Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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Versorgungsausgleich / 7.2.2 Einbeziehung in die Vermögensauseinandersetzung (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 VersAusglG)

Der Versorgungsausgleich ist Teil der Gesamtvermögensauseinandersetzung im Zusammenhang mit einer Scheidung. Auch wenn der Zugewinnausgleich und der Versorgungsausgleich unterschiedliche Gegenstände betreffen, regeln sie insgesamt die Vermögensauseinandersetzung. Eine scharfe Trennung ist, wie insbesondere die Lebensversicherungen zeigen, häufig nicht möglich; mitunter ist e...mehr

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Versorgungsausgleich / 6.5 Besonderheiten bei DDR-Anwartschaften

Der Versorgungsausgleich ist auch bei einer Scheidung von Ehen durchzuführen, die in der früheren DDR geschlossen worden sind (Art. 234 § 6 EGBGB). Durch die interne Teilung der Versorgungsanrechte kann der Versorgungsausgleich auch bezüglich der in den neuen Bundesländern erworbenen Anrechte durchgeführt werden. Das unterschiedliche Rentenniveau und die Ausgleichsdynamik wi...mehr

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Versorgungsausgleich / 5.2.2 Beamtenversorgung

Bei der Berechnung der Versorgung aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis (Beamte, Richter und Soldaten) ist von dem Betrag auszugehen, der sich am Ende der Ehezeit als Versorgung ergäbe, wenn der Berechtigte in diesem Zeitpunkt die Altersgrenze erreicht hätte. Für die Berechnung der Höhe sind die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge (Grundgehalt, Familienzuschlag sowie...mehr

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Versorgungsausgleich / 2.1 Durch Arbeit oder Vermögen erworbene Anrechte

Dem Versorgungsausgleich unterliegen die Anrechte auf eine Versorgung für den Fall des Alters oder der Invalidität.[1] Ausgleichspflichtig sind vor allem Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamtenpensionen und gleichgestellte Versorgungen,[2] Anrechte aus einer betrieblichen Altersversorgung und andere Versorgungsrenten, z. B. aus berufsständischen Versorgungseinri...mehr

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Versorgungsausgleich / 7.2.7 Richterliche Entscheidung und Kontrolle

Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich bedürfen keiner gerichtlichen Genehmigung mehr. Sie unterliegen allerdings einer familiengerichtlichen Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle (§ 8 VersAusglG). Bestehen nach der familiengerichtlichen Prüfung keine Wirksamkeits- und Durchführungshindernisse, greift die vom Gesetzgeber angeordnete Bindung des Familiengerichts an die V...mehr

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Versorgungsausgleich / 6.4 Härtefälle – Herabsetzung und Ausschluss des Versorgungsausgleichs aus Billigkeitsgründen

Bei grober Unbilligkeit kann der Versorgungsausgleich herabgesetzt und sogar ausgeschlossen werden (§ 27 VersAusglG). Dies ist zwar von Amts wegen zu beachten (§ 26 FamFG); das Gericht ist nicht an die Anträge und Vorstellungen der Ehegatten bzw. Lebenspartner gebunden. Es muss jedoch diesbezüglich keine eigenen Nachforschungen anstellen.[1] Grobe Unbilligkeit (§ 27 Satz 1 Ve...mehr

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AGS 10/2020, Kostenrechtsän... / 2. Deckelung der Anrechnung mehrerer Geschäftsgebühren auf eine Verfahrensgebühr (Objektive Klagehäufung; § 15a RVG)

In der Rspr. ist umstritten, wie zu verfahren ist, wenn mehrere, in verschiedenen gebührenrechtlichen Angelegenheiten angefallene Gebühren auf eine und dieselbe Gebühr anzurechnen sind. Die Frage stellt sich insbesondere dann, wenn in verschiedenen Angelegenheiten Geschäftsgebühren nach Nr. 2300 VV entstanden sind und diese Angelegenheiten dann in ein einheitliches gerichtli...mehr

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Versorgungsausgleich / 7.2.3 Ausschlussvereinbarung (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 VersAusglG)

