Fachbeiträge & Kommentare zu Sparbuch

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2 Gegenstand der Wegnahmegebühr

Rz. 2 Gegenstand der Gebühr ist die sog. Wegnahme. Hierbei handelt es sich um eine Vollstreckungshandlung, bei der der Vollziehungsbeamte die Herausgabe bestimmter Gegenstände bewirken soll.[1] Grundlage der Wegnahmegebühr ist jedoch ausschließlich die Wegnahme von beweglichen Sachen und Urkunden durch den Vollziehungsbeamten in den abschließend genannten Fällen:mehr

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zerb 5/2016, Verpflichtung ... / Sachverhalt

Der Kläger begehrt Auskunft über den Bestand des Nachlasses des am 4.4.2012 verstorbenen (...). Am 4.4.2012 verstarb mit letztem Wohnsitz in Niedermurach Herr (...), geb. 21.1.1927. Der Kläger ist Sohn des Erblassers. Bei der Beklagten handelt es sich um die zweite Ehefrau des Erblassers. Der Erblasser hat ein handschriftliches Testament vom 13.7.2003 hinterlassen und die Be...mehr

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Zerb 4/2016, Pflicht des Er... / Anmerkung

Dem Beschluss lag im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde: Der Erbe bzw. Erbeserbe seiner beiden Eltern war zur Vorlage zweier privatschriftlicher Nachlassverzeichnisse verpflichtet. Der Nachlass bestand im Wesentlichen aus einem Mehrfamilienhaus. Nach Erlass eines Teil-Urteils hat der Erbe zwei Nachlassverzeichnisse vorgelegt, zu deren Erstellung die Auskunftsberecht...mehr

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Zerb 4/2016, Pflicht des Er... / Leitsatz

1. Besteht der Verdacht, dass ein Erblasser im maßgeblichen Zehn-Jahres-Zeitraum Zuwendungen von seinem Bankkonto oder seinem Depot schenkungsweise an Dritte erbracht hat, so ist der Erbe verpflichtet, von seinem Auskunftsrecht gegenüber der Bank Gebrauch zu machen, um eventuelle Zuwendungsempfänger zu ermitteln. 2. Zu den vom Erben anzustellenden Ermittlungen gehört insbeso...mehr

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Zerb 4/2016, Pflicht des Er... / Aus den Gründen

Das Landgericht ist (LGB 5 f) zutreffend davon ausgegangen, dass der Antrag der Gläubigerin gem. § 888 ZPO zulässig und begründet ist. 1. Was die Zulässigkeit des Antrags betrifft, so ist die Auskunftsverpflichtung nach § 2314 Abs. 1 BGB auf eine unvertretbare Handlung gerichtet, deren Vollstreckung nach § 888 ZPO zu erfolgen hat (vgl. nur OLG Stuttgart, Beschl. v. 27.1.2014 ...mehr

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FoVo 8-9/2015, Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung eines Sparbuchs

Leitsatz Im Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung eines Sparbuchs richtet sich die Antragsbefugnis nach § 467 Abs. 2 FamFG. Der Gläubiger, der die Spareinlage in der Zwangsvollstreckung gepfändet und überwiesen bekommen hat, ist antragsberechtigt. Für die Glaubhaftmachung des Verlustes genügt nicht die Behauptung des Gläubigers, der Besitzer des Sparbuchs halte sich im Aus...mehr

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FoVo 8-9/2015, Aufgebotsver... / 3 Der Praxistipp

Herausgabepflicht aus § 836 Abs. 3 ZPO Der Schuldner ist nach § 836 Abs. 3 Satz 1 ZPO verpflichtet, dem Gläubiger die zur Geltendmachung der Forderung nötige Auskunft zu erteilen und ihm die über die Forderung vorhandenen Urkunden herauszugeben. Die Herausgabe der Urkunden kann von dem Gläubiger nach § 836 Abs. 3 Satz 5 ZPO i.V.m. § 883 ff. ZPO im Wege der Zwangsvollstreckung...mehr

