Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerstrafrecht

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Höhe der Geldbuße (§ 17 OWiG)

Rz. 85 [Autor/Stand] Die Geldbuße ist die einzige Sanktion des Ordnungswidrigkeitenrechts. Sie wird nicht anhand des Tagessatzsystems des § 40 StGB, sondern in einem Betrag festgesetzt. Im Steuerordnungswidrigkeitenrecht ist die Bemessung der Geldbuße aus generalpräventiven Gründen von dem Regelrahmen des § 17 Abs. 1 OWiG abweichend geregelt. Insoweit gelten als lex speciali...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden (§§ 10–17 GwG)

a) Allgemeine Sorgfaltspflichten (§ 10 GwG) Rz. 331 [Autor/Stand] Bei der Verletzung von Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden im Abschnitt 3 des GwG ergeben sich weitere Ordnungswidrigkeitentatbestände: § 10 GwG normiert allgemeine Sorgfaltspflichten, die in Abs. 1 Nr. 1–5 aufgezählt werden. Des Weiteren regelt § 10 GwG den Umfang der Sorgfaltspflichten (Abs. 2), den Anlass...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Beteiligung (§ 14 OWiG)

Rz. 65 [Autor/Stand] Das OWiG unterscheidet nicht wie das StGB zwischen Täterschaft und den verschiedenen Formen der Teilnahme, sondern geht von einem einheitlichen Täterbegriff aus. Jeder, der sich an einer Ordnungswidrigkeit beteiligt, handelt ordnungswidrig, gleichgültig in welcher Weise er zur Verwirklichung des Tatbestandes beiträgt ( § 14 Abs. 1 Satz 1 OWiG ). Dies führ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 10. Übernahme von Geldbußen durch den Arbeitgeber

Rz. 101 [Autor/Stand] Unternehmen stehen in der jüngsten Vergangenheit in zunehmendem Maße vor der Frage, ob sie Geldstrafen/Bußgelder (sog. Strafgelder), die gegen Mitarbeiter verhängt wurden, sowie die damit verbundenen Verteidigungskosten übernehmen können. Dabei sind sowohl steuerliche als auch strafrechtliche Aspekte (§§ 258, 266 StGB) zu berücksichtigen. Rz. 102 [Autor/...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 12. Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 29a OWiG)

Schrifttum: Vgl. zunächst die Hinweise vor Rz. 1. Außerdem: Bittmann, Das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung in der Rechtsprechung, NStZ 2019, 383 (Teil 1/2), 447 (Teil 2/2); Brenner, Gewinnabschöpfung, das unbekannte Wesen im Ordnungswidrigkeitenrecht, NStZ 1998, 557; Bublitz, Die Kausalität bei der leichtfertigen Steuerverkürzung durch den Steuerber...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 14. Verjährung (§§ 31–34 OWiG)

a) Allgemeines Rz. 151 [Autor/Stand] Auf die Verjährung von Steuerordnungswidrigkeiten (§§ 378–383b AO) finden nach § 377 Abs. 2 AO grundsätzlich die Verjährungsregeln des OWiG Anwendung. Dies gilt für die Verjährung der Verfolgung einer Steuerordnungswidrigkeit (§ 31 Abs. 1 OWiG) ebenso wie für die Verjährung ihrer Vollstreckung (§ 34 Abs. 1 OWiG). Lediglich die Frist für di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Einkommensteuergesetz

a) Verstoß gegen Mitteilungspflichten im Zusammenhang mit der Zinsinformationsverordnung (§ 50e EStG) Schrifttum: Bullinger/Radke, Handkommentar zum Zinsabschlag, 1994; Gehrmann, Erste Erfahrungen mit dem Zinsabschlaggesetz, NSt 1993, 20 = Zinsabschlaggesetz, Darst. 2; Marquard/Hagenbucher, Die Zinsabschlagsteuer – eine Aufgabe und Belastung für die Kreditwirtschaft, DB 1992. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Entwicklung des GwG

