Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 2.1.5 Verhältnis zu den §§ 61, 66 SGB I

Rz. 23 Das Verhältnis des § 61 SGB I zu § 309 SGB III war bisher in der Rechtsprechung des BSG zu der Vorgängernorm des § 309 SGB III (§ 132 AFG) offen gelassen worden (BSG, Urteil v. 20.3.1980, 7 RAr 21/79, und BSG, Urteil v. 29.9.1987, 7 RAr 17/86). In der Literatur war das Verhältnis umstritten. Während ein Teil der Autoren (Winkler, in: Gagel, SGB III, § 309 Rz. 6 ff.) §...mehr

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Sauer, SGB II § 58 Einkomme... / 2.5 Laufende Geldleistungen nach dem SGB II

Rz. 10 Die Bescheinigungspflicht entsteht, wenn laufende Geldleistungen nach dem SGB II beantragt oder bezogen werden. Das Gesetz nennt im Gegensatz zu § 313 SGB III die laufenden Geldleistungen nicht. Eine laufende Geldleistung liegt vor, wenn eine Geldleistung über einen gewissen Zeitraum wiederkehrend gezahlt wird, wobei die Abstände zwischen den einzelnen Leistungen nich...mehr

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Sauer, SGB II § 40a Erstatt... / 2.3 Anwendung der §§ 106 bis 114 SGB X (Satz 3)

Rz. 17 Nach Satz 3 gelten die § 106 bis 114 des SGB X entsprechend. Anwendbar ist § 107 Abs. 1 Satz 1 SGB IX auch auf Erstattungsansprüche, die bestehen, wenn die Erbringung des Bürgergeldes allein aufgrund einer nachträglich festgestellten vollständigen Erwerbsminderung rechtswidrig war (LSG Hamburg, Urteil v. 30.7.2021, L 4 AS 42/21). Nach § 108 Abs. 1 SGB X sind Sach- und...mehr

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Sauer, SGB II § 40a Erstatt... / 2.1 Erstattungsanspruch des Trägers der Grundsicherung (Satz 1)

Rz. 4 Nach Satz 1 steht dem Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende unter den Voraussetzungen des § 104 SGB X ein Erstattungsanspruch gegen den anderen Sozialleistungsträger zu, wenn einer leistungsberechtigten Person für denselben Zeitraum, für den der Träger der Grundsicherung Leistungen nach dem SGB II erbracht hat, eine andere Leistung bewilligt wurde. Satz 1 stellt...mehr

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Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Zwei weitere Ausprägungen der allgemeinen Mitwirkungspflichten aus § 60 SGB I sind in § 59 geregelt. Die Vorschrift verweist für die allgemeine Meldepflicht, die der Leistungsberechtigte auf Aufforderung des Trägers der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu erfüllen hat, auf § 309 SGB III. Es handelt sich um eine dynamische Verweisung, d. h. dass die jeweils gültige Fas...mehr

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Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 2.1 Die entsprechende Anwendung der allgemeinen Meldepflicht nach § 309 SGB III

2.1.1 Aufforderung des Trägers der Grundsicherung Rz. 5 Nach § 309 Abs. 1 Satz 1 SGB III hat sich der Arbeitslose während der Zeit, für die er Anspruch auf Arbeitslosengeld erhebt bei der Agentur für Arbeit oder einer sonstigen Dienststelle der Bundesagentur persönlich zu melden oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, wenn die Bundesag...mehr

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Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 2.2 Entsprechende Anwendung der Meldepflicht bei Wechsel der Zuständigkeit nach § 310 SGB III

2.2.1 Wortlaut bei entsprechender Anwendung Rz. 41 Der Wortlaut der Vorschrift des § 310 SGB III könnte bei entsprechender Anwendung wie folgt lauten: "Wird für den Leistungsberechtigten nach der Antragstellung ein anderer Träger der Grundsicherung zuständig, hat er sich bei dem nunmehr zuständigen Träger der Grundsicherung zu melden." 2.2.2 Beginn der Meldepflicht Rz. 42 Die a...mehr

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Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 2.2.6 Unfallversicherungsschutz

