Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerprüfung

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Besteuerung von GmbH und Ge... / a) Sachverhalt

(vgl. Hess. FG v. 6.7.2022 – 4 K 310/20)[3]: Eine GmbH beschloss eine Kapitalerhöhung. Die Alleingesellschafterin der GmbH leistete die Einlage in den Streitjahren nicht; die GmbH verbuchte die Kapitalerhöhung unter dem Konto "ausstehende Einlage auf das gezeichnete Kapital (eingefordert)". Die ausstehende Zahlung wurde nicht verzinst. Betriebsprüfung (BP) und Finanzamt (FA) ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung nach der Tonnage – Durchführung der Bereederung im Inland

Leitsatz 1. Der Begriff der Bereederung eines Handelsschiffs im Sinne des § 5a Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) meint die Geschäftsbesorgung des Schiffsbetriebs in technischer, kommerzieller und personeller Hinsicht und damit das Management des Schiffsbetriebs. Der Ort der Durchführung der Bereederung bestimmt sich danach, wo die jeweils maßgeblichen (Managem...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Steuer Office Excellence
Kürzung nach § 9 Nr. 3 GewStG bei ausländischer Betriebsstätte – keine Abkommensberechtigung von Personengesellschaften nach dem DBA-Niederlande 1959/2004 – Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen nach Art. 4 DBA-Niederlande 1959/2004

Leitsatz 1. Personengesellschaften sind nach dem DBA-Niederlande 1959/2004 im Hinblick auf die Gewerbesteuer nicht selbst abkommensberechtigt. Abkommensberechtigt sind ihre jeweiligen Gesellschafter. 2. Die Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte entfällt (§ 9 Nr. 3 des Gewerbesteuergesetzes – GewStG –), ist auch dann vorzu...mehr

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Kürzung nach § 9 Nr. 3 GewStG bei ausländischer Betriebsstätte

Leitsatz Die Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte entfällt (§ 9 Nr. 3 GewStG), ist auch dann vorzunehmen, wenn Deutschland nach dem einschlägigen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht gehindert wäre, den gesamten Gewerbeertrag zu besteuern, und wenn sich im Rahmen einer koordinierten steuerlichen Außenprüf...mehr

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Zufluss nicht ausgezahlter Tantiemen bei beherrschendem Gesellschafter-Geschäftsführer

Leitsatz 1. Einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer fließen Einnahmen aus Tantiemeforderungen gegen seine Kapitalgesellschaft bereits bei Fälligkeit zu (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung). 2. Fällig wird der Tantiemeanspruch mit der Feststellung des Jahresabschlusses, sofern die Vertragsparteien nicht zivilrechtlich wirksam und fremdüblich eine andere Fälli...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ermittlung des Dotationskapitals einer inländischen Versicherungsbetriebsstätte

Leitsatz 1. § 25 Abs. 3 Satz 2 der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV) ist nur im Rahmen der "Öffnungsklausel" nach § 25 Abs. 3 Satz 1 BsGaV anwendbar und gilt nicht für die modifizierte Kapitalaufteilungsmethode für inländische Versicherungsbetriebsstätten nach § 25 Abs. 1 und 2 BsGaV (entgegen Rz 320 des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen vom 22....mehr

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Bilanzsteuerrecht und Grund... / 6.1.7 Verstöße gegen die GoB oder die GoBD

Bei der Beurteilung eines Buchführungsfehlers ist nicht auf die formale Bedeutung des Mangels, sondern auf dessen sachliches Gewicht abzustellen.[1] Wurden vorwiegend Bargeschäfte getätigt, können Mängel der Kassenführung den gesamten Aufzeichnungen die Ordnungsmäßigkeit nehmen.[2] Bei Fehlen von geordnet aufzubewahrenden Belegen ist eine Buchführung nicht ordnungsgemäß. Da z...mehr

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Bilanzberichtigung/Bilanzän... / 3.1.5 Beispielsfälle, in denen keine Bilanzänderung zulässig oder einschlägig ist

Gewinnänderungen wegen der fehlenden Abzugsmöglichkeit von Betriebsausgaben erfolgen außerhalb der Bilanz. Damit wird die Bilanz nicht berichtigt, eine kompensierende Bilanzänderung ist insoweit nicht zulässig.[1] Der Antrag auf Bildung einer Rückstellung nach § 6a Abs. 4 Satz 3 EStG oder die Vornahme von Sonderabschreibungen kann nach Einreichen der Bilanz beim Finanzamt nur...mehr

