Fachbeiträge & Kommentare zu Teileigentum

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 5. Belastungsobjekt

Rz. 283 Die Bestellung eines dinglichen Vorkaufsrechts ist an einem Grundstück, an Miteigentumsanteilen an einem Grundstück, § 1095 BGB, an Wohnungs- und Teileigentum sowie an einem Erbbaurecht möglich. Mehrere Grundstücke können nicht mit einem einheitlichen Vorkaufsrecht belastet werden, vielmehr sind Einzelrechte an jedem einzelnen Grundstück zu bestellen.[309]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Steuerrechtliche Grund... / a) Allgemeines

Rz. 223 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte können verschiedenen Vermögensarten i.S.d. BewG zugeordnet werden, nämlich einerseits dem Grundvermögen und andererseits dem land- und forstwirtschaftlichen oder dem Betriebsvermögen. Rz. 224 Eine Zugehörigkeit zum Grundvermögen im bewertungsrechtlichen Sinne ist (bei privaten Grundstücken) immer dann gegeben, wenn sie nicht d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Steuerrechtliche Grund... / dd) Sachwertverfahren

Rz. 267 § 182 Abs. 4 BewG regelt, dass im Sachwertverfahren zu bewerten sind: Rz. 268 Gemäß § 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 1. Allgemeines

Rz. 224 Die Zuwendung eines Vermächtnisses auf Einräumung eines dinglichen Wohnungsrechts (§ 1093 BGB) dient der Absicherung des Vermächtnisnehmers im Hinblick auf das elementare Grundbedürfnis des Wohnens.[250] Zugunsten des Ehegatten, des eingetragenen Lebenspartners oder des nichtehelichen Lebenspartners soll bspw. das Wohnen in der bisherigen Wohnung nach dem Tod eines P...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Sachenrecht / 2. Wohnungseigentum und Teileigentum

Rz. 32 Wohnungseigentum und Teileigentum sind zwei besondere Arten des Miteigentums an einem Grundstück, die gesetzlich im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt sind. Grundsätzlich erstreckt sich gem. § 94 Abs. 1 BGB das Eigentum an einem Grundstück auf die aufstehenden Gebäude, so dass der Eigentümer des Grundstücks auch Eigentümer aller Wohnungen bzw. der nicht zu Wohnzwe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Sachenrecht / aa) Entstehung

Rz. 43 Ein Grundstück (auch das Miteigentum daran, das Wohnungs- und Teileigentum und das Erbbaurecht) kann gem. § 1113 BGB mit einer Hypothek zur Absicherung einer (regelmäßig) Darlehensforderung belastet werden. Das Gesetz unterscheidet die Brief- und die Buchhypothek. Obwohl heute in der Kreditpraxis fast immer Buchhypotheken (bzw. noch viel häufiger Buchgrundschulden) be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Sachenrecht / IV. Vorkaufsrecht

Rz. 64 Das BGB kennt in §§ 463 ff. BGB ein schuldrechtliches und in §§ 1094 ff. BGB ein dingliches Vorkaufsrecht. Das dingliche Vorkaufsrecht kann nur an Grundstücken (sowie an Wohnungs-, Teileigentum und Erbbaurecht) bestellt werden, während das schuldrechtliche auch bzgl. beweglicher Sachen vereinbart werden kann. Das dingliche Vorkaufsrecht entsteht gem. § 873 BGB mit Eini...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Zwangsvollstreckung in... / A. Einführung

Rz. 1 Der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen unterfallen gem. § 864 Abs. 1 ZPO insbesondere das Grundstückseigentum, auch das Miteigentum daran (vgl. § 864 Abs. 2 ZPO), das Wohnungs- und Teileigentum nach dem WEG, das Erbbaurecht nach dem Erbbaurechtsgesetz sowie die im Schiffsregister eingetragenen Schiffe und die im Schiffsbauregister eingetragenen (und eintr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Sachenrecht / C. Eigentum

Rz. 9 Das Eigentum als die umfassendste Rechtsposition an einer Sache ist im BGB nicht näher definiert, da man davon ausgeht, dass jedermann weiß, was Eigentum ist. Der Gesetzgeber hat sich vielmehr darauf beschränkt, in § 903 BGB die Befugnisse des Eigentümers allgemein zu erläutern. Danach darf der Eigentümer mit seiner Sache nach seinem Belieben verfahren und andere von j...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Sachenrecht / E. Fragen und Antworten

