Fachbeiträge & Kommentare zu Teileigentum

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wirtschaftliche Einheit beim Wohnungs- und Teileigentum

Rz. 64 [Autor/Stand] Jedes Wohnungseigentum und jedes Teileigentum bildet eine wirtschaftliche Einheit, und zwar ein Grundstück i.S. des BewG (§ 68 Abs. 1 Nr. 3 und § 138 Abs. 3 Satz 1 BewG). Die wirtschaftliche Einheit des Wohnungs- bzw. Teileigentums setzt sich aus dem Sondereigentum und dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum zusammen, zu dem es gehört. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Bewertung des Wohnungs- und Teileigentums

Rz. 423 [Autor/Stand] Wohnungs- und Teileigentum ist nach den Grundsätzen des Ertragswertverfahrens unter Berücksichtigung der Mindestbewertung und der Nachweismöglichkeit eines niedrigeren Verkehrswerts zu bewerten (§ 146 Abs. 7 BewG). Voraussetzung für diese Bewertung ist, dass die wirtschaftliche Einheit "Wohnungs- oder Teileigentum" im Besteuerungszeitpunkt bereits entst...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehung des Wohnungs- bzw. Teileigentums

Rz. 426 [Autor/Stand] Wohnungs- und Teileigentum wird nach § 2 WEG entweder durch vertragliche Einräumung von Sondereigentum (§ 3 WEG) oder durch Teilung (§ 8 WEG) begründet. Nach § 3 WEG kann Sondereigentum auch an Räumen in einem erst zu errichtenden Gebäude eingeräumt werden. Die Teilung durch den Eigentümer ist nicht nur an bestehenden Gebäuden möglich, sondern auch an e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bewertung

Rz. 431 [Autor/Stand] Das Wohnungseigentum ist stets nach dem Ertragswertverfahren unter Ansatz der durchschnittlichen Jahresmiete, bei Eigennutzung und bei vergleichbarer Nutzung i.S. des § 146 Abs. 3 Satz 1 BewG unter Ansatz der üblichen Miete, vervielfacht mit 12,5, zu bewerten. Bei Teileigentum, das vermietet ist, ist der Grundstückswert ebenfalls nach dem Ertragswertver...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Überblick über das Ertragswertverfahren für die Grundstücksbewertung ab 1996

Rz. 9 [Autor/Stand] § 146 Abs. 1 BewG enthält die Begriffsbestimmung für bebaute Grundstücke, und zwar als Negativabgrenzung zu den unbebauten Grundstücken. Alle Grundstücke, die nach § 145 Abs. 1 BewG nicht als unbebaut anzusehen sind, rechnen demnach zu den bebauten Grundstücken. Rz. 10 [Autor/Stand] In § 146 Abs. 2 BewG wird die Bewertung von vermieteten Grundstücken gereg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Einheitsbewertung zum 1.1.1964 bzw. 1.1.1935

Rz. 1 [Autor/Stand] Bebaute Grundstücke in den alten Bundesländern werden bei der Einheitsbewertung 1964 unter Ansatz einer Jahresrohmiete oder einer vergleichbaren üblichen Miete, multipliziert mit einem gesetzlich vorgeschriebenen Vervielfältiger, bewertet. Das Produkt aus "Miete × Vervielfältiger" kann im Einzelfall durch Zuschläge erhöht oder durch Abschläge gekürzt werd...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Anwendungsbereich des § 146 Abs. 3 BewG vor 2007

Rz. 191 [Autor/Stand] In § 146 Abs. 3 Satz 1 BewG sind die Fälle genannt, in denen es zum Ansatz der üblichen Miete kommt, und zwar bei Nichtnutzung, Eigennutzung durch den Eigentümer oder dessen Familie, unentgeltlicher Überlassung an andere und Überlassung an Angehörige oder Arbeitnehmer des Grundstückseigentümers gegen Zahlung einer Miete. Rz. 192 [Autor/Stand] Der Anwendungsb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rückgriff bei der Bedarfsbewertung auf bekannte Bewertungsmethoden

Rz. 3 [Autor/Stand] Sowohl die Einheitsbewertung 1964 in den alten Bundesländern als auch die Einheitsbewertung 1935 für das Beitrittsgebiet beruhen im Wesentlichen auf zwei Bewertungsmethoden, und zwar zum einen auf dem Ertragswertverfahren unter Kapitalisierung der Miete und zum anderen auf dem Sachwertverfahren unter getrenntem Ansatz des Boden- und Gebäudewerts, ggf. erh...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Vergleich zwischen Ertragswertverfahren und Einheitsbewertung 1964

