Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / hh) Anteile an Personen- oder Kapitalgesellschaften

Rz. 89 Im Rahmen der Nachfolgeplanung kann der Anteil an einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft anstelle einer unmittelbaren Übertragung auch mittelbar zugewandt werden. Dies gilt ebenfalls für den Anteil an einer stillen Gesellschaft, insbesondere für die atypisch stille Gesellschaft. Die mittelbare Zuwendung des Gesellschaftsanteils erfolgt offen, wenn d...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / V. Bewertungsstichtag bei Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 6 Befinden sich im Nachlass Verpflichtungen zu Steuernachzahlungen, kann der Erbe diese als Nachlassverbindlichkeiten absetzen, wenn die Steuerschulden bei der Entstehung der Erbschaftsteuer, also bei Eintritt des Erbfalls (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 11 ErbStG), rechtlich bestehen[30] und zu diesem Stichtag eine wirtschaftliche Belastung darstellen.[31] Nach einer – auch ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Literaturtipps

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 9 ErbStG bestimmt konkretisierend – im Vergleich zu § 38 AO spezialgesetzlich – den Zeitpunkt der Steuerentstehung (Besteuerungszeitpunkt). Durch § 9 ErbStG wird im Prinzip die Erbschaft- oder Schenkungsteuerschuld dem Grund und der Höhe nach auf einen ganz bestimmten Zeitpunkt fixiert (erbschaftsteuerrechtliches Stichtagsprinzip (§ 11 i.V.m. § 9 Abs. 1 ErbStG).[1] I...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 5. Verschonungsabschlag und Nachversteuerung

Rz. 407 Ist die Optionsverschonung zu gewähren, beträgt der Verschonungsabschlag anstatt 85 % 100 %, § 13b Abs. 1 i.V.m. § 13a Abs. 10 Nr. 1 ErbStG. Rz. 408 Unmittelbare Folge hieraus ist, dass auch etwa im Zusammenhang mit dem begünstigten Vermögen bestehende (aber nicht zum begünstigten Vermögen gehörende) Verbindlichkeiten[989] gem. § 10 Abs. 6 S. 4 ErbStG nicht mehr abzie...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 3. Erbfallverbindlichkeiten, Abs. 5 Nr. 2

Rz. 47 In § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG werden sämtliche Belastungen des Erben erfasst, die aufgrund des Erbfalls mit dem Erwerb verbunden sind und damit nach § 1967 Abs. 2 BGB als Nachlassverbindlichkeiten gelten. Diese Verbindlichkeiten, die mit dem Erbfall verbunden sind, schmälern den Erwerb des Erben, sein Vermögenszuwachs fällt also geringer aus, als wenn diese Erbfallverbi...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 164 Mindestwert

Gesetzestext (1) Der Mindestwert des Wirtschaftsteils setzt sich aus dem Wert für den Grund und Boden sowie dem Wert der übrigen Wirtschaftsgüter zusammen und wird nach den Absätzen 2 bis 4 ermittelt. (2) Der für den Wert des Grund und Bodens im Sinne des § 158 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 zu ermittelnde Pachtpreis pro Hektar (ha) bestimmt sich nach der Nutzung, dem Nutzungsteil und ...mehr

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FF 07+08/2023, Geldzuwendun... / 4. Weitere Hinweise zum Anspruch bei vorehelicher Zuwendung

Der vom Familiengericht ermittelte Anspruch ergänzt den Zugewinnausgleichsanspruch, darf also nicht als Verbindlichkeit und Forderung in die beiderseitigen Vermögensbilanzen eingestellt werden. Das Familiengericht beschäftigt sich nicht mit der in der Literatur teilweise vertretenen "vereinfachten Berechnungsmethode", wonach die voreheliche Zuwendung aus dem Anfangsvermögen d...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VIII. Abs. 8

