Fachbeiträge & Kommentare zu Strafrecht

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§ 23 Strafrecht / 1. Situation der Erbengemeinschaft angesichts laufender Ermittlungen vor dem Erbfall

Rz. 87 Beispiel 29 Der Erblasser hat ausländische Kapitaleinkünfte in den Jahren 2011, 2012 und 2013 hinterzogen. Steuererklärungen für diese Jahre hat er abgegeben. Durch eine anonyme Anzeige war gegen den Erblasser ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, in dessen Folge er ein umfassendes Geständnis gemacht und die Umfänge der nicht erklärten Kapitaleinkünfte offen ge...mehr

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§ 23 Strafrecht / 3. Steuerliche Berichtigungspflicht der Erben ohne laufendes Ermittlungsverfahren

Rz. 91 Beispiel 31 Der Erblasser E hat im Jahre 2007 einen Betrag von umgerechnet 100.000 EUR in der Schweiz angelegt und die darauf entfallenden Kapitaleinkünfte von jährlich 5.000 EUR bis zu seinem Tod am 3.1.2017 nicht angegeben. Der Erblasser hat für sämtliche Jahre keine Einkommensteuererklärung abgegeben und wurde hierzu auch nie aufgefordert. In den Jahren 2012 bis 20...mehr

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§ 23 Strafrecht / E. Besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung, § 370 Abs. 3 AO als Geldwäschevortat

Rz. 126 Übersicht § 261 Abs. 1 S. 2 StGB: Vortat: Gewerbsmäßige oder bandenmäßige Steuerhinterziehung gem. § 370 AO § 261 Abs. 1 S. 3 StGB: Erweiterung des Anwendungsbereichs des § 261 Abs. 1 S. 1 StGB auch auf Steuererstattungen oder ersparte Aufwendungen bei gewerbsmäßigen oder bandenmäßiger Steuerhinterziehung nach § 370 AO Rz. 127 Beispiel 37 Erblasser V wird von seiner Ehef...mehr

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§ 23 Strafrecht / I. Einleitung

Rz. 80 Übersicht Deliktsstruktur – § 370 AO Objektiv: Täuschung – dadurch irrtümliche Steuerfestsetzung – dadurch Steuerverkürzung Subjektiv: Vorsatz; bei bloßer Leichtfertigkeit greift § 378 AO (Ordnungswidrigkeit) Vergehenstatbestand – § 370 AO Abs. 1: Tathandlung: Kausale Verursachung des Taterfolges:mehr

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§ 23 Strafrecht / I. Einleitung

Rz. 107 Übersicht Selbstanzeige – § 371 AO Möglichkeit der Selbstanzeige bei Täterschaft/Teilnahme bzgl. § 370 AO Anforderungen an Selbstanzeige Vollständigkeitsgebot für vergangene 10 Jahre Sperrgründe Ausschluss der Selbstanzeige bei §§ 372–374 AO sowie Begünstigung § 369 Abs. 1 S. 4 i.V.m. § 257 AO Erstattung der Selbstanzeige persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertr...mehr

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§ 23 Strafrecht / II. Anwendungsbereich

Rz. 113 Gemäß § 371 Abs. 1 AO ist eine Selbstanzeige bei Vorliegen einer einfachen Steuerhinterziehung im Sinne von § 370 AO möglich. Eine begrenzende Wirkung ergibt sich allerdings aus der Rechtsnatur der Selbstanzeige als persönlichem Strafaufhebungsgrund. Damit wird deutlich, dass die Selbstanzeige des einen dem anderen nicht zugerechnet wird, sondern eine von dritter Sei...mehr

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§ 23 Strafrecht / 2. Ausschlussgründe

Rz. 119 Die Ausschlussgründe für die Strafbefreiung werden in § 371 Abs. 2 AO enumerativ aufgeführt:mehr

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Autorenverzeichnis

Dr. Hubert W. van Bühren Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Köln Professor Dr. Jürgen Damrau Richter am Landgericht a.D., Konstanz Mario Filtzinger Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Frankfurt a.M. Désirée Goertz, LL.M. (Stockholm) Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Berlin Monika B. Hähn Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für...mehr