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Trinkgelder an Arbeitnehmer... / 2 Trinkgeld an den Unternehmer ist nicht einkommen- und umsatzsteuerfrei

Die Steuerfreiheit von Trinkgeldern setzt voraus, dass die Zahlungen an einen Arbeitnehmer erfolgen müssen.[1] Steuerpflichtige Zahlungen liegen dann auch vor, wenn die Gelder aufgrund einer zwingenden gesetzlichen Regelung nicht dem Arbeitnehmer, sondern dem Arbeitgeber überlassen werden, weil dieser sie verwalten und buchungstechnisch erfassen muss oder auch dann, wenn ein...mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / 2 Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz

Zunehmend werden in der Handelsbilanz Positionen ausgewiesen, die nach dem Steuerrecht nicht aktivierbar oder passivierbar sind. Gleiches gilt für steuerlich vorgeschriebene Wertansätze, die vom handelsrechtlich zulässigen bzw. zwingenden Ansatz abweichen. Besonders durch die Änderungen des BilMoG ist es in der Praxis nahezu unmöglich, eine Bilanz zu erstellen, die zugleich ...mehr

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Bilanzsteuerrecht und Grund... / 6.1.6 Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen

Das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen v. 22.12.2016[1] dient der Sicherstellung der Unveränderbarkeit digitaler Grundaufzeichnungen, z. B. in elektronischen Registrierkassen. U. a. schützt es elektronische Aufzeichnungssysteme durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung und führt die Kassen-Nachschau (§ 146b AO) ein. Durch da...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 6.1 Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern

Der Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag ist um die als Aufwand gebuchten Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern zu erhöhen. Diese Steuern sind zwar nach § 10 Nr. 2 KStG nicht abziehbare Aufwendungen, dennoch ist die Buchung dieser Beträge als handelsrechtlicher Aufwand richtig.[1] Die Korrektur erfolgt erst bei der Einkommensermittlung, indem der gesamte Aufwandsbe...mehr

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Bilanzsteuerrecht und Grund... / 6.1.3 Beweiskraft

Nur der ordnungsmäßigen Buchführung kommt Beweiskraft zu.[1] Für die Einhaltung der GoB – und ggf. der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnung und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) ist der Buchführungspflichtige verantwortlich. Das gilt auch bei einer teilweisen oder vollständigen organisatorischen und t...mehr

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Bilanzberichtigung/Bilanzän... / 2.1 Anlass und Voraussetzung für eine Bilanzberichtigung

Existieren Bilanzen sowohl eines Berichtigungsjahrs als auch für das Vorjahr, ist ein unrichtiger Bilanzansatz grundsätzlich in derjenigen Schlussbilanz zu berichtigen, in der er erstmals aufgetreten ist.[1] Ist das nicht möglich, ist die Richtigstellung in der ersten verfahrensrechtlich noch offenen Schlussbilanz vorzunehmen.[2] [3] Handelt es sich um einen Land- und Forstwir...mehr

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Trinkgelder an Arbeitnehmer... / 1.2.3 Es geht auch ohne Nachweis – ein Eigenbeleg hilft

Die angestellten Trinkgeldnehmer scheuen sich, den Erhalt des Trinkgelds zu quittieren, da sie die steuerliche Handhabung nicht kennen. Vielfach gehen Sie davon aus, dass sie das quittierte Trinkgeld in der Steuererklärung angeben müssen. Ihnen ist nicht bewusst, dass auch das quittierte Trinkgeld steuerfrei[1] ist. Als Notlösung bietet sich für den Trinkgeldgeber der Eigenbe...mehr

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Bilanzpolitik im Steuerrecht / 2.5 Wahlrechte

Hier sind zu nennen die Bilanzierungswahlrechte: z. B. die Bildung steuerfreier Rücklagen oder die Bildung eines Ausgleichspostens bei Überführung von Anlagevermögen in eine in der EU belegene Betriebsstätte[1]; die Bewertungswahlrechte: z. B. Sonderabschreibungen, erhöhte Absetzungen, besondere Abschreibungsmethoden, u. a. die degressive AfA, Teilwertab- und -zuschreibungen[2...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 6.2 Nebenleistungen zu nicht abziehbaren Steuern

