Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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FF 3/2016, Haftungsfallen u... / 2. Haftungsfalle: Vorzeitiger Zugewinnausgleich

Seit der Güterrechtsreform sind die Möglichkeiten, die Zugewinngemeinschaft während des Weiterbestehens der Ehe zu beenden, erweitert worden. Beide Ehegatten haben seither die Möglichkeit, die Zugewinngemeinschaft vorzeitig zu beenden mit der Folge, dass Gütertrennung eintritt (§ 1388 BGB). Der ausgleichsberechtigte Ehegatte kann bei dieser Gelegenheit dann auch schon den Au...mehr

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FF 3/2016, Haftungsfallen u... / c) Aufforderung zur Vermögensinformation (§ 1385 Nr. 4 BGB)

Will ein Ehegatte die Zugewinngemeinschaft vor dreijährigem Getrenntleben vorzeitig beenden, ohne dass er als Grund auf zu befürchtende Gesamtvermögensgeschäfte, auf drohende illoyale Vermögensminderungen oder auf schuldhafte wirtschaftliche Pflichtverletzungen des anderen verweisen kann, so bleibt ihm nur der Versuch, sich den in § 1385 Nr. 4 BGB genannten Anlass, die verwe...mehr

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FF 3/2016, Regelungen zum Versorgungsausgleich

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss sieht Änderungsbedarf bei den Regelungen zum Versorgungsausgleich geschiedener Ehepartner. In der Sitzung (…) beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) als Material zu überweisen und den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben. Mi...mehr

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FF 3/2016, Unterhalt und Ex... / 1. Überblick

Der Unterhaltsregress betrifft einen ganz anderen Aspekt – das Verhältnis der eigentlich subsidiär ausgestalteten existenzsichernden Leistungen zum einzusetzenden Einkommen und Vermögen des Leistungsempfängers. Hierzu zählen insbesondere (aber nicht ausschließlich) die Unterhaltsansprüche. Der Unterhaltsregress verfolgt in erster Linie den Zweck, die Erfüllung privatrechtlich...mehr

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AGS 3/2016, Die Anwaltsverg... / VI. Zusammenfassung und Ausblick

Nicht immer hat die Mehrheit recht, in diesem Falle aber schon, weil sie zwingende Logik auf ihrer Seite hat. Mit dem 28. Zivilsenat des OLG Hamm und seinem vormaligen Vorsitzenden Fahrendorf und gegen den IX. Zivilsenat des BGH und seinen Vorsitzenden Kayser können zwei Angelegenheiten nur dieselbe oder die nicht-selbe sein; ein Drittes gibt es nicht – kluge und wahre Worte...mehr

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FF 3/2016, Abänderung einer... / 2 Anmerkung

Der BGH befasst sich in der vorstehenden Entscheidung mit einem Problem, das in der anwaltlichen Praxis häufig übersehen wird, was haftungsträchtig werden kann. § 1578b BGB, wonach Ehegattenunterhalt für die Zeit ab Ehescheidung der Höhe und/oder der Dauer nach begrenzt werden kann, hat sich erwartungsgemäß zu einem der Hauptstreitpunkte nach der Reform des Unterhaltsrechts e...mehr

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FF 2/2016, Umschreibung ein... / 2 Anmerkung

Ausgangslage Die Entscheidung des BGH vom 23.9.2015 befasst sich mit der Frage, ob ein vom Land erstrittener Titel über Kindesunterhalt nach der Einstellung der Unterhaltsvorschussleistungen auf das unterhaltsberechtigte Kind umgeschrieben werden kann. Inhalt der Entscheidung Der Antragsgegner war durch ein Urteil verpflichtet worden, für seine am 7.5.2005 geborene Tochter, die...mehr

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FF 2/2016, Unterhaltsbegrenzung, Versorgungsausgleich und Ehe für alle

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Weimar (26.–28.11.2015) Diesmal war die Herbsttagung ganz besonders gut besucht: Mehr als 400 Teilnehmer waren nach Weimar gekommen, um sich mit Kolleginnen und Kollegen zu treffen, mit ihnen Erfahrungen auszutauschen und sich über wichtige Themen zu informieren und fortzubilden. Ehe für alle – ein...mehr

