Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialrecht

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ZAP 22/2016, Rechtsprechung... / 8.1 Ausgleichsabgabe bei untypischen Arbeitsplätzen

Nach § 71 Abs. 1 S. 1 SGB IX haben private und öffentliche Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen i.S.d. § 73 SGB IX auf wenigstens 5 % der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Solange sie die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen nicht beschäftigen, haben sie nach § 77 Abs. 1 SGB IX für jeden unbesetzten P...mehr

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ZAP 23/2016, Rechtsprechung... / 3. Fragerecht an Sachverständigen, Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verfahrensmangel

Nach ständiger Rechtsprechung des BSG steht jedem Beteiligten gem. §§ 116 S. 2; 118 Abs. 1 S. 1 SGG i.V.m. §§ 397, 402, 411 Abs. 4 ZPO das Recht zu, einem Sachverständigen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die er zur Aufklärung der Sache für dienlich erachtet. Das Fragerecht soll unabhängig davon, ob das Gericht selbst ein Gutachten für erläuterungsbedürftig hält, den Be...mehr

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ZAP 2/2016, Anwaltsmagazin / Beschlüsse des 71. Deutschen Juristentages

Der 71. Deutsche Juristentag (djt) fand in diesem Jahr vom 13. bis zum 16. September in Essen statt. Er erarbeitete wieder eine Reihe von Beschlüssen zu hochaktuellen Themen wie etwa der zunehmenden Digitalisierung aller Lebensbereiche und ihren Auswirkungen auf das Zivil- und Arbeitsrecht oder zum Reformbedarf im Familienrecht angesichts der Lebenswirklichkeit moderner Fami...mehr

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ZAP 9/2016, Rechtsprechungs... / VI. Streitwert

Unechter Hilfsantrag auf Weiterbeschäftigung Dem BAG (Beschl. v. 13.8.2014 – 2 AZR 871/12) lag zur Streitwertfestsetzung ein Urteil des LAG vor, das die Unwirksamkeit der streitgegenständlichen fristlosen Kündigung feststellte und die Klage im Übrigen – hinsichtlich der begehrten Feststellung der Unwirksamkeit auch einer ordentlichen Kündigung und des unechten Hilfsantrags au...mehr

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ZAP 19/2016, Rechtsprechung... / a) Verletztengeld und Krankengeld

Dem Urteil vom BSG (v. 25.11.2015 – B 3 KR 3/15 R) lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin ist Tierärztin und hauptamtlich als angestellte Veterinärin beschäftigt und in dieser Eigenschaft bei der beklagten Krankenkasse gesetzlich krankenversichert. Nebenberuflich führt sie als selbstständige Unternehmerin eine tierärztliche Praxis und ist bei der Berufsgenossenscha...mehr

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ZAP 15/2015, Rechtsprechung... / VII. Änderungen im Recht der Pflegeversicherung

Zum 1.1.2015 ist das erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 17.12.2004 (BGBl. I, 2014, 2222) in Kraft getreten (Erstes Pflegestärkungsgesetz). Das Gesetz enthält zunächst Leistungsverbesserungen bei der häuslichen Pflege: Nahezu sämtliche Leistungsbeträge werden erhöht durch Umsetzung der Dynamisierungsklausel in § 30...mehr

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ZAP 17/2016, Rechtsprechung... / 2. Prozessuales Anerkenntnis: Keine Anfechtbarkeit oder Widerrufbarkeit bei Irrtum

Im hiesigen Revisionsverfahren ging es um die Beurteilung eines Sachverhalts, in dem die Beklagte zunächst ein Anerkenntnis hinsichtlich des geltend gemachten Zahlungsanspruchs einschließlich Verfahrenskosten und Zinsen abgegeben hatte. Später teilte sie dem SG sinngemäß mit, das Anerkenntnis betreffe ein anderes Klageverfahren. Es liege eine Verwechslung vor. Zuvor hatte be...mehr

