Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderurlaub

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Muss HR sich neu erfinden? / 4.2 Flexibilisierung durch "Lebenszyklusorientierte Arbeitszeitgestaltung"

Ausbildung – Arbeit – Ruhestand: so lautete jahrzehntelang der klassische Dreiklang der Lebens- und Berufsplanung. Mit der Verlängerung der Lebensarbeitszeit, der Notwendigkeit des lebenslangen Lernens und dem "Tsunami" der demographischen Herausforderung ist dieses Muster schon lange nicht mehr haltbar. Heute bilden verschiedene Lebensphasen eine moderne Erwerbsbiographie a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erkenntnisse aus der Corona... / 3.3 Bereiche

Innerhalb eines Unternehmens sind die erforderlichen Maßnahmen unterschiedlich. Im Folgenden werden allgemeine Empfehlungen und Erfahrungen beschrieben. 1. Sicherstellung der Arbeitsbedingung auch im mobilen Arbeiten von zu Hause Um die Herausforderungen annehmen zu können, müssen die technischen Bedingungen im Homeoffice gleich von Beginn an stimmen. Andernfalls ist die Umset...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG K... / 4.1 Wirksame Inanspruchnahme von Elternzeit

Rz. 11 Voraussetzung für den besonderen Kündigungsschutz ist grds. die wirksame Inanspruchnahme von Elternzeit. Wird gegen die Schriftform[1] für die Inanspruchnahmeerklärung verstoßen, ist die Elternzeit nicht wirksam verlangt – es sei denn, der Arbeitgeber hat das nicht beanstandet und sich damit abgefunden, dass der Arbeitnehmer nicht mehr zur Arbeit erscheint. Ausnahmswe...mehr

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Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 3 Koppelung an den Erholungsurlaub

Rz. 6 Bei dem Urlaub nach § 208 SGB IX handelt es sich um "Zusatz"-Urlaub. D. h., er kommt zu dem Erholungsurlaub hinzu und ist regelmäßig mit diesem zusammen zu gewähren. Ein Anspruch auf den vollen Zusatzurlaub besteht deshalb z. B. erst, wenn die für den regulären Erholungsurlaub maßgebliche 6-monatige Wartezeit erfüllt ist.[1] Da der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte, ab...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.6 Unverschuldete Arbeitsversäumnis

Rz. 70 Zeiten unverschuldeter Arbeitsversäumnis des Arbeitnehmers bleiben für die Berechnung des Geldfaktors außer Betracht. Um Fälle unverschuldeter Arbeitsversäumnis handelt es sich, wenn der Arbeitnehmer seiner Arbeitspflicht aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat, nicht nachkommen kann. Im Gegensatz zum Arbeitsausfall, der regelmäßig eine Gruppe von Arbeit...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.1.1 Zeitpunkt der Mitteilung

Rz. 10 Nach dem Wortlaut des § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG hat die Mitteilung unverzüglich zu erfolgen. Nach der gesetzlichen Definition in § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB bedeutet dies "ohne schuldhaftes Zögern". Hinweis Der Arbeitnehmer muss deshalb in der ersten Betriebsstunde am ersten Tag der Erkrankung den Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer inform...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.3.2.13 Urlaub

Rz. 76 Besondere Regelungen gelten bei einer Erkrankung des Arbeitnehmers während des Erholungsurlaubs. Aufgrund dessen Zweckgebundenheit wird der Urlaubsanspruch bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit kraft Gesetzes unterbrochen. Die nachgewiesenen Tage der Erkrankung werden auf den Jahresurlaub nicht angerechnet und können nachgeholt werden (§ 9 BUrlG). Dies bedi...mehr

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Mutterschaftsgeld und Arbei... / 2.1.1 Anspruchsvoraussetzungen

Die Anspruchsgrundlage für die Zahlung von Mutterschaftsgeld richtet sich bei berufstätigen Frauen nach den Regelungen von § 24i Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 SGB V. Danach erhalten weibliche Mitglieder, denen wegen der Schutzfristen nach § 3 MuSchG kein Arbeitsentgelt gezahlt wird, Mutterschaftsgeld. Von § 24i Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 SGB V sind alle weiblichen Mitglieder umfasst, die in...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.6.2.10 Rückkehrmöglichkeit zum bisherigen Arbeitgeber

