Fachbeiträge & Kommentare zu Sterbetafel

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu §§ 13 bis... / A. Entstehung der Vorschriften

Rz. 1 [Autor/Stand] Die gesetzlichen Regelungen der heutigen §§ 13–15 BewG über den Kapitalwert von wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen befanden sich ursprünglich in den §§ 144–146 AO 1919. Durch die VO v. 1.12.1930 sind sie fast unverändert in die §§ 7–19 BewG 1931 übernommen worden. Bei der Neufassung des BewG im Jahre 1934 erfolgte teilweise eine sachliche Änderung, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Doppelbesteuerung bei Renten

Hinzunehmende Doppelbesteuerung: Eine Doppelbesteuerung von Rentenbezügen und Altersvorsorgeaufwendungen ist hinzunehmen, wenn der Steuerpflichtige es unterlassen hat, die zur Vermeidung von Doppelbelastungen vorgesehene Möglichkeit, die Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben in Abzug zu bringen, zu nutzen. Damit liegt die Ursache für eine mögliche Doppelbesteuerung nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland

Rz. 936 [Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbare Renten → eZeile 4] Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören insbesondere Alters-, Witwen- oder Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten. Auch Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten (abgekürzte Leibrenten) werden wie die übrigen Renten aus der gesetzlichen Rentenver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Vervielfältiger

Rz. 8 In der Regel werden Vorbehaltsnießbrauch bzw. -wohnrecht und Rentenzahlungen auf Lebenszeit des Veräußerers vereinbart. Gemäß § 14 Abs. 1 S. 2 BewG leiten sich dabei die Vervielfältiger aus der Sterbetafel des Statistischen Bundesamts ab und gelten für das ab dem 1.1. des auf die Veröffentlichung der Sterbetafel folgenden Kalenderjahres. Das Bundesministerium für Finan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Schenkungsrückford... / (2) Nutzungsrechte und Wertermittlung

Rz. 112 "Die Einräumung solcher Rechte an einem unentgeltlich übertragenen Grundstück stellt grundsätzlich keine Leistung des Beschenkten dar. Sie führt nur dazu, dass der Wert des zugewendeten Gegenstands von vornherein geringer anzusetzen ist."[282] Damit sind Nießbrauch und Wohnungsrecht gemeint. Rz. 113 Falllösung Fallbeispiel 109 zum Wohnungsrecht: Selbst wenn die Bewertun...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine ernstlichen Zweifel an der bisherigen Berechnungsmethode zur Überprüfung einer doppelten Besteuerung von Altersrenten

Leitsatz 1. Eine verfassungsrechtlich unzulässige doppelte Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Alterseinkünften gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG ist nach inzwischen ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung jedenfalls dann nicht gegeben, wenn die Summe der voraussichtlichen steuerfrei bleibenden Rentenzuflüsse mindestens ebenso hoch ist w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Gestaltung von Nießbra... / b) Vervielfältiger

Rz. 55 Durch das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009 hat sich für den maßgeblichen Vervielfältiger gemäß § 14 Abs. 1 BewG eine grundlegende Änderung ergeben. Dieser hängt anders als bisher von der anhand der jeweils letzten veröffentlichten Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes zu ermittelnden aktuellen statistischen Lebenserwartung des Nießbrauchers ab. Die sich hieraus er...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Abzinsung einer aufschiebend bedingten Last

Leitsatz 1. Eine aufschiebend bedingte Last ist auf den Zeitpunkt des Bedingungseintritts zu bewerten. 2. Der Kapitalwert von lebenslänglichen Leistungen wird mit dem bei Bedingungseintritt geltenden Vervielfältiger berechnet. 3. Eine Abzinsung der aufschiebend bedingten Last für die Schwebezeit zwischen dem Rechtsgeschäft und dem Bedingungseintritt findet nicht statt. Normenk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Ansprüche Dritter / XII. Dauer der Rentenansprüche