Rz. 46 Im Gegensatz zur Meldepflicht nach dem 1. Halbsatz (vgl. unter Rz. 36) ist bei der entsprechenden Anwendung des § 310 SGB III der Hilfebedürftige nicht gesetzlich unfallversichert. § 2 Abs. 1 Nr. 14 SGB VII ist nicht anwendbar (Winkler, in: Gagel, SGB II, § 59 Rz. 32).mehr

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Sauer, SGB II § 59 Meldepflicht

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Rz. 2 Die Vorschrift blieb im Gesetzgebungsverfahren inhaltlich im Wesentlichen unverändert. Der jetzige Wortlaut ergibt sich aus der Ausschussberatung des Deutsc...mehr

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Sauer, SGB II § 43 Aufrechnung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Sie ist zwischenzeitlich durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) zum 6.8.2004 (Art. 1 Nr. 19, Art. 17) geändert worden. Diese Änderung w...mehr

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Sauer, SGB II § 57 Auskunft... / 1 Allgemeines

Rz. 2a Der Auskunftsanspruch gegen den Arbeitgeber soll dem Leistungsträger ermöglichen, die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II zu prüfen und zu ermöglichen (BSG, Urteil v. 12.12.1990, 11 RAr 43/88). Er dient der Beweissicherung (§ 40 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 21 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB X) und der Beschleunigung des Bewilligungsverfahrens (vgl. §...mehr

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Sauer, SGB II § 36a Kostene... / 3 Literatur

Rz. 20 Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Zur Frage der Legitimation gemeinsamer Einrichtungen i. S. v. § 44b SGB II für Ansprüche nach § 36a SGB II, NDV 2013 S. 92. ders., Diskussionspapier des Deutschen Vereins zur Finanzierung von Frauenhäusern – Empfehlungen und Stellungnahmen, NDV 2010 S. 369. ders., Empfehlungen des Deutschen Vereins zu Hilfeleistunge...mehr

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Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 2.1.2 Erhobener Anspruch

Rz. 11 Die entsprechende Anwendung des § 309 SGB III erfasst Leistungsberechtigte, die Anspruch auf Bürgergeld oder Sozialgeld erheben. § 59 setzt aber nicht voraus, dass der Hilfebedürftige tatsächlich keiner Erwerbstätigkeit nachgeht (Thür. LSG, Beschluss v. 20.6.2016, L 9 AS 318/16 B; Blüggel, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 59 Rz. 5). Aber nicht nur bei Geldleistungen,...mehr

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Sauer, SGB II § 40a Erstattungsanspruch

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Achten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch – Ergänzung personalrechtlicher Bestimmungen v. 28.7.2014 (BGBl. I S. 1306) rückwirkend zum 1.1.2009 (Art. 2 Nr. 2) in Kraft. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Erstattungsanspruch des Trägers der Grundsicherung gegenüber anderen Sozialleistung...mehr

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Sauer, SGB II § 36a Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 Nr. 4a des Gesetzes zur Neufassung der Freibetragsregelungen für erwerbsfähige Hilfeempfänger (Freibetragsneuregelungsgesetz) v. 14.8.2005 (BGBl. I S. 2407) zum 1.9.2005 in Kraft. § 36a ist durch das Art. 1 des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 20.7.2006 (BGBl. I S. 1706) zum 1.8.200...mehr

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Sauer, SGB II § 53 Statistik und Übermittlung statistischer Daten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Abs. 1 wurde mit Wirkung zum 6.8.2004 durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) geändert. Diese Gesetzesänderung entfaltete allerdings erst zum Inkrafttreten des SGB II am 1.1.2005 Wirkung. Mit Wirkung zum 1.8.2006 wurden die Überschrift und Abs. 1 bis 3 geändert sowie Abs. 4 bis 7 angefügt durch das Gesetz zur Fortentwicklung d...mehr

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Sauer, SGB II § 57 Auskunftspflicht von Arbeitgebern

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Rz. 2 Während die Vorschrift zuerst dem Wortlaut des § 312 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB III nachgebildet war (vgl. BT-Drs. 15/1516 S. 21 Art. 1 und Begründung S. 66 Ar...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 115b Ambulantes Operieren im Krankenhaus

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) zum 1.1.1993 eingeführt worden. Aufgrund des 2. GKV-Neuordnungsgesetzes (2. GKV-NOG) v. 23.6.1997 (BGBl. I S. 1520) ist Abs. 1 geändert worden. Rz. 1a Durch das GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626) sind Abs. 1 und 3 neu gefasst und Ab...mehr