Rz. 299 [Autor/Stand] Im Jahr 1993 wurde das Geldwäschegesetz mit dem Ziel neu eingeführt, die organisierte Kriminalität effektiver zu bekämpfen, indem illegal erworbene Vermögenswerte ausfindig gemacht und die Legalisierung verhindert werden soll.[2] Vor dem Hintergrund der Terroranschläge vom 11.9.2001 wurde der ursprüngliche Zweck des GwG dahin gehend ergänzt, dass nunmeh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Risikobasierter Ansatz (§ 3a GwG), Risikomanagement und -analyse (§§ 4–9 GwG)

a) Risikobasierter Ansatz (§ 3a GwG) Rz. 312 [Autor/Stand] Ausgehend von der FATF-Empfehlung[2] zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, wurde mit dem neu eingefügten § 3a GwG der risikobasierte Ansatz als fundamentales Prinzip der gesamten Geldwäscheprävention [3] noch stärker verankert. Eine Definition, was hierunter zu verstehen ist, liefert das Gesetz nic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Vorsatz und Fahrlässigkeit (§ 10 OWiG)

Rz. 52 [Autor/Stand] a) Die Ahndung einer Ordnungswidrigkeit setzt weiter voraus, dass der Täter in Bezug auf die Verwirklichung des Bußgeldtatbestandes vorsätzlich, also für "möglich hält" und "billigt" bzw. "billigend in Kauf nimmt", oder mindestens – sofern in der jeweiligen Vorschrift ausdrücklich angeordnet – leichtfertig bzw. fahrlässig gehandelt hat. Dies folgt aus § ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 10. Meldungen von Sachverhalten (§§ 43–49 GwG)

Rz. 384 [Autor/Stand] Abschnitt 6 regelt Pflichten im Zusammenhang mit Meldungen von Sachverhalten. § 43 GwG hat u.a. Meldepflichten von Verpflichteten zum Gegenstand und stellt die zentrale Norm im Gefüge des GwG dar.[2] Nach Abs. 1 hat der Verpflichtete Sachverhalte unabhängig von ihrer Höhe der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) zu melden[3], wenn Ta...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 12. Bußgeldvorschriften (§ 56 GwG), insbesondere Bemessung der Geldbuße (§ 56 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3–4 GwG)

Rz. 397 [Autor/Stand] § 56 GwG enthält in Abs. 1 und 2 insgesamt 81 Bußgeldtatbestände die mitunter mehrere Tatvarianten beinhalten und so fast jeden Pflichtverstoß gegen das GwG sanktionieren.[2] Zur Vermeidung von Bußgeldbescheiden sollte den Mitteilungs- und Überwachungspflichten zügig und im Zweifel durch "Übererfüllung" entsprochen und dies durch entsprechende Compliance...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 11. Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen (§ 30 OWiG)

a) Allgemeines Rz. 109 [Autor/Stand] Nach § 30 OWiG kann gegen juristische Personen (im Folgenden: JP) und Personenvereinigungen (im Folgenden: PV) eine Geldbuße verhängt werden, obwohl diese nicht selbst, sondern nur durch ihre Vertreter und Organe handeln können. Dies setzt voraus, dass eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen wurde, eine JP oder PV i.S.d. § 30 Abs. 1 N...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Transparenzregister (§§ 18–26a GwG)

Rz. 369 [Autor/Stand] Der vierte Abschnitt des GwG regelt die Vorschriften zum Transparenzregister.[2] Die Einrichtung eines Transparenzregisters war eine wesentliche Neuerung im GwG im Jahr 2017. Mit den §§ 18 ff. GwG wurden die Voraussetzungen für das zentrale elektronische Transparenzregister geschaffen. Hierüber werden bestimmte Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zuwiderhandlungen gegen Steuergesetze

