Fachbeiträge & Kommentare zu Teilbetrieb

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Haftung nach § 75 AO bei Übernahme eines gesondert geführten Teilbetriebes im Ganzen

Leitsatz Wird im Vorunternehmen ein Teilbetrieb gesondert geführt, so haftet der Übernehmer nach § 75 AO, wenn die wesentlichen Grundlagen des Teilbetriebes, insbesondere hinsichtlich Warenbestand und Arbeitsverträgen mit Geschäftsführern, die für den wirtschaftlichen Erfolg des Teilbetriebes verantwortlich sind, mit übernommen werden. Die Haftung beschränkt sich auf die Kap...mehr

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Einbringung zum Teilwert auch nach Realteilung zu Buchwerten

Leitsatz Bringt der Gesellschafter einer realgeteilten Personengesellschaft die ihm bei der Realteilung zugewiesenen Wirtschaftsgüter anschließend in eine mit einem Dritten errichtete Personengesellschaft ein, kann diese die eingebrachten Wirtschaftsgüter auch dann mit dem Teilwert ansetzen, wenn für sie bei der Ermittlung des Realteilungsgewinns Buchwerte angesetzt wurden. ...mehr

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Gewinn aus Teilbetriebsveräußerung der Organgesellschaft unterliegt dem normalen Einkommensteuersatz und der Gewerbesteuer

Leitsatz 1. Ist Organträger eine natürliche Person, sind Gewinne aus der Veräußerung von Teilbetrieben der Organgesellschaft nicht dem ermäßigten Steuersatz des § 34 EStG zu unterwerfen. 2. Der Gewinn aus der Veräußerung des Teilbetriebs der Organgesellschaft unterliegt der Gewerbesteuer beim Organträger. Normenkette § 14 KStG , § 19 KStG , § 16 EStG , § 34 EStG , § 2 Abs. 2 S...mehr

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Keine "Geschäftsveräußerung" (vgl. § 1 Abs. 1a UStG), wenn Fortführung nicht beabsichtigt

Leitsatz 1. Artikel 5 Absatz 8 der 6. EG-RL in der Fassung der Richtlinie 95/7/EG des Rates vom 10.4.1995 zur Änderung der Richtlinie 77/388 und zur Einführung weiterer Vereinfachungsmaßnahmen im Bereich der Mehrwertsteuer – Geltungsbereich bestimmter Steuerbefreiungen und praktische Einzelheiten ihrer Durchführung – ist dahin auszulegen, dass, wenn ein Mitgliedstaat von der...mehr

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Geschäftsveräußerung im Ganzen - Voraussetzungen der Nichtsteuerbarkeit

Sachverhalt Zita Modes Sarl Bei dem Verfahren ging es um die Auslegung von Art. 5 Abs. 8 der 6. EG-Richtlinie. Streitig war, ob die dort geregelte Nichtsteuerbarkeit der Geschäftsveräußerung im Ganzen voraussetzt, dass der Erwerber den Geschäftsbetrieb des Übertragenden in derselben Branche fortführt bzw. dass der Erwerber gesetzlich befugt ist, diese Geschäftstätigkeit auszu...mehr

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Teilbetriebsveräußerung einer Fahrschule auch ohne Schulungsfahrzeug

Leitsatz 1. Ob ein Betriebsteil die für die Annahme eines Teilbetriebs erforderliche Selbstständigkeit besitzt, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse – beim Veräußerer – zu entscheiden. 2. Wird ein Betriebsteil einer Fahrschule veräußert, so kann dessen Eigenständigkeit nicht allein aus dem Grund verneint werden, dass dem Betriebsteil im Zeitpunkt der Veräußerung nicht min...mehr

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Auflösung einer Ansparrücklage bei Einbringung eines Einzelunternehmens

Leitsatz Wird ein Einzelunternehmen in eine Personengesellschaft eingebracht, ohne dass dabei der Betrieb des Einzelunternehmens im Wesentlichen unverändert bleibt, so ist eine zuvor im Einzelunternehmen gebildete Ansparrücklage nach § 7g EStG aufzulösen. Sachverhalt Ein Steuerberater gründete zum 1.3.1997 eine Einzelpraxis, die er im Dezember 1997 unter Fortführung der Buchw...mehr

