Fachbeiträge & Kommentare zu Schadensersatz

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / dd) Zahlung aus Sterbevierteljahr

Rz. 83 Nach § 46 SGB VI gibt es bei der gesetzlichen Hinterbliebenenrente den sog. Sterbevierteljahrbonus. Seine Behandlung als Schontatbestand ist streitig. Schon das BSG zur Arbeitslosenhilfe hat entschieden: Zitat "Etwas anderes gilt für den das Normalmaß übersteigenden Betrag der Witwen- oder Witwerrente; dieser sog. Sterbevierteljahresbonus enthält eine bestimmte, vom Ges...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Einführende Hinweise

Rz. 139 Hinweis Die nachfolgenden Beispiele gelten wegen der unterschiedlichen Einkommensdefinitionen im SGB II und SGB XII und erst recht in Gesetzen, die keinen Bezug zum Einkommensbegriff des Einkommens im Sinne des SGB XII herstellen, nur für SGB XII-Fälle, nicht aber für SGB II-Fälle. Wenn nachfolgend gleichwohl SGB II-Entscheidungen zitiert werden, dann rechtfertigt sic...mehr

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§ 7 Leistungsrecht und Regr... / II. Kostenbeitragspflichtiger Personenkreis und Umfang der Heranziehung

Rz. 20 Zu den kostenbeitragspflichtigen Personen gehören gem. § 94 Abs. 1 S. 3 und 4 SGB VIII an erster Stelle die Leistungsberechtigten, danach die Ehegatten und zuletzt die Eltern. Für die Bestimmung des Umfangs der Kostenbeitragspflicht ist das bereinigte Einkommen jeder kostenbeitragspflichtigen Person einzeln zu betrachten und dann aufgrund der Kostenbeitragsverordnung ...mehr

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§ 10 Leistungs- und Regress... / A. Einleitung

Rz. 1 Hinweis Ab 1.1.2023 tritt ein neues Betreuungsrecht in Kraft! Auf wichtige Neuregelungen wird nachfolgend hingewiesen. Durch eine gesetzliche Betreuung (§§ 1896 ff. BGB) entstehen Kosten (Gebühren und Auslagen, z.B.:mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 2. Besondere Härte

Rz. 146 Fallbeispiel 65: Der Übertragungsvertrag mit Pflegeverpflichtung und Wohnungsrecht A war zum Zeitpunkt der Antragstellung Eigentümer eines Hausgrundstückes und eines unmittelbar angrenzenden unbebauten Grundstücks. Die Grundstücke hatte der Vater dem Kläger 1993 gegen Einräumung eines Wohnungsrechtes zu seinen Gunsten und zugunsten seiner Lebensgefährtin an einem Tei...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 2. Einzelpositionen

Rz. 9 Die angemessenen Unterkunftskosten werden aus den Positionen ermittelt, die tatsächlich und untrennbar mit der Nutzung des Hausgrundstücks anfallen.[7] Hinweis: Unterkunftskosten bei Angehörigen Verbilligte Wohnraumüberlassung durch Angehörige wird grundsätzlich bedarfssenkend und damit zumindest zur Minderung der Hilfebedürftigkeit eingesetzt (vgl. z.B. § 3 Abs. 3 S. 1...mehr

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§ 6 Leistungsrecht und Regr... / IV. Was sind Zuflüsse aus Erbfall und Schenkung?

Rz. 13 Eine Erbschaft, ein Pflichtteilsanspruch, ein Vermächtnis oder eine unentgeltliche Zuwendung, sie alle sind im SGB IX im Grunde nach § 135 SGB IX für Eingliederungshilfeleistungen kein Einkommen mehr, sondern nach § 139 SGB IX Vermögen. Diese Leistungen gehören nicht zu den sieben Einkommensarten des § 2 Abs. 2 EStG, es sei denn aus der Art des Zuflusses ergäbe sich, ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Gemischte Bedarfsgemeinschaft

Rz. 352 Zu den Härtefällen gehört die Ungleichbehandlung, die sich ergeben kann, wenn Ehegatten zum Teil dem Leistungssystem des SGB II und z.T. des SGB XII (gemischte Bedarfsgemeinschaft) angehören. Die Berechnung nach SGB XII darf nicht dazu führen, dass Vermögen, das nach der Zielsetzung des SGB II geschont werden soll, gleichwohl zugunsten der dem SGB XII unterworfenen P...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / bb) Grundstücksfläche