Ergänzender Hinweis: Nr. 105, 106 AStBV (St) 2023 (s. AStBV Rz. 105 f.). Rz. 11 [Autor/Stand] Eine Zuwiderhandlung gegen Steuergesetze liegt vor, wenn der Täter gegen eine Rechtspflicht verstoßen hat, die ihm im Interesse der Besteuerung auferlegt ist[2]. Die meisten steuerlichen Rechtspflichten ergeben sich aus den einzelnen Steuergesetzen und dem 1. und 2. Teil der AO. Sie ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu §§ 377–384a / A. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Die heutigen Bußgeldvorschriften der AO gehen im Wesentlichen zurück auf die grundlegende Neugestaltung, die der 2. Abschnitt des Achten Teils der AO durch das 2. AOStrafÄndG vom 12.8.1968 [2] erfahren hat. Bei dieser Gesetzesreform ging es nicht so sehr um den Inhalt der Vorschriften, der im Wesentlichen unverändert blieb, als vielmehr darum, diejenigen V...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kryptowährungen: Ertragsste... / 4.2 Berichtigungspflicht und Selbstanzeige

Im Zusammenhang mit Kryptowährungen kann sich – insbesondere vor dem Hintergrund der vielen offenen Rechtsfragen – ein Korrekturbedürfnis für abgegebene Steuererklärungen ergeben. Die sich dann stellende Frage, wie diese Korrekturen (straf-)rechtlich einzuordnen sind, entscheidet sich im häufig sehr konturenlosen und schwer greifbaren subjektiven Tatbestand. Die rechtliche Ei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Warum ist Tax Compliance nötig?

Tz. 5 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Tax Compliance kann Strafrechtsvorwürfe vermeiden helfen. Im Steuerstrafrecht ist das vorsätzliche Verhalten (z. B. Steuerhinterziehung) ein Straftatbestand (§ 370 AO, Anhang 1b), das grob fahrlässige (= leichtfertige) Handeln stellt eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 378 AO). Nur die einfache Fahrlässigkeit ist im Steuerstrafrecht unbeachtlich u...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Strafrechtliche Verantwortlichkeiten

Tz. 17 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Das Strafrecht sieht weder eine Vergünstigung für Gemeinnützige vor, noch wird darauf Rücksicht genommen, wenn die Handelnden ehrenamtlich tätig werden. Dies kann allenfalls im Rahmen der Festsetzung des Strafmaßes Berücksichtigung finden. Aus der Praxis sind zahlreiche Fälle bekannt, in denen auch gegen ehrenamtlich handelnde Vereinsvorstän...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entlastungsbetrag für Allei... / [Ohne Titel]

Dr. Matthias Gehm[*] Das BMF hat mit Schreiben v. 23.11.2022 (BMF v. 23.11.2022 – IV C 8 - S 2265-a/22/10001 :001 – DOK 2022/1165370, BStBl. I 2022, 1634 = EStB 2023, 17 [Gehm]) sein bisheriges Schreiben v. 23.10.2017 (BMF v. 23.10.2017 – IV C 8 - S 2265 - a/14/10005 – DOK 2017/0877364, BStBl. I 2017, 1432 = EStB 2017, 476 [Apitz]) zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zur... / III. Anordnung einer Außenprüfung trotz gleichzeitiger Ermittlungen der Steuerfahndung (§ 193 Abs. 1 AO)

Es ist nicht ermessensfehlerhaft, bei einer Freiberufler-GbR eine Außenprüfung gem. § 193 Abs. 1 AO anzuordnen, auch wenn gegen einen der Gesellschafter der Anfangsverdacht einer Steuerstraftat besteht und die Steuerfahndung zeitgleich gegen ihn ermittelt (st. Rspr.; vgl. BVerfG v. 9.8.2012 – 1 BvR 1902/11, StEd 2012, 578; BFH v. 19.8.1998 – XI R 37/97, BStBl. II 1999, 7; v....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Akteneinsicht im Steuerstra... / VI. Rechtsschutz bei Ablehnung der (beschränkten) Akteneinsicht