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Ausübung des Bewertungswahlrechts nach § 20 Abs. 2 UmwStG bei Sacheinbringung eines Mitunternehmeranteils

Leitsatz Wird ein Mitunternehmeranteil im Weg der Sachgründung in eine unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Kapitalgesellschaft eingebracht und übernimmt die aufnehmende Kapitalgesellschaft die Mitunternehmerstellung des Einbringenden, so wird das Bewertungswahlrecht gem. § 20 Abs. 2 UmwStG 1977 für die in dem Mitunternehmeranteil verkörperten Wirtschaftsgüter nicht in ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 8.1 § 18 Abs. 4 UmwStG als spezielle Missbrauchsvorschrift

Rz. 41 § 18 Abs. 4 UmwStG ist eine spezielle Missbrauchsvorschrift. Anders als die allgemeine Missbrauchsvorschrift des § 42 AO lässt sie nicht den Nachweis zu, dass die Gestaltung von beachtlichen wirtschaftlichen Gründen getragen ist. Der Gesetzgeber will mit § 18 Abs. 4 UmwStG vermeiden, dass die Gewerbesteuerpflicht aufgrund der Veräußerung des Betriebs einer Kapitalgese...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 8.2 Der Veräußerungs- oder Aufgabevorgang i.S. von § 18 Abs. 4 UmwStG

Rz. 47 Der Begriff der Veräußerung und der Aufgabe i.S. von § 18 Abs. 4 UmwStG bestimmt sich nach den allgemeinen Grundsätzen, wie sie zu § 16 EStG entwickelt worden sind[1]. Danach ist die Veräußerung i.S. von § 16 Abs. 1 EStG die entgeltliche oder teilentgeltliche Übertragung eines (Teil-)Betriebs oder Mitunternehmeranteils. Das Ausscheiden eines Gesellschafters gegen eine...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 8 Veräußerung oder Aufgabe des auf die Übernehmerin übergegangenen Betriebs innerhalb von fünf Jahren als Missbrauch (§ 18 Abs. 4 UmwStG)

Rz. 37 Wird der auf die Personengesellschaft oder natürliche Person als Übernehmerin übergegangene Betrieb innerhalb von fünf Jahren nach der Umwandlung aufgegeben oder veräußert, so unterliegt ein Auflösungs- oder Veräußerungsgewinn nach § 18 Abs. 4 UmwStG der Gewerbesteuer. Entsprechendes gilt bei der Veräußerung oder Aufgabe eines Teilbetriebs oder eines Mitunternehmerant...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 1 Inhalt von § 18 UmwStG

Rz. 1 § 18 UmwStG gehört zusammen mit § 19 UmwStG zu dem mit „Gewerbe­steuer” überschriebenen Siebten Teil des UmwStG. Beide Vorschriften regeln die ­gewerbesteuerlichen Auswirkungen des mit einer Umstrukturierung verbundenen Vermögensübergangs im Wege der Umwandlung. § 18 UmwStG ist eine gewerbesteuerliche Vorschrift, die die gewerbesteuerlichen Folgen zum Gegenstand hat, d...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 7 Einkünfte eines Inhabers einbringungsgeborener Anteile i. S. v. § 21 UmwStG

Rz. 23 Hat ein Anteilsinhaber seine Anteile an der übertragenden Kapitalgesellschaft als einbringungsgeborene i. S. v. § 21 UmwStG durch eine Einlage eines (Teil-)Betriebs oder eines Mitunternehmeranteils oder einer mehrheitsverschaffenden Beteiligung nach § 20 UmwStG erworben, ohne die stillen Reserven durch Ansatz des Teilwerts aufzudecken, und hält er die Beteiligung im P...mehr

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Erneute Beitrittsaufforderung an das BMF zum Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften: Kapitalerhöhung und Wechsel von unmittelbarer zu mittelbarer Beteiligung als Anteilsübertragung i.S.v. § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG 1996 n.F.?