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FoVo 8-9/2015, Aufgebotsver... / 1 I. Der Fall

Sparbücher nach Vollstreckung nicht zu erlangen Auf die Vollstreckung des Gläubigers hat die Drittschuldnerin, eine Bank, erklärt, ein Sparguthaben nur gegen Vorlage der Sparurkunde auszahlen zu wollen. Der Gläubiger beantragte darauf, zwei Sparbücher im Wege des Aufgebotsverfahrens für kraftlos zu erklären, weil sich die Sparbücher nicht in seinem Besitz befänden und auch ni...mehr

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FoVo 8-9/2015, Aufgebotsver... / 2 II. Die Entscheidung

Die Beschwerde ist gemäß §§ 58 ff., 439 Abs. 3 FamFG zulässig. Sie ist jedoch nicht begründet. Im Ergebnis ist das AG zu Recht davon ausgegangen, dass der Antrag des Antragstellers auf Erlass eines Aufgebots unzulässig ist. Antragsberechtigung ist gegeben Anders als das AG angenommen hat, ist der Gläubiger allerdings antragsberechtigt. Das Sparbuch ist ein sogenanntes hinkende...mehr

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FoVo 8-9/2015, Aufgebotsver... / Leitsatz

Im Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung eines Sparbuchs richtet sich die Antragsbefugnis nach § 467 Abs. 2 FamFG. Der Gläubiger, der die Spareinlage in der Zwangsvollstreckung gepfändet und überwiesen bekommen hat, ist antragsberechtigt. Für die Glaubhaftmachung des Verlustes genügt nicht die Behauptung des Gläubigers, der Besitzer des Sparbuchs halte sich im Ausland auf...mehr

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FoVo 6/2015, Duplizität der Ereignisse rund um das Sparbuch

I. Das Problem Zwei Gläubiger mit Teilerfolg Wie nicht selten, sieht sich der Schuldner der Zwangsvollstreckung mehrerer Gläubiger gegenüber. G1 pfändet das Bankguthaben des Schuldners nach § 833a ZPO, wobei sich herausstellt, dass auch ein Sparbuch vorhanden ist. Um das Guthaben realisieren zu können, benötigt er nun aber das Sparbuch als Inhaberpapier zur Vorlage bei der Ban...mehr

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FoVo 6/2015, Duplizität der... / I. Das Problem

Zwei Gläubiger mit Teilerfolg Wie nicht selten, sieht sich der Schuldner der Zwangsvollstreckung mehrerer Gläubiger gegenüber. G1 pfändet das Bankguthaben des Schuldners nach § 833a ZPO, wobei sich herausstellt, dass auch ein Sparbuch vorhanden ist. Um das Guthaben realisieren zu können, benötigt er nun aber das Sparbuch als Inhaberpapier zur Vorlage bei der Bank. Der zweite ...mehr

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FoVo 6/2015, Duplizität der... / II. Die Lösung

§ 836 Abs. 3 ZPO hilft nicht weiter Im zwingend zu verwendenden Formular für den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist auf Seite 8 grundsätzlich die Auskunfts- und Herausgabepflicht des Schuldners nach § 836 Abs. 3 ZPO zu aktivieren. Nach der bereits im Muster vorgesehenen zweiten Auswahlmöglichkeit hat der Schuldner das über das jeweilige Sparguthaben ausgest...mehr

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zerb 5/2015, Testamente und... / d) Bewertung

Die Berechnung bezieht sich mithin auf vier Vermögensgruppen: Immobilien, Gesellschaftsanteile und Geldvermögen sowie Pkw/Motorräder. Diese und deren Bewertung werden im Folgenden näher beschrieben. Der Wert einer Immobilie oder eines Immobilienanteils ist auf Kosten des Nachlasses (also als hier abzuziehende Erbfallschuld), durch einen vom Bundesverband Deutscher Sachverstän...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Verpfändung von Spareinlagen