Das Gesetz lässt auch einen vollständigen und teilweisen Ausschluss des Versorgungsausgleichs zu. Allerdings gilt hierfür eine klare Grenze: Ehebedingte Nachteile, die ein Partner im gemeinsamen Interesse hinsichtlich des Erwerbs eigener Anrechte in der Alters- und Invaliditätsvorsorge auf sich nimmt, müssen kompensiert werden.[1] Wichtig Kein Gerechtigkeitsmaßstab ist allerd...mehr

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Versorgungsausgleich / 6.1.1 Interne Teilung

Grundsätzlich ist jedes Anrecht in seinem Versorgungssystem zu teilen (§ 10 Abs. 1 VersAusglG). Die interne Realteilung soll eine gleichwertige Teilhabe der Ehegatten an den in der Ehezeit erworbenen Anrechten sicherstellen (§ 11 Abs. 1 VersAusglG), indem zugunsten des Ausgleichsberechtigten ein eigenständiges und gesichertes Anrecht in Höhe des Ausgleichswerts mit vergleich...mehr

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Versorgungsausgleich / Einführung

Anwartschaften auf eine Absicherung im Alter oder bei Invalidität, insbesondere wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit stellen einen beachtlichen Vermögenswert dar. Bei Ehescheidung soll durch den Versorgungsausgleich eine hälftige Teilhabe beider Partner an den in der Ehezeit erworbenen Anrechten erreicht werden. Gleiches gilt bei Aufh...mehr

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FF 10/2020, Hard-Brexit und... / 3. Ehescheidungsstatut

Da UK sich nicht an der Verstärkten Zusammenarbeit hinsichtlich des anzuwendenden materiellen Rechts in Ehescheidungsverfahren (Rom III-VO[7]) beteiligt, wird sich mit bei einem Austritt hinsichtlich des materiellen Kollisionsrechts und damit für die Frage des Scheidungsstatus weder aus deutscher noch aus britischer Sicht etwas ändern. Wegen der universellen Anwendung der Ro...mehr

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FF 10/2020, Hard-Brexit und... / 1. Internationale Zuständigkeit

Für Fragen der internationalen Zuständigkeit sowie der Anerkennung einer in einem EU 27 MS ausgesprochenen Ehescheidung in UK und umgekehrt wird auf das jeweilige autonome Verfahrensrecht zurückgegriffen werden müssen, soweit dieses durch die Verordnung berufen ist. Nachdem die Kommission zunächst im Januar 2018 eine erste Bekanntmachung herausgegeben hat, ist nunmehr nach de...mehr

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FF 10/2020, Hard-Brexit und... / I. Ehescheidungsverfahren sowie Eheaufhebungsverfahren

In Ehescheidungsverfahren sowie Eheaufhebungsverfahren wird nach einem Hard-Brexit die Brüssel IIa-VO[4] zwischen den EU 27 MS und UK nicht mehr anwendbar sein.[5] 1. Internationale Zuständigkeit Für Fragen der internationalen Zuständigkeit sowie der Anerkennung einer in einem EU 27 MS ausgesprochenen Ehescheidung in UK und umgekehrt wird auf das jeweilige autonome Verfahrensr...mehr

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FF 10/2020, Hard-Brexit und... / 1. Internationale Zuständigkeit

Soweit es um Kindschaftssachen mit internationalem Bezug geht, wird sich die internationale Zuständigkeit eines Gerichts in der UK für ein Kind, das dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht mehr aus Art. 8 ff. Brüssel IIa-VO ergeben. Das Haager Überreinkommen 1996[8] (KSÜ) wird allerdings für die Frage der internationalen Zuständigkeit, der Anerkennung und Vollstreckung...mehr

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Versorgungsausgleich / 5.2.1 Gesetzliche Rentenversicherung

Die vom Träger der Rentenversicherung im Rahmen der Durchführung des Versorgungsausgleichs zu ermittelnde monatliche Rente, die der Berechtigte zu beanspruchen hätte, wenn er am Stichtag die Regelaltersgrenze des 65. bzw. 67. Lebensjahres erreichen würde, ergibt sich aus der Multiplikation der persönlichen Entgeltpunkte (§ 66 Abs. 1 SGB VI) mit dem Rentenartfaktor und dem ak...mehr

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Versorgungsausgleich / 5.2.3 Betriebliche Altersversorgung