Leitsatz * Das BMF wird aufgefordert, dem Verfahren beizutreten, um zu den Fragen Stellung zu nehmen, – ob die Übernahme von 60% des Stammkapitals einer Körperschaft anlässlich einer Kapitalerhöhung einer entsprechenden Anteilsübertragung i.S.v. § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG 1996 n.F. gleichsteht, – ob die Übernahme der Anteile durch eine mit den übrigen Anteilseignern personenidenti...mehr

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Keine Gesamtrechtsnachfolge bei der Ausgliederung durch Neugründung

Leitsatz 1. Bei einer Ausgliederung durch Neugründung gem. § 123 Abs. 3 Nr. 2 UmwG 1995 ist der übernehmende Rechtsträger nicht Gesamtrechtsnachfolger des übertragenden Rechtsträgers. Dieser bleibt deshalb Steuerschuldner. Er bleibt auch Beteiligter eines anhängigen Aktivprozesses (Anschluss an BGH, Urteil vom 6.12.2000, XII ZR 219/98, NJW 2001, 1217). 2. Im Verfahren über ei...mehr

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Teilwert bei Einbringung halbfertiger Arbeiten

Leitsatz Bei der Einbringung zu Teilwerten oder Zwischenwerten gehören zum Teilwert halbfertiger Arbeiten auch darin enthaltene anteilige Gewinne. Normenkette § 20 Abs. 1 Satz 1 UmwStG , § 20 Abs. 2 UmwStG , § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG , § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG Sachverhalt In die Klägerin, eine GmbH, wurden die Kommanditanteile einer KG eingebracht, und zwar zu Zwischenwerten u...mehr

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Kein Besteuerungswahlrecht bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils gegen einen gewinn- oder umsatzabhängigen Kaufpreis

Leitsatz 1. Wird der Mitunternehmeranteil gegen einen gewinn- oder umsatzabhängigen Kaufpreis veräußert, so ist das Entgelt zwingend als laufende nachträgliche Betriebseinnahme in der Höhe zu versteuern, in der die Summe der Kaufpreiszahlungen das – ggf. um Einmalleistungen gekürzte – Schlusskapitalkonto zuzüglich der Veräußerungskosten überschreitet (Bestätigung der Rechtsp...mehr

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Keine beschränkte Steuerpflicht für ausländische "Liebhaber"

Leitsatz 1. Die Haftung nach § 50a Abs. 5 Satz 5 EStG setzt voraus, dass die vom Vergütungsgläubiger erbrachten Leistungen zu beschränkt steuerpflichtigen Einkünften des Vergütungsgläubigers i.S.d. § 49 EStG führen. 2. Ob eine Tätigkeit der steuerrechtlich relevanten Einkunftserzielung oder dem Bereich der "Liebhaberei" zuzuordnen ist, muss bei beschränkt Steuerpflichtigen na...mehr

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Veräußerungsgewinne sind bei Kapitalgesellschaften gewerbesteuerpflichtig

Leitsatz Der Gewinn aus der Veräußerung eines Betriebs, eines Teilbetriebs oder einer betrieblichen Beteiligung gehört bei Kapitalgesellschaften zum Gewerbeertrag (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung). Normenkette § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG , § 7 GewStG Sachverhalt Klägerin ist eine GmbH, die ein Aerobic- und Fitness-Studio betrieb. Zum 31.5.1995 meldete sie ihr Gewerbe ab,...mehr

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Zuordnung eines Grundstücks zum Betriebsvermögen des Besitzunternehmens einer Betriebaufspaltung geht der Aktivierung als Umlaufvermögen eines gewerblichen Grundstückshandels vor

Leitsatz Gehört ein Grundstück mit aufstehendem Gebäude zum Betriebsvermögen (Umlaufvermögen) eines gewerblichen Grundstückshandels und wird anschließend ein Teil des Gebäudes im Rahmen einer unechten Betriebsaufspaltung als eine wesentliche Betriebsgrundlage an eine Betriebskapitalgesellschaft vermietet, so wird das Gebäude – anteilig – unter Fortführung des Buchwerts notwe...mehr

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Anteil an Verwertungsgesellschaft als Betriebsvermögen des Freiberuflers – Zebragesellschaft – Frist für Betriebsaufgabe