Rz. 328 Zu den Angemessenheitskriterien gehört auch die Grundstücksfläche, die im Regelfall [572] mit folgenden Werten als angemessen angesehen wird: Auch hier sind die Flächenangaben nicht "in Stein gemeißelt", sondern es entscheidet die Gesamt...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / d) Schenkungsrückforderungsanspruch

Rz. 76 Der Schenkungsrückforderungsanspruch nach § 528 BGB ist eine Forderung und deshalb Vermögen i.S.v. § 27 Abs. 1 S. 1 Ziffer 2 BAföG. Es kann auf die ausführliche Diskussion an diversen anderen Stellen dieses Buches verwiesen werden. Die Rechtsprechung behandelt den Anspruch stiefmütterlich und bevorzugt die Zurechnung des Vermögens wegen Rechtsmissbräuchlichkeit, wenn ...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / C. Strukturprinzipien – Wegweiser für die Prüfung von Leistungsansprüchen und Sozialhilferegress

Rz. 22 Strukturprinzipien sind keine Supranormen des Rechts. Sie helfen bei der Auslegung der Normen und ermöglichen in nachrangigen Leistungssystemen einen ersten "Check" daraufhin, ob der durch Erbfall oder Schenkung begünstigte Hilfesuchende oder Hilfebezieher trotz eines erb- oder schenkungsrechtlichen Zuflusses noch nachrangige Leistungen beziehen kann. Zu den im SGB II ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 3. Hausbeschaffungs- und -erhaltungsmittel – § 90 Abs. 2 Nr. 3 SGB XII

Rz. 313 Zum Schonvermögen gehört auch sonstiges Vermögen,mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 1. Tatsächliche Verwertbarkeit

Rz. 102 Vermögen ist verwertbar, wenn seine Gegenstände verbraucht, übertragen, belastet oder veräußert[162] werden können. Der Begriff "Verwertbarkeit" enthält eine tatsächliche Komponente, weil solche Vermögensgegenstände nicht verwertbar sind, für die in absehbarer Zeit kein Käufer zu finden sein wird, etwa weil Gegenstände dieser Art nicht (mehr) marktgängig sind oder si...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / a) Unveräußerbare Rechte

Rz. 231 Die Verfügungsbefugnis kann dem Rechtsinhaber nicht zustehen, weil das Recht unveräußerbar bzw. unübertragbar ist. Typische Beispiele aus der Praxis für fehlende Verfügungsbefugnis an einem Recht sindmehr

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§ 10 Leistungs- und Regress... / 2. Gilt der Vermögensschonbetrag des SGB XII?

Rz. 21 Das Vermögen ist nach § 1836c Nr. 2 BGB (§ 1880 Abs. 2 BGB n.F.) nach Maßgabe des § 90 SGB XII einzusetzen. Auf die Bestimmung des Vermögensbegriffs und die Vermögensschontatbestände sowie die Härtefallregelung des § 90 Abs. 3 SGB XII wird Bezug genommen (siehe § 3 zu SGB XII). Rz. 22 Ein zur Zeit der Betreuertätigkeit mittelloser Betreuter muss – vorbehaltlich eingetr...mehr

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§ 6 Leistungsrecht und Regr... / 3. Exkurs: Abgrenzung von Eingliederungshilfe (SGB IX) und Hilfe zur Pflege (SGB XII)

Rz. 21 Besonders schwierig sind Fälle einzuschätzen, bei denen nicht von vorneherein klar ist, dass nur Leistungen der Eingliederungshilfe neben der existentiellen Hilfe benötigt werden. Das kann insbesondere in besonderen Wohnformen passieren, wenn ein Betroffener sowohl eingliederungshilfe- als auch pflegebedürftig ist. Ob jemand aufgrund seiner Behinderung Hilfe zur Pflege...mehr

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§ 6 Leistungsrecht und Regr... / I. Darlehen (§ 140 Abs. 2 SGB IX)

Rz. 31 Das vorläufige Darlehen, das es in § 91 SGB XII gibt, ist in § 140 Abs. 2 SGB IX erhalten geblieben. Soweit für den Bedarf der nachfragenden Person verwertbares Vermögen einzusetzen ist, jedoch der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung des Vermögens nicht möglich ist oder für die, die es einzusetzen haben, eine Härte bedeuten würde, soll die beantragte Lei...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 5. Gegenstände zur Befriedigung besonderer Bedürfnisse – § 90 Abs. 2 Nr. 7 SGB XII

