Fachbeiträge & Kommentare zu Sparbuch

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FoVo 4/2012, Kontopfändung: Passen Sie Ihr Formularwesen an

Lange war die Frage umstritten, jetzt hat der BGH entschieden: Der Schuldner ist nach § 836 Abs. 3 ZPO verpflichtet die Kontoauszüge herauszugeben (BGH, 9.2.2012 – VII ZB 49/10, FoVo 2012, 69). Dabei ist er nicht berechtigt, die Kontoauszüge ganz oder teilweise zu schwärzen (BGH, 23.2.2012 – VII ZB 59/09, FoVo 2012, 73). Hierauf muss der Gläubiger unmittelbar reagieren und s...mehr

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FoVo 4/2012, Endlich: BGH b... / 1 I. Der Fall

Gläubigerin pfändet Ansprüche aus dem Konto Das Amtsgericht hat wegen einer titulierten Forderung der Gläubigerin (GL) über 678,78 EUR einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) erlassen. Dieser bezieht sich u.a. auf angebliche Forderungen des Schuldners (SU) gegen die Drittschuldnerin, eine Sparkasse. In dem Beschluss wurde angeordnet, dass der SU gem. § 836 Abs. 3 ZP...mehr

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Abschluss eines Bausparvertrags durch Eigentümergemeinschaft möglich

Leitsatz Gültige Beschlussfassung über Anlageentscheidung zum Instandhaltungsrückstellungsvermögen durch Abschluss eines Bausparvertrags Normenkette §§ 21 Abs. 3, 4, 5 Nr. 4 WEG Kommentar Eine 7-köpfige Gemeinschaft hatte den Abschluss eines Bausparvertrags über 30.000 EUR beschlossen, wobei 6.000 EUR zzgl. Abschlussgebühr von 300 EUR sofort eingezahlt und in den kommenden 5 J...mehr

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ZErb 2/2012, Wirksamkeit vo... / 2. Heilung durch Vollzug bei einem nicht notariell beurkundeten Schenkungsversprechen

Aufgrund der in der Praxis oftmals nicht vorgenommenen notariellen Beurkundung des Schenkungsversprechens sind solche Schenkungsverträge gem. § 125 BGB zunächst formunwirksam. Sie werden aber durch Vollzug geheilt (§ 518 Abs. 2 BGB):mehr

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FoVo 2/2012, Vollstreckungsantrag bei Sicherheitsleistung

Vorläufig vollstreckbarer Titel Hat der Gläubiger ein gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbares obsiegendes Urteil erlangt, stellt sich die Frage, wie er weiter verfahren soll. Er kann dessen Rechtskraft abwarten und dann die Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung betreiben. Bei einem solchen Vorgehen besteht allerdings die Gefahr, dass sich die wirtschaftlich...mehr

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FoVo 11/2011, Endet die Zwangsvollstreckung mit dem Tod des Schuldners?

Schuldner stirbt, was nun? So manche Forderung fristet ein langes Leben. Und irgendwann muss der Gläubiger feststellen, dass sein Schuldner verstorben ist. Es stellt sich nun die Frage, ob gleichwohl noch Möglichkeiten bestehen, einen Forderungsausgleich zu erreichen. Die Antwort ist ein klares Ja! Zum einen bleibt der Nachlass als Haftungsmasse erhalten, zum anderen steht mi...mehr

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Erbschaft nach einem Elternteil kein kindergeldrechtlicher Bezug

Leitsatz Die Beteiligung am Nachlass nach einem verstorbenen Elternteil führt nicht zu einem Bezug des Kindes i.S.v. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG. Normenkette § 32 Abs. 4 Satz 2, § 2 Abs. 2 EStG Sachverhalt Der Kläger ist Vater von S und C, die sich 2006 in Ausbildung befanden. Im Mai 2006 verstarb die Mutter der Söhne, die frühere Ehefrau des Klägers. Zu ihrem Nachlass, an dem die...mehr

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Mietkaution: In welchen Fällen kann der Vermieter mit verjährten Forderungen gegen die Kaution aufrechnen?