Rz. 24 [Autor/Stand] Das in § 146 BewG geregelte Ertragswertverfahren entspricht von seiner Grundkonzeption dem Ertragswertverfahren bei der Einheitsbewertung 1964 (§§ 78 bis 82 BewG). Es wird eine Miete für ein Jahr mit einem Vervielfältiger multipliziert, wobei das Ergebnis den Grundstückswert darstellt, der neben dem Bodenwert den Gebäudewert, den Wert der Außenanlagen, d...mehr

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Konkurrenzschutz / 1.2 Räumlicher Schutzbereich

In räumlicher Hinsicht bezieht sich der Konkurrenzschutz grundsätzlich nur auf diejenigen Räume, die in demselben Gebäude wie die Mietsache gelegen sind. Auf benachbarte Gebäude, die im Eigentum desselben Vermieters stehen, erstreckt sich der Anspruch auf Konkurrenzschutz nur dann, wenn der Mieter dies aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls erwarten konnte.[1] Hinw...mehr

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Grunderwerbsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage bei Erwerb von Wohnungs- oder Teileigentum

Leitsatz 1. Erwirbt nach dem Beginn der Auseinandersetzung einer grundbesitzenden GbR ein Gesellschafter/Miteigentümer oder ein Dritter alle Anteile an einer beteiligten Gesellschafter-GbR, der bereits Wohnungs- oder Teileigentum im Rahmen der Auseinandersetzung der grundbesitzenden GbR zugewiesen war, und erhält der Erwerber aufgrund einer geänderten oder neuen Auseinanders...mehr

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Mängel (Miete) / 1.2.4 Vermietete Eigentumswohnung

Wird eine Eigentumswohnung mit der mietvertraglichen Abrede vermietet, dass der Mieter zur Tierhaltung berechtigt ist, obwohl die Teilungserklärung ein Tierhaltungsverbot enthält, so können die übrigen Eigentümer den Mieter unmittelbar auf Unterlassung der Tierhaltung in Anspruch nehmen, weil sie in ihrem Eigentumsrecht beeinträchtigt sind.[1] Praxis-Beispiel Vermietung wider...mehr

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Allgemeine Öffnungsklausel: Reichweite?

Leitsatz Beschlüsse, die auf der Grundlage einer allgemeinen Öffnungsklausel gefasst werden, sind grundsätzlich nur insoweit materiell überprüfbar, als das "Ob" und das "Wie" der Änderung nicht willkürlich sein dürfen. Anders ist es bei Beschlüssen, die unverzichtbare oder unentziehbare, aber verzichtbare ("mehrheitsfeste") Rechte betreffen. Die unterliegen einer weiterreich...mehr

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Vereinbarung: Erzwingung einer Änderung

Leitsatz Der Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung einer Vereinbarung nach § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG setzt nicht voraus, dass sich tatsächliche oder rechtliche Umstände nachträglich verändert haben. Der Anspruch kommt vielmehr auch dann in Betracht, wenn Regelungen der Gemeinschaftsordnung von Anfang an verfehlt oder sonst unbillig waren ("Geburtsfehler"). Normenkette...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.3.1.3 Grundstücksgleiche Rechte

Rz. 190 Unter grundstücksgleichen Rechten sind solche Rechte zu verstehen, die im Privatrecht wie Grundstücke zu behandeln sind. Hierzu gehören insbesondere das Erbbaurecht (§ 11 ErbbRVO) sowie das Wohnungseigentum bzw. Teileigentum [1] und das Dauerwohnrecht nach § 31 WEG. Ferner gehört dazu das Bergwerkseigentum nach § 9 BBergG. Zu den grundstücksgleichen Rechten zählen nic...mehr

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Gemeinschaftliches Eigentum: Belastung

Leitsatz Ein in Wohnungseigentum aufgeteiltes Grundstück kann zugunsten eines Wohnungseigentums mit einer Grunddienstbarkeit belastet werden. Der Eintragung der Grunddienstbarkeit in das Wohnungs- oder Teileigentumsgrundbuch des herrschenden Wohnungseigentums bedarf es hierfür nicht. Normenkette BGB § 1018; GBO § 22 Abs. 1 Satz 1 Das Problem Bauträger T teilt im Jahr 1969 ein ...mehr

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Rauchwarnmelder: Einheitlicher Einbau und Wartung

Leitsatz Die Wohnungseigentümer können bei Bestehen einer entsprechenden landesrechtlichen Pflicht den zwingenden Einbau und die Wartung von Rauchwarnmeldern durch die Gemeinschaft in allen Wohnungen auch dann beschließen, wenn dadurch Wohnungen einbezogen werden, in denen Wohnungseigentümer bereits Rauchwarnmelder angebracht haben. Normenkette § 21 Abs. 4 WEG Das Problem Im H...mehr

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Übertragung eines Dauernutzungsrechts: Wann muss zugestimmt werden?

