Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.2 Das die Veräußerung hindernde Recht

Rz. 21 Die Formulierung des Gesetzes ist auf allgemeine Kritik gestoßen, weil die Rechtsordnung ein die Veräußerung hinderndes Recht in dem strengen Wortsinn nicht kennt (MünchKomm/ZPO-K. Schmidt/Brinkmann, § 771 Rn. 17). Abgeleitet aus dem Sinn und Zweck der § 771 ZPO ist ein solches Recht dann anzunehmen, wenn der Schuldner selbst, veräußerte er den Gegenstand der Zwangsvo...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2.2 Einzelfälle

Rz. 7 Fragen zum beruflichen Werdegang, zu Ausbildungs- und Weiterbildungszeiten und den entsprechenden Zeugnissen sind regelmäßig uneingeschränkt zulässig.[1] Das Gleiche gilt für berufliche und fachliche Fähigkeiten und Erfahrungen des Arbeitnehmers, soweit sie für den zukünftigen Arbeitsplatz Bedeutung haben.[2] Hinweis Das Vorlegen eines gefälschten Arbeitszeugnisses im B...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9 Muster – Antrag auf Klauselerteilung bei bedingter Leistung

Rz. 16 An das Amtsgericht Az.: ... In Sachen X ./. Y füge ich in der Anlage eine Ausfertigung des Scheidungsvergleichs der Parteien vom ... bei und beantrage namens der Gläubigerin und Klägerin, die Vollstreckungsklausel nach § 726 Abs. 1 ZPO zu erteilen. Der beigefügte Vergleich ist ausweislich seiner Ziff. 7 geschlossen "für den Fall der rechtskräftigen Scheidung der Parteien"....mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Beispiele der Anwendbarkeit des Abs.es 1 – Abhängigkeit

Rz. 5 Grundsätzlich kann gesagt werden, dass es sich überwiegend um Fälle handelt, in denen der Anspruch des Gläubigers aufschiebend bedingt (vgl. BGH, NJW-RR 2018, 817; vgl. auch: Zöller/Seibel ZPO § 726 Rn. 4 und BeckOK ZPO/Ulrici, § 726 Rn. 5 bis 5.2) ist, z. B.: Vorleistungspflicht des Gläubigers, wie z. B. Zahlung erst nach Beseitigung von Mängeln und Abnahme; Durchführun...mehr

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AGS 02/2022, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Dr. Hans-Jochem Mayer, Entwicklungen zur Rechtsanwaltsvergütung, NJW 2021, 1645 Im ersten Teil seines Beitrags gibt der Autor einen kurzen Überblick über die Änderungen des RVG, die zum 1.1. und 1.10.2021 in Kraft getreten sind. Dem schließt sich der Bericht des Autors über neuere Rspr. an. So verweist Mayer auf die viele Rechtsanwälte betreffende Entscheidung de...mehr

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ZErb 02/2022, EuErbVO: Eino... / 1 Gründe

Urteil Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 3 Abs. 1 Buchst. b sowie Art. 83 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur ...mehr

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FF 02/2022, Was ist und bed... / IX. Familie und Paarbeziehung

Im Zentrum des deutschen Rechts steht die "bürgerliche Ehe", die vom Staat registrierte, vom staatlichen Recht gestaltete Ehe, ihr gleichgestellt seit 2002 die eingetragene Lebenspartnerschaft. Der Staat macht heute den Paaren jeglichen Geschlechts und jeglicher sexuellen Orientierung das großartige Angebot, durch ein schlichtes Ja vor einer Behörde sich unter das Dach einer...mehr

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FF 02/2022, Rechtsprechung ... / Internationales

EuGH, Urt. v. 14.12.2021 – RS C-490/20 (Stolichna obshtina, rayon "Pancharevo") 1. Bei einem minderjährigen Kind, das Unionsbürger ist und dessen vom Aufnahmemitgliedstaat ausgestellte Geburtsurkunde zwei Personen gleichen Geschlechts als seine Eltern bezeichnet, ist der Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit das Kind besitzt, verpflichtet, ihm einen Personalausweis oder R...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / IV. Die Berechnung der Anwaltsgebühren im Scheidungsverbund