Rz. 6 Stand: 21. Auflage – ET: 05/2015 Zugelassen sind Spareinlagen aller Kreditinstitute, die im Geltungsbereich der AO zum Einlagengeschäft zugelassen sind. Die Verpfändung erfolgt nach den Vorschriften des BGB (§§ 1274, 1280 BGB). Die Übergabe des Sparbuchs ist zivilrechtlich nicht erforderlich, § 241 Abs. 1 Nr. 3 AO schreibt sie aber ausdrücklich vor.mehr

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Zerb 2/2015, Bankvermögen i... / b) Übertragung eines Sparbuchs

Neben der Übertragung von Bargeld werden Vermögensübertragungen oft auch mittels eines Sparbuchs vorgenommen. Dieser Weg wirkt zunächst ziemlich einfach, da ein Sparbuch ein Legitimationspapier im Sinne des § 808 Abs. 1 BGB ist. Dies bedeutet, dass die jeweilige Bank befreiend an denjenigen leisten kann, der das Sparbuch vorlegt und die Auszahlung begehrt. Der Bank obliegt g...mehr

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Zerb 2/2015, Bankvermögen i... / 3. Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall

Über Bankvermögen wird darüber hinaus oft durch Rechtsgeschäft unter Lebenden eine Regelung für den Todesfall getroffen. Typisches Beispiel hierfür ist ein Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall (§§ 328, 331 BGB), der dadurch zustande kommt, dass der Erblasser auf einem Sparbuch einen Betrag auf den Namen eines Dritten anlegt, das Sparbuch aber in seinem Besitz behält.[...mehr

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FoVo 2/2015, Pfändung einer Mietkaution

Der Schuldner als Mieter Die meisten Schuldner wohnen zur Miete. Auch wenn sie dann grundsätzlich verpflichtet sind, Mietzins zu entrichten, haben auch sie Geldansprüche gegen den Vermieter. Zu nennen ist hier der Anspruch auf Auszahlung eines Guthabens aus der Nebenkostenabrechnung oder am Ende des Mietverhältnisses den die Mietkaution betreffenden Rückzahlungsanspruch. Ents...mehr

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Zerb 2/2015, Bankvermögen i... / 2. Auslegungsfragen

Insbesondere bei Geld- und Forderungsvermächtnissen muss darauf geachtet werden, dass der Wille des Erblassers zweifelsfrei zu bestimmen ist. Hier können zu allgemeine Bezeichnungen wie "Sparguthaben" oder "Bankvermögen" schwierige Auslegungsfragen aufwerfen. So musste das OLG München[36] sich unlängst damit befassen, ob sich "Sparguthaben bei der Bank … Konto Nr. x" auf das...mehr

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Zerb 2/2015, Bankvermögen i... / 2. Lebzeitige Vermögensübertragungen

Zu Lebzeiten wird Bankvermögen von Erblassern überwiegend durch Geldschenkung oder Übertragung eines Sparbuchs weitergegeben. Aus solchen lebzeitigen Vermögensübertragungen ergeben sich oft Probleme, die erst mit dem Tod des Zuwendenden, also mit dem Erbfall offenbar werden. a) Geldschenkung Bei einer Schenkung, insbesondere bei einer nicht notariell beurkundeten, aber sofort ...mehr

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Zerb 2/2015, Bankvermögen i... / 5

Auf einen Blick Der sorgfältig planende Erblasser sollte zur Erleichterung der Nachlassabwicklung Vollmachten bzw. Bankvollmachten als flankierende Gestaltung in Erwägung ziehen. Bezogen auf das Bankvermögen sollte eine solche individuelle Vollmacht durch die formularmäßigen Vollmachten der Banken ergänzt werden. Der Vollmachtgeber hat dabei die Wahl zwischen einer transmort...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abgeltungsteuer: Kein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten bei Günstigerprüfung