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Sachenrecht / 1. Aufbau des Grundbuchs

Rz. 66 Wie bereits angedeutet, werden die Grundstücke in einem besonderen Register, dem sog. Grundbuch verzeichnet. Für jedes Grundstück wird dabei ein besonderes Grundbuch angelegt. Zuständig für die Führung des jeweiligen Grundbuchs ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das betreffende Grundstück liegt, funktionell werden die Grundbücher dort von den Rechtspflegern/-innen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Anlage 22 BewG vor dem 1.1.2016

Rz. 65 [Autor/Stand] Für Besteuerungszeitpunkte vor dem 1.1.2016 gilt eine abweichende wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer Lebensdauer für Gebäude, die sich aus der nachstehenden Anlage 22 zum Bewertungsgesetz ergibt. Sie gilt für Besteuerungszeitpunkte vor dem 1.1.2016 sowohl im Rahmen des Ertragswertverfahrens (§ 185 Abs. 3 Satz 3 BewG) als auch bei Ermittlung des Gebäudes...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bewertung des Grundvermögens und der Betriebsgrundstücke i.S.d. § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG sowie Festsetzung der Grundsteuermessbeträge im beigetretenen Teil Deutschlands vom 1.1.1991 bis einschließlich 31.12.1996

Rz. 14 [Autor/Stand] Hierzu sind am 20.11.1990 gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ergangen. Sie lauten wie folgt: „Gleichlautender Erlaß betr. Bewertung des Grundvermögens und der Betriebsgrundstücke im Sinne des § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG sowie Festsetzung der Grundsteue...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Anlage 22 BewG ab dem 1.1.2016

Rz. 62 [Autor/Stand] Aus Anlage 22 zum Bewertungsgesetz i.d.F des Steueränderungsgesetzes 2015[2] ergibt sich die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer von Gebäuden. Sie gilt für Besteuerungszeitpunkte nach dem 31.12.2015 sowohl im Rahmen des Ertragswertverfahrens (§ 185 Abs. 3 Satz 3 BewG) als auch bei Ermittlung des Gebäudesachwerts im Sachwertverfahren (§ 190 Abs. 2 Satz 2 ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.3.5 Sonstige selbstständige Gebäudeteile

Rz. 131 Stehen verschiedene Teile eines Gebäudes in jeweils unterschiedlichem Nutzungs- und Funktionszusammenhang, so sind steuerlich so viele selbstständige Wirtschaftsgüter anzunehmen, als Gebäudeteile in unterschiedlichem Nutzungs- und Funktionszusammenhang genutzt werden. Jeweils selbstständiger Nutzungs- und Funktionszusammenhang liegt vor bei eigenbetrieblicher Nutzung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 4.2 Miteigentum und Gesamthandseigentum

Rz. 251 Miteigentum nach Bruchteilen besteht, wenn mehrere prozentual (ideell) an einem Wirtschaftsgut beteiligt sind (im Gegensatz zum Teileigentum, wo jeder an einem physisch trennbaren Teil des Gegenstands berechtigt ist). Miteigentum wird, bezogen auf den Anteil des Einzelnen, bürgerlich-rechtlich und steuerrechtlich als Eigentum behandelt. Der jeweilige Stpfl. hat seine...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.3.1 Gebäude als einheitliches Wirtschaftsgut

Rz. 114 Ein Gebäude ist ein Bauwerk, das durch räumliche Umschließung Schutz gegen äußere Einflüsse gewährt, den nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen gestattet, fest mit dem Grund und Boden verbunden und damit "ortsfest" ist sowie von einiger Beständigkeit und Standfestigkeit ist.[1] Rz. 115 Die räumliche Umschließung setzt nicht voraus, dass das Bauwerk nach all...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 2 Kostenrecht: (Ungerechte) Kostenentscheidung bei Weitergeltungsanordnung des BVerfG

