Fachbeiträge & Kommentare zu Sorgerecht

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§ 1 Quellen des Europäische... / b) Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 11 Die EUEheVO 2003 gilt im Hinblick auf ihren sachlichen Anwendungsbereich nach Art. 1 (ungeachtet der Art der Gerichtsbarkeit) für Zivilsachen – in all ihren Teilen verbindlich und unmittelbar (Art. 72 S. 3 EUEheVO 2003) – mit folgenden Gegenstandsbereichen:mehr

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Rumänien / 3. Wirkungen

Rz. 145 Die Adoption wird mit der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung wirksam. Durch die Adoption entsteht Verwandtschaft zwischen dem Adoptierten und dem Adoptierenden sowie zwischen dem Adoptierten und den Verwandten des Adoptierenden. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Adoptierenden und einem adoptierten Kind entspricht dem zu einem natürlichen Kind. Die Verwandtsch...mehr

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Griechenland / 2. Vereinbarungen des Art. 1441 Abs. 3 ZGB

Rz. 98 Wie schon erwähnt, werden diese Vereinbarungen im Rahmen der einvernehmlichen Scheidung zwischen den Ehegatten getroffen. Sie regeln das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder und den Umgang mit ihnen. Der Vertrag ist schriftlich vorzulegen und wird vom Gericht bestätigt. Er gilt, bis eine gerichtliche Entscheidung nach Art. 1513 ZGB ergeht. Dagegen werden solche Verei...mehr

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Russland / 3. Vaterschaftsfeststellung

Rz. 96 Die Vaterschaft des Nicht-Ehemannes der Mutter kann außergerichtlich oder gerichtlich festgestellt werden. Die außergerichtliche Feststellung der Vaterschaft erfolgt aufgrund eines gemeinsamen Antrags der Eltern des Kindes (Art. 48 Abs. 3 Unterabs. 1 Hs. 1 FGB). In begründeten Ausnahmefällen kann der Antrag auch schon vor der Geburt des Kindes gestellt werden (Art. 48...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 4. Verfahren

Rz. 462 Wer in einem Vertragsstaat eine Sorgerechtsentscheidung erwirkt hat und sie in einem anderen Vertragsstaat anerkennen oder vollstrecken lassen will, kann gem. Art. 4 Abs. 1 LSÜ zu diesem Zweck einen Antrag an die Zentrale Behörde jedes beliebigen Vertragsstaates richten. Dem Antrag sind bestimmte Urkunden (nämlich die in Art. 13 LSÜ genannten Schriftstücke) beizufüge...mehr

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Slowakische Republik / VI. Möglichkeit vertraglicher Vereinbarungen für die Scheidung

Rz. 69 Die Ehegatten können eine Vereinbarung über die Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft treffen (siehe Rdn 56). Die Ehegatten können vereinbaren, dass der Ehegatte mit besseren Vermögensverhältnissen nach der Scheidung dem anderen Ehegatten einen höheren nachehelichen Unterhalt gewähren wird, als gesetzlich vorgesehen ist. Dies hängt jedoch ausschließlich von der Vere...mehr

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Polen / IV. Internationale Zuständigkeit der Gerichte/Behörden

Rz. 80 Zur internationalen Zuständigkeit der Gerichte/Behörden siehe in diesem Werk § 1 Quellen des europäischen und internationalen Familienrechts“, Rdn 1 ff. (Brüssel IIa-Verordnung). Im autonomen Zivilverfahrensrecht sind die polnischen Gerichte in Ehesachen zuständig, wennmehr

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Russland / 3. Verfahren und Zustimmungserfordernisse

Rz. 103 Die Adoption wird vom Gericht in einem besonderen Verfahren ausgesprochen (Art. 269–275 ZPO). Zuständig ist das Kreisgericht (Art. 24 ZPO). Am Verfahren sind neben den Antragstellern die Vormundschafts- und Pflegschaftsbehörde und die Staatsanwaltschaft beteiligt (Art. 125 Abs. 1 Unterabs. 2 FGB). Die Vormundschafts- und Pflegschaftsbehörde muss eine gutachterliche S...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 1. Kindesunterhalt

Rz. 76 Der Ehepartner, dem das Sorgerecht für die minderjährigen Kinder übertragen wurde, hat Anrecht seitens seines geschiedenen Partners auf einen geldlichen Beitrag zur Finanzierung des Unterhalts und der Erziehung der Kinder. Dieser Barunterhalt wird entweder von den geschiedenen Ehegatten selbst bestimmt oder, bei Uneinigkeit der Eltern, vom Familienrichter festgelegt. ...mehr

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Portugal / 3. Namensrecht

Rz. 90 Das Namensrecht sieht in Art. 1677-B CC eine klare Folge bei Scheidung vor: Nach Rechtskraft des Scheidungsurteils wird der angefügte Ehegattenname grundsätzlich abgelegt.[88] In zwei Fällen kann er jedoch weitergeführt werden: wenn der geschiedene Ehegatte dem ausdrücklich zustimmt oder wenn das Gericht hierzu ermächtigt. Dabei kann die Zustimmung des ehemaligen Eheg...mehr

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Bulgarien / 4. Adoptionsvoraussetzungen auf Seiten des Annehmenden bzw. der Adoptiveltern

Rz. 124 Zulässig ist nur die Einzeladoption, es sei denn, bei den Annehmenden handelt es sich um Eheleute (Art. 81 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 FamKodex). Ferner müssen die Wahleltern bzw. muss der Annehmende bei einer Einzeladoption geschäftsfähig sein und ihnen/ihm darf das Sorgerecht nicht entzogen worden sein (Art. 78 FamKodex). Ein Verstoß gegen die gem. Art. 85 i.V.m. Art. 82 ...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 1. Voraussetzungen

Rz. 40 Der Trennung der Eheleute kann ein Scheidungsverfahren folgen, dies ist aber nicht zwingend der Fall. Die Trennung der Ehegatten ist meistens der erste Schritt eines Scheidungsverfahrens. Der Gatte, der sich von seinem Partner trennt, kann beim Familienrichter das Recht beantragen, von seinem Ehepartner getrennt zu wohnen, und – falls er kein ausreichendes persönliche...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 2. Begriffsbestimmungen

Rz. 456 Art. 1 LSÜ trifft Begriffsbestimmungen: Rz. 457 Kind i.S.d. LSÜ ist jede Person, gleich welcher Staatsangehörigkeit, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und die noch nicht berechtigt ist, nach dem Recht ihres gewöhnlichen Aufenthalts, dem Recht des Staates, dem sie angehört, oder dem innerstaatlichen Recht des ersuchten Staates ihren eigenen Aufenthalt zu ...mehr

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Ungarn / b) Alleinige elterlichen Sorge

Rz. 168 Die Eltern können auch vereinbaren, dass die elterliche Sorge einer von ihnen allein ausübt. Wird das Kind seit einer längeren Zeit tatsächlich von einem der Elternteile erzogen, ist anzunehmen, dass die Eltern durch konkludentes Verhalten die alleinige elterliche Sorge vereinbart haben.[135] Die alleinige Ausübung bedeutet nicht, dass alle Berechtigungen aus dem Sor...mehr

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Schweiz / 3. Anerkennung

Rz. 68 Für die Anerkennung von in einem Vertragsstaat ergangenen Unterhaltsentscheidungen sind das Haager Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen vom 2.10.1973[113] sowie das LugÜ maßgebend. Die Anerkennung von Unterhaltsentscheidungen aus Nichtvertragsstaaten richtet sich nach Art. 50 i.V.m. Art. 25 ff. IPRG (Ehegattenunterhalt) bzw...mehr

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Türkei / VIII. Familienname der Ehefrau

Rz. 55 Die Frau übernimmt den Familiennamen des Ehemannes; jedoch kann sie seit 1997 gegenüber dem Standesbeamten erklären oder später nach einem schriftlichen Antrag bei der Verwaltung des Personenstandsregisters ihren bisherigen Namen dem Namen ihres Ehemannes voranstellen lassen.[74] Trägt sie bereits einen Doppelnamen, so kann sie von diesem Recht nur zugunsten eines Nam...mehr

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Ungarn / 4. Unterbringung des Kindes bei einer dritten Person

Rz. 172 Das Gericht ordnet die Unterbringung des Kindes bei einer dritten Person nur ausnahmsweise an, wenn keiner der Elternteile das elterliche Sorgerecht ausüben kann, und die Unterbringung selbst von der betroffenen Dritten beantragt wird.[139] Der betroffene Dritte wird als Vormund bestellt. Die Gründe einer solchen Maßnahme können unterschiedlich sein (z.B. die Eltern ...mehr

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Ungarn / a) Ehemündigkeit

Rz. 6 Nach geltendem ungarischen Recht ist die Ehemündigkeit sowohl von Männern als auch von Frauen[8] mit der Volljährigkeit (Vollendung des 18. Lebensjahres) erreicht. Die Ehe eines Minderjährigen ist ungültig, es sei denn, die Vormundschaftsbehörde hat eine Genehmigung zur Eheschließung im Voraus erteilt.[9] Rz. 7 Die Vormundschaftsbehörde kann einer beschränkt geschäftsfä...mehr

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Frankreich / 6. Ehewohnung

Rz. 198 Die Ehewohnung ist im französischen Recht auch im Rahmen der Scheidung besonders geschützt. Handelt es sich um eine Mietwohnung, so sieht Art. 1751 Abs. 1 CC vor, dass in jedem Fall beide Ehegatten Mieter sind (siehe Rdn 65). Im Scheidungsfall kann die Wohnung gerichtlich nach Art. 1751 Abs. 2 CC einem Ehegatten zugewiesen werden. Rz. 199 Ist die Ehewohnung Teil des G...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 3. Scheidung nach dem Zerrüttungsprinzip

Rz. 51 Das Scheidungsverfahren war vor der Reform von 2018 i.d.R. das Gleiche wie bei einer Scheidung nach dem Schuldprinzip. Das Verfahren wurde jedoch dadurch vereinfacht, dass es nur die durch die Trennung verursachte Zerrüttung der Ehe zu beweisen galt. Ggf. musste das Gericht auch über eine vom Kläger oder Beklagten angeführte Härteklausel befinden. Mit der Reform von 20...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / IV. Verträge zwischen Ehegatten

Rz. 142 Eheleute können – wie andere Leute auch – Verträge miteinander schließen. Rz. 143 Bei den familienrechtlichen Verhältnissen ist die Vertragsfreiheit in starkem Maße durch die gesetzlichen – oft zwingenden – Regeln beschränkt. Natürlich können die Eheleute untereinander übereinkommen, dass sie an einem bestimmten Ort gemeinsam oder auch räumlich getrennt leben wollen, ...mehr

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Finnland / b) Zweite Stufe des Scheidungsverfahrens

Rz. 52 Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist ist gem. § 26 Abs. 2 AL die Scheidung auszusprechen, wenn einer der Ehegatten oder beide dies beantragen. Die Frist beträgt hierfür weitere sechs Monate. Ein solcher Antrag sieht wie folgt aus: Muster 2: Antrag auf Ehescheidung, 2. Stufe Muster: Antrag auf Ehescheidung, 2. Stufe Amtsgericht Helsinki Postfach 6 50 00181 Helsinki AN DAS A...mehr

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Ungarn / 1. Ehescheidungsprozess aufgrund gleichlautender Willenserklärungen der Parteien

Rz. 118 Liegen gleichlautende Willenserklärungen der Ehegatten vor, untersucht das Gericht den Zerrüttungshergang nicht, denn die Vereinbarung zeigt, dass die Parteien die Ehe nicht wiederherstellen wollen.[107] Die Auflösung des Ehebandes beruht auf dem endgültigen und unwiederherstellbaren Scheitern der Ehe, aber zum Beweis dessen reicht – wegen der allumfassenden Vereinba...mehr

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Slowakische Republik / 2. Aufteilung der Personensorge auf beide Elternteile

Rz. 63 Das Familiengesetz ermöglicht auch die sog. geteilte Personensorge. Diese ist gegeben, wenn die Personensorge für das Kind gleichmäßig auf beide Elternteile verteilt wird.[17] Die geteilte Personensorge kommt in Betracht, wenn beide Elternteile zur Kindererziehung fähig sind und an dieser Art der Aufteilung der Personensorge interessiert sind. Das Gericht erteilt den ...mehr

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Kroatien / II. Scheidungsverfahren

Rz. 40 Das Scheidungsverfahren kann nach kroatischem Recht von beiden Eheleuten einvernehmlich oder auch von einem Ehegatten eingeleitet werden (Art. 50 Abs. 1 FamG). Auch ein Geschäftsunfähiger kann die Scheidung beantragen (Art. 50 Abs. 2 FamG). Die Scheidung kann jedoch während der Schwangerschaft und bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des gemeinsamen Kindes vom M...mehr

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Niederlande / F. Nichteheliche Zweierbeziehungen

Rz. 153 Seit langem gibt es eine große Vielfalt unterschiedlicher Beziehungsformen. Die Ehe ist nicht mehr die einzig akzeptierte Lebensform zweier Menschen. In den letzten drei Jahrzehnten hat die Zahl nichtehelicher Zweierbeziehungen rapide zugenommen, sei es, dass die Partner zusammen oder in losem (Living Apart Together; LAT) Verband leben. Zunehmend mehr Menschen entsch...mehr

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Kroatien / III. Rechtsfolgen

Rz. 96 Rechtsfolgen einer gleichgeschlechtlichen Gemeinschaft sind – wie bei der Ehe – gegenseitige Unterhaltsansprüche, vermögensrechtliche Folgen und das Recht auf gegenseitige Unterstützung (Art. 37, 39, 50 ff. LebenspartG). Die Partner einer registrierten Lebenspartnerschaft haben wie Ehepartner die Möglichkeit der Namenswahl. Sie können ihre Namen behalten, den Namen de...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 1. Inkrafttreten

Rz. 453 Das Luxemburger Europäische Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses (fortan: LSÜ) vom 20.5.1980[593] ist für die Bundesrepublik Deutschland am 1.2.1991 im Verhältnis zu Belgien, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden (wobei die Niederlande zu dem Übereinko...mehr

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§ 2 Deutsches International... / Literaturtipps

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§ 1 Quellen des Europäische... / 4. Inkrafttreten und Konkurrenzen

Rz. 386 Das Übereinkommen ist für die Bundesrepublik Deutschland am 17.9.1971 im Verhältnis zu Luxemburg, Portugal und der Schweiz in Kraft getreten.[517] Es gilt heute zudem für die Niederlande (seit dem 18.9.1971),[518] Frankreich (seit dem 10.11.1972),[519] Österreich (seit dem 11.5.1975),[520] die Türkei (seit dem 16.4.1984),[521] Spanien (seit dem 21.7.1987),[522] Polen...mehr

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Niederlande / 6. Vaterschaftsfeststellung

Rz. 164 Die Anerkennung gegen den Willen des Erzeugers war bis 1.4.1998 nach dem bis dato geltenden Recht nicht möglich. Die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft (Art. 1:207 BW) wurde damals eingeführt. Diese Möglichkeit kann als letztes Mittel der Mutter und des Kindes angesehen werden, eine familienrechtliche Beziehung zwischen Kind und Erzeuger zu schaffen. Die Mutte...mehr

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Ukraine / 3. Verfahren, Zustimmungserfordernisse und Bewertungskriterien

Rz. 117 Die Adoption wird vom Gericht in einem besonderen Verfahren ausgesprochen (Art. 310–314 ZPO). Am Verfahren müssen neben den Antragstellern die Vormundschafts- und Pflegschaftsbehörde und das Kind selbst, sofern es sich der Adoption bewusst ist, beteiligt werden (Art. 313 Abs. 1 ZPO). Für die Adoption eines ukrainischen Kindes mit ständigem Aufenthalt im Ausland durch...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / a) Regelungsgehalt der EUEheVO 2003

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Kroatien / 3. Voraussetzungen für die Adoption

Rz. 117 Voraussetzungen auf Seiten des zu Adoptierenden: Eine Adoption ist bis zum 18. Lebensjahr des Kindes möglich (Art. 181 Abs. 1 FamG). Grundsätzlich müssen die biologischen Eltern der Adoption zustimmen (Art. 188 Abs. 1 FamG). Die Zustimmung zur Adoption ist innerhalb einer Frist von 30 Tagen widerrufbar (Art. 188 Abs. 6 FamG). Die Zustimmung kann in bestimmten Fällen ...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / b) Zuständigkeit der Behörden des Heimatstaates des Minderjährigen

Rz. 373 Auch die Behörden des Heimatstaates des Minderjährigen (sofern dieser Vertragsstaat ist, vgl. Art. 13 Abs. 2 MSA) sind nach Art. 4 Abs. 1 MSA international zuständig, Maßregeln zu ergreifen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sie die Behörden des Aufenthaltsstaates darüber vorher verständigt haben. Die Behörden des Heimatstaates wenden dabei ihr eigenes materielles...mehr

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§ 3 Die Europäische Mensche... / Literaturtipps

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Großbritannien: Schottland / F. Nichteheliche Lebensgemeinschaften

Rz. 21 Neben der eingetragenen Lebenspartnerschaft (Civil Partnership), deren Rechtsfolgen im gesamten Vereinigten Königreich vollständig an die der Ehe angeglichen wurden, hat Schottland auch Regelungen zum Vermögensausgleich zwischen nichtehelichen Lebensgemeinschaften (cohabitation) gesetzlich eingeführt.[31] Voraussetzung für entsprechende Gerichtsanordnungen ist grundsä...mehr

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Russland / 6. Auslandsberührung

Rz. 106 Ausländer und Staatenlose können ein russisches Kind nur dann adoptieren, wenn das Kind nicht von russischen Staatsangehörigen mit ständigem Wohnsitz in Russland oder von seinen Verwandten unabhängig von deren Staatsangehörigkeit und Wohnsitz adoptiert wird (Art. 124 Abs. 4 Unterabs. 1 FGB). Eine Adoption durch nicht verwandte Ausländer oder Staatenlose ist erst dann...mehr

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Niederlande / 2. Rechtsfolgen

Rz. 64 Mit Eintragung in das Ehegüterrechtsregister wird eine Ehe von Tisch und Bett getrennt (Art. 1:116 BW). Die Eintragung erfolgt auf Antrag beider oder eines Ehegatten. Mangels eines Antrags innerhalb von spätestens sechs Monaten nach Rechtskraft des Beschlusses verliert dieser seine Rechtskraft (Art. 1:173 BW).[60] Wenn sich die Ehegatten wieder versöhnen und dies im E...mehr

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§ 2 Deutsches International... / b) Multilaterale Übereinkommen

Rz. 13 Daneben gilt mittlerweile aber auch eine Reihe von internationalen Übereinkommen auf dem Gebiet des Familienrechts. Für Deutschland von besonderer Bedeutung sind folgende internationalen Abkommen:mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / III. Scheidung

Rz. 130 Eine Ehe kann nach schwedischem Recht nur durch Tod oder Scheidung aufgelöst werden (ÄktB 1:5). Eine andere Form der Auflösung gibt es nicht. Auch wenn es sich z.B. herausstellt, dass einer der Partner noch verheiratet war, bedeutet dies nicht die automatische Ungültigkeit der neuen Ehe – aber natürlich gibt dies die Möglichkeit der Scheidung.[104] Die heute geltenden...mehr

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Türkei / III. Scheidungsverfahren

