Fachbeiträge & Kommentare zu Syndikusanwalt

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zfs 02/2021, Kostenfestsetz... / 3 Anmerkung:

In diesem Kostenfestsetzungsverfahren ging es hin und her, was auch an dem Vorbringen der Parteien gelegen hat. Im Ergebnis ist die letzte Entscheidung des Rechtspflegers des LG Potsdam, mit der er dem Kostenfestsetzungsantrag der Kl. stattgegeben hat, richtig. Die Entscheidung des OLG Brandenburg gibt Anlass, sich ein wenig mit einigen Grundsätzen des Kostenfestsetzungsverf...mehr

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zfs 02/2021, Kostenfestsetz... / Leitsatz

1. Das RVG findet für Tätigkeiten eines Rechtsanwalts als Syndikusanwalt i.S.d. § 46 Abs. 3 BRAO keine Anwendung. 2. Die im Rahmen einer Tätigkeit als Syndikusanwalt erbrachten Leistungen sind deshalb nicht nach Maßgabe des RVG zu vergüten und damit vom unterlegenen Gegner auch nicht gem. § 91 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 ZPO zu erstatten. 3. Wird der als Syndikusanwalt beschäftigte...mehr

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zfs 02/2021, Kostenfestsetz... / Sachverhalt

Die Kl. hat gegen die Bekl. vor dem LG Potsdam ein Anerkenntnisurteil erwirkt, nach dem die Bekl. auch die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. In diesem Rechtsstreit hat sich die Kl. durch einen Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigten vertreten lassen, der gleichzeitig ihr Syndikusanwalt war. Im Kostenfestsetzungsverfahren hat die Kl. mit Antrag vom 4.10.2019 Anwaltskos...mehr

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zfs 02/2021, Kostenfestsetz... / 2 Aus den Gründen:

"… Die gem. § 11 Abs. 1 RPflG, §§ 104 Abs. 3, 567 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2, 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde der Bekl. ist nicht begründet. Zu Recht hat das LG – Rechtspfleger – mit dem angefochtenen Beschluss der sofortigen Beschwerde der Kl. v. 16.3.2020 abgeholfen und den Beschl. v. 20.2.2020 aufgehoben. Mit diesem Beschluss hatte das LG der sofortigen Beschwerde der...mehr

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AGS 02/2021, Einwand der Ni... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Berücksichtigung materiell-rechtlicher Einwendungen Die Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg liegt auf der Linie der ganz überwiegenden Rspr., wonach materiell-rechtliche Einwendungen gegen den Kostenerstattungsanspruch im Kostenfestsetzungsverfahren grds. nicht zu berücksichtigen sind, sondern vorrangig mit der Vollstreckungsgegenklage außerhalb des Kostenfestsetzungsv...mehr

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AGS 02/2021, Volkommer/Greger/Heinemann, Anwaltshaftungsrecht, 5. Auflage 2021, Verlag C.H. Beck, 417 S., 89,00 EUR

Seit dem Erscheinen der ersten Auflage des von Volkommer begründeten Handbuchs vor gut 30 Jahren hat sich die Zahl der Rechtsanwälte in Deutschland vervielfacht. Zwar meldet jeder deutsche Anwalt seiner Berufshaftpflichtversicherung nur etwa alle vier bis fünf Jahre einen Versicherungsfall. Gleichwohl kommt dem Rechtsgebiet der Anwaltshaftung eine ganz erhebliche Bedeutung z...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Rechtsanwälte

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Ein Rechtsanwalt (RA) ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege (vgl § 1 BRAO). Er bedarf der Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer (vgl § 6 BRAO); mit der Zulassung wird der RA deren Mitglied (Zwangsmitgliedschaft; vgl § 12 Abs 3 BRAO). Ein RA mit eigener Kanzlei arbeitet eigenverantwortlich (Haftung) und auf eigene Rechnung und erzielt ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Separate Anschaffung

Tz. 79 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Erwirbt ein Unternehmen einen aktivierungspflichtigen immateriellen Vermögenswert im Rahmen einer separaten Anschaffung, ist dieser zum Zugangszeitpunkt mit seinen Anschaffungskosten zu bewerten. Die Anschaffungskosten errechnen sich aus folgenden Komponenten (IAS 38.27–32):mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Durchsuchung und Beschlagnahme bei Rechtsanwälten, Notaren, Ärzten