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zfs 10/2018, ARGE Vekehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Typische Verletzungen bei Verkehrs- und/oder Privatunfällen Referentin: Dr. med. Christine Rohden, Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie, Institut für Medizinische Begutachtung, Köln Ort: Dresden/Residenz "Alt Dresden" Datum: Freitag, 16.11.2018, 14.00 Uhr bis 19.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 195,– EUR Mitglieder AG Verkehrsrecht/Recht...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 369 Steuerstraftaten

Schrifttum Janovsky, Die Strafbarkeit des illegalen grenzüberschreitenden Warenverkehrs, NStZ 1998, 117; Joecks, Steuerstrafrechtliche Risiken in der Praxis, DStR 2001, 2184; Bender, Der EuGH und das Zollstrafrecht, wistra 2006, 41; Jäger, Aus der Rechtsprechung des BGH zum Steuerstrafrecht, NStZ 2007, 688, NStZ 2008, 21; Klötzer, Modernisierung des Zollkodex – der Weg zum europä...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Teilnahme; Handeln für einen anderen

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Abweichend vom allgemeinen Strafrecht wird bei der Beteiligung mehrerer Personen an einer Ordnungswidrigkeit nicht zwischen dem eigentlichen Täter und den verschiedenen Formen der Teilnahme unterschieden. Vielmehr handelt nach § 14 OWiG jeder ordnungswidrig, der sich an der Begehung einer Ordnungswidrigkeit beteiligt, gleichgültig, in w...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift begründet Auskunftsverweigerungsrechte bestimmter Berufsträger, die weitgehend an die entsprechenden Regelungen in der StPO unter Ausklammerung allein für das Strafrecht bedeutsamer Verweigerungsrechte angelehnt sind. Ein Auskunftsverweigerungsrecht für Kreditinstitute besteht nicht (BFH v. 22.02.2000, VII R 73/98, BStBl I...mehr

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zfs 10/2018, Einziehung des... / H. Fazit

1. Die Rechtsordnung sieht sowohl im Strafgesetzbuch als auch in den Nebengesetzen und im Verkehrsverwaltungsrecht die gesetzliche Möglichkeit vor, das Tatfahrzeug einzuziehen bzw. sicherzustellen. Im Verkehrsstrafrecht sind dies zentral §§ 315f, 6 Abs. 3 PflVG, § 21 Abs. 3 StVG. 2. Angesichts des Umstands, dass der Wert eines Fahrzeugs oft erheblich ist und oft sogar höher i...mehr

Beitrag aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis

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Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Verlangen einer rechtswidrigen Tat

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verlangt ein Verwaltungsakt vom Adressaten die Begehung einer rechtswidrigen Tat, die einen Straf- oder Bußgeldtatbestand verwirklicht, so ist er ebenso ohne Weiteres nichtig (§ 125 Abs. 2 Nr. 3 AO). Voraussetzung für Nichtigkeit ist jedoch, dass eine Strafbarkeit nach inländischem Strafrecht vorliegt. Eine mögliche Strafbarkeit der von...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Joecks, Die Stellung der Kreditwirtschaft im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen Kunden, WM Beilage 1/1998; Reichle, Ehegattenverantwortlichkeit im Steuerstrafrecht, wistra 1998, 91; Burkhard, Ehegattenverantwortlichkeit im Steuerstrafrecht, DStZ 1998, 829; Rolletschke, Die steuerstrafrechtliche Verantwortlichkeit des einen Antrag auf Zusammenveranlagung mitunterz...mehr

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zfs 10/2018, Einziehung des... / I. Einziehung von Kfz gem. § 315f StGB

Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 13.12.2017 den neuen Straftatbestand des § 315d StGB eingeführt. Die "Vorgängernorm", die Ordnungswidrigkeit der übermäßigen Straßenbenutzung, die in § 29 Abs. 1 StVO Rennen mit Kfz verbot, ist ab dem 12.10.2017 außer Kraft getreten. Nr. 248 BKat sah eine Geldbuße von 400 EUR sowie ein Fahrverbot von einem Monat vor (zwei Punkte im FAER). ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 392 Verteidigung

