sicht angemessenen Kaufpreises geht. Um die Wirtschaftlichkeit einer zu veräußernden Immobilie kalkulieren zu können, ist es für Kaufint...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / (1) Überblick

Rz. 45 Ein Blick in die Vermögensbilanz vieler vermögender Privatanleger offenbart den Befund einer hohen Immobilienquote. Die unterschiedlichen Erhebungen siedeln den Anteil zwischen 60–80 % am Bruttovermögenswert an. Gleichzeitig gehört diese Anlageklasse zu den am stärksten mit Fremdfinanzierung gehebelten Anlageformen. Weitere Kennzeichen sind die tradierte und erst in j...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / (3) Hedgefonds-Strategien

Rz. 93 Man kann zwischen den nachfolgenden fünf grundsätzlichen Hedgefonds-Strategien[55] unterscheiden:mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 253 ... / 4.1.2.2 Verlängerung der Restnutzungsdauer (Abs. 2 S. 4)

Rz. 24 In § 253 Abs. 2 S. 4 BewG werden Fälle behandelt, in denen es ausnahmsweise zu einer Verlängerung der (wirtschaftlichen) Restnutzungsdauer kommen kann (Rz. 16). Sind nach der Bezugsfertigkeit des Gebäudes Veränderungen eingetreten, die die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes wesentlich verlängert haben, ist gem. § 253 Abs. 2 S. 4 BewG von einer entsprechen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG, BewG § 259 ... / 6.2 Abzug der Alterswertminderung vom Gebäudenormalherstellungswert (Abs. 4 S. 1)

Rz. 40 In § 259 Abs. 4 S. 1 BewG wird zunächst nur angeordnet, dass vom Gebäudenormalherstellungswert eine Alterswertminderung abzuziehen ist. Die Alterswertminderung wird im BewG nicht explizit definiert. In § 259 Abs. 4 S. 2 – 5 BewG wird lediglich die Ermittlung der Alterswertminderung für den Regelfall und für Sonderfälle (Annahme eines späteren Baujahrs nach einer Kernsa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG, BewG § 253 ... / 4.1.2 Restnutzungsdauer (Abs. 2 S. 2 – 6)

Rz. 16 Die Restnutzungsdauer wird im BewG nicht explizit definiert. In § 253 Abs. 2 S. 3 – 6 BewG wird lediglich die Ermittlung der Restnutzungsdauer für den Regelfall und für Sonderfälle (Verlängerung der Restnutzungsdauer nach einer Kernsanierung, Mindest-Restnutzungsdauer sowie Begrenzung der Restnutzungsdauer bei einer Abbruchverpflichtung) geregelt (Rz. 17ff.). Nach § 4 ...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 6.3 Sanierungsklausel

Die ab 2008 geltenden Regelungen zum quotalen bzw. völligen Untergang des Verlustabzugs bei einer Anteilsübertragung[1] wurden durch eine sog. Sanierungsklausel entschärft.[2] Der Beteiligungserwerb muss dabei zum Ziel haben, eine Sanierung zu ermöglichen. Gefordert werden deshalb eine Sanierungsbedürftigkeit und auch eine Sanierungseignung. Aus einem Sanierungsplan sollte e...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 6.3 Sanierungsklausel

Die ab 2008 geltenden Regelungen zum quotalen bzw. völligen Untergang des Verlustabzugs bei einer Anteilsübertragung[1] wurden durch eine sog. Sanierungsklausel entschärft.[2] Der Beteiligungserwerb muss dabei zum Ziel haben, eine Sanierung zu ermöglichen. Gefordert werden deshalb eine Sanierungsbedürftigkeit und auch eine Sanierungseignung. Aus einem Sanierungsplan sollte e...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Zulässige Höhe der Kaution

Rz. 6 Die Sicherheitsleistung darf für Wohnraum grundsätzlich das Dreifache einer Monatsmiete im Zeitpunkt der Vereinbarung über die Sicherheitsleistung – spätere Mieterhöhungen oder Mietminderungen (vgl. dazu unter Rn. 8) beeinflussen die Höhe grundsätzlich nicht – nicht übersteigen. Soweit die vom Wohnungsmieter erbrachte Kaution drei Monatsmieten übersteigt, steht ihm – u...mehr