Rz. 118 Die Dauer der Rentenansprüche aus § 844 Abs. 2 BGB ist auf die Zeit beschränkt, in welcher der Getötete während der mutmaßlichen Dauer seines Lebens den Hinterbliebenen vermutlich unterhaltspflichtig gewesen wäre; die für die zeitliche Begrenzung der Geldrente maßgebliche mutmaßliche Lebensdauer des Getöteten ist im Urteil kalendermäßig anzugeben. [251] Auch dies setz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Klagearten / 3. Prognoseentscheidung

Rz. 49 Die – nur ausnahmsweise zulässige (siehe oben Rdn 45) – Titulierung künftig fällig werdender Beträge aus einer Verpflichtung zu wiederkehrenden Leistungen kann nur auf Grundlage des im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung festgestellten Sachverhalts erfolgen. Das steht einer Verurteilung für einen Zeitraum entgegen, für den die Grundlage der Leistungspflicht nach Grun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Anhangangaben zu grundlegenden Rechenprämissen

Rn. 742 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Gemäß § 285 Nr. 24 sind "zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen das angewandte versicherungsmathematische Berechnungsverfahren sowie die grundlegenden Annahmen der Berechnung, wie Zinssatz, erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen und zugrunde gelegte Sterbetafeln" anzugeben. Folglich muss das versicherungsmathematisc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Prüfungsfolge und Ermessensausübung

Rz. 44 Von diesen Fällen abgesehen (vgl. Rdn 41–43), ist Abs. 3 S. 2 in folgender Stufenfolge zu prüfen: Rz. 45 Das Eigenschaftswort "b...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Ansatz, Bewertung und Anhangangaben im Konzernabschluss

Rn. 871 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Bei dem Ansatz, der Bewertung und den Anhangangaben im KA ist danach zu unterscheiden, ob der KA nach internationalen RL-Grundsätzen zu erstellen ist. Obligatorisch ist die Aufstellung nach internationalen RL-Standards dann, wenn das Konzern-MU aufgrund einer Kap.-Marktorientierung nach Art. 4 der sog. IAS-VO (EG) Nr. 1606/2002 (ABl. EG, L 2...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Anhangangaben

Rn. 803 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Laut Art. 28 Abs. 2 EGHGB sind Schulden aus nicht passivierten mittelbaren Versorgungszusagen im Anhang zu beziffern. Dabei genügt die Angabe der Summe der nicht passivierten ungedeckten Versorgungsverpflichtungen. Eine Aufteilung dieser Summe in Unterdeckungen bei Direktversicherungs-, Pensionskassen-, Pensionsfonds- oder Unterstützungskass...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ermittlung der Höhe des Betrags einer etwaigen doppelten Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen

Leitsatz 1. Der Senat hält daran fest, dass sowohl der zum 01.01.2005 eingeleitete Systemwechsel zur grundsätzlich vollen Einkommensteuerpflicht von Leibrenten und anderen Leistungen der Basisversorgung als auch die Grundsystematik der gesetzlichen Übergangsregelung verfassungsgemäß ist. 2. Einem Steuerpflichtigen, der nachweisen kann, dass es in seinem konkreten Einzelfall z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2021, Kürzung des K... / 2 Gründe

Die Entscheidung ergeht gemäß § 6 der Finanzgerichtsordnung (FGO) durch die Einzelrichterin. Die Klage ist zulässig, insbesondere wurde sie fristgerecht erhoben. Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 FGO beträgt die Klagefrist für eine Anfechtungsklage einen Monat und beginnt mit der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung. Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der durch die Post übermittelt wi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2021, Zur Bewertung... / 1 Gründe

Der Klägerin steht ein mit der Klage geltend gemachter Pflichtteils- und/oder Pflichtteilsergänzungsanspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu. Soweit die Klägerin mit der Berufung beanstandet, das Landgericht habe zu Unrecht nicht berücksichtigt, dass zum Nachlassvermögen auch eine Münzsammlung gehöre, die – nach ihrer Auffassung – mit einem Wert von 25.000,00 EUR in...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.8.3.1 Besteuerung mit dem Ertragsanteil

