Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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Österreich / 1. Gemeinsame Obsorge ex lege bei Abschluss einer Vereinbarung über die hauptsächliche Betreuung

Rz. 190 Im Falle einer Scheidung bleibt die Obsorge beider Eltern ex lege aufrecht (§ 179 Abs. 1 ABGB), allerdings nur schwebend. Um sie weiterhin aufrecht zu erhalten, müssen die Eltern binnen angemessener Frist nach der Scheidung vor Gericht eine Vereinbarung darüber schließen, in wessen Haushalt das Kind hauptsächlich betreut wird (§ 179 Abs. 2 ABGB). Einigen die Eltern s...mehr

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Griechenland / III. Verteilung der elterlichen Sorge

Rz. 91 Die elterliche Sorge verheirateter Eltern ist gemeinsam auszuüben. Es handelt sich um Pflicht und Recht beider Eltern (Art. 1510 Abs. 1 ZGB). Das gemeinsame Sorgerecht für das minderjährige Kind bleibt auch nach der Scheidung der Eltern unberührt. Allerdings wird die Ausübung der elterlichen Sorge vom Gericht geregelt (Art. 1513 Abs. 1 ZGB). Angesichts dieser Regelung...mehr

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Ungarn / b) Anerkennungsverfahren

Rz. 135 Es gilt der Grundsatz der ipso iure Anerkennung, [121] mit der Möglichkeit eines (fakultativen) gerichtlichen Anerkennungsverfahrens (siehe dazu Rdn 113). Rz. 136 Besondere Vorschriften sind immerhin für den Fall vorgesehen, wenn die in einer Ehesache erlassene ausländische Entscheidung vor dem Standesamt geltend gemacht wird. Wird eine ausländische Entscheidung im Ver...mehr

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Finnland / IV. Sonstige Ehewirkungen

Rz. 24 Das finnische Recht sieht die Möglichkeiten eines Ehevertrages vor.[14] Die Gestaltungsbreite ist jedoch – verglichen mit dem deutschen Recht – sehr gering. Die Ehegatten können lediglich das dem Ehegattenanteilsrecht unterliegende Vermögen sowie jenes Vermögen, welches sie zukünftig erwerben, ganz oder zum Teil vom Ehegattenanteilsrecht ausnehmen oder ihr freies Verm...mehr

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§ 2 Deutsches International... / a) Allgemeines

Rz. 287 Der Versorgungsausgleich ist ein Rechtsinstitut, das bislang immer noch international äußerst wenig verbreitet ist. Dies macht eine kollisionsrechtliche Behandlung schwierig. Art. 17 Abs. 4 EGBGB enthält ein komplexes Kompromisspaket aus der grundsätzlichen Maßgeblichkeit des Scheidungsstatuts mit einer Ausnahme und einer Gegenausnahme mit Billigkeitsklausel.[363] We...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 3. Außergerichtliches Verfahren

a) Allgemeines Rz. 181 Das Gesetz vom 10.11.2014, Nr. 162 bietet Ehegatten zwei neue außergerichtliche Trennungs- und Scheidungsverfahren: die anwaltsunterstützte Trennungs-/ oder Scheidungsvereinbarung und die Erklärung der Trennung oder Scheidung gegenüber dem Standesbeamten. Sie sollen die Trennungs- und Scheidungsverfahren in Italien vereinfachen und beschleunigen. Nun kö...mehr

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Litauen / I. Gerichtliche Trennung

Rz. 41 Im ZGB ist das Rechtsinstitut des Getrenntlebens vorgesehen (Separation).[26] Es kann ein Antrag auf Trennung durch einen oder beide Ehepartner bei Gericht gestellt werden (Art. 3.73 ZGB). Soweit (gemeinsame) Kinder vorhanden sind, richten sich die richterlichen Anordnungen vorrangig nach deren Wohl. Das Gericht hat beim Trennungsurteil anzuordnen, bei welchem Ehepart...mehr

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Türkei / 3. Anerkennungsverfahren