Ergänzender Hinweis: Nr. 58, 59 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 58 f.). Schrifttum: Amelung, Grenzen der Beschlagnahme notarieller Unterlagen, DNotZ 1984, 195; Bandisch, Mandant und Patient, schutzlos bei Durchsuchung von Kanzlei und Praxis?, NJW 1987, 2200; Hamm/Maxin, "Legal Privilege" für Syndikusanwälte?, AnwBl. 2015, 376; Hassemer, Das Zeugnisverweigerungsrecht des Syndikus...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Schutz von Berufsgeheimnisträgern (§ 160a StPO)

Ergänzender Hinweis: Nr. 56 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 56). Schrifttum: Beukelmann, Schutz aller Berufsgeheimnisträger!, NJW Spezial 2010, 248; Bittmann, Telefonüberwachung im Steuerstrafrecht und Steuerhinterziehung als Vortat der Geldwäsche seit dem 1.1.2008, wistra 2010, 125; Buchert/Buchert, Privilegien anwaltlicher Ombudspersonen im Strafverfahren, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Zeugen

Ergänzender Hinweis: Nr. 45, 47, 54 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 45, 47, 54). Rz. 217 [Autor/Stand] Ebenso wie die StA kann die selbständig tätig werdende FinB (= BuStra) nach § 161a StPO (i.V.m. § 399 Abs. 1, § 386 Abs. 2 AO) Zeugen und Sachverständige vernehmen. Diese sind verpflichtet, auf Ladung zu erscheinen und zur Sache auszusagen bzw. ihr Gutachten zu erstatten. Die ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Durchsuchung und Beschlagnahme im Unternehmen

Rz. 1031 [Autor/Stand] Die Durchsuchung eines Unternehmens[2] soll rechtmäßig sein, wenn sich der Tatvorwurf gegen die Geschäftsführer der betroffenen GmbH richtet und diese im Übrigen die Straftat in ihrer Funktion als Organ einer Kapitalgesellschaft begangen haben[3]. Dies dürfte aber bei der Hinterziehung von Körperschaft- und Gewerbesteuer regelmäßig der Fall sein. Insow...mehr

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AGS 10/2020, Weyland, BRAO - Kommentar zur Bundesrechtsanwaltsordnung

Begründet von Wilhelm E. Feuerich, herausgegeben von Dr. Dag Weyland. 10. Aufl., 2020. Verlag Franz Vahlen, München. XVIII, 2010 S., 189,00 EUR Seit der Vorauflage in 2015 hat sich das Berufsrecht rasant weiterentwickelt. Allein in der BRAO waren zehn Gesetzesänderungen einzuarbeiten, insbesondere durch das Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderun...mehr

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AGS 07/2020, Kleine-Cosack, Bundesrechtsanwaltsordnung – Kommentar zur BRAO und zur FAO

Von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Michael Kleine-Cosak. 8. Aufl., 2020. Verlag C.H. Beck, München. XXVII, 980 S., 149 EUR Zu dem in zwischenzeitlich 8. Aufl. erscheinenden Kompaktkommentar braucht man nicht mehr viele Worte zu verlieren. Der Handkommentar zur BRAO hatte sich in der Praxis schon längst etabliert. Mit der Neuauflage ist insbesondere die n...mehr

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AGS 05/2020, Hennsler/Prütting, BRAO – Kommentar zur Bundesrechtsordnung und weiteren berufsrechtlichen Vorschriften

Herausgegeben von Prof. Dr. Martin Hennsler und Prof. Dr. Dr. Hanns Prütting. 5. Aufl., 2019. Verlag C.H. Beck, München. XXXV, 2.156 S., 189,00 EUR Mit der Neuauflage bringt der Verlag das Standardwerk zur BRAO wieder auf aktuellen Stand. Nicht nur die Vorschriften der BRAO werden dabei umfassend und fundiert praxisgerecht erläutert. Neben der BRAO finden sich vielmehr auch K...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / I. Adressaten des § 51 BRAO

Rz. 4 Die Versicherungspflicht des § 51 BRAO betrifft sämtliche Rechtsanwälte. Es kommt nicht darauf an, ob er Einzelanwalt ist oder mit anderen eine Sozietät oder Bürogemeinschaft bildet. Ebenso ist der Anwalt einer Partnerschaftsgesellschaft oder Rechtsanwalts-GmbH, der angestellte Anwalt oder freie Mitarbeiter verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen...mehr

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§ 17 Grundlagen der Berufsh... / Literaturtipps

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§ 1 Anwaltsvertrag / bb) Dauerhaftes Dienstverhältnis mit festen Bezügen