Rz. 241 Die Befristung des Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis zu seinem bisherigen Arbeitgeber während der Dauer des befristeten Arbeitsvertrags fortbesteht, ist sachlich gerechtfertigt, wenn dem Arbeitnehmer nach Ablauf der Vertragslaufzeit eine gesicherte Rückkehrmöglichkeit in das bisherige Arbeitsverhältnis zusteht.[1] Rz. 242 Dies hat das BA...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.3.2.4 Kausalität

Rz. 127 Die zeitweilige Verhinderung eines Stammarbeitnehmers muss für die Einstellung des befristet beschäftigten Arbeitnehmers ursächlich sein. Dies ist in Fällen der unmittelbaren Vertretung, in denen die Vertretungskraft die Tätigkeit der zeitweilig verhinderten Stammkraft verrichten soll, unproblematisch. Mittelbare Vertretung Rz. 128 Der Sachgrund der Vertretung setzt al...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.1.5 Mehrfachbefristungen; institutioneller Rechtsmissbrauch

Rz. 42 § 14 Abs. 1 TzBfG erlaubt grundsätzlich den Abschluss aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge in beliebiger Zahl.[1] Es ist auch zulässig, im Anschluss an eine sachgrundlose Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG einen oder mehrere mit Sachgrund befristete Arbeitsverträge abzuschließen. Wegen des Verbots der sachgrundlosen Befristung nach einer Vorbeschäftigung be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.3.2.2 Mehrfache Befristung

Rz. 118 Die Befristung kann nach einer älteren Rechtsprechung des BAG unwirksam sein, wenn bereits bei Vertragsschluss beabsichtigt ist, den Arbeitnehmer nach Ablauf der Vertragslaufzeit weiterzubeschäftigen. Dies kann z. B. bei einem zur Dauervertretung eingestellten sog. Springer der Fall sein.[1] Dies setzt voraus, dass der befristet beschäftigte Arbeitnehmer von vornhere...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Urlaubsentgelt und ... / 1.4.1 Verdienstkürzungen

Nach § 11 Abs. 1 Sätze 2 und 3 BUrlG bleiben Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bei der Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht.[1] Dies bedeutet, dass das Urlaubsentgelt auf der Grundlage der Arbeitsvergütung zu berechnen ist, die ohne diese Kürzungen zu zahlen wäre....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Annahmeverzug / Zusammenfassung

Begriff Nach den allgemeinen Regeln des gegenseitigen Vertrags (§§ 320, 326 Abs. 1 Satz 1 BGB) muss der Arbeitgeber als Gläubiger der Arbeitsleistung die Vergütung als Gegenleistung nur entrichten, wenn der Arbeitnehmer gearbeitet hat ("Ohne Arbeit kein Lohn"). Die Regeln des Annahmeverzugs stellen eine von zahlreichen arbeitsrechtlichen Durchbrechungen dieses Grundsatzes da...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Reisekostenerstattung durch... / 3.2 Berufliche Veranlassung der Auswärtstätigkeit

Weitere Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung von Reisekosten ist, dass der Reisetätigkeit ein beruflicher Anlass zu Grunde liegt. Dieses Kriterium ist auf den allgemeinen Werbungskostenbegriff zurückzuführen, wonach nur beruflich veranlasste Aufwendungen steuerlich abzugsfähig sind.[1] Reisekosten liegen vor, wenn dem Arbeitnehmer Mehraufwendungen durch eine so gut ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sonderurlaub

1 Überblick In § 28 TVöD ist der tarifliche Sonderurlaub geregelt. Danach können Beschäftigte bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts Sonderurlaub erhalten. Im Unterschied zum Erholungsurlaub (§ 26 TVöD ), der der Wiederherstellung der geistigen und körperlichen Energie der Beschäftigten dient, schafft der Sonderurlaub für die Besc...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sonderurlaub / 2.6 Sonderurlaub und andere Freistellungsgründe

In der Zeit eines längeren Sonderurlaubs kann keine Freistellung aus anderem Grund, etwa für den Wehr- oder Zivildienst, in Anspruch genommen werden, da der Beschäftigte bereits vom Dienst freigestellt ist. Diese gesetzlichen Regelungen greifen jedoch ggf. am Ende des Sonderurlaubs ein. Allerdings ist der Arbeitnehmer verpflichtet, bestehende Erklärungsfristen einzuhalten, w...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sonderurlaub / 2.7 Ersatzkraft für die Zeit des Sonderurlaubs