Schrifttum Hild/Hild, Verteidigung in Steuerstrafverfahren, BB 1999, 343; Burkhard, Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers im Steuerstrafverfahren, DStZ 2000, 850; Burkhard, Probleme mit dem Akteneinsichtsrecht im Steuerstrafverfahren, DStR 2002, 1794; Viertelhausen, Akteneinsicht in das Fallheft im Besteuerungs- und im Steuerstrafverfahren? wistra 2003, 409; Müller, Akteneins...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Tiedemann, Europäisches Gemeinschaftsrecht und Strafrecht, NJW 1993, 23; Kemper, Umsatzsteuerkarusselle, NStZ 2006, 593; Hentschel, Braucht die Steuerfahndung noch den § 370 Abs. 6 Sätze 2, 3?, DStR 2009, 1076; Tully/Merz, Zur Strafbarkeit der Hinterziehung ausländischer Umsatz- und Verbrauchsteuern nach der Änderung des § 370 Abs. 6 AO im JStG 2010, wistra 2011, 121. Tz. 122 St...mehr

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zfs 10/2018, Nur ein Fahrve... / 2 Aus den Gründen

"… I. Die Betr. ist am (…) geboren. Sie wohnt in (…). Weitere Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen konnte das Gericht nicht treffen. Eine mögliche Existenzbedrohung durch ein Fahrverbot konnte nicht festgestellt werden. Das Fahreignungsregister enthält nach Angaben der Stadt Offenburg keine Eintragung." Gegen die Betr. wurde am 10.10.2017 ein Bußgeldbescheid durch...mehr

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zfs 10/2018, Erfordernis ei... / 2 Aus den Gründen:

"Die nach Maßgabe des § 124a Abs. 2 und 3 VwGO zulässige Berufung des Kl. (…) ist begründet." Entgegen der Auffassung des VG hat der Kl. einen von der Vorlage eines positiven medizinisch-psychologischen Gutachtens unabhängigen Anspruch auf Neuerteilung der – im vorliegenden Rechtsstreit allein streitgegenständlichen – Fahrerlaubnis der Klassen AM, B und L. Der diesen Anspruch...mehr

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§ 4 Interessenkollision, Tä... / III. Bezug von Berufsrecht zu Strafrecht

Rz. 8 Sowohl der Parteiverrat gemäß § 356 StGB als auch die Interessenkollision gemäß § 43a Abs. 4 BRAO, § 3 BORA erfordern, dass der Rechtsanwalt in derselben Rechtssache tätig ist. Ferner muss es sich in beiden Fällen nicht um eine forensische Tätigkeit handeln; ausreichend ist eine rein beratende Tätigkeit (§ 3 Abs. 1 S. 1 BORA). So sind die Tatbestandsvoraussetzungen erf...mehr

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zfs 9/2018, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Quotenbildung beim Verkehrsunfall unter besonderer Berücksichtigung des Anscheinsbeweises Referent: Dr. Michael Nugel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Essen Ort: Oldenburg/City Club Hotel Datum: Freitag, 2.11.2018, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Praxisrelevante Normen der StVO im Zivil-, Versic...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / VI. Bewilligungsfähige Rechtsgebiete und Beratungspersonen

Rz. 46 In alle Rechtsgebiete, wie z.B. dem Zivil-, Arbeits-, Sozial- oder Strafrecht, wird Beratungshilfe bewilligt. Der bisherige Katalog mit Ausschluss des Steuerrechts wurde durch die Reform 2014 aufgehoben. Rz. 47 Das Privileg der Rechtsanwaltschaft zur alleinigen Beratung wurde teilweise aufgeweicht. Grundsätzlich erfolgt die Beratung gem. § 3 Abs. 1 S. 1 BerHG zwar noch...mehr