Gemeinsam ist der betrieblichen Altersversorgung, dass es sich um die Zusage einer Versorgung aus Anlass des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses oder einer Tätigkeit für ein Unternehmen handelt. Im Übrigen werden unterschiedliche Formen erfasst, nämlich unmittelbare Versorgungszusagen des Arbeitsgebers und der Abschluss einer Lebensversicherung durch den Arbeitgeber zugunst...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2020 ... / 2.8 Versorgungsausgleich zwischen Ehegatten

Rz. 430 Gesetzlicher Versorgungsausgleich Achtung Gesetzlicher Versorgungsausgleich führt nicht zu Sonderausgaben Ein gesetzlicher Versorgungsausgleich ("öffentlich-rechtlicher Versorgungsausgleich") führt nicht zum Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1a Nr. 3 oder Nr. 4 EStG. Wird eine Ehe geschieden, werden die während der Ehe erworbenen Versorgungsanwartschaften durch das Fam...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 451 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 13–18] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 452 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

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Hauptvordruck (ESt1A) 2020 ... / 2 Veranlagungsarten und Steuertarif

Rz. 356 [Familienstand → Zeilen 17 und 28] Die Angaben zum Familienstand, zur Scheidung und zum dauernden Getrenntleben werden für die Entscheidung über die Veranlagungsart und den anzuwendenden Steuertarif benötigt. Rz. 357 Einzelveranlagung Grundsätzlich ist jeder Steuerpflichtige durch eine Einzelveranlagung zur Einkommensteuer zu veranlagen (§ 25 EStG). Für die Berechnung de...mehr

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Einleitung zum Hauptvordruc... / 3.1 Einkommensteuererklärungspflicht

Rz. 328 Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zus...mehr

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FF 09/2020, Bedeutsame Ents... / d) Nacheheliche Entwicklungen bei der Bedarfsbemessung

Nacheheliche Entwicklungen, die keinen Anknüpfungspunkt in der Ehe finden, sind ohne Auswirkung auf den Unterhaltsbedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Dies gilt grundsätzlich insbesondere für die Unterhaltspflicht gegenüber einem neuen Ehegatten, die erst nach der Scheidung der ersten Ehe eintreten kann. Anders verhält es sich jedoch ausnahmsweise, wenn die Unterha...mehr

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FF 09/2020, Bedeutsame Ents... / b) Bedarfsbemessung: Karrieresprung

Die für den Trennungsunterhalt maßgeblichen Lebensverhältnisse sind nach den zu § 1578 Abs. 1 BGB entwickelten Maßstäben zu beurteilen, wobei auf die jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnisse abzustellen ist, an deren Entwicklung die Ehegatten grundsätzlich bis zur Rechtskraft der Scheidung gemeinschaftlich teilhaben, so dass Veränderungen der Einkommensverhältnisse, die nach...mehr

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FF 09/2020, Bedeutsame Ents... / 1. Unterhaltsanspruch nach Versterben des Vaters

Der BGH hatte über einen Unterhaltsanspruch nach § 1615l Abs. 2 S. 2 und 3 BGB für die Zeit nach Versterben des Vaters zu entscheiden. Der Vater lebte von seiner Ehefrau getrennt, die Trennungsunterhaltsansprüche geltend machte. Beerbt wurde der Vater von seinen vier aus der Ehe stammenden Kindern jeweils zu einem Viertel. Die betreuende Mutter ging im Wege der Erbenhaftung ...mehr

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FF 09/2020, Bedeutsame Ents... / aa) Höhe des Altersvorsorgeunterhalts

Die Erkenntnis, dass der Lebensstandard im Alter nur dann zu sichern ist, wenn neben der primären Vorsorge private Leistungen für eine zusätzliche Altersvorsorge erbracht werden, hat dazu geführt, dass dem Unterhaltspflichtigen und gleichermaßen dem Unterhaltsberechtigen zugebilligt werden muss, in angemessenem Umfang zusätzlichen Vorsorgeaufwand zu betreiben, und beiden die...mehr

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FF 09/2020, Bedeutsame Ents... / 5. Vollstreckung von zur Zeit der Minderjährigkeit titulierten Kindesunterhalts nach Eintritt der Volljährigkeit des Kindes