Rz. 107 Das Anerkennungsverfahren ist im türkIPRG nicht eindeutig geregelt. Jedoch besteht kein Zweifel daran, dass es sich um eine Feststellungsklage (Tesbit Davası) handelt und wie das Vollstreckungsverfahren (Art. 39 Abs. 1 türkIPRG) gemäß den Vorschriften über das "einfache Prozessverfahren"[137] zu erfolgen hat. In die Klageschrift müssen Name und Anschrift des Beklagte...mehr

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Polen / 2. Unterhaltsvereinbarungen

Rz. 120 Die Ehegatten können den Unterhalt durch Vertrag regeln (vgl. Art. 138 FVGB); der Inhalt des Vertrages muss jedoch mit den gesetzlichen Bestimmungen übereinstimmen.[112] Unterhaltsverträge können daher nur die Modalitäten der Leistung regeln, nicht aber die Unterhaltspflicht also solche, da diese kraft Gesetzes entsteht und zwingendes Recht ist. Aus diesem Grund ist ...mehr

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Tschechische Republik / IV. Elterliche Sorge

Rz. 84 Die elterliche Sorge steht beiden Elternteilen gleichermaßen zu, unabhängig davon, ob sie miteinander verheiratet sind (§ 865 BGB). Die gemeinsame elterliche Sorge bleibt durch die Scheidung grds. unberührt. Die Eltern müssen jedoch im Vorfeld einer Scheidung eine Vereinbarung über die Ausübung der elterlichen Sorge treffen (siehe Rdn 55) oder eine gerichtliche Entsch...mehr

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Türkei / Literaturtipps

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Frankreich / b) Schlichtungsgespräch (conciliation)

Rz. 219 Nach Art. 252 CC ist anschließend zwingend ein Schlichtungsversuch durchzuführen (allerdings nur nach der bis voraussichtlich 1.1.2021 geltenden Rechtslage, danach wird es das Schlichtungsverfahren nicht mehr geben), bei dem der Richter versucht, ein Einvernehmen über die Scheidungsvoraussetzungen und die Scheidungsfolgen herbeizuführen. Hierzu werden die Ehegatten n...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 6. Elterliche Sorge

Rz. 300 Soweit das deutsche Gericht auf der Basis der Brüssel IIa-VO auch über die Verteilung der elterlichen Sorge entscheidet, so gilt – mangels eines einheitlichen EU-Aktes auch zum Kindschaftsrecht – weiterhin das bislang geltende Kollisionsrecht (Art. 62 Abs. 1 Brüssel IIa-VO). Soweit das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaa...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 2. Erb- und Pflichtteilsrecht

Rz. 77 Nach luxemburgischem Erbrecht ist der überlebende Ehegatte nicht Pflichterbe seines vorverstorbenen Partners. Die Frage des Pflichtteilsrechts stellt sich somit nicht für geschiedene Ehegatten. Hingegen ist der überlebende Ehegatte gesetzlicher Erbe seines vorverstorbenen Gatten. Er verwirkt dieses Recht aber durch die Scheidung. Dieser Erbschaftsverlust gilt erst, we...mehr

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§ 2 Deutsches International... / I. Rechtsvergleichender Überblick

Rz. 194 Im materiellen Güterrecht herrscht nach wie vor große Vielfalt in Europa.[260] In den westeuropäischen Ländern, die dem frz. code civil folgen, gilt fast ausnahmslos die sog. Errungenschaftsgemeinschaft: Die Eheleute leben in einer Gütergemeinschaft, die auf das während der Ehe erworbene Vermögen beschränkt ist. Ausgenommen davon ist das ererbte und das durch Geschen...mehr

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Griechenland / III. Scheidungsverfahren

1. Streitige Scheidung Rz. 52 Die Ehescheidung unterliegt den speziellen Vorschriften für Ehesachen (Art. 592 ff. und 603 ff. gr. ZPO). Nach Art. 18 Nr. 1 gr. ZPO ist die Zivilkammer des Landgerichts sachlich zuständig. In zweiter Instanz sind die Oberlandesgerichte (Berufungsgerichte), in dritter Instanz für eine Revision der Areopag zuständig. Die örtliche Zuständigkeit wir...mehr

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Großbritannien: England und... / 2. Pension Sharing Orders