Rz. 67 Zum Ehescheidungsverfahren (Hauptsache) können sonstige Familiensachen in den so genannten Scheidungsverbund mit einbezogen werden. Dies ergibt sich aus § 137 Abs. 1 S. 1 FamFG. Diese anderen Familiensachen werden damit zu Folgesachen, über die zusammen mit dem Scheidungsantrag durch einen einheitlichen Beschluss entschieden wird (§ 142 Abs. 1 FamFG). Es handelt sich ...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / A. Vorbemerkungen

Rz. 1 → Dazu Aufgaben Gruppe 23 Die Verfahren in Familiensachen – das sind in diesem Kapitel im Wesentlichen Ehe-, Kindschafts-, Abstammungs- und Unterhaltssachen – wurden im Jahr 2009 zu einem einheitlichen Familienverfahrensrecht zusammengefasst durch das "Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" vom 17....mehr

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Aufgabenteil / 23. Gebühren in Ehe- und anderen Familiensachen (→ § 11 Rdn 1 ff.)

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / b) Die Bewertung von Versorgungsausgleichssachen

Rz. 35 Der Versorgungsausgleich dient der Ausgleichung von Ansprüchen auf Altersversorgung zwischen den Eheleuten. Unabhängig von Unterhaltsverpflichtungen geschiedener Ehegatten und ohne Rücksicht auf den Güterstand wird bei der Ehescheidung grundsätzlich ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Dessen Ziel ist es, dem während der Ehe nicht oder nur weniger verdienenden Ehega...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / D. Scheidungsfolgenvereinbarungen (Scheidungsfolgenvergleich)

Rz. 72 Die Ehescheidung als solche kann nicht Gegenstand eines Vergleiches oder einer Einigung sein, da den Eheleuten von unserer Rechtsordnung nicht freigestellt ist, über den Bestand ihrer Ehe Vereinbarungen zu treffen (vgl. Rdn 58 ff.). Dagegen dürfen und sollen die Eheleute sich über die Scheidungsfolgesachen einigen. Dies kann auch schon vor dem Scheidungsverfahren durc...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / d) Die Bewertung von Ehewohnungssachen und Haushaltssachen

Rz. 48 Ehewohnungssachen und Haushaltssachen sind in § 200 FamFG geregelt. Es handelt sich hierbei um Verfahren entweder zur Benutzung der Wohnung bzw. der Haushaltsgegenstände bei Getrenntleben z. B. während der Trennungszeit oder um die endgültige Überlassung der Wohnung bzw. der Haushaltsgegenstände anlässlich der Scheidung. Für Ehewohnungssachen und Haushaltssachen werden...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / 1. Die Bestimmung des Gegenstandswertes in Ehesachen

Rz. 19 Ehesachen selbst sind nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten. Der Wert des Eheverfahrens bestimmt sich über § 23 Abs. 1 S. 1 RVG nach den §§ 43 und 44 FamGKG. Die Wertberechnung in nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten wird unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und Einkommensv...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / III. Die Berechnung der Anwaltsgebühren in selbstständigen Familiensachen

Rz. 64 Selbstständige Familiensachen sind diejenigen, die nicht Folgesachen im Scheidungsverbund sind (§ 137 FamFG). Da über die Ehesache und die anhängigen Folgesachen im Verbund nach § 137 Abs. 1 FamFG zusammen verhandelt und entschieden wird, können selbstständige Familiensachen nur vor Anhängigkeit der Ehesache (Scheidung) oder nach Ausspruch der Scheidung durch das Fami...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / e) Die Bewertung von Güterrechtssachen

Rz. 50 Güterrechtssachen sind Verfahren, die Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht betreffen (§ 261 FamFG). Bei den Güterrechtssachen geht es im Wesentlichen um den Zugewinnausgleich. Wenn die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB) leben, muss bei Scheidung der von den Eheleuten während der Ehe erwirtschaftete Zugewinn an Vermögen gemäß § ...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / XIX. Nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten (§ 48 Abs. 2 GKG, § 43 FamGKG)

Rz. 114 Nichtvermögensrechtliche Ansprüche haben eigentlich keinen messbaren Wert. Eine Bewertung dieser Streitigkeiten muss auch nur zum Zweck der Gebührenberechnung und nur teilweise zur Klärung der Zuständigkeitsfrage vorgenommen werden. Nichtvermögensrechtliche Ansprüche sind solche Ansprüche, die sich nicht in Geld ausdrücken oder in einen Geldwert umsetzen lassen, weil ...mehr

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Aufgabenteil / 6. Berechnung des Gegenstandswertes (→ § 3 Rdn 1 ff.)

