Fachbeiträge & Kommentare zu Schmerzensgeld

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§ 10 Die Kraftfahrzeug-Haft... / X. Verkehrsopferhilfe e.V.

Rz. 27 Um den Schutz der Verkehrsunfallopfer möglichst lückenlos zu gestalten, ist gemäß § 12 Abs. 1 S. 1 PflVG ein "Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen" (Entschädigungsfonds) gebildet worden, der insbesondere dann eintritt, wennmehr

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Bewährung, Bewährungsbeschluss [Rdn 38]

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AGS 1/2016, Auslegung eines... / 1 Sachverhalt

Der Angeklagte und Adhäsionsbeklagte hatten sich in einem vor der Jugendkammer des LG geschlossenen Vergleichs unter anderem verpflichtet, an den Adhäsionskläger ein Schmerzensgeld i.H.v. 10.000,00 EUR nebst Zinsen zu zahlen sowie die "Kosten” des Adhäsionsverfahrens und des Vergleichs zu tragen. Nach Anhörung der Vergleichsparteien hat das LG den Gegenstandswert auf 10.000,...mehr

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Anhang Gesetzestexte und Ve... / C. Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung AKB 2015 – Stand: 19.5.2015

Rz. 3 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Allge...mehr

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AGS 1/2016, Haftung des Anw... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin wurde im Februar 2009 bei einem Verkehrsunfall verletzt. Sie wandte sich zur Geltendmachung ihrer Ansprüche gegenüber dem gegnerischen Kfz-Versicherer – dem M – zunächst an den in N ansässigen Rechtsanwalt Q. Rechtsanwalt Q erreichte für die Klägerin fünf Abschlagszahlungen des M jeweils in Höhe von 1.000,00 EUR. Die Mandatsbearbeitung durch Rechtsanwalt Q erschie...mehr

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Teil I: Opferentschädigung,... / Ansprüche, Zivilrecht, Heilbehandlungskosten [Rdn 116]

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Teil H: Personen- und Beruf... / Familie, Ehegatte, Güterrecht [Rdn 741]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Bewährung, Auflagen [Rdn 9]

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§ 2 Erstattungs-ABC

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Teil E: Register / Bundeszentralregister, Eintragungen, Tilgung, Verwertungsverbot [Rdn 152]

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Zivilprozesskosten für die Geltendmachung von Schmerzensgeld sind keine ­außergewöhnlichen Belastungen

Leitsatz 1. Kosten im Zusammenhang mit einem Zivilprozess sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar, soweit der Prozess die Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen betrifft. 2. Sind die Kosten für einen Zivilprozess nur zum Teil als außergewöhnliche Belastung abziehbar, ist der abziehbare Teil der Kosten mithilfe der Streitwerte der einzelnen Klageanträge zu erm...mehr

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zfs 12/2015, Erhöhung des S... / 2 Aus den Gründen:

" … 1. Das LG ist mit Recht davon ausgegangen, dass die Bekl. als Gesamtschuldner in vollem Umfang zum Ersatz der durch den Verkehrsunfall v. 25.8.2006 bedingten materiellen und immateriellen Schäden verpflichtet sind. Dies ergibt sich aus der als Grund- und Teilurteil anzusehenden Entscheidung des LG v. 30.12.2009 und dem Senatsurt. v. 21.12.2010, in dem die vollumfängliche...mehr

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zfs 12/2015, Erhöhung des Schmerzensgeldes bei grob fahrlässiger Unfallverursachung und verzögerter Regulierung

BGB § 249 § 253 Abs. 2 § 823; StVG § 7 Abs. 1 § 11 S. 2 § 17 § 18 Abs. 1; PflVG a.F. § 3 Leitsatz 1. Bei der Bemessung der Schmerzensgeldhöhe kann auch der unstreitige oder/und erwiesene Sachverhalt nicht außer Betracht bleiben, wenn er ein grobes Verschulden des Schädigers belegt. 2. Eine verzögerte Schadensregulierung kann als Bemessungsfaktor Berücksichtigung finden. Vorauss...mehr