Rz. 71 Die Möglichkeit der Pensionsteilung wurde durch den Welfare Reform and Pensions Act 1999 in die ss. 21A, 24A-D des MCA 1973 integriert. Mit den pension sharing orders können die zum Zeitpunkt der Scheidung bestehenden Anwartschaften bei den meisten – vom Gesetz näher definierten – privaten und staatlichen Pensionssystemen unmittelbar geteilt werden. Das Gericht bestim...mehr

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Griechenland / 1. Voraussetzungen

Rz. 43 Im griechischen Recht ist die Trennung von Tisch und Bett (separatio quodam mensam et torum) nicht bekannt. Demzufolge können die Ehegatten ihre Ehe entweder aufrechterhalten oder sich scheiden lassen. Das Getrenntleben der Ehegatten wird in Art. 1391–1395 ZGB geregelt. Diese Vorschriften enthalten jedoch keine gesetzlichen Bestimmungen des Begriffs "Getrenntleben".[7...mehr

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Frankreich / 4. Andere Scheidungsarten

a) Vorverfahren, Anwaltszwang Rz. 218 Bei den anderen Formen der gerichtlichen Scheidung muss zunächst eine Art Vorverfahren durchgeführt werden. Hierzu ist nach Art. 251 CC, 1106 CPC über einen Rechtsanwalt bei Gericht ein einleitender Schriftsatz einzureichen. In diesem werden die Scheidungsgründe und die Art der begehrten Scheidung nicht angegeben. Im Einleitungsschriftsat...mehr

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Kroatien / 1. Allgemeines

Rz. 56 Gemäß Art. 22 Abs. 1 Ziff. 2 i.V.m. Art. 65 RentenG (siehe Rdn 32) hat der geschiedene Ehegatte dann Anspruch auf Familienrente (Hinterbliebenenrente), wenn ihm durch Gerichtsentscheidung ein Unterhaltsanspruch gegenüber dem rentenversicherten ehemaligen Ehegatten zugesprochen wurde. Beim Tod des Ehegatten tritt in diesen Fällen also der Anspruch auf Familienrente an ...mehr

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Frankreich / aa) Allgemeines

Rz. 79 Gemäß Art. 1441 CC wird der gesetzliche Güterstand durch den Tod eines Ehegatten, gerichtliche Verschollenheitserklärung, Scheidung, Trennung von Tisch und Bett, gerichtliche Anordnung der Gütertrennung oder vertragliche Änderung des Güterstandes aufgelöst. Die Auseinandersetzung des Gesamtgutes nach Beendigung des Güterstandes ist in Art. 1467–1491 CC geregelt. Diese...mehr

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Portugal / 2. Ehewohnung

Rz. 89 Die Ehewohnung unterfällt auch während des Scheidungsverfahrens, aber noch vor Eintritt der Rechtskraft der Scheidung, den Bestimmungen über die allgemeinen Ehewirkungen. So kann die im Eigentum eines oder beider Ehegatten stehende Wohnung – unabhängig vom vereinbarten oder zwingenden Güterstand – nur mit Zustimmung beider belastet oder veräußert werden (Art. 1682-A A...mehr

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Polen / VIII. Verfahren

Rz. 127 Über die Scheidung selbst und über die Scheidungsfolgen soll grundsätzlich im Verbund verhandelt und entschieden werden (siehe Rdn 76).mehr

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Allgemeines Literaturverzeichnis

Andrae, Internationales Familienrecht, Praxishandbuch, 4. Aufl. 2019 Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Band 3: §§ 1297–2385, Rom I-VO, Rom II-VO, EGBGB, 4. Aufl. 2020 von Bar/Mankowski, Internationales Privatrecht, Band 1: Allgemeine Lehren, 2. Aufl. 2003 Band 2: Besonderer Teil, 2. Aufl. 2019 Bartl, Die neuen Rechtsinstrumente zum IPR des Unterha...mehr

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Österreich / Literaturtipps

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Slowakische Republik / III. Scheidungsverfahren