Rz. 317 Unter der Voraussetzung, dass sie nicht Einkommen im Sinne von § 82 SGB XII sind, sondern die Rechtsqualität als Vermögen haben, sind Gegenstände zur Befriedigung geistiger, insbesondere wissenschaftlicher oder künstlerischer Bedürfnisse, deren Besitz nicht Luxus ist, Schonvermögen. Die Einbeziehung von Gegenständen zur Sportausübung ist umstritten.[540] Anhand des Wo...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / c) Miteigentumsanteil und Auseinandersetzungsanspruch

Rz. 106 Auch die nicht erzwingbare Zustimmung der nichteinsatzverpflichteten Miteigentümer kann der Verwertung eines unangemessenen Hausgrundstücks entgegenstehen.[169] Entsprechendes gilt für andere Miteigentumsanteile.[170] Die theoretische Möglichkeit der Verwertung – z.B. in der Form der Teilungsversteigerung – ersetzt nicht die Feststellung der konkreten Verwertungsmögl...mehr

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§ 7 Leistungsrecht und Regr... / VIII. Überleitung (§ 95 SGB VIII)

Rz. 47 § 95 SGB VIII ermöglicht es, den Nachrang der Jugendhilfe durch Überleitung nachträglich wiederherzustellen. Hat eine der in § 92 Abs. 1 SGB VIII genannten Personen für die Zeit, für die Jugendhilfe gewährt wird, einen Anspruch gegen einen anderen, der weder Leistungsträger i.S.d. § 12 SGB I noch Kostenbeitragspflichtiger ist, so kann der Träger der öffentlichen Jugen...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / 2. Rückzahlungsverpflichtungen aus Treuhandabreden

Rz. 110 Ob offene oder verdeckte Treuhandabreden förderungsrechtlich anzuerkennen sind, ist nach der Rechtsprechung des BVerwG allein anhand ihrer zivilrechtlichen Wirksamkeit zu bestimmen. Dazu kann vollinhaltlich auf die Ausführungen zur Vermögenszuordnung von Vermögensgegenständen und Forderungen Bezug genommen werden. In Tz 28.3.2b der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift z...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / a) Hausgrundstück

Rz. 319 Zwei[548]- oder Mehrfamilienhäuser unterfallen dem Schutz von § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII nicht. Dabei ist rechtlich irrelevant, dass ein Haus nach dem Bewertungsgesetz als Zweifamilienhaus bezeichnet wird.[549] Ein Haus ist nicht geschont, wennmehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / 4. Kraftfahrzeuge

Rz. 117 Tz 28.1.6 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum BAföG beschäftigt sich mit der Frage, wie Kfz als Vermögen einzubeziehen und wie sie zu bewerten sind. Die Wertbestimmung eines Kfz erfolgt auf Basis des Händlereinkaufspreises (netto). Das setzt natürlich voraus, dass sich das Kfz dem Vermögen des Auszubildenden zuordnen lässt, sich also in seinem Eigentum befindet...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / c) Normativer statt tatsächlicher Zufluss

Rz. 36 Da die konsequente Abgrenzung nach dem Zeitpunkt des Zuflusses nach Ansicht von Literatur und Rechtsprechung zum Teil zu "willkürlichen bzw. inakzeptablen" Ergebnissen führt,[64] wird nach Feststellung des Zuflusszeitpunkts geprüft, ob das Ergebnis einer Korrektur bedarf, weil es einen vorrangigen, rechtlich anderen, also einen "normativen" Zufluss gibt, der das Ergeb...mehr

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§ 6 Leistungsrecht und Regr... / F. Sonderregeln: Minderjährige

Rz. 35 Im Eingliederungshilferecht gibt es für minderjährige Bedürftige Sonderregeln. Grundsätzlich kommt es im Eingliederungshilferecht auf die Verhältnisse des Hilfesuchenden an. Ist ein Bedürftiger aber noch minderjährig und lebt im Haushalt der Eltern, so stellt das Gesetz auf die Verhältnisse der Eltern ab. Rz. 36 § 136 Abs. 5 SGB IX bestimmt, dass dann, wenn der Leistung...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) (Nicht befreite) Vorerbschaft/Nacherbschaft