Die zeitlich befristete Gewährung von Sonderurlaub ist ein sachlicher Grund zum Abschluss eines befristeten Arbeitsverhältnisses (vgl. näher hierzu "Befristete Arbeitsverträge"). Denn der Arbeitgeber darf in einem solchen Fall regelmäßig von der Erwartung ausgehen, der Bedarf zur Beschäftigung der Vertretungskraft werde mit Beendigung des urlaubsbedingten Ausfalls der vertre...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sonderurlaub / 2.4 Folgen des Sonderurlaubs

Während des Sonderurlaubs ruht das Arbeitsverhältnis. Zwar bestehen grundsätzlich die vertraglichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis weiter. Der Arbeitgeber kann jedoch in der Zeit des Sonderurlaubs von dem Beschäftigten keine Arbeitsleistung und der Beschäftigte vom Arbeitgeber keine Zahlungen aus dem Arbeitsverhältnis verlangen. So besteht für die Zeiten des ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sonderurlaub / 2.5 Nebentätigkeit während des Sonderurlaubs

Grundsätzlich hat der Beschäftigte auch während der Dauer des Sonderurlaubs die Möglichkeit zur Ausübung einer Nebentätigkeit. Nach § 3 Abs. 3 TVöD bedarf bei einer entgeltlichen Nebentätigkeit deren Aufnahme der vorherigen schriftlichen Anzeige (näher hierzu unter Stichwort Nebentätigkeit). Der Arbeitgeber kann die Ausübung der Nebentätigkeit bei Beeinträchtigung seiner Int...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sonderurlaub / 1 Überblick

In § 28 TVöD ist der tarifliche Sonderurlaub geregelt. Danach können Beschäftigte bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts Sonderurlaub erhalten. Im Unterschied zum Erholungsurlaub (§ 26 TVöD ), der der Wiederherstellung der geistigen und körperlichen Energie der Beschäftigten dient, schafft der Sonderurlaub für die Beschäftigten i...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sonderurlaub / 2.2 Ermessensentscheidung des Arbeitgebers

Liegt ein wichtiger Grund i. S. v. § 28 TVöD vor, so kann der Beschäftigte unter Verzicht auf die Entgeltfortzahlung Sonderurlaub erhalten. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber nunmehr in allen Fällen die Entscheidung über die Gewährung von Sonderurlaub nach billigem Ermessen zu treffen hat (§ 315 Abs. 1 BGB). Diese Regelung lehnt sich damit inhaltlich an die alte Rechtslage ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sonderurlaub / 2.3 Dauer, nachträgliche Änderung, Zweckbefristung und Unterbrechung des Sonderurlaubs

2.3.1 Dauer Die Dauer des Sonderurlaubs ist nicht tariflich festgeschrieben und hängt somit maßgeblich von dem wichtigen Grund des Beschäftigten, aber auch von den dienstlichen oder betrieblichen Bedürfnissen aufseiten des Arbeitgebers ab. Letztlich liegt die Festlegung der Befristung im pflichtgemäßen Ermessen des Arbeitgebers. Eine fünfjährige Gewährung von Sonderurlaub zur...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sonderurlaub / 2 Voraussetzungen für die Gewährung

Die Gewährung von Sonderurlaub unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts ist an zwei Voraussetzungen gebunden: Zum einen muss ein wichtiger Grund vorliegen, zum anderen muss die oder der Beschäftigte einen entsprechenden Antrag gestellt haben. Im Unterschied zu der früheren Regelung gehört es nicht mehr zu den geschriebenen Voraussetzungen des § 28 TVöD, dass dringende...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sonderurlaub / 2.3.1 Dauer

Die Dauer des Sonderurlaubs ist nicht tariflich festgeschrieben und hängt somit maßgeblich von dem wichtigen Grund des Beschäftigten, aber auch von den dienstlichen oder betrieblichen Bedürfnissen aufseiten des Arbeitgebers ab. Letztlich liegt die Festlegung der Befristung im pflichtgemäßen Ermessen des Arbeitgebers. Eine fünfjährige Gewährung von Sonderurlaub zur Aufnahme e...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sonderurlaub / 2.3.3 Zweckbefristung