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / 1. Das Verfahren über den Unterhalt

Rz. 95 Alle Verwandten in gerader Linie sind sich gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet (§ 1601 BGB). Jedes minderjährige unverheiratete Kind hat gegenüber seinen Eltern einen Anspruch auf Unterhalt, soweit es im Sinne von § 1602 Abs. 2 BGB unterhaltsbedürftig ist. Wenn das Kind mit seinen Eltern in einem Haushalt lebt, wird es freilich kaum jemals zu rechtlichen Problemen ...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / aa) Die Bewertung von Kindschaftssachen im selbstständigen Verfahren

Rz. 24 In einer Kindschaftssache im selbstständigen Verfahren, die das elterliche Sorgerecht, das Umgangsrecht, oder die Herausgabe eines Kindes betrifft, beträgt der Verfahrenswert gemäß § 45 FamGKG 4.000 Euro. Dieser Festwert von 4.000 Euro wird für jede einzelne der genannten Kindschaftssachen genommen, solange die Sache nicht in den Scheidungsverbund einbezogen wird. Auc...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / 1. Gebühren bei gerichtlichen Scheidungsfolgenvereinbarungen

Rz. 75 Wird für anhängige Folgesachen ein Scheidungsfolgenvergleich gerichtlich protokolliert, so ist die Berechnung der Anwaltsgebühren ganz einfach: Zusätzlich zu den entstandenen Gebühren für die Durchführung des Verfahrens (Verfahrensgebühr, Terminsgebühr) erhält der RA eine 1,0 Einigungsgebühr (Nrn. 1000, 1003 VV RVG). Beispiel: Die Eheleute Dingskirchen haben die Scheid...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 5. Neuer Auftrag in derselben Angelegenheit

Rz. 138 In § 15 Absatz 5 RVG wird bestimmt, dass ein RA, dem zunächst für Einzeltätigkeiten wie Schriftsatzanfertigung, Terminsvertretung oder Tätigkeit als Verkehrsanwalt Gebühren erwachsen sind, sich diese Gebühren dann anrechnen lassen muss, wenn er später in derselben Angelegenheit erneut mit Einzeltätigkeiten beauftragt wird, oder wenn er später als Bevollmächtigter für...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / II. Die Anwaltsgebühren im gerichtlichen Verfahren

Rz. 58 Wenn der RA in einer Familiensache im gerichtlichen Verfahren vor dem Familiengericht tätig wird erhält er für seine Tätigkeit im Prinzip dieselben Gebühren wie für eine Tätigkeit in jeder anderen Zivilsache. Nachfolgend sollen gleichwohl diese Gebühren in ihrem speziellen Bezug auf die Tätigkeit in Familiensachen erläutert werden. Für den RA entstehen im Verfahren vor...mehr

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / D. Die Vergütung für die Beratungshilfe (§ 44 RVG, Nrn. 2500 ff. VV RVG)

Rz. 39 → Dazu Aufgaben Gruppe 18 Dem RA steht gegenüber dem Rechtsuchenden, den er berät, gemäß Nr. 2500 VV RVG eine Beratungshilfegebühr von 15,00 EUR zu, die er nach dessen wirtschaftlichen Verhältnissen ermäßigen oder erlassen kann. Diese Schutzgebühr von 15,00 EUR erhält der RA ohne zusätzliche Auslagen und Umsatzsteuer, da dies in der Anmerkung zu Nr. 2500 VV RVG ausdrüc...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / F. Zusammenstellung häufig gebrauchter Wertvorschriften

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / bb) Die Bewertung von Kindschaftssachen als Folgesachen im Scheidungsverbund