Rz. 258 Fallbeispiel 28: Die verdeckte Vor-/Nacherbschaft T ist Erbin geworden: Einziger Nachlassgegenstand ist eine Immobilie. Der Erblasser hatte verfügt: Alleinerbin wird meine Tochter. Mein alleiniger Nachlassgegenstand ist meine Immobilie in X-stadt. Meine Tochter darf diese Immobilie nur innerhalb ihrer Abkömmlinge weitervererben. T selbst fürchtet eine zukünftige Heima...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / bb) Normativer Zufluss bei Anfall eines Anspruchs aufgrund Erbfalls (z.B. Pflichtteil/Vermächtnis)

Rz. 41 Die Regeln zum "normativen" Zufluss für Forderungen aus Vermächtnissen oder Pflichtteilsansprüchen, die zwar vor dem Leistungszeitraum angefallen sind, aber erst im Leistungszeitraum in Geld erfüllt werden, wurden von der Rechtsprechung bisher ausdrücklich ausgeschlossen. Erfolgte die Monetarisierung einer solchen Forderung noch vor dem Antragszeitraum, so sei das Gel...mehr

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§ 6 Leistungsrecht und Regr... / II. Der Vermögensbegriff (§ 139 SGB IX)

Rz. 10 Der Einsatz des Vermögens gem. § 139 SGB IX knüpft an das verwertbare Vermögen im Sinne von § 90 Abs. 1 SGB XII bzw. die Schonvermögenstatbestände des § 90 Abs. 2 Nr. 1–8 SGB XII an. Insofern kann auf die dortigen Ausführungen Bezug genommen werden. Das Barvermögen oder sonstige Geldwerte sind für den Bezug von Eingliederungshilfeleistungen bis zu einem Betrag von 150 ...mehr

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§ 7 Leistungsrecht und Regr... / A. Anspruch auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe

Rz. 1 Junge Menschen und Personensorgeberechtigte haben gem. § 8 SGB I ein soziales Recht, Leistungen der öffentlichen Jugendhilfe in Anspruch zu nehmen. Sie sollen die Entwicklung junger Menschen fördern und die Erziehung in der Familie unterstützen und ergänzen. Rz. 2 § 27 SGB I ist die Einweisungsvorschrift der Kinder- und Jugendhilfe und zählt die Leistungen auf, mit dene...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / d) Verwertung oder Umwandlung in Schonvermögen?

Rz. 333 Ist die Größe einer selbstgenutzten Immobilie nicht angemessen, soll vorrangig die Verwertung von eigentumsrechtlich abtrennbaren Gebäudebestandteilen durch Verkauf oder Beleihung, z.B. durch Bildung in sich abgeschlossener Eigentumswohnungen, betrieben werden. Ist die Verwertung durch Aufteilung nicht möglich, dann ist die Gesamtimmobilie durch Verkauf oder Beleihun...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / a) Bausteine des Behinderten- und Bedürftigentestaments

Rz. 257 Im Sozialhilferecht sind besonders die rechtlichen Beschränkungen von Bedeutung, aus denen die klassischen Behindertentestamente "gebaut" werden. Das sindmehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 1. Schonvermögenstatbestände allgemein

Rz. 132 Für besonderes, gegenständlich bezeichnetes oder gewidmetes Vermögen wird in § 12 SGB II jeweils fingiert, dass es sich um nicht verwertbares Vermögen handelt. Von besonderem Interesse sind im SGB IImehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / (2) Wie sind Einnahmen aus Erbfall zu bewerten, wenn der Erbfall vor dem Antragszeitraum eingetreten ist und die Einnahmen tatsächlich erst im Antragszeitraum zufließen? Oder: Kann aus Vermögen Einkommen werden?

Rz. 44 Fallbeispiel 55: Die Erbin und das Arbeitslosengeld II Erbfall war der 15.4.2017. Der Antrag auf Arbeitslosengeld II stammt vom 15.8.2020. Die Tochter T (50 Jahre alt) erhält nach Auflösung der Erbengemeinschaft vom Testamentsvollstrecker am 1.9.2020 4.000 EUR. Das Jobcenter rechnet nach § 11 Abs. 3 SGB II den Zufluss als zu verteilendes Einmaleinkommen an. Richtig? Alt...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 5. Wertermittlung Miteigentum-/Erbanteil

Rz. 125 Schwierig ist die Ermittlung des Verkehrswertes eines Miteigentums-/Miterbenanteils. Eine abschlagsfreie Berücksichtigung unter Berücksichtigung des quotalen Anteils kommt nur ausnahmsweise in Betracht.[217] Bei einer Immobilie soll grundsätzlich vom anteiligen Verkehrswert der Immobilie auszugehen sein. Wegen der eingeschränkten Nutzungs- und Veränderungsmöglichkeite...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / IV. Vermögensverschonung I: Tatsächliche/wirtschaftliche und rechtliche Unverwertbarkeit (§ 12 Abs. 1 SGB II)