Das BVerfG unterscheidet in der Entscheidungsformel in ständiger Rechtsprechung zwischen der Nichtigkeit und der Unvereinbarkeit von Gesetzen mit der Verfassung. Die Nichtigerklärung führt zur automatischen Eliminierung einer Norm aus dem Rechtsbestand. Im Fall der Unvereinbarkeitserklärung eröffnet sich dem BVerfG dagegen ein differenzierter Handlungsspielraum mit der Möglic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wirtschaftliche Einheit beim Wohnungs- und Teileigentum

Rz. 64 [Autor/Stand] Jedes Wohnungseigentum und jedes Teileigentum bildet eine wirtschaftliche Einheit, und zwar ein Grundstück i.S. des BewG (§ 68 Abs. 1 Nr. 3 und § 138 Abs. 3 Satz 1 BewG). Die wirtschaftliche Einheit des Wohnungs- bzw. Teileigentums setzt sich aus dem Sondereigentum und dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum zusammen, zu dem es gehört. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Bewertung des Wohnungs- und Teileigentums

Rz. 423 [Autor/Stand] Wohnungs- und Teileigentum ist nach den Grundsätzen des Ertragswertverfahrens unter Berücksichtigung der Mindestbewertung und der Nachweismöglichkeit eines niedrigeren Verkehrswerts zu bewerten (§ 146 Abs. 7 BewG). Voraussetzung für diese Bewertung ist, dass die wirtschaftliche Einheit "Wohnungs- oder Teileigentum" im Besteuerungszeitpunkt bereits entst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehung des Wohnungs- bzw. Teileigentums

Rz. 426 [Autor/Stand] Wohnungs- und Teileigentum wird nach § 2 WEG entweder durch vertragliche Einräumung von Sondereigentum (§ 3 WEG) oder durch Teilung (§ 8 WEG) begründet. Nach § 3 WEG kann Sondereigentum auch an Räumen in einem erst zu errichtenden Gebäude eingeräumt werden. Die Teilung durch den Eigentümer ist nicht nur an bestehenden Gebäuden möglich, sondern auch an e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bewertung

Rz. 431 [Autor/Stand] Das Wohnungseigentum ist stets nach dem Ertragswertverfahren unter Ansatz der durchschnittlichen Jahresmiete, bei Eigennutzung und bei vergleichbarer Nutzung i.S. des § 146 Abs. 3 Satz 1 BewG unter Ansatz der üblichen Miete, vervielfacht mit 12,5, zu bewerten. Bei Teileigentum, das vermietet ist, ist der Grundstückswert ebenfalls nach dem Ertragswertver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Überblick über das Ertragswertverfahren für die Grundstücksbewertung ab 1996

Rz. 9 [Autor/Stand] § 146 Abs. 1 BewG enthält die Begriffsbestimmung für bebaute Grundstücke, und zwar als Negativabgrenzung zu den unbebauten Grundstücken. Alle Grundstücke, die nach § 145 Abs. 1 BewG nicht als unbebaut anzusehen sind, rechnen demnach zu den bebauten Grundstücken. Rz. 10 [Autor/Stand] In § 146 Abs. 2 BewG wird die Bewertung von vermieteten Grundstücken gereg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Einheitsbewertung zum 1.1.1964 bzw. 1.1.1935

Rz. 1 [Autor/Stand] Bebaute Grundstücke in den alten Bundesländern werden bei der Einheitsbewertung 1964 unter Ansatz einer Jahresrohmiete oder einer vergleichbaren üblichen Miete, multipliziert mit einem gesetzlich vorgeschriebenen Vervielfältiger, bewertet. Das Produkt aus "Miete × Vervielfältiger" kann im Einzelfall durch Zuschläge erhöht oder durch Abschläge gekürzt werd...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Anwendungsbereich des § 146 Abs. 3 BewG vor 2007

Rz. 191 [Autor/Stand] In § 146 Abs. 3 Satz 1 BewG sind die Fälle genannt, in denen es zum Ansatz der üblichen Miete kommt, und zwar bei Nichtnutzung, Eigennutzung durch den Eigentümer oder dessen Familie, unentgeltlicher Überlassung an andere und Überlassung an Angehörige oder Arbeitnehmer des Grundstückseigentümers gegen Zahlung einer Miete. Rz. 192 [Autor/Stand] Der Anwendungsb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Vergleich zwischen Ertragswertverfahren und Einheitsbewertung 1964

