Teilzeit
Teilzeitarbeit liegt vor, wenn die regelmäßige Wochenarbeitszeit eines Arbeitnehmers kürzer ist, als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers.
Arbeitnehmer haben Anspruch auf Teilzeitarbeit, aber nur dann, wenn besondere Voraussetzungen vorliegen; betriebliche Gründe können entgegenstehen. Beim Teilzeitantrag müssen besondere Formalia eingehalten werden. Umgekehrt muss der Arbeitgeber bei der Ablehnung besondere Fristen einhalten. Teilzeitbeschäftigten dürfen grundsätzlich wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandeln als einen vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer. Teilzeitarbeit liegt auch bei einer geringfügigen Beschäftigung vor.