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Sommer, SGB II § 43a Verteilung von Teilzahlungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist im Rahmen der Neufassung von Kapitel 4 Abschnitt 1 (§§ 36 bis 44) mit Art. 2 Nr. 32 des Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (BGBl. I S. 453) v. 24.3.2011 mit Wirkung zum 1.4.2011 in das SGB II eingefügt worden. 1 Allgemeines Rz. 2 § 43a regelt die Aufteilung von T...mehr

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Sauer, SGB II § 57 Auskunft... / 3 Literatur

Rz. 10 Formann, Die Auskunftsansprüche gegenüber Dritten im SGB II und ihre Durchsetzung durch die Jobcenter, SGb 2013 S. 448.mehr

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Sauer, SGB II § 58 Einkommensbescheinigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Durch das „Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 25.7.2006 (BGBl. I S. 1706) ist die in Abs. 1 enthaltene Bescheinigungspflicht fü...mehr

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Sauer, SGB II § 57 Auskunft... / 2.7 Keine Kostenerstattung

Rz. 7c Der Arbeitgeber hat die Aufwendungen zur Erfüllung der Auskunftspflicht zu tragen. Einen Kostenerstattungsanspruch sieht das SGB II nicht vor (BSG, Urteil v. 4.6.2014, B 14 AS 38/13 R; Blüggel, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 57 Rz. 8; Mushoff, in: BeckOK, SGB II, § 57 Rz. 21). Dies ergibt sich aus dem Umkehrschluss aus § 60 Abs. 2 und 4 Satz 2, der auf § 21 Abs. 3 ...mehr

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Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 2.1.9 Unfallversicherungsschutz

Rz. 36 Bei der Erfüllung der Meldepflicht nach § 59 i. V. m. 309 SGB III, steht der Leistungsberechtigte nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 SGB VII unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Er steht dem meldepflichtigen Arbeitslosen gleich. Der Wortlaut der gesetzlichen Unfallversicherung wurde entsprechend angepasst (vgl. BT-Drs. 15/1516, Begründung S. 73 Art. 7 zu Nr. 1 § ...mehr

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Sauer, SGB II § 58 Einkomme... / 2.4.1 Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt

Rz. 8 Die gesetzliche Pflicht besteht für den Arbeitgeber, der jemanden gegen Arbeitsentgelt beschäftigt. Es muss daher ein Beschäftigungsverhältnis nach § 7 SGB IV vorliegen. Der Begriff des Arbeitsentgelts ergibt sich aus § 14 SGB IV. Der Beschäftigte muss einen Anspruch auf Arbeitsentgelt besitzen. Das Arbeitsentgelt kann in Geld oder Sachwerten geleistet werden. Es kann ...mehr

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Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 2.2.5 Form und Frist der Meldung

Rz. 45 Eine bestimmte Form der Meldung sieht § 59 i. V. m. § 310 SGB III nicht vor. Dies ergibt sich aus dem Umkehrschluss aus, § 122 Abs. 1 Satz 1 SGB III und aus § 309 Abs. 1 SGB III, die ausdrücklich die persönlich zu erfüllende Meldepflicht vorsehen. Eine persönliche Vorsprache ist daher nicht erforderlich; ausreichend ist daher eine schriftliche oder fernmündliche Meldu...mehr

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Sauer, SGB II § 58 Einkomme... / 2.3 Beginn der Bescheinigungspflicht

Rz. 6 Abs. 1 Satz 1 nennt als Voraussetzung der Bescheinigungspflicht, dass jemand, der laufende Geldleistungen nach dem SGB II beantragt hat oder bezieht, gegen Arbeitsentgelt beschäftigt oder gegen Vergütung selbstständig tätig wird. Die Pflicht beginnt mit der Antragstellung des Leistungsbeziehers auf Bürgergeld oder bei bereits laufenden Leistungen nach dem SGB II mit de...mehr

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Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 2.2.2 Beginn der Meldepflicht

Rz. 42 Die allgemeine Meldepflicht des Leistungsberechtigten beginnt zu dem Zeitpunkt, an dem der Antrag auf Leistungen nach dem SGB II gestellt wurde. Im Gegensatz zu § 309 entsteht die Meldepflicht aber nicht erst durch eine gesonderte Meldeaufforderung, sondern allein durch den – zumeist durch den Wohnsitzwechsel – begründeten Wechsel des zuständigen Grundsicherungsträgers.mehr