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Vorwort 2018

Was Sie in den Händen halten, ist die bereits vierte aktualisierte Auflage des "Allrounders". Ein Fachbuch – Ähnlichkeiten mit tatsächlichen Büroabläufen und alltäglichen Problemen der anwaltlichen Praxis sind beabsichtigt und insbesondere wünschenswert. Wir Autoren nennen dieses Fachbuch nur "Der Allrounder", denn das ist es, was wir geschrieben haben: Ein Fachbuch für Auszu...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / V. Vollmacht

Rz. 104 Die üblicherweise zum Nachweis des Auftrags herangezogene Vollmacht ist nicht geeignet, den erteilten Auftrag nachzuweisen. Die Vollmacht wird benötigt, um im Rechtsverkehr kenntlich zu machen, dass der RA den Auftraggeber auch tatsächlich vertritt. Der Gegner kann dies nicht wissen. Fügt der RA daher seinem Erstschreiben (einer Kündigung, einer Mahnung, einer Handlu...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / III. Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe

Rz. 8 Um Beratungshilfe in Anspruch nehmen zu können, müssen zunächst drei Voraussetzungen gem. § 1 Abs. 1 BerHG erfüllt sein. § 1 BerHG (1) Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im obligatorischen Güteverfahren nach § 15a des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung (Beratungshilfe) wird auf Antrag gewährt, wennmehr

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§ 14 Personalwesen / N. Ausbildung zur ReFa nach der Novellierung

Rz. 204 Am 29.8.2014 wurde die novellierte Fassung der ReNoPat-Ausbildungsverordnung nebst Ausbildungsrahmenplan ausgefertigt und am 11.9.2014 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die novellierte Ausbildungsordnung trat sodann für alle Ausbildungsverhältnisse in Kraft, die nach dem 1.8.2015 begründet worden sind. Rz. 205 Die Ausbildung soll nunmehr handlungsorientiert erfolgen und...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / XI. Beratungshilfe

Rz. 55 Manchmal stellt sich im Zuge einer begonnenen Beratung heraus, dass angesichts der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers die sog. Bedürftigkeit gegeben ist und damit die Voraussetzung von Beratungshilfe vorliegt. Im anwaltlichen Alltag finden Sie Beratungshilfe besonders häufig in familienrechtlichen Angelegenheiten. Auch in arbeitsrechtlichen Mandat...mehr

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zfs 7/2018, Die Dashcam-Ent... / D. Bisherige Rechtsprechung

Wie es eingangs schon anklang: Die Rechtsprechung zur Frage der Verwendbarkeit einer Dashcam-Aufzeichnung als Beweismittel im Verkehrs(zivil)prozess war bislang bis in alle denkbaren Extreme facettenreich. Streitpunkt war in allen Verfahren eine, wie auch immer rechtlich angeknüpfte, Abwägung zwischen dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Gefilmten und dem Recht des Filme...mehr

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Bestechlichkeit / 1.5 Geschäftsinhaberbestechung nicht strafbar

Eine besondere Problemstellung ergibt sich bei Bestechungsvorgängen, in denen die Geschäftsinhaber der Einkäufer involviert sind. Die Geschäftsinhaberbestechung ist nicht strafbar.[1]mehr

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Bestechlichkeit / 3.1 Strafrechtliche und wirtschaftliche Folgen

Haftbar gemacht für Bestechlichkeit werden Personen, die die Schädigung zu verantworten haben und nicht das Unternehmen. Die Strafen für Bestechlichkeit belaufen sich von von 5 Tagessätzen bis hin zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren.[1] Bei besonders schweren Fällen kann sich eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren ergeben.[2] Bestechungsvorteile können nach § 73d StGB abg...mehr

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Bestechlichkeit / 6 Literaturverzeichnis

Berwanger, Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort: Bestechung, online im Internet: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/1086/bestechung-v8.html aufgerufen am 02.04.14. Bundesrepublik Deutschland § 334 StGB, 61. Auflage, 2014. Bundesrepublik Deutschland § 299 StGB, 61. Auflage, 2014. Humborg, Checkliste für "Self-Audits" zur Korruptionsprävention in Unternehmen, http://www.t...mehr