Rz. 26 Nach § 137 Abs. 3 FamFG können folgende Kindschaftssachen zusammen mit der Scheidung im Scheidungsverbund als Folgesachen anhängig sein: Regelung des Sorgerechts oder des Umgangsrechts, Herausgabe eines gemeinschaftlichen Kindes der Ehegatten und Regelung des Umgangsrechtes mit einem Kind des anderen Ehegatten. Voraussetzung für die Einbeziehung dieser Sachen in den V...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / cc) Die Bewertung von Kindschaftssachen im Verfahren der einstweiligen Anordnung

Rz. 29 Die Kindschaftssachen aus § 151 FamFG können nach den §§ 49 ff. FamFG auch im Wege der einstweiligen Anordnung durch das Familiengericht vorläufig geregelt werden, wenn dafür ein dringendes Bedürfnis besteht. Zuständig ist das Gericht, dass für die Hauptsache im ersten Rechtszug zuständig wäre (§ 50 FamFG). Das Verfahren der einstweiligen Anordnung ist eine selbststän...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 2. Wann liegt eine Mehrheit von Auftraggebern vor?

Rz. 40 Eine Mehrheit von Auftraggebern liegt vor, wenn ein RA für verschiedene natürliche oder juristische Personen innerhalb eines Auftrages gleichzeitig tätig werden soll. Beauftragen mehrere Auftraggeber eine Anwaltssozietät, so ist diese in der Regel als ein RA anzusehen. Es kommt nicht darauf an, ob die Aufträge gleichzeitig oder nacheinander erteilt werden. Zwei Fälle s...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / b) Unterhalt bei Vaterschaftsfeststellungsverfahren (§ 237 FamFG)

Rz. 106 Während ein Abstammungsverfahren auf Feststellung der Vaterschaft anhängig ist, kann das minderjährige Kind den Vater auf Zahlung von Unterhalt in einem selbstständigen Unterhaltsverfahren nach § 237 FamFG in Anspruch nehmen. Der Antrag ist aber nur zulässig, wenn gleichzeitig das Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft anhängig ist. Dies hat den Zweck, nach dem A...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / I. Die Wertvorschriften nach GKG, ZPO und FamGKG

Rz. 4 Das RVG kennt also bis auf wenige hilfsweise anzuwendende Vorschriften keine eigenen Wertberechnungsvorschriften. Für gerichtliche Verfahren verweist § 23 Abs. 1 RVG auf die für die Gerichtsgebühren geltenden Vorschriften. Sie werden nun sehr richtig vermuten, dass diese Vorschriften im GKG enthalten sein werden. Schlagen Sie dieses Gesetz bitte jetzt auf. Sie werden fe...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / 2. Die Bestimmung der Gegenstandswerte in den anderen Familiensachen

Rz. 22 Bei den anderen Familiensachen handelt es sich um alle Familiensachen außer der Ehescheidung. Sie sind in den §§ 111 Nrn. 2 bis 11, 112 und 266 FamFG aufgezählt. Diese Familiensachen werden häufig auch als Folgesachen bezeichnet, obwohl dies nicht ganz korrekt ist, da Folgesachen nur im Scheidungsverbund vorliegen können (§ 137 FamFG). Für einige wichtige dieser Famil...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / 2. Gebühren bei außergerichtlichen Scheidungsfolgenvergleichen

Rz. 80 Bei einem ausdrücklichen Auftrag, die mit einer Ehescheidung zusammenhängenden Folgen ausschließlich außergerichtlich mit der Gegenseite in einem Scheidungsfolgenvergleich zu regeln, kann der RA eine Geschäftsgebühr erhalten. Ein solcher ausdrücklicher Auftrag ist dann sinnvoll, wenn beide Seiten anwaltlich vertreten sind, sodass die Scheidungsfolgenvereinbarung in Fo...mehr

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§ 12 Die Grundlagen des GKG... / E. Wichtige Kostenvorschriften aus GKG, FamGKG und GvKostG

Rz. 7 An dieser Stelle soll eine Auswahl der für Sie bedeutsamsten Gebührenvorschriften des GKG, des FamGKG und des GvKostG aufgezeigt werden.mehr

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FF 01/2022, Rechtsprechungs... / IV. Wertausgleich bei der Scheidung (§§ 9–19 VersAusglG)