Rz. 24 [Autor/Stand] Das in § 146 BewG geregelte Ertragswertverfahren entspricht von seiner Grundkonzeption dem Ertragswertverfahren bei der Einheitsbewertung 1964 (§§ 78 bis 82 BewG). Es wird eine Miete für ein Jahr mit einem Vervielfältiger multipliziert, wobei das Ergebnis den Grundstückswert darstellt, der neben dem Bodenwert den Gebäudewert, den Wert der Außenanlagen, d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rückgriff bei der Bedarfsbewertung auf bekannte Bewertungsmethoden

Rz. 3 [Autor/Stand] Sowohl die Einheitsbewertung 1964 in den alten Bundesländern als auch die Einheitsbewertung 1935 für das Beitrittsgebiet beruhen im Wesentlichen auf zwei Bewertungsmethoden, und zwar zum einen auf dem Ertragswertverfahren unter Kapitalisierung der Miete und zum anderen auf dem Sachwertverfahren unter getrenntem Ansatz des Boden- und Gebäudewerts, ggf. erh...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Konkurrenzschutz / 1.2 Räumlicher Schutzbereich

In räumlicher Hinsicht bezieht sich der Konkurrenzschutz grundsätzlich nur auf diejenigen Räume, die in demselben Gebäude wie die Mietsache gelegen sind. Auf benachbarte Gebäude, die im Eigentum desselben Vermieters stehen, erstreckt sich der Anspruch auf Konkurrenzschutz nur dann, wenn der Mieter dies aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls erwarten konnte.[1] Hinw...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage bei Erwerb von Wohnungs- oder Teileigentum

Leitsatz 1. Erwirbt nach dem Beginn der Auseinandersetzung einer grundbesitzenden GbR ein Gesellschafter/Miteigentümer oder ein Dritter alle Anteile an einer beteiligten Gesellschafter-GbR, der bereits Wohnungs- oder Teileigentum im Rahmen der Auseinandersetzung der grundbesitzenden GbR zugewiesen war, und erhält der Erwerber aufgrund einer geänderten oder neuen Auseinanders...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mängel (Miete) / 1.2.4 Vermietete Eigentumswohnung

Wird eine Eigentumswohnung mit der mietvertraglichen Abrede vermietet, dass der Mieter zur Tierhaltung berechtigt ist, obwohl die Teilungserklärung ein Tierhaltungsverbot enthält, so können die übrigen Eigentümer den Mieter unmittelbar auf Unterlassung der Tierhaltung in Anspruch nehmen, weil sie in ihrem Eigentumsrecht beeinträchtigt sind.[1] Praxis-Beispiel Vermietung wider...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine Öffnungsklausel: Reichweite?

Leitsatz Beschlüsse, die auf der Grundlage einer allgemeinen Öffnungsklausel gefasst werden, sind grundsätzlich nur insoweit materiell überprüfbar, als das "Ob" und das "Wie" der Änderung nicht willkürlich sein dürfen. Anders ist es bei Beschlüssen, die unverzichtbare oder unentziehbare, aber verzichtbare ("mehrheitsfeste") Rechte betreffen. Die unterliegen einer weiterreich...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vereinbarung: Erzwingung einer Änderung

Leitsatz Der Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung einer Vereinbarung nach § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG setzt nicht voraus, dass sich tatsächliche oder rechtliche Umstände nachträglich verändert haben. Der Anspruch kommt vielmehr auch dann in Betracht, wenn Regelungen der Gemeinschaftsordnung von Anfang an verfehlt oder sonst unbillig waren ("Geburtsfehler"). Normenkette...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.3.1.3 Grundstücksgleiche Rechte

Rz. 190 Unter grundstücksgleichen Rechten sind solche Rechte zu verstehen, die im Privatrecht wie Grundstücke zu behandeln sind. Hierzu gehören insbesondere das Erbbaurecht (§ 11 ErbbRVO) sowie das Wohnungseigentum bzw. Teileigentum [1] und das Dauerwohnrecht nach § 31 WEG. Ferner gehört dazu das Bergwerkseigentum nach § 9 BBergG. Zu den grundstücksgleichen Rechten zählen nic...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaftliches Eigentum: Belastung