Weiterhin stellt sich die Frage, über welche Rechtsschutzmöglichkeiten der Strafverteidiger verfügt, wenn – insb. im Ermittlungsverfahren – der Umfang der gewährten Akteneinsicht hinter der beantragten zurückbleibt. Hierzu besteht mit § 147 Abs. 5 S. 2 StPO ein eigenständiger Rechtsbehelf in Form einer einfachen Beschwerde nach § 304 Abs. 1 StPO, durch den eine gerichtliche ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Akteneinsicht im Steuerstra... / VIII. Elektronische Akte und Akteneinsicht

Für elektronisch geführte Akten ist zum Jahr 2018 mit § 32f StPO eine Sondervorschrift geschaffen worden.[96] Die Vorschrift regelt lediglich das Verfahren der Akteneinsicht in elektronisch geführte Akten, nicht aber das Recht auf Akteneinsicht selbst. Die Einsicht in die elektronische Akte setzt also voraus, dass aufgrund von anderweit geregelten Anspruchsgrundlagen ein sol...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis bei Mehrper... / b) Durchsuchungsbeschluss nach § 103 StPO (Dritter bzw. Zeuge)

Unstreitig können Durchsuchungen bei Dritten bzw. Zeugen durchgeführt werden, wenn der Täter eine Steuerhinterziehung begangen hat. Problematisch ist allein, ob und welche Daten und Informationen des Beschuldigten in einem Beschluss nach § 103 StPO zu offenbaren sind. Dies hängt von der Reichweite des Steuergeheimnisses und der damit verbundenen Durchbrechungswirkung des § 3...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Akteneinsicht im Steuerstra... / d) Rettungsanker: Akteneinsicht im FG-Verfahren

Heerspink [68] weist zu Recht darauf hin, dass ein finanzgerichtliches Verfahren den sichersten Weg zur Akteneinsicht bietet. Da im FG-Verfahren die Akteneinsicht nach § 78 FGO in alle dem Gericht vorliegenden streiterheblichen Akten zu gewähren ist, ist richtigerweise auch das Fallheft des Betriebsprüfers und des Steuerfahnders erfasst.[69] Der BFH führt in seiner Entscheidu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Akteneinsicht im Steuerstra... / b) Inhaltliche Beschränkungen durch Schwärzung von Akten

Steuergeheimnis: Eine inhaltliche Beschränkung erfährt die Akteneinsicht in Steuerstrafverfahren allerdings durch die häufige Praxis der Ermittlungsbehörden, Aktenteile zu schwärzen. Dabei reicht der Umfang der Schwärzung vom Namen des Anzeigeerstatters bis hin zu etlichen Seiten von Vernehmungen oder anwaltlichen Schriftsätzen.[29] Die Verfasser dieses Beitrags erlebten in ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Akteneinsicht im Steuerstra... / II. Die Bedeutung der Akteneinsicht im Steuerstrafverfahren

Anspruch auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren: Das Recht auf Akteneinsicht im Strafverfahren nach § 147 Abs. 1 StPO ist bei bestehender Verteidigung ausschließlich ein Recht des Strafverteidigers, also auch des in dieser Funktion agierenden Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers.[5] Der unverteidigte Beschuldigte hat durch die Neuregelung d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Akteneinsicht im Steuerstra... / c) Steuer-, Steuerfahndungs- und Betriebsprüfungsakten

Originäre Steuerakten, die den Beschuldigten selbst betreffen, werden regelmäßig als Akten zu einem Steuerstrafverfahren beigezogen und damit Bestandteil der Strafakte.[38] Beraterhinweis Besonders aufschlussreich können insb. auch Unterlagen aus einem bereits geführten Verfahren zur Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheids sein. Falls nämlich AdV gewährt wurde, so se...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schätzung der Besteuerungsg... / 3. Ungewissheit über das Ausmaß der verwirklichten Besteuerungsgrundlagen