Leitsatz Bei einem Dauerwohn- und dem Dauernutzungsrecht kann der Zustimmungsvorbehalt nach § 42 Abs. 1, § 35 Satz 1 WEG nur für die Übertragung des Rechts, nicht dagegen für die Belastung mit beschränkten dinglichen Rechten vereinbart werden. Ein Zustimmungsvorbehalt für die Bestellung dinglicher Rechte am Dauernutzungsrecht, die zum Gebrauch und zur Nutzung des zu belastend...mehr

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Wohnungseigentum: Gebrauch als Unterkunft für Geflüchtete

Leitsatz Wer Geflüchtete in Hotelzimmern unterbringt, die in Wohnungseigentum stehen, betreibt ein Heim. Normenkette WEG §§ 13, 14 Nr. 1 Das Problem In einem Gebäude gibt es ein Teileigentum, das nach der Gemeinschaftsordnung zu "gastronomischen Zwecken" gebraucht und genutzt werden darf. Im Teileigentum betreibt Eigentümer B eine Gastwirtschaft. Ferner gibt es 134 Wohnungseig...mehr

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AGS 10/2018, Bärmann, WEG – Kommentar zum Wohnungseigentumsgesetz

14. Aufl., 2018, Verlag C. H. Beck, München. LI, 1962 S., 149,00 EUR Der "große Bärmann" – seit vielen Jahren der Standardkommentar zum WEG – ist in der neu bearbeiteten 14. Aufl. 2018 erschienen. Die Neuauflage hat den Rechtsstand 1.6.2018 und berücksichtigt nicht nur zahlreiche, wichtige Entscheidungen der Instanzgerichte und des V. Zivilsenats des BGH, sondern auch Gesetzä...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 3. Unteilbare Gegenstände

Rz. 256 Bei Gebäuden ist eine Teilung in Natur so gut wie immer ausgeschlossen. Der häufig gemachte Vorschlag, eine Aufteilung in Wohnungseigentum bzw. Teileigentum vorzunehmen, ist durch §§ 749 Abs. 1, 752 BGB nicht gedeckt, denn damit würde eine Wohnungseigentümergemeinschaft entstehen, die gem. § 11 WEG unauflöslich ist. Es würde also ein noch engerer Verband unter den Mi...mehr

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Keine erweiterte Kürzung bei Betreuung von Nicht-Wohnungsbauten

Leitsatz Verwaltet und betreut ein Gewerbetreibender nicht nur eigenem Grundbesitz und eigenes Kapitalvermögen, sondern zudem Objekte, die keine Wohnungsbauten sind, ist die sog. erweiterte Gewerbesteuerkürzung zu versagen. Sachverhalt Eine KG verwaltete 5.831 Wohnungen, 79 gewerbliche und sonstige Einheiten und 2.930 Garagen bzw. Stellplätze, die alle in ihrem Eigentum stand...mehr

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Blockheizkraftwerk einer Wohnungseigentümergemeinschaft

Leitsatz Ob die Wärmelieferung einer Wohnungseigentümergemeinschaft mittels Blockheizkraftwerk (kurz: BHKW) an die Wohnungseigentümer nach § 4 Nr. 13 UStG umsatzsteuerfrei erfolgt, ist derzeit zweifelhaft. Das FG Baden-Württemberg hat die Problematik dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. Sachverhalt Die Klägerin - eine Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaft - besteht au...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Einzelfälle

Rz. 57 [Autor/Stand] In dem der BFH-Entscheidung v. 24.7.1985[2] zugrunde liegenden Fall ging es um die Bewertung eines gemischt genutzten Grundstücks. Es handelte sich um ein stark verwinkelt und verschachtelt gebautes Grundstück mit einer Fläche von rund 1 050 qm, auf dem eine größere Anzahl von einzelnen Gebäuden und Anbauten unterschiedlicher Baujahre, Bauart und Bauausf...mehr