Leitsatz Hat der Mieter eine Kaution in Form eines an den Vermieter verpfändeten Sparbuchs geleistet, so steht dem Mieter bei Mietende ein Anspruch auf Freigabe der Mietsicherheit zu. Gegen diesen Anspruch kann der Vermieter nicht mit verjährten Mietforderungen aufrechnen (Abgrenzung zu KG Berlin, Beschluss v. 8.2.2010, 20 U 167/08). (Leitsatz der Redaktion) Normenkette BGB §§...mehr

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Aufrechnung - Keine Aufrechnung von Zahlungsanspruch gegen Mietsicherheit

Leitsatz Der Vermieter kann gegen den Anspruch des Mieters auf Freigabe eines verpfändeten Sparkontos als Mietsicherheit mit einem Zahlungsanspruch nicht aufrechnen, weil es insoweit an der Gleichartigkeit beider Ansprüche im Sinne von § 387 BGB fehlt. Fakten: Die Parteien streiten über die Freigabe der als Sparbuch verpfändeten Mietkaution. Der Vermieter hatte die Aufrechnun...mehr

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ZErb 05/2010, Übernahme von... / Sachverhalt

Die Beteiligten streiten über die Übernahme der Kosten für die Bestattung der am 13. Januar 2006 in E. verstorbenen A. W. (iF A.W.) gemäß § 74 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Der 1943 geborene Kläger war ausweislich seiner Angaben gegenüber der Stadtverwaltung E. der Sohn der Cousine des bereits 1966 verstorbenen Ehemanns der A.W; aus dieser Ehe waren keine Ki...mehr

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ZErb 01/2011, Die Flucht in... / D. "Verfeinerung" durch Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall

Der soeben beschriebene Nachteil der "Flucht in die Pflichtteilsergänzung" lässt sich jedoch vermeiden, wenn der Erblasser den voraussichtlichen Erben nicht direkt beschenkt, sondern ihn stattdessen als begünstigten Dritten eines Vertrags zugunsten Dritter auf den Todesfall[43] benennt. Praktische Hauptanwendungsfälle hierfür sind die Benennung eines widerruflich Bezugsberec...mehr

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ZErb 06/2010, Die Lebensver... / bb) Widerrufliches Bezugsrecht

Die Bestimmung und die Aufhebung des Bezugsrechts des Dritten bedarf nach § 328 Abs. 1 BGB grundsätzlich eines Vertrags zwischen dem Versprechenden und dem Versprechensempfänger. Gerade in der Lebensversicherung kommt es indes nicht selten vor, dass der VN nachträglich den Versicherungsvertrag auflösen oder jemand anders an die Stelle des ursprünglich begünstigten Dritten se...mehr

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FF 01/2008, Illoyale Vermög... / 1. Darlegung ausreichend konkreter Verdachtsmomente

Der Auskunftsberechtigte kann in der Regel nur Vermutungen zu den vermögensmindernden Manipulationen des anderen Ehegatten anstellen. Diese Vermutungen müssen, um dem Vorwurf einer ins Blaue hinein aufgestellten Behauptung zu begegnen, indiziell unterlegt werden. Es dürften die mittlerweile seltensten Fälle sein, in denen der um Auskunft nachsuchende Ehegatte überhaupt keine ...mehr

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ZErb 06/2011, Beerdigungs- ... / 3.3 Erblasserauflagen

Hat der Erblasser einem Erben/den Erben oder einem sonst Bedachten eine bestimmte Art und Durchführung der Bestattung auferlegt, kann der Betreffende diese Kosten als Erbfallschuld gem. § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG (neben der Kostenpauschale, aber nicht zusätzlich im Wege des Einzelnachweises) abziehen. Soweit die Auflage reicht, können die dadurch entstandenen Kosten abgezogen ...mehr

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ZErb 04/2010, Schenkungsgeg... / Aus den Gründen