Rz. 71 Die Erbschaftsteuer, die vom Erwerber zu entrichten ist, kann von diesem nicht in Abzug gebracht werden. Diese Verbindlichkeit entsteht erst nach dem Tod des Erblassers und ist nicht mehr in seiner Person veranlasst, sondern durch den Erwerb. Auch wenn zivilrechtlich die Erbschaftsteuerschuld als Nachlassverbindlichkeit nach h.M. i.S.v. § 1967 Abs. 2 BGB behandelt wird...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / g) Einschränkungen des Anwendungsbereichs der §§ 4–8 BewG

Rz. 32 Soweit aufschiebend oder auflösend bedingte bzw. befristete Rechte oder Verbindlichkeiten zu einer wirtschaftlichen Einheit des Betriebsvermögens gehören, spielen die §§ 4 ff. BewG keine Rolle. Dies gilt auch (bzw. erst recht) nach der Streichung des § 98a BewG durch das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009. Denn nach derzeit gültigem Recht basiert die Bewertung von Betri...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Tatbestand

Rz. 309 Die Voraussetzungen stellen sich nach § 13b Abs. 5 S. 1 ErbStG wie folgt dar: Der Erwerber muss zum begünstigungsfähigen Vermögen gehörende Gegenstände des Verwaltungsvermögens (§ 13b Abs. 4 ErbStG) innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall (Zeitpunkt der Steuerentstehung, § 9 ErbStG)[833] in begünstigungsfähiges Vermögen (also nicht anderes Verwaltungsvermögen[834])...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / aa) Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Rz. 35 Die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts entsteht durch den Zusammenschluss von mindestens zwei Personen, der auf einem Gesellschaftsvertrag beruhen muss und dem Erreichen eines gemeinsamen Zweckes dient. Bislang war der GbR keine eigene Rechtsfähigkeit zugeordnet worden. Es sind jedoch in jüngster Zeit verschiedene Entscheidungen ergangen, die der GbR eine angenähert...mehr

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FF 07+08/2023, Rechtsprechu... / 8 Kosten und Gebühren

BGH, Beschl. v. 19.4.2023 – XII ZB 234/22 Der Geschäftswert bei der notariellen Beurkundung eines Ehevertrages im Sinne des § 1408 BGB , der mit der Aufhebung der Zugewinngemeinschaft und der Vereinbarung von Gütertrennung (§ 1414 BGB) die Wahl des Güterstands regelt und damit eine strukturelle Änderung des Güterstands bewirkt, bemisst sich gemäß § 100 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, S. 2 ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Grundvermögen (Abs. 3)

Rz. 10 Die Regelung des Absatzes 3 erschöpft sich in dem Verweis auf das geltende Bewertungsrecht der §§ 159, 176–198 BewG. Grundbesitz, der dem Betrieb zugehört (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG), ist hiernach ebenfalls nach den Vorschriften für das Grundvermögen zu bewerten. § 99 Abs. 1 BewG stellt klar, dass die Bewertung der Fläche als land- und forstwirtschaftlich genutztes Grund...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / cc) OHG/KG

Rz. 37 Die offene Handelsgesellschaft ist in § 105 Abs. 1 HGB begrifflich definiert. § 105 Abs. 1 HGB typisiert die offene Handelsgesellschaft als eine Gesellschaft, deren Zweck auf dem Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist und in der bei keinem der Gesellschafter die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern beschränkt ist. Die OHG i...mehr

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§ 21 Ansprüche des Bevollmä... / 1. Aufwendungen

Rz. 14 Aufwendungen sind freiwillige Vermögensopfer im Interesse eines anderen, die der Beauftragte zur Ausführung des Auftrags, in dessen Folge oder zur Erreichung des Zwecks der Besorgung erbracht hat.[26] Keine Vermögensopfer nach § 670 BGB sind Arbeitszeit, Arbeitskraft sowie entgangene Verdienstmöglichkeiten des Beauftragten.[27] Freiwillige Vermögensopfer können dem Bea...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / aa) Anteile an Personen- und Kapitalgesellschaften

Rz. 38 Verpflichtungen, die aus einer Stellung als Gesellschafter resultieren und die bei der Zuwendung eines Gesellschaftsanteils auf den Bedachten übergehen (wie z.B. Haftung, Mitarbeit, Verlustrisiko bei Personengesellschaften), beinhalten keine Gegenleistung.[75] Die Grundsätze der gemischten Schenkung (vgl. Rdn 39 ff.) finden daher keine Anwendung, wenn über die Pflicht...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / (1) Kopien und unterschiedliche Versionen