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Unterteilung: Grenzen

Leitsatz Ein Unterteilungsantrag ist nicht vollzugsfähig, wenn sich aus den Unterlagen zum Vollzugsantrag (geänderter Aufteilungsplan, Abgeschlossenheitsbescheinigung) die fehlende Abgeschlossenheit eines der durch Unterteilung neu zu schaffenden Wohnungseigentums daraus ergibt, dass dieses nur über einen im Sondereigentum eines anderen Wohnungseigentümers stehenden Raum zug...mehr

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Umlageschlüssel: Transparente Änderung

Leitsatz Die Änderung eines Umlageschlüssels durch einen auf § 16 Abs. 3 beruhenden Beschluss setzt voraus, dass aus dem Beschluss hinreichend konkret hervorgeht, dass die Wohnungseigentümer das Bewusstsein hatten, die bisherige Kostenverteilung für künftige Abrechnungen zu ändern. Normenkette WEG § 16 Abs. 3, § 21 Abs. 7 Das Problem Eine Wohnungseigentumsanlage – ein Hochhaus...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. § 33 RBewDV: Grundstücke deren Bebauung abgeschlossen ist

§ 33 Grundstücke, deren Bebauung abgeschlossen ist (1) Mietwohngrundstücke und gemischtgenutzte Grundstücke sind mit einem Vielfachen der Jahresrohmiete (§ 34) zu bewerten. (2) Alle übrigen bebauten Grundstücke sind mit dem gemeinen Wert zu bewerten. Lässt sich innerhalb bestimmter Bezirke für Geschäftsgrundstücke oder für eine Untergruppe von diesen (§ 35 Absatz 2) die Jahres...mehr

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Grundsteuer (Rechtslage bis... / 3 Steuerschuldner

Im Gegensatz zu den Personensteuern, z. B. der Einkommensteuer, bei der sich die Steuerschuldnerschaft aus der persönlichen Steuerpflicht ergibt, steht bei der Grundsteuer als Realsteuer das Steuerobjekt „Grundstück“ bzw. „Betrieb der Land- und Forstwirtschaft“ im Vordergrund. Es bedarf daher einer gesetzlichen Festlegung, wer Steuerschuldner für die Grundsteuer ist. Steuersc...mehr

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Klage der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer: Vertretung

Leitsatz Der Verwalter ist nur dann berechtigt, im Namen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und mit Wirkung für und gegen sie Prozesse zu führen, soweit er hierzu durch Vereinbarung oder Beschluss der Wohnungseigentümer mit Stimmenmehrheit ermächtigt ist. Normenkette WEG § 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 7 Das Problem Die Wohnungseigentümer bestellen im Jahr 2010 Verwalter...mehr

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Umlageschlüssel: Änderung und Ordnungsmäßigkeit

Leitsatz Die Änderung eines Umlageschlüssels ist nicht ordnungsmäßig, wenn der neu beschlossene Umlageschlüssel zu einer "erheblichen Mehrbelastung" einzelner Wohnungseigentümer führt. Normenkette WEG § 16 Abs. 3 Das Problem Nach der ursprünglichen Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung gibt es in der Anlage 163 "Einheiten", nämlich 153 Teileigentums- und 10 Wohnungseigentumsr...mehr

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Umlageschlüssel: Umlage nach Wohnflächenverordnung

Leitsatz Sollen für die nach der Wohnfläche umzulegenden Betriebskosten statt den Flächenangaben in der Teilungserklärung die nach der Wohnflächenverordnung ermittelten Flächen angesetzt werden, bedarf dies einer gesonderten Beschlussfassung. Normenkette WEG § 28 Das Problem In der Teilungserklärung sind mit handschriftlichen Eintragungen jeweils bei der Angabe der Aufteilunge...mehr

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Kostenentscheidung bei Weitergeltungsanordnung des BVerfG

Leitsatz Der Kläger, dessen Revision zurückgewiesen wird, hat die Kosten des Revisionsverfahrens auch zu tragen, wenn der angefochtene Verwaltungsakt auf Vorschriften beruht, die zwar verfassungswidrig sind, deren Anwendung im Streitfall aber aufgrund einer entsprechenden Anordnung des BVerfG zulässig ist. Normenkette § 182 Abs. 2 Satz 1 AO, § 135 Abs. 2 FGO, § 34a Abs. 3 BVe...mehr

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Maßgebliche Mieten im Ertragswertverfahren

Leitsatz Eine Zurückrechnung der bei der Bewertung im Ertragswertverfahren zugrunde zu legenden Mieten aus aktuellen Mietspiegeln ist nicht zulässig. Normenkette § 23, § 27, § 76 Abs. 1, § 78, § 79, § 80 BewG Sachverhalt Der Kläger erwarb ein bebautes Grundstück, das er in fünf Wohnungseigentumseinheiten aufteilen ließ (sowie auf zwei Garagen in Teileigentum). Das FA erließ im...mehr

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Instandsetzung: Wann ist sie zwingend?