Leitsatz 1. Die nach der Rechtsprechung des BFH zur "Zebra-Gesellschaft" notwendige Feststellung eines Gewinns aus der Veräußerung von Gesellschaftsvermögen als Einkünfte eines betrieblich beteiligten Gesellschafters durch das Gesellschafts-FA kann nach § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AO unterbleiben, wenn die Höhe des Veräußerungsgewinns und seine Verteilung auf die Gesellschafte...mehr

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Mehrmütterorganschaft: Zur zwischengeschalteten GbR besteht in der Regel kein Organschaftsverhältnis

Leitsatz Veräußern zwei gewerbliche Unternehmen die im Rahmen einer sog. Mehrmütterorganschaft gehaltenen Anteile an einer Organgesellschaft, so ist der Veräußerungsgewinn nicht etwa wegen der mit der Veräußerung einhergehenden Beendigung der zwischengeschalteten Beherrschungs-GbR steuerfrei, sondern gehört zum Gewerbeertrag der Organträgerinnen. Normenkette § 2 Abs. 2 GewStG...mehr

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Entgeltliche Übertragung des Geschäftswerts bei einer Betriebsaufspaltung kann zulässig sein

Leitsatz Bei der Begründung einer Betriebsaufspaltung kann der im bisherigen Unternehmen entstandene Geschäftswert auf die neu gegründete Betriebsgesellschaft übergehen. Soweit dies der Fall ist, liegt keine verdeckte Gewinnausschüttung darin, dass die Betriebs-GmbH dem bisherigen Einzelunternehmer ein angemessenes Entgelt für den übergegangenen Geschäftswert zahlt. Normenke...mehr

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Vorsteuerabzug des Veräußernden bei einer Geschäftsveräußerung im Ganzen

Leitsatz Hat ein EU-Mitgliedstaat die Übertragung eines Gesamtvermögens oder eines Teilvermögens so behandelt, als ob keine Lieferung von Gegenständen vorliegt, so gehören die Ausgaben des Übertragenden für die Dienstleistungen, die er zur Durchführung der Übertragung in Anspruch nimmt, zu seinen allgemeinen Kosten; sie weisen grundsätzlich einen direkten und unmittelbaren Z...mehr

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Abfindung für Verkleinerung des Versicherungsbezirks kann tarifbegünstigt sein

Leitsatz Eine Abfindung, die ein angestellter Versicherungsvertreter von seinem Arbeitgeber für die Verkleinerung seines Bezirks erhält, kann eine Entschädigung i.S.d. § 24 Nr. 1 Buchst. b EStG sein, die nach § 34 Abs. 1, 2 EStG tarifbegünstigt zu besteuern ist. Normenkette § 24 Nr. 1, § 34 EStG Sachverhalt Der Kläger war seit 1991 Leiter der Geschäftsstelle A einer Versicheru...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 3.3 Unter das Bewertungswahlrecht fallende Wirtschaftsgüter

Rz. 27 Das Bewertungswahlrecht der übertragenden Körperschaft nach § 3 UmwStG ist auf alle Wirtschaftsgüter anwendbar, die sie nach den Vorschriften über die steuerliche Gewinnermittlung in ihrer steuerlichen Schlussbilanz auszuweisen hat und die in das Betriebsvermögen der Übernehmerin übergehen[1]. Grundsätzlich muss das gesamte Vermögen der übertragenden Körperschaft Betr...mehr

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Veräußerung des Bruchteils eines Mitunternehmeranteils und unentgeltliche Übertragung des Sonderbetriebsvermögens auf den Erwerber

Leitsatz 1. Der Gewinn aus der Veräußerung eines Bruchteils des Kommanditanteils ist nicht nach den §§ 16, 34 EStG tarifbegünstigt, wenn der Veräußerer zudem wesentliche Wirtschaftsgüter seines Sonderbetriebsvermögens unentgeltlich und unter Fortführung des bisherigen Buchwerts dem Erwerber überträgt. 2. Zur Beiladung des Erwerbers eines Gesellschaftsanteils zum finanzgericht...mehr

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Aufgabe eines landwirtschaftlichen Restbetriebs