Ob im Einzelfall auch eine Zweckbefristung des Sonderurlaubs vereinbart werden kann, ist ebenfalls nicht ausdrücklich geregelt. Dies kann z. B. bei der Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen eine Rolle spielen, wenn die betreffende Person plötzlich stirbt. Da § 28 TVöD aber zu der Frage einer möglichen Befristung überhaupt keine Aussage trifft und dies auch nicht in Wide...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sonderurlaub / 2.3.4 Unterbrechung

Die Protokollerklärung zu § 50 BAT, nach der der Sonderurlaub nicht unterbrochen werden darf für Zeiträume, in denen keine Arbeitsverpflichtung besteht, ist von § 28 TVöD nicht übernommen worden. Diese Erklärung sollte klarstellen, dass eine Unterbrechung des Sonderurlaubs mit der Folge des Wiederauflebens des Vergütungsanspruchs dann unzulässig ist, wenn ohnehin – etwa währ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sonderurlaub / 2.1.1 Wichtiger Grund

Voraussetzung für die Gewährung von Sonderurlaub ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes aufseiten der bzw. des Beschäftigten. Damit wird klargestellt, dass nicht jedes persönliche Interesse der/des Beschäftigten ausreicht, um dauerhaftes Fernbleiben vom Dienst zu rechtfertigen. Vielmehr muss das mit der Freistellung verfolgte Ziel auch bei objektiver Betrachtungsweise hin...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sonderurlaub / 2.1.2 Antrag

Ungeschriebene Voraussetzung für jegliche Gewährung von Sonderurlaub ist ein entsprechender Antrag der/des Beschäftigten, da der Arbeitgeber hier nicht auf eigene Initiative und ohne Zustimmung des Beschäftigten tätig werden kann und soll. Für den Antrag genügt eine entsprechende Willenserklärung des Beschäftigten, in der das Vorliegen eines wichtigen Grundes i. S. d. § 28 T...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sonderurlaub / 2.3.2 Nachträgliche Änderung

Nachträgliche Änderungen wie eine vorzeitige Beendigung wegen Wegfalls des wichtigen Grundes oder eine Verlängerung bei Fortbestehen des wichtigen Grundes sieht § 28 TVöD zwar nicht ausdrücklich vor, sie können jedoch im gegenseitigen Einvernehmen vorgenommen werden. Der Arbeitgeber kann daher weder einseitig die vorzeitige Rückkehr des Beschäftigten verlangen, noch hat der ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sonderurlaub / 2.1 Tatbestand

2.1.1 Wichtiger Grund Voraussetzung für die Gewährung von Sonderurlaub ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes aufseiten der bzw. des Beschäftigten. Damit wird klargestellt, dass nicht jedes persönliche Interesse der/des Beschäftigten ausreicht, um dauerhaftes Fernbleiben vom Dienst zu rechtfertigen. Vielmehr muss das mit der Freistellung verfolgte Ziel auch bei objektiver ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Bestehen eines Arbeitsverhältnisses

Rz. 4 1. Voraussetzung für den Anspruch auf Elternzeit nach §§ 15 f. BEEG ist das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses [1] oder eines gleichgestellten Rechtsverhältnisses. Dazu zählen nach § 20 Abs. 1 BEEG die Berufsbildungsverhältnisse (nicht nur die Berufsausbildungsverhältnisse, sondern auch die sonstigen Berufsbildungsverhältnisse i. S. d. § 26 BBiG) und auch die Heimarbei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4 Zeitliche Lage der Elternzeit

Rz. 21 Eine wesentliche Änderung durch das Gesetz v. 18.12.2014 ist die Möglichkeit der Eltern, von den 3 Jahren der Elternzeit einen Anteil von bis zu 24 Monaten in der Zeit vom 4. bis zum 8. Lebensjahr des Kindes in Anspruch zu nehmen (§ 15 Abs. 2 Satz 2). Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zum 8. Lebensjahr des Kindes. Lediglich die Verteilung durch die Eltern ist in...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 17 regelt Probleme, die bei einem Zusammentreffen von Erholungsurlaub und Elternzeit auftreten können und verhindert durch Abweichungen von den allgemeinen Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) unter Umständen nicht nachvollziehbare Ergebnisse. Die Vorschrift wird als Beleg dafür herangezogen, dass auch im ruhenden Arbeitsverhältnis Urlaub entsteht[1], denn Ur...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sabbatical / 2.3 Unbezahlter Langzeiturlaub