Leitsatz Auch bei der sog. "Günstigerprüfung" nach § 32d Abs. 6 Satz 1 EStG findet § 20 Abs. 9 EStG Anwendung; ein Abzug der tatsächlich entstandenen Werbungskosten kommt daher nicht in Betracht. Normenkette § 32d Abs. 6, § 20 Abs. 9 EStG 2009 Sachverhalt Eine hoch betagte alte Dame hatte mit ihrem Prozessbevollmächtigten einen Treuhandvertrag geschlossen und ihm General- und ...mehr

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Zerb 1/2015, Die Verjährung... / 2. Teleologisch extensive Auslegung des § 199 Abs. 1 BGB

Unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der Verjährung ist § 199 Abs. 1 BGB jedoch dahingehend weit auszulegen, dass zu den den Anspruch begründenden Umständen auch der Bestand des Nachlasses gehört. Damit beginnt die Verjährung erst in dem Zeitpunkt, in dem der Pflichtteilsberechtigte von dem später aufgetauchten Nachlassgegenstand Kenntnis erlangt mit der Folge, dass sei...mehr

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FF 12/2014, Einheitliches I... / II. Abgrenzungen zur Rechtsnachfolge von Todes wegen

Die Europäische Erbrechtsverordnung betrifft die Rechtsnachfolge von Todes wegen (Art. 1 Abs. 1 EU-ErbVO). Darunter ist jede Form des Übergangs von Vermögenswerten, Rechten und Pflichten von Todes wegen zu verstehen (Art. 3 Abs. 1 EU-ErbVO). Gleichgültig ist, ob dies aufgrund der gesetzlichen Erbfolge oder einer Verfügung von Todes wegen beruht. Die gesetzliche Erbfolge best...mehr

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FoVo 10/2014, Die Durchführungsbestimmungen zum Gerichtsvollzieherkostenrecht (Teil III)

Durchführungsbestim­mungen zum GvKostG Mit dem 2. KostRMoG sind die Kosten der Zwangsvollstreckung um rund ein Drittel gestiegen. Das macht eine stärkere Kostenkontrolle neben einer stärkeren Selektion der Fälle mit Erfolgsaussichten erforderlich, um die unbefriedigte Forderung zu Lasten des Gläubigers nicht weiter anwachsen zu lassen. Maßgeblich für die Kosten des Gerichtsvo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.3 Vertreter, Pfandgläubiger, Besitzer

Rz. 13 Entsprechendes gilt für Vertreter und Pfandgläubiger. Bei den Vertretern werden sowohl die offene als auch die verdeckte Stellvertretung einschließlich des Kommissionsgeschäfts erfasst. Die offene Stellvertretung unterscheidet sich von der Treuhand dadurch, dass der Vertreter in fremden Namen auf fremde Rechnung handelt. Bei der verdeckten Stellvertretung (Kommissions...mehr

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zerb 8/2014, Nachlasspflege... / Sachverhalt

Die Beteiligte zu 1. wendet sich mit ihrer Beschwerde gegen die Entscheidung des Nachlassgerichts, ihren Antrag auf Bestellung eines Nachlasspflegers zurückzuweisen. Die 1937 geborene Erblasserin ist am ... 2012 in A. unverheiratet und kinderlos verstorben. Die Beteiligte zu 1. teilte dem Amtsgericht am 15. November 2012 telefonisch mit, es sei unbekannt, ob ein Testament vorh...mehr

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zerb 7/2014, Zuwendungen au... / 5. Sonderfall: das Sparbuch und der Vertrag zugunsten Dritter

Lautet das Sparbuch auf den Namen des Erblassers, so geht die Forderung gegen die Bank beim Erbfall auf die Erben über (§ 1922 BGB). Etwaige anderslautende mündliche Versprechungen des Erblassers auf den Todesfall sind rechtlich unbeachtlich. Je nach rechtlicher Einordnung als Vermächtnis oder Schenkungsversprechen mangelt es jedenfalls an der entsprechenden Form (§§ 1939, 2...mehr

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zerb 6/2014, Deutscher Nach... / I. Der Vertrag zugunsten Dritter im Erbfall