Leitsatz Wird nach der unentgeltlichen Übertragung eines (forstwirtschaftlichen) Teilbetriebs der (landwirtschaftliche) Restbetrieb aufgegeben, so steht dem Land- und Forstwirt hierfür der volle Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG a.F. zu. Normenkette § 16 Abs. 4 EStG a.F Sachverhalt Der Kläger, ein Land- und Forstwirt, hatte seine frühere Landwirtschaft verpachtet, den forstwirt...mehr

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Keine Tarifbegünstigung für Anteilsveräußerung nach vorheriger Buchwertübertragung von wesentlichen Betriebsgrundlagen

Leitsatz Der Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils ist nicht tarifbegünstigt, wenn auf Grund einheitlicher Planung und in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Anteilsveräußerung wesentliche Betriebsgrundlagen der Personengesellschaft ohne Aufdeckung sämtlicher stillen Reserven aus dem Betriebsvermögen der Gesellschaft ausgeschieden sind. Normenkette EStG § 1...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 6 Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils i. S. v. § 24 Abs. 1 UmwStG

Rz. 45 Die Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft gegen die Gewährung oder Erweiterung der Rechte eines Mitunternehmers unterliegt nach § 24 Abs. 1 UmwStG den Abs. 2 bis 4 der Vorschrift. Unter Einbringung ist dabei die Sacheinlage in das Betriebsvermögen der Gesamthand oder zumindestens die Nutzungsüberlassung einzel...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 6.1 Gegenstand der Einlage

Rz. 46 Die Begriffe Betrieb, Teilbetrieb und Mitunternehmeranteil sind identisch mit denen in § 20 Abs. 1 UmwStG und in § 16 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG (vgl. zum Begriff Betrieb: § 20 Rz. 45; Kauffmann, in Frotscher, EStG, § 15 Rz. 11ff.; zum Begriff Teilbetrieb: § 20 Rz. 46ff., Kauffmann, in Frotscher, EStG, § 16 Rz. 86ff.; zum Begriff Mitunternehmeranteil: § 20 Rz. 59ff.; Kau...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 6.2 Das Einbringen

Rz. 49 Das Einbringen eines Betriebs in eine Personengesellschaft vollzieht sich zivilrechtlich entweder im Wege der Einzelrechtsnachfolge, indem der Einbringende die einzelnen Wirtschaftsgüter seines Betriebsvermögens in das Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft überträgt (vgl. Rz. 7) oder bei Einbringungen nach dem UmwG im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (vgl. Rz. 8f...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 1 Der Inhalt von § 24 UmwStG

Rz. 1 § 24 UmwStG ist die Zwillingsvorschrift zu § 20 UmwStG: Während § 20 UmwStG die Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft regelt, behandelt § 24 UmwStG entsprechende Einbringungen in eine Personengesellschaft. In beiden Fällen handelt es sich um einen Tausch von Betriebsvermögen gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten[1]....mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 2 Handelsrechtliche Grundlagen

Rz. 6 Die Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft i. S. v. § 24 UmwStG gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten stellt gesellschaftsrechtlich eine offene Sacheinlage dar. Der Gesellschafter hat sich im Gesellschaftsvertrag zu einer bestimmten in Geld ausgedrückten Einlagenschuld verpflichtet, mit der die Gesellschaft die vere...mehr

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Aufgabegewinn und laufender Gewinn – Änderung bei widerstreitenden Steuerfestsetzungen ( § 174 Abs. 4 AO )

Leitsatz 1. Wird bei einer Klage gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid die dem Grunde nach angefochtene Feststellung eines Aufgabegewinns aufgehoben, weil im Streitjahr keine Betriebsaufgabe vorlag, so ist der laufende Gewinn zu erhöhen, wenn Betriebseinnahmen des Streitjahres zuvor als Teil des Aufgabegewinns festgestellt waren. 2. Unterlässt das FG die Erhöhung des laufe...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 3.2.1 Erwerb der ausländischen Beteiligung durch die Einbringung von Wirtschaftsgütern (Abs. 3 Nr. 1)