1. Zuständigkeit Rz. 44 Sachlich und örtlich zuständiges Gericht ist das Bezirksgericht, in dessen Bezirk die Ehegatten ihren letzten gemeinsamen Wohnsitz hatten, sofern in diesem Bezirk zumindest einer der Ehegatten noch immer wohnt. Anderenfalls ist das zuständige Gericht das Bezirksgericht des Wohnsitzes des Ehegatten, der den Antrag nicht eingereicht hat. Gibt es ein solc...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / I. Trennung

1. Voraussetzungen Rz. 40 Der Trennung der Eheleute kann ein Scheidungsverfahren folgen, dies ist aber nicht zwingend der Fall. Die Trennung der Ehegatten ist meistens der erste Schritt eines Scheidungsverfahrens. Der Gatte, der sich von seinem Partner trennt, kann beim Familienrichter das Recht beantragen, von seinem Ehepartner getrennt zu wohnen, und – falls er kein ausreic...mehr

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Großbritannien: England und... / III. Regelungen zur elterlichen Sorge

Rz. 73 Bei ehelichen Kindern steht die elterliche Sorge für das Kind (parental responsibility) beiden Eltern gemeinsam zu (s. 2 (1) Children Act 1989). Für ein nichteheliches Kind erlangt der Vater das gemeinsame Sorgerecht, wenn er auf einer nach dem 1.12.2003 ausgestellten Geburtsurkunde als Vater eingetragen ist (was jedoch nur mit Zustimmung der Mutter erfolgen kann), di...mehr

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Griechenland / II. Scheidungsgründe

1. Streitige Scheidung Rz. 45 Durch das Gesetz Nr. 1329/1983 wurde die Liberalisierung des griechischen Familienrechts verwirklicht. Als einziger Scheidungsgrund gilt nunmehr die starke Zerrüttung der Eheverhältnisse, und zwar unabhängig vom Verschulden eines der Ehegatten (Zerrüttungsprinzip, Art. 1439 ZGB).[76] Ferner wird im neuen Recht die einverständliche Scheidung offiz...mehr

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Schweiz / VII. Familienwohnung

Rz. 132 Angesichts der sozialen Bedeutung der Familienwohnung (Art. 169 ZGB) sieht das ZGB für den Fall der Scheidung in verschiedenen Bestimmungen Behelfe vor, die es einem Ehegatten – insbesondere mit Blick auf die Kinder – ermöglichen, in der bisherigen Wohnung zu bleiben. Grundlegend ist Art. 121 Abs. 1 ZGB, wonach einem Ehegatten die Rechte und Pflichten aus dem Mietver...mehr

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Frankreich / 5. Vorläufige Maßnahmen, Eilmaßnahmen

Rz. 226 Bei der einvernehmlichen Scheidung bestimmen die Ehegatten selbst auch über die Einleitung von vorläufigen Maßnahmen (siehe Rdn 212). In den anderen Scheidungsfällen kann nach Art. 254 CC der Richter nach Anhörung der Parteien und ggf. mit deren Einverständnis einstweilige Anordnungen erlassen, um bis zum Scheidungsausspruch die Existenz der Ehegatten und der Kinder ...mehr

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Kroatien / 2. Erb- und Pflichtteilsrecht

Rz. 77 Der Ehegatte ist neben den Kindern zu gleichen Teilen Erbe erster Ordnung (Art. 8, 9 ErbG). Im Falle einer gewillkürten Erbfolge, durch die er übergangen wird, ist er dementsprechend pflichtteilsberechtigt.[76] Nach Art. 25 Abs. 1 des kroatischen Erbrechtsgesetzes[77] endet mit der Scheidung der Ehe das gegenseitige Erbrecht. Der Ehegatte hat gem. Art. 25 Abs. 2 des E...mehr

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Portugal / 4. Staatsangehörigkeit

Rz. 91 Keine Auswirkungen hat die Scheidung oder Trennung auf die infolge der Eheschließung durch entsprechende Erklärung erworbene portugiesische Staatsangehörigkeit.mehr