Eine Hinzurechnung bei der Ermittlung des Einkommens erfolgt auch für steuerliche Nebenleistungen zu Steuern vom Einkommen und sonstigen Personensteuern. Dies sind insbesondere: Säumniszuschläge, Verspätungszuschläge, Zwangsgelder sowie Zinsen nach § 233a AO (sog. Vollverzinsung), Stundungszinsen, Aussetzungszinsen oder Hinterziehungszinsen, soweit diese jeweils für nicht abziehbar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzberichtigung/Bilanzän... / 2.3 Offene Veranlagungen

Vor Einreichen der Steuererklärung einschließlich Bilanz beim Finanzamt kann ein falscher Bilanzansatz uneingeschränkt berichtigt werden. Erkennt der Steuerpflichtige einen Bilanzierungsfehler nach Einreichen der Steuererklärung einschließlich Bilanz beim Finanzamt, ist er nach § 153 AO verpflichtet, dies unverzüglich dem Finanzamt anzuzeigen und die erforderliche Richtigste...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Höhe der Umsatzsteuer

Rz. 123 Die Höhe der vom leistenden Unternehmer geschuldeten USt ist nicht von dem Besteuerungsverfahren abhängig. Damit hat die Gestattung der Berechnung der USt nach vereinnahmten Entgelten keinen Einfluss auf die Bestimmung des Orts der Leistung und damit auf die Beurteilung der Steuerbarkeit, auf die Anwendung von Steuerbefreiungsvorschriften sowie auf die Anwendung des ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verhältnis zur LSt-Außenprüfung

Rn. 7 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die LSt-Nachschau ist nach § 42g Abs S 2 EStG ein besonderes Verfahren zur zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte, sie ist damit primär gegenwartsbezogen (Fissenewert in H/H/R, § 42g EStG Rz 20 (Dezember 2022)) und dem Veranlagungsverfahren zuzuordnen. Anders als die LSt-Außenprüfung zielt die LSt-Nachschau auf nicht auf abgeschlo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer LSt-Außenprüfung

Rn. 45 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die LSt-Nachschau erfolgt entsprechend ihrem Zweck, der zeit- und realitätsnahen Besichtigung und Wahrnehmung der tatsächlichen Verhältnisse, unvermittelt, dh ohne vorherige Ankündigung, damit der von der LSt-Nachschau Betroffene keine Möglichkeit hat, sich auf die bevorstehende Nachschau einzustellen. Darin unterscheidet sich die LSt-Nachsch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Getroffene Feststellungen geben Anlass zum Übergang zur LSt-Außenprüfung (§ 42g Abs 4 S 1 EStG)

Rn. 85 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Nach § 42g Abs 4 S 1 EStG besteht für den mit der LSt-Nachschau Beauftragten die Möglichkeit, von der LSt-Nachschau zu einer LSt-Außenprüfung überzugehen, dh diese an die LSt-Nachschau unmittelbar anzuschließen, wenn die bei der LSt-Nachschau getroffenen Feststellungen dazu Anlass geben. Ein Anlass zu einem solchen Übergang zur LSt-Außenprüf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Schriftlicher Hinweis auf den Übergang zur LSt-Außenprüfung (§ 42g Abs 4 S 2 EStG)

Rn. 93 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Gem § 42f Abs 4 S 2 EStG ist auf den Übergang von der LSt-Nachschau auf die LSt-Außenprüfung schriftlich hinzuweisen. Dies erfolgt in Gestalt einer sog Übergangsanordnung, die ausschließlich schriftlich erfolgen kann. In der Übergangsanordnung ist der zeitliche und gegenständliche Umfang der LSt-Außenprüfung festzulegen, zudem sind die Gründe ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Übergang zur LSt-Außenprüfung (§ 42g Abs 4 EStG)

A. Getroffene Feststellungen geben Anlass zum Übergang zur LSt-Außenprüfung (§ 42g Abs 4 S 1 EStG) Rn. 85 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Nach § 42g Abs 4 S 1 EStG besteht für den mit der LSt-Nachschau Beauftragten die Möglichkeit, von der LSt-Nachschau zu einer LSt-Außenprüfung überzugehen, dh diese an die LSt-Nachschau unmittelbar anzuschließen, wenn die bei der LSt-Nachschau ge...mehr