Keine Berechnung möglich: Die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen ist nur dann möglich, wenn eine tatsachenfundierte Berechnung anhand der vorliegenden oder noch zu erhebenden Beweismittel nicht möglich ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Buchführung nicht vorliegt oder aufgrund schwerwiegender formeller und materieller Mängel verworfen wird. Der Tatrichter ist...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schätzung der Besteuerungsg... / III. Fazit

Eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen ist grundsätzlich auch im Steuerstrafverfahren möglich, unterliegt jedoch strengeren Voraussetzungen als im Besteuerungsverfahren. Daher sollte bei Schätzungen im Steuerstrafverfahren immer genau hingeschaut werden, um unangenehme Folgen für den Mandanten abzuwenden. Service: Bruschke, Überprüfung von Schätzungen im gerichtlichen Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Akteneinsicht im Steuerstra... / c) Das Fallheft der Betriebsprüfung und der Steuerfahndung

Eine seit langem kontrovers diskutierte Frage hinsichtlich des Umfangs der Akteneinsicht im Steuerstrafverfahren ist, ob von dem Recht auch die Einsicht in das Fallheft der Betriebsprüfung und der Steuerfahndung umfasst ist. Hier wird entsprechend den obigen Ausführungen zur Handakte der Staatsanwaltschaft die Ansicht vertreten, dass ein finanzbehördliches Fallheft dem Einsi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Akteneinsicht im Steuerstra... / I. Einleitung

Der Kampf um die Akteneinsicht[1] zählt zu den Kernstücken der Verteidigung im (Steuer-)Strafverfahren und ist fundamental für die Gestaltung einer effektiven Strafverteidigung. Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben, der aktiven Kontrolle der Ermittlungsbehörden in allen Verfahrensstadien, dem Schutz des Mandanten sowie zur Einführung entlastender Beweise in das Verfahren, ist ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Akteneinsicht im Steuerstra... / a) Zeitweise Beschränkungen im Ermittlungsverfahren

Im Ermittlungsverfahren kann dem Strafverteidiger bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Abschluss der Ermittlungen in den Akten vermerkt ist – spätestens bis zu Erhebung der Anklage – nach § 147 Abs. 2 StPO die Akteneinsicht insgesamt oder in einzelnen Teilen versagt werden, wenn die Einsicht den Untersuchungszweck gefährden kann. Hierbei handelt es sich um ein zeitweiliges Hinde...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis bei Mehrper... / IV. Ergebnis

Das Steuergeheimnis verhindert wegen § 30 Abs. 4 Nr. 1 AO nicht, dass Daten und Informationen eines Ausgangs-Ermittlungsverfahrens in ein weiteres neues Verfahren überführt werden. Beim Anlegen der neuen Ermittlungsakte sind die strafrechtlich oder steuerrechtlich zur Subsumtion des Strafvorwurfes der Steuerhinterziehung direkt oder indirekt notwendigen Daten, Informationen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Akteneinsicht im Steuerstra... / 1. Erkennbare und nicht erkennbare Beschränkungen

Der Anspruch auf Akteneinsicht nach § 147 Abs. 1 StPO erstreckt sich auf alle Akten, die dem Gericht vorliegen oder diesem im Falle der Erhebung der Anklage vorzulegen wären. Eine Versagung oder Beschränkung dieses Rechts ist jenseits des Anwendungsfalls von § 147 Abs. 2 StPO nicht möglich.[18] Insb. dürfen keine schuld- und rechtsfolgenrelevanten Umstände aus der Akte ferng...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gravierende Folgen bei der ... / 4. Die Abläufe nach Erstattung einer Selbstanzeige