Rz. 187 Eine Patientenverfügung muss schriftlich erstellt und eigenhändig unterschrieben worden sein. Eine Beglaubigung oder Beurkundung[219] ist möglich, m.E. nach aber in den seltensten Fällen angezeigt. Leider verbindet das Vorsorgeregister, in das man die Vorsorgevollmacht bzw. Betreuungsverfügung registrieren lassen kann, die Patientenverfügung ausschließlich mit diesen...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 158 Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens

Gesetzestext (1) Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbst gewonnenen Erzeugnisse. Zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören alle Wirtschaftgüter, die einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zu diesem Zweck auf Dauer zu dienen bestimmt si...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IX. Besonderheiten bei Personengesellschaften

Rz. 351 Bei Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) gilt für die Bestimmung sowohl des begünstigungsfähigen als auch des begünstigten Vermögens eine gesellschafterbezogene Betrachtungsweise.[976] Es gilt also, nicht nur das Gesamthandsvermögen (anteilig), sondern auch das (mitübertragene) Sonderbetriebsvermögen des jeweiligen Gesellschafters (Mitunternehmers) zu betr...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Literaturtipps

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Literaturtipps

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Kapitalisierungsmethode

Rz. 12 Was der Jahreswert ist und wie er ermittelt wird, ergibt sich aus den §§ 15 u. 16 BewG. Maßgebend sind die Nutzungen und Leistungen, die am Bewertungsstichtag noch ausstehen.[11] Rückständige Beträge sind selbstständige Rechte und Verbindlichkeiten. Rz. 13 Die Fälligkeit und der Zinssatz sind verbindlich festgelegt. Aus Vereinfachungsgründen ignoriert das Gesetz, wann ...mehr

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§ 4 Betreuungsverfügung / F. Exkurs: Ergänzungs- bzw. Verhinderungsbetreuer (§ 1817 Abs. 4, 5 BGB)

Rz. 22 Auch wenn ein Betreuer bestellt ist, kann ein weiterer Betreuer zu bestellen sein. Seit dem 1.1.2023 unterscheidet der Gesetzgeber:mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / e) Erwerb aufgrund der Vollziehung einer Auflage oder Erfüllung einer Bedingung, Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d

Rz. 29 Der Erblasser kann nach § 1940 BGB durch Testament den Erben oder einen Vermächtnisnehmer zu einer Leistung verpflichten oder einem anderen i.d.R. (aber § 2194 BGB) ein Recht auf die Leistung zuwenden (Auflage), u.a. einer Stiftung. Beim Auflagenempfänger entsteht die Steuer mit dem Zeitpunkt der Vollziehung der Auflage, d.h. wenn die Vermögensverschiebung stattgefund...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / d) Unentgeltliche Bürgschaftsübernahme

Rz. 68 Liegt die Zuwendung in einer unentgeltlichen Bürgschaftsübernahme, fehlt es bis zur Bürgschaftsinanspruchnahme an einer Vermögensminderung auf Seiten des Zuwendenden (Bürgen). Etwas anderes kann ausnahmsweise dann gelten, wenn entweder der Bürge schon bei Vertragsabschluss auf seinen Rückgriffsanspruch verzichtet oder bereits bei Bürgschaftsübernahme die Inanspruchnah...mehr

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§ 11 Gesetzliche Grundlagen... / V. Gefälligkeit

Rz. 37 Vom Schuldverhältnis abzugrenzen sind bloße Gefälligkeitsverhältnisse. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass sie auf einer sozialen Verständigung beruhen und dass sie uneigennützig, unentgeltlich und ohne rechtliche Verbindlichkeit sind.[29] Entscheidend für die Annahme einer Gefälligkeit ist insoweit, dass das Tätigwerden des Bevollmächtigten im Belieben desselben st...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VII. Abzugsverbot von Stiftungslasten, Abs. 7