(...) Dem Kläger steht gegen die Beklagte aus § 2325 BGB ein Anspruch auf Pflichtteilsergänzung in Höhe von 1/4 der an die Beklagte ausgekehrten Lebensversicherungsleistung zu. Entgegen der Auffassung des Landgerichts bestimmt sich der Schenkungsgegenstand bei – wie hier – widerruflicher Bezugsberechtigung einer Lebensversicherung nicht nach den in den letzten zehn Jahren vo...mehr

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FoVo 10/2009, Auf dem falsc... / 3 Der Praxistipp

Wichtige Praxisfrage Die Herausgabe der Kontoauszüge ist eine immer aktuelle Frage in der Praxis der Zwangsvollstreckung. Die Entscheidung fügt sich in eine ganze Reihe vergleichbarer Entscheidungen von Rechtspflegern ein. Wenngleich sie zum (fast) richtigen Ergebnis kommt, überzeugen die Gründe nicht. Wer hat Kontoauszüge herauszugeben? Zunächst hat der Rechtspfleger den PfÜB ...mehr

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ZErb 12/2010, Totengräber d... / (2) Be- und Entreicherungsgegenstand bei der Prämienfortzahlung

Sehr problematisch erscheint allerdings, wie Wertsteigerungen der Ansprüche des Begünstigten zu berücksichtigen sind, die in der Zeit nach dem Rechtserwerb durch eine Fortzahlung der Prämien durch den Erblasser-Versicherungsnehmer bewirkt werden. Klar ist nur der Ausgangspunkt: Auch insofern liegt eine mittelbare Zuwendung vor, bei der der Versicherungsnehmer-Erblasser an de...mehr

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ZErb 11/2010, Die Stiftung ... / 3.5 5. Begünstigteneinsetzung als Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall

Das OLG Düsseldorf verneinte im zu entscheidenden Fall eine Anwendung der Grundsätze des Vertrages zugunsten Dritter auf den Todesfall, da es die Stiftung wegen des bejahten Durchgriffs und auch wegen des Verstoßes gegen Art. 6 EGBGB nicht als Rechtsträger ansah, es somit am Dreiecksverhältnis fehle. Doch ist fraglich, ob diese Grundsätze generell auf einen Sachverhalt unter...mehr

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ZErb 09/2010, Auslegung ein... / Aus den Gründen

1. Für die Entscheidung über die Beschwerde, mit der sich die Beteiligten zu 1 und 2 gegen die Zurückweisung ihres Erbscheinsantrags wenden, ist nach § 119 Abs. 1 Nr. 1 b GVG, Art. 111 Abs. 1 Satz 1 FGG-RG das Oberlandesgericht zuständig, weil der Antrag nach dem 1.9.2009 gestellt wurde (vgl. Palandt/Edenhofer BGB 69. Aufl. § 2353 Rn 7). Das Erbscheinsverfahren wurde entgege...mehr

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Auch Mietkaution in Altverträgen ist verzinslich

Leitsatz Eine AGB in einem Wohnraummietvertrag von 1972, die Kaution werde nicht verzinst, ist treuwidrig und daher unwirksam. Der Vermieter muss daher den üblicherweise anfallenden Zinsbetrag leisten. Die Kaution soll ihm keine Einkünfte, sondern nur Sicherheit bieten. Handschriftliche Zusätze können, bei vielen Verträgen eingefügt, AGB sein. Sachverhalt Vermieter und Mieter...mehr

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Verfahrenskostenhilfe: Einsatz von Sparvermögen zur Finanzierung der Prozesskosten

Leitsatz Zwei in den Jahren 1992 und 1996 geborene minderjährige Kinder, vertreten durch die Kindesmutter, beabsichtigten ihren Vater im Wege der Stufenklage auf Auskunftserteilung und Zahlung von Kindesunterhalt in Anspruch zu nehmen. Sie begehrten Verfahrenskostenhilfe für die von ihnen beabsichtigten Anträge, die vom FamG im Hinblick auf verwertbares und das Schonvermögen...mehr