1. Interne Teilung Der BGH hat seine Rechtsprechung zu den "belasteten" Anrechten vervollständigt. Zum einen unterfallen sicherungsabgetretene Anrechte dem Versorgungsausgleich.[33] Nach dem BGH können gem. §§ 829, 835 ZPO gepfändete und zur Einziehung überwiesene Versorgungsanrechte ebenfalls durch interne Teilung ausgeglichen werden.[34] Dabei erfolgt die Übertragung des Anr...mehr

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FF 01/2022, Rechtsprechungs... / V. Ausgleichsansprüche nach der Scheidung (§§ 20 ff. VersAusglG)

Der BGH hat eine grundsätzliche Entscheidung im Hinblick auf die Abfindung eines ausländischen Anrechts nach § 23 VersAusglG getroffen. Danach ist eine Abfindung nur dann möglich, wenn das Anrecht dem Grunde und der Höhe nach bereits gesichert ist.[65] Allein die einem Arbeitgeber in bestimmten Härtefällen eröffnete Möglichkeit die Versorgungszusage zu widerrufen und/oder zu...mehr

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FF 07+08/2022, Die Brüssel ... / 2. Privatscheidungen

Eine echte und für die Praxis bedeutsame Weiterentwicklung gegenüber der Brüssel IIa-VO enthält Kapitel IV Abschnitt 4 der Brüssel IIb-VO "Öffentliche Urkunden und Vereinbarungen". Mit diesen Vorschriften trägt der europäische Gesetzgeber dem Umstand Rechnung, dass inzwischen in einer zunehmenden Zahl von Mitgliedstaaten rechtsgeschäftliche Scheidungen ohne konstituierenden ...mehr

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FF 01/2022, Rechtsprechungs... / 4. Fehlende Ausgleichsreife (§ 19 VersAusglG)

Die Abfindung eines ausländischen Anrechts nach § 23 VersAusglG setzt voraus, dass es sich um ein dem Grund und der Höhe nach gesichertes Anrecht handelt.[60] Eine ausländische betriebliche Pensionszusage ist nicht bereits deshalb als nichtausgleichsreif im Sinne von § 19 Abs. 2 Nr. 4 VersAusglG anzusehen, weil dem Arbeitgeber in bestimmten Härtefällen die Möglichkeit eröffn...mehr

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / 4. Raum für taktische Erwägungen

Außerdem bleibt zu beachten, dass die These vom Abzug der latenten Steuern den Ehegatten bzw. ihren Anwälten ein weites Feld für taktisches Vorgehen eröffnet. Aus dem Blickwinkel des Ausgleichsberechtigten wäre in Bezug auf die Spekulationssteuer etwa zu empfehlen, die Scheidung erst dann einzureichen, wenn die Spekulationsfrist abgelaufen ist.[50] Mit Blick auf die Ertragst...mehr

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FF 01/2022, Rechtsprechungs... / 2. Externe Teilung (§§ 14–17 VersAusglG)

Das BVerfG hat die Frage der Verfassungswidrigkeit des § 17 VersAusglG abschließend entschieden. Nach der Entscheidung vom 26.5.2020[46] ist die externe Teilung von Versorgungsanrechten gem. § 17 VersAusglG zwar nicht verfassungswidrig. Ein möglicherweise eintretender Transferverlust kann allerdings zu einer verfassungswidrigen Anwendung führen. Es sei im Rahmen der externen...mehr

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / b) Lösung über Berücksichtigung der wirtschaftlichen Steuerlast als Verbindlichkeit

Im Schrifttum wurde als mögliche Lösung vorgeschlagen, die Steuerlast hier in allen Fallvarianten als Abzugsposten zu berücksichtigen, also unabhängig davon, ob bzw. wann die Steuerverbindlichkeit im Rechtssinne entsteht. Danach könnte auch derjenige, der die Veräußerung kurz vor dem Stichtag vornimmt, die Steuer abziehen bzw. als Verbindlichkeit im Sinne der §§ 1374, 1375 B...mehr

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FF 01/2022, Familienrecht im Koalitionsvertrag der Ampel