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FF 2/2016, FF 2/2016 / Versorgungsausgleich

a) Die nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 VersAusglG bei der internen Teilung geforderte vergleichbare Wertentwicklung ist bei einer Rentenversicherung nur gewährleistet, wenn der Garantiezins des auszugleichenden und des neu zu begründenden Anrechts identisch ist (Anschluss OLG Schleswig FamRZ 2014, 1113; OLG Stuttgart FamRZ 2015, 584). b) Legt der Versorgungsträger der Berechnung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.4.1 Angehörige

Rz. 8 Voraussetzung ist, dass die Wohnung an Angehörige i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 3 und 4 AO überlassen wird. "Zielgruppen" sind hiernach: Verwandte in gerader Linie, Verschwägerte in gerader Linie, Geschwister. Rz. 9 Eine Verwandtschaft in gerader Linie besteht zwischen Personen, die voneinander abstammen.[1] In aufsteigender gerader Linie besteht die Verwandtschaft zu den Elter...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 6.2.1 Grundsätze

Rz. 39 Ehegatten können die Begünstigungen des § 10e insgesamt zweimal in Anspruch nehmen, wenn die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 vorliegen: Ohne Bedeutung ist, wer Eigentümer des Objekts oder der Objekte ist. Miteigentumsanteile von Ehegatten an demselben Objekt zählen als ein Objekt. Dies gilt auch für den Fall, dass außerdem noch ein Dritter an diesem Objekt beteiligt ist...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Familie, Ehegatte, Scheidung [Rdn 773]

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Teil H: Personen- und Beruf... / Familie, Ehegatte, Ehewohnung [Rdn 705]

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Teil H: Personen- und Beruf... / Familie, Allgemeines [Rdn 691]

Rdn 692 Literaturhinweise: Braeuer, Der Zugewinnausgleich, 2011 Büte, Zugewinnausgleich bei Ehescheidung, 4. Aufl. 2011, Cirelius/Cirelius, Schutz bei Gewalt und Nachstellung, 2013; Gerhardt/v. Heintschel-Heinegg/Klein, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 9. Aufl. 2013 Götz/Brudermüller, Die gemeinsame Wohnung, 2008 Grandel/Stockmann, Familienrecht, 2012 Haußleiter/Schulz, V...mehr

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AGS 1/2016, Kostenentscheid... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, 269 Abs. 5, 567 ff. ZPO zulässige sofortige Beschwerde (vgl. BGH NJW 2011, 3654 Rn 13 ff.; Schael, FPR 2009, 11, 13; Hahne/Munzig/Gutjahr, BeckOK FamFG, Edition 14, § 58 Rn 61) ist unbegründet. Zu Recht hat das AG der Antragstellerin nach Rücknahme des Scheidungsantrags die Verfahrenskosten allein auferlegt. Wird der Scheidungsantrag abgewie...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Familie, Ehegatte, Unterhalt [Rdn 789]

Rdn 790 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Familie, Allgemeines, Teil H Rdn 692. Rdn 791 1. Der Ehegattenunterhalt besteht in drei rechtlichen Arten, je nach dem Zustand der Ehe. Rdn 792 a) Leben Ehegatten zusammen und noch nicht getrennt, so regelt sich die Frage des Unterhaltes nach § 1360 BGB. Diese Norm bestimmt den Familienunterhalt, der sich im Wesentlichen in das Wir...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Familie, Ehegatte, Eheaufhebung [Rdn 696]

Rdn 697 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Familie, Allgemeines, Teil H Rdn 692. Rdn 698 1. Eine Ehe endet durch den Tod eines der Ehegatten oder durch die Scheidung der Ehe. Ausnahmsweise kann es auch zur Aufhebung der Ehe kommen. Rdn 699 2. Die Aufhebung einer Ehe erfolgt wie die Scheidung durch richterlichen Akt, d.h. Beschluss. Die Aufhebung der Ehe hat gegenüber einer S...mehr

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Zerb 1/2016, Die Zugewinnge... / 2. Entstehung des Zugewinnausgleichs