Rz. 130 Wiederkehrende Bezüge aus dauernden Lasten werden nach § 22 Nr. 1 EStG vollen Umfangs besteuert. Das gilt unverändert auch ab Vz 2005. Wiederkehrende Bezüge aus privaten Leibrenten und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden bis einschließlich Vz 2004 unterschiedslos mit dem Ertragsanteil besteuert. Der Ertragsanteil bestimmt sich nach der Tabelle des § ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.5.1.3.1.1 Tilgungsanteil

Rz. 105 Der in den wiederkehrenden Leistungen enthaltene Tilgungsanteil ist regelmäßig eine nichtsteuerbare Vermögensumschichtung. Rz. 105a Erwirbt ein Stpfl. ein Wirtschaftsgut des Privatvermögens gegen wiederkehrende Leistungen, das er zur Erzielung von Überschusseinkünften einsetzt, z. B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, ist als Anschaffungskosten der Barwert der ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.5.1.3.1.2 Zinsanteil

Rz. 109 Lediglich der in den einzelnen Zahlungen enthaltene Zinsanteil kann steuerrechtlich relevant sein, die Vermögensumschichtung führt zu keinem sofort abziehbaren Aufwand. Der Zinsanteil ermittelt sich bei Leibrenten nach der Ertragsanteilstabelle des § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG ggf. i. V. m. § 55 Abs. 1 EStDV.[1] Rz. 109a Bei dauernden Lasten berechn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2020, Ausgewählte P... / II. Vorbehaltsnießbrauch – Situation nach Abschaffung des § 25 ErbStG

Im ErbStG ist die steuerliche Behandlung des Nießbrauchs[17], gerade auch des Vorbehaltsnießbrauchs, oft sehr kompliziert geregelt gewesen. In § 25 ErbStG a.F. war mit Abzugsverbot, zinsloser Stundung und abgezinster Ablösung eine Art rechnerischer Teilabzug verwirklicht worden. Nach Abschaffung dieser Vorschrift im ErbStRG ist zum 31.12.2008 ein Vollabzug möglich[18]. Für Al...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2020, Ausgewählte P... / III. Steuerpflicht des späteren lebzeitigen Verzichts auf einen Nießbrauch

Schon bei der Bemessung des Nießbrauchs für den Schenker sollte beachtet werden, dass spätere selbstständige Änderungen der Nießbrauchsvereinbarung erneute Schenkungen an den ursprünglich Beschenkten oder auch Rückschenkungen an den Schenker sein können[27]. Insbe­sondere der Verzicht auf den Nießbrauch ist eine selbstständige steuerpflichtige Zuwendung[28]. Lediglich der be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2020, Ausgewählte P... / V. Sukzessivnießbrauch für den Ehepartner kontra Gesamtberechtigung

Bei Rentenrechten zu Gunsten mehrerer Personen ist zunächst nach dem Inhalt der Vereinbarung abzugrenzen zwischen einer Gesamtgläubigerstellung (§§ 428 ff. BGB) oder einer "Sukzessivberechtigung", bei der der zweite Gläubiger aufschiebend bedingt sein Recht antritt (§§ 4 ff. BewG), zumeist nach Ableben des Ersten. Nur im ersten Fall kann die Regelung des § 14 Abs. 3 BewG zur...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dbh) Einzelheiten zur Leistungsseite

Rn. 160 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die andere Vergleichsgröße für die Beantwortung der Frage des Vorliegens einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung ist die Summe der steuerunbelastet bleibenden Teile der voraussichtlichen künftigen Rentenbezüge in der Leistungsphase. Auch diesbezüglich sind noch nicht alle Parameter, welche iRd Ermittlung dieses Wertes zu berücksichtigen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Überschusserzielungsabsicht

Rn. 11 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Mit den anderen Einkunftsarten haben die sonstigen Einkünfte iSd § 22 EStG gemeinsam, dass das Vorhandensein einer Überschusserzielungsabsicht vorausgesetzt wird (vgl BFH BStBl II 2014, 15; 2006, 228: zu privater Rentenversicherung; BFH BStBl II 2006, 248; 2006, 870; 2000, 660; 2000, 267; 2014, 15; BFH/NV 2010, 1251; 2005, 281: alle zu Versi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Ertrag des Rentenrechts, § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb S 3 EStG