Rz. 87 § 627 Abs. 1 BGB schließt das jederzeitige Kündigungsrecht ausnahmsweise aus, wenn der zur Dienstleistung Verpflichtete zu dem Berechtigten in einem dauerhaften Dienstverhältnis mit festen Bezügen steht. Dahinter steht der Gedanke, dass in diesen Ausnahmefällen dem Vertrauen des Dienstverpflichteten auf seine Existenzsicherung Vorrang vor dem Schutz der Entschließungs...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 4. § 1 Abs. 2 RVG

Rz. 428 Das RVG gilt – ebenso wie früher die BRAGO nach ihrem § 1 Abs. 2 – auch dann nicht, wenn der Rechtsanwalt als Vormund, Betreuer, Pfleger, Testamentsvollstrecker, Insolvenzverwalter, Sachwalter, Mitglied des Gläubigerausschusses, Nachlass- oder Zwangsverwalter, Treuhänder,[1590] Schiedsrichter oder in ähnlicher Stellung tätig wird.[1591] Dabei handelt es sich um Aufga...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / 2. Folgerungen für den berufstypischen Rechtsberatervertrag

Rz. 69 Grds. führt das Vertrauensverhältnis zwischen Auftraggeber und Rechtsanwalt[258] dazu, dass ein berufstypischer (echter) Anwaltsvertrag nach seinem Wesen und Inhalt Pflichten allein zwischen den Vertragspartnern auslöst; nur ausnahmsweise können Dritte in den Vertrag einbezogen sein.[259] Dies kann im Wege der Vertragsauslegung dann angenommen werden, wenn die Vertrag...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 5. Der Versicherungsnehmer als Angestellter

Rz. 69 Der Ausschluss der Tätigkeit als Angestellter in Teil 2 A 2.3 bezieht sich v.a. auf die Tätigkeit des Syndikusanwalts. Wer als Angestellter Beratungsleistungen ggü. dem Unternehmen erbringt, bei dem er angestellt ist, hat keinen Versicherungsschutz, wenn ihn sein Arbeitnehmer wegen Falschberatung in Anspruch nimmt.mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 1. Allgemeines und Vergütungsprozess

Rz. 418 Rechtliche Grundlage eines Vergütungsanspruchs des Rechtsanwalts oder Steuerberaters ist i.d.R. ein Vertrag. Beauftragt ein Prozessbevollmächtigter im eigenen Namen einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung eines Termins, so ist der Terminsvertreter regelmäßig Erfüllungsgehilfe des Prozessanwalts und verdient die Gebühr für diesen.[1526] Entsprechend § 5 RVG gilt auch für...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / A. Versicherungspflicht

Rz. 1 § 51 BRAO normiert die gesetzliche Versicherungspflicht des Anwalts. Die Versicherungspflicht betrifft jeden Rechtsanwalt außer Syndikusanwälte (näher siehe Rdn 4). Rz. 2 Nach § 51 Abs. 1 Satz 1 BRAO ist der Rechtsanwalt verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus seiner Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden ab...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / III. Syndikusanwaltshaftung

Rz. 229 Nach Urteilen des BSG zur Rentenversicherungspflicht von Syndikusanwälten vom 3.4.2014 entstand eine hitzige Debatte um das Bild und den Stand von Unternehmensjuristen, weil man kein neues Berufsbild des Unternehmensjuristen wollte, sondern der Ansicht anhing, auch als Syndikus schlichtweg Anwalt zu sein, der unabhängig Rechtsrat erteile. Zwecks "Korrektur der Fehlen...mehr

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ZErb 11/2018, Wirksamkeit d... / Aus den Gründen

II. (...) III. Die Beschwerde des Testamentsvollstreckers ist begründet, denn er ist von der Erblasserin wirksam zum Testamentsvollstrecker ernannt worden und etwaige – im hiesigen Beschwerdeverfahren nicht zu prüfende – Gründe, die seine Entlassung rechtfertigen könnten, stehen der Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses nicht entgegen. Da das Beschwerdegericht das Tes...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Weitere Entwicklungen