Rz. 84 Für Scheidungs- und Trennungsklagen ist das Familiengericht [106] am Wohnsitz eines der Ehegatten oder an dem Ort, an dem die Ehegatten zuletzt mindestens sechs Monate zusammen gewohnt haben, zuständig (Art. 168 türkZGB). Rz. 85 Das türkische Recht kennt keinen Anwaltszwang. Jede Person, die die Parteifähigkeit in einem Prozess besitzt, kann selbst Klage erheben und pro...mehr

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Spanien / 5. Vorläufige Maßnahmen

Rz. 80 Des Weiteren entscheidet das Gericht nach Zulassung der Klage gem. Art. 773 LEC 2000 über die vorläufigen Maßnahmen (Medidas provisionales), die bei Einreichung der Klage – wie in Art. 103 CC vorgesehen – beantragt wurden, oder es trifft bei Fehlen eines gerichtlich genehmigten Übereinkommens der Ehegatten die in Art. 103 CC genannten vorläufigen Maßnahmen. Zuvor sind...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / d) Verhältnis zu staatsvertraglichem Recht

Rz. 14 Für Unterhaltsfragen ist die EuGVO (siehe Rdn 36 ff.) vorrangig bzw. das Haager Übereinkommen vom 2.10.1973 über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen (HUntÜ; siehe Rdn 316 ff.) oder das Haager Übereinkommen vom 15.4.1958 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern (HKindUntÜ...mehr

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Spanien / Literaturtipps

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Kroatien / VI. Kollisionsrecht der Ehefolgen

Rz. 30 Aufgrund des EU-Beitritts Kroatiens am 1.7.2013 richten sich internationale Zuständigkeit und anwendbares Recht grundsätzlich nach den vorrangingen EU-Verordnungen. Die diesbezüglichen EU-Regelungen wurden größtenteils in das neue IPR-Gesetz und damit zusätzlich in das autonome Recht der Republik Kroatien inkorporiert.[30] Nach Art. 3 EuEheVO kann für die Scheidung so...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / d) Betreuung der Kinder

Rz. 147 Die elterliche Verantwortung, die mit der Kindschaftsrechtsreform von 2012/2013 (Gesetz vom 10.12.2012, Nr. 219; D.Lgs. vom 28.12.2013, Nr. 154) teilweise novelliert wurde, steht unverändert beiden Ehegatten zu. Das Gericht hat zu entscheiden, wem die Kinder zur Betreuung zugewiesen werden. Vorrangig ist nach dem am 24.1.2006 verabschiedeten Gesetz die gemeinsame Bet...mehr

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Spanien / I. Grundlegende Reformgesetze 2005: Zulassung der gleichgeschlechtlichen Ehe und Reform des Scheidungsrechts

Rz. 1 Spanien mit seinem lange vom kanonischen Recht beeinflussten und auch von patriarchalischen Vorstellungen geprägten Familien- und Eherecht ist vielerorts noch bekannt als eines der Länder, in denen die Scheidung bis weit ins 20. Jahrhundert hinein nicht statthaft war. Aufgrund der Verfassung vom 31.10.1978 wurde die rechtliche Gleichstellung von Mann und Frau in das Fa...mehr

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Deutschland / III. Scheidungsverfahren

Rz. 62 Über die Ehescheidung entscheidet das Familiengericht als besondere Abteilung des Amtsgerichts (§ 23b GVG). Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 122 FamFG. Die Ehegatten müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, sog. Anwaltszwang (§ 114 FamFG). Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann die Hinzuziehung nur eines Rechtsanwalts genügen, wenn die E...mehr

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Serbien / V. Möglichkeit vertraglicher Vereinbarungen für die Scheidung

Rz. 76 Wie oben erwähnt, ist es möglich, eine schriftliche Scheidungsvereinbarung abzuschließen (Art. 40 Abs. 1). Die Ehegatten sind verpflichtet, dazu eine schriftliche Vereinbarung über die Ausübung des Sorgerechts und eine schriftliche Vereinbarung über die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens abzuschließen (Art. 40 Abs. 2).mehr