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Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 2.2.1 Wortlaut bei entsprechender Anwendung

Rz. 41 Der Wortlaut der Vorschrift des § 310 SGB III könnte bei entsprechender Anwendung wie folgt lauten: "Wird für den Leistungsberechtigten nach der Antragstellung ein anderer Träger der Grundsicherung zuständig, hat er sich bei dem nunmehr zuständigen Träger der Grundsicherung zu melden."mehr

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Sauer, SGB II § 58 Einkomme... / 3 Literatur

Rz. 24 Blüggel, Die "Mitwirkungspflichten" des Arbeitsuchenden nach dem SGB II: Was fordert das neue Recht?, SozSich 2005 S. 12. Formann, Die Auskunftsansprüche gegenüber Dritten im SGB II und ihre Durchsetzung durch die Jobcenter, SGb 2013 S. 448. Fügemann, Kein Kostenerstattungsanspruch für Arbeitgeberauskünfte, jurisPR-SozR 26/2014 Anm. 3. Klerks, Die allgemeinen Mitwirkungs...mehr

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Sauer, SGB II § 58 Einkomme... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Einkommensbescheinigung ermöglicht dem Leistungsträger die Prüfung der Voraussetzungen und deren weiteres Vorliegen für die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung. Die Einkommensbescheinigung ist Beweismittel und dient der Erfüllung des Untersuchungsgrundsatzes nach § 20 Abs. 1 SGB X. Rz. 3a Mit § 58 werden die allgemeinen Mitwirkungspflichten der §§ 60 ff. SGB...mehr

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Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 2.1.7 Ersatz der Reisekosten auf Antrag

Rz. 28 Auf Antrag des Leistungsberechtigten sind nach § 309 Abs. 4 SGB III entsprechend die Reisekosten zu erstatten, die aus Anlass der Meldung entstehen. Die Erstattung der Reisekosten steht im Ermessen des Grundsicherungsträger (Mushoff, in: BeckOK, SGB II, § 59 Rz. 23; Blüggel, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 59 Rz. 18; Winkler, in: Gagel, SGB II, § 59 Rz. 26). Der SGB...mehr

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Sommer, SGB II § 43a Vertei... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Träger im Sinne der Vorschrift sind die Bundesagentur für Arbeit und die kommunalen Träger. § 43a setzt also zwei unterschiedliche Träger voraus, bei denen dann eine Quotelung der Teilzahlungen zu erfolgen hat (Kemper, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 43a Rz. 12; Merten, in: BeckOK, SGB II, § 43a Rz. 4). Eine Teilzahlung liegt vor, wenn der Leistungsberechtigte die ge...mehr

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Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 2.1.3 Vorliegen eines Meldezwecks

Rz. 13 Die Meldezwecke sind in § 309 Abs. 2 SGB III abschließend aufgezählt. Da die Nr. 4 und 5 jedoch ausnehmend weit gefasst sind, kommt der abschließenden Aufzählung keine nennenswert begrenzende Wirkung zu. § 309 Abs. 2 SGB III nennt als Zwecke: die Berufsberatung (die Berufsberatung umfasst die Erteilung von Auskünften und Rat zur Berufswahl, zur beruflichen Entwicklung,...mehr

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Sauer, SGB II § 58 Einkomme... / 2.13.1 Erteilung der Einkommensbescheinigung

Rz. 21 Der Anspruch auf Erteilung einer Einkommensbescheinigung begründet nach allgemeiner Ansicht einen öffentlich-rechtlichen Anspruch gegenüber dem Leistungsträger (BSG, Urteil v. 12.12.1990, 11 RAr 43/88). Der SGB II-Träger kann diesen Anspruch durch Verwaltungsakt konkretisieren und im Wege des Verwaltungszwangs durchsetzen (Mushoff, in: BeckOK, SGB II, § 58 Rz. 19; Sta...mehr

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Sauer, SGB II § 57 Auskunft... / 2.3 Anspruchsverpflichtete