Rn. 200 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Als Ertrag des Rentenrechts gilt für die gesamte Dauer des Rentenbezugs der Unterschiedsbetrag zwischen dem Jahresbetrag der Rente und dem Betrag, der sich bei gleichmäßiger Verteilung des Kapitalwerts der Rente auf ihre voraussichtliche Laufzeit ergibt, wobei der Kapitalwert nach dieser Laufzeit zu berechnen ist (gesetzliche Definition in ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dbi) Fazit

Rn. 169 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Obwohl die Rspr mittlerweile die Grundfragen (s Rn 132ff) einer möglichen Doppelbesteuerung – vor allem die Anwendung des Nominalwertprinzips auf der Beitrags- und Leistungsseite – für die Praxis geklärt hat, bleiben diverse Einzelfragen sowohl auf der Beitrags- als auch der Leistungsseite noch offen, die jedoch teilweise einzeln oder zumin...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzierungsalternativen b... / 4.1.3 Volatilität des Jahresergebnisses

Es bleibt bei dem Problem, dass durch die Fair-Value-Bewertung des Planvermögens das Jahresergebnis sehr volatil ist. Im Aufschwung dürften die Ergebnisse aufgrund der i. d. R. überproportional steigenden beizulegenden Zeitwerte stärker steigen, in Abschwungphasen würden sich mit der gleichen Logik größere Ergebnisbelastungen ergeben. Dies sollte in Performance-Messungen mög...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzierungsalternativen b... / 2.4 Ausweis

Erfassung in Bilanz und GuV sowie Anhangangabe Pensionsrückstellungen sind in der Bilanz nach HGB als gesonderte Position auszuweisen. Nach IFRS gibt es mehr Freiräume, allerdings ist eine Anhangangabe des Betrags unerlässlich. Zudem wird ein Rückstellungsspiegel, der nach IFRS gefordert ist und in dem die Fortentwicklung der Pensionsverpflichtungen deutlich wird, nach HGB n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2020, Quirmbach/Greifenstein/Strunk: Kapitalisierungstabellen - Ersatzansprüche bei Personenschäden richtig berechnen, Deutscher Anwaltverlag, 3. Aufl. 2020, 297 Seiten, 34 EUR, ISBN 978-3-8240-1622-8

Vor kurzem ist nach der 1. Auflage im Jahr 2015[1] und der 2. Auflage im Jahr 2017[2] nun bereits die 3. Auflage erschienen. Dies spricht für die erfolgreiche Etablierung dieses Buches am Markt, was bei umfangreich abgedruckten Tabellen bei Weitem keine Selbstverständlichkeit darstellt. Anhand der aktuellen vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Sterbetafeln 2016/2018, ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 6.4 Verteilung von Zuführungen, Abs. 4 S. 2ff.

Rz. 91 § 6a Abs. 4 EStG kennt mehrere Fälle, in denen eine gleichmäßige Verteilung der jährlichen Zuführung auf (z. T.: mindestens) 3 Jahre zugelassen oder erzwungen wird, weil sich aus bestimmten Gründen hohe Zuführungsbeträge ergeben. Zulässige Verteilung: S. 3: Zuführung im Erstjahr, S. 4: bei Barwerterhöhung der künftigen Pensionsleistungen um mehr als 25 %, S. 5: Zuführung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 12.1 Verrentungstabelle

Mit der folgenden Tabelle kann u. a. die Verrentung eines Kapitals vorgenommen werden. Der jeweils dargestellte Kapitalwert ist an der am 20.10.2016 veröffentlichten Allgemeinen Sterbetafel 2013/2015 des Statistischen Bundesamtes (Quelle: www.destatis.de) unter Berücksichtigung von Zwischenzinsen und Zinseszinsen mit 5,5 Prozent ausgerichtet. Der jeweilige Kapitalwert der Ta...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 8.4.1 Schonvermögen für die eigene Altersabsicherung