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zfs 12/2015, Erhöhung des S... / Sachverhalt

Der Kl. begehrt Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines Straßenverkehrsunfalls im Begegnungsverkehr. Der Kl. befuhr eine Landesstraße mit seinem Pkw. Ihm begegnete der Bekl. zu 1) mit seinem Pkw. Die zum Umfallzeitpunkt regennasse Fahrbahn verengte sich im Bereich der Unfallstelle auf 3,3 Meter. In Fahrtrichtung des Bekl. zu 1) beschreibt die Landesstraße eine Recht...mehr

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zfs 12/2015, Erhöhung des S... / 3 Anmerkung:

1. Der Senat ist mit Recht davon ausgegangen, berechtigt und verpflichtet zu sein, die als "Ermessensentscheidung" des erstinstanzlichen Gerichts anzusehende Schmerzensgeldbemessung zu überprüfen und ggf. abzuändern. Die grundsätzliche Unüberprüfbarkeit von Ermessensentscheidungen der Tatgerichte durch das Revisionsgericht (vgl. BGH MDR 1982, 653; BGH NJW 1998, 2741, 2742), ...mehr

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zfs 12/2015, Erhöhung des S... / Leitsatz

1. Bei der Bemessung der Schmerzensgeldhöhe kann auch der unstreitige oder/und erwiesene Sachverhalt nicht außer Betracht bleiben, wenn er ein grobes Verschulden des Schädigers belegt. 2. Eine verzögerte Schadensregulierung kann als Bemessungsfaktor Berücksichtigung finden. Voraussetzung hierfür ist es, dass sich der leistungsfähige Schuldner einem erkennbar begründeten Anspr...mehr

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zfs 12/2015, Skiunfall aufg... / 2 Aus den Gründen:

"Der beim Bekl. angestellte Skilehrer K, den sich der Bekl. zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient hat, § 278 BGB, hat den Skiunfall schuldhaft verursacht, weil er die erste Skistunde auf einem nicht geeigneten Hang durchführte. Nach übereinstimmendem Vortrag beherrschte die Kl. das Skifahren nicht und hatte ihre erste Übungsstunde beim Bekl. gebucht. Gem. Ziff. III “S...mehr

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zfs 12/2015, Skiunfall aufg... / Sachverhalt

Die Kl. beabsichtigte mit ihrer Familie das Skifahren zu erlernen. Sie begab sich in die Skischule des Bekl. und buchte für ihre Familie eine Unterrichtsstunde. Der bei dem Bekl. angestellte Skilehrer K führte die Kl. und ihre Familie auf die an diesem Tage vielbefahrene blaue Piste, die die Familie bis kurz vor der Talstation hinab fuhr und stehen blieb. Der Skilehrer wies ...mehr

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AGkompakt 12/2015, Mehrere ... / II. Beispiele

Beispiel 1 Gesamtschuldner Der Anwalt wird von zwei Gesamtschuldnern mit der Abwehr einer Forderung i.H.v. 10.000,00 EUR beauftragt. Es liegt derselbe Gegenstand zugrunde. Der Anwalt erhält eine um 0,3 erhöhte Geschäftsgebühr aus 10.000,00 EUR.mehr

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zfs 11/2015, Bemessung des Schmerzensgeldes bei schwerwiegenden Unfallverletzungen mit alsbaldiger Todesfolge

BGB § 253; StVG § 7 § 17; StVO § 1 § 8 Abs. 1 S. 2 Nr. 2; VVG § 115 Leitsatz Erleidet ein 47 Jahre alter Geschädigter bei einem Verkehrsunfall schwere Hirnverletzungen, die ein apallisches Syndrom zur Folge haben, das sechs Monate später den Tod des Verletzten nach sich zieht, ist unter Berücksichtigung einer Mitverantwortung des Geschädigten ein Schmerzensgeld von 45.000 EUR ...mehr

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zfs 11/2015, Bemessung des ... / 2 Aus den Gründen:

" … III. Schmerzensgeldhöhe: 1. Zutreffend weisen die Bekl. darauf hin, dass sich der Tatrichter bei der Bemessung des Schmerzensgeldes um eine dem Schadensfall gerecht werdende Entschädigung bemühen muss. Dazu hat er alle hierfür maßgeblichen Umstände zu erforschen, wobei er nicht gegen Erfahrungssätze verstoßen und nur bei besonderer Begründung die in der Rspr. in vergleic...mehr

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zfs 11/2015, Bemessung des ... / Leitsatz

Erleidet ein 47 Jahre alter Geschädigter bei einem Verkehrsunfall schwere Hirnverletzungen, die ein apallisches Syndrom zur Folge haben, das sechs Monate später den Tod des Verletzten nach sich zieht, ist unter Berücksichtigung einer Mitverantwortung des Geschädigten ein Schmerzensgeld von 45.000 EUR angemessen. (Leitsatz der Schriftleitung) OLG Naumburg, Urt. v. 26.3.2015 – 2...mehr

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zfs 11/2015, Bemessung des ... / 3 Anmerkung:

1. Die Bemessung des Schmerzensgeldes bei alsbaldigem unfallbedingten Tod mit dem häufig damit verbundenen Verlust der Wahrnehmungsfähigkeit des Verletzten wird durch zwei neuere Umstände geprägt. Zum einen ist das Schmerzensgeld nach Aufhebung des § 847 Abs. 1 S. 2 BGB a.F. vererblich ausgestaltet worden. Bis zur Aufhebung dieser Bestimmung ging der Schmerzensgeldanspruch a...mehr

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zfs 11/2015, Bemessung des ... / Sachverhalt

Die Kl. zu 1) ist die Ehefrau des Geschädigten, der Kl. zu 2) dessen Sohn. Die Kl. sind je zur Hälfte die Erben des Geschädigten, der am 16.8.2010 in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde. Er befuhr an diesem Tag mit seinem Pkw die bevorrechtigte Bundesstraße. Als sich der Erblasser der Kreuzung mit einer untergeordneten Straße näherte, fuhr der Bekl. zu 1) mit dem von ihm g...mehr

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zfs 11/2015, Verneinter Ans... / Sachverhalt

Der Kl. beabsichtigte, mit seinem Fahrzeug von der von ihm befahrenen Linksabbiegerspur nach links in eine Zufahrt einige Meter vor einer Straßenkreuzung abzubiegen. Aus zwischen den Parteien streitigen Gründen fuhr der Bekl. mit seinem Fahrzeug auf das Fahrzeug des Kl. auf. Der Kl. hat behauptet, unter rechtzeitigem Setzen des linken Fahrtrichtungsanzeigers sich mit seinem F...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / 3. Immaterieller Schadenersatz

Rz. 949 Ist Schmerzensgeld geschuldet, kann dieses zwar grundsätzlich beansprucht werden, ist aber der Höhe nach so zu bemessen, dass der schädigende Ehegatte dieses ohne unverhältnismäßige Minderung der der Familie zur Verfügung stehenden Mittel aufbringen kann.[830]mehr

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§ 4 Güterstände / c) Einzelne Vermögenspositionen und ihre Bewertung (ABC der Vermögenspositionen)

Rz. 67 Die einzelnen Vermögenspositionen des jeweiligen Ehegatten sind zu den Stichtagen für das Anfangs- und Endvermögen zu ermitteln und mit ihrem wirtschaftlichen Wert in die Ausgleichsbilanz einzustellen. Rz. 68 Die nachfolgende alphabetische Aufstellung einzelner Vermögenspositionen setzt sich mit ihrer Behandlung im Rahmen des Zugewinnausgleichs, aber auch mit deren Bew...mehr

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§ 9 Gegenstandswerte, Vergü... / VII. Schadensersatzansprüche und sonstige Ansprüche unter Ehegatten (§ 3 J. und K.)