Rz. 38 Der Tatbestand des Abs. 3 Nr. 1 ist anwendbar, wenn ein inländischer Einbringender Anteile an einer EU-Kapitalgesellschaft in eine EU-Kapitalgesellschaft (vgl. § 23 Abs. 4 UmwStG), einen Betrieb oder Teilbetrieb in eine inländische Betriebsstätte einer EU-Kapitalgesellschaft (vgl. § 23 Abs. 1 UmwStG) oder eine ausländische Betriebsstätte in eine EU-Kapitalgesellschaft (v...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Imbissstube darf nicht in einem "Laden" betrieben werden

Leitsatz Der Betrieb einer Imbissstube als Verkaufsstelle für warme Speisen zum Mitnehmen oder zum Verzehr an Ort und Stelle ist mit der Zweckbestimmung eines Teileigentums als Laden nicht vereinbar. Fakten: Bei der Bezeichnung eines Teileigentums in der Teilungserklärung als "Laden" handelt es sich um eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter i.S.d. §§ 10 Abs. 1, 15 Ab...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 3.2.2.2 Erwerb oder Aufstockung des Teilbetriebs

Rz. 30 Die Voraussetzung, daß die übertragenen und, bei der Abspaltung, die zurückbehaltenen Vermögensgegenstände einen Teilbetrieb bilden müssen, könnte durch Ausnutzen der Bestimmung, daß Beteiligungen an Personengesellschaften und 100%-ige Beteiligungen an Kapitalgesellschaften immer einen Teilbetrieb bilden, leicht umgangen werden. Es wäre möglich, im Vorfeld einer Spalt...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 3.2.2.1 Teilbetriebsvoraussetzung

Rz. 23 Die Anwendung des § 15 setzt voraus, daß auf die übernehmende oder die übernehmenden Körperschaften jeweils ein Teilbetrieb übertragen wird. Bei der Abspaltung oder der Teilübertragung muß auch der bei der übertragenden Körperschaft verbleibende Vermögensteil einen Teilbetrieb bilden. Die Teilbetriebseigenschaft muß im Zeitpunkt des Spaltungsbeschlusses bestehen; ein ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 4 Einbringung eines (Teil-)Betriebs durch eine unbeschränkt steuerpflichtige in eine beschränkt steuerpflichtige EU-Kapitalgesellschaft (§ 23 Abs. 1 UmwStG)

Rz. 18 § 23 Abs. 1 erweitert die in § 20 Abs. 1 Satz 1 UmwStG vorgesehenen Einbringungsmöglichkeiten. Während aufnehmende Kapitalgesellschaft nach § 20 Abs. 1 Satz 1 UmwStG eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft sein muß (vgl. § 20 Rz. 23 ff.), läßt § 23 Abs. 1 UmwStG darüber hinaus eine steuerneutrale Einbringung auch in eine beschränkt steuerpflichtige EU-K...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 3.3.2.2 Übertragung des Verlustabzugs (Abs. 4)

Rz. 68 Abs. 4 enthält eine besondere Regelung über die Aufteilung des verbleibenden Verlustabzugs der übertragenden Körperschaft (zum Begriff des verbleibenden Verlustabzugs vgl. § 12 Rz. 57). Die Übertragung des verbleibenden Verlustabzugs ist davon abhängig, daß die Voraussetzungen des Abs. 1, insbesondere für Teilbetriebe, erfüllt sind. Ist das nicht der Fall, ist der gesa...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 3.2.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 20 Der Gesetzgeber geht davon aus, daß eine steuerneutrale Spaltung rechtspolitisch nur gerechtfertigt ist, wenn die Spaltung der Fortsetzung des unternehmerischen Engagements in anderer Form dient. Nicht begünstigt ist also grundsätzlich die Spaltung als Vorbereitung zur Aufgabe des unternehmerischen Engagements[1]. Die Steuerneutralität der Spaltung setzt daher voraus,...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 5 Einbringung einer inländischen Betriebsstätte einer beschränkt steuerpflichtigen EU-Kapitalgesellschaft (§ 23 Abs. 2 UmwStG)