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Belgien / a) Altersrente

Rz. 149 Ein geschiedener Ehegatte kann neben der Altersrente, die ihm ggf. aufgrund seiner persönlichen Erwerbstätigkeit zusteht, eine Altersrente als geschiedener Ehegatte aufgrund der Erwerbstätigkeit seines früheren Ehegatten erhalten. Der geschiedene Ehegatte kann diese Rente beanspruchen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:mehr

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Slowakische Republik / 2. Anwaltszwang

Rz. 45 Die Ehegatten brauchen im Scheidungsverfahren nicht zwingend von einem Rechtsanwalt vertreten zu werden.mehr

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Frankreich / IV. Beendigung

Rz. 246 Die Trennung von Tisch und Bett wird nach Art. 305 Abs. 1 CC durch die freiwillige Wiederaufnahme der Lebensgemeinschaft beendet. Um Drittwirkung zu entfalten, muss dies durch notarielle Urkunde festgestellt, gegenüber dem Standesbeamten erklärt und auf den Heirats- und Geburtsurkunden vermerkt werden. Allerdings bleibt nach Art. 305 Abs. 2 CC vorbehaltlich einer and...mehr

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Deutschland / 4. Altersversorgung und gesetzliche Krankenversicherung

Rz. 100 Eine Witwen- oder Witwerrente (siehe Rdn 47) ist daran geknüpft, dass der überlebende Ehegatte bis zum Tod des Versicherten mit diesem in rechtsgültiger Ehe verheiratet war und kommt daher nach der Scheidung nicht Betracht.[99] Der geschiedene Ehegatte kann aber über den Versorgungsausgleich (weitere) Versorgungsanrechte erlangt haben (siehe Rdn 90 ff.). Rz. 101 Mit r...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / a) Eigentum und Vermögen

Rz. 12 Die gesetzliche Gütergemeinschaft unterscheidet zwischen Eigengütern (biens propres) und gemeinsamen Gütern (biens de la communauté). Eigengut ist jedes Vermögen, gleich ob beweglich oder unbeweglich, welches die Eheleute am Tage ihrer Heirat besitzen oder das ihnen im Laufe ihrer Ehe in Form einer Erbschaft oder Schenkung zugefallen ist. Vermögen, welches während der...mehr

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Schweiz / XII. Aufenthaltsrecht

Rz. 76 Heiratet ein ausländischer Staatsangehöriger einen Schweizer Bürger, hat er Anspruch auf Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung (Art. 42 Abs. 1 AIG). Der ab dem Zeitpunkt der Eheschließung gerechnete, ununterbrochene fünfjährige Aufenthalt in der Schweiz berechtigt sodann zu einer Niederlassungsbewilligung, wenn die Integrationskriterien nach Art. 58a...mehr

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Polen / 4. Zeitlicher Umfang; Erlöschen

Rz. 107 Grundsätzlich besteht die Verpflichtung zur Leistung von Unterhalt ohne zeitliche Einschränkung.[97] Davon besteht jedoch eine Ausnahme: Der einfache Unterhaltsanspruch gegen den Ehegatten, der nicht für alleinschuldig an der Zerrüttung der Ehe befunden wurde, erlischt nach Ablauf von fünf Jahren nach Rechtskraft des Scheidungsurteils (Art. 60 § 3 S. 2 FVGB). Das Ger...mehr

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Türkei / 1. Allgemeines

Rz. 95 Ausländische Gerichtsurteile bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in der Türkei der Anerkennung durch die türkischen Gerichte. Obwohl die Voraussetzungen für diese Verfahren in den Art. 54 und 58 türkIPRG definiert werden, treten in der Praxis eine Fülle von Problemen auf.[117] Spannungen entstehen zumeist im Bereich des Scheidungsrechts. Rz. 96 Nach Sinn und Wortlaut des Art...mehr

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Frankreich / III. Scheidungsfolgen

1. Zeitpunkt des Eintritts der Scheidungsfolgen bei gerichtlicher Scheidung Rz. 172 Nach Art. 260 Nr. 2 CC wird bei der gerichtlichen Scheidung die Ehe mit Rechtskraft des Scheidungsurteils aufgelöst. Im Innenverhältnis zwischen den Ehegatten treten nach Art. 262–1 Abs. 1 CC die Wirkungen der Scheidung bei der gerichtlichen einverständlichen Scheidung, vorbehaltlich einer and...mehr