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Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Angehörige

Leitsatz 1. Unterhalten die unterstützten Angehörigen einen landwirtschaftlichen Betrieb in einem nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaats üblichen Umfang und Rahmen, so besteht eine widerlegbare Vermutung, dass die dem Haushalt angehörenden Familienmitglieder nicht unterhaltsbedürftig sind (Anschluss an das BFH-Urteil vom 13.03.1987 III R 206/82, BStBl II 1987, 599). 2. Die...mehr

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Kindergeld: Erbschaft als Bezug i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG

Leitsatz Mittel aus einer Erbschaft sind keine kindergeldschädlichen Bezüge. Das gilt jedenfalls für Erbschaften, die Kinder von einem kindergeldberechtigten Elternteil erhalten. Sachverhalt Die beiden volljährigen Söhne befanden sich im Jahr 2006 in Berufsausbildung. Nach dem Tod der Mutter beantragte der Vater die Gewährung von Kindergeld für beide Söhne für das Jahr 2006. ...mehr

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FoVo 02/2010, Die Reform der Kontopfändung: Der angepasste Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Mit der Reform der Kontopfändung wird der Gesetzgeber in § 833a ZPO n.F. einen Mindestumfang der gepfändeten Ansprüche gesetzlich definieren (hierzu Goebel, FoVo 2010, 21, in diesem Heft). Zugleich wird das Informationsmanagement zur Kontoüberwachung über § 836 Abs. 3 ZPO wichtiger. FoVo gibt Ihnen eine Musterformulierung für den PfÜB der Zukunft. Setzen Sie ihn ab dem 1.7.2...mehr

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FoVo 05/2010, Kontopfändung: Aufforderung an den Schuldner nach § 836 Abs. 3 ZPO

Die Reform der Kontopfändung (FoVo 2010, 21, 41, 61, 81) bietet dem Schuldner eine Reihe von Manipulationsmöglichkeiten. Der Gläubiger muss dem u.a. mit einem konsequenten Informationsmanagement begegnen. Dazu gehört es, dass der Gläubiger dem Schuldner die nach § 836 Abs. 3 ZPO erforderlichen Auskünfte abverlangt und die Herausgabe der zur Durchsetzung der Ansprüche erforde...mehr

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AGS 10/2010, Gegenstandswer... / II. Geldforderungen

Bei Geldforderungen ist der Wert der zu vollstreckenden Forderung einschließlich der Nebenforderungen maßgebend (§ 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG). Hierzu zählen insbesondere aufgelaufene Zinsen sowie die Kosten vorausgegangener Vollstreckungsversuche. Praxis-Beispiel Beispiel 1: Gegenstandswert bei verzinslicher Forderung Der Anwalt vollstreckt im Auftrag des Gläubigers aus einem Urteil...mehr

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ZErb 03/2009, Eigentum und ... / 2. Verlustbesteuerung

Delikat wirkt die Besteuerung von sogenannten Zinseinkünften (Kapitalerträgen). Dabei geht es hier nicht um die strittige finanzamtliche Praxis bei der Überprüfung mittels Kontrollmitteilungen.[25] Unter dem Grundsatz der Gleichbehandlung (Art. 3 GG) ist systematisch eine auf die Lebenszeit bezogene – statt wie bisher periodisch jährliche – Betrachtung geboten (sog. intertem...mehr

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ZErb 01/2009, Anforderungen... / Sachverhalt

Die Klägerin ist einzige Tochter ihrer 2004 verstorbenen Mutter und macht gegen die Beklagte, ihre eigene Tochter und Enkeltochter der verstorbenen Erblasserin, im Wege der Stufenklage Pflichtteilsansprüche geltend, nachdem sie aufgrund der letztwilligen Verfügung aus dem Jahre 2000 enterbt wurde und die Beklagte alleinige Erbin geworden ist. Die Klägerin hatte keine detailli...mehr

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ZErb 11/2008, Erbrecht und Banken