Ausgeglichen wird der Zugewinn, den die Ehegatten während des Zeitraums ihrer Ehe erzielt haben, erst bei Beendigung der Ehe. Der Güterstand der Zugewinngemeinschaft kann durch enden. Wird die Ehe nicht durch Tod beendet, also durch Scheidung oder durch Begründung eines anderen Güterstands, erfolgt der Ausgleich rechnerisch...mehr

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FF 1/2016, Alte und neue Baustellen im Familienrecht

Interview mit Ministerialdirektorin Beate Kienemund, Abteilungsleiterin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 1.12.2015 Beate Kienemund FF/Schnitzler: Sie sind im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zuständig für das Bürgerliche Recht und damit für das gesamte Familienrecht. Kienemund: Das ist zutreffend. Abteilung I (Bürgerliches Rech...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Familie, Ehegatte, Haushaltssache [Rdn 761]

Rdn 762 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Familie, Allgemeines, Teil H Rdn 692. Rdn 763 1. Auch die Haushaltsgegenstände können Gegenstand einer streitigen Auseinandersetzung bei Trennung und Scheidung sein. Rdn 764 2. Haben sich die Ehegatten getrennt, sind aber noch nicht geschieden, so kann jeder Ehegatte grds. für sich die ihm selber gehörenden Haushaltsgegenstände in ...mehr

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AGS 1/2016, Kostenentscheid... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin lebte von ihrem Ehemann seit 2008 getrennt. Beide Eheleute führten ein eigenständiges Leben. Versöhnungsversuche hatte es nicht gegeben. Die Kontakte zwischen den Eheleuten waren nur noch minimal, wobei Anlass für die Kontakte in der Regel die gemeinsame Tochter war, die seit der Trennung beim Antragsgegner lebte und für die dieser das alleinige Sorgerech...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Familie, Ehegatte, Güterrecht [Rdn 741]

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FF 1/2016, Die Beamtenschei... / B. Gesetzliche Ausgleichsart

Im Wertausgleich bei der Scheidung erfolgt die interne oder externe Teilung für jedes einzelne der auszugleichenden Anrechte. Nach §§ 9 Abs. 2, 10 ff. VersAusglG sind Anrechte dabei regelmäßig intern zu teilen. Für Anrechte der Beamten-/Soldatenversorgung ist aber die Spezialregelung des § 16 VersAusglG zu beachten. Danach ist für die Beamten/Soldaten im Grundsatz der extern...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Soldaten, Dienstvergehen [Rdn 1106]

Rdn 1107 1. Der Soldat begeht gem. § 23 Abs. 1 SG ein Dienstvergehen, wenn er schuldhaft seine Pflichten verletzt. Ein Dienstvergehen setzt im Tatbestand somit die Verletzung einer oder mehrerer Pflichten voraus. Die Pflichten und Rechte der Soldaten ergeben sich aus §§ 6 – 36 SG. Rdn 1108 Die wichtigsten Pflichten, welche regelmäßig Gegenstand von Disziplinarverfahren sind, ...mehr

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FF 1/2016, Es bleibt spannend …

Klaus Weil Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Weihnachtsfeiertage mit ihrer wunderbaren Ruhe und Besinnlichkeit liegen hinter uns. Das neue Jahr ist angebrochen und der Praktiker im Familienrecht wartet gespannt auf wesentliche Entscheidungen – nicht nur – des BGH zu juristischen Fragestellungen, um diese in der täglichen Arbeit umsetzen zu können. Da sind zunächst streitige F...mehr

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1. Maßgeblich sind jeweils die ehelichen Lebensverhältnisse prägenden Einkünfte der (geschiedenen) Ehegatten. Bei Aufnahme oder Erweiterung einer Erwerbstätigkeit nach Trennung/Scheidung gilt das (Mehr-) Einkommen als prägend. Verfügt der Berechtigte über die ehelichen Lebensverhältnisse nicht prägendes eigenes Einkommen, so kommt die sog. Anrechnungsmet...mehr

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Zerb 1/2016, Die Zugewinnge... / 3. Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung

Nach § 1373 BGB ist Zugewinn, bezogen auf jeden Ehegatten, der Betrag, um den das Endvermögen das Anfangsvermögen übersteigt. Der Ehegatte, der während der Ehe den höheren Zugewinn erzielt hat, schuldet nach § 1378 Abs. 1 BGB dem anderen Ehegatten in Geld die Hälfte seines "Mehrgewinns". Der Zugewinn kann nicht negativ sein, denn in § 1373 BGB ist die Formulierung "übersteig...mehr

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Zerb 1/2016, Die Zugewinnge... / 8. Modifizierte Zugewinngemeinschaft

Die Zugewinngemeinschaft hat einige zivilrechtliche Nachteile gegenüber der Gütertrennung. Die Nachteile können aber durch Modifizierungen, die in einem notariellen Ehevertrag fixiert sein müssen, eingeschränkt werden. In der Folge bleibt es sodann bei der Eingruppierung "Zugewinngemeinschaft" mit den entsprechenden steuerlichen Konsequenzen (§ 5 ErbStG). Beispiel 9 Ein Ehepa...mehr

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Zerb 1/2016, Die Zugewinnge... / b) Anrechnungsmethodik bei Zuwendungen zwischen Ehegatten

Aus gleichem Grund ist es nicht zwingend, alle zivilrechtlichen BGH-Entscheidungen zur Anrechnungsmethodik bei Zuwendungen zwischen Ehegatten (vgl. I.6.), die alle vor dem Hintergrund einer güterrechtlichen Auseinandersetzung (meistens im Rahmen von Scheidungen) ergangen sind, vollständig für die Berechnung nach § 5 Abs. 1 ErbStG zu übernehmen. Insbesondere wird in den Urtei...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Familie, Ehegatte, Versorgungsausgleich [Rdn 797]

Rdn 798 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Familie, Allgemeines, Teil H Rdn 692. Rdn 799 1. Grds. findet mit der Scheidung der Versorgungsausgleich statt. Das bedeutet, dass die in der Ehezeit erwirtschafteten Versorgungsanrechte je hälftig zwischen den Ehegatten geteilt werden (§ 1 VersAusglG). Rdn 800 2. Als Ehezeit gilt für den Versorgungsausgleich die Zeit zwischen dem ...mehr

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AGS 1/2016, Wertberechnung ... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten waren miteinander verheiratet, die Scheidung ist rechtskräftig. Mit Anwaltsschreiben beantragte die Antragstellerin im Wege des Stufenantrags, den Antragsgegner zu verpflichten, über den Bestand seines Endvermögens sowie über sein Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung Auskunft zu erteilen und diese zu belegen. Zugleich beantragte sie, den Antragsgegner zu verpf...mehr

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FF 1/2016, Die Beamtenschei... / III. Soldaten

Durch Art. 10 Nr. 8 des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr v. 13.5.2015[64] ist § 55c SVG zum 1.6.2015 geändert worden. Nach § 55c Abs. 1 S. 1 SVG werden bei einer Entscheidung des Familiengerichts, mit der Beamtenanrechte übertragen oder begründet werden, nach Wirksamkeit dieser Entscheidung die Versorgungsbezüge zwar grds. unmittelbar ...mehr

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Zerb 1/2016, Die Zugewinnge... / bb) Vorweggenommener Zugewinnausgleich und Rückerwerb durch Erbschaft

Ob lebzeitig ein vorweggenommener Zugewinnausgleich oder der Vermögensübergang erst im Rahmen der Erbfolge getätigt wird, führt schenkungsteuerlich/erbschaftsteuerlich (mit Ausnahme einer Verzinsung der Schenkungsteuer) durch die Vorschriften des § 5 Abs. 1 ErbStG iVm § 29 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG zum gleichen Ergebnis. Eine besondere Problematik entsteht, wenn der "falsche" Ehepa...mehr

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Zivilprozesskosten für die Geltendmachung von Schmerzensgeld sind keine ­außergewöhnlichen Belastungen

Leitsatz 1. Kosten im Zusammenhang mit einem Zivilprozess sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar, soweit der Prozess die Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen betrifft. 2. Sind die Kosten für einen Zivilprozess nur zum Teil als außergewöhnliche Belastung abziehbar, ist der abziehbare Teil der Kosten mithilfe der Streitwerte der einzelnen Klageanträge zu erm...mehr