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FF 6/2018, FF 6/2018 / Strafrecht

BGH, Beschl. v. 23.1.2018 – 1 StR 625/17, FamRZ 2018, 720 1. Eine lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaft i.S.v. § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB ist eine Lebensgemeinschaft von zwei Personen, die auf Dauer angelegt ist, keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen...mehr

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zfs 6/2018, Aktuelle Rechts... / K. Fazit

1. Die Einordnung mehrerer Verkehrsordnungswidrigkeiten als Tateinheit oder Tatmehrheit hat – wie gezeigt – nicht nur Konsequenzen auf die Höhe der Geldbuße, bei einer fehlerhaften Bewertung der Konkurrenzfrage kann es auch zu einer gefährlichen Punktehäufung im FAER kommen, mit der Folge, dass innerhalb eines kurzen Zeitabschnitts die Acht-Punktegrenze schon erreicht oder ü...mehr

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AGS 6/2018, Anpassung der A... / Welche Forderungen sind erhoben?

Seit November 2016 erarbeiteten die beiden RVG-Ausschüsse von DAV und BRAK ein gemeinsames Papier zur Vorlage an Ministerium und Politik. Im Dezember 2017 wurden die Beratungen abgeschlossen. Der Forderungskatalog umfasst: Hinweis Hervorzu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.8.3 Bemessung der Geldbuße

Rz. 24 Die Grundlage für die Zumessung der Geldbuße sind gem. § 17 Abs. 3 S. 1 OWiG die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft. Daneben können gem. § 17 Abs. 3 S. 2 OWiG auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters in Betracht kommen.[1] Die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit orientiert sich vor allem an der Höhe der betroffenen Abgabenbeträ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.11 Einziehung und Verfall

Rz. 39 Die Regelungen des OWiG zur Einziehung [1] entsprechen weitgehend den Regelungen des StGB.[2] Die Regelungen des OWiG sind prinzipiell auch auf Steuerordnungswidrigkeiten anwendbar. Abweichend vom Strafrecht dürfen Gegenstände als Nebenfolge einer Ordnungswidrigkeit nur eingezogen werden, wenn das Gesetz dies ausdrücklich zulässt, § 22 Abs. 1 OWiG. Die §§ 378 bis 383a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.4 Vorwerfbarkeit

Rz. 12 Gem. § 1 Abs. 1 OWiG kann ein Verhalten nur dann als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden, wenn der Täter vorwerfbar gehandelt hat. Sachlich entspricht der im OWiG verwendete Begriff der "Vorwerfbarkeit" der im Strafrecht gebräuchlichen Terminologie der "Schuld". Die begriffliche Differenzierung liegt darin begründet, dass der "Schuld" das Element der "sozialethischen M...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.8.4 Zahlungserleichterungen

Rz. 29 Zahlungserleichterungen im Ordnungswidrigkeitenrecht richten sich nach § 18 OWiG. Danach wird dem Betroffenen von Amts wegen eine Zahlungsfrist bewilligt oder die Ratenzahlung gestattet, wenn ihm nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen die sofortige Zahlung der Geldbuße nicht zumutbar ist. Die Zuständigkeit dafür liegt gem. § 92 OWiG bei der Bußgeld- und Strafsache...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.8.1 Allgemeines

Rz. 21 Eine weitere wichtige Besonderheit des Ordnungswidrigkeitenverfahrens besteht im Hinblick auf die spätere Sanktion: Es gibt keine Freiheits- oder Geldstrafen, sondern lediglich Geldbußen. Mit der Geldbuße ist – im Gegensatz zur Strafe – kein "sozialethisches Unwerturteil" verbunden.[1] Folglich wird mit ihr nicht der Zweck verfolgt, eine Tat zu sühnen, sondern es sol...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.10 Nebeneinander mehrerer Gesetzesverletzungen

Rz. 33 Im Fall der Tateinheit (Idealkonkurrenz), wenn also durch dieselbe Handlung gleichzeitig mehrere Bußgeldvorschriften verletzt werden, wird gem. § 19 Abs. 1 OWiG entsprechend der Regelungen im Strafrecht nur eine Geldbuße festgesetzt. Die Höhe dieser Geldbuße bestimmt sich nach dem Gesetz, das die höchste Geldbuße androht, § 19 Abs. 2 OWiG. Rz. 34 Die in § 20 OWiG entha...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.9 Irrtumsfälle

Rz. 30 Ein Irrtum über Tatumstände (sog. Tatumstandsirrtum) schließt gem. § 11 Abs. 1 S. 1 OWiG den Vorsatz aus. Eine Verfolgbarkeit wegen fahrlässiger bzw. leichtfertiger Begehungsweise bleibt jedoch bestehen, § 11 Abs. 1 S. 2 OWiG. Insoweit bestehen keine Besonderheiten gegenüber der strafrechtlichen Regelung durch § 16 StGB, sodass auf § 369 AO Rz. 57 verwiesen werden kan...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.6 Handeln für einen anderen

Rz. 16 Durch die Regelung des § 9 OWiG werden Handlungen, die ein Vertreter (z. B. der Geschäftsführer einer juristischen Person) für einen anderen vorgenommen hat und die den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllen – wie im allgemeinen Strafrecht durch § 14 StGB –, dem Vertretenen zugerechnet. Folglich kann z. B. der handelnde Geschäftsführer nicht nur belangt werden, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1 Ordnungswidrigkeit

Rz. 2 In § 1 Abs. 1 OWiG wird die Ordnungswidrigkeit allgemein als "eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung" definiert, "die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt". Folglich ist die Ordnungswidrigkeit von einer Straftat im Hinblick auf die angedrohte Strafe abzugrenzen.[1] Mit dem Verzicht auf Kriminalstrafe stuft der Ges...mehr

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zfs 5/2018, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Verteidigung in Verkehrsstrafsachen Referent: Gerhard Hillebrand, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Neumünster Ort: Freiburg/Dorint Resort an den Thermen Datum: Samstag, 9.6.2018, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten aus anwaltlicher und richterlicher Sicht Referenten: Chris...mehr

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zerb 5/2018, Erbrechtliche ... / III. Vorwirkung/Rückwirkung des Willens

Die Unterscheidung zwischen dem zwingend erforderlichen objektiven Kriterium, der subjektiv vom Willen des Erblassers getragen sein muss, und dem rein subjektiven Kriterium ist bereits thematisiert worden. In seiner Prüfungssystematik entspricht dies dem aus dem Strafrecht bekannten Zusammenspiel von objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmalen. Anders als im Strafrecht k...mehr

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FF 5/2018, Fake News? – Zum... / Einführung

Das Phänomen der "Fake News" wird zunehmend als ernsthafte Bedrohung wahrgenommen.[1] Begünstigt durch die elektronischen Medien mit ihren nahezu unbegrenzten Reichweiten können gezielte Falschinformationen dazu führen, dass Wahlen und Abstimmungen beeinflusst, Aktienkurse manipuliert, Personen in ihrem Ruf unwiederbringlich geschädigt werden. Dies lenkt den Blick auf einen ...mehr

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zfs 5/2018, Vollständige Akteneinsicht in alle Messunterlagen

Hinweis In der Bußgeldsache gegen (…) beantragt die Verteidigung die Einsicht in nachfolgende Unterlagen: Diese werden von der V...mehr

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zfs 5/2018, Umgrenzungsfunk... / 2 Aus den Gründen:

" … Der Vorwurf laut Bußgeldbescheid vom 27.3.2017 (Az. 266.014451.2) richtet sich gegen den Betr., als Verantwortlicher einem Fahrer keinen Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage ausgestellt zu haben, ohne dass freilich der Name des Fahrers angegeben ist. Dabei handelt es sich im Bereich des Fahrpersonalrechts – Sozialrecht zum Schutz der Fahrer – um eine wesentliche, zu...mehr