Hrsg. von M. Ott-Eulberg, M. Schebesta und Dr. H. Bartsch 2. Aufl. 2008, zerb verlag, Bonn, 545 S., 78,00 EUR Es gibt Handbücher und Handbücher. Die einen will man mit beiden Händen aus dem Fenster werfen, weil sie umständlich geschrieben sind und nur wertvolle Lebenszeit rauben, andere mag man gar nicht mehr aus der Hand geben. Der hier besprochene Band gehört eindeutig zu de...mehr

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ZErb 09/2008, Entlassung ei... / Aus den Gründen

Die sofortige weitere Beschwerde ist zulässig; sie bleibt in der Sache jedoch ohne Erfolg. 1. Das Landgericht hat im Wesentlichen ausgeführt: Es könne zwar nicht von einer Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung ausgegangen werden, da der Beteiligte zu 4 seit vielen Jahren in der Hausverwaltung tätig sei. Auch sei fraglich, ob die einzelnen Pflichtverletzungen für sic...mehr

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Entlassung eines Testamentsvollstreckers wegen schwerwiegender Pflichtverstöße in der Verwaltung des Erbes

Leitsatz Ein wichtiger Grund zur Entlassung des Testamentsvollstreckers aus dem Amt liegt u.a. dann vor, wenn begangene Pflichtverletzungen zu berechtigtem Misstrauen in die unparteiliche Amtsführung münden. Die testamentarische Ermächtigung des Testamentsvollstreckers zur Ernennung eines Nachfolgers kann in diesem Falle hinfällig sein. Sachverhalt Die Erben verlangen die Ent...mehr

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ZErb 07/2008, Bindungswirku... / Sachverhalt

I. Die kinderlose verwitwete Erblasserin ist am 21.4.2005 im Alter von 88 Jahren verstorben. Ihr Ehemann ist 1990 vorverstorben. Die Eheleute haben am 12.8.1982 ein vom Ehemann geschriebenes, von der Erblasserin unterschriebenes gemeinschaftliches Testament errichtet, das wie folgt lautet: Zitat Unser letzter Wille. Hiermit bestimmen wir, dass nach unserem Ableben Frau Eva F. (B...mehr

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Sparbucheintragung gilt als Beweis, auch nach langer Zeit

Leitsatz Die meisten Deutschen haben noch ein Sparbuch. Es ist sicher, krisenfest und die Beweiskraft bleibt auch nach Jahrzehnten noch voll erhalten. Sachverhalt Ein Bankkunde hatte 1971 ein Sparkonto eröffnet und das Sparbuch seiner Bausparkasse als Sicherheit für ein Bauspardarlehen gegeben, das sich bereits 1982 erledigt hatte. Die Bausparkasse hatte das Sparbuch an den K...mehr

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Kaution: Untergang des Pfandrechts an einem verpfändeten Sparguthaben bei Insolvenz der Bank

Leitsatz Hat der Mieter zur Erfüllung einer Kautionsvereinbarung ein Sparguthaben an den Vermieter verpfändet und wird über das Vermögen der Bank das Insolvenzverfahren eröffnet, so kann dem Mieter ein Entschädigungsanspruch nach den §§ 3, 4 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (EAEG) zustehen. Das an der ursprünglichen Sparforderung bestehende Pfandrech...mehr

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ZErb 07/2008, Sparbücher – ... / II. Das auf den Begünstigten lautende Sparbuch

3.1 a) Es kommt vor, dass der Erblasser mit seinen Worten "Du bekommst bei meinem Tod mein Sparbuch" das auf ihn lautende Sparbuch der Enkelin (schon) überreicht. Ändert diese Geste etwas an der rechtlichen Bewertung? Liegt in solchem Verhalten vielleicht bereits eine auf den Tod des Erblassers befristete Abtretung der Forderung? Die Abtretung einer Forderung gegen die Sparkas...mehr

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ZErb 07/2008, Sparbücher – ... / 3.2 b)