Die Sabbaticals mit Langzeitkonto sind abzugrenzen von weiteren Möglichkeiten eines Sabbaticals, z. B. durch unbezahlten Langzeiturlaub. Hier bleibt das Arbeitsverhältnis zwar bestehen, die Hauptleistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis ruhen jedoch. Entsprechend wird keine Vergütung, einschließlich etwaiger Beiträge zur Sozialversicherung , gezahlt.[1] Praxis-Beispiel Sond...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sabbatical / 1 Kein genereller Anspruch auf Auszeit

Auszeiten können auf unterschiedliche Weise durchgeführt werden. So kommen die Gewährung von unbezahltem Sonderurlaub oder das Ansparen und der spätere Ausgleich von Arbeitszeitguthaben in Betracht. Der Arbeitnehmer spart in letzterem Fall – ähnlich dem Blockmodell bei der Altersteilzeit – über einen gewissen Zeitraum hinweg auf einem Langzeitkonto Arbeitszeit an. Das angesp...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5 Berechnung des Durchschnittsverdienstes

Rz. 27 Hat man den maßgeblichen Gesamtverdienst im Referenzzeitraum ermittelt und ggf. nach § 21 Abs. 4 korrigiert (dazu oben, Rz. 19 ff.), ist im nächsten Schritt der maßgebliche Tagesverdienst zu berechnen. Dazu wird das Gesamteinkommen aus dem Referenzzeitraum durch die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Tage im Referenzzeitraum dividiert. Rz. 28 Wird ein fixes Gehalt gez...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Voraussetzungen des Anspruchs

Rz. 13 Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wird im Grundsatz gezahlt, soweit und solange während der Schutzfristen nach § 3 MuSchG ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht. Er steht also nur Frauen zu, die auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld gem. § 19 MuSchG haben. Insbesondere erhalten auch Frauen, deren Beschäftigungsverhältnis erst während der Schutzfristen beginnt, das ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Bestimmung des Referenzzeitraums (§ 18 Sätze 2 und 4, § 20 Abs. 1 Satz 2, § 21 Abs. 1 und 3)

Rz. 2 Ausgangspunkt der Berechnung der Leistungen nach §§ 18, 20 MuSchG ist im Regelfall das Entgelt, das die Frau in den 3 Monaten vor Beginn der Schwangerschaft bzw. der Schutzfrist bezogen hat. Soweit das Gesetz auf die letzten 3 "abgerechneten" vollen Kalendermonate abstellt, regelt es den maßgeblichen Zeitraum, nicht aber die maßgeblichen Entgeltbestandteile. Für die Hö...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Erwerbsminderung / 3.3.1.2 Rechtsfolgen des Ruhens

Ruhen der Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis Während des Ruhens des Arbeitsverhältnisses ruhen die Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Es besteht kein Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss. Die Nebenpflichten, z. B. die Pflicht des Beschäftigten zur Verschwiegenheit, bestehen weiterhin.[1] Kein Aufstieg in den Entgeltstufen Die Zeit de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 7 Benachteiligungsverbot

Der Schutz des Arbeitsplatzes und der beruflichen Weiterentwicklung, § 37 Abs. 4 und 5 BetrVG Die Mitglieder des Betriebsrats dürfen wegen ihrer Tätigkeit weder benachteiligt noch begünstigt werden (§ 78 Satz 2 BetrVG). Das Betriebsratsmitglied darf somit auch nicht von allgemein begünstigenden Regelungen ausgenommen werden. Praxis-Beispiel Die Arbeitnehmer erhalten wegen der ...mehr

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Rückstellungen aus Arbeitsv... / 7.4.6 Bewertung der Rückstellung