Rz. 4b Anspruchsverpflichtet sind allein Arbeitgeber. Arbeitgeber ist nach § 14 SGB IV, wer einen oder mehrere Arbeitnehmer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt. Auftraggeber selbstständiger Tätigkeiten sind von der Auskunftspflicht des § 57 nicht erfasst (Voelzke, in: Hauck/Noftz, SGB II, § 57 Rz. 9). Entscheidend ist daher die Abgrenzung anhand des Begriffs des Beschäftigungsv...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 44b Kranken... / 2.2.2 In der Person des zu Begleitenden

Rz. 24 Damit die begleitende Person wegen der Begleitung Krankengeld i. S. d. § 44b beanspruchen kann, muss die zu begleitende Person – also der stationär zu behandelnde Mensch – in seiner Person zulasten einer gesetzlichen Krankenkasse stationär im Krankenhaus behandelt werden, dort aus medizinischen Gründen eine Begleitung benötigen, i. S. d. § 2 Abs. 1 SGB IX behindert oder ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 3 Literatur

Rz. 78 Gemeinsames Rundschreiben vom 7.9.2022 zum Krankengeld nach § 44 SGB V, §44b SGB V und zum Verletztengeld nach § 45 SGB VI: https://www.gkv-datenaustausch.de/media/dokumente/arbeitgeber/eel/gem_rs_kg/2022_09_07_NS_FLB_TOP_01_44SGBV44bSGBV47SGBV47SGBVII_Aktualisierung_des_GR_KG-VG_Anl.pdf, zuletzt abgerufen am 25.5.2023. Gemeinsames Rundschreiben der Rentenversicherungs...mehr

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Sauer, SGB II § 58 Einkomme... / 2.8 Unverzüglichkeit

Rz. 13 Ab Kenntnis von der Rechtspflicht hat der Arbeitgeber bzw. Auftraggeber unverzüglich zu handeln. Das bedeutet, dass er ohne schuldhaftes Zögern nach Kenntnis des Bezugs laufender Leistungen nach dem SGB II durch einen Beschäftigten oder Dienstnehmer und Klarheit über Art und Dauer der Beschäftigung eine Bescheinigung zu erstellen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen hat...mehr

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Sommer, SGB V § 44b Kranken... / 2.5 Versicherungs- und Beitragspflicht des Krankengeldes

Rz. 43 Das Krankengeld i. S. d. § 44b unterliegt genauso wie das bei Arbeitsunfähigkeit zu zahlende Krankengeld unter bestimmten Voraussetzungen der Versicherungs- und Beitragspflicht zur Renten-, Arbeitslosen-und/oder Pflegeversicherung. Das gezahlte Krankengeld gilt in der Krankenversicherung gemäß § 224 nicht als beitragspflichtige Einnahme. Vom Krankengeld i. S. d. § 44b ...mehr

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Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 2.1.4 Inhalt

Rz. 20 Liegen die genannten Voraussetzungen vor, hat sich der Meldepflichtige zu der in der Aufforderung genannten Zeit bei dem Träger der Grundsicherung zu melden. Dabei handelt es sich um eine sog. unvertretbare Handlung, die nur von dem jeweiligen Leistungsberechtigten erfüllt werden kann (Winkler, in: Gagel, SGB II, § 59 Rz. 21). Eine Vertretung ist daher nicht gestattet...mehr

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Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 2.1.6 Persönliche Meldung

Rz. 24 Der Hilfebedürftige hat sich nach § 309 Abs. 1 Satz 1 SGB III persönlich zu melden. Die Pflicht zur Meldung bei dem Träger beginnt mit dem Tag, für den ein Anspruch auf Leistung erhoben wird und dauert auch in der Zeit an, in der ein Anspruch gemindert ist oder ein Verfahren bei den Sozialgerichten, einschließlich dem Vorverfahren anhängig ist. Nach der Rechtsprechung...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 58 Einkomme... / 2.1 Anspruchsberechtigte Leistungsträger

Rz. 4a Der Gesetzeswortlaut nennt nur die Agentur für Arbeit als Anspruchsberechtigte. Für zugelassene kommunale Träger ergibt sich deren Berechtigung, an Stelle der Agenturen für Arbeit das Auskunftsverlangen geltend zu machen, aus § 6b Abs. 1 Satz 2. Über den Wortlaut hinaus ist eine erweiternde Auslegung geboten. Nach seinem Sinn und Zweck berechtigt § 58 den jeweils zust...mehr