Leitsatz Ein in Wohnungseigentum aufgeteiltes Grundstück kann zugunsten eines Wohnungseigentums mit einer Grunddienstbarkeit belastet werden. Der Eintragung der Grunddienstbarkeit in das Wohnungs- oder Teileigentumsgrundbuch des herrschenden Wohnungseigentums bedarf es hierfür nicht. Normenkette BGB § 1018; GBO § 22 Abs. 1 Satz 1 Das Problem Bauträger T teilt im Jahr 1969 ein ...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rauchwarnmelder: Einheitlicher Einbau und Wartung

Leitsatz Die Wohnungseigentümer können bei Bestehen einer entsprechenden landesrechtlichen Pflicht den zwingenden Einbau und die Wartung von Rauchwarnmeldern durch die Gemeinschaft in allen Wohnungen auch dann beschließen, wenn dadurch Wohnungen einbezogen werden, in denen Wohnungseigentümer bereits Rauchwarnmelder angebracht haben. Normenkette § 21 Abs. 4 WEG Das Problem Im H...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Übertragung eines Dauernutzungsrechts: Wann muss zugestimmt werden?

Leitsatz Bei einem Dauerwohn- und dem Dauernutzungsrecht kann der Zustimmungsvorbehalt nach § 42 Abs. 1, § 35 Satz 1 WEG nur für die Übertragung des Rechts, nicht dagegen für die Belastung mit beschränkten dinglichen Rechten vereinbart werden. Ein Zustimmungsvorbehalt für die Bestellung dinglicher Rechte am Dauernutzungsrecht, die zum Gebrauch und zur Nutzung des zu belastend...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnungseigentum: Gebrauch als Unterkunft für Geflüchtete

Leitsatz Wer Geflüchtete in Hotelzimmern unterbringt, die in Wohnungseigentum stehen, betreibt ein Heim. Normenkette WEG §§ 13, 14 Nr. 1 Das Problem In einem Gebäude gibt es ein Teileigentum, das nach der Gemeinschaftsordnung zu "gastronomischen Zwecken" gebraucht und genutzt werden darf. Im Teileigentum betreibt Eigentümer B eine Gastwirtschaft. Ferner gibt es 134 Wohnungseig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2018, Bärmann, WEG – Kommentar zum Wohnungseigentumsgesetz

14. Aufl., 2018, Verlag C. H. Beck, München. LI, 1962 S., 149,00 EUR Der "große Bärmann" – seit vielen Jahren der Standardkommentar zum WEG – ist in der neu bearbeiteten 14. Aufl. 2018 erschienen. Die Neuauflage hat den Rechtsstand 1.6.2018 und berücksichtigt nicht nur zahlreiche, wichtige Entscheidungen der Instanzgerichte und des V. Zivilsenats des BGH, sondern auch Gesetzä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 3. Unteilbare Gegenstände

Rz. 256 Bei Gebäuden ist eine Teilung in Natur so gut wie immer ausgeschlossen. Der häufig gemachte Vorschlag, eine Aufteilung in Wohnungseigentum bzw. Teileigentum vorzunehmen, ist durch §§ 749 Abs. 1, 752 BGB nicht gedeckt, denn damit würde eine Wohnungseigentümergemeinschaft entstehen, die gem. § 11 WEG unauflöslich ist. Es würde also ein noch engerer Verband unter den Mi...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine erweiterte Kürzung bei Betreuung von Nicht-Wohnungsbauten

Leitsatz Verwaltet und betreut ein Gewerbetreibender nicht nur eigenem Grundbesitz und eigenes Kapitalvermögen, sondern zudem Objekte, die keine Wohnungsbauten sind, ist die sog. erweiterte Gewerbesteuerkürzung zu versagen. Sachverhalt Eine KG verwaltete 5.831 Wohnungen, 79 gewerbliche und sonstige Einheiten und 2.930 Garagen bzw. Stellplätze, die alle in ihrem Eigentum stand...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Blockheizkraftwerk einer Wohnungseigentümergemeinschaft

Leitsatz Ob die Wärmelieferung einer Wohnungseigentümergemeinschaft mittels Blockheizkraftwerk (kurz: BHKW) an die Wohnungseigentümer nach § 4 Nr. 13 UStG umsatzsteuerfrei erfolgt, ist derzeit zweifelhaft. Das FG Baden-Württemberg hat die Problematik dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. Sachverhalt Die Klägerin - eine Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaft - besteht au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Einzelfälle