Die Rückstellung kann alternativ nach dem Teilwertverfahren oder nach dem Pauschalwertverfahren bemessen werden. Beim Teilwertverfahren sind die anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik anzuwenden. Hierdurch ist der Barwert der künftigen Jubiläumszuwendung am Schluss des Wirtschaftsjahres, abzüglich des sich auf denselben Zeitpunkt ergebenden Barwerts betragsmäßig gleic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 24 Versich... / 2.2 Versicherungspflichtverhältnis

Rz. 3 Arbeitslosenversicherungspflicht oder Beitragspflicht zur Arbeitsförderung besteht, wenn ein Versicherungspflichtverhältnis besteht. Dieses ist denkbar bei beschäftigten Personen (§ 25) und sonstigen Versicherungspflichtigen (§ 26). Versicherungspflichtverhältnisse werden kraft Gesetzes begründet. Zutreffend sind Versicherungspflichtverhältnisse auf Personen in bestimm...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Unbezahlt... / 1 Urlaubsanspruch während Auszeit

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer arbeitet an 5 Tagen in der Woche von Montag bis einschließlich Freitag und hat einen Anspruch auf 30 Urlaubstage/Jahr. Er beantragt unbezahlten Urlaub vom 13.3.2024 bis zum 29.9.2024, um eine Weltreise zu unternehmen. Ein Tarifvertrag findet keine Anwendung. Arbeitsvertraglich ist keine Regelung hierzu vorhanden. Muss der Arbeitgeber den unbezahlt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / 4 Dauer und Gestaltungsmöglichkeiten

Die Elternzeit umfasst maximal 3 Jahre und beginnt frühestens mit der Geburt des Kindes. Der Anspruch besteht bei einem Wechsel des Arbeitsverhältnisses beim nächsten Arbeitgeber fort.[1] Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch auf Elternzeit für jedes Kind, auch wenn sich die Zeiträume überschneiden.[2] Elternzeit kann in vollem Umfang gleichzeitig von beiden Elternteilen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Vergütung und... / 3.1 Anspruchsvoraussetzungen

Arbeitnehmerinnen, die Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben und deren Einkommen das Mutterschaftsgeld übersteigt, haben nach der gesetzlichen Regelung des § 20 MuSchG gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Unerheblich ist, ob das Mutterschaftsgeld tatsächlich gezahlt wird, insbesondere auch, ob die Zahlung bei anderen als Mitgliedern d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub / 2 Urlaubsdauer und -berechnung

Infographic Gesetzlicher Erholungsurlaub Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage.[2] Als Werktage gelten gemäß § 3 Abs. 2 BUrlG alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Danach sind bei der Berechnung der Urlaubsdauer die Samstage als Urlaubstage mitzurechnen. Diese gesetzlichen Bestimmungen über die Dauer des Urlaubs sind unabdingbare Mindes...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Incentivereisen in der Entg... / 1 Standardfall: Incentivereise hat Entlohnungscharakter

Werden anlässlich von Verkaufswettbewerben Prämien in Form kostenloser Reisen gewährt, sind diese steuerpflichtiger Arbeitslohn.[1] Schwierig ist die Beurteilung, wenn Incentivereisen an Fachseminare geknüpft sind. Auch hier ist regelmäßig von Arbeitslohn auszugehen[2], es sei denn, das Fortbildungsprogramm überwiegt so stark, dass touristische Elemente bei der Reise von unt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub / Zusammenfassung

Begriff Urlaub ist die zeitweilige Freistellung des Arbeitnehmers von der vertraglichen Arbeitsverpflichtung. Dabei unterscheidet man zwischen dem Erholungsurlaub und den sonstigen Freistellungen. Beim Erholungsurlaub handelt es sich um eine Freistellung gegen Fortzahlung des Arbeitsentgelts zum Zwecke der Erholung. Daneben existieren sonstige Freistellungen, z.B. Sonderurla...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltshilfe / 6 Verwandte als Haushaltshilfen

Bei Einsatz von Verwandten (Ehegatte) als krankenversicherungsrechtliche Haushaltshilfe bei Unmöglichkeit der Haushaltsführung besteht gem. § 38 Abs. 4 Satz 2 SGB V Anspruch auf Fahrtkostenersatz und Verdienstausfall. Arbeitsrechtlich bedarf es einer Freistellung durch den Arbeitgeber aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung[1], betrieblicher Übung, Gleichbehandlung oder aus der...mehr