Die Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt beruht auf der Verwandtschaft in gerader Linie nach § 1601 BGB. Deshalb besteht auch Verfahrensgegenstandsidentität zwischen dem Unterhaltsanspruch des minderjährigen und des volljährigen Kindes. Das Hineinwachsen des Kindes in die Volljährigkeit bereitet in der Praxis Probleme. Den Unterhalt für das minderjährige macht der O...mehr

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Mehrere Mieter – Kein Anspr... / 2 Das Problem

Mieten mehrere Mieter gemeinsam eine Wohnung, kann dem Vermieter bei Ausscheiden eines Mieters kein neuer Mieter aufgezwungen werden. Eine Ausnahme besteht nur bei den gesetzlich geregelten Folgen der Ehewohnung im Falle der Ehescheidung. Der Auszug eines von mehreren Vertragspartnern aus der Wohnung lässt das Mietverhältnis nämlich unberührt. Dieser kann das Mietverhältnis ...mehr

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FF 09/2020, Kein Alleinvert... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Der Antragsgegner wendet sich gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt. [2] Die Antragstellerin und der Antragsgegner schlossen im Juli 1999 die Ehe, aus der die mittlerweile volljährige Tochter B. und die weitere Tochter A., geboren 2006, hervorgegangen sind. Die Kinder leben seit der Trennung der Eltern im Haushalt der Antragstellerin. Die Ehe ...mehr

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Finanzmathematik für Contro... / 3.2 Rentenbarwert

(1) Problem und Lösung Problem: Bekannt ist die Renten-Zahlungsreihe, die aus n nachschüssigen Zahlungen der Höhe g besteht. Gesucht ist der heutige Wert (Barwert) K0 der Rente beim Zinssatz i. Lösung: Abb. 16: Barwert einer Zahlungsreihe Gegenwartswert Wenn man die Rentenzahlungen g jeweils einzeln diskontiert (abzinst), so erhält man für K0 (= Gegenwartswert der Zahlungsreihe) ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Besonderheiten bei Ehegatten / Lebenspartnern

Rz. 58 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die nachfolgenden Ausführungen der Rz 58 bis 59 zu > Ehegatten sollten heutzutage uE vollständig ebenfalls für eingetragene > Lebenspartner gelten (siehe für den Bereich der > Einkommensteuer § 2 Abs 8 EStG sowie ergänzend auch > Ehegattenbesteuerung Rz 4/4). Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten zur ESt (> Ehegattenbesteuerung Rz 25 ff) ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Grundsätzliches

Rz. 55 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der Umfang des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen ist nicht einheitlich. Folgende Fallgruppen sind seit dem VZ 2010 zu unterscheiden:mehr

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AGKompakt 07/2020, Verfahre... / II. Nutzungsentschädigung als Familienstreitsache

Nutzungsentschädigung nach der Scheidung ist Familienstreitsache Wird Nutzungsentschädigung für die Zeit nach Rechtskraft der Scheidung verlangt, richtet sich der Anspruch nach § 745 Abs. 2 BGB. Es handelt sich nicht um eine Ehewohnungssache nach § 200 FamFG, sondern um eine Familienstreitsache nach § 266 Abs. 1 FamFG. Nutzungsentschädigung nach der Scheidung ist Familienstre...mehr

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FF 0708/2020, Zur Anwendung... / 2. Dreiteilungsgrundsatz beim Bedarf

Der Grundsatz der gleichen Aufteilung der Einkommen unter den Ehegatten bedeutet bei drei Beteiligten eine Drittelung der Einkommen. Der Zweiteilungsgrundsatz wird zum Dreiteilungsgrundsatz. Fraglich ist, ob der Grundsatz der Dreiteilung seinen Sitz beim Bedarf oder bei der Bedürftigkeit hat. Der BGH[9] hat ihn bereits beim Bedarf berücksichtigt, weil das Einkommen des Verpf...mehr

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FF 0708/2020, Zur Anwendung... / 5. Dreiteilungsmethode und Selbstbehalt

Der BGH hat in neuerer Zeit sowohl Entscheidungen der Untergerichte zum Unterhalt des geschiedenen Ehegatten gebilligt, in denen die Dreiteilungsmethode verwendet wurde,[23] als auch solche, in denen der konkurrierende gleichrangige Unterhalt der nichtehelichen Mutter nach der Scheidung mit demselben Betrag wie vor der Scheidung festgesetzt wurde.[24] Einerseits ist es zu be...mehr