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Vor §§ 7–14

Literaturverzeichnis: Angsten, Praxisfälle des Investmentsteuerrechts und der Hinzurechnungsbesteuerung, IWB 2015, 199; Axwe, Der Europäische Gerichtshof auf dem Weg zur "doppelten Kohärenz" – Eine Zukunft der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Cadbury-Schweppes-Urteil, IStR 2007, 162; Bachmann/Richter, Kapital-Investitionsgesellschaften im Spannungsfeld zwischen InvStG und H...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verhältnis zur Abgabenordnung

Rn. 8 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Da es sich bei der LSt-Nachschau nicht um eine Außenprüfung iSd § 42f EStG, §§ 193ff AO handelt, gelten für die LSt-Nachschau auch nicht die allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften für die Durchführung einer Außenprüfung, BMF vom 16.10.2014, BStBl I 2014, 1408 Rz 1. Die LSt-Nachschau setzt weder eine Prüfungsanordnung (§ 196 AO) voraus,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gegenstand der LSt-Nachschau

Rn. 19 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 42g Abs 1 EStG umschreibt die Funktion der LSt-Nachschau, die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung der LSt. Die LSt-Nachschau umfasst damit – anders als die LSt-Außenprüfung – nicht die Übernahme der LSt (§ 40f Abs 3 EStG), Wagner in Brandis/Heuermann, § 42g EStG Rz 15, 22 (Mai 2022), da diese nicht in § 42g Abs 1 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Besonderes Verfahren zur zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte (§ 42g Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 31 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Aus § 42g Abs 1 S 2 EStG ergibt sich der Charakter der LSt-Nachschau als inhaltlich und verfahrensrechtlich eigenständiges Ermittlungs- und Kontrollinstrument, das zur zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte dient. Der Begriff der "zeitnahen Aufklärung" verweist darauf, dass die LSt-Nachschau gem § 42g Abs 2 S 2 EStG Zitat "ohne vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Aus § 42g Abs 1 S 1 EStG ergibt sich der Zweck der LSt-Nachschau, die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung der LSt. § 42g Abs 1 S 2 EStG stellt klar, dass es sich bei der LSt-Nachschau um ein besonderes Verfahren zur zeitnahen Aufklärung steuerlich erheblicher Sachverhalte handelt. § 42 Abs 2 S 1 EStG enthält eine zei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Sterzinger, Fotografieren im Rahmen einer Außenprüfung bzw Umsatzsteuernachschau, DStR 2012, 887; Madauss, LSt-Nachschau iSd § 42g EStG, USt-Nachschau iSd § 27b UStG und Selbstanzeige iSd § 371 AO, NZWiSt 2013, 424; Hillert, Die LSt-Nachschau (§ 42g EStG), StB 2013, 244; Dissars, Die neue LSt-Nachschau nach § 42g EStG, NWB 2013, 3210; Apitz, LSt-Nachschau – § 42g EStG, StBp 2014...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Durchführung der Feststellung

Tz. 99 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Das Feststellungsverfahren wird von dem FA durchgeführt, das nach § 20 AO für die Besteuerung der Kap-Ges zuständig ist (s § 10 Abs 2 S 1 VO zu § 180 Abs 2 AO). Gemeint ist hier die Kap-Ges, an der die Anteile bestehen (und nicht eine Kap-Ges als AE). Feststellungsbeteiligte sind jedoch die Inhaber der stverstrickten Anteile. Die St-Erklärung...mehr

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Vor §§ 7–14 / 2. Verhältnis zu anderen Vorschriften

a) Verhältnis zu § 39 AO Rz. 49 [Autor/Stand] Zurechnung von Wirtschaftsgütern. § 39 AO gehört zu den Vorschriften des deutschen Steuerrechts, deren Anwendung § 10 Abs. 3 Satz 1 vorschreibt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass § 39 AO keine Missbrauchsvorschrift ist und auch nicht die Zurechnung von Einkünften regelt. Einer ausländischen Gesellschaft sind im Rahmen der Einkünf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Kein Zugriff auf digitale Daten