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Dienstwohnung / 3.6 Ehescheidung

Gemäß § 4 HausratsVO soll der Richter im Falle einer Ehescheidung eine Wohnung, die die Ehegatten aufgrund eines Arbeitsverhältnisses innehaben, das zwischen einem von ihnen und einem Dritten besteht, dem anderen Ehegatten nur zuweisen, wenn der Dritte (also der Arbeitgeber) damit einverstanden ist.mehr

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Dienstwohnung / 4.7 Ehescheidung

Gemäß § 4 HausratsVO soll der Richter im Falle einer Ehescheidung eine Wohnung, die die Ehegatten aufgrund eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses innehaben, das zwischen einem von ihnen und einem Dritten besteht, dem anderen Ehegatten nur zuweisen, wenn der Dritte (also der Arbeitgeber) damit einverstanden ist.mehr

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Dienstwohnung / 2.3 Zuweisung

§ 31 DWV i. V. m. § 4 DWV regelt die Voraussetzungen für die Zuweisung einer Dienstwohnung. Die Zuweisung ist die Anweisung, eine Dienstwohnung zu beziehen. Eine Zuweisung ist demnach zulässig, wenn es notwendig ist, dass der Beschäftigte auch außerhalb der Arbeitszeit aus dienstlichen Gründen am Arbeitsplatz anwesend sein muss und daher im Gebäude, in dem sich der Arbeitsort...mehr

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FF 12/2015, Verfahrens- und... / III. Verfahren auf Nutzungsentschädigung nach Rechtskraft der Scheidung

Wird eine Nutzungsentschädigung für die vormalige Ehewohnung für die Zeit nach der Scheidung geltend gemacht, also nach § 745 BGB – oder geht man auch schon für die Zeit der Trennung von einem solchen Anspruch aus[4] –, so ist § 48 Abs. 1 FamGKG unanwendbar, weil es sich nicht mehr um eine Ehewohnungssache handelt, sondern um eine Sonstige Familienstreitsache i.S.d. § 266 Ab...mehr

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zfs 12/2015, Auslegung einer Bezugsberechtigung des "verwitweten Ehegatten" nach Scheidung und Wiederverheiratung

VVG § 159; BGB § 133; ALB 1986 § 13 Leitsatz Die Erklärung des VN gegenüber dem VR, im Falle seines Todes solle "der verwitwete Ehegatte" Bezugsberechtigter der Versicherungsleistung sein, ist auch im Fall einer späteren Scheidung der Ehe und Wiederheirat des VN regelmäßig dahin auszulegen, dass der mit dem VN zum Zeitpunkt der Bezugsrechtserklärung verheiratete Ehegatte bezug...mehr

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FF 12/2015, Verfahrens- und... / II. Ehewohnungssache als isoliertes Hauptsacheverfahren

Der Verfahrenswert eines isolierten Verfahrens in einer Ehewohnungssache richtet sich nach § 48 Abs. 1 FamGKG. Im Gegensatz zum früheren Recht (§ 100 Abs. 3 KostO i.d.F. bis zum 31.8.2009), das sich für Anträge auf Überlassung am einjährigen Mietwert orientierte und bei Anträgen auf Nutzungsentschädigung am verlangten Betrag, sind seit dem 1.9.2009 in § 48 Abs. 1 FamGKG inso...mehr

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FF 12/2015, Verfahrens- und... / VI. Überblick Verfahrenswerte

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zfs 12/2015, Auslegung eine... / 2 Aus den Gründen:

[9] "… Die Revision der Bekl. hat Erfolg. …" [10] I. Das BG hat ausgeführt, wer in einem solchen Fall bezugsberechtigt sei, sei unter Berücksichtigung der Versicherungsbedingungen und der nach den Maßstäben der §§ 133, 157 BGB auszulegenden Erklärung zu entscheiden. Der im Streitfall verwendete Begriff “verwitwete Ehefrau‘ bezeichne definitionsgemäß die Person, deren Ehepartn...mehr

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FF 12/2015, Verfahrens- und... / V. Vollstreckung