Auszug aus dem Koalitionsvertrag 2021–2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP) … Wir werden das Familienrecht modernisieren. Hierzu werden wir das "kleine Sorgerecht" für soziale Eltern ausweiten und zu einem eigenen Rechtsinstitut weiterentwickeln, das im Einvernehmen mit den rechtlichen Eltern auf...mehr

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FF 01/2022, Rechtsprechungs... / 1. Interne Teilung

Der BGH hat seine Rechtsprechung zu den "belasteten" Anrechten vervollständigt. Zum einen unterfallen sicherungsabgetretene Anrechte dem Versorgungsausgleich.[33] Nach dem BGH können gem. §§ 829, 835 ZPO gepfändete und zur Einziehung überwiesene Versorgungsanrechte ebenfalls durch interne Teilung ausgeglichen werden.[34] Dabei erfolgt die Übertragung des Anrechts mit den sich...mehr

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FF 01/2022, Ausschluss des ... / Aus den Gründen

Die Entscheidung ist rechtskräftig. Gründe: 1. Scheidung Die Ehegatten haben am 22.10.1979 vor dem Standesbeamten des Standesamts …/Russland unter Heiratsregister Nr. … die Ehe miteinander geschlossen. Der Scheidungsantrag wurde dem Antragsgegner am 19.12.2020 zugestellt. Die Ehegatten leben seit Februar 2019 getrennt. Die Antragstellerin trägt vor, die Ehe sei gescheitert. Sie be...mehr

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FF 01/2022, Rechtsprechungs... / I. Auszugleichende Anrechte (§§ 1, 2 VersAusglG)

Mit Wirkung zum 1.7.2014 wurde durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz vom 23.6.2014 die Anerkennung von Kindererziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, verbessert (sogenannte "Mütterrente"). Bei der Umsetzung der Leistungsverbesserungen wurde nur für Anwartschaftsfälle, in denen am 1.7.2014 noch keine Rente gezahlt wurde, eine Verlängerung der anrechenbare...mehr

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FF 07+08/2022, Die sekundär... / b) Grundsätzlicher Maßstab des § 1578b BGB

Soweit der Betreuungsunterhaltsanteil grundsätzlich einer Herabsetzung zugänglich ist und der Aufstockungsunterhaltsanteil nach § 1573 Abs. 2 BGB gem. § 1578b BGB sowohl befristet als auch herabgesetzt werden kann, ist bei der Billigkeitsabwägung vorrangig zu berücksichtigen, inwieweit durch die Ehe Nachteile im Hinblick auf die Möglichkeit eingetreten sind, für den eigenen ...mehr

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / IV. Analyse der Konsequenzen der BGH-Rechtsprechung

Ob der BGH mit dem Abzug der latenten Steuern den richtigen Weg eingeschlagen hat, ist umstritten.[34] Zur näheren Analyse des Problems soll zunächst überlegt werden, was es genau bedeutet, wenn man auf den hypothetischen Veräußerungsfall abstellt. 1. Erstreckung auch auf das Anfangsvermögen Der erste Punkt wäre, dass man den Abzug der latenten Steuern beim Zugewinnausgleich n...mehr

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / VII. Ergebnis: Verzicht auf den Abzug einer tatsächlich nicht anfallenden Ertragsteuer

Die vorzugswürdige Lösung wäre somit, einen Abzug der Ertragsteuer (sowie der Spekulationssteuer) nur dann zuzulassen, wenn diese unvermeidbar ist bzw. tatsächlich zeitnah anfällt. In diesem Fall ist der Betrag, den der Ausgleichspflichtige aus dem Wert des Vermögensgegenstandes realisieren kann, auch nur der eingenommene Kaufpreis abzüglich der Steuer und abzüglich sonstige...mehr

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / I. Einführung

Der Zugewinnausgleich beruht auf dem Gedanken der gleichberechtigten Teilhabe beider Ehegatten an dem während der Ehe gemeinsam Erwirtschafteten.[3] Das Konzept ist primär auf die Alleinverdiener- oder Zuverdienerehe zugeschnitten, in der ein Ehegatte seine berufliche Karriere zugunsten von Haushaltsführung und Kinderbetreuung zurückstellt und damit zugleich dem anderen Eheg...mehr