Rn. 73 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 IRd LSt-Nachschau darf, anders als bei der USt-Nachschau, ohne Zustimmung des ArbG, kein unmittelbarer digitaler Datenzugriff nach § 147 Abs 6 AO erfolgen, BMF vom 16.10.2014, BStBl I 2014, 1408 Rz 14; Krüger in Schmidt, § 42g EStG Rz 15 (43. Aufl); Fissenewert in H/H/R, § 42g EStG Rz 44 (Dezember 2022); Wagner in Brandis/Heuermann, § 42g ES...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Bedeutung der Vorschrift

Rn. 2 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die LSt-Nachschau stellt eine besondere Ermittlungsmaßnahme dar, die der Nachschau iSd § 210 Abs 1 und 2 AO und der USt-Nachschau (§ 27b UStG) nachgebildet ist. Nach der Begründung des Gesetzentwurfs (BR-Drucks 302/12 (Beschluss), 39) soll § 42g EStG eine gesicherte Rechtsgrundlage für die Beteiligung von LSt-Außenprüfern an Einsätzen der "Fi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Mit der Nachschau Beauftragte

Rn. 41 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Nach dem Wortlaut des § 42g Abs 2 S 2 EStG erfolgt die LSt-Nachschau durch "die mit der Nachschau Beauftragten", während die USt-Nachschau nach § 27b UStG durch "die betrauten Amtsträger der FinBeh" erfolgt. Damit erfordert der Wortlaut des § 42g Abs 2 S 2 EStG nicht, dass die LSt-Nachschau durch einen Amtsträger iSv § 7 AO erfolgt, Wagner i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Vorlage und Auskunftsverlangen; Zwangsmittel

Rn. 72 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Bei dem Verlangen auf Vorlage von Unterlagen und Urkunden sowie dem Verlangen auf Erteilung von Auskünften handelt es sich jeweils um VA, BMF vom 16.10.2014, BStBl I 2014, 1408 Rz 21; Wagner in Brandis/Heuermann, § 42g EStG Rz 55 (Mai 2022). Dagegen ist der Einspruch gegeben, den der mit der LSt-Nachschau Beauftragte entgegenzunehmen hat. De...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Mitwirkungspflichtige Personen

Rn. 69 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die von der LSt-Nachschau betroffene Person treffen neben der passiven Duldung des Betretens und der Durchführung der LSt-Nachschau durch den damit Beauftragten – auf dessen Verlangen – auch Mitwirkungspflichten. Bei den von der LSt-Nachschau betroffenen Personen handelt es sich um die Personen iSd § 42g Abs 2 S 2 EStG, bei denen die LSt-Auß...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 45. § 147a AO

Rn. 69c Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Zur Bedeutung von Einkünften aus KapVerm bei der Prüfung der Schwellenwerte des § 147a AO (insb als Voraussetzung für die Anordnung einer Außenprüfung nach § 193 Abs 1 AO) s FG SchlH vom 22.05.2017, 2 V 22/17, EFG 2017, 1236; Weiss, AO-StB 2017, 269; die Beschwerde wurde als unbegründet zurückgewiesen; BFH vom 11.01.2018, VIII B 67/17, DStR...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Zuschüsse

Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Zuschüsse sind Zuwendungen, die den steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften (Vereinen) regelmäßig von öffentlichen Kassen oder Dachverbänden zufließen. Zuschussgeber kann aber auch jeder andere sein. Echte Zuschüsse liegen immer dann vor, wenn sie von keiner Gegenleistung abhängig gemacht werden und alleine dem Zweck dienen, den V...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Antragstellung

Rn. 310 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Bei § 32d Abs 2 Nr 3 EStG handelt es sich um die Antragsmöglichkeit iRd AbgSt, die durch den Gesetzgeber am genauesten mit Verfahrensvorschriften ausgestattet worden ist (Weiss, GmbHR 2016, 1053). Die Verfassungsmäßigkeit der Regelung hat der BFH (BFH vom 28.07.2015, VIII R 50/14, BStBl II 2015, 894; Weiss, NWB 2016, 334, 340) bejaht. Die da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Betreten von Wohnräumen (§ 42g Abs 2 S 3 EStG)

Rn. 60 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Wohnräume unterliegen nach Art 13 GG besonderem Schutz und dürfen deshalb gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreten werden. Wohnräume sind zunächst diejenigen Räumlichkeiten, die der persönlichen Sphäre des Inhabers der Räume zuzurechnen sind und die dieser oder ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Rechtslage vor Einfügung des § 32a KStG