Rz. 159 Beispiel Der Ehemann hat gegenüber der Ehefrau eine gefährliche Körperverletzung begangen. Sie nimmt ihn auf Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe einer bezifferten Forderung in Höhe von 25.000 EUR und Feststellung in Anspruch, dass der Ehemann verpflichtet ist auch weitere, aus der Körperverletzung entstehende, Schäden zu ersetzen. Die Verfahrensbevollmächtigten der Be...mehr

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§ 4 Güterstände / aa) Zusammensetzung des Anfangsvermögens (Art. 8)

Rz. 1564 Anfangsvermögen ist das Vermögen jedes Ehegatten am Tag des Eintritts des Güterstands. Verbindlichkeiten werden im Anfangsvermögen berücksichtigt, auch wenn sie das Aktivvermögen übersteigen (Art. 8 Abs. 1). Maßgebend ist also der Bestand des Vermögens entweder bei der Heirat oder durch späteren Vertrag bei entsprechender Rechtswahl. Art. 8 Abs. 2 rechnet dem Anfang...mehr

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§ 4 Güterstände / a) Grundstruktur des Güterstands (Art. 2)

Rz. 1556 Entscheiden sich Eheleute (oder eingetragene Lebenspartner) für den deutsch-französischen Wahlgüterstand, bleiben ihre Vermögen – wie bei der Zugewinngemeinschaft nach deutschem Recht – während der Ehe getrennt (Art. 2 S. 1). Jeder Ehegatte verwaltet und nutzt sein Vermögen allein (Art. 4 S. 1). Er verfügt auch allein über sein Vermögen, wobei Art. 5 und Art. 6 dies...mehr

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§ 8 Familienvermögensrecht ... / 3. Ausgleichszahlungen/Schadensersatzansprüche

Rz. 9 In einigen Ländern existiert neben oder an Stelle eines Unterhaltsanspruches auch ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.[32] Im türkischen Recht gibt es neben dem Anspruch auf Unterhalt einen Anspruch auf Schadensersatz von dem Ehepartner, der an der Scheidung nicht oder weniger schuld ist.[33] Er soll eine Entschädigung sein für den Verlust des Ehegatten, des Erbans...mehr

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§ 4 Güterstände / c) Erhöhung des Anfangsvermögens durch privilegierten Erwerb (§ 1374 Abs. 2 BGB)

Rz. 509 Gemäß § 1374 Abs. 2 BGB wird Vermögen, das ein Ehegatte nach Eintritt des Güterstandes von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht, durch Schenkung oder Ausstattung erwirbt, seinem Anfangsvermögen hinzugerechnet. Der Sinn dieser Regelung besteht darin, solche Vermögensbestandteile einer Ausgleichspflicht zu entziehen, die in keinem Zusammenhang mit ...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / a) Grundlagen

Rz. 16 Nach dem bisherigen bis zum Inkrafttreten des FamFG geltenden Rechts ging man davon aus, dass auch solche Verfahren Familiensachen seien, die zwar nicht vom Wortlaut der Zuständigkeitskataloge erfasst wurden, aber mit einer aufgeführten Familiensache sachlich eng zusammenhingen.[25] Grundsätzlich seien auch alle diejenigen Ansprüche zu erfassen, deren Zuweisung in den...mehr

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§ 4 Güterstände / b) Positives und negatives Endvermögen (§ 1375 Abs. 1 BGB)

Rz. 550 Endvermögen ist gemäß § 1375 Abs. 1 S. 1 BGB das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten bei der Beendigung des Güterstands gehört. Dazu zählen alle rechtlich geschützten Positionen von wirtschaftlichem Wert, mithin neben den den Ehegatten gehörenden Sachen alle ihnen zustehenden, objektiv bewertbaren Rechte, die am Stichtag bereits entstanden ...mehr

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§ 4 Güterstände / a) Güterrechtlicher Vermögensbegriff

Rz. 52 Beim güterrechtlichen Vermögensbegriff geht der Gesetzgeber in den §§ 1374 ff. BGB jeweils vom Bruttovermögen und nicht vom Nettovermögen eines Ehegatten als Summe aller ihm zustehenden, rechtlich geschützten Positionen von wirtschaftlichem Wert, mithin aller ihm gehörenden Sachen und objektiv bewertbaren Rechte aus.[19] Dies ergibt sich aus dem Wortlaut der §§ 1374 A...mehr