Rz. 57 [Autor/Stand] In dem der BFH-Entscheidung v. 24.7.1985[2] zugrunde liegenden Fall ging es um die Bewertung eines gemischt genutzten Grundstücks. Es handelte sich um ein stark verwinkelt und verschachtelt gebautes Grundstück mit einer Fläche von rund 1 050 qm, auf dem eine größere Anzahl von einzelnen Gebäuden und Anbauten unterschiedlicher Baujahre, Bauart und Bauausf...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unterteilung: Grenzen

Leitsatz Ein Unterteilungsantrag ist nicht vollzugsfähig, wenn sich aus den Unterlagen zum Vollzugsantrag (geänderter Aufteilungsplan, Abgeschlossenheitsbescheinigung) die fehlende Abgeschlossenheit eines der durch Unterteilung neu zu schaffenden Wohnungseigentums daraus ergibt, dass dieses nur über einen im Sondereigentum eines anderen Wohnungseigentümers stehenden Raum zug...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umlageschlüssel: Transparente Änderung

Leitsatz Die Änderung eines Umlageschlüssels durch einen auf § 16 Abs. 3 beruhenden Beschluss setzt voraus, dass aus dem Beschluss hinreichend konkret hervorgeht, dass die Wohnungseigentümer das Bewusstsein hatten, die bisherige Kostenverteilung für künftige Abrechnungen zu ändern. Normenkette WEG § 16 Abs. 3, § 21 Abs. 7 Das Problem Eine Wohnungseigentumsanlage – ein Hochhaus...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. § 33 RBewDV: Grundstücke deren Bebauung abgeschlossen ist

§ 33 Grundstücke, deren Bebauung abgeschlossen ist (1) Mietwohngrundstücke und gemischtgenutzte Grundstücke sind mit einem Vielfachen der Jahresrohmiete (§ 34) zu bewerten. (2) Alle übrigen bebauten Grundstücke sind mit dem gemeinen Wert zu bewerten. Lässt sich innerhalb bestimmter Bezirke für Geschäftsgrundstücke oder für eine Untergruppe von diesen (§ 35 Absatz 2) die Jahres...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsteuer (Rechtslage bis... / 3 Steuerschuldner

Im Gegensatz zu den Personensteuern, z. B. der Einkommensteuer, bei der sich die Steuerschuldnerschaft aus der persönlichen Steuerpflicht ergibt, steht bei der Grundsteuer als Realsteuer das Steuerobjekt „Grundstück“ bzw. „Betrieb der Land- und Forstwirtschaft“ im Vordergrund. Es bedarf daher einer gesetzlichen Festlegung, wer Steuerschuldner für die Grundsteuer ist. Steuersc...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Klage der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer: Vertretung

Leitsatz Der Verwalter ist nur dann berechtigt, im Namen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und mit Wirkung für und gegen sie Prozesse zu führen, soweit er hierzu durch Vereinbarung oder Beschluss der Wohnungseigentümer mit Stimmenmehrheit ermächtigt ist. Normenkette WEG § 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 7 Das Problem Die Wohnungseigentümer bestellen im Jahr 2010 Verwalter...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umlageschlüssel: Änderung und Ordnungsmäßigkeit

Leitsatz Die Änderung eines Umlageschlüssels ist nicht ordnungsmäßig, wenn der neu beschlossene Umlageschlüssel zu einer "erheblichen Mehrbelastung" einzelner Wohnungseigentümer führt. Normenkette WEG § 16 Abs. 3 Das Problem Nach der ursprünglichen Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung gibt es in der Anlage 163 "Einheiten", nämlich 153 Teileigentums- und 10 Wohnungseigentumsr...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umlageschlüssel: Umlage nach Wohnflächenverordnung

Leitsatz Sollen für die nach der Wohnfläche umzulegenden Betriebskosten statt den Flächenangaben in der Teilungserklärung die nach der Wohnflächenverordnung ermittelten Flächen angesetzt werden, bedarf dies einer gesonderten Beschlussfassung. Normenkette WEG § 28 Das Problem In der Teilungserklärung sind mit handschriftlichen Eintragungen jeweils bei der Angabe der Aufteilunge...mehr