Nach § 95 Abs. 1 S. 1 FamFG finden die Vorschriften der ZPO für die Vollstreckung Anwendung, so dass die Räumungs- und Herausgabeverpflichtung durch den Gerichtsvollzieher vollstreckt wird. Für die Vollstreckung ist allerdings ein Verfahrenswert weder im FamGKG noch im GKG vorgesehen, da in den gerichtlichen Vollstreckungsverfahren Festgebühren erhoben werden. Für die anwalt...mehr

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FF 12/2015, Verfahrens- und... / I. Überblick

Ehewohnungssachen (§ 200 Abs. 1 FamFG) richten sich verfahrensrechtlich nach den §§ 200 ff. FamFG und sind als isolierte Verfahren durchweg Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit (arg. e. § 112 FamFG). Keine Ehewohnungssache, sondern eine Sonstige Familienstreitsache nach § 266 Abs. 1 FamFG ist das Verfahren auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung für die Zeit nach ...mehr

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zfs 12/2015, Auslegung eine... / Leitsatz

Die Erklärung des VN gegenüber dem VR, im Falle seines Todes solle "der verwitwete Ehegatte" Bezugsberechtigter der Versicherungsleistung sein, ist auch im Fall einer späteren Scheidung der Ehe und Wiederheirat des VN regelmäßig dahin auszulegen, dass der mit dem VN zum Zeitpunkt der Bezugsrechtserklärung verheiratete Ehegatte bezugsberechtigt sein soll (Bestätigung Senatsur...mehr

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FF 12/2015, Versorgungsausg... / 4. Funktionsäquivalenz

a) Ehebedingte Nachteile sind bekanntlich bei der Ausübungskontrolle auszugleichen. Sie können allerdings dann nicht ausgeglichen werden, wenn keine Anrechte beim Ausgleichspflichtigen entstanden sind. Mit einem solchen Sachverhalt hatte sich der BGH im Fall "Mehrheitsgesellschafter/Gütertrennung"[26] zu befassen. Dort ging es um einen Ehevertrag, in dem ausschließlich Güter...mehr

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FF 12/2015, Verfahrens- und... / IV. Einstweilige Anordnungsverfahren

Im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gilt § 41 FamGKG. Soweit das einstweilige Anordnungsverfahren eine geringere Bedeutung hat (§ 41 S. 1 FamGKG), ist grundsätzlich vom hälftigen Wert der Hauptsache auszugehen (§ 41 S. 2 FamGKG). Bei Ansprüchen nach § 1361b BGB ist folglich von einem Regelwert in Höhe von 1.500,00 EUR auszugehen und bei Ansprüchen nach § 15...mehr

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FF 12/2015, Der Ausgleich konkurrierender Ehegattenunterhaltsansprüche

Renata von Pückler2015, Studien zum deutschen und internationalen Familien- und Erbrecht Bd. 22, 218 Seiten, 54,95 EUR, ISBN 978-3-631-65346-3 "Unfair zu Muttchen" titelte Sebastian Haffner im Jahr 1977 einen Artikel im "Stern" und brachte damit das schon damals im Zuge der ersten Eherechtsreform diskutierte Prinzip nachehelicher Eigenverantwortlichkeit der geschiedenen Ehega...mehr

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FF 12/2015, Kein Vorrang de... / 3 Anmerkung

Trifft ein Anspruch der Mutter eines nichtehelichen Kindes auf Betreuungsunterhalt nach § 1615l Abs. 2 S. 2 BGB mit aus einer Ehe herrührenden Unterhaltsansprüchen der Mutter zusammen, stellt sich regelmäßig die – gesetzlich nicht geregelte – Frage, in welchem Verhältnis die verschiedenen Unterhaltsschuldner, also der Vater des nichtehelichen Kindes einerseits und der (gesch...mehr

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FF 12/2015, An Tagen wie diesem …

… freue ich mich, wenn ich mir am frühen Nachmittag meinen Hund nehmen kann, um mit ihm in Ruhe spazieren zu gehen und mich etwas zu entspannen. Seit 1997, also seit Einführung der Fachanwaltschaft für Familienrecht, bearbeite ich ausschließlich familienrechtliche Mandate. Im Rahmen des familienrechtlichen Mandates, welches nach meinem persönlichen Dafürhalten von der Lebens...mehr