Leitsatz Grundsätzlich muss das gemeinschaftliche Eigentum jedenfalls in einem solchen baulichen Zustand sein, dass das Sondereigentum zu dem in der Gemeinschaftsordnung vorgesehenen Zweck genutzt werden kann. Sind im Bereich des gemeinschaftlichen Eigentums gravierende bauliche Mängel vorhanden, die die zweckentsprechende Nutzung des Sondereigentums erheblich beeinträchtige...mehr

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Umlagevereinbarung: Verständnis

Leitsatz Eine Regelung in der Gemeinschaftsordnung, wonach Einrichtungen, Anlagen und Gebäudeteile, die nach der Beschaffenheit oder dem Zweck des Bauwerks oder gemäß der Gemeinschaftsordnung zum ausschließlichen Gebrauch durch einen Wohnungseigentümer bestimmt sind (z.B. Balkon, Loggia), auf dessen Kosten instand zu halten und instand zu setzen sind, ist nächstliegend dahin...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 16 [Autor/Stand] Der Wert für den zum Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehörenden Wohnteil ist nach den Vorschriften zu ermitteln, die für die Bewertung der Mietwohngrundstücke im Ertragswertverfahren nach den §§ 71, 78 bis 82 und 91 BewG gelten. Damit ist die Anwendung des Sachwertverfahrens (§§ 83 bis 90 BewG) als Bewertungsmethode generell ausgeschlossen. Rz. 17 [...mehr

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Teileigentum: Gebrauch

Leitsatz Der Gebrauch eines Teileigentums zu Wohnzwecken ist in einem ausschließlich beruflichen und gewerblichen Zwecken dienenden Gebäude bei typisierender Betrachtung regelmäßig schon deshalb störender als die vorgesehene Nutzung, weil eine Wohnnutzung mit typischen Wohnimmissionen sowie einem anderen Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums einhergeht und zu anderen Zei...mehr

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§ 5 Der Bauträgervertrag / D. Abschlagszahlungen (§ 650v BGB)

Rz. 31 § 650v Abschlagszahlungen Der Unternehmer kann von dem Besteller Abschlagszahlungen nur verlangen, soweit sie gemäß einer Verordnung auf Grund von Artikel 244 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche vereinbart sind. Rz. 32 § 650v BGB [65] normiert – ohne inhaltliche Änderung – die aus systematischen Gründen in den Untertitel 3 – "Bauträgervertrag" – verlage...mehr

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Klage auf Unterlassung: Streitwert

Leitsatz Geht die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen einen Wohnungseigentümer auf Unterlassung einer Störung vor, bestimmt sich der Streitwert nach der Wertminderung, den das Sondereigentum der Wohnungseigentümer durch das Verhalten erfährt. Normenkette GKG § 49a Das Problem Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K klagt gegen Teileigentümer B, gegen einen Nießbrauchsb...mehr

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Schiedsabrede: Wirksamkeit

Leitsatz Ein Wohnungseigentümer verhält sich widersprüchlich und regelmäßig treuwidrig, wenn er unter Verweisung auf eine Schiedsvereinbarung oder Schiedsverfügung ein Schiedsgericht anruft und nach Durchführung des Verfahrens die Aufhebung des sein Begehren als unbegründet abweisenden Schiedsspruchs mit der Begründung betreibt, die Schiedsabrede sei nicht wirksam oder der S...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 3.2.3.2.2 Familiengerichtliche / betreuungsgerichtliche Genehmigung

Zur Vornahme bestimmter bedeutsamer Rechtsgeschäfte im Namen des Kindes (Mündels/Pfleglings/Betreuten) bedarf der gesetzliche Vertreter einer zusätzlichen gerichtlichen Genehmigung. Die wesentlichen Genehmigungstatbestände finden sich im Recht der Vormundschaft. Gemäß § 1643 Abs. 1 und Abs. 3, § 1915 Abs. 1, § 1908i BGB gelten die meisten dieser vormundschaftsrechtlichen Nor...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Allgemeines