Die eigene Altersvorsorge des unterhaltspflichtigen Kindes hat Vorrang vor der Verpflichtung zur Zahlung von Elternunterhalt. Aus diesem Grunde ist anerkannt, dass dem Kind ein verschontes Vermögen für seine eigene Altersvorsorge verbleiben muss. Bei der Bestimmung der Höhe des Altersvorsorgeschonvermögens gibt es keine festen Werte, die herangezogen werden können. Vielmehr ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebliche Altersversorgu... / 6.2.2 Steuerbilanz

Rz. 166 Die Rahmenbedingungen für eine Auflösung von Pensionsrückstellungen oder die Reduzierung der Bilanzberührung von Pensionsverbindlichkeiten unterscheiden sich im Handels- und Steuerrecht deutlich voneinander. Steuerlich führt der Wechsel des Durchführungswegs unabhängig von der Höhe der Dotierung des externen Trägers zu einer Auflösung der Pensionsrückstellung. Rz. 16...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang zu § 37 ErbStG / II. Das Wahlrecht nach Art. 3 Abs. 1 ErbStRG

Rz. 6 [Autor/Stand] Mit dem Antrag optierte der Erwerber zur rückwirkenden Anwendung der durch das ErbStRG geänderten Vorschriften des ErbStG und des BewG . Hierbei handelte es sich insb. um folgende erbschaftsteuerlich günstiger wirkende Normen:[2] §§ 5 Abs. 1, 13 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, 17 Abs. 1 ErbStG: Überlebende Lebenspartner wurden bei durch Tod beendeter Zugewinngemeinsch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / b) Bewertung des Nießbrauchs

Rz. 129 Der Nießbrauch ist mit seinem kapitalisierten Jahreswert in Ansatz zu bringen. Dabei ist als Jahreswert der nachhaltig erzielbare Nettoertrag – also nach Berücksichtigung der anfallenden Bewirtschaftungs- und Erhaltungsaufwendungen – anzusetzen.[490] Teilweise wird im Hinblick auf die mit einem lebenslangen Nutzungsrecht für den Inhaber verbundene subjektiv empfunden...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 3. Bewertung wiederkehrender Leistungen

Rz. 110 Bereits das RG[399] vertrat die Auffassung, dass der Wert einer lebenslänglichen Rente nach versicherungsmathematischen Grundsätzen durch Schätzung zu ermitteln sei; hierbei müsse i.R.d. Kapitalisierung des ermittelten Jahresbetrages nicht notwendigerweise der gesetzliche Zinsfuß zugrunde gelegt werden, vielmehr sei der anzuwendende Zinsfuß unter Berücksichtigung der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / c) Widerrufliche Bezugsrechtseinräumung bei kapitalbildenden Lebensversicherungen

Rz. 138 Als zutreffenden Bewertungsmaßstab (unabhängig vom Bewertungszeitpunkt) sieht der BGH den Rückkaufswert an, und zwar ohne irgendwelche Abschläge im Hinblick auf den noch nicht eingetretenen Versicherungsfall.[525] Soweit im Einzelfall die Möglichkeit bestanden hätte, den Versicherungsvertrag am Zweitmarkt zu verkaufen (etwa an gewerbliche Aufkäufer oder entsprechende...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Kapitalabfindung / a) Allgemeine Sterbetafel

Rz. 43 Bei der Berechnung des Barwertes einer Rente ist die Allgemeine Sterbetafel, die vom Statistischen Bundesamt erhoben und herausgegeben wird, zu beachten. Es ist eine neue Sterbetafel zugrunde zu legen. Tabelle 1 (siehe Anhang 15, vgl. § 14 Rdn 19) enthält die durchschnittliche Lebenserwartung für Frauen und Männer aus der Sterbetafel 2008/2010. Die Sterbetafel weist al...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Anhang / O. Anlage 15: Sterbetafel/Zeitrente

I. Tabelle 1: Durchschnittliche Lebenserwartung Rz. 19mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / d) Rente und Kapital

Rz. 540 Auch ein Haushaltsführungsschaden ist grundsätzlich in Rentenform zu leisten (§ 843 Abs. 1 BGB). Die vorstehend errechnete Kapitalisierung (Technik der Kapitalisierung siehe § 11 Rdn 1 ff.) kommt also nur dann in Betracht, wenn beide Parteien es vereinbaren. Rz. 541 Die Rente wird längstens für die mutmaßliche Lebensdauer der unterhaltspflichtigen Person geschuldet, d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Anhang / I. Tabelle 1: Durchschnittliche Lebenserwartung