Vorlagepflicht nach AStBV(St) an die BuStra: Wenn es darum geht zu erfahren, wie die Finanzbehörden mit Selbstanzeigen umgehen, sind natürlich die Anweisungen der Finanzverwaltung hierzu besonders nützlich. So enthalten die gleich lautenden Erlasse betr. Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) – AStBV(St) – vom 14.3.2022 (BStBl. I 2022, 251) unter Nr. 132 di...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuererklärungs-, Mitwirku... / 4. Zusammenfassende Praxisempfehlung

Steuerpflichtige, die in der Vergangenheit umfangreiche Einkünfte im Zusammenhang mit virtuellen Währungen und sonstigen Token erzielt haben, sind gut beraten, die bisherige Erklärungspraxis kritisch zu überprüfen. Angestoßen durch die ersten finanzgerichtlichen Entscheidungen, das BMF-Schreiben vom 10.5.2022 und zuletzt den BMF-Entwurf zu Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuererklärungs-, Mitwirku... / b) Grundsätzliches und maßgeblicher Zeitpunkt

Sachverhalts-Offenbarungspflicht durch den Steuerpflichtigen: Grundsätzlich ist der Steuerpflichtige darin frei, eine von der Rechtsprechung und/oder herrschenden Verwaltungsauffassung abweichende Meinung zu vertreten (vgl. Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 153 AO Rz. 11 [Oktober 2016]). Jedoch besteht nach der Rspr. des BGH zumindest eine Offenbarungspflicht für diejenigen Sac...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis bei der Nut... / b) Log-in-Verfahren ohne Restriktionen

Das Steuergeheimnis erfasst unstreitig in der realen Welt nicht die Tatsachen und Informationen, die von jedem Dritten nach dem Betreten der öffentlich zugänglichen Gebäude wahrgenommen werden können; das bestehende Hausrecht ändert an diesem Ergebnis nichts, da mit wenigen sehr begrenzten Ausnahmen (vereinzeltes Hausverbot) weitestgehend alle anderen die Informationen und T...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Selbstanzeige / 2.6.7 Nachentrichtung

Allein die Anzeige der Steuerhinterziehung reicht generell nicht, um den Täter straffrei ausgehen zu lassen; vielmehr müssen die hinterzogenen Steuern und auch die Hinterziehungszinsen[1] innerhalb einer vom Finanzamt bestimmten angemessenen Frist nachentrichtet werden.[2] Als angemessene Frist nennt das AG Saarbrücken[3] maximal 6 Monate. Die Fristbestimmung kann sich nicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gesamtliteraturverzeichnis

Albach, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 3. Aufl., Wiesbaden 2001; Bächle/Knies/Ott/Rupp, Internationales Steuerrecht, 2. Aufl., Stuttgart 2010; Baranowski, Besteuerung von Auslandsbeziehungen, 2. Aufl., Herne/Berlin 2000; Bendlinger/Kanduth-Kristen/Kofler/Rosenberger, Internationales Steuerrecht, 2. Aufl., Wien 2019; Bellstedt, Außensteuergesetz und Verwaltungsgrundsätze zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Akteneinsicht im Steuerrecht / 3 Akteneinsicht im Steuerstrafverfahren

Im Gegensatz zum Festsetzungs- oder Rechtsbehelfsverfahren ist die Finanzverwaltung im Steuerstrafverfahren grundsätzlich nicht mehr als Herrin des Verfahrens anzusehen, sondern dieses liegt in den Händen der zuständigen Staatsanwaltschaft.[1] Dies gilt zumindest dann, wenn das Verfahren bereits an die Staatsanwaltschaft angegeben wurde. Aber auch wenn wie in den meisten Fäl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Akteneinsicht im Steuerrecht / Zusammenfassung