Tz. 3 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Weder im EStG noch im KStG waren vor Einfügung des § 32a KStG eigenständige verfahrensrechtliche Änderungsvorschriften für den Fall der nachträglichen Aufdeckung einer vGA enthalten. Es konnten deshalb lediglich die Änderungs- und Berichtigungsvorschriften der AO zur Beurteilung herangezogen werden, ob ein Steuer- oder Feststellungsbescheid ei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Geltungszeitraum und praktische Bedeutung

Rz. 13 Die Vorschrift gilt seit dem 1.1.2002; eine Strafbarkeit nach § 26c UStG war demnach nur für solche Taten möglich, deren Fälligkeitszeiträume zur Entrichtung der Steuer nach diesem Zeitpunkt lagen. Obwohl seit Schaffung der Vorschrift schon viele Jahre vergangen sind, ist ihre praktische Bedeutung eher gering (Rz. 11). So lässt sich auch (fast) keine einschlägige Rech...mehr

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Anlagespiegel: Praxisfall / 2 Spalte 2: Zugänge

Ein Anlagezugang liegt vor[1], wenn ein Wirtschaftsgut in das sogenannte wirtschaftliche Eigentum des Unternehmens übergeht.[2] Der Zugang wird mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten eingetragen. Addieren Sie auch nachträgliche Anschaffungskosten dazu.[3] Erhaltungs- bzw. Reparaturaufwand, der sofort als Betriebsausgaben gebucht werden darf, liegt vor, wenn es dabei ni...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 1 Auswirkung der Zuordnung zum Anlagevermögen oder zum Umlaufvermögen

Die richtige Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Anlage- oder Umlaufvermögen ist in der bilanziellen Praxis von großer Bedeutung. Die Unterscheidung ist insbesondere bei der nach der erstmaligen Aktivierung anstehende Folgebewertung ausschlaggebend. Abnutzbares Anlagevermögen ist planmäßig über die Jahre der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abzuschreiben, während Umlaufver...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Zugänge

Rn. 170 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Unter einem Zugang ist grds. jede tatsächliche (physische) mengenmäßige Ausweitung des AV zu verstehen. Zugänge sind in voller Höhe, d. h. ohne Verringerung durch Abschreibungen, mit ihren zu aktivierenden AHK auszuweisen. Als Zugangszeitpunkt eines VG ist generell der Zeitpunkt maßgebend, zu dem der Bilanzierende die wirtschaftliche Verfügu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Steuerrückstellungen

Rn. 131 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Zahlungsverpflichtungen aus den laufenden Steuern, die sich auf das abgelaufene GJ beziehen, sind bereits bei der Bilanzaufstellung zu erfassen. Eine Veranlagung zu der einzelnen Steuerart liegt im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung aber noch nicht vor, da die HB eine wesentliche Grundlage für die Anfertigung der Steuererklärung ist, die wi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (§ 275 Abs. 2 Nr. 14)

Rn. 91 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die konsequente Trennung im Ausweis von gewinnabhängigen und anderen Steueraufwendungen ist durch die Bilanz-R (zuvor: 4. EG-R) sowie die international überwiegende Praxis bedingt. Sie ist im Hinblick auf die Aussagefähigkeit der GuV zu begrüßen, wenngleich nicht zu verkennen ist, dass für den externen Leser wegen fehlender Kenntnis von z. B....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Sonstige Rückstellungen

Rn. 139 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Sämtliche anderen Rückstellungsarten sind gliederungstechnisch als eine Bilanzposition zu zeigen (vgl. zu den Rückstellungsarten HdR-E, HGB § 249, Rn. 32ff.). Untergliederungen zur Darstellung der in § 249 aufgeführten Rückstellungen sind jedoch zulässig (vgl. § 265 Abs. 5 Satz 1). Eine darüber hinausgehende Untergliederung in dem Sinn, dass...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Abgänge

Rn. 180 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Der Begriff des Abgangs ist als Pendant des Zugangs zu sehen. Insofern gelten die entsprechenden Ausführungen analog. Unter einem Abgang ist eine periodenbezogene Verminderung des mengenmäßigen Bestands an VG des AV zu verstehen. Wertmäßige Verminderungen schlagen sich regelmäßig in Abschreibungen nieder. Konkret können VG durch Verkauf, Tau...mehr