Schon der Eröffnungsvortrag von Rechtsanwalt Dr. Dirk Bredemeyer [3] weckte großes Interesse im Auditorium, handelt es sich doch beim Vertrag zugunsten Dritter im Erbfall um ein juristisches Konstrukt, das als Lebensversicherung oder Sparbuch mit Bezugsrecht dem Nachlasspfleger häufig begegnet. Nach Erörterung der allgemeinen Rechtsbeziehungen (Deckungs-, Valuta- und Zuwendun...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 97a Pflich... / 1.5 Gegenstand der Auskunft, Abs. 3

Rz. 6 Die Auskunft beschränkt sich ausschließlich auf die in Abs. 3 genannten Umstände, d. h. neben der Höhe des Einkommens auf den Namen und die Anschrift des Arbeitgebers und die Art des Beschäftigungsverhältnisses. Es besteht grundsätzlich keine Verpflichtung, Auskunft über Namen und Anschrift der Krankenkasse zu geben (BVerwG, Urteil v. 21.1.1993, 5 C 22/90). Wegen der z...mehr

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zerb 5/2014, Keine Prüfung ... / Sachverhalt

(...) Mit Beschluss vom 22.5.2013 hat das Amtsgericht die für die Erteilung des vom Beteiligten zu 1) beantragten Testamentsvollstreckerzeugnisses erforderlichen Tatsachen antragsgemäß festgestellt. Die sofortige Wirksamkeit dieses Beschlusses hat es ausgesetzt und die Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses bis zur Rechtskraft des Beschlusses zurückgestellt (§ 352 Ab...mehr

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FoVo 4/2014, Nutzung von Konten Dritter

Der Schuldner will sich der Kontopfändung des Gläubigers nicht selten dadurch entziehen, dass er seinen bargeldlosen Zahlungsverkehr über das Konto eines Dritten abwickelt. Die damit verbundenen Fragen waren Gegenstand der Leseranfrage des Monats (FoVo 2014, 65). Nachfolgend soll als Arbeitshilfe gezeigt werden, wie der Anspruch unter Nutzung des amtlichen Formulars für den ...mehr

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FoVo 1/2014, Sparguthaben a... / 2 II. Die Entscheidung

BGH sieht Anspruch der Insolvenzmasse Die Sparrücklagen des Schuldners unterliegen dem Insolvenzbeschlag. Gemäß § 203 Abs. 1 Nr. 3 InsO ist hierüber die Nachtragsverteilung durchzuführen. Gemäß § 203 Abs. 1 Nr. 3 InsO wird die Nachtragsverteilung auf Antrag des Insolvenzverwalters oder eines Insolvenzgläubigers oder von Amts wegen angeordnet, wenn Gegenstände der Masse nachtr...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Sachen des Mieters

Rz. 2 Sachen sind nach § 90 körperliche Gegenstände, so dass Forderungen und Ansprüche des Mieters nicht erfasst werden. Zu den Sachen gehören allerdings auch Inhaberpapiere, Geld sowie alle durch Indossament übertragbaren Papiere, z. B. Wechsel und Scheck. Andere Wertpapiere, die nicht selbst Träger des Forderungsrechtes sind (z. B. Sparbücher), fallen nicht darunter. Nur Sa...mehr

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FoVo 2/2013, Musteranlage zum verbindlichen PfÜB-Antrag

Verbindliches PfÜB-Formular ist ­ergänzungsbedürftig Nach der am 30.8.2012 in Kraft getretenen Zwangsvollstreckungsformularverordnung darf ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ab dem 1.3.2013 nur noch mit dem dafür verbindlich vorgesehenen Formular beantragt werden (FoVo 2012, 126 und 186). Das Formular selbst sieht allerdings nur einige pfändbare Ansprüche vor. In der Pr...mehr

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FoVo 3/2013 Sonderheft, So gestalten Sie künftig die Beauftragung des Gerichtsvollziehers