Begriff Ein umfassendes Recht des Bürgers auf Einsicht in die Steuerakten des Finanzamts besteht nicht. Er hat allerdings einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung, ob ihm Akteneinsicht gewährt wird oder nicht. Auch im Rechtsbehelfsverfahren besteht nur ein Anspruch auf Mitteilung der Besteuerungsgrundlagen. Erst im finanzgerichtlichen Klageverfahren hat der ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kollision von Strafverfahre... / II. Grundzüge und Systematik der Einziehung der §§ 73 ff. StGB

Die §§ 73 ff. StGB finden sich in den Regelungen über die Rechtsfolgen der Tat. Den Vorschriften liegt der Grundgedanke der Entziehung bestimmter, in irgendeiner Weise in die Tat verwickelter Gegenstände zugrunde (vgl. Eser/Schuster in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl. 2019, Vorb. § 73 Rz. 1). Mit den auch für das Steuerstrafrecht maßgeblichen Regelungen über die Einziehung ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kollision von Strafverfahre... / [Ohne Titel]

RA Hans Dieter Eich / RA StB Claas Winkler[*] Das Recht der Vermögensabschöpfung ist auch im Steuerstrafrecht von erheblicher Bedeutung. Zum besseren Verständnis des Instituts der Vermögensabschöpfung und der Ausführungen zur Kollision von Einziehungsentscheidungen mit nachfolgenden finanzgerichtlichen Entscheidungen werden die Grundzüge der §§ 73 ff. StGB dargestellt. Es fol...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kollision von Strafverfahre... / 1. Verfassungsmäßigkeit von 316j EGStGB

Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist u.E. – entgegen den Ausführungen von BGH und BVerfG – die Übergangsregelung des Art. 316j EGStGB problematisch. Einziehung nach steuerrechtlicher Verjährung: Die Vorschrift eröffnet – entgegen § 2 Abs. 5 StGB – auch dann einen Anwendungsbereich für § 73e Abs. 1 S. 2 StGB, wenn gem. § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 AO in großem Ausmaß Steuern verkür...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kollision von Strafverfahre... / I. Einleitung

Das zum 1.7.2017 als "Einziehung von Taterträgen" (vor dem 1.7.2017: "Verfall") neu titulierte und geregelte Recht der Vermögensabschöpfung ist auch im Steuerstrafrecht von erheblicher Bedeutung. Von weitreichender, auch verfassungsrechtlicher Tragweite ist insb. die Vorschrift des § 73e StGB i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2020 (JStG 2020) vom 21.12.2020 (in Kraft getreten a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 25f UStG – Auswirkungen b... / 3. Versagung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen

Sofern der Unternehmer wusste oder hätte wissen müssen, dass ein Umsatzsteuerbetrug in der Lieferkette erfolgt ist, verliert er die Steuerbefreiung für seine innergemeinschaftliche Lieferung. Dies gilt auch dann, wenn der Betrug nur auf einer vorgelagerten Umsatzstufe stattgefunden hat und nicht bei dem im EU-Ausland ansässigen Abnehmer. Sofern feststeht, dass die EU-Kunden ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.3 Aussetzungsgrund

Rz. 10 Die Aussetzung des Strafverfahrens nach § 396 AO setzt voraus, dass "die Beurteilung der Tat als Steuerhinterziehung (s. Rz. 6f.) davon abhängt", ob ein Steueranspruch besteht. Diese nach den Vorschriften des Steuerrechts zu treffende Entscheidung ist lediglich eine Vorfrage für die Entscheidung über das Vorliegen einer Steuerverkürzung.[1] ob Steuern verkürzt worden sin...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.5 Rechtsmittel

Rz. 22 Die Ablehnung der Aussetzung durch die Ermittlungsbehörden oder das Strafgericht ist nach § 305 S. 1 StPO nicht beschwerdefähig.[1] Die Ablehnung steht in einem derartigen Zusammenhang mit der nachfolgenden Sachentscheidung, dass sie nur mit einem Rechtsmittel gegen diese, nicht aber selbstständig angefochten werden kann. Hierdurch wird der Beschuldigte nicht gehinder...mehr