Rz. 70 Leistungen, die eine Stiftung gemäß ihrer Satzung gegenüber deren Berechtigten erbringt, sind keine abzugsfähigen Verbindlichkeiten. Die Erbringung der satzungsgemäßen Leistungen ist weder nach § 10 Abs. 7 ErbStG abzugsfähig noch auf der Ebene der Bewertung, wenn es darum geht, den Wert des Vermögens der Stiftung zu ermitteln nach § 9 Abs. 1 und 2 BewG.mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / (2) Erneuerungszusatz und Aktualitätscheck

Rz. 188 Immer wieder wird empfohlen, die Patientenverfügung "alle zwei bis drei Jahre durch eine weitere Unterschrift zu bestätigen oder zu erneuern."[220] Das entspricht einem Fehlverständnis von rechtlich nach außen wirksamen Erklärungen. Sie gelten fort, bis sie aufgehoben werden. Das Nichtstun hat keine rechtliche Wirkung und erlaubt auch nicht die Schlussfolgerung, dass...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 6. Pflichtteil

Rz. 52 Der Pflichtteilsanspruch stellt für den Pflichtteilsberechtigten eine Teilhabe am Nachlass dar, der gesetzlich garantiert ist, sofern nicht Gründe vorhanden sind, die auch den Pflichtteilsanspruch entfallen lassen. Wird ein pflichtteilsberechtigter Erbe vom Erblasser durch eine letztwillige Verfügung von Todes wegen vom Erbe ausgeschlossen, so garantiert ihm das Pflic...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / (4) Durchsetzungverfügungen

Rz. 198 Patientenverfügungen werden manchmal auch von Vorsorgebevollmächtigten oder Betreuern nicht umgesetzt. Rechtsstreitigkeiten werden lange Zeit gescheut. Wer deutlich machen will, dass es ihm wirklich ernst ist mit der alsbaldigen Durchsetzung seiner Patientenverfügung, kann einen Zusatz zur Durchsetzung seiner Patientenverfügung machen. Muster 3.30: Durchsetzungsverfüg...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / 4. Orientierung an Textmustern – Der Klassiker des BMJ und andere Patientenverfügungstexte

Rz. 79 Den "Klassiker" unter den Patientenverfügungsmustern dürfte man in der Broschüre des Bundesministeriums der Justiz[120] bzw. in der "bayerischen" Patientenverfügung[121] finden. Daran orientieren sich nahezu alle anderen Patientenverfügungsmuster. Diese beiden Muster verstehen sich selbst aber nur als "Anregungen und Formulierungshilfen, weil es ein einheitliches Must...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 163 Ermittlung der Wirtschaftswerte

Gesetzestext (1) Bei der Ermittlung der jeweiligen Wirtschaftswerte ist von der nachhaltigen Ertragsfähigkeit land- und forstwirtschaftlicher Betriebe auszugehen. Ertragsfähigkeit ist der bei ordnungsmäßiger Bewirtschaftung gemeinhin und nachhaltig erzielbare Reingewinn. Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, die bei einer Selbstbewirtschaftung den Wirtschaftserfolg b...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Erwerber von Todes wegen

Rz. 5 Erwerber von Todes wegen können sowohl natürliche Personen als auch Personengemeinschaften und juristische Personen sein, die vollrechtsfähig sind. Auch Gesamthandgemeinschaften und auch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts können Erwerber von Todes wegen sein. Bei der GbR, die nunmehr auch grundbuchfähig ist,[6] war lange Zeit zweifelhaft, ob sie auch Erwerber von Tod...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / V. Nießbrauch

Rz. 17 Bei dem Nießbrauch an einem Grundstück kann von dem jährlichen Reinertrag ausgegangen werden, der der Differenz zwischen den marktüblich erzielbaren Erträgen und marktüblich entstehenden Bewirtschaftungskosten entspricht (vgl. §§ 31 f. ImmoWertV 2021). Allerdings spricht viel dafür, den Reinertrag nach den §§ 185 ff. BewG zu berechnen, damit der Bewertung des Grundstü...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (1) Übernahme von Darlehen