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ZAP 19/2016, Rechtsprechung... / a) Aufgabe der "Kopf- und Seele-Rechtsprechung"

Während Vorstände von Aktiengesellschaften von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung ausgeschlossen sind (§ 1 S. 3 SGB VI, § 27 Abs. 1 Nr. 5 SGB III) – da sie regelmäßig Bezüge haben, die über der Bemessungsgrenze liegen, sind sie auch nicht gesetzlich krankenversichert – ist die Rechtslage bei Beschäftigten einer GmbH a...mehr

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ZAP 2/2015, Anwaltsmagazin / Umfangreiches Maßnahmenpaket zu Asylverfahren verabschiedet

Als Reaktion auf den anhaltend hohen Flüchtlingsstrom hat die Bundesregierung ein umfangreiches Paket mit Gesetzesänderungen im Asylrecht auf den Weg gebracht. Ziel ist es, die Asylverfahren zu beschleunigen, die Länder bei der Einrichtung neuer Flüchtlingsunterkünfte zu unterstützen und abgelehnte Antragsteller schneller in ihre Heimat abzuschieben. Sie setzt damit die Besc...mehr

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Anwaltsmagazin / "Gender Pay Gap" in der Anwaltschaft

Vor einigen Wochen – am 19. März – wurde wieder der "Equal Pay Day" in Deutschland ausgerufen. Dieser jährlich stattfindende Aktionstag soll die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen symbolisieren, indem die durchschnittliche Entgeltdifferenz zwischen den Geschlechtern in einen Zeitraum von Kalendertagen umgerechnet wird. Ermittelt wird so der Tag, "bis zu dem Frauen umsonst...mehr

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ZAP 15/2015, Rechtsprechung... / 3. Entschädigung bei überlangen Gerichtsverfahren

Erneut (nach den früheren, in ZAP F. 18, S. 1329 ff. berichteten Entscheidungen BSG v. 21.2.2013 – B 10 ÜG 1 u. 2/12 R und BSG v. 27.6.2013 – B 10 ÜG 2–10/13 B) hat sich das BSG inhaltlich mit dem Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren beschäftigt. Dabei hat es die Kriterien für eine solche Entschädigung weiter konkretisiert. In einer Entscheidung vom 10.7.2014 (B 10 ...mehr

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ZAP 23/2016, Der Franchisev... / 1. Dauerschuldverhältnis

Die Beurteilung eines Franchisevertrags fällt deswegen so schwer, weil dieser als ein komplexes Vertragsmuster Gesetzesvorschriften aus unterschiedlichen Rechtsgebieten berücksichtigt, wie Gewerblicher Rechtsschutz, Handelsrecht, Schuldrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht, das Verbraucherschutzrecht sowie das Arbeits- und Sozialrecht. Der Franchisevertrag stellt sich damit a...mehr

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ZAP 13/2017, Rechtsprechung... / 1. Ausgleichsabgabe nach § 73 Abs. 1 SGB IX bei untypischen Arbeitsplätzen

Der Kläger des vorliegenden Verfahrens (BVerwG, Urt. v. 30.6.2016 – 5 C 1/15) ist ein als gemeinnützig anerkannter eingetragener Verein. Er beschäftigt Mitarbeiter sowohl in Deutschland als auch im Ausland, um entsprechend seiner Satzung u.a. Menschen in Not zu helfen. Zur Erreichung dieses Zwecks rekrutiert er vor allem für Hilfseinsätze im Ausland Freiwillige, mit denen er...mehr

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ZAP 14/2015, Rechtsprechung... / 2. Rechtsweg des GmbH-Geschäftsführers zur Arbeitsgerichtsbarkeit

Das BAG hat seine Rechtsprechung zum Zugang für Klagen der GmbH-Geschäftsführer zum Arbeitsgericht geändert (s. Beschl. v. 22.10.2014 – 10 AZB 46/14, NZA 2015, 60 und Beschl. v. 3.12.2014 – 10 AZB 98/14, NZA 2015, 180, hierzu Lunk NJW 2015, 528, Stagat NZA 2015, 193 und Anm. ZAT 2015, 64). Nach § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG gelten in Betrieben einer juristischen Person die Kraft Gese...mehr

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ZAP 1/2015, Rechtsprechungs... / 2. Anspruch auf Übernahme der Aufwendungen für die Vollzeitpflege von Enkelkindern

§ 36a Abs. 3 S. 1 SGB VIII verleiht einen Anspruch auf Übernahme der erforderlichen Aufwendungen für selbst beschaffte Hilfen (etwa Hilfe zur Erziehung in Gestalt der Vollzeitpflege). Das sind Hilfen, die vom Leistungsberechtigten selbst abweichend von § 36a Abs. 1 und 2 SGB VIII erbracht werden, ohne dass eine Entscheidung des Trägers der Jugendhilfe oder eine Zulassung dur...mehr

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Sommer, SGB XI § 11 Rechte ... / 3 Literatur

Rz. 5 Brünner, Einheitsstandards in der Pflege ? – Zur Stellung der freien Wohlfahrtspflege im SGB XI, Sozialrecht aktuell 2007 S. 219. Holst, Zur Preisbildung in der stationären Pflege, Fokus Pflegeversicherung 2009 S. 201. Igl, Qualitätsanforderungen in der Langzeitpflege – Wie hat eine rechtliche Rahmenordnung auszusehen?, SGb 2007 S. 381.mehr

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FF 7+8/2016, Übergang des U... / 1 Anmerkung

Das OLG Karlsruhe hat sich in einem facettenreichen Fall mit dem Elternunterhalt befasst, der unter verschiedenen Gesichtspunkten Aufmerksamkeit verdient und erneut in den Grenzbereich familiärer Verantwortung führt. Trotz der sorgsam und in jeder Hinsicht lege artis verfassten Gründe bleibt ein schaler Nachgeschmack, wenn eine Rechtsordnung der auf die verwandtschaftliche H...mehr

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Sommer, SGB XI § 6 Eigenver... / 2.7 Beweislast

Rz. 22 Die Beweislast in solchen Fällen liegt im Allgemeinen bei der Pflegekasse. Im Sozialrecht herrscht der Untersuchungsgrundsatz (§ 20 SGB X), d. h., die Pflegekasse hat den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln und alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch für die Beteiligten günstigen Umstände, zu berücksichtigen. In der Regel wird sie sich bei ihrer Entscheidung der...mehr

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Sommer, SGB XI § 9 Aufgaben... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Im Zusammenhang hiermit werden nach § 8a (§ 92 bis 31.12.2015) in den Ländern landesweite oder regionale Landespflegeausschüsse errichtet, in denen die an der pflegerischen Versorgung beteiligten Träger, Organisationen und Verbände eng zusammenarbeiten sollen. Rz. 3 Daneben wird nach § 9 Satz 2 das Nähere zur Planung und zur Förderung der Pflegeeinrichtungen nach Landes...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 11 Rechte ... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Abs. 1 unterfallen sowohl die ambulanten als auch die stationären Einrichtungen. Ambulante Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste) sind nach Maßgabe von § 71 Abs. 1 selbständig wirtschaftende Einrichtungen, die unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft Pflegebedürftige in ihrer Wohnung pflegen und hauswirtschaftlich versorgen. Stationäre Pflegeeinri...mehr

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Sommer, SGB V § 246 Beitrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift enthielt ursprünglich eine Regelung zu den Beiträgen von Künstlern und Publizisten und sollte mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) ab 1.1.1989 in Kraft treten. Durch Art. 2 Nr. 7 des Künstersozialversicherungs-Änderungsgesetzes v. 20.12.1988 (BGBl. I...mehr

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Jung, SGB XII § 23 Sozialhi... / 3 Literatur

Rz. 70 Bethäuser, Zur Auslegung des Art. 1 des Europäischen Fürsorgeabkommens, DVBl. 1983 S. 536. Berger , Die Sozialhilfeansprüche von Ausländerinnen und Ausländern in der Bundesrepublik Deutschland und aufenthaltsrechtliche Konsequenzen des Sozialhilfebezugs, Diss., Bonn 2005. Budde, Sozialhilfe für "Bürgerkriegsflüchtlinge" – Zur Problematik des § 120 BSHG, MDR 1994 S. 644. B...mehr

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AGS 5/2016, Aufhebung der P... / 2 Aus den Gründen

Die statthafte, form- und fristgerecht eingelegte und auch im Übrigen zulässige sofortige Beschwerde ist begründet. Das ArbG durfte die Prozesskostenhilfebewilligung nicht gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 ZPO aufheben. 1. Gem. § 120a Abs. 1 S. 1 ZPO soll das Gericht die Entscheidung über die zu leistenden Zahlungen ändern, wenn sich die für die Prozesskostenhilfe maßgebenden persönlich...mehr

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Jansen, SGB X § 49 Rücknahm... / 2.1 Verwaltungsakt mit Drittwirkung

Rz. 5 Die Regelung gilt nur für VA mit Drittwirkung. Das Gesetz spricht von einem begünstigenden VA, der von einem Dritten angefochten worden ist, so dass hierfür der Begriff der Drittwirkung verwandt wird. Damit wird zugleich auch die Auswirkung des konkreten VA – über beteiligte Behörde und Adressaten des VA hinaus – auf einen (oder mehrere) Dritten gekennzeichnet. (Doppel...mehr

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Jung, SGB XII § 23 Sozialhi... / 2.5.2 Räumlich unbeschränkte Aufenthaltsbefugnis

Rz. 61 Absatz 5 Satz 2 dient dazu, die hohen und lange andauernden Sozialhilfelasten auf die Bundesländer angemessen zu verteilen und aus diesem Grund ihre Verlagerung in andere Bundesländer durch Binnenwanderung zu verhindern (vgl. Groth, in: Beck-OK Sozialrecht, § 23 Rz. 23; Wahrendorf, a. a. O., § 23 Rz. 53). Außerdem soll die missbräuchliche (mehrfache) Inanspruchnahme v...mehr

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AGS 5/2016, Untauglichkeit ... / 1 Sachverhalt

Gegenstand des Verfahrens ist die Höhe des Rechtsanwaltshonorars nach dem RVG, das dem Beschwerdeführer nach Beiordnung im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) aus der Staatskasse zusteht. Streitig ist die Höhe der Verfahrens- und der Terminsgebühr. Im Klageverfahren vor dem SG ging es um Bedarf für Unterkunft und Heizung gem. § 22 SGB II, die Berücksichtigung ...mehr

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FF 5/2016, Geschäftsbericht 2014/2015

der Vorsitzenden des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht zur Mitgliederversammlung am 28.11.2015 in Weimar Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Geschäftsbericht umfasst den Zeitraum von der letzten Mitgliederversammlung am 22.11.2014 in Marburg bis heute. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht steht mit 6.737 Mitgliedern (Stand 9/2015) unve...mehr

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Begrenzte Rückwirkung einer Verzögerungsrüge; materieller Schaden

Leitsatz 1. Durch eine verspätet erhobene Verzögerungsrüge wird der Anspruch eines Entschädigungsklägers auf Entschädigung der durch die überlange Verfahrensdauer erlittenen Nachteile auf einen Zeitraum begrenzt, der im Regelfall sechs Monate vor Erhebung der Rüge umfasst. 2. Zur Ermittlung des materiellen Nachteils sind die wirtschaftlichen Folgen des tatsächlichen Geschehen...mehr

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AGS 4/2016, Erstreckung der... / 2 Aus den Gründen

Der vom Antragsteller eingelegte Rechtsbehelf ist als Erinnerung zulässig, jedoch nicht begründet. Die Festsetzung der nach § 45 Abs. 1, Abs. 3 S. 1 RVG aus der Landeskasse aufzubringenden Vergütung durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des LSG ist nicht zu beanstanden. Dem Erinnerungsführer steht ein höherer Vergütungsanspruch gegen die Landeskasse nicht zu. Dabei kan...mehr

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AGS 4/2016, Kieler Kostenkä... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist zulässig. Nach § 55 Abs. 1 RVG wird die aus der Staatskasse zu gewährende anwaltliche Vergütung vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszuges festgesetzt. Nach § 56 Abs. 1 S. 1 RVG kann gegen die Entscheidung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle das Gericht, bei dem die Festsetzung erfolgt ist, angerufen werden. Die Erinnerung...mehr

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FF 3/2016, Unterhalt und Ex... / D. Ausblick

Die vorstehenden Ausführungen schlagen einen großen Bogen von den elementaren Grundlagen bis hin zu schwierigen und teilweise umstrittenen Einzelfragen des Regresses. Sie sollen verdeutlichen, dass Sozialrecht und Unterhaltsrecht keine Paralleluniversen bilden. Beide Rechtsgebiete stehen nicht nebeneinander, sondern lassen sich über ihre vielfältigen Berührungspunkte zu eine...mehr

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zfs 3/2016, Keine Berücksic... / 3 Anmerkung:

1. Nach der Reform des Rechtsmittelrechts ist nach wie vor davon auszugehen, dass das Rechtsmittelgericht das erstinstanzliche Urteil gem. §§ 513 Abs. 1, 529 ZPO darauf zu überprüfen hat, ob die Schmerzensgeldbemessung überzeugt. Eine auf die Überprüfung der Ermessensausübung eingeschränkte Prüfungszuständigkeit ist nicht anzunehmen (vgl. BGH VersR 2006, 710). Eine Beschränk...mehr

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FF 3/2016, Unterhalt und Ex... / 3. Reichweite des Anspruchsübergangs (Abs. 1 S. 1, S. 4)

Keineswegs einheitlich geregelt sind die vom Anspruchsübergang erfassten Ansprüche. Während die cessio legis im SGB XII, UVG, BAföG und SGB III auf Unterhaltsansprüche beschränkt ist, gehen nach § 33 SGB II alle Ansprüche des Leistungsempfängers auf das Job-Center über. Dies betrifft zivilrechtliche Ansprüche – u.a. Pflichtteils- und Zugewinnansprüche sowie das Recht auf Sch...mehr

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FF 3/2016, Unterhalt und Ex... / 4. Eingeschränkter Regress bei Unterhaltsansprüchen (Abs. 2)

§ 33 Abs. 2 SGB II beschränkt den Unterhaltsregress, indem das Gesetz für eine Reihe von Fällen den Anspruchsübergang ausschließt. Die Vorschrift gilt nur für gesetzliche Ansprüche, nicht jedoch für auf einem Austauschverhältnis (z.B. Altenteil) beruhende Forderungen. Kein Anspruchsübergang erfolgt bei den in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenlebenden Personen. Denn während d...mehr

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FF 3/2016, Unterhalt und Ex... / A. Einleitung

An keiner Stelle sind alle Beteiligten so untrennbar in die Wechselwirkungen zweier Rechtsgebiete verstrickt, wie an der Nahtstelle von Existenzsicherungs- und Familienrecht. Wer einen Beleg sucht, findet ihn bereits in den Motiven des BGB. Diese beziehen sich zur Begründung der Unterhaltspflichten u.a. auf die Lasten für die öffentlichen Armenkassen.[1] Umgekehrt hat der Ge...mehr

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FF 3/2016, Unterhalt und Ex... / 2. Voraussetzungen des Anspruchsübergangs (§ 33 Abs. 1 SGB II)

Voraussetzung für jeden Anspruchsübergang ist ein bestehender Unterhaltsanspruch – andernfalls greift die Vorschrift von vornherein ins Leere. Daher muss die Prüfung zwangsläufig mit der Feststellung eines Anspruchs nach den allgemeinen Regeln beginnen – Unterhaltsverhältnis, Bedarf, Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit. Ferner bedarf es zwischen Unterhaltspflicht und erbrac...mehr

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FF 3/2016, Unterhalt und Ex... / 1. Überblick

Der Unterhaltsregress betrifft einen ganz anderen Aspekt – das Verhältnis der eigentlich subsidiär ausgestalteten existenzsichernden Leistungen zum einzusetzenden Einkommen und Vermögen des Leistungsempfängers. Hierzu zählen insbesondere (aber nicht ausschließlich) die Unterhaltsansprüche. Der Unterhaltsregress verfolgt in erster Linie den Zweck, die Erfüllung privatrechtlich...mehr

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FF 3/2016, Unterhalt und Ex... / B. Sozialleistungen im Familieneinkommen

Diese Beobachtung führt zum ersten Problemkreis: Wie gestalten sich die Einkommensverhältnisse und sozialrechtlichen Abhängigkeiten bei einer intakten Familie und welche Veränderungen ergeben sich im Fall einer Trennung? Als Beispiel dient eine vierköpfige Familie mit einem Alleinverdiener und zwei noch kleineren Kindern sowie einem Bruttoeinkommen von 2.400 EUR. Die Bedeutung...mehr

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Jansen, SGB IV § 8a Geringf... / 2.8 Beiträge zur Unfallversicherung für geringfügig entlohnte Beschäftigte in Privathaushalten

Rz. 9a Mit dem Gesetz zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) wird auch die Erhebung des Beitrags zur gesetzlichen Unfallversicherung für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten seit dem Jahre 2006 vereinheitlicht und vereinfacht. Der Beitragssatz für die Beiträge zur gesetzlichen Unfallver...mehr

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AGS 2/2016, Keine fiktive T... / 3 Anmerkung 1

Schriftlicher Vergleich ist kein schriftlicher Vergleich? Anmerkung zu LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 20.7.2015 – L 7/14 AS 64/14 B – zu Bayrisches LSG, Beschl. v. 22.5.2015 – L 15 SF 115/14 E – und zu LSG NRW, Beschl. v. 11.3.2015 – L 9 AL 277/14 B Der Streit um die fiktive Terminsgebühr im sozialgerichtlichen Verfahren endet nicht. Mit dem 2. Kostenrechtsmodernisierung...mehr

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zfs 2/2016, Jahnke/Burmann: Handbuch des Personenschadensrechts, C.H. Beck, 1. Auflage 2016, 1.701 Seiten, 199 EUR, ISBN 978-3-406-67625-3

Wenn man einen Blick auf die zum Schadensrecht in den letzten Jahren erschienenen Bücher wirft, verwundert es nicht, dass das Personenschadensrecht in den Fokus gerückt wurde. Man könnte fast sagen, dass das nun vorliegende Handbuch den Gipfel dieser Entwicklung darstellt. Jedenfalls werden es Folgewerke schwer haben, dieses Handbuch qualitativ zu übertreffen. Woran liegt da...mehr

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Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.2 Nachrangig verpflichteter Leistungsträger

Rz. 13 Nachrangig ist jede Leistung, die bei Erbringung einer anderen Leistung ganz oder teilweise wegfällt, gekürzt wird, ruht oder die sich durch Anrechnung der anderen Leistung mindert. Nach Abs. 1 Satz 2 ist ein Leistungsträger nachrangig verpflichtet, soweit dieser bei rechtzeitiger Erfüllung der Leistungsverpflichtung eines anderen Leistungsträgers selbst nicht zur Lei...mehr

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Steuerbefreiung, Betrieb eines Altenheims, Betreutes Wohnen

Sachverhalt Das belgische Vorabentscheidungsersuchen betraf die Steuerbefreiung für eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen durch anerkannte Einrichtungen gem. Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der 6. EG-Richtlinie (ab 1.1.2007: Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL). Das vorlegende Gericht wollte wissen, ob die von einer "Einrichtung für be...mehr

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AGS 1/2016, Exaktere Gebührenabrechnung durch webbasierte Software

Steuerberater und andere Freiberufler machen es schon lange vor, die Anwälte hinken noch hinterher: die Honorarabrechnung mit Hilfe internetbasierter Software. In Anwaltskanzleien sind vielfach noch "händische" Abrechnungsabläufe weit verbreitet, viele benutzen auch PC-Software, etwa auf CD oder DVD, die aber regelmäßig aktualisiert – sprich: neu gekauft – werden muss. Die Zu...mehr

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Teil I: Opferentschädigung,... / Ansprüche, Opferentschädigung, tätlicher Angriff [Rdn 16]"tätlicher Angriff"

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FF 1/2016, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis

Wendl/Dose (Hrsg.)9. Auflage 2015, 2.552 Seiten, 139 EUR, Verlag C. H. Beck Die Neuauflage berücksichtigt vier Jahre nach der 8. Auflage 2011 die Rechtsänderung des materiellen Rechts, insbesondere die Ergänzungsregelungen vom 1.3.2013 zu § 1578b BGB (Stichwort: lange Ehedauer), die Änderungen des Verfahrensrechts, Sozialrechts und des internationalen Rechts sowie die Entwick...mehr

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Rentenbeginn bei Erwerbsminderungsrenten nach vorherigem Bezug erstattungspflichtigen Krankengeldes

Leitsatz 1. Hat ein Steuerpflichtiger Krankengeld bezogen und wird infolge der späteren Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente der hierfür zuständige Leistungsträger erstattungspflichtig, gilt der Rentenanspruch des Berechtigten insoweit gemäß § 107 Abs. 1 SGB X als erfüllt. Die Erwerbsminderungsrenten unterliegen damit bereits im Zeitpunkt des Zuflusses des Krankengeldes ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Erwerb der Gegenforderung nach Verfahrenseröffnung (Nr. 2)

Rn 10 Des Weiteren besteht kein Vertrauensschutz, wenn ein Insolvenzgläubiger seine Forderung erst nach Eröffnung des Verfahrens von einem anderen Insolvenzgläubiger erworben hat und der Erwerber gleichzeitig Schuldner der Insolvenzmasse ist. In diesem Fall musste der Erwerber als Schuldner der Insolvenzmasse bei Verfahrenseröffnung davon ausgehen, dass er die von ihm geschu...mehr

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Jansen, SGB IV § 6 Vorbehal... / 2.1.2 Völkergewohnheitsrecht

Rz. 23 Grundsätzlich kann sich auch im Bereich des Sozialrechts Völkergewohnheitsrecht bilden. Bislang ist die Schaffung von Sozialrecht auf völkerrechtlicher Basis allerdings bedeutungslos geblieben (vgl. Grüner/Dalichau, Sozialgesetzbuch, SGB IV, § 6 Rz. 2a).mehr

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Jansen, SGB IV § 6 Vorbehal... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 27 Grüner/Dalichau, Sozialgesetzbuch, Kommentar und Rechtssammlung, Stand 1.4.2013. Körner/Leitherer/Mutschler, Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, SGB IV, 86. Ergänzungslieferung, München, Juni 2015. Herdegen, Europarecht, 15. Aufl., München 2013. v. Münch/Kunig, Grundgesetz, 6. Aufl., München 2012. Schroeder, Grundkurs, Europarecht, 3. Aufl., München 2013. Rz....mehr