Rz. 535 Jede Vollstreckung ist für den Schuldner unangenehm. Wer die Vollstreckung durchführt, darf dabei nie vergessen, dass eine durch ein Gericht festgestellte Forderung gegen den Schuldner vorliegt. Rz. 536 Eine Zwangsversteigerung stellt für den Schuldner oft eine besondere Härte dar. Er verliert "sein Haus" und gleichzeitig seinen Lebensmittelpunkt, wenn die Immobilie s...mehr

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Gebrauch: Verwirkung des Unterlassungsanspruches

Leitsatz Wird durch eine Störung ein neuer Unterlassungsanspruch ausgelöst, ist für den Beginn der für die Annahme einer Verwirkung erforderlichen Zeitspanne in der Regel auf den Zeitpunkt der Anspruchsentstehung abzustellen. Eine Verwirkung eines Rechts kommt nur in Betracht, wenn sich der Verpflichtete aufgrund eines Verhaltens des Berechtigten darauf einrichten durfte und ...mehr

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Sonderumlage: Fälligkeit

Leitsatz Der Erwerber von Wohnungs- oder Teileigentum haftet für eine nach dem Eigentumswechsel fällig werdende Sonderumlage, auch wenn deren Erhebung vor dem Eigentumswechsel beschlossen wurde. Die anteiligen Beiträge der Wohnungseigentümer zu einer Sonderumlage werden erst mit Abruf durch den Verwalter fällig. Normenkette WEG § 28 Abs. 1, Abs. 5 Das Problem Die Wohnungseigen...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / 4. Grundbesitzbewertung, §§ 176 ff. BewG

Rz. 5 Grundbesitz wird ebenso mit dem gemeinen Wert bewertet (§ 177 BewG). Die Regelungen zur Bewertung des Grundvermögens befinden sich in den §§ 176 bis 187 BewG. Nach § 176 Abs. 1 BewG gehören zum Grundvermögen:mehr

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Rechte einer Untergemeinschaft

Leitsatz Durch die Gemeinschaftsordnung kann Wohnungseigentümern, deren Sondereigentum in einem Haus einer Mehrhausanlage liegt und die eine Untergemeinschaft bilden, die Kompetenz eingeräumt werden, unter Ausschluss der anderen Wohnungseigentümer die Durchführung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zu beschließen, die ein zu der jeweiligen Untergemeinschaft ge...mehr

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zerb 11/2017, Erfordernis e... / Sachverhalt

Die im Grundbuch als Eigentümerin von Wohn- und Teileigentum eingetragene Bauträgerin verkaufte die Wohnung und den Tiefgaragenstellplatz mit Urkunde vom 1.3.2016 an den Vater des Beteiligten. Die gleichzeitig zu dessen Gunsten bewilligte Vormerkung wurde in den Grundbüchern jeweils am 7.3.2016 eingetragen. Der Vater des Beteiligten verstarb am 5.6.2016. Der Beteiligte beantr...mehr

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zerb 11/2017, Erfordernis e... / Aus den Gründen

Das nach § 11 Abs. 1 RPflG, § 71 Abs. 1 GBO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsmittel des beschwerdeberechtigten Beteiligten gegen die formal unbedenkliche Zwischenverfügung des Grundbuchamts (§ 18 Abs. 1 GBO) hat in der Sache Erfolg, weil das beanstandete Hindernis – Fehlen eines Erbscheins zum Nachweis der Erbfolge und der Nichtanordnung von Testamentsvollstrec...mehr

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Heim oder nicht Heim: oder, wo wohnt man?

Leitsatz Die mit Wohnungs- und Teileigentum gesetzlich vorgesehenen Grundtypen der Nutzungsbefugnis schließen sich – vorbehaltlich anderer Vereinbarungen – gegenseitig aus; jedenfalls im Hinblick auf ein Sondereigentum, an dem angesichts seiner Ausstattung sowohl Wohnungs- als auch Teileigentum begründet werden könnte, gibt es keine Nutzungen, die zugleich als Wohnen und nic...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermietung von Flächen, die im gemeinschaftlichen Eigentum stehen

Leitsatz Ein Beschluss über die Vermietung von Gemeinschaftsfreiflächen für die Dauer von 15 Jahren an einen Eigentümer, der dort überdachte offene Terrassenplätze für seine in Gewerbeeinheiten umzubauende Wohnungen errichten möchte, ist unwirksam. Normenkette WEG §§ 13 Abs. 2, 14, 15 Das Problem Die Wohnungseigentumsanlage besteht aus 1 Gebäude mit 34 Wohnungseigentumsrechten...mehr