Die Vielzahl der neuen Optionen der Reform der Sachaufklärung stellt hohe Ansprüche an die Antragstellung durch den Gläubiger. Die nachfolgende Mustervorlage soll Ihnen dabei die Möglichkeit geben, Ihre Einzelanträge nach den von Ihnen in verschiedenen Fallkonstellationen bevorzugten Arbeitsabläufen zusammenzustellen. Im Jahre 2013 werden wir die Übersicht zu einzelnen Strei...mehr

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FoVo 12/2012, So gestalten Sie künftig die Beauftragung des Gerichtsvollziehers

In den letzten Ausgaben haben wir ausführlich über die Reform der Sachaufklärung berichtet. Dabei wurde deutlich, dass die Reform viele für den Gläubiger sinnvolle Instrumente enthält, die aber auch ihren Preis haben. Die Frage nach den Kosten und damit auch nach der Kosten-/Nutzen-Relation wird sich mit dem 2. KostRMoG (FoVo 2012, 21 und 184) noch drängender stellen. Die Vi...mehr

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ZErb 1/2013, Feststellung d... / Aus den Gründen

Die nach § 31 Abs. 3 S. 1 KostO zulässige Beschwerde ist im Ergebnis begründet. Aufgrund der vom Senat durchgeführten Anhörung der Beteiligten zu 1) und 2) war der Geschäftswert auf 244.618,40 EUR festzusetzen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus dem Wert des zum Nachlass zählenden bebauten H-Weg in E, der auch vom Nachlassgericht mit 155.000 EUR angesetzt worden ist, sowie...mehr

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FoVo 1/2013, Standardauftrag: Aufenthaltsermittlung, gütliche Einigung und Sachpfändung

Nach dem Inkrafttreten der Reform der Sachaufklärung zum 1.1.2013 ist eine Vielzahl von Kombinationen zur Beauftragung des Gerichtsvollziehers möglich. In der letzten Ausgabe haben wir Ihnen einen Musterantrag vorgestellt, der alle Optionen umfasste. Neben dieser umfassenden Beauftragung muss schon aus Kostengründen aber immer auch eine Teilbeauftragung in Betracht gezogen w...mehr

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ZErb 10/2012, Das Geldvermä... / (b) Widerlegung der Auslegungsregel bei Sparbüchern und laufenden Konten

Die Auslegungsregel des § 2173 Satz 2 BGB gilt aber bei dem Vermächtnis eines Sparbuchs oder laufenden Kontos als widerlegt, da der Erblasser regelmäßig nur die beim Erbfall noch vorhandene Forderung einschließlich abgehobener und anderweitig angelegter Guthaben vermachen will.[18] Hat der Erblasser nach Testamentserrichtung den vermachten Kontenbestand abgehoben und bei ein...mehr

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ZErb 10/2012, Das Geldvermä... / (a) Auflösung und Neuanlage

Auslegungsprobleme entstehen insbesondere dann, wenn der Erblasser vermachte Konten oder Sparbücher nach Testamentserrichtung auflöst. Legt er das aus der Auflösung erhaltene Guthaben wieder neu an, ist durch Auslegung zu ermitteln, ob das neu eröffnete Konto/Sparbuch als Surrogat gilt.[26] Der hypothetische Erblasserwille wird regelmäßig darauf gerichtet sein, das neu eröff...mehr

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ZErb 10/2012, Das Geldvermä... / 4. Anordnung von Quotenvermächtnissen

Die sicherlich einfachste Lösung, dem Wunsch des Erblassers nach Liquiditätsversorgung des Vermächtnisnehmers gerecht zu werden, ist die Anordnung eines bezifferten Geldvermächtnisses. Aufgrund der Gefahren, die sich daraus ergeben, dass der Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Ablebens nicht prognostizierbar ist, bevorzugen viele Berater anstelle des Geldbetrags- oder Geld...mehr

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ZErb 10/2012, Das Geldvermä... / b) "Kapitalvermögen" als Bezugsgröße