Rz. 30 Im Vergleich zu § 23 Abs. 1 UmwStG regelt Abs. 2 den umgekehrten Fall: Eine ausländische, beschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft bringt ihre inländische Betriebsstätte in eine inländische Kapitalgesellschaft oder eine andere ausländische EU-Kapitalgesellschaft ein. Ebenso wie nach Abs. 1 hat die übernehmende Kapitalgesellschaft das Bewertungswahlrecht nach § ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 3.3.1 Behandlung bei der übertragenden Körperschaft

Rz. 56 Die steuerlichen Folgen der Spaltung für die übertragende Körperschaft ergeben sich aus § 15 Abs. 1 i. V. m. § 11 sowie aus § 15 Abs. 2. Nach § 15 Abs. 2 hat die übertragende Körperschaft auf den steuerlichen Übertragungsstichtag (vgl. § 2 Rz. 2) eine Steuerbilanz aufzustellen. Bei der Aufspaltung handelt es sich bei dieser Steuerbilanz um eine Schlußbilanz, da mit dem...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 3.4 Verlustabzug (§ 22 Abs. 1 und 4 UmwStG)

Rz. 11 Ein einkommen- bzw. körperschaftsteuerrechtlicher und gewerbesteuerrechtlicher Verlustvortrag verbleibt bei der einbringenden natürlichen Person oder Kapitalgesellschaft. Die aufnehmende Kapitalgesellschaft kann trotz Buchwertfortführung keinen Verlust nach § 10d EStG oder § 10a GewStG abziehen, der in der Person des Einbringenden entstanden ist. Dies folgt für den Ve...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 6 Einbringung einer ausländischen Betriebsstätte einer inländischen Kapitalgesellschaft in eine ausländische EU-Kapitalgesellschaft (§ 23 Abs. 3 UmwStG)

Rz. 41 § 23 Abs. 3 UmwStG betrifft den Fall, daß eine deutsche, unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft ihre in einem anderen EU-Mitgliedstaat belegene Betriebsstätte in eine ausländische, beschränkt steuerpflichtige EU-Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von neuen Gesellschaftsanteilen einlegt. § 23 Abs. 3 UmwStG beschränkt sich darauf vorzuschreiben, daß die Bewe...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 1.3 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Bis zum Inkrafttreten des UmwG vom 28.10.1994 fehlte eine handelsrechtliche Grundlage für Spaltungen. Die Praxis hatte daher Hilfskonstruktionen entwickelt, die im wesentlichen darauf beruhten, daß der zu spaltende Rechtsträger seinen Betrieb bzw. seine Teilbetriebe in den übernehmenden Rechtsträger gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten einbrachte und der zu spalten...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 3.1 Anwendungsbereich

Rz. 18 § 15 UmwStG enthält die steuerlichen Regelungen für die Spaltung (Aufspaltung und Abspaltung) und für die spaltungsähnliche Vermögensübertragung. Nicht unter diese Regelung fällt sowohl bei der Spaltung als auch bei der Vermögensübertragung die Ausgliederung, die als Einbringung zu behandeln ist. Teilbetriebe können steuerneutral nach den §§ 20, 24 UmwStG ausgeglieder...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 3.3.4 Behandlung bei den Anteilseignern

Rz. 75 Die steuerlichen Folgen der Spaltung bei den Anteilseignern werden in § 15 Abs. 1 durch Verweis auf § 13 geregelt. Gehörten die Anteile an der übertragenden Körperschaft beim Anteilseigner zum Betriebsvermögen, gelten sie durch die Spaltung als zum Buchwert veräußert und die durch die Spaltung erworbenen Anteile als mit diesem Wert angeschafft. Die neuen Anteile treten...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 3.2.2.4 Ausschluß bei Schaffung der Voraussetzung einer Veräußerung (Abs. 3 S. 3, 4)

Rz. 44 Die Steuerfreiheit der Spaltung ist nach Abs. 3 S. 3 weiterhin ausgeschlossen, wenn durch die Spaltung die Voraussetzungen für eine Veräußerung geschaffen werden. S. 3 enthält eine Rechtsfolgeverweisung auf S. 2. Das bedeutet, daß der Tatbestand des S. 3, 4 selbständig auszulegen ist; die Tatbestandsvoraussetzungen des S. 2 sind also nicht heranzuziehen. Verwiesen wir...mehr