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Sommer, SGB V § 44b Kranken... / 3 Literatur

Rz. 48 Gemeinsames Rundschreiben vom 7. 9.2022 zum Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGB V und zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII: https://www.gkv-datenaustausch.de/media/dokumente/arbeitgeber/eel/gem_rs_kg/2022_09_07_NS_FLB_TOP_01_44SGBV44bSGBV47SGBV47SGBVII_Aktualisierung_des_GR_KG-VG_Anl.pdf, zuletzt abgerufen am 25.5.2023. Besprechungsergebnis "Versicherungs-, beitrags...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft und ersetzte den bis dahin geltenden § 182 RVO. Seit dem Jahr 2010 erfuhr § 47 lediglich zwei Änderungen: Aufgrund Art. 6 Abs. 2 des RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetzes v. 28.11.2018 (BGBl. I S. 2016) wurden in § 47 Abs. 1 Satz 8 mit Wirkung zum 1.7.2019 die W...mehr

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Sauer, SGB II § 58 Einkomme... / 2.12.3 Mitwirkungspflichtverletzung des Hilfebedürftigen

Rz. 20 Der Leistungsbezieher ist neben § 58 daneben jedoch nach Maßgabe der allgemeinen Vorschrift des § 60 SGB I mitwirkungspflichtig. Kommt der Leistungsbezieher seiner Vorlagepflicht nicht nach, ist der Leistungsträger unter den Voraussetzungen des § 66 SGB I befugt, bis zur Vorlage des amtlichen Vordrucks die Leistung für die Zukunft zu verweigern (ebenso: Blüggel, in: E...mehr

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Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 2.2.7 Ordnungsvorschrift

Rz. 47 § 59 ist eine reine Ordnungsvorschrift. Die entsprechende Anwendung der §§ 309 und 310 SGB III ist nicht mit Schadenersatz sanktioniert oder als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bewehrt. Auch die Rechtsfolgen des § 66 SGB I können nicht eintreten, da die Meldung nach § 59 i. V. m. § 310 SGB III entsprechend nicht zu den in §§ 60 ff. auferlegten Pflichten gehört (a. A. L...mehr

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Sauer, SGB II § 58 Einkomme... / 2.2 Bescheinigungspflicht kraft Gesetzes

Rz. 5 Im Gegensatz zu § 57 und § 60 und zur allgemeinen Mitwirkungsvorschrift des § 98 SGB X, jedoch im Einklang mit § 313 SGB III und dessen Vorgängernorm (§ 143 AFG) entsteht die Verpflichtung kraft Gesetzes. Der Arbeitgeber/Auftraggeber ist jedoch nicht zu Ermittlungen verpflichtet (abweichend: Eine Pflicht, sich zu vergewissern, bejahend in § 313 SGB III). Da die Beschei...mehr

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Sauer, SGB II § 40a Erstatt... / 3 Literatur

Rz. 20 Bienert, Zeitliche Kongruenz bei Erstattungsansprüchen des Jobcenters gegen die Bundesagentur für Arbeit, info also 2019 S. 118. Blüggel, Kein Erstattungsanspruch des Jobcenters gegen den Rentenversicherungsträger bei rückwirkend bewilligter Renten wegen voller Erwerbsminderung?, SGb 2014 S. 61. Geiger, Rentenzahlungsansprüche für Zeiten des Bezugs von ALg II – Erstattu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 58 Einkomme... / 2.9 Amtlicher Vordruck

Rz. 14 Für die Bescheinigung ist nach Abs. 2 der amtliche Vordruck zu verwenden (Mushoff, in: BeckOK, SGB II, § 58 Rz. 15; Blüggel, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 58 Rz. 18). Er ist im Internet bei der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de eingestellt. Die Standardisierung der Bescheinigung auf einem Vordruck der Bundesagentur für Arbeit dient der Verwaltun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.1 Überblick

Rz. 3 Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 erhalten arbeitsunfähige Versicherte als Krankengeld 70 % des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts (§§ 14, 17 SGB IV) und/oder Arbeitseinkommens (§ 15 SGB IV), soweit es der Beitragsberechnung unterliegt. Der auf den Kalendertag entfallende Teil des Arbeitsentgelts bzw. -einkommens wird auch als Regelentgelt bezeichnet. Dabei wird das Regelentge...mehr