Der Erblasser verfährt so, wie es häufig geschieht: Er legt das seiner Enkelin zugedachte Sparguthaben auf deren Namen an; er zahlt sodann auf dieses Konto ein, hebt vielleicht auch davon ab. Bei seinem Tod findet man das Sparbuch in seinem Nachlass. 3.2.1 aa) Der Sparkasse ist es gleichgültig, wer ihr Vertragspartner ist, denn sie kann grundsätzlich mit Rücksicht auf § 808 BG...mehr

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ZErb 07/2008, Sparbücher – ... / 3.3 c)

Weitere Probleme ergeben sich bisweilen bei Bankverträgen zugunsten Dritter auf den Todesfall daraus, 3.3.1 (1) dass der Bankkunde einer oder mehreren Personen Vollmachten erteilt hat, die sich in aller Regel auf alle Konten bei dieser Bank beziehen. Kann der Bevollmächtigte, der wegen Krankheit des Erblassers praktisch alle dessen Bankgeschäfte abwickelt, im Einvernehmen mit ...mehr

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ZErb 07/2008, Sparbücher – ... / 3.2.1 aa)

Der Sparkasse ist es gleichgültig, wer ihr Vertragspartner ist, denn sie kann grundsätzlich mit Rücksicht auf § 808 BGB an den Vorleger mit befreiender Wirkung zahlen. Von höherer Bedeutung als die Angaben im Sparbuch/Kontoeröffnungsantrag ist da der Besitz des Buches. Freilich gibt es da ein Spektrum von Meinungen:[7] Dieses reicht von der Vermutung zugunsten des Sparbuchbe...mehr

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ZErb 07/2008, Sparbücher – ... / 3.2.2.2 (2)

Keinesfalls selten sind die Fälle, in denen der Erblasser von dem auf den Namen der Enkelin angelegten Sparbuch keinem Mitteilung gemacht hat. Man findet nach dem Tod des Erblassers solches Sparbuch im Nachlass. In diesem Fall ist zu Lebzeiten des Erblassers nicht einmal ein formunwirksamer Schenkungsvertrag zustande gekommen. In der Kontoeröffnung auf den Namen der Enkelin l...mehr

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ZErb 07/2008, Sparbücher – ... / 3.1 a)

Es kommt vor, dass der Erblasser mit seinen Worten "Du bekommst bei meinem Tod mein Sparbuch" das auf ihn lautende Sparbuch der Enkelin (schon) überreicht. Ändert diese Geste etwas an der rechtlichen Bewertung? Liegt in solchem Verhalten vielleicht bereits eine auf den Tod des Erblassers befristete Abtretung der Forderung? Die Abtretung einer Forderung gegen die Sparkasse/Ban...mehr

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ZErb 07/2008, Sparbücher – ... / 3.3.7 (7)

Auch die Voraussetzungen des § 2287 BGB können erfüllt sein: Wenn der erbrechtlich gebundene Erblasser Sparverträge zugunsten Dritter abschließt, so handelt es sich im Valutaverhältnis um Schenkungen, die der genannten Vorschrift unterfallen.mehr

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ZErb 07/2008, Sparbücher – ... / 3.3.6 (6)

Da die Schenkung in den hier besprochenen Fällen erst im Zeitpunkt des Todes des Erblassers oder sogar noch danach vollzogen wurde, ist die 10-Jahres-Frist des § 2325 BGB nicht abgelaufen, also die Zuwendung ergänzungspflichtig, wo Pflichtteilsrechte bestehen. Ebenso kommt § 2329 BGB in Betracht und umgekehrt auch § 2327 BGB, wenn der Begünstigte/Beschenkte seinerseits Ergän...mehr

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ZErb 07/2008, Sparbücher – ... / 4

Auf einen Blick Als Faustformel: Nur wenn das auf den Namen eines Dritten lautende Sparbuch beim Erbfall im Besitz des Erblassers ist, besteht die Chance, das Schenkungsangebot gegenüber dem Dritten und den Auftrag an die Bank, dieses dem Dritten zu übermitteln, zu widerrufen. Ein der Bank gegenüber erklärter "Verzicht auf Widerruf" ist vielleicht der Bank gegenüber wirksam,...mehr

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ZErb 07/2008, Sparbücher – ... / 1

Lautet das Sparbuch – und entsprechend das Sparkonto – auf den Namen des Erblassers, so hat man wohl die geringsten juristischen Probleme: Die Forderung gegen die Bank/Sparkasse geht beim Erbfall auf die Erben über und gelangt in deren gesamthänderisch gebundenes Vermögen (§ 1922 BGB).mehr

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ZErb 07/2008, Sparbücher – ... / 3.3.1 (1)

dass der Bankkunde einer oder mehreren Personen Vollmachten erteilt hat, die sich in aller Regel auf alle Konten bei dieser Bank beziehen. Kann der Bevollmächtigte, der wegen Krankheit des Erblassers praktisch alle dessen Bankgeschäfte abwickelt, im Einvernehmen mit der Bank den Begünstigten austauschen? Kann er das – weil die Vollmacht beim Tod des Bankkunden/Erblassers nic...mehr

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ZErb 07/2008, Sparbücher – ... / 3.3.3 (3)

Die Erben des Erblassers haben sofort nach dessen Tod das Schenkungsangebot des Erblassers gegenüber dem Begünstigten und dessen Auftrag zur Übermittlung eines solchen Angebots an den Begünstigten gegenüber der Bank – auf Verdacht hin – widerrufen. Können sie nunmehr die Auszahlung der Sparsumme an sich verlangen, wenn sie das Sparbuch vorlegen? Ob der Widerruf seitens der E...mehr

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ZErb 07/2008, Sparbücher – ... / 3.3.2 (2)

Das vorgenannte Beispiel zeigt, dass der Begünstigte oder derjenige, der meint, er sei Begünstigter eines Vertrages Dritter auf den Todesfall, durchaus ein Interesse haben kann, zu erfahren, was mit jenem Konto so im Laufe der Zeit, oder wenigstens in letzter Zeit, geschehen ist. Er wendet sich an die Bank. Diese schweigt auf sein Auskunftsverlangen. Sie darf nicht schweigen,...mehr

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ZErb 07/2008, Sparbücher – vererbt oder für den Todesfall anderweitig verschenkt

1 Lautet das Sparbuch – und entsprechend das Sparkonto – auf den Namen des Erblassers, so hat man wohl die geringsten juristischen Probleme: Die Forderung gegen die Bank/Sparkasse geht beim Erbfall auf die Erben über und gelangt in deren gesamthänderisch gebundenes Vermögen (§ 1922 BGB). I. Mündliche und schriftliche Zusagen des Erblassers 2.1 a) Nun mag der Erblasser seiner E...mehr

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ZErb 07/2008, Sparbücher – ... / 3.2.2.6 (6)

Der Verzicht auf den Widerruf des Schenkungsangebots und des Auftrags zu dessen Übermittlung ist im Übrigen nicht davon abhängig, dass der Kontoeröffner später nicht mehr über das Guthaben verfügt, es z. B. teilweise abhebt: Das Schenkungsangebot mag unwiderruflich sein, nicht aber der Schenkungsgegenstand.[28] In den hier zu erörternden Fällen des Vertrags zu Rechten Dritte...mehr

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ZErb 07/2008, Sparbücher – ... / 3.3.5 (5)

Es kommt vor, dass ältere Menschen, die unter Betreuung stehen, z. B. hinsichtlich ihrer Rentenangelegenheiten Sparbücher zugunsten der Enkel anlegen. Liegt bei diesen Personen bereits Geschäftsunfähigkeit vor, kann ein gültiges Schenkungsangebot nicht mehr abgegeben werden, das Valutaverhältnis ist mangelhaft. Aber auch das Deckungsverhältnis ist unwirksam. Kann sich die Ba...mehr