Eine entscheidende Bedeutung kommt daneben der Definition des Kapitalvermögens zu, wenn der Erblasser nicht einen Bruchteil seines Nachlasses, sondern nur seines Kapitalvermögens vermächtnisweise zuwenden will. Hier ist zu definieren, was mit dem Begriff Kapitalvermögen im Einzelnen gemeint ist und welche Vermögenswerte dazu zählen sollen, z. B. Bargeld, Kontoguthaben oder F...mehr

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ZErb 10/2012, Das Geldvermä... / I. Bedeutung des Geldvermächtnisses in der Nachfolgeberatung

Kapitalvermögen befindet sich in jedem Nachlass und ist ein wichtiger Bestandteil der Nachfolgeplanung. Jeder Erblasser verfügt über Girokonten, Sparbücher oder Sparkonten, daneben häufig auch über Depots mit Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten. Nach einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge werden in diesem Jahrzehnt 2,6 Billionen EUR vererb...mehr

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FF 7/2012, Elternunterhalt:... / Aus den Gründen

I. Der Antragsteller macht aus übergegangenem Recht Ansprüche auf Elternunterhalt gegen den Antragsgegner geltend. Er hat der am … 1926 geborenen Mutter des Antragsgegners, Frau V. B., vom Juli 2008 bis Februar 2011 Sozialhilfe in Höhe von 17.014,68 EUR gewährt. Die verwitwete Mutter des Antragsgegners lebt im Städtischen Altenpflegeheim in F. Ihre Einkünfte, bestehend aus Re...mehr

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ZErb 7/2012, Zur Auslegung ... / Sachverhalt

Der Erblasser, der nicht verheiratet war, verstarb am 28.10.2010. Er hatte keine nicht ehelichen Kinder und niemanden als Kind angenommen. Die Beteiligte zu 1 war die Lebensgefährtin des Erblassers. Die Beteiligten zu 2–7 sind Cousins und Cousinen des Erblassers. Es liegt ein von dem Erblasser eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Schreiben vom 4.8.1983 mit folgende...mehr

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FoVo 5/2012, Kontopfändung: Konsequentes Informationsmanagement

In FoVo 2012, 69 und 73 haben wir über zwei aktuelle BGH-Entscheidungen berichtet, nach denen der Schuldner die Kontoauszüge herauszugeben hat und sie weder ganz noch teilweise schwärzen darf. Dies gibt neue Möglichkeiten im Informationsmanagement, was einen höheren Vollstreckungsdruck, aber auch einen größeren Vollstreckungsertrag verspricht. In FoVo 2012, 64 ff. haben wir ...mehr

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FoVo 4/2012, Kontoauszüge: ... / 3 III. Der Praxistipp

Das System der Informationsbeschaffung Bei der Informationsbeschaffung in der Forderungsvollstreckung sind drei verschiedene Anspruchsgrundlagen zu unterscheiden:mehr

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FoVo 4/2012, Kontopfändung: Passen Sie Ihr Formularwesen an

Lange war die Frage umstritten, jetzt hat der BGH entschieden: Der Schuldner ist nach § 836 Abs. 3 ZPO verpflichtet die Kontoauszüge herauszugeben (BGH, 9.2.2012 – VII ZB 49/10, FoVo 2012, 69). Dabei ist er nicht berechtigt, die Kontoauszüge ganz oder teilweise zu schwärzen (BGH, 23.2.2012 – VII ZB 59/09, FoVo 2012, 73). Hierauf muss der Gläubiger unmittelbar reagieren und s...mehr

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FoVo 4/2012, Endlich: BGH b... / 1 I. Der Fall

Gläubigerin pfändet Ansprüche aus dem Konto Das Amtsgericht hat wegen einer titulierten Forderung der Gläubigerin (GL) über 678,78 EUR einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) erlassen. Dieser bezieht sich u.a. auf angebliche Forderungen des Schuldners (SU) gegen die Drittschuldnerin, eine Sparkasse. In dem Beschluss wurde angeordnet, dass der SU gem. § 836 Abs. 3 ZP...mehr