Fachbeiträge & Kommentare zu Strafrecht

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§ 46 Strafrecht / B. Das materielle Strafrecht

Rz. 2 Die Regelungen des materiellen Strafrechts, d.h. die Straftatbestände und sonstigen Voraussetzungen der Strafbarkeit, finden sich in erster Linie im Strafgesetzbuch (StGB). Das StGB ist in zwei Teile untergliedert, den Allgemeinen und den Besonderen Teil. Neben den Vorschriften des StGB gibt es zusätzlich noch das sog. Nebenstrafrecht , d.h. strafrechtliche Bestimmungen...mehr

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§ 46 Strafrecht / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Das Strafrecht untergliedert sich ähnlich dem Zivilrecht in die Regelungen des materiellen Strafrechts und die verfahrensrechtlichen Vorschriften .mehr

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§ 46 Strafrecht / II. Der Besondere Teil des StGB

Rz. 4 Im Besonderen Teil des StGB sind die einzelnen verbotenen Verhaltensweisen in sog. Straftatbeständen genau, aber abstrakt formuliert umschrieben. Der Diebstahl ist z.B. in § 242 StGB geregelt. Die Gesetzesformulierung von § 242 Abs. 1 StGB lautet: "Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuz...mehr

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§ 46 Strafrecht / I. Fragen und Antworten

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§ 46 Strafrecht / II. Die Verteidigung

1. Wahlverteidigung Rz. 46 Die in der Öffentlichkeit bekannteste klassische Aufgabe eines Rechtsanwalts ist allerdings weiterhin die der Verteidigung des Beschuldigten. Jeder Beschuldigte hat das Recht, gleich bis zu drei Verteidiger zu bestellen, § 137 StPO, wenn er sich das wirtschaftlich leisten kann, was in sog. Wirtschaftsprozessen durchaus vorkommt. Diese sind dann Wahl...mehr

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§ 46 Strafrecht / D. Die Strafgerichte

Rz. 30 Es gibt verschiedene Strafgerichte, deren Zuständigkeit im Einzelnen im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt ist. I. Amtsgericht (AG) Rz. 31 Beim Amtsgericht gibt es den Strafrichter als Einzelrichter (§ 25 GVG) sowie das Schöffengericht (§§ 28 ff. GVG), das mit einem Berufsrichter und zwei gewählten Laienrichtern, sog. Schöffen besetzt ist, die in der Hauptverhandl...mehr

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§ 46 Strafrecht / I. Das Ermittlungsverfahren

1. Der Anfangsverdacht Rz. 10 Die Staatsanwaltschaft hat nach dem im deutschen Strafrecht geltenden Amtsermittlungs- oder auch Offizialprinzip ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, wenn ihr Umstände bekannt werden, die zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen von Straftaten enthalten, § 152 Abs. 2 StPO. Man spricht insoweit von einem Anfangsverdacht . Woher die...mehr

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§ 46 Strafrecht / I. Der Allgemeine Teil des StGB

Rz. 3 Im Allgemeinen Teil des StGB sind – wie der Name bereits andeutet – die allgemeinen, grundsätzlich für alle Delikte geltenden Grundsätze und Begriffsdefinitionen geregelt. Dort finden sich z.B. Normen über die Einteilung der Delikte in Verbrechen und Vergehen (§ 12 StGB), den Geltungsbereich des deutschen Strafrechts im Ausland (§§ 5 ff. StGB), die Strafmündigkeit (§ 1...mehr

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§ 46 Strafrecht / 1. Der Anfangsverdacht

Rz. 10 Die Staatsanwaltschaft hat nach dem im deutschen Strafrecht geltenden Amtsermittlungs- oder auch Offizialprinzip ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, wenn ihr Umstände bekannt werden, die zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen von Straftaten enthalten, § 152 Abs. 2 StPO. Man spricht insoweit von einem Anfangsverdacht . Woher dieser stammt, spielt kei...mehr

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§ 46 Strafrecht / III. Die Verfolgungsverjährung

Rz. 5 Mit Ausnahme von Mord (§ 211 StGB) und Völkermord (§ 220a StGB) unterliegen gem. § 78 Abs. 1 StGB auch Straftaten der Verfolgungsverjährung mit der Folge, dass nach Ablauf der Verjährungsfrist die Tat nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden darf. Die Verjährungsfristen sind je nach Deliktsschwere unterschiedlich lange bemessen, so beträgt die Frist bspw. gem. § 78 Ab...mehr

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§ 46 Strafrecht / I. Amtsgericht (AG)

Rz. 31 Beim Amtsgericht gibt es den Strafrichter als Einzelrichter (§ 25 GVG) sowie das Schöffengericht (§§ 28 ff. GVG), das mit einem Berufsrichter und zwei gewählten Laienrichtern, sog. Schöffen besetzt ist, die in der Hauptverhandlung das gleiche Stimmrecht wie der Vorsitzende haben, diesen also auch überstimmen können, was in der Praxis aber wohl die Ausnahme darstellt. ...mehr

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§ 46 Strafrecht / E. Die Rechtsmittel in Strafsachen

Rz. 35 Rechtsmittel sind dadurch gekennzeichnet, dass im Falle ihrer Einlegung das Verfahren in die nächsthöhere Instanz gelangt (sog. Devolutiveffekt ) – daher ist der Einspruch gegen einen Strafbefehl in diesem Sinne kein Rechtsmittel – und die angefochtene Entscheidung noch nicht wirksam wird (aufschiebende Wirkung, auch Suspensiveffekt genannt). Das Strafverfahren nach de...mehr

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§ 46 Strafrecht / F. Der Rechtsanwalt im Strafverfahren

Rz. 42 Rechtsanwälte können in Strafverfahren unterschiedliche Aufgaben wahrnehmen, je nachdem in welcher Funktion sie für wen tätig werden. I. Die Vertretung des Geschädigten Rz. 43 Viele Geschädigte von Straftaten lassen sich sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich durch Rechtsanwälte vertreten. Dies gilt insbesondere bei Vermögensdelikten wie Betrug und Untreue oder a...mehr

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§ 46 Strafrecht / IV. Bundesgerichtshof (BGH)

Rz. 34 Beim BGH bestehen Strafsenate , die jeweils mit fünf Berufsrichtern besetzt sind. Der BGH entscheidet nur als Rechtsmittelgericht über die Revisionen gegen die erstinstanzlichen Entscheidungen der Landgerichte und der Oberlandesgerichte (§ 135 GVG).mehr

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§ 46 Strafrecht / 3. Verteidigerrechte

Rz. 49 Wahl- und Pflichtverteidiger haben die gleichen Rechte im Strafverfahren. Diese sind jedoch je nach Verfahrensstadium, in dem das Verfahren sich befindet, durch die StPO sehr unterschiedlich ausgeprägt. a) Ermittlungsverfahren Rz. 50 Im Ermittlungsverfahren hat ein Verteidiger nur relativ geringe Einflussmöglichkeiten. Zwar hat er, wenn sein Mandant sich in Untersuchung...mehr

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§ 46 Strafrecht / IV. Besondere Verfahrensarten

Rz. 23 Abweichend von dem normalen Ablauf des Strafverfahrens kennt die StPO für bestimmte Konstellationen Spezialverfahren bzw. Besonderheiten. 1. Das Strafbefehlsverfahren Rz. 24 Das Strafverfahren mit seiner im Detail geregelten Hauptverhandlung ist ein zeit- und kostenaufwendiges Verfahren, das nicht immer erforderlich erscheint. Gerade im Bereich der kleineren Kriminalitä...mehr

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§ 46 Strafrecht / III. Oberlandesgericht (OLG)

Rz. 33 Beim Oberlandesgericht gibt es keine Strafkammern, sondern Strafsenate , besetzt mit jeweils drei oder fünf Berufsrichtern (keine Laienrichter!), die in erster Instanz insbesondere über sog. politisch motivierte Straftaten (§ 120 GVG) sowie insbesondere als Revisionsgericht über die Revisionen gegen die Berufungsurteile des Landgerichts und die mit der Berufung nicht a...mehr

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§ 46 Strafrecht / 2. Pflichtverteidigung

Rz. 48 In den in § 140 StPO genannten Fällen muss ein Verteidiger auch dann bestellt werden, wenn der Beschuldigte selbst keinen Verteidiger bestellt. Man spricht dann von der sog. notwendigen Verteidigung . Der bestellte Verteidiger ist Pflichtverteidiger , dessen Kosten von der Staatskasse übernommen werden. Bei der Auswahl des Pflichtverteidigers hat der Beschuldigte ein Mi...mehr

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§ 46 Strafrecht / III. Die Vertretung von durch das Strafverfahren betroffenen Dritten

Rz. 64 Von Strafverfahren betroffen sein können auch – natürliche und juristische – Personen, die nicht Beschuldigte sind. Zu nennen sind hier z.B. Dritte, die gem. § 103 StPO durchsucht werden, weil Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sich Beweismittel bei ihnen befinden. Auch Zeugen sind durch Strafverfahren betroffen. Nicht selten kommt es vor, dass solche Dritte sich anwa...mehr

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§ 46 Strafrecht / I. Die Berufung

Rz. 36 Berufung gibt es in Strafsachen gem. § 312 StPO nur gegen Entscheidungen des Amtsgerichts (Strafrichter, Schöffengericht). Bei geringfügigen Strafen muss die Berufung gem. § 313 StPO zur Entscheidung angenommen werden. Die Berufung muss grds. binnen einer Woche ab Urteilsverkündung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingelegt werden, da...mehr

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§ 46 Strafrecht / 3. Abschluss des Ermittlungsverfahrens

Rz. 15 Sind die Ermittlungen abgeschlossen, d.h. alle sinnvoll und mit vertretbarem Aufwand zu ermittelnden Fragen von Bedeutung aufgeklärt, hat die Staatsanwaltschaft dies in der Akte zu vermerken (§ 169a StPO) und den von ihr ermittelten Sachverhalt und die Beweislage rechtlich zu würdigen. Hierbei kann sie zu grds. zwei Ergebnissen kommen: Entweder sie kommt zu dem Ergebn...mehr

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§ 46 Strafrecht / III. Die Beschwerde

Rz. 40 Gegen Beschlüsse und Verfügungen (nicht gegen Urteile) der Strafgerichte kann gem. § 304 StPO Beschwerde eingelegt werden, soweit diese Entscheidungen nicht der Urteilsfällung vorausgehen und damit automatisch zugleich mit dieser angefochten werden (§ 305 StPO). Mit der Beschwerde sind z.B. der vorläufige Entzug der Fahrerlaubnis sowie die Festsetzung von Ordnungsgeld...mehr

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§ 46 Strafrecht / 1. Wahlverteidigung

Rz. 46 Die in der Öffentlichkeit bekannteste klassische Aufgabe eines Rechtsanwalts ist allerdings weiterhin die der Verteidigung des Beschuldigten. Jeder Beschuldigte hat das Recht, gleich bis zu drei Verteidiger zu bestellen, § 137 StPO, wenn er sich das wirtschaftlich leisten kann, was in sog. Wirtschaftsprozessen durchaus vorkommt. Diese sind dann Wahlverteidiger . Die (j...mehr

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§ 46 Strafrecht / 3. Das Jugendgerichtsverfahren

Rz. 28 Jugendliche sind ab dem 14. Lebensjahr strafmündig (§ 19 StGB), d.h. von diesem Alter an können sie grds. für von ihnen begangene Straftaten strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Allerdings gelten bei Jugendlichen und unter besonderen Umständen auch bei sog. Heranwachsenden (18–21 Jahre) sowohl für das Strafverfahren als auch für die strafrechtlichen Sankti...mehr

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§ 46 Strafrecht / II. Landgericht (LG)

Rz. 32 Beim Landgericht gibt es große und kleine Strafkammern (§ 76 GVG) sowie die besonders geregelte Strafvollstreckungskammer (§ 78a GVG). Die kleinen Strafkammern sind mit einem Berufsrichter und zwei Schöffen besetzt, die großen mit drei Berufsrichtern sowie zwei Schöffen, wobei die großen Strafkammern in der Hauptverhandlung seit dem Jahre 1993 nur mit zwei Berufsricht...mehr

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§ 46 Strafrecht / IV. Büromäßige Behandlung

Rz. 66 Auch im Strafverfahren gilt, dass Fristen und Termine aller Art notiert und genau beachtet werden müssen. Dies betrifft insbesondere Fristen zur Einlegung fristgebundener Rechtsmittel und -behelfe wie Einspruch gegen einen Strafbefehl, Berufung, Revision und sofortige Beschwerde. Gleichwohl sollen auch Fristen und Termine der Staatsanwaltschaft beachtet werden. Dies g...mehr

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§ 46 Strafrecht / H. Elektronischer Rechtsverkehr

Rz. 69 Regelungen zur elektronischen Aktenführung und elektronischen Kommunikation im Verfahren sind in den §§ 32 bis 32f StPO enthalten. Sie gelten für das gesamte Strafverfahren vom Ermittlungsverfahren bis hin zur Vollstreckung und sind daher unter den Allgemeinen Vorschriften der StPO aufgeführt. Spezialregelungen zur elektronischen Aktenführung und auch elektronischen K...mehr

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§ 46 Strafrecht / II. Die Revision

Rz. 38 Gegen die Urteile der Strafkammern des Landgerichts (inkl. Schwurgericht) sowie die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte findet ausschließlich das Rechtsmittel der Revision statt. Weiter kann auch gegen amtsgerichtliche Entscheidungen unter Überspringen der Berufungsinstanz (daher Sprungrevision genannt) sogleich Revision eingelegt werden (§ 335 StPO). Die...mehr

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§ 46 Strafrecht / II. Das Zwischenverfahren

Rz. 19 Erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage, beginnt mit dem Eingang der Anklageschrift bei Gericht das Zwischenverfahren . Das Gericht wird anhand des Akteninhalts den hinreichenden Tatverdacht sowie das Vorliegen der Verfahrensvoraussetzungen (sachliche und örtliche Zuständigkeit, Strafmündigkeit des Angeschuldigten, Fehlen von Verfahrenshindernissen) prüfen. Ergibt diese ...mehr

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§ 46 Strafrecht / 2. Durchführung des Ermittlungsverfahrens

Rz. 12 Bejaht die Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht, so muss sie – von den dargestellten Ausnahmefällen abgesehen – ein Ermittlungsverfahren einleiten und den Versuch unternehmen, den Sachverhalt aufzuklären. Dies ist das eigentliche Ermittlungsverfahren, das weitgehend allein in den Händen der Staatsanwaltschaft liegt. Man spricht von der Staatsanwaltschaft auch als ...mehr

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§ 46 Strafrecht / 2. Das Privatklageverfahren

Rz. 27 Bei den abschließend in § 374 Abs. 1 StPO aufgezählten Straftaten, genannt seien hier insbesondere die Beleidigung und die vorsätzliche und die fahrlässige Körperverletzung , erhebt die Staatsanwaltschaft nur Anklage, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt (§ 376 StPO). Verneint die Staatsanwaltschaft dies hingegen aufgrund der Umstände des Einzelfalles, kann der du...mehr

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§ 46 Strafrecht / V. Die Strafvollstreckung

Rz. 29 Strafurteile dürfen, anders als Zivilurteile, die in aller Regel auch für vorläufig vollstreckbar erklärt werden können (§§ 704, 708, 709 ZPO), erst mit Eintritt der Rechtskraft vollstreckt werden (§ 449 StPO). Die Strafvollstreckung erfolgt gem. § 451 StPO durch die Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde. Sie fordert also bei verhängten Geldstrafen nach einer S...mehr

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§ 46 Strafrecht / G. Das OWiG

Rz. 67 Wie eingangs bereits ausgeführt, werden unerlaubte Verhaltensweisen mit einem Unwertgehalt unterhalb von Straftaten als sog. Ordnungswidrigkeiten verfolgt und mit Geldbuße geahndet. Das Verfahren hierüber sowie die Möglichkeit, sich gegen eine verhängte Geldbuße zur Wehr zu setzen, ist im OWiG geregelt. Die Geldbuße wird von der jeweils zuständigen Behörde durch einen...mehr

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§ 46 Strafrecht / C. Das Strafprozessrecht

Rz. 6 Mit dem Strafprozessrecht bezeichnet man zum einen alle Normen, die das Verfahren zur Feststellung einer Straftat regeln , zum anderen die Normen, die die Art und Weise der Vollstreckung einer erkannten Strafe bestimmen. Rz. 7 Das Strafverfahren gliedert sich in insgesamt vier Verfahrensabschnitte, nämlich das Ermittlungsverfahren , das Zwischenverfahren , das Hauptverfahr...mehr

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§ 46 Strafrecht / III. Das Hauptverfahren

Rz. 20 Mit der Eröffnung des Hauptverfahrens ändert sich auch die Bezeichnung des Beschuldigten . Im Zwischenverfahren wird er als Angeschuldigter bezeichnet, nunmehr im Hauptverfahren als Angeklagter . Das Hauptverfahren vollzieht sich im Wesentlichen in der öffentlichen Hauptverhandlung , die auch viele Sitzungstage dauern kann, wenn eine schwierige Beweisaufnahme durchgeführ...mehr

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§ 46 Strafrecht / 1. Das Strafbefehlsverfahren

Rz. 24 Das Strafverfahren mit seiner im Detail geregelten Hauptverhandlung ist ein zeit- und kostenaufwendiges Verfahren, das nicht immer erforderlich erscheint. Gerade im Bereich der kleineren Kriminalität besteht ein Bedürfnis für ein "entschlacktes" Verfahren. Der Gesetzgeber hat daher hierfür das bereits erwähnte Strafbefehlsverfahren vorgesehen. Soweit die Tat kein Verb...mehr

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§ 46 Strafrecht / I. Die Vertretung des Geschädigten

Rz. 43 Viele Geschädigte von Straftaten lassen sich sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich durch Rechtsanwälte vertreten. Dies gilt insbesondere bei Vermögensdelikten wie Betrug und Untreue oder auch den Strafvorschriften zum Schutz gewerblicher Rechte wie den Delikten im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder bei Urheberrechtsverletzungen usw. Der Rechtsanwalt e...mehr

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§ 46 Strafrecht / b) Zwischen- und Hauptverfahren

Rz. 61 Im Zwischen- und Hauptverfahren erfährt der Verteidiger einen erheblichen Zuwachs an Möglichkeiten, auf das Verfahren Einfluss zu nehmen. So hat er spätestens ab diesem Zeitpunkt ein umfassendes Akteneinsichtsrecht . Darüber hinaus ist er in der Hauptverhandlung bei allen das Verfahren betreffenden Handlungen und Entscheidungen dabei. So ist er häufig im Hauptverfahren...mehr

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§ 46 Strafrecht / a) Ermittlungsverfahren

Rz. 50 Im Ermittlungsverfahren hat ein Verteidiger nur relativ geringe Einflussmöglichkeiten. Zwar hat er, wenn sein Mandant sich in Untersuchungshaft befindet, ein umfassendes Recht auf unkontrollierte Kontakte mit dem Beschuldigten. Ihm steht jedoch anderseits vor dem Abschluss der Ermittlungen, der gem. § 169a StPO in den Akten zu vermerken ist, nicht einmal ein unbedingt...mehr

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§ 3 Einführung / E. Verhältnis von materiellem und Verfahrensrecht

Rz. 16 Das materielle Recht umfasst alle grundsätzlichen Rechtsnormen, die allgemein verbindliche Verhaltensregeln enthalten. Zum materiellen Recht zählt der größte Teil des Rechts, wie z.B. das Bürgerliche Recht oder das Strafrecht. Rz. 17 Im Gegensatz dazu umfasst das formelle Recht die Rechtsnormen, die der Durchsetzung des materiellen Rechts dienen. Das formelle Recht ist...mehr

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§ 3 Einführung / I. Abgrenzung Zivilrecht und öffentliches Recht

Rz. 2 Das Zivilrecht (auch Privatrecht genannt) regelt – allgemein gesprochen – die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander nach dem Prinzip der Gleichordnung, d.h. beide Parteien werden durch das Gesetz auf eine Ebene gestellt. Das Zivilrecht hat überwiegend dispositiven Charakter, d.h. der Gesetzgeber setzt nur den Rahmen, innerhalb dessen die beteiligten Parteien indivi...mehr

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§ 12 Allgemeine Vorschriften / A. Einleitung

Rz. 1 Während sich das im 2. Abschnitt beschriebene materielle Recht damit befasst, ob und unter welchen Voraussetzungen ausgehend im Wesentlichen von dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Ansprüche unter Personen bestehen und wie diese inhaltlich ggfs. näher ausgestaltet sind, beschäftigt sich der 3. Abschnitt des Buches mit den für die Rechtspraxis mindestens genauso bedeutend...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 14 N

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§ 4 Allgemeiner Teil BGB / IV. Deliktsfähigkeit

Rz. 32 Von der Geschäftsfähigkeit ist die Deliktsfähigkeit zu unterscheiden. Ein Delikt ist zivilrechtlich betrachtet eine schuldhafte unerlaubte Handlung , z.B. die gewollte Beschädigung der Sache eines anderen oder die Verletzung der Ehre durch eine Beleidigung. Unter der Deliktsfähigkeit versteht man daher die Verantwortlichkeit der Person für eine unerlaubte Handlung, d.h....mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 19 S

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§ 49 Wörterlexikon / 10 J

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.2.3 Nichtabziehbare Aufwendungen nach § 10 KStG

Rz. 1778 In § 10 KStG sind bestimmte Aufwendungen bei der Ermittlung des Einkommens nicht abziehbar. Diese Vorschrift dient z. T. der steuerlichen Gleichstellung von Personenunternehmen mit Kapitalgesellschaften (vgl. § 10 Nr. 1 bis 3 KStG). In dieser Hinzurechnung unsystematisch ist die Hinzurechnung der Hälfte der Aufsichtsratsvergütungen nach § 10 Nr. 4 KStG. Nach Ansicht...mehr

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zfs 11/2019, Der Verkehrsanwalt und die Rechtsschutzversicherung

Die Entscheidung des BGH vom 14.8.2019, AZ IV ZR 279/17, reiht sich ein in eine Serie von Entscheidungen, die das Verhältnis des im Verkehrsrecht tätigen Rechtsanwalts mit dem Rechtsschutzversicherer des Mandanten nachhaltig beeinflussen. In dem Urteil ging es zunächst um ein Bußgeldverfahren, in dem der Verteidiger für den Betr. ein Gutachten über die Ordnungsgemäßheit der M...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Strafrecht

Rn. 85 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten liegt eine Beihilfe oder Mittäterschaft eines Ehegatten nicht schon dann vor, wenn er die gemeinsame ESt-Erklärung mit unterzeichnet, auch wenn er weiß, dass die Angaben seines Gatten über dessen Einkünfte unzutreffend sind, vgl BFH BStBl II 2002, 501 mwH zur hA in der Literatur; aA Rolletschke, DStZ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 81a Stellen... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Durch Korruption, korruptives Verhalten, Abrechnungsbetrug und anderen Formen von Fehlverhalten im Gesundheitswesen werden der Gesundheitsversorgung Millionenbeträge entzogen. Nach der Begründung zum Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen beeinträchtigt Korruption den Wettbewerb, verteuert medizinische Leistungen und untergräbt das Vertrauen von Pati...mehr