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Aufgrund der im ersten Jahrzehnt der praktischen Bewährung der FGO gemachten Erfahrungen hat sich das Bedürfnis nach einer Entlastung des BFH ergeben. Der Gesetzgeber hat daher durch das BFHEntlG v. 08.07.1975 (BGBl I 1975, 1861) Abhilfe zu schaffen versucht. Das BFHEntlG war mehrmals verlängert worden und galt bis 31.12.2000; es suspend...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Joecks, Die Stellung der Kreditwirtschaft im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren, WM Beilage 1/98 zu Heft 20, 1998; Dittges/Grass, EG-Rechtswidrigkeit der Fahndungswelle bei deutschen Banken, BB 1998, 1390; Dörn, Vernichtung beschlagnahmter Beweisunterlagen bei fehlender Rückgabemöglichkeit, wistra 1999, 175; Kunz, Durchsuchung und Beschlagnahme im Steuerstrafverfahren,...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Aufwendungen der Beteiligten (§ 139 Abs. 1 FGO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 139 Abs. 1 FGO sind die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten einschließlich der Kosten des Vorverfahrens erstattungsfähig. Daraus folgt eine Kostenminimierungspflicht der Beteiligten, also die Pflicht jedes Beteiligten, die Kosten der Prozessführung, die ihm ggf....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Den gesetzlichen Beiträgen zur Rentenversicherung gleichgestellte Zuschüsse des Arbeitgebers (S. 2 und 3)

Rz. 29 Die in § 3 Nr. 62 S. 2 EStG benannten Zuschüsse des Arbeitgebers für eine Lebensversicherung, für eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung und für eine öffentlich-rechtliche Versicherungs- und Versorgungseinrichtung seiner Berufsgruppe (berufsständische Einrichtung – Rz. 9) sind steuerfrei, das jedoch nur dann, wenn der Arbeitnehmer unter d...mehr

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AGS 12/2017, Krenzler, Rechtsdienstleistungsgesetz: RDG, RDGEG, RDV – Handkommentar

Herausgegeben von Michael Krenzler. 2. Aufl., 2017. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden Baden. Hardcover, 633 S., 89,00 EUR Zwischen der jetzt vorliegenden zweiten und der ersten Auflage des Handkommentars zum RDG liegen fast sieben Jahre, in denen vielfältige Fortentwicklungen in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht stattgefunden haben. Die Erläuterungen der aktuellen Aufl...mehr

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ZAP 13/2015, Anwaltsmagazin / Regierungsentwurf zur Rechtsstellung der Syndikusanwälte

Am 10. Juni hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte beschlossen (BT-Drs. 18/5201; die erste Lesung erfolgte am 19.6.2015, im Anschluss wurde der Gesetzentwurf an die Ausschüsse überwiesen). Gegenüber dem Referentenentwurf (vgl. dazu ZAP Anwaltsmagazin 8/2015, S. 397 f.) sind jedoch noch einige Änderungen vorgenommen worden. Zu ...mehr

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ZAP 15/2015, Anwaltsmagazin / Entwicklungen zum Recht der Syndikusanwälte

Im Juli fand eine Anhörung im Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz zum Gesetzentwurf zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte statt. Hier stieß die geplante Neuregelung auf ein überwiegend positives Echo, vereinzelt sahen die geladenen Sachverständigen noch Nachbesserungsbedarf. So wurde z.B. die sog. berufsrechtliche Lösung kritisiert, eine Regelung im S...mehr

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ZAP 18/2016, Anwaltsmagazin / Rückwirkende Befreiung der Syndikusanwälte von der Rentenversicherungspflicht

Mit seinen Entscheidungen vom 3.4.2014 hat das Bundessozialgericht (BSG) grundsätzliche Rechtsfragen zur Rentenversicherungspflicht von Syndikusanwälten aufgeworfen, die zunächst den Gesetzgeber und nun auch das BVerfG beschäftigt haben. Nachdem die Rechtsmaterie durch das "Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte" (BGBl I 2015, S. 2517; s. dazu auch ausführlich...mehr

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ZAP 5/2016, Das neue "Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte"

Ein Überblick und der Versuch erste Fragen zu beantworten I. Einleitung Am 1.1.2016 ist nach intensiven Diskussionen das "Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusrechtsanwälte" (BGBl I 2015, S. 2517 ff.) in Kraft getreten. Dabei bilden die Kernregelungen des Gesetzes die §§ 46 ff. BRAO und der § 231 Abs. 4a–4d SGB VI. Der Beitrag erläutert kurz die Systematik der gesetzlic...mehr

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ZAP 6/2016, Anwaltsmagazin / Ausschlussfrist für Syndikusanwälte läuft