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FF 10/2015, Schmerzensgelda... / 1 Gründe:

[1] I. Der Kläger ist der Vater des am … 2006 geborenen Kindes X. Sorgeberechtigt für das Kind war zunächst vorläufig und dann seit dem 4.11.2009 die Mutter des Kindes, Frau X2. [2] Mit Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 7.12.2010 wurde dem Kläger ein Umgangsrecht mit X alle 14 Tage mittwochs von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr eingeräumt. Zugleich wurde beschlossen, dass die ...mehr

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FF 10/2015, Schmerzensgelda... / 2 Anmerkung

Problematik der Entscheidung Der Beschluss des OLG Köln vom 16.10.2014 ist am Ende wohl zum im konkreten Fall zutreffenden Ergebnis gekommen, zeigt aber zugleich auch, wie gering der Schutz des Umgangsberechtigten ist, wenn der mit der elterlichen Sorge ausgestattete Elternteil sich – ungeachtet der Kindesrechte – querstellt und sich den im konkreten Fall einem Umgangspfleger...mehr

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zfs 10/2015, Europäische Verkehrsrechtstage

Nachdem sie viele Jahre in Luxemburg beheimatet waren, haben die Europäischen Verkehrsrechtstage dieses Jahr eine Ortsveränderung erfahren. Die 16. Ausgabe der internationalen Tagung ist in Richtung Osten Europas gewandert und wird in Budapest stattfinden. Eines der zentralen Themen der diesjährigen Tagung ist der wichtigen Frage gewidmet, ob wir eine Aktualisierung der kodif...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Technisches Hilfswerk

Stand: EL 107 – ET: 09/2015 > Katastrophenschutz. Helfer des THW sind nicht dessen ArbN; ihnen wird während ihres Einsatzes für das THW der Arbeitslohn vom ArbG weitergezahlt; der ArbG hat Anspruch auf Ersatz (vgl § 3 THW-Gesetz). > Auslagenersatz, > Verdienstausfall. Für eine Entschädigung nach § 18 EinsatzWVG idF vom 04.09.2012 (BGBl 2012 I, 2070) gibt es keine besondere St...mehr

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zfs 9/2015, Anforderungen a... / Sachverhalt

Die Kl. macht gegen die Bekl. Anspruch auf den Ersatz von Behandlungskosten, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Schmerzensgeld und die Feststellung der Ersatzpflicht der Bekl. für künftige Schäden nach einem Verkehrsunfall v. 17.1.2015 geltend. Sie saß am Unfalltag als angeschnallte Beifahrerin in dem von ihrem Ehemann gesteuerten Pkw. Als ihr Ehemann an einer Rotli...mehr

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zfs 9/2015, Adhäsionsverfah... / III. Wirkungen der Adhäsionsentscheidung

Wird in einem Zivilurteil über einen unbezifferten Antrag auf Zuerkennung eines angemessenen Schmerzensgelds befunden, ist das in der Regel abschließend.[44] Der zugesprochene Betrag stellt die angemessene Entschädigung dar.[45] Es können daher mit einer weiteren Klage keine Nachforderungen etwa mit der Begründung erhoben werden, dass die bereits der ersten Klage zugrunde li...mehr

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Zerb 09/2015, Keine Privile... / Sachverhalt

Der Betroffene stand seit 1997 wegen einer neurologischen Behinderung und einer psychiatrischen Erkrankung bei gleichzeitig vorliegender Querschnittslähmung unter Betreuung. Er lebte seit dem 15.10.2006 im Seniorenheim L., nachdem er auch vorher schon in Pflegeheimen untergebracht war. Neben der Beschwerdeführerin zu 1., der Schwester des Betroffenen, als Betreuerin wurde de...mehr

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zfs 9/2015, Adhäsionsverfah... / D. Gebührenrechtliche Aspekte