Rz. 42 Die Übernahme von Darlehen durch den Bedachten beinhaltet ebenfalls eine entgeltliche Gegenleistung. Bleibt jedoch der Zuwendende aus den Darlehen allein verpflichtet und übernimmt der Bedachte lediglich die auf dem zugewendeten Grundstück liegenden dinglichen Belastungen[82] oder verpflichtet sich der Zuwendende, für die Dauer des Vorbehaltsnießbrauchs die Verbindlic...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Aufschiebende Bedingung

Rz. 10 Die Bewertung des bedingten oder befristeten Erwerbs von Wirtschaftsgütern bzw. Verbindlichkeiten (Lasten) ist in §§ 4–8 BewG geregelt. Ob eine Bedingung oder Befristung überhaupt vorliegt, richtet sich allein nach der zivilrechtlichen Sachverhaltsbeurteilung.[27] Eine aufschiebende Bedingung liegt gem. § 158 Abs. 1 BGB vor, wenn ein Rechtsgeschäft vom Eintritt einer ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Nutzung einer Geldsumme

Rz. 5 Nach § 15 Abs. 1 BewG entspricht der Jahreswert der Nutzung einem fiktiven Zinsertrag. Er wird mit einem Zinssatz von 5,5 % berechnet, wenn kein anderer Wert feststeht. Der Zinssatz wird damit gerechtfertigt, er habe sich als mittlerer Wert bewährt und berücksichtige die üblichen Schwankungen des Zinsniveaus am Kapitalmarkt.[3] Dass er trotz der langjährigen Niedrigzin...mehr

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§ 5 Kontrollbevollmächtigun... / V. Einzelfälle aus der (alten) Rechtsprechung

Rz. 12 Anzuordnen war eine Kontrollbetreuung in einem von dem BGH entschiedenen Fall,[30] in dem die Schwiegertochter der Betroffenen entgegen der Vereinbarung mit der Betroffenen nicht mehr die Zinsen, die vereinbart waren, bezahlt hat. Hinzu kam, dass zwar die Besicherung des Darlehensrückzahlungsanspruchs vereinbart war, aber die Sicherungsabrede geprüft werden musste, da...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Schenkung auf den Todesfall

Rz. 76 Das Schenkungsversprechen von Todes wegen nach § 2301 BGB stellt eine Schenkung auf den Todesfall dar, obgleich es als Erwerb von Todes wegen qualifiziert wird. Maßgeblich ist, dass es sich um eine freigebige Zuwendung handelt.[155] Im Sinne der EuErbVO sind Schenkungen auf den Todesfall wohl unter den Begriff des Erbvertrages zu subsumieren.[156] Nach h.M ist die Sch...mehr

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Die Patientenverfügung / 2.1 Prüfung durch den behandelnden Arzt, § 1828 Abs. 1 BGB

Sinn und Zweck der Vorschrift ist es, den dialogischen Prozess zwischen dem behandelnden Arzt und dem Betreuer und ggf. weiteren Personen herzustellen, soweit es um die Feststellung des Patientenwillens geht. Der Gesetzgeber hat zwar erkannt, dass sich die Pflichten des Arztes bereits aus dessen berufsrechtlichen Pflichten ergeben, hält im Hinblick auf die bestehenden Veruns...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / g) Abfindungen für Verzicht oder Ausschlagung, Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f

Rz. 31 In vielen Fällen erfolgen erbrechtliche Verzichte oder Ausschlagungen sowie die Zurückweisung eines Rechts aus einem Vertrag des Erblassers zugunsten Dritter auf den Todesfall[95] gegen Abfindungen. Gewöhnlich entfällt dann die Erbschaftsteuer für das ausgeschlagene Erbrecht oder auf den Verzicht des Erbrechts rückwirkend. An die Stelle des Erbrechts tritt erbschaftst...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Steuerentstehung mit dem Erbfall

Rz. 12 Die Forderung des Vermächtnisnehmers entsteht – unbeschadet des Rechtes zur Ausschlagung – mit dem Erbfall (§ 2176 BGB). Entsprechend entsteht die Erbschaftsteuer des Vermächtnisnehmers am Todestag des Erblassers. Gleichzeitig entsteht beim Erben die Steuer durch Erbanfall (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Fall 1 ErbStG i.V.m. § 1922 BGB), allerdings mindert der Wert des Vermächtniss...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / aa) Aufschiebende Bedingung