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Rumänien / b) Die besondere internationale Zuständigkeit der rumänischen Gerichte

Rz. 87 Die rumänischen Gerichte sind ausschließlich international zuständig für Sachen mit Auslandsbezug betreffend die Scheidung, Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit der Ehe sowie für sonstige Rechtsstreitigkeiten zwischen Ehegatten, mit Ausnahme jener betreffend Immobilien aus dem Ausland, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung beide Ehegatten ihren Wohnsitz in Rumänien haben u...mehr

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Frankreich / a) Rückabwicklung von Zuwendungen

Rz. 178 Nach Art. 1096 Abs. 2 CC sind Schenkungen unter Lebenden zwischen Ehegatten, die während der Ehe erfolgt sind, grundsätzlich nicht widerruflich.[93] Nach Art. 265 Abs. 1 CC hat auch eine Scheidung grundsätzlich keine Auswirkungen auf während der Ehe gemachte Zuwendungen und Geschenke. Rz. 179 Allerdings erlöschen nach Art. 265 Abs. 2 CC alle güterrechtlichen Vorteile ...mehr

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Österreich / E. Gleichgeschlechtliche Ehe/Registrierte Lebenspartnerschaft

Rz. 242 Die Geschlechtsverschiedenheit der Partner als Eheelement und Voraussetzung für die Eingehung einer Ehe ist wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz als verfassungswidrig aufgehoben worden, sodass seit 1.1.2019 sowohl zwei verschieden- als auch zwei gleichgeschlechtliche Personen eine Ehe schließen können.[375] Lässt ein Ehegatte nach der Eheschließung eine Ges...mehr

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Frankreich / V. Internationales Scheidungsrecht

1. Internationale Zuständigkeit der Gerichte Rz. 233 In Frankreich als EG-Mitgliedstaat gilt die Verordnung des Rates Nr. 2201/2003 (EUEheVO 2003 oder Brüssel IIa-VO) über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 (siehe hierzu "Allgemeiner T...mehr

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Litauen / IV. Verteilung der elterlichen Sorge

Rz. 70 Den Eltern steht bis zur Volljährigkeit der Kinder die elterliche Sorge zu (Art. 3.155 ZGB). Dabei gelten für den Vater und die Mutter dieselben Rechte und Pflichten. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um ein eheliches oder uneheliches Kind handelt. Die Scheidung der Eltern ändert nichts am gemeinsamen Sorgerecht (Art. 3.156 Abs. 2 ZGB). Rz. 71 Das Kind hat gem. Art...mehr

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Deutschland / I. Trennung

1. Voraussetzungen Rz. 55 Ein förmliches Verfahren für die Trennung von Tisch und Bett kennt das deutsche Recht nicht. Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt (§ 1567 Abs. 1 S. 1 BGB). Die bloß räumliche Trennung begründet für si...mehr

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Portugal / VII. Kollisionsrecht der Scheidungsfolgen, internationale Zuständigkeit

Rz. 95 Eine eigenständige Kollisionsnorm für das auf die Scheidungsfolgen anzuwendende Recht enthält das portugiesische Internationale Privatrecht nicht. Es ist von der allgemeinen Regel nach Art. 55 CC i.V.m. Art. 52 CC auszugehen (siehe Rdn 74). Demnach folgt das Scheidungs- und Trennungsstatut dem Ehewirkungsstatut im Zeitpunkt der Scheidung. Mangels eigenen Scheidungsfol...mehr

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Finnland / IV. Scheidungsverfahren

1. Kein Anwaltszwang Rz. 46 In Finnland besteht generell kein Anwaltszwang. Durch die Reform des Ehescheidungsrechts 1988 und den Wegfall des Schuldprinzips ist das Verfahren derart vereinfacht worden, dass in etwa 90 % der Fälle die Parteien keinen Anwalt oder Rechtsbeistand beauftragen. Vielmehr wird auf vorgefertigte Formulare zurückgegriffen, deren Verwendung jedoch nicht...mehr