Rz. 101 Der Begriff der Verwertbarkeit in § 12 SGB II ist – wie in § 90 SGB XII – ein rein wirtschaftlicher und beurteilt sich sowohl nach den tatsächlichen als auch nach den rechtlichen Verhältnissen. Hinweis Wegen der nahezu identischen Inhalte zur Verwertbarkeit von Vermögen in SGB II und SGB XII wird ausdrücklich auf die Ausführungen zu § 90 SGB XII verwiesen; insbesonder...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 3. Auf den Todesfall zugewendete Lebensversicherung

Rz. 146 Hat der Versicherungsnehmer einen Bezugsberechtigten auf den Todesfall bestimmt, erwirbt der Bezugsberechtigte beim Tod des Versicherungsnehmers einen direkten Anspruch gegenüber der Versicherung auf Auszahlung der Versicherungssumme (§§ 328, 331 BGB).[264] Der Auszahlungsanspruch fällt nicht in den Nachlass. Hat der Begünstigte bis dato noch keinen Antrag auf SGB XII...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 8. Sonderschonbetrag für Bezieher von Hilfe zur Pflege – § 66a SGB XII

Rz. 342 Für Personen, die Leistungen nach dem 7. Kapitel des SGB XII (Hilfe zur Pflege – §§ 61 ff. SGB XII) erhalten, gilt als Schonvermögensfreibetrag ein zusätzlicher Betrag von bis zu 25.000 EUR für die Lebensführung und die Alterssicherung im Sinne von § 90 Abs. 3 S. 2 SGB XII als angemessen, sofern dieser Betrag ganz oder überwiegend als Einkommen aus selbstständiger un...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 3. Gesamtbetrachtung

Rz. 142 Nicht jeder unangemessene Vermögensgegenstand ist in jedem Fall zu verwerten. Zum Abschluss bedarf es stets einer Prüfung und Gesamtbetrachtung aller Vermögensgegenstände und Vermögenswerte, bei der das verwertbare Vermögen des Hilfebedürftigen den Absetzungsbeträgen des § 12 Abs. 2 SGB II gegenübergestellt werden. "Denn andernfalls wäre ein Hilfebedürftiger gezwunge...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 9. Erbschaft/Vermächtnis mit Dauertestamentsvollstreckung – §§ 2209, 2211 BGB

Rz. 178 Behinderten-/Bedürftigentestamente – richtiger Bedürftigentestamente mit ihren unterschiedlichen bedürftigen Adressaten – bestehen in der Regel aus mehreren Gestaltungselementen, die sich wie "Schutzringe" um die Erbschaft/das Vermächtnis legen. Zu den Einzelheiten vgl. § 11 dieses Buches. Diese Wirkung entsteht durch das wesentliche Gestaltungselement, nämlich die D...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / c) Belastung einer Immobilie mit einem Verfügungsverbot

Rz. 234 Bei freiwilligen Zuwendungen ist anerkannt, dass sich der Erwerber bei gravierenden Änderungen ggf. auch den Entzug der Zuwendung gefallen lassen muss.[422] Das ist rechtstechnisch durch mehrere Rückabwicklungsformen machbar. Bei der unentgeltlichen Übertragung von Grundstücken – ggf. im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge – wird in der notariellen Praxis häufig ein...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 4. Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich

Rz. 355 Ist eine Verwertungs-/Einsatzpflicht dem Grunde nach nicht ausgeschlossen, so muss doch immer noch geprüft werden, ob die Verwertung es Vermögens offensichtlich unwirtschaftlich ist und deshalb eine Härte zu bejahen ist. Eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit liegt vor, wenn der durch die Verwertung zu erzielende Erlös in einem deutlichen Missverhältnis zum wirkli...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (1) Die Verfügung über den Erbteil

Rz. 284 Die Anordnung der Testamentsvollstreckung schließt die Verfügung über den Erbteil nicht aus (§§ 2033,1922 Abs. 2 BGB). Der Erbe kann also sein Erbteil – mit den darauf lastenden Verfügungsbeschränkungen über die Nachlassgegenstände – übertragen und verpfänden.[485] Damit wird bewirkt, dass der Erbteil – soweit er nicht aufgrund anderer Erblasseranordnungen geschützt ...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / B. Verhältnis zu Leistungen aus SGB II und SGB XII

Rz. 5 Gem. § 7 Abs. 5 und 6 SGB II haben Auszubildende i.S.d. BAföG außer in sehr wenigen Ausnahmefällen keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, weil den BAföG-Leistungen selbst existenzsichernde Funktion zukommt. Was das Verhältnis von BAföG zum SGB XII betrifft, verhält es sich ähnlich, denn § 22 Abs. 1 SGB XII fungiert als Ausschlussklausel und lässt lediglich Spie...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / III. Härtefallregelung

Rz. 30 Eine Härtefallregelung bei der Einkommensermittlung findet sich in § 25 Abs. 6 BAföG, der dazu dient, auf atypische Belastungssituationen einzugehen, um unbillige Härten zu vermeiden. Damit sind Härten gemeint, auf die das EStG in den §§ 33–33b (außergewöhnliche Belastungen) reagiert. Belastungen für behinderte Angehörige und besondere Betreuungskosten Alleinerziehend...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 6. Verwertung – ganz oder gar nicht?

Rz. 361 Wenn die Entscheidung für eine Härte gefallen ist, dann führt dies nicht zwingend zur vollständigen Freistellung des Vermögens von seiner Einsatz- oder Verwertungspflicht. § 90 Abs. 3 SGB XII steht unter dem Vorbehalt "soweit" der Einsatz oder die Verwertung eine Härte bedeuten würde.[623] Das BVerwG hat in diesem Vorbehalt auch die Möglichkeit gesehen, schon im Rahm...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 2. Was versteht man unter Einkommen (§ 11 SGB II)?

Rz. 28 Bis zum 1.8.2016 folgten SGB II und SGB XII für die Bestimmung von Einkommen gleichen Regeln. Das SGB XII versteht in § 82 SGB XII unter Einkommen heute immer noch Einnahmen in Geld und Geldeswert – und zwar gleich welcher Art und gleich auf welchem Rechtsgrund sie beruhen. Das SGB II hat sich davon gelöst und ordnet Einnahmen in Geldeswert dem Vermögen zu. a) Einnahme...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 4. Ab wann kann Einkommen bedarfsdeckend angerechnet werden? – "bereite" Mittel

Rz. 64 Wenn feststeht, dass Zuwendungen qualitativ Einkommen sind und offenkundig ist, dass sie nicht per se dem Grunde nach zu den normativ bestimmten Schoneinkünften i.S.d. §§ 82 ff. SGB XII gehören, dann bedeutet das nicht gleichzeitig, dass dieses Einkommen bedarfsdeckend angerechnet werden kann. Seine Nichtberücksichtigung kann sich daraus ergeben, dass der Einsatz von ...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / aa) Tarifvertragliches Sterbegeld

Rz. 80 Sterbegeld aufgrund tarifvertraglicher Vereinbarungen ist nicht von einem Träger öffentlich-rechtlicher Verwaltung aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften erbracht worden. Es handelt sich auch nicht um zweckbestimmte Einnahmen i.S.d. § 11a Abs. 3 S. 1 SGB II. Nach der Rechtsprechung des BSG wäre für eine Privilegierung nach dieser Vorschrift erforderlich, dass es...mehr

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§ 6 Leistungsrecht und Regr... / D. Wiederherstellung des Nachrangs durch Anspruchsübergang (§ 141 SGB IX)

Rz. 33 § 141 SGB IX regelt sodann einen Anspruchsübergang wie er in etwa dem bisherigen § 93 SGB XII entspricht. Der Unterscheid besteht darin, dass es keinen Anspruchsübergang für Ansprüche von Partnern gibt. Einbezogen sind allerdings Ansprüche, die ein nicht getrenntlebender Ehegatte oder Lebenspartner für die antragstellende Person gegen einen anderen hat.mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 12. Abfindung für einen Erb-/und Pflichtteilsverzicht

Rz. 183 Fallbeispiel 25: Der Erb- und Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung S bezieht Grundsicherung seit 2010. Mit notariellem Vertrag vom 19.12.2015 hatte der Vater V ein Grundstück auf den Bruder T des S übertragen. Dafür sollte S bei Vereinbarung eines Erb- und Pflichtteilsverzichts im Übrigen eine Abfindung in Höhe von 50.000 EUR erhalten, zu zahlen spätestens sechs Monat...mehr