Rz. 19 Die aufschiebende Bedingung (§ 158 BGB, §§ 4, 6 BewG) kann sowohl einen positiven Erwerb wie auch eine Verbindlichkeit betreffen. Dabei kann der Erwerb bedingt oder unbedingt und/oder der Anspruch bzw. die Verpflichtung daraus wegen Ungewissheit des Eintritts und ggf. des Zeitpunkt des Eintritts aufschiebend bedingt sein. Beispiele Erblasser setzt ein Vermächtnis für K...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / 3. Höchstrichterliche Rechtsprechung

Rz. 51 In der höchstrichterlichen Rechtsprechung finden sich verschiedene Entscheidungen, welche sich direkt oder mittelbar mit der Thematik befassen. Rz. 52 Entscheidungen zum Grundsatz der Selbstorganschaft Der BGH hat es in verschiedenen Entscheidungen für zulässig erachtet, dass Geschäftsführungsaufgaben bei Personengesellschaften im umfassenden Sinn durch Bevollmächtigte ...mehr

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AGS 01/2023, Verwertung von... / II. Schonvermögen – angemessenes Hausgrundstück, § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII

Gem. § 166 Abs. 1 S. 1 VwGO i.V.m. § 114 Abs. 1 S. 1 1 Hs. ZPO erhält eine Partei – ungeachtet der weiteren unter III. teilweise erläuterten Voraussetzungen zur Gewährung von PKH wie der zu bejahenden hinreichenden Erfolgsaussicht des zugrundeliegenden Anspruchs, § 114 Abs. 1 S. 1 2 Hs. ZPO – PKH, wenn sie die Kosten der Prozessführung nach ihren persönlichen und wirtschaftl...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / C. Gestaltungshinweise

Rz. 365 Soweit ein Unternehmen – wie im Regelfall – in seinem Betriebsvermögen (ggf. auch im Sonderbetriebsvermögen) Verwaltungsvermögen hat, ist es von entscheidender Bedeutung, dessen Umfang möglichst genau zu kennen. Denn das nach Abzug des unschädlcihen verwaltungsvermögens verbleibenede Verwaltungsvermögen ist nicht begünstigt. Insoweit ist nicht nur die Anwendung des V...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 7. Engere Stundungsvoraussetzungen nach früherem Recht

Rz. 25 Nach dem ErbStG 2009 (und früher) kam eine Stundung nur in Betracht, soweit dies zur Erhaltung eines (gewerblichen) Betriebs oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft notwendig war. Wesentlich war insoweit, dass Betriebsvermögen bzw. land- und forstwirtschaftliches Vermögen (nicht Kapitalgesellschaftsanteile) "zum Erwerb" gehörten. Es war also nicht erforderli...mehr

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Die Patientenverfügung / 3.2 Genehmigung der Nichteinwilligung des Betreuers, § 1829 Abs. 2 BGB

Aus dem Wortlaut der Norm ergibt sich, dass der Betreuer die Genehmigung des Betreuungsgerichts auch dann einholen muss, wenn er die Einwilligung zu einer risikoreichen ärztlichen Maßnahme verweigern bzw. die Einwilligung des Betreuten widerrufen will, obwohl die Maßnahme medizinisch angezeigt ist und die begründete Gefahr besteht, dass der Betreute aufgrund des Unterbleiben...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / (3) Wunsch-Werte-Profil III: Einstellungen

Rz. 168 Die persönlichen Grundeinstellungen eines Menschen können helfen, die Grenzen eines Patientenwillens herauszuarbeiten und auszuloten. Dazu kann ganz entscheidend sein, ob und welcher Religion jemand angehört (vgl. vorstehend) Nicht gläubige Menschen sind i.d.R. nicht durch religiöse Ge- oder Verbote in ihrer persönlichen Selbstbestimmung eingeschränkt. Aber auch sehr ...mehr