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Kapitalabfindung / c) Lösung durch "capitalisator"

Rz. 108 Der "capitalisator" ermittelt folgenden versicherungsmathematischen Barwert: – Sterbetafel 2005/2007, Mortalitätsrente auf ein Leben, Mann Alter 47 Jahre, in 18 Jahren (Alter 65 Jahre) beginnend, dann lebenslänglich, Kapitalzinsfuß (Rechnungszinsfuß) 2,5, vierteljährlich vorschüssig, Jahresrente 15.000 EUR – 111.659 EUR.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Kapitalabfindung / c) Lösung durch "capitalisator"

Rz. 88 Der "capitalisator" ermittelt folgenden versicherungsmathematischen Barwert – Sterbetafel 2005/2007, Mortalitätsrente auf ein Leben, Mann Alter 47 Jahre, sofort beginnend, lebenslänglich, Kapitalisierungszinsfuß (hier Rechnungszinsfuß) minus 0,5 %, vierteljährlich vorschüssig, Jahresrente 2.040 EUR, 71.158 EUR.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Kapitalabfindung / c) Lösung durch "capitalisator"

Rz. 101 Der "capitalisator" ermittelt folgenden versicherungsmathematischen Barwert: – Sterbetafel 2005/2007, Mortalitätsrente auf ein Leben, Mann Alter 47 Jahre, sofort beginnend, temporär bis Alter 65 Jahre, Kapitalisierungszinsfuß 3,75 %, vierteljährlich vorschüssig, Rentendynamik 1,25, Jahresrente (Startwert) 29.861 EUR – 415.059 EUR.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Kapitalabfindung / c) Lösung durch "capitalisator"

Rz. 117 Der "capitalisator" ermittelt folgenden versicherungsmathematischen Barwert: – Sterbetafel 2005/2007, Verbindungsrente auf zwei Leben, und zwar auf das kürzere, Mann/Frau Alter 38 Jahre, sofort beginnend, lebenslänglich, Kapitalzinsfuß 3,75 %, Rentendynamik 1,25 % (Rechnungszinsfuß 2,5 Prozent), Jahresrente (Startwert) 5.400 EUR – 133.388 EUR.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Kapitalabfindung / 1. Technik des Kapitalisierens

Rz. 70 Die Kapitalisierung ist ein Rechnungsvorgang. Durch ihn wird der aktuelle Kapitalwert von zukünftigen periodischen Leistungen (Renten pro Jahr) ermittelt. Ausgangspunkt ist der Zeitpunkt, von dem an gerechnet werden muss. Rz. 71 Einer Kapitalisierung unterliegen nicht die Ansprüche aus der Vergangenheit. Sie sind einfach zu addieren und ggf. zu verzinsen. Einer Kapital...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorwort zur 8. Auflage

Die nunmehr vorliegende 8. Auflage bringt das Werk auf den Stand April 2020. Dementsprechend ist die seit der vorangegangenen Auflage veröffentlichte Rechtsprechung und Literatur eingearbeitet. Erneut hat sich die Rechtsprechung vor allem im Bereich des Sachschadens fortentwickelt, z.B. hinsichtlich der Details bei der Verweisung des Geschädigten auf eine nicht markengebunde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Kapitalabfindung / a) Berechnung nach Empfehlung Nehls

Rz. 83 Die – versicherungsfreundlichen – Kapitalisierungstabellen von Küppersbusch/Höher erwähnten bis zur 9. Auflage nur Zinsfüße von > 4 %. Dass daneben wesentlich differenziertere Tabellen von Nehls existierten, wussten die meisten Anwälte nicht und so kamen diese in der Praxis in aller Regel auch nicht zur Anwendung. Deshalb soll an dieser Stelle den Tabellen von Nehls R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Anhang / II. Tabelle 2: Zeitrente, monatlich vorschüssig

mehr