Nicht außer Betracht zu lassen sind selbstverständlich die gebührenrechtlichen Aspekte der Durchführung des Adhäsionsverfahrens, wobei dieser Komplex hier nur sehr kurz angesprochen werden kann und die Ausführungen keinesfalls Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Wurde der Anwalt dem Angeschuldigten als Pflichtverteidiger beigeordnet, so ist zunächst darauf hinzuweisen, dass...mehr

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zfs 9/2015, Adhäsionsverfah... / I. Antragstellung

Gegenstand des Adhäsionsverfahrens sind Ansprüche, die aus Vermögenswerten abgeleitet werden oder auf vermögenswerte Leistungen gerichtet sind, v.a. Schmerzensgeld-[15] und Schadensersatzansprüche.[16] Es ist nicht erforderlich, dass der Anwalt den Geschädigten bereits als Nebenkläger in dem Verfahren vertritt. Auch ein isoliertes Adhäsionsverfahren ist anerkannt.mehr

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zfs 9/2015, Auslegung einer... / Sachverhalt

Der Angekl. und Adhäsionsbeklagte M. verpflichtete sich in einem am 27.3.2014 vor der Jugendkammer des LG Berlin geschlossenen Vergleich unter anderem, an den Adhäsionskläger ein Schmerzensgeld i.H.v. 10.000 EUR nebst Zinsen zu zahlen. Der Vergleich enthielt folgende Kostenregelung: "Der Angekl. trägt die Kosten des Adhäsionsverfahrens, … , sowie die Kosten dieses Vergleichs...mehr

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Zerb 09/2015, Keine Privile... / Leitsatz

Einem Rückzahlungsanspruch der aus der Staatskasse geleisteten Betreuervergütung gemäß den §§ 1908 i Abs. 1, 1836 e Abs. 1, 1835 a, 1836, 1836 c BGB steht es nicht entgegen, dass das ererbte Vermögen ausschließlich aus zu Lebzeiten des Betreuten als Schonvermögen geltenden Schmerzensgeldes aus ärztlicher Falschbehandlung besteht. Nach dem Tod des Betroffenen kann die Sühne- ...mehr

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zfs 9/2015, Anforderungen a... / 2 Aus den Gründen:

" … Die statthaft sowie form- und fristgerecht eingelegte und begründete, somit zulässige Berufung hat in der Sache keinen Erfolg." I. Das LG ging im Ergebnis zutreffend davon aus, dass die von der Kl. geklagten Beschwerden jedenfalls ab 16.1.2012 nicht mehr mit der erforderlichen, aber auch ausreichenden Wahrscheinlichkeit gem. § 287 ZPO dem Unfallereignis zuzuordnen sind. D...mehr

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zfs 9/2015, Adhäsionsverfah... / E. Muster

Der (schriftliche) Adhäsionsantrag orientiert sich wesentlich an einer Klage. Das nachfolgende Muster soll als mögliche Formulierungshilfe dienen. Anmerkungen und Erläuterungen sind zur besseren Übersichtlichkeit in die Fußnoten aufgenommen worden. Hinweis Formulierungsbeispiel An das Gericht In der Strafsache gegen A wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr legitimiere ...mehr

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Zerb 09/2015, Keine Privile... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig, in der Sache ist ihr jedoch der Erfolg versagt. Zu Recht hat das Amtsgericht gemäß § 168 Abs. 1 FamFG entschieden, dass wegen der aus der Staatskasse erfolgten Vergütung bzw. Aufwandsentschädigung der ehemaligen Betreuer für die letzten drei Jahre in Höhe von insgesamt 5.258 EUR Rückgriff gegen die Erben zu nehmen ist. Der Rückgriff findet seine ...mehr

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zfs 9/2015, Ausschluss von ... / 3 Anmerkung

Seit dem 1.8.2002 haben Insassen bei einem Schadensereignis auch Schadenersatzansprüche einschließlich des Schmerzensgeldes nach Gefährdungshaftungsgrundsätzen. Wird dem Anwalt von Fahrer/Halter und Insassen ein Mandat zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Unfallgegner erteilt, dann wäre der Anwalt nach dem Grundsatz der mandantengerechten Beratung verpfl...mehr