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FF 0708/2020, Zur Anwendung... / 3. Dreiteilung und Unterhaltskürzung

Die Dreiteilungsmethode beim Bedarf setzt sich, wie das BVerfG feststellt, über die Struktur des gesetzlichen Ehegattenunterhaltsrechts hinweg. Diese hat der Gesetzgeber neuerdings durch die Schaffung des § 1578b BGB aufgrund des UÄndG 2007 (BGBl I S. 3189) bestätigt. Danach ist der unzumutbaren Belastung des Verpflichteten durch Beschränkung des grundsätzlich nach den eheli...mehr

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FF 0708/2020, Zur Anwendung... / 4. Dreiteilung bei der Leistungsfähigkeit

Nach § 1581 S. 1 BGB sind bei der Leistung des Unterhalts an den geschiedenen Ehegatten sonstige Verbindlichkeiten des Verpflichteten zu berücksichtigen. Dazu gehören auch nach der Scheidung begründete Unterhaltslasten. Vorrangige Unterhaltsansprüche sind vorweg vom Einkommen des Pflichtigen abzuziehen, etwa der Unterhalt des minderjährigen Kindes nach § 1609 Nr. 1 BGB oder ...mehr

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FF 0708/2020, Abtrennung vo... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die gemäß §§ 58 ff. FamFG statthafte Beschwerde des Antragsgegners, die mit Senatsbeschluss vom 16.3.2020 dem Einzelrichter zur Entscheidung übertragen wurde, ist unbegründet und daher zurückzuweisen. [2] Soweit mit der Beschwerde ausschließlich gerügt wird, die Abtrennung der Folgesache Zugewinnausgleich (abgetrennt wurde zudem die Folgesache Versorgungsausgle...mehr

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FF 0708/2020, Münchener Anwaltshandbuch Familienrecht

Klaus Schnitzler (Hrsg.)5. Aufl., C.H. Beck Verlag, München 2020, geb., 1959 SeitenISBN 978-3-406-73277-5179 EUR Sechs Jahre nach Erscheinen der Vorauflage wird die Neuauflage des bewährten Anwaltshandbuchs vorgelegt. In der fünften Auflage ist das Werk um mehr als 150 Seiten auf den stattlichen Umfang von jetzt knapp 2000 Seiten angewachsen – ein Hinweis darauf, dass das Fam...mehr

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FF 0708/2020, Externe Teilu... / Urt. v. 26.5.2020 – 1 BvL 5/18

Bei verfassungskonformer Anwendung ist die Regelung zur externen Teilung bestimmter Anrechte aus der betrieblichen Altersvorsorge mit den Eigentumsgrundrechten der ausgleichspflichtigen und der ausgleichsberechtigten Person vereinbar. Sie wahrt dann auch die verfassungsrechtlichen Grenzen faktischer Benachteiligung von Frauen. Dafür müssen die Gerichte den Ausgleichswert bei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Ehescheidungskosten

Rz. 3 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Scheidungskosten sind Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (> Prozesskosten) iSd § 33 Abs 2 Satz 4 EStG. Sie sind durch die Einführung des § 33 Abs 2 Satz 4 EStG seit dem VZ 2013 vom Abzug als > Außergewöhnliche Belastungen ausgeschlossen (für VZ vor 2013 > Rz 4 ff). Ein Stpfl erbringt die Aufwendungen für ein Scheidungsverfahren ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ehescheidung

A. Allgemeine Hinweise Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Geschiedene Ehegatten werden steuerlich grundsätzlich als > Alleinstehende behandelt, sofern sie nicht wieder eine neue Ehe eingegangen sind. Vgl > Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, > Geschiedene Ehegatten, > Steuerklassen. Zur Berücksichtigung von Kindern > Kinderfreibeträge Rz 32/3. Zum Abzug der Ehescheidungskos...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Geschiedene Ehegatten werden steuerlich grundsätzlich als > Alleinstehende behandelt, sofern sie nicht wieder eine neue Ehe eingegangen sind. Vgl > Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, > Geschiedene Ehegatten, > Steuerklassen. Zur Berücksichtigung von Kindern > Kinderfreibeträge Rz 32/3. Zum Abzug der Ehescheidungskosten > Rz 3 ff. Rz. 2 St...mehr

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Anhang 2 – ELStAM / 5. Steuerklassenbildung bei Ehegatten

Rz. 13 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Ändert sich der Familienstand eines Arbeitnehmers, z. B. durch Eheschließung, Tod des Ehegatten oder Scheidung, übermitteln die nach Landesrecht für das Meldewesen zuständigen Behörden (Meldebehörden) die melderechtlichen Änderungen des Familienstands automatisch an die Finanzverwaltung. Eheschließung Rz. 14 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Heiraten A...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Veranlagungswahlrecht

Rz. 10 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Als "Veranlagen" wird das Verfahren bezeichnet, mit dem das FA die ESt gegen den Stpfl durch förmlichen > Steuerbescheid festsetzt. Erfüllen die Ehegatten die Voraussetzungen für eine Ehegattenbesteuerung (§ 26 Abs 1 EStG; > Rz 1), so können sie die Zusammenveranlagung oder die Einzelveranlagung wählen (> Rz 3). Sind die Voraussetzungen des ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ehegatten

Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Zum wirksamen Abschluss einer Ehe > Familienstand Rz 3 und > Eheschließung. Zu den > Steuerklassen für Ehegatten. Zu einem Dienstverhältnis unter Ehegatten > Arbeitnehmer Rz 83 ff. Zum Güterstand der Ehegatten > Eheliches Güterrecht. Zur Besteuerung von Ehegatten > Ehegattenbesteuerung. Zur Scheidung der Ehe und den steuerlichen Folgen > Ehescheidu...mehr

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Anhang 2 – ELStAM / I. Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM-Verfahren) ist die Finanzverwaltung für die Bildung und Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale und deren Bereitstellung für den Abruf durch den Arbeitgeber zuständig. Die steuerlichen Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben sich aus den §§ 38 bis 39f EStG. Es...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 6 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Ebenso wie andere Stpfl werden Ehegatten jeweils für ein Kalenderjahr als > Veranlagungszeitraum zur ESt veranlagt (vgl § 2 Abs 7, § 25 Abs 1 EStG). Der bei den Ehegatten anzuwendende Tarif (§ 32a EStG; > Lohnsteuertarif Rz 4–13) richtet sich nach der jeweiligen Veranlagungsform. Bei einer Einzelveranlagung wird die Grundtabelle, bei der Zusa...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Berufliche Veranlassung des Umzugs

Rz. 15 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Grundsätzliches: Durch Verlegung der Wohnung entstehende Umzugskosten können > Werbungskosten sein, wenn der Stpfl nahezu ausschließlich aus beruflicher Veranlassung umzieht und private Gründe eine allenfalls ganz untergeordnete Rolle spielen (ergänzend > Rz 1). Bei der die Gesamtumstände eines jeden Falles würdigenden Abwägung von beruflich...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Einzelfälle von A–Z

Rz. 15 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Abschreibungen Der Ansatz von > Absetzung für Abnutzung kommt zunächst nur für > Arbeitsmittel in Betracht. Anteilige Gebäude-AfA kann angesetzt werden, wenn ein steuerlich anzuerkennendes häusliches > Arbeitszimmer Rz 53 gegeben ist. Altenheim Zur Lebensführung gehört regelmäßig auch die altersbedingte Unterbringung in einem Heim. Nur wenn e...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Umzugskosten als außergewöhnliche Belastungen

Rz. 83 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Umzugskosten sind idR keine AgB, weil Umzüge normalerweise kein außergewöhnliches Ereignis iSv § 33 EStG sind und der Stpfl außerdem einen Gegenwert erhält (BFH vom 13.05.1964 – VI 122/63, HFR 1964, 385). Auf die Art der Wohnungskündigung durch Mieter oder Vermieter (zB Kündigung wegen Eigenbedarfs des Hauseigentümers) kommt es nicht an (BFH...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Steuerlich irrelevante Vertragsänderungen

Rz. 28 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Sonstige Änderungen des Versicherungsvertrags sind grundsätzlich nur dann ohne schädliche Auswirkung (> Rz 27) auf die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn sein Inhalt und wirtschaftlicher Gehalt unverändert bleiben. Das gilt aber nicht für Vertragsanpassungen, die bereits bei Vertragsabschluss vereinbart worden sind. Unschädlich ist deshalb e...mehr