Mit Wirkung zum 1. Januar hat der Gesetzgeber das Recht der Syndikusanwälte neu geregelt (vgl. ZAP Anwaltsmagazin 2/2016, S. 50). Einer der Schwerpunkte des Gesetzes ist die Befreiung der Syndizi von der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Deutsche Anwaltverein hat nun darauf hingewiesen, dass es noch zahlreiche Fälle gibt, in denen Syndikusanwälte in rentenversicherungsrec...mehr

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ZAP 8/2015, Anwaltsmagazin / Referentenentwurf des BMJV zu Syndikusanwälten

Wie Ende März bekannt wurde, hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen Referentenentwurf zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte erarbeitet (s. zum Thema zuletzt ZAP Anwaltsmagazin 6/2015, S. 284 f.). Darin ist vorgesehen, den bisherigen § 46 BRAO zu Rechtsanwälten in ständigen Dienstverhältnissen durch mehrere neue Einzelregelungen zu...mehr

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ZAP 5/2016, Das neue "Geset... / 12. Führung der Berufsbezeichnung "Syndikusrechtsanwalt"

Frage: Wann darf ich mich Syndikusrechtsanwalt nennen? Da es sich um eine geschützte Berufsbezeichnung handelt, darf diese erst mit Aushändigung der Zulassungsurkunde geführt werden. Frage: Sind daneben noch andere Bezeichnungen wie Syndikus oder Syndikusanwalt zulässig? Nein, da es sich um eine geschützte Berufsbezeichnung handelt, darf diese nur führen, wer eine entsprechende...mehr

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ZAP 5/2016, Das neue "Geset... / 3. Fehlende Tätigkeitsanzeige

Frage: Bisher bin ich als Rechtsanwalt zugelassen, habe aber meine Tätigkeit als Syndikusanwalt der RAK nicht angezeigt. Was muss ich jetzt tun, wenn ich die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt beantragen will? Sie waren und sind verpflichtet, nach § 56 Abs. 3 Nr. 1 BRAO die Aufnahme eines ständigen Dienst- und Beschäftigungsverhältnisses der RAK anzuzeigen und die entsprechen...mehr

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ZAP 5/2016, Das neue "Geset... / 14. Ausübung einer anwaltlichen Tätigkeit im Unternehmen

Frage: Muss ich eine Zulassung als Syndikusrechtsanwalt beantragen, wenn ich eine anwaltliche Tätigkeit im Unternehmen ausübe? Hier ist zu unterscheiden: Wird die Tätigkeit bereits ausgeübt, dann sind die meisten Anwaltskammern der Auffassung, dass dann, wenn nicht die besonderen Rechte aus dem neuen § 46c BRAO in Anspruch genommen werden sollen, keine Zulassung erforderlich ...mehr

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ZAP 8/2015, Steuerberatender Rechtsanwalt: Keine Rentenversicherungspflicht

(SG München, Urt. v. 11.12.2014 – S 15 R 1890/14) • Ein Rechtsanwalt, der bei einer Steuerberatungsgesellschaft als steuerberatender Anwalt für die Beratung der Steuermandanten angestellt ist und hierfür gem. § 3 Nr. 1 StBerG seine Anwaltszulassung benötigt, ist nicht als Syndikusanwalt einzuordnen. Ein solcher Anwalt ist nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI für die Beschäftigu...mehr

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ZAP 24/2015, Anwaltsmagazin / Endspurt für die Syndikus-Reform

Der Rechtsausschuss des Bundestages hat Anfang Dezember das Gesetzesvorhaben zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte gebilligt, nachdem er zuvor noch einige Änderungen am Entwurf vorgenommen hatte. Mit dem Gesetz wird insbesondere klargestellt, dass Syndikusanwälte in der berufsständischen Altersversorgung der Anwälte bleiben können, nachdem das Bundessozialgericht zuv...mehr

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ZAP 2/2016, Anwaltsmagazin / 4. Inneres und Justiz

Neuordnung des Ausweisungsrechts Der Aufenthalt von Personen, denen kein Aufenthaltsrecht in Deutschland zusteht, soll künftig konsequenter beendet werden. Eine Ausreisepflicht soll auch zwangsweise durchgesetzt werden. Die neuen Regelungen berücksichtigen stärker als bisher, dass gewaltbereite Extremisten auch mit den Mitteln des Ausländerrechts bekämpft werden können. Auch ...mehr

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Gesetzgebungsreport / 3. Syndikusrechtsanwälte

Syndikusanwälte waren nach der bislang geltenden Doppelberufstheorie nur insoweit anwaltlich tätig, als sie neben ihrem Arbeitsverhältnis mit einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber noch als niedergelassener Anwalt tätig waren. Dagegen war die Tätigkeit, die der Syndikus im Unternehmen oder Verband für seinen nichtanwaltlichen Dienstherrn leistete, wegen der Weisungsbefugnis des...mehr

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ZAP 8/2016, Interessenkolli... / 7. ADAC-Vertragsanwälte

Differenzierter, wenn nicht sogar völlig anders, ist die Tätigkeit der ADAC-Vertragsanwälte/Syndikusanwälte zu bewerten: Diese Rechtsanwälte beraten zu Sonderkonditionen Mitglieder des ADAC. Ihre Tätigkeit ist nicht anders zu beurteilen als die Beratung von Mietervereinen, Haus- und Grundbesitzervereinen sowie vergleichbaren Institutionen. Hinweis: Es gibt zwar auch eine ADAC...mehr

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ZAP 11/2017, Anwaltsmagazin / 9 Selbstständigkeit dominiert in der Anwaltsbranche

Acht von zehn Anwälten sind als Allein- oder Miteigentümer in einer Kanzlei unternehmerisch tätig, dagegen ist die Berufsausübung als Angestellter jenseits der Phase des Berufseinstiegs nach wie vor die Ausnahme. Dies hat kürzlich eine Untersuchung des Soldan-Instituts ergeben, das sich mit der Frage beschäftigt hat, welche Bedeutung die unterschiedlichen Konzepte der Ausübu...mehr

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ZAP 8/2017, Rechtsprechungs... / 1. Befreiungsmöglichkeit für in einer Steuerberatungskanzlei angestellte Rechtsanwälte

Nach den vielbeachteten BSG-Urteilen zu den Syndikusanwälten (BSG, Urt. v. 3.4.2014 – B 5 RE 3, 9, 13/14 R; Verfassungsbeschwerde wegen zwischenzeitlicher Rechtsänderung nicht zur Entscheidung angenommen: BVerfG, Beschl. v. 19.7.2016 – 1 BvR 2584/14 und BVerfG, Beschl. v. 22.7.2016 – 1 BvR 2534/14; hierzu Schafhausen AnwBl 2016, 719 f. und ArbR 2016, 398–400 sowie Korneev DS...mehr

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ZAP 2/2016, Beitrag zu eige... / IV. Anmerkung

Der Lohnsteuersenat sieht zwar rechtsformübergreifend in den Beitragszahlungen für die eigene Berufshaftpflicht des Arbeitgebers keine steuerpflichtige Entlohnung der angestellten Berufsträger, so dass neben GmbH und GbR damit auch Einzelkanzleien umfasst sein müssten; die Finanzverwaltung hat bislang ihre Sichtweise allerdings explizit nur für die GmbH und PartmbH dargelegt...mehr

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ZAP 8/2016, Interessenkolli... / 6. Rechtsdienstleistungsgesetz

Bei den Beratungen über das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) vom 12.12.2007 haben die Rechtsschutzversicherer sich ebenso heftig wie erfolglos bemüht, dass sie – ebenso wie in den meisten anderen europäischen Ländern – außergerichtlich die Versicherungsnehmer beraten und vertreten dürfen. Diese Tätigkeit dürften sie auch weiterhin gem. § 4 RDG nicht ausüben, weil der Gesetzg...mehr

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ZAP 15/2015, Anwaltsmagazin / Nächste Satzungsversammlung mit höherer Syndikusbeteiligung

Bei allen 27 regionalen Anwaltskammern und bei der Rechtsanwaltskammer beim BGH sind die alle vier Jahre stattfindenden Wahlen zur Satzungsversammlung abgeschlossen. Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer hat nunmehr die 95 stimmberechtigten Mitglieder und die 25 geborenen, aber nicht stimmberechtigten Mitglieder (Präsident der BRAK und die nicht gewählten Präsidenten d...mehr

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Gesetzgebungsreport / Zusammenfassung

In der letzten Ausgabe des Gesetzgebungsreports (ZAP 4/2015, S. 171 ff.) war ein Überblick über die Aktivitäten des Gesetzgebers in den ersten 15 Monaten der 18. Legislaturperiode gegeben worden. Auch im vergangenen Jahr hat die schwarz-rote Bundesregierung wieder fleißig die im Koalitionsvertrag verabredete Agenda abgearbeitet